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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN-Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, die Lieferung, die Herstellung, die Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, diese sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen.
Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN.
Die Arbeiten werden nicht ohne Unterbrechung erstellt werden können und werden in Teilleistungen durchgeführt; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN verpflichtet sich permanent qualifiziertes Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen. Die Auswechselung des Personals bedarf einer Zustimmung des AG. und nicht auszuwechseln.
Die laufende Schutt- und Materialbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Zu jedem Wochenende ist die Baustelle in einem gepflegten, gereinigten und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Zuwiderhandlungen werden auf Kosten des AN durchgeführt.
Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 1-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne.
Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich.Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Meister und Vorarbeiter ______________ € / Stunde
Facharbeiter ______________ € / Stunde
Helfer ______________ € / Stunde
Der Bieter versichert,
1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt.
2. dass im LV keine Unklarheiten sind,
3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist.
4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften inkl. der Einführungserlasse der Bundesländer zu diesen Normenwerken, bauaufsichtliche Zulassungen sowie die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften zugrunde.
Technische Vorbemerkungen
02 Baustelleneinrichtung Rohbau
02
Baustelleneinrichtung Rohbau
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten
02.03 Sonstige Leistungen
02.03
Sonstige Leistungen
03 Abdichtung/Dämmung
03
Abdichtung/Dämmung
03.01 Abdichtung
03.01
Abdichtung
03.02 Dämmung erdberührter Bauteile
03.02
Dämmung erdberührter Bauteile
03.03 Abdichtung Bodenplatte
03.03
Abdichtung Bodenplatte
04 Beton- und Stahlbetonarbeiten
04
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Allgemein
Die Ausführung der Stahlbetonarbeiten erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den Vorgaben der DIN EN 1992 (Eurocode 2) sowie den zugehörigen nationalen Anhängen und der DIN 1045-1. Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung der statischen Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne sowie der Ausführungsplanung durchzuführen. Die Koordination mit anderen Gewerken ist sicherzustellen.
Materialien
Beton: Lieferung und Verarbeitung gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Die geforderte Betonfestigkeitsklasse, Konsistenz und Expositionsklasse sind den Plänen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Bewehrung: Verwendung von Betonstahl nach DIN 488. Die Verlegung erfolgt gemäß den Bewehrungsplänen und den Vorgaben der Statik.
Schalung: Schalungssysteme müssen die geforderten Maßgenauigkeiten und Oberflächenqualitäten sicherstellen. Sichtbetonflächen sind gemäß Sichtbetonklasse auszuführen.
Ausführung
Die Herstellung der Bauteile erfolgt unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse. Bei Frost, Hitze oder starkem Regen sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verdichtung des Betons erfolgt mit geeigneten Geräten (z. B. Innenrüttler) und ist lückenlos zu dokumentieren.
Nachbehandlung des Betons gemäß DIN 1045-3 zur Sicherstellung der Festigkeit und Dauerhaftigkeit. Aussparungen, Einbauteile und Durchführungen sind gemäß Planung zu berücksichtigen und vor dem Betonieren zu kontrollieren.
Prüfungen und Nachweise
Frisch- und Festbetonprüfungen sind gemäß den geltenden Normen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind der Bauleitung vorzulegen. Abweichungen sind unverzüglich zu melden.
Technische Vorbemerkungen
04.00 Kranfundament
04.00
Kranfundament
04.01 Bodenplatte/Fundamente
04.01
Bodenplatte/Fundamente
04.02 Aufzugsunterfahrt
04.02
Aufzugsunterfahrt
04.03 Halbfertigteilwände (Preisanfrage)
04.03
Halbfertigteilwände (Preisanfrage)
04.04 Ortbetonwände
04.04
Ortbetonwände
04.05 Wandaussparungen
04.05
Wandaussparungen
04.06 Filigrandecken
04.06
Filigrandecken
04.07 Ortbetondecken (Preisanfrage)
04.07
Ortbetondecken (Preisanfrage)
04.08 Stb.-Balken
04.08
Stb.-Balken
04.09 Stützen
04.09
Stützen
04.10 Fertigteile
04.10
Fertigteile
04.11 Bewehrung/Einbauteile
04.11
Bewehrung/Einbauteile
05 Maurerarbeiten
05
Maurerarbeiten
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Das Mauerwerk ist in allen Geschossen lot- und fluchtgerecht entsprechend der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und DIN EN 1996 herzustellen. Das Mauerwerk ist im Verband mit versetzten Stoßfugen herzustellen. Es ist ein Überbindemaß von ü ≥ 0,4 h einzuhalten.
Das Anlegen der ersten Steinschicht hat grundsätzlich mit Zementmörtel MG III oder speziellem Anlegemörtel (Dicke max. 3 cm) zu erfolgen. Die Höhenausgleichsschicht wird nicht gesondert berechnet, sondern ist in den m² Preis einzukalkulieren.
Horizontale Dichtungsbahnen in Mauerwerk als Abdichtung gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit sind nach DIN 18195 auszuführen.
Das Anlegen und Herstellen von Öffnungen (auch über 2,5 m2 Einzelgröße bei Abzug der Fläche), Schlitzen und Durchbrüchen, für Türen, Fenster und Technik-Installationen, sowie das Übermauern von Öffnungen, herstellen der Wandanschlüsse der Aussen- und Innenwände mit zugelassenen Verbindern an Betonbauteile ist mit den Einheitspreisen des Mauer werks bzw. Pauschalpreises abgegolten, soweit diese nicht extra als Zulagepositionen im LV aufgeführt sind.
Ein Meterstrich in sämtlichen Haus- und Flurecken 1,00 m über OKFF anzubringen. Im nachfolgenden LV angegebene Maß- und Größenangaben sind mit den jeweiligen Ausführungszeichnungen zu überprüfen und bei Abweichungen der Bauleitung zu melden!
Technische Vorbemerkungen
05.01 Innenwände KS
05.01
Innenwände KS
05.02 Außenwände, Hochlochziegel/Poroton
05.02
Außenwände, Hochlochziegel/Poroton
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