Schlosserarbeiten
Neubau Hotel Oper Halle
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein: Das Bauvorhaben wird nach DGNB, Neubau Hotelgebäude Version 2018, bewertet. Um im Bedarfsfall ein Gütesiegel zu erreichen, werden neben anderen die nachstehenden Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe gestellt. Unten genannte Produkte stellt zur Vereinfachung eine grobe Übersicht da. Die beigefügte Kriterienmatrix der DGNB muss beachtet werden. Hier müssen alle Bauprodukte die Qualitätsstufe 4 erfüllen (siehe zusätz-liche Leseanleitung zur Kriterienmatrix). Der Anbieter muss bei seiner Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst gerin-gen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für die späteren Nutzer sowie Grund-wasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Falls der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, so hat er gemäß seiner Hinweispflicht darauf aufmerksam zu machen. Alle vom Auftragnehmer geplanten Produkte und Baustoffe sind vor der Verwendung in vorgefertigte Positivlisten des DGNB Auditors einzutragen und von diesem vor der Verwendung freizugeben. Hierzu werden auch die Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter und eventuelle Zertifikate eingereicht. Als Nachweis sind nach Beauftragung technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter (ver-fügbar für Zubereitung wie Lacke, Kleber, Dichtstoffe, etc.) und/oder rechtsgültige Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen, Werkstoffen und Flammschutzmitteln sowie ggf. Konfor-mitätsbescheinigungen vorzulegen. Sofern die Verwendung der unten aufgeführten Materialien durch das jeweilige Leistungsverzeichnis gefordert wird, sind folgende zusätzliche Anforderungen verpflichtend zu erfüllen. Dachdecker / Abdichtung: Bituminöse Abdichtung (Nr.25/ Nr.26 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des Herstellers) Voranstriche auf Basis von Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten Oktober bis ein-schließlich März zulässig (nur bei Temperaturen unter +5 Grad). Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE BBP10, bei bituminöser Ver-bundabdichtung beim Umkehrdach BBP10, 20 oder 30. Dämmplatten (Nr.40 / Nr.41 Kriterienmatrix) Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD, frei von halogenierten Treibmitteln sein. Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix) Der Einsatz von Montageschäumen ist grundsätzlich zu vermeiden. Abdichtungen aus Kunststoff (Nr. 36 / Nr.44 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem SVHC- Gehalt < 01 % zu verwenden. Gehalt an Blei und Zinn in Kunststofffolien muss < 0,1% sein. Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 Kriterienmatrix) Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen. Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist, sind keine chemischen Holzschutzmit-tel zu verwenden. Der Holzschutz ist konstruktiv nach DIN 68800-2 oder durch natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 auszuführen. Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und müssen Bor < 0,1% enthalten. Mineralfaserdämmstoffe Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL- Gütezeichen oder gleichwertig. Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix) Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen. Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix) Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und Fallrohren, die Blei, Zink oder Kupfer enthalten, Schwermetallfilter installiert werden.
Allgemein:
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien: 1 Lärmvermeidung - Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. - Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. - Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. - Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. 2 Staubvermeidung - Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen, Baustraßen etc. - Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. - Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. - Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. - Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. - Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. - Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o.ä. zu be-grenzen. 3 Bodenschutz - Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. - Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. - Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. - Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. - Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahr-zeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auf-fangmaßnahmen ist untersagt. - Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. - Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kon-taminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. - Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. - Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustel-len. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. - Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnah-me/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. - Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. - Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. - Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
23 Metallbau- und Schlosserarbeiten, DIN 18360
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Metallbau- und Schlosserarbeiten, DIN 18360
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN ALLGEMEINES ------------------------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18335 - Stahlbauarbeiten - ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten - ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten - ATV DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - ATV DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten - DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten - DIN 18 807 - Trapezprofile im Hochbau - DIN 50976 - Korrosionsschutz, Feuerverzinken von Einzelteilen;Stückverzinken - DIN 55 902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung - DIN EN 288-6 - Anforderungen und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Teil 6: Anerkennung aufgrund vorliegender Erfahrungen - DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung - DIN EN 729-4 - Schweißtechnische Qualitätsanforderungen - DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; technische Lieferbedingungen - DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Für alle Schlosser- und Metallbauarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf- sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesondere sind die Transportent- fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln etc. im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not- wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik- aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. - Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. - Treppenauflager am Deckenrand bzw. am Treppenfuß mittels Zwischenlage eines Elastomerlagers und Spezial- Befestigungsschrauben zur Schallentkoppelung herstellen. - Die Konstruktionszeichnungen sowie die erforderliche statische Berechnung sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung vorzulegen und von diesem freizeichnen zu lassen. - Eventuell notwendige Gerüste, Krane, Hebebühnen und Hilfskonstruktionen sind mit einzukalkulieren. Weiter sind zu beachten: - Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10 088-1-Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. - Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene System abzustimmen. - Verzinkte Bauteile sind so zu lagern, dass sie vor stehender Nässe weitgehend geschützt sind. Ein-/ Abdecken mit Folie ist zu vermeiden. - Alle Metallteile, die nach dem Einbauen nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher einen entsprechenden Korrosionsschutz erhalten. - Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. - Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. - Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. - Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. - Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. - Fehlstellen und Beschädigungen, auch ggf. durch Schweißen, sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Der zulässige Anteil der Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976. - Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. - Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. - Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10mm vollständig von Zink zu befreien. - Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. - Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen. - Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. - Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung die erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen. Zur Verankerung der Metallkonstruktion in dafür vorgesehene Bauelemente sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. - Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. - Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. - Die örtlichen Vorschriften über die Schrottverwertung sind zu erfragen und einzuhalten. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18335 gelten als Nebenleistung: - Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der Gerüste, falls nicht gesondert ausgeschrieben oder vom Auftraggeber bereitgestellt. - Befestigungs- und Verbindungsmittel für Bekleidungen, wie Klipps, Klemmprofile, Dichtungsstreifen, Formfüller, Schließbleche, Distanzhilfen, Haltebügel, Stoßbleche, Schließleisten, Übergangsbleche. - Das Nachverzinken oder Nachbeschichten von Schnittstellen und Anschlüssen auf der Baustelle.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
23. 1 Erdgeschoss - Trafo - Räume
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Erdgeschoss - Trafo - Räume
23. 2 Dachaufsicht - UK Lüftungsgeräte , Techniküberstiege
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Dachaufsicht - UK Lüftungsgeräte , Techniküberstiege
23. 3 Geländer, Handläufe Treppenhäuser
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Geländer, Handläufe Treppenhäuser
23. 4 Wandschutz / Eckschutzschienen
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Wandschutz / Eckschutzschienen
23. 5 Sonstiges
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Sonstiges

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