Blitzschutz
Neubau Johanniter Zentrum Elsfleth
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis Anliegend übersenden wir Ihnen ein Leistungsverzeichnis mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes Neubau JUH Elsfleth Blitzschutz Leistungsbeschreibung Es handelt sich um einen Neubau. Es wird im Fundamentbereich ein Ringerder und ein Fundamenterder eingebracht. Es sind 2 Flachdachbereiche die jeweils mit einer PV Anlage bzw. Lüftungstechnik bebaut sind zu schützen. Die Ableitungen werden auf der Wand oder an Regenfallrohren runter geführt. Maßnahme JUH Elsfleth Art der Ausschreibung Abgabetermin Beschränkte Ausschreibung -------- Abgabeort Freytag & v.d. Linde Projekt Management und Baugesellschaft mbH Ammerländer Heerstraße 368 26129 Oldenburg z.Hd. Herr Ley Zuschlagsfrist Ausführungsbeginn / Ausführungsende innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe 11/2025  -  10/2026 LV-Bezeichnung LV-Nummer Blitzschutz -
Deckblatt
Vorbemerkungen zum Blitz- und Überspannungsschutz Vorbemerkungen zum Blitz- und Überspannungsschutz sowie zum Potentialausgleich 1. Normen und Richtlinien (Auswahl) Für die Planung und Ausführung der blitzschutztechnischen und elektrotechnischen Anlage sind folgende Normen, Beiblätter und Richtlinien in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten. Dies schließt auch die Beachtung von normativen Anmerkungen und informativen Anhängen ein. (Stand Januar 2017) Blitzschutz Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) letzte Ausgabe DIN 18384 2016-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Blitzschutzanlagen DIN EN 62305-1, VDE 0185-305-1 2011-10 Allgemeine Grundsätze mit Berichtigung 1 (2012-03) DIN EN 62305-2, VDE 0185-305-2 2013-02 Risiko-Management Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-2 2013-02 Blitzgefährdung in Deutschland Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-2 2013-02 Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-2 2013-12 Zusätzliche Informationen zur Anwendung DIN EN 62305-3, VDE 0185-305-3 2011-10 Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-3 2012-10 Zusätzliche Informationen zur Anwendung Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-3 2012-10 Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-3 2012-10 Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen Beiblatt 4 zu DIN EN 62305-3 2008-01 Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen Beiblatt 5 zu DIN EN 62305-3 2014-02 Blitz- u. Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme DIN EN 62305-4, VDE 0185-305-4 2011-10 Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-4 2012-10 Verteilung des Blitzstromes DIN EN 62561-1, VDE 0185-561-1 2013-02 Anforderungen an Verbindungsbauteile DIN EN 62561-2, VDE 0185-561-2 2013-02 Anforderungen an Leitungen und Erder DIN EN 62561-3, VDE 0185-561-3 2013-02 Anforderungen an Trennfunkenstrecken DIN EN 62561-4, VDE 0185-561-4 2012-01 Anforderungen an Leitungshalter DIN EN 62561-5, VDE 0185-561-5 2012-01 Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen DIN EN 62561-6, VDE 0185-561-6 2012-03 Anforderungen an Blitzzählern DIN EN 62561-7, VDE 0185-561-7 2012-08 Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung DIN V VDE V 0185-600 2008-01 Prüfung der Eignung von beschichteten Metalldächern als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems Erdungsanlagen DIN 18014 2014-03 Fundamenterder DIN VDE 0151 1986-06 Werkstoffe und Mindestmaße von Erdern bezüglich der Korrosion DIN EN 50162, DIN VDE 0150 2005-05 Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanlagen DIN EN 61936-1, VDE 0101-1 2014-12 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV DIN EN 50522, VDE 0101-2 2011-11 Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV DIN VDE 0141 2000-01 Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV Energietechnik Blitz- und Überspannungsschutz, Funktionserdung, Schutzpotentialausgleich DIN VDE 0100-100 2009-06 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe DIN VDE 0100-410 2007-06 Schutz gegen elektrischen Schlag DIN VDE 0100-443 2016-10 Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen DIN VDE 0100-444 2010-10 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischer Störgrößen DIN VDE 0100-534 2016-10 Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE) DIN VDE 0100-540 2012-06 Erdungsanlagen und Schutzleiter DIN VDE 0100-712 2016-10 Solar-Photovoltaik - (PV) - Stromversorgungssysteme DIN CLC/TS 50539-12, VDE V 0675-39-12 2014-09 Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Photovoltaik-Installationen DIN EN 60664-1, VDE 0110-1 2008-01 Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen Beiblatt 1 zu DIN EN 60664-1 2012-06 Bemessungsbeispiele und Isolationsprüfungen DIN EN 60079-14, VDE 0165-1 2014-10 Explosionsfähige Bereiche Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen mit Berichtigung 1 (2016-06) DIN EN 60079-17, VDE 0165-10-1 2014-10 Explosionsgefährdete Bereiche Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen DIN EN 60079-0, VDE 0170-1 2014-06 Explosionsgefährdete Bereiche Betriebsmittel - Allgemeine Anforderungen Beiblatt 1 zu DIN EN 60079-0 2014-06 Explosionsgefährdete Bereiche Betriebsmittel – Allgemeine Anforderungen VDN Richtlinie 2004-08 Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 (Einsatz in Hauptstromversorgungssystemen) Informationstechnik Blitz- und Überspannungsschutz, Funktionspotentialausgleich DIN VDE 0800-1 1989-05 Fernmeldetechnik Allgemeine Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit der Anlagen und Geräte DIN V VDE V 0800-2 2011-06 Informationstechnik Potentialausgleich und Erdung (Zusatzfestlegungen) DIN EN 50310, DIN VDE 0800-2-310 2011-05 Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik DIN EN 50174-2, VDE 0800-174-2 2015-02 Informationstechnik Installationsplanung und –praktiken in Gebäuden mit Berichtigung 1 (2016-07) DIN VDE 0845 Beiblatt 1 2010-11 Überspannungsschutz von Einrichtungen der Informationstechnik (IT-Anlagen) DIN EN 61663-1, VDE 0845 Teil 4-1 2000-07 Blitzschutz Telekommunikationsleitungen Lichtwellenleiteranlagen DIN EN 61663-2, VDE 0845 Teil 4-2 2002-07 Blitzschutz Telekommunikationsleitungen Leitungen mit metallischen Leitern DIN CLC/TS 61643-22 (VDE V 0845-3-2) 2007-09 Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerken Auswahl- und Anwendungsprinzipien DIN EN 60728-11, VDE 0855-1 2011-06 Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste Sicherheitsanforderungen DIN VDE 0855-300 2008-08 Funksende-/empfangssysteme für Senderausgangsleistungen bis 1 kW Sicherheitsanforderungen 2. Besondere Anforderungen an Bauteilen des Blitz- u. Überspannungsschutzes Blitzschutz Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche je nach Belastung am Einsatzort über die „H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 62561-1 verfügen. Überspannungsschutz Die energetische Koordination der Überspannungsschutzgeräte im energie- und informationstechnischen Netz muss nach DIN VDE 0100-534 und DIN EN 62305-4  sichergestellt werden. Dies wird durch den Einsatz von Überspannungsschutzgeräten einer koordinierten Herstellerproduktfamilie erfüllt. Werden Überspannungsschutzgeräte verschiedener Hersteller verwendet, muss die energetische Koordination durch Prüfung oder Berechnung nachgewiesen werden. 3. Planungsunterlagen Für die Planung wurden folgende Unterlagen zugrunde gelegt: Gebäudebeschreibung Beschreibung des Blitzschutzsystems nach DIN EN 62305-3: - ...  Stück Lagepläne - ...  Stück Grundrisse - ...  Stück Ansichten, Schnitte, Details - ...  Stück Fundamentpläne - ...  Stück Übersichtsplan Energietechnik - ...  Stück Übersichtsplan Informationstechnik - ...  Stück Systembeschreibungen 4. Unterlagen Der Auftragnehmer hat alle technischen Anlagenspezifikationen (z. B. Entwurfspläne, Übersichtspläne, Stromlaufpläne, Kabelpläne, Anschlusspläne, Bestandspläne und evtl. erforderliche Genehmigungsanträge) dem Fertigstellungsstand entsprechend zu erstellen und in der geforderten Art und Anzahl an den Auftraggeber zu übergeben. 5. Abrechung Die Abrechnung erfolgt nach erstelltem Aufmaß zu den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses. Der Schlussrechnung sind beizufügen: - 3 Stück Abrechnungsunterlagen (Aufmaß, Aufmaß-Zusammenstellungen usw.) - 3 Stück Bestandspläne in Papierform und auf Datenträgern gemäß LV-Pos. - 3 Stück Prüfberichte in Papierform und auf Datenträgern gemäß LV-Pos. - 1 Stück Fotodokumentationen auf Datenträgern gemäß LV-Pos. 6. Abnahme Nach Fertigstellung aller Arbeiten sind die Anlagen einer fachtechnischen Prüfung zu unterziehen. Diese darf nur durch eine Fachkraft, bzw. durch einen Sachverständigen (sofern anlagenspezifisch erforderlich) vorgenommen werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den, vom Auftraggeber benannten Sachverständigen mit der Abnahme zu beauftragen. Erforderliche Prüfungen: Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305-3 u. DIN V VDE V 0185-600 (sofern anwendbar) Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600 In den Zeitintervallen nach gültiger Blitzschutznorm, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) bzw. Betriebssicherheitsverordnung bei Ex-Anlagen. Der Bauherr bzw. dessen Vertreter und die Fachbauleitung ist rechtzeitig vor der Prüfung zu verständigen. 7. Erklärung Mit Abgabe der Angebotes versichert der Bieter, dass Arbeiten dieser Größenordnung und Umfangs sowie erforderliche Lieferungen und Leistungen bereits ausgeführt haben, eine termingerechte Ausführung sicherstellen und die Vorbemerkungen anerkennt. Weiterhin wird erklärt, dass die Preisfindung auf betriebseigener Kalkulation beruht. Technische Anfragen und Planeinsichten sind an das Planungsbüro zu richten.
Vorbemerkungen zum Blitz- und Überspannungsschutz
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Blitzschutzsystem Allgemeine Angaben Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen. Nach DIN EN 62305-2 wird die zu erstellende bauliche Anlage in die jeweilige Schutzklasse eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse sind zu beachten. Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. Hierfür empfehlen sich Software-Lösungen (Anmerkung 2 in 6.3.3 der DIN EN 62305-3). In DIN EN 62305-3, Absatz 5.2.1 wird „eine geeignet ausgelegte Fangeinrichtung“ beschrieben. Diese Aussage spezifiziert nicht nur die Materialien und Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu erwartenden Windlast. Als geeignete Dimensionierungsgrundlage für die Windlastberechnung haben sich die Eurocodes herausgestellt, da diese Normen den aktuellsten Stand von Windlastberechnungen aufzeigen. Fangeinrichtungen und Ableitungen Bei einem getrennten Blitzschutzsystem kommen die Fangeinrichtungen und Ableitungen nicht mit der baulichen Anlage in Verbindung. Für alle Arten von Fangeinrichtungen dürfen nur die tatsächlichen Abmessungen der metallenen Fangeinrichtung berücksichtigt werden. Für die Bestimmung des geschützten Volumens dürfen auch nur diese herangezogen werden. Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet und das Schutzwinkelverfahren wird für einfachere Anwendungen herangezogen. Bauliche Anlagen dürfen auch durch die Kombinationen der beschriebenen Verfahren geschützt werden. Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h < 0,3 m, l < 2 m, A < 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h < 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Dies kann durch den Einsatz von speziellen Systemkomponenten erreicht werden. Bei Stahlbeton- od. Stahlskelettbauten sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und evtl. zur Schirmung verwendet werden. Die blitzstromtragfähigen Verbindungen der metallenen Struktur müssen bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden und sind miteinander durch verklemmen (z. B. Klemmen mit N-Prüfung) oder durch schweißen (Schweißarbeiten an Bewehrungen erfordern einen hierfür zugelassenen Schweißer) zu verbinden. Erst dann gilt die Verbindung als elektrisch sicher durchverbunden. Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestmaterialstärke, entsprechend DIN EN 62305-3, Tabelle 3, Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm). Kann das Durchschmelzen metallener Einfassungen bzw. Abdeckungen am Einschlagpunkt (Folgeschäden durch Eindringen von Wasser) akzeptiert werden oder kann ausgeschlossen werden, dass eine Entzündung von brennbarem Material stattfindet (auch Holzbretter), können Mindestmaterialstärken entsprechend Tabelle 3 Wert t‘ (z. B. Kupfer Mindestdicke 0,5 mm, Stahl 0,5 mm) als Fangeinrichtung verwendet werden. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) – 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Eine dünne Beschichtung der Fangleitungen mit Schutzfarbe oder etwa 1 mm Bitumen oder 0,5 mm PVC ist nicht als Isolierung zu betrachten. Hiervon ausgenommen sind die Verbindungsstellen, welche immer elektrisch einwandfrei sein müssen. Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen. Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden (Ausnahme in Verbindung mit natürlichen Ableitungen). Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden. Erdungsanlagen Für jedes neue Gebäude ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 bzw. DIN EN 62305-4 zu entnehmen. Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe (NIRO V4A, z. B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404, …) eingesetzt werden. Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutzes nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 wie auch VDE 0141 zu beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen. Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen. Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage 10 Ohm unterschreitet. Blitzstrom- und Überspannungsschutz Unter Beachtung der DIN EN 62305-3, Kapitel 6, ist zwischen dem Äußeren Blitzschutz, den metallenen Installationen sowie den elektrischen (Energietechnik) und elektronischen Anlagen (Informationstechnik) ein Blitzschutz-Potentialausgleich zu erstellen. D. h. alle in die bauliche Anlage eingeführten metallenen Rohre bzw. Kabel sind direkt bzw. indirekt (über Blitzstrom-Ableiter Typ 1) mit dem Erder zu verbinden. Dieser Blitzschutzpotentialausgleich ist möglichst nahe an der Eintrittsstelle der metallenen Rohre bzw. Kabel zu erstellen. Die Auswahl bzw. Dimensionierung der Blitzstrom- bzw. Überspannungs-Ableiter erfolgt auf der Basis des jeweiligen Blitzschutzzonenübergangs nach DIN EN 62305-4. Die Einteilungen der Blitz-Schutzzonen erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn oder deren Vertreter und sind zu dokumentieren. Zum Schutz der elektrischen Betriebsmittel vor Überspannungen (z. B. durch Blitzeinschläge, Schaltüberspannungen) sind die jeweiligen Spannungsfestigkeiten gemäß DIN VDE 0110 "Isolationskoordination für elektrische Betriebsmittel in Niederspannungsanlagen" zu beachten. Aussagen zum normativem Überspannungsschutz können der DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 entnommen werden. In Deutschland ist auch für den ersten - nach der Einspeisung installierten – Überspannungs-Ableiter ein Erdungsleiter erforderlich. Die Verdrahtung erfolgt entsprechend dem vorliegenden Netzsystem nach der DIN VDE 0100-534. Werden Endstromkreise zu elektrischen Betriebsmitteln mit hoher Verfügbarkeit verlegt, auf welche Überspannungen induziert werden können (Leitungen an Außenwänden bzw. lange Leitungen), sind Überspannungs-Ableiter Typ 3 an den Betriebsmitteln vorzusehen. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Überspannungs-Ableitern für informationstechnische Anlagen ist den relevanten Normen und Regelwerken zu entnehmen und auf der Grundlage der technischen Parameter des zu schützenden Systems auszuwählen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und C in der jeweils neusten Fassung, die anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines Vertrages gelten diese Bestandteile als Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen, wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung, Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen Ausführung gehören, diese sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen. Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten, die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung mitzuteilen. Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem AN. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der Genehmigung des AG. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Der AN verpflichtet sich qualifiziertes Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln. Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte entfernen zu lassen. Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 1-facher Ausführung sowie Digital einzureichen. Die Dokumentation beinhaltet alle notwendigen Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne. Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende zusätzliche Arbeiten verbindlich.Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und des verwendeten Materials auszufüllen. Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet. Meister und Vorarbeiter ______________ € / Stunde Facharbeiter                                   ______________ € / Stunde Helfer                                             ______________ € / Stunde Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält. Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen. Unterschrift: ______________________
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Blitzschutz u. Erdungsanlage
1
Blitzschutz u. Erdungsanlage
1.1 KGR 446 ERDUNGSANLAGE
1.1
KGR 446 ERDUNGSANLAGE
1.2 KGR 446 Ableitungen
1.2
KGR 446 Ableitungen
1.3 KGR 446 Auffangleitungen
1.3
KGR 446 Auffangleitungen
1.4 KGR 446 Dokumentation und Stundenlohnarbeiten
1.4
KGR 446 Dokumentation und Stundenlohnarbeiten