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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorgaben zum Bauvorhaben
Für das BV Premier INN in Halle (Saale) ist eine
DGNB-Zertifizierung vorgesehen.
Weitere Informationen, Vorgaben hierzu sind in dem
Leistungsverzeichnis beigefügten Anlage
(Anlage DGNB zu VHP) aufgeführt.
Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und
Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung
und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht
als gesundheits- und / oder umweltgefährdend
einzustufen sind.
Alle Bieter / Auftragnehmer müssen bei ihrer
Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst
geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen.
Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch
Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur
und Entsorgung der Produkte entstehen.
Allgemeine Vorgaben zum Bauvorhaben
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre
Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu
stellen.
Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu
dokumentieren sind insbesondere
folgende Kriterien:
1 Lärmvermeidung
- Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der
Baustelle einzusetzen.
- Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie
möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu
betreiben.
- Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind
geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür
hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
- Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra
gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
2 Staubvermeidung
- Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen
zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen,
Baustraßen etc.
- Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit
einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle
zugelassen.
- Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der
Entstehungsstelle sofort abzusaugen.
- Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den
extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
- Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben
zu warten und zu reinigen.
- Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus
dem Fenster ist verboten.
- Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten
räumlich durch Folientüren o.ä. zu be-grenzen.
3 Bodenschutz
- Der Bodenschutz ist im Hinblick auf
Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien,
Farben und weitere Belastungen einzuhalten.
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen
kontaminiert wird.
- Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten,
sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen.
- Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen.
- Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere
Parken von Baumaschinen und Fahr-zeugen auf dem
unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche
Sicherungs- und Auf-fangmaßnahmen ist untersagt.
- Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch
und während des Betriebes täglich durch eine
Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf
Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und
Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind
zusätzliche
Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen
zu treffen.
- Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz
kommen, die zuvor nicht im Bereich kon-taminierter
Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum
Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer
Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen
Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
sind.
- Die Bodenflächen von während der Bauphase
eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig
befestigt werden.
- Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung
notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf
wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das
Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustel-len. Eine
Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich
zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen
erlaubt.
- Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der
Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der
dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen
zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist
in größtmöglicher Entfernung zur
Baumaßnah-me/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu
wählen.
- Unter stationären Verbrennungsmotoren und
Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen.
Öl oder Abfallauffangvorrichtungen
sind zu überdachen.
- Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von
ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende
Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig
in ausreichender Menge bereit zu halten.
- Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung
des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so
muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung
erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
18 Bodenbelagarbeiten, DIN 18365
18
Bodenbelagarbeiten, DIN 18365
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
-------------------------
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten
Für alle Bodenbelagsarbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesondere sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln
etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die bauseitigen
Vorleistungen zu prüfen und evt. Mängel schriftlich
anzuzeigen, bzw. geeignete Vorarbeiten auszuführen.
- Notwendige Arbeitsfugen sind entsprechend den
Verlegevorschriften in die Einheitspreise
einzurechen.
- Das Anarbeiten an Stützen, Rohrdurchführungen,
Elektranten u.ä. ist mit den Einheitspreisen
abgegolten.
- Der AN hat bis zur Gebrauchsabnahme seine Leistungen
gegen Beschädigungen zu schützen und auf Anweisung
der Bauleitung diese unverzüglich zu beseitigen.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
18. 1 Vorarbeiten
18. 1
Vorarbeiten
18. 2 Vinylböden
18. 2
Vinylböden
18. 3 Textile Bodenbeläge
18. 3
Textile Bodenbeläge
18. 4 Eingangsmatten
18. 4
Eingangsmatten
18. 5 Wandschutz Vinyl
18. 5
Wandschutz Vinyl
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