Malerarbeiten
Neubau Hotel Oper Halle
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein - Vorgaben zum Bauvorhaben Allgemeine Vorgaben zum Bauvorhaben Für das BV Premier INN in Halle (Saale) ist eine DGNB-Zertifizierung vorgesehen. Weitere Informationen, Vorgaben hierzu sind in dem Leistungsverzeichnis beigefügten Anlage (Anlage DGNB zu VHP) aufgeführt. Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Alle Bieter / Auftragnehmer müssen bei ihrer Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen.
Allgemein - Vorgaben zum Bauvorhaben
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien: 1 Lärmvermeidung - Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. - Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. - Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. - Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. 2 Staubvermeidung - Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen, Baustraßen etc. - Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. - Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. - Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. - Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. - Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. - Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o.ä. zu begrenzen. 3 Bodenschutz - Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. - Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. - Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. - Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. - Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffang- maßnahmen ist untersagt. - Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen.Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. - Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zumEinsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. - Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. - Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. - Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. - Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. - Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. - Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
19 Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, DIN 18363
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Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, DIN 18363
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN ALLGEMEINES ------------------------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - ATV DIN 18366 - Tapezierarbeiten - DIN EN 927-1 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich - DIN 53778 - Kunststoffdispersionsfarben für innen - DIN 55900 - Beschichtungen für Raumheizkörper - DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen Für alle Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf- sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik- aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom AN auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen: - nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie beschichtet sind - Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen - alkalische Reaktion des Untergrundes - harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz - ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen - normal nicht überstreichbare Baustoffe - Bei allen Leistungen sind angrenzende Bauteile mit geeigneten Maßnahmen zu schützen - Alle Anstriche / Beschichtungen sind vom AG zu bemustern. Dementsprechende Musterflächen sind mit einzukalkulieren - Acrylfugen an Übergängen und Anschlüssen von Bauteilen, wie Fenstern, Zargen und bei Materialwechsel usw. sind mit einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
19.01 Vorarbeiten
19.01
Vorarbeiten
19.02 Maler- und Tapezierarbeiten auf Wänden
19.02
Maler- und Tapezierarbeiten auf Wänden
19.03 Maler- und Tapezierarbeiten Decken
19.03
Maler- und Tapezierarbeiten Decken
19.04 Malerarbeiten auf Metalloberflächen
19.04
Malerarbeiten auf Metalloberflächen

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