Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein:
Das Bauvorhaben wird nach DGNB, Neubau Hotelgebäude
Version 2018, bewertet.
Um im Bedarfsfall ein Gütesiegel zu erreichen, werden
neben anderen die nachstehenden Anforderungen an die
eingesetzten Baustoffe gestellt. Unten genannte
Produkte stellt zur Vereinfachung eine grobe Übersicht
da. Die beigefügte Kriterienmatrix der DGNB
muss beachtet werden. Hier müssen alle Bauprodukte die
Qualitätsstufe 4 erfüllen (siehe zusätz-liche
Leseanleitung zur Kriterienmatrix).
Der Anbieter muss bei seiner Angebotsabgabe eine
Produktauswahl mit möglichst gerin-gen Risiken für die
lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung
von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei
Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung
der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für
die späteren Nutzer sowie Grund-wasser,
Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Falls
der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung
der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, so
hat er gemäß seiner Hinweispflicht darauf aufmerksam zu
machen.
Alle vom Auftragnehmer geplanten Produkte und Baustoffe
sind vor der Verwendung in vorgefertigte Positivlisten
des DGNB Auditors einzutragen und von diesem vor der
Verwendung freizugeben. Hierzu werden auch die
Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter
und eventuelle Zertifikate eingereicht.
Als Nachweis sind nach Beauftragung technische
Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter (ver-fügbar für
Zubereitung wie Lacke, Kleber, Dichtstoffe, etc.)
und/oder rechtsgültige Herstellererklärungen zu
Inhaltsstoffen, Werkstoffen und Flammschutzmitteln
sowie
ggf. Konfor-mitätsbescheinigungen vorzulegen.
Sofern die Verwendung der unten aufgeführten
Materialien durch das jeweilige Leistungsverzeichnis
gefordert wird, sind folgende zusätzliche Anforderungen
verpflichtend zu erfüllen.
Dachdecker / Abdichtung:
Bituminöse Abdichtung (Nr.25/ Nr.26 Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des
Herstellers) Voranstriche auf Basis von
Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige
Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten
Oktober
bis ein-schließlich März zulässig (nur bei Temperaturen
unter +5 Grad).
Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE
BBP10, bei bituminöser Ver-bundabdichtung beim
Umkehrdach BBP10, 20 oder 30.
Dämmplatten (Nr.40 / Nr.41 Kriterienmatrix)
Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes
wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD,
frei von halogenierten Treibmitteln sein.
Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix)
Der Einsatz von Montageschäumen ist grundsätzlich zu
vermeiden.
Abdichtungen aus Kunststoff (Nr. 36 / Nr.44
Kriterienmatrix)
Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind
Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem
SVHC- Gehalt < 01 % zu verwenden.
Gehalt an Blei und Zinn in Kunststofffolien muss < 0,1%
sein.
Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 Kriterienmatrix)
Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und
Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und
nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein
entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und
PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit
Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen.
Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist,
sind keine chemischen Holzschutzmit-tel zu verwenden.
Der Holzschutz ist konstruktiv nach DIN 68800-2 oder
durch natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2
auszuführen.
Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach
SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und
müssen Bor < 0,1% enthalten.
Mineralfaserdämmstoffe
Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL-
Gütezeichen oder gleichwertig.
Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix)
Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten
ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen.
Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix)
Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der
Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten
Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und
Fallrohren, die Blei, Zink oder Kupfer enthalten,
Schwermetallfilter installiert werden.
Allgemein:
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre
Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu
stellen.
Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu
dokumentieren sind insbesondere
folgende Kriterien:
1 Lärmvermeidung
- Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der
Baustelle einzusetzen.
- Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie
möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu
betreiben.
- Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind
geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür
hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
- Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra
gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
2 Staubvermeidung
- Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen
zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen,
Baustraßen etc.
- Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit
einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle
zugelassen.
- Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der
Entstehungsstelle sofort abzusaugen.
- Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den
extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
- Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben
zu warten und zu reinigen.
- Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus
dem Fenster ist verboten.
- Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten
räumlich durch Folientüren o.ä. zu be-grenzen.
3 Bodenschutz
- Der Bodenschutz ist im Hinblick auf
Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien,
Farben und weitere Belastungen einzuhalten.
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen
kontaminiert wird.
- Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten,
sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen.
- Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen.
- Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere
Parken von Baumaschinen und Fahr-zeugen auf dem
unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche
Sicherungs- und Auf-fangmaßnahmen ist untersagt.
- Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch
und während des Betriebes täglich durch eine
Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf
Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und
Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind
zusätzliche
Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen
zu treffen.
- Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz
kommen, die zuvor nicht im Bereich kon-taminierter
Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum
Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer
Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen
Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
sind.
- Die Bodenflächen von während der Bauphase
eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig
befestigt werden.
- Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung
notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf
wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das
Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustel-len. Eine
Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich
zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen
erlaubt.
- Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der
Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der
dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen
zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist
in größtmöglicher Entfernung zur
Baumaßnah-me/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu
wählen.
- Unter stationären Verbrennungsmotoren und
Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen.
Öl oder Abfallauffangvorrichtungen
sind zu überdachen.
- Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von
ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende
Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig
in ausreichender Menge bereit zu halten.
- Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung
des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so
muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung
erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
21 Estricharbeiten
21
Estricharbeiten
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
-------------------------
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN18 353 - Estricharbeiten
- DIN 18560 - Estriche im Bauwesen
- DIN 18164 - Schaumkunststoffe
- DIN 18165 - Faserdämmstoffe
- DIN 4102 - Brandschutz
- DIN 4108 - Wärmeschutz
- DIN 4109 - Schallschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
Für alle Estricharbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesondere sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln
etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre sowie
im Randbereich verlaufende Heizleitungen sind in das
Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fachgerecht
einzuarbeiten. Entstehende Zwischenräume sind satt
und dicht mit einer gebundenen Trockenschüttung
auszufüllen und die Leitungen vollflächig mit der
oberen
Lage der Dämmschicht abzudecken.
Ausführung unter Berücksichtigung des geforderten
Schallschutzes und Wärmeschutzes bei bauseitiger
Rohrisolierung. Diese Leistung ist in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
- Sofern Rohrleitungen, kunststoffummantelte Kabel und
sonstige Einbauten in und auf den Rohbetondecken
montiert sind, müssen diese gegen Beschädigungen
während der Estrichherstellung mit geeigneten
Abdeckungen geschützt werden.
- Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen,
Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den
Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen
Bauleitung
herzustellen und auszuführen, ohne besondere
Vergütung.
- Aussparungen und Leitungskanäle in Form von Ver-
tiefungen innerhalb der Bodenplatte bzw. Geschoss-
decke sind, soweit zulässig, vor Verlegung des
Estrichs
mit z.B. trittfesten Dämmstoffen zu verfüllen.
- Frei über offene Aussparungen verlegte Dämmschichten
und Estriche werden von der örtlichen Bauleitung
nicht
abgenommen.
- Fugen über Bauwerksfugen (Bewegungsfugen; zur
Formänderung des Estrichs in alle Richtungen) sind
nach einem Fugenplan in Absprache mit der Bauleitung
anzulegen. Bei Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu
unterbrechen. Bewegungsfugen mit einer Breite > 10 mm
müssen mit entsprechenden Fugenprofilen ausgebildet
werden.
- Das Ausrichten und Eindichten der durch die
TGA Gewerke eingebauten Entwässerungsrinnen,
Bodenabläufe, Rinnen- Sockel- Kombinationen oder
sonstiger Einbauten einschließlich durchdringender
Bauteile sind Teil der Leistung des AN.
Die Anschlussbereiche der Rinnen und Einbauten zum
Estrichaufbau sind mit Epoxidharzmörtel gemäß
Planungsvorgabe zu verfüllen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
21. 1 Zementestrich
21. 1
Zementestrich
21. 2 Sonstiges
21. 2
Sonstiges
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