Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein:
Das Bauvorhaben wird nach DGNB, Neubau Hotelgebäude
Version 2018, bewertet.
Um im Bedarfsfall ein Gütesiegel zu erreichen, werden
neben anderen die nachstehenden Anforderungen an die
eingesetzten Baustoffe gestellt. Unten genannte
Produkte stellt zur Vereinfachung eine grobe Übersicht
da. Die beigefügte Kriterienmatrix der DGNB
muss beachtet werden. Hier müssen alle Bauprodukte die
Qualitätsstufe 4 erfüllen (siehe zusätz-liche
Leseanleitung zur Kriterienmatrix).
Der Anbieter muss bei seiner Angebotsabgabe eine
Produktauswahl mit möglichst gerin-gen Risiken für die
lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung
von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei
Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung
der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für
die späteren Nutzer sowie Grund-wasser,
Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Falls
der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung
der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, so
hat er gemäß seiner Hinweispflicht darauf aufmerksam zu
machen.
Alle vom Auftragnehmer geplanten Produkte und Baustoffe
sind vor der Verwendung in vorgefertigte Positivlisten
des DGNB Auditors einzutragen und von diesem vor der
Verwendung freizugeben. Hierzu werden auch die
Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter
und eventuelle Zertifikate eingereicht.
Als Nachweis sind nach Beauftragung technische
Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter (ver-fügbar für
Zubereitung wie Lacke, Kleber, Dichtstoffe, etc.)
und/oder rechtsgültige Herstellererklärungen zu
Inhaltsstoffen, Werkstoffen und Flammschutzmitteln
sowie
ggf. Konfor-mitätsbescheinigungen vorzulegen.
Sofern die Verwendung der unten aufgeführten
Materialien durch das jeweilige Leistungsverzeichnis
gefordert wird, sind folgende zusätzliche Anforderungen
verpflichtend zu erfüllen.
Dachdecker / Abdichtung:
Bituminöse Abdichtung (Nr.25/ Nr.26 Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des
Herstellers) Voranstriche auf Basis von
Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige
Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten
Oktober
bis ein-schließlich März zulässig (nur bei Temperaturen
unter +5 Grad).
Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE
BBP10, bei bituminöser Ver-bundabdichtung beim
Umkehrdach BBP10, 20 oder 30.
Dämmplatten (Nr.40 / Nr.41 Kriterienmatrix)
Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes
wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD,
frei von halogenierten Treibmitteln sein.
Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix)
Der Einsatz von Montageschäumen ist grundsätzlich zu
vermeiden.
Abdichtungen aus Kunststoff (Nr. 36 / Nr.44
Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem
SVHC- Gehalt < 01 % zu verwenden.
Gehalt an Blei und Zinn in Kunststofffolien muss < 0,1%
sein.
Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 Kriterienmatrix)
Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und
Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und
nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein
entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und
PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit
Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen.
Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist,
sind keine chemischen Holzschutzmit-tel zu verwenden.
Der Holzschutz ist konstruktiv nach DIN 68800-2 oder
durch natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
auszuführen.
Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach
SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und
müssen Bor < 0,1% enthalten.
Mineralfaserdämmstoffe
Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL-
Gütezeichen oder gleichwertig.
Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix)
Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten
ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen.
Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix)
Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der
Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten
Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und
Fallrohren, die Blei, Zink oder Kupfer enthalten,
Schwermetallfilter installiert werden.
Allgemein:
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre
Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu
stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der
Bauleitung zu
dokumentieren sind insbesondere
folgende Kriterien:
1 Lärmvermeidung
- Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der
Baustelle einzusetzen.
- Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie
möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu
betreiben.
- Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind
geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür
hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
- Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra
gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
2 Staubvermeidung
- Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen
zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen,
Baustraßen etc.
- Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit
einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle
zugelassen.
- Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der
Entstehungsstelle sofort abzusaugen.
- Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den
extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
- Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben
zu warten und zu reinigen.
- Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus
dem Fenster ist verboten.
- Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten
räumlich durch Folientüren o.ä. zu be-grenzen.
3 Bodenschutz
- Der Bodenschutz ist im Hinblick auf
Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien,
Farben und weitere Belastungen einzuhalten.
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen
kontaminiert wird.
- Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten,
sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen.
- Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen.
- Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere
Parken von Baumaschinen und Fahr-zeugen auf dem
unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche
Sicherungs- und Auf-fangmaßnahmen ist untersagt.
- Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch
und während des Betriebes täglich durch eine
Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf
Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und
Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind
zusätzliche
Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen
zu treffen.
- Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz
kommen, die zuvor nicht im Bereich kon-taminierter
Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum
Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer
Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen
Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
sind.
- Die Bodenflächen von während der Bauphase
eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig
befestigt werden.
- Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung
notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf
wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das
Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustel-len. Eine
Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich
zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen
erlaubt.
- Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der
Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der
dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen
zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist
in größtmöglicher Entfernung zur
Baumaßnah-me/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu
wählen.
- Unter stationären Verbrennungsmotoren und
Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen.
Öl oder Abfallauffangvorrichtungen
sind zu überdachen.
- Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von
ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende
Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig
in ausreichender Menge bereit zu halten.
- Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung
des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so
muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung
erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
23 Metallbau- und Schlosserarbeiten, DIN
18360
23
Metallbau- und Schlosserarbeiten, DIN
18360
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
-------------------------
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
- ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten
- ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
- ATV DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
- ATV DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten
- DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
- DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
- DIN 18 807 - Trapezprofile im Hochbau
- DIN 50976 - Korrosionsschutz, Feuerverzinken von
Einzelteilen;Stückverzinken
- DIN 55 902 - Schichten für den Korrosionsschutz von
Metallen; Begriffe, Verfahren und
Oberflächenvorbereitung
- DIN EN 288-6 - Anforderungen und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 6: Anerkennung aufgrund vorliegender Erfahrungen
- DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und
Verantwortung
- DIN EN 729-4 - Schweißtechnische
Qualitätsanforderungen
- DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus
unlegierten
Baustählen; technische Lieferbedingungen
- DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
- DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische
Überzüge
Für alle Schlosser- und Metallbauarbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesondere sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln
etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau
zu überprüfen.
- Treppenauflager am Deckenrand bzw. am Treppenfuß
mittels Zwischenlage eines Elastomerlagers und
Spezial-
Befestigungsschrauben zur Schallentkoppelung
herstellen.
- Die Konstruktionszeichnungen sowie die erforderliche
statische Berechnung sind durch den Auftragnehmer zu
erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung
vorzulegen und von diesem freizeichnen zu lassen.
- Eventuell notwendige Gerüste, Krane, Hebebühnen
und Hilfskonstruktionen sind mit einzukalkulieren.
Weiter sind zu beachten:
- Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese grundsätzlich in DIN EN 10 088-1-Nichtrostende
Stähle;
Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten
sein.
- Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür
besonders
geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine
verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen
Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung)
vorzulegen.
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die
Grundierung auf das vorgesehene System abzustimmen.
- Verzinkte Bauteile sind so zu lagern, dass sie vor
stehender
Nässe weitgehend geschützt sind. Ein-/ Abdecken mit
Folie
ist zu vermeiden.
- Alle Metallteile, die nach dem Einbauen nicht mehr
zugänglich
sind, müssen vorher einen entsprechenden
Korrosionsschutz
erhalten.
- Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss
sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion
auftritt.
- Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind
grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen.
- Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der
Montage
nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen.
Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich
gewordenen
Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
- Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub
sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
- Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig
(z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
- Fehlstellen und Beschädigungen, auch ggf. durch
Schweißen,
sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit
Spritzverzinkung
zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung
mit
94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Der zulässige
Anteil der
Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976.
- Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher
zu beseitigen.
- Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder
abgeschnitten
werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist
zulässig und ggf. notwendig.
- Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig,
sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10mm
vollständig von Zink zu befreien.
- Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare
Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern
sich
nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen
oder
Normen etwas anderes ergibt.
- Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der
Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen.
- Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl
einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine
geräuschlose
und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander
und
gegen den Baukörper gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung die
erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen.
Zur Verankerung der Metallkonstruktion in dafür
vorgesehene
Bauelemente sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher
Zulassung
zu verwenden.
- Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren
und
zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für
andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der
Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung
abzustimmen.
- Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C
nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss
bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
- Die örtlichen Vorschriften über die Schrottverwertung
sind zu erfragen und einzuhalten.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden
Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den
Gerüstböden zu entfernen.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18335 gelten als
Nebenleistung:
- Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der Gerüste,
falls nicht gesondert ausgeschrieben oder vom
Auftraggeber
bereitgestellt.
- Befestigungs- und Verbindungsmittel für Bekleidungen,
wie Klipps, Klemmprofile, Dichtungsstreifen,
Formfüller,
Schließbleche, Distanzhilfen, Haltebügel, Stoßbleche,
Schließleisten, Übergangsbleche.
- Das Nachverzinken oder Nachbeschichten von
Schnittstellen
und Anschlüssen auf der Baustelle.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
23. 1 Erdgeschoss - Trafo - Räume
23. 1
Erdgeschoss - Trafo - Räume
23. 2 Dachaufsicht - UK Lüftungsgeräte ,
Techniküberstiege
23. 2
Dachaufsicht - UK Lüftungsgeräte ,
Techniküberstiege
23. 3 Geländer, Handläufe Treppenhäuser
23. 3
Geländer, Handläufe Treppenhäuser
23. 4 Wandschutz / Eckschutzschienen
23. 4
Wandschutz / Eckschutzschienen
23. 5 Sonstiges
23. 5
Sonstiges
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.