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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
VOM 16.07.2026
BAUVORHABEN: H213 Neubau Riegel IV
AUFTRAGGEBER: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
GEWERK: KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
KG 460 Förderanlagen
KG 473 Druckluftanlagen
KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
Leistungsverzeichnis
I. Termine und Zuständigkeiten I. Termine und Zuständigkeiten
1. Auskünfte
Projektleitung:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Frau Oksana Amin
Tel.: +49 (0) 151 158 982 18
e-mail oksana.amin@airbus.com
Verantwortlich für Kaufmännische Fragen:
Adresse: Airbus Operations GmbH
Kreetslag 10
21129 Hamburg
Name: Herr Tevfik Arikanli
Tel.: 0172 9829515
e-mail: tevfik.arikanli@airbus.com
Technische Rückfragen sind zu richten an:
Adresse: Ingenieurbüro Poggensee GmbH
Kieler Str. 303a
22525 Hamburg
Name: Herr Mannier
Tel.: 0173 / 413 55 68
e-mail mannier@ib-poggensee.de
2. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)
Vorbereiten der Bauausführung
Für das Vorbereiten der Bauausführung ist insgesamt eine Frist von 8 Wochen vorgesehen.
Diese Frist endet vor dem Bauausführungsbeginn.
Durchbruchs-, Montageplanung, Materialbeschaffung
Beginn: 14 Tage nach Beauftragung
Fertigstellung 6 Wochen nach Beauftragung
Bauausführung
Beginn 12/2026
Fertigstellung EG 12/2027
Fertigstellung 03/2028
Vorzeitige Inbetriebnahme Logistikfläche EG
Die Logistikfäche im Erdgeschoss ist gem. beliegendem Terminplan etwa zwei Monate vorab in Betrieb zu nehmen. Die geteilten Inbetriebnahmen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Dies betrifft die folgenden Gewerke TGA-M:
KG420 - Wärmeversorgungsanlagen
KG473 - Druckluftanlagen
KG480 - Gebäudeautomation
Des Weiteren sind sämtliche Installation aller Gewerke TGA-M im Logistikbereich des Erdgeschosses zu diesem Zeitpunkt fertig zu stellen.
Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs-, Zwischen- und Endtermine werden Vertragsbestandteil.
I. Termine und Zuständigkeiten
II. Maßnahmenbeschreibung II. Maßnahmenbeschreibung
Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt, auf Ihrem Werksgelände in Hamburg-Finkenwerder
die Halle 213 an der Westfassade um einen Riegelanbau (Riegel IV bzw. H213A) mit Logistik-, Büro- und Sozialflächen für die Endmontagelinie zu erweitern.
Die Halle 213 ist Teil des Hallenkomplexes Halle 213/214 und wurde ursprünglich 2013 als A380-Flightlinehalle in Betrieb genommen und 2017 in eine Endlinienmontagehalle für die Flugzeuge A318-A321 (A320 Familie) umgebaut.
Das folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet sämtliche Leistungen für die mechanischen Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung, die zugehörigen MSR-Leistungen als auch die Leistungen zur Herstellung zweier Aufzugsanlagen im Nord- und Südbereich des Riegelbaus.
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
KG 460 Förderanlagen
KG 473 Druckluftanlagen
KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
Das Baufeld liegt westlich der Halle 213 und grenzt unmittelbar an die Halle 213 an.
Die Fläche liegt im eingezäunten Flugfeldbereich. Begrenzt wird das Baufeld im Westen durch das Flugfeld und die erforderlichen Schleppkurven der Flugzeuge. Im Norden schließt das Baufeld mit der Halle 213 ab. Die Fläche ist im Bereich der Tore gepflastert, die Zwischenflächen sind mit Rasen bewachsen.
Der Neubau ist unmittelbar an der angrenzenden Westfassade der Halle 213 angeordnet.
Die Halle wird durch den Anbau nur geringfügig verändert.
Es werden zwei Übergänge in den Neubau geschaffen, wodurch der Fluchtweg aus
der Halle in einen anderen Brandabschnitt aufrechterhalten bleiben kann.
Die Nutzung für den Riegelanbau setzt sich aus Sozialflächen (Umkleiden mit Waschraum und
Pausenraum), Büro-/Meetingräumen und Logistikflächen zusammen.
Das Grundrisskonzept sieht eine dreigeteilte Grundrissstruktur vor. Zwei Treppenhäuser mit je-
weils einer Zone mit allen wiederkehrenden Nebenräumen (Schächte für den technischen Ge-
bäudeausbau, Elektroräume und ein WC-Kern mit Putzmittelraum) bilden den Rahmen für eine
flexibel nutzbare Fläche ohne statisch erforderliche Stützen und Unterzüge, die es ermöglicht,
die unterschiedlichen Nutzungen gem. Raumprogramm dort unterzubringen.
Im Erdgeschoss wird der mittlere Bereich als Logistikfläche mit einer Regallagerung genutzt. Die
Fläche erfüllt die Anforderungen an Aufenthaltsräume gemäß ASR nicht, sodass hier keine Ar-
beitsplätze zulässig sind. Es ist geplant die Logistikfläche im Erdgeschoss vorzeitig in Betrieb zu nehmen (etwa zwei Monate vorab).
Im 1. Obergeschoss ist ein großer multifunktionaler Meetingraum, der mit einer mobilen Trenn-
wand in 2 Räume unterteilt werden kann und der Pausenraum untergebracht. Vom Pausenraum
aus wird eine Dachterrasse erreicht, die mit ihrem freien Blick bis hin zum anderen Elbufer eine
sehr hohe Aufenthaltsqualität bietet.
Im zweiten Obergeschoss sind Umkleiden mit Waschbereichen für Damen und Herren geplant.
Der WC-Bereich wird hier für Radfahrerduschen mit zusätzlichen Radfahrer-Spinden genutzt.
In den Obergeschossen drei bis fünf wird die Mittelzone mit einem offenen Büroraumkonzept
mit eingestellten Büro- und Meetingräumen sowie Rückzugsbereichen bespielt.
II. Maßnahmenbeschreibung
III. Technische Vorbemerkungen III. Technische Vorbemerkungen
Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muss für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden:
1. Vorschriften / Richtlinien
- die VOB, Teil B und C
- die VDI-Vorschriften
- die VDE Vorschriften
- die DIN-Vorschriften
- die behördlichen Vorschriften
- die ATEX-Richtlinien
- die allgemeinen Verlegerichtlinien der Hersteller
- die anerkannten Regeln der Technik sowie die internen Richtlinien (TAR) der Airbus Operation GmbH
Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzesvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik.
2. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält als DWG- und PDF-Dateien:
- die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:20 / 1:50 bzw. die Schemata
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden.
Spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen.
3. Werkstatt- und Montagezeichnungen
Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren.
In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken als Ausdruck komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen.
- Grundrisse und Schnitte M = 1:20 / 1:50 mit den Installationen
Die für die Pläne notwendigen Koordinierungsaufgaben mit allen Gewerken sind durch den Auftragnehmer wahrzunehmen. Über die Erfordernisse der Genehmigung einzelner Pläne entscheidet im Zweifelsfall die Bauleitung. Die genannten Unterlagen sind fortlaufend dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, dass danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt.
Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen verlangen. Die Anpassung der Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben.
Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
4. Umfang der Leistungen
Alle Leistungen umfassen Lieferung, Einbau, Abladen sowie Lagerung sämtlicher Materialien auf der Baustelle, inkl. Zubehör, Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden.
5. Ausführung der Arbeiten mit vorheriger Sicherheitseinweisung
VOR Beginn der Arbeiten muss eine Sicherheitseinweisung des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung bzw. den SiGeKo durchgeführt werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheitseinweisung ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen.
6. Baustoffwahl
Es dürfen ausschließlich fabrikneue, ungebrauchte sowie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Baustoffe und Bauteile verwendet werden. Diese müssen den einschlägigen Normen und technischen Regeln entsprechen sowie über die erforderlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse oder Konformitätsnachweise verfügen, soweit diese gesetzlich oder technisch erforderlich sind. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzusetzen. Sollten diese für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht verfügbar oder technisch ungeeignet sein, sind dem Auftraggeber geeignete Alternativen zur Freigabe
vorzuschlagen.
7. Verkehrssicherungspflicht
Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBauO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten.
8. Montageabwicklung
Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muss dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter.
9. Verlegevorschriften / Baukoordinierung
Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann.
10. Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an Stahlleitungen dürfen nur von Monteuren mit von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigter und gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ausgeführt werden.
Die Schweißerprüfungsbestätigungen sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Für Schweißarbeiten ist grundsätzlich vom Bauherren eine Schweißgenehmigung einzuholen.
11. Pressarbeiten
Pressarbeiten an Rohrleitungen dürfen nur von Monteuren mit gültiger Qualifikation und Unterweisung gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen Presssystem-Normen sowie nach der Gefährdungsbeurteilung der § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.
Die Qualifikationsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Die Pressprüfung muss sicher und effizient, nach TRBS 1203, BetrSichV, ArbSchG, MRL 2006/42/EG und DGUV I zweites Kapitel, durchgeführt werden.
Für Pressarbeiten ist grundsätzlich eine Freigabe oder Genehmigung durch den Bauherrn einzuholen.
12. Arbeiten mit Absturzgefahr (z.B. auf dem Dach)
Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durch Mitarbeiter ausgeführt werden, die für diese Tätigkeiten gesundheitlich geeignet sind.
Soweit nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV nachzuweisen. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.
13. Reinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen.
Eine Endreinigung hat nach Abschluss sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen.
14. Materialentsorgung durch das Airbus Entsorgungszentrum
Alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle sind entsprechend den geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie den einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Entsorgung hat über den von Airbus benannten Entsorgungspartner zu erfolgen. Nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung können bei Bedarf Abfallcontainer des beauftragten Entsorgungsunternehmens zur Verfügung gestellt werden.
15. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
a) Funktionsprüfungen und Probebetrieb sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen.
b) Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfasst die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers.
16. Vollständigkeit der Lieferung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem Bauherren bzw. dessen Vertreter sofort mitzuteilen. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Messeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung.
Bei Anlieferung, Lagerung bzw. bei Montageunterbrechung sind die Rohrenden mit Folie und Klebeband zu verschließen (VDI 6022/6023).
Hinweise zur Ausführung
Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung.
In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen schallschutztechnisch zu entkoppeln, z.B. mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muss auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen.
Bei der Installation ist darauf zu achten, dass der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist.
Die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - wird vorausgesetzt.
Schalldämm-Maßnahmen sind entsprechend der Forderungen der DIN- und VDI-Normen etc. einzuhalten. Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen bzw. zu montieren. Hierzu gehört der Einbau mit elastischen Kanal und Rohranschlüssen. Zwischen Fundamenten und Geräten sind Profilgummistreifen in entsprechender Shore-Härte einzulegen. Befestigungen, insbesondere an Decken, dürfen nur mit Dübelverbindungen hergestellt werden, die auch für Zugzonen des Betons zugelassen sind.
17. Besondere Leistungen
Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind:
- Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen sofern der Montageort höher als 3,5m über der Standfläche der Arbeitsbühnen bzw. Gerüste liegt.
- Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen
- Anpassung von Bestandszeichnungen soweit erforderlich
- Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird
- Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen
- Wiederholte Einweisung des Bedienpersonals
- die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen.
- Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischenzulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen
- das Auflegen der bauseits heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte
18. Einmessen von Anlagenteilen
Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen grundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren.
19. Anmelden von Bedenken
Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie.
20. Revisionsunterlagen
Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter.
Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen:
- Ausführende Firma
- Bauvorhaben
- Anlagenteil
- Zeichnungsnummer
- Zeichnungsdatum
- Bezeichnung "REVISIONSPLAN" und Stand
- Unterschriften des Zeichners und Prüfers
Die Art, der Umfang und die Ausführung der Revisionsunterlagen erfolgt entsprechend der VOB.
Darüber hinausgehende zu liefernde Unterlagen sind im Leistungstext detailliert aufgeführt und entsprechend zu kalkulieren, einschl. sämtlicher Nebenkosten.
21. Abnahme und Übergabe
Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme.
Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme:
- Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern
- Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern
- Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen.
Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
22. Fabrikatsvorgaben
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der technischen Ausführungsrichtlinien, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen.
Abweichungen vom Planungsfabrikat sind unter Beachtung der Gleichwertigkeit und den koordinierten Baugrößen in einem gesonderten Nebenangebot anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen.
Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen.
23. Wochenend- und Nachtarbeit
Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung bzw. dessen Vertretern abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung.
III. Technische Vorbemerkungen
01 KG410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01
KG410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01.01 KG 411 Abwasseranlagen
01.01
KG 411 Abwasseranlagen
01.02 KG 412 - Wasseranlagen
01.02
KG 412 - Wasseranlagen
01.03 Bauwasserversorgung
01.03
Bauwasserversorgung
01.04 Bauwasserversorgung
01.04
Bauwasserversorgung
02 KG420 - Wärmeversorgungsanlagen
02
KG420 - Wärmeversorgungsanlagen
Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
1. Planungsgrundlagen
Der Riegelneubau von H213 soll mit Fernwärme aus dem Airbus internen Fernwärmenetz über einen neu zu erstellenden Fernwärmeanschluss in der Technikzentrale im EG versorgt werden. Dazu wird durch die Infrastrukturplanung ein neuer Fernwärmeanschluss aus dem Werksnetz bis in das Gebäude verlegt. Die Schnittstelle zwischen der Infrastruktur und TGA ist dabei unmittelbar nach den Absperrschiebern hinter der Gebäudeeinführung.
Folgend aufgeführte Anlagengruppen und Regelkreise sollen im Riegelbau IV von H213 versorgt werden:
statische Heizung für den Büroriegel, Logistikbereich im Erdgeschoss über Warmwasser-Deckenstrahlheizung, dynamische Heizung für zwei Lüftungsanlagen auf dem Dach des Büroriegels zentrale Warmwasserbereitung für Sanitärräume im Büroriegel.
Technische Parameter:
Die Heizlast wird gemäß Abstimmung mit der Airbus-Fachabteilung nach DIN EN 12831 für eine der aktuellen Normfassung entsprechenden Norm-Außentemperatur von –9,8°C ermittelt.
Die Raumtemperaturen betragen nach Abstimmung mit dem Bauherrn und der TAR Airbus:
Büros 20°C
Pausenräume 20°C
Teeküchen 20°C
WC`s 21°C
Waschräume 24°C
Duschräume 24°C
Umkleiden 24°C
Werkstatt 19°C
Flure 16°C
Treppenhäuser 16°C
Die Temperaturspreizung des Gebäudes beträgt primär 105 °C / 60 °C im Auslegungsfall. Eine Regelung der Sekundärseite erfolgt über Strahlpumpen. Die statischen Heizkreise (z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung und Deckenstrahlheizung) sowie die Lüftungsanlage besitzen zusätzliche Umwälzpumpen.
Statische Heizung im Riegelbau Im Riegelneubau entstehen vom 1.OG bis in das 5.OG Büro-, Teeküchen-, Meeting-, Sanitär- und Umkleideräume. Zur Beheizung dieser Räume sind Platten-Heizkörper mit planer Oberfläche und integrierter Ventilgarnitur vorgesehen. In den Treppenhäusern und Windfängen kommen raumhohe Röhrenradiatoren ebenfalls mit integrierter Ventilgarnitur zum Einsatz. Die Auslegung der Heizkörper erfolgt gemäß EN 442. In Abstimmung mit der Airbus-Fachabteilung sollen die Heizkörper als Niedertemperatur-Heizkörper ohne zusätzliche Ventilatorunterstützung mit einer Auslegungstemperatur von 55/45°C betrieben werden.
Die Verlegung des Verteilnetzes für die statische Heizung wird als Zweirohrsystem ausgeführt. Die Wärmeverteilung an die Heizkörper erfolgt von unten. Die Rohrleitungen für die Wärmeverteilung der Heizkörper an der Fassadenseite werden unterhalb der Heizkörper sichtbar über dem Fußboden geführt.
Die Verteilung der Wärme in die Geschosse erfolgt aus der Heizzentrale im EG über zwei separate Steigeschächte im Büroriegel. Als Rohrmaterial ist innerhalb der Technikzentrale nahtloses Stahlrohr mit Schweißverbindungen vorgesehen. Die Heizungsverteilung innerhalb des Riegelbaus erfolgt aus unlegiertem Stahlrohr, dass mit Pressverbindungen verlegt wird. Gemäß TAR ist dafür eine Systemtrennung im Regelkreis mittels einem Plattenwärmetauschers mit den erforderlichen Sicherheitsarmaturen wie Ausdehnungsgefäß mit Kappenventil und Sicherheitsventil sowie eine zusätzliche Umwälzpumpe für den Sekundärkreis vorgesehen. Die primäre Strahlpumpenstation für die statische Heizung wird in der Heizzentrale im Erdgeschoss aufgebaut.
Beheizung des Logistikbereiches im Erdgeschoss Die Beheizung des Logistikbereiches im Erdgeschoss des Riegelbaus ist über eine Warmwasser-Deckenstrahlheizung vorgesehen.
Die Regelung der Strahler erfolgt über eine mitgelieferte Heizungssteuerung mit Raumtemperaturregelung, die die thermischen Stellantriebe der drei Deckenstrahlbänder ansteuern.
Die Verlegung des Verteilnetzes für die Deckenstrahlheizung im Logistikbereich wird ebenfalls als Zweirohrsystem ausgeführt. Als Rohrmaterial ist innerhalb der Technikzentrale nahtloses Stahlrohr mit Schweißverbindungen vorgesehen. Die Heizungsverteilung von der Technikzentrale bis an die Deckenstrahlheibänder erfolgt aus unlegiertem Stahlrohr, dass mit Pressverbindungen verlegt wird. Gemäß TAR ist dafür eine Systemtrennung im Regelkreis mittels einem Plattenwärmetauschers mit den erforderlichen Sicherheitsarmaturen wie Ausdehnungsgefäß mit Kappenventil und Sicherheitsventil sowie eine zusätzliche Umwälzpumpe für den Sekundärkreis vorgesehen. Die primäre Strahlpumpenstation für die statische Heizung wird in der Heizzentrale im Erdgeschoss aufgebaut.
Dynamische Heizung zur Versorgung der Lüftungsanlagen Für den Riegelneubau sind zwei Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung von WC-, Wasch- und Duschräumen sowie sonstiger innenliegenden Räume vorgesehen. Die Lüftungsanlagen werden auf dem Dach des Riegelbaus aufgestellt.
Die Temperaturvorregelung für die beiden Lüftungsanlagen wird über eine Strahlpumpenstation in der Heizzentrale im Erdgeschoss mit nachgeschalteter Umwälzpumpe vorgenommen. Die dynamischen Heizkreise für die Lüftungsanlage wird mit einer sekundären Spreizung von 83°C/63°C betrieben und als Zweirohrsystem ausgeführt.
Die Temperaturnachregulierung für die benötigten Auslegungstemperaturen der Heizregister von 80°C/60°C erfolgt durch nachgeschalteten Regelungskomponenten gem. TAR (Abs.14/S.33) direkt vor den Lüftungsanlagen. Diese werden innerhalb der Versorgungsschächte im 5.OG eingebaut. Die weiterführenden Rohrleitungen werden auf kürzestem Weg über Dach bis an die Heizregister der Lüftungsanlagen geführt. Als Frostschutz erhalten die auf dem Dach verlegten Rohrleitungen eine zusätzliche elektrische Rohrbegleitheizung. Die dafür erforderliche Steuerung wird in der Nähe der Gebäudeeinführung ebenfalls im Schacht im 5.OG untergebracht.
Registerheizleistungen der RLT-Anlagen
Anlage 1: ca. 40kW
Anlage 2: ca. 40 kW
Die Verteilung der Wärme erfolgt über vorgegebene Steigeschächte im Büroriegel. Als Rohrmaterial kommt nahtloses Stahlrohr zum Einsatz.
Zentrale Warmwasserbereitung für Wasch- und WC-Räume
sowie für Teeküchen Die Trinkwarmwasserversorgung für das Gebäude wird als zentrale Warmwasserbereitung im Durchlaufprinzip geplant und ausgeführt. Dieses System erfüllt die Anforderungen der DVGW-Arbeitsblätter W551/W552 zur Vermeidung des Legionellenwachstums.
Die Dimensionierung der Warmwasserbereitung basiert auf den Angaben zu den Mitarbeiterzahlen durch die Nutzer.
Die Temperaturregelung erfolgt über eine Strahlpumpenstation, wobei eine externe Regelung der Zirkulationspumpe eine Zirkulationsrücklauftemperatur von über 55 °C sicherstellt. Eine zusätzliche Umwälzpumpe wird vorgesehen.
Wärmebilanz der zu versorgende Verbraucherkreise
Folgend aufgeführte Versorgerbereiche müssen mit Heizwärme versorgt werden:
stat. Heizung Büroriegel 119 kW 55/45 °C
dyn. Heizung RLT-Anlage 1 40kW 80/60°C
dyn. Heizung RLT-Anlage 2 40 kW 80/60°C
zentrale Warmwasserbereitung 200 kW 80/60°C
Gesamtleistung 429 kW 95/60°C
Rohrmaterial Die Verrohrung erfolgt aus schwarzem Stahlrohr. Bis einschließlich DN 50 aus nahtlosem mittelschwerem Gewinderohr nach EN 10255 (schwarz, für Heizungs-Wasser, Werkstoff S 195 T nach EN 10027, verbinden durch Schweißen).
Ab DN 65 aus nahtlosem Stahlrohr nach DIN EN 10216. Das gesamte Netz wird hydraulisch abgeglichen und anhand voreinstellbarer Strangregulierventile und Heizkörperventile einreguliert.
Wärmedämmung Alle Rohrleitungen erhalten eine Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung bzw. nach TAR Airbus. Die Heizkörperanschlussleitungen innerhalb der beheizten Räume werden nicht gedämmt. Innerhalb des Technikraumes wird die Wärmedämmung bis 2 m OKFFB mit verzinktem Stahlblechmantel umhüllt, da hier mit einer erhöhten mechanischen Belastbarkeit zu rechnen ist (Reparatur- und Wartungsarbeiten etc.).
Alle weiteren Dämmungen befinden sich in sichtbaren Bereichen bzw. dem Medienkanal/Torluftkanal und werden mit einer zusätzlichen Kunststoffummantelung versehen.
Die Ausführung der Heizungstechnik erfolgt gemäß den Technischen Ausführungsrichtlinien der Airbus Operations GmbH.
Anlagenbeschreibung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
02.01 KG 421 - Wärmeerzeugungsanlagen (Rohrleitungen und Zubehör)
02.01
KG 421 - Wärmeerzeugungsanlagen (Rohrleitungen und Zubehör)
02.02 KG 422 - Wärmeverteilnetze (Rohrleitungen und Zubehör)
02.02
KG 422 - Wärmeverteilnetze (Rohrleitungen und Zubehör)
02.03 KG 422 - Wärmeverteilnetze (Wärmedämmung)
02.03
KG 422 - Wärmeverteilnetze (Wärmedämmung)
02.04 KG 423 - Raumheizflächen
02.04
KG 423 - Raumheizflächen
02.05 KG 429 - sonstige Wärmeversorgungsanlagen
02.05
KG 429 - sonstige Wärmeversorgungsanlagen
03 KG430 Raumlufttechnische Anlagen
03
KG430 Raumlufttechnische Anlagen
Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Allgemein Auslegungsgrundlagen
Grundlagen für die Planung bilden unter anderem:
die DIN- und DIN EN-Vorschriften, z. B. DIN EN 16798-3 Lüftung von Nichtwohngebäuden die VDI-Vorschriften TA Lärm TA Luft die Lüftungsanlagen-Richtlinie die sonstigen zutreffenden gesetzlichen Vorschriften die behördlichen Vorschriften wie z. B. Arbeitsstättenverordnung und Richtlinien GEG in gültiger Fassung VDI 2081, „Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen“ VDI 3803, „Zentrale Raumlufttechnische Anlagen, bauliche und technische Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln)“ VDI 6022, „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“.
Grundlagen zur Anlagendimensionierung Meteorologische Daten
Außenluft Sommer 32 °C 40%r.F 36 °C für Produktionsbereiche und Rechnersäle Außenluft Winter -9.8 °C 90%r.F -15 °C für Produktionsbereiche Rückkühler 36 °C 40%r.F
Medienversorgung
Starkstrom Drehstrom 400 v, 50 Hz Wechselstrom 230 V, 50 Hz Wärmeversorgung primär PHW 105°C / 60 °C, konstant – sekundär 80 °C / 60 °C Wärmeversorgung optional 55 °C / 35 °C Kälteversorgung dezentral, PKW bzw. Kältemittel
Wärmerückgewinnung (WRG)
Durch die vorgesehenen hocheffizienten WRG-Systeme wird ein nachhaltiger energieeffizienter Gebäudebetrieb ermöglicht.
Brandschutz
Alle Durchführungen durch die Bauteile mit einer Feuerschutzanforderung werden entsprechend den gültigen Normen ausgeführt.
Raumtemperaturen
Die Raumtemperaturen im Heizfall werden gemäß Arbeitsstättenrichtlinie bestimmt. Die RLT-Anlage wird mit einem Erhitzer und einer Wärmerückgewinnung (WRG) ausgestattet. Der Erhitzer sorgt in Verbindung mit der WRG lediglich für eine vorkonditionierte Außenluft und ist nicht maßgeblich für die Gebäudebeheizung verantwortlich.
Außenluftvolumenstrom
Der Mindestaußenluftvolumenstrom ergibt sich aus den folgenden Festlegungen:
Pausenräume nach DIN 16798-1, Kategorie
II, schadstoffarmes
Gebäude
Werkstätten mit geringer 3-faches Raumvolumen pro
Luftverschlechterung Stunde
Putzmittelräume 4-faches Raumvolumen pro
Technik- und Elektroräume Stunde
Copyräume 2-faches Raumvolumen pro
Stunde
4-faches Raumvolumen pro
Stunde
WC-Räume 11 m³/(h*m²)
Dusch- und Waschräume 11 m³/(h*m²)
Umkleideräume 11 m³/(h*m²)
Auslegung Heizregister
Die Heizregister der raumlufttechnischen Anlagen werden wie folgt ausgelegt:
Vorlauf 80 °C
Rücklauf 60 °C
Geräuschemissionen
Für die zulässigen Geräuschpegel der RLT-Anlage innerhalb der belüfteten Räumlichkeiten wird ein maximaler Schallpegel zu Grunde gelegt
WC- und Waschräume 55 dB(A)
Umkleideräume 45 dB(A)
Speiseräume 45 dB(A)
Demontage Anlage ALD_A_15.1: Kerosinabsaugung
Die Bestandsanlage ALD_A_15.1 wird nicht mehr benötigt und vollständig demontiert, einschließlich des Kanalnetzes im Halle. Die unter der Bodenplatte liegende Leitung wird bündig mit Fußboden getrennt und einbetoniert.
Anlage ALD_A_2.1: Grubenabsaugung
Die Bestandsanlage ALD_A_2.1 soll weiter im Betrieb bleiben. Dafür wird alter Wetterschutzgitter inkl. Anschlussleitung demontiert, eine neue Ausblassöffnung mit Wetterschutzgitter an der Nordwand erstellt und neu angeschlossen.
Auflistung der Anlagen Anlagen 1 und 2: Zu- und Abluftanlage für Werkstatt, Pausen-, Sanitär- und Waschräume
Gemäß Entscheidung des Bauherrn werden die Büro- und Meetingräume nicht belüftet.
Für die Belüftung der Werkstatt sowie der Pausen-, Sanitär- und Waschräume sind kombinierte Zu- und Abluftgeräte mit Wärmerückgewinnung, Filterung, Schalldämpfern und Erhitzer vorgesehen.
Die Geräte werden auf dem Dach des 5. Obergeschosses aufgestellt und bestehen aus folgenden Komponenten:
Zuluftseite:
Außenluftkammer mit luftdichter Jalousieklappe und Filterstufe ePM1-60 %; Filterwechsel staubluftseitig Wärmerückgewinnung als Kreuzstromwärmetauscher mit luftdichter Bypassklappe Erhitzer mit beidseitiger An- und Abströmkammer zur Reinigung Schalldämpfer Zuluftventilator mit Normmotor, EC-geregelt Schalldämpfer Abluftseite:
Filterkammer mit ePM10-60 %-Filter; Filterwechsel staubluftseitig Schalldämpfer Abluftventilator mit Normmotor, EC-geregelt Schalldämpfer Wärmerückgewinnung gemäß Beschreibung auf der Zuluftseite Abströmkammer mit luftdichter Jalousieklappe
Die Zu- und Abluftleitungen werden im F90-Schacht verlegt und gelangen über Stahlblechkanäle in die entsprechenden Räume. Die Luftauslässe erfolgen über Deckenluftdurchlässe bzw. Tellerventile.
Die Umkleide-, Wasch- und Pausenräume werden mit variablen Volumenstromreglern ausgestattet. Bei Bedarf erfolgt eine Umschaltung der Lüftung über Qualitäts-, CO₂- bzw. Feuchtefühler zwischen Normlüftung und Grundlüftung (30 % der Normlüftung im Pausenraum und Werkstatt, 50 % in Wasch- und Umkleideräumen), sobald die eingestellten Grenzwerte in den Räumen erreicht werden.
Die Zuluftkanäle werden bis zum Austritt aus dem Schacht gedämmt. Auf dem Dach erhalten Zu- und Abluftkanäle eine 50 mm Dämmung mit Blechummantelung.
In den Schacht- und Geschosswänden mit Feuerschutzanforderungen werden Brandschutzklappen in EI90-Ausführung vorgesehen.
Alle Klappen ab 200 × 200 mm bzw. ab DN 250 werden mit elektrischem Federrücklaufmotor mit integrierten Endschaltern für Auf-/Zu-Meldung (stromlos „Zu“) und einer thermoelektrischen Auslöseeinrichtung (stromlos „Zu“) ausgestattet.
Brandschutzklappen bis 200 × 200 mm bzw. bis DN 224 erhalten ausschließlich Endschalter.
Anlage 3: Abluftanlage SiBe-Raum
Im Gebäude wird im 5. Obergeschoss eine Zentrale für die Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) eingerichtet, die zu belüften ist.
Die Abluftförderung des SiBe-Raumes erfolgt über ein separates Leitungsnetz über Dach. Hierfür kommt ein EC-Ventilator zum Einsatz, der unter der Decke im Eingangsbereich des Raumes montiert ist und im Dauerbetrieb läuft. Die Absaugung erfolgt über ein Tellerventil. Die Zuluft wird über ein Tellerventil der Anlage 1 in den Raum eingeblasen.
Anlagenaufbau:
Schalldämpfer Rückschlagklappe Abluftventilator, EC-geregelt Schalldämpfer
5.4 Schnittstellen zu anderen Gewerken Brandmeldeanlage:
Die Kanalrauchmelder in den Anlagen 1 und 2 gehören zum Lieferumfang der Brandmeldeanlage. Sie werden über das Elektrogewerk geliefert, eingebaut und aufgeschaltet.
Kälteversorgung Anlage 1: Kühlung DV-Raum
Der neue DV-Raum soll nach Angaben der Elektroplaner gekühlt werden. Dafür ist eine Mono-Split-Anlage vorgesehen.
Der EDV-Raum befindet sich im 1. Obergeschoss und erhält eine Inneneinheit als Wandgerät.
Die Außeneinheit wird auf dem Dach aufgestellt und mit einem Auffang- und Rückhaltesystem ausgestattet.
Die erforderliche Kühlleistung beträgt 5 kW.
Als Kältemittel wird R32 verwendet.
Die Kondensatleitung wird in die darunterliegende Heizzentrale geführt.
Alle Durchführungen durch Bauteile mit Feuerschutzanforderungen werden entsprechend den geltenden Normen ausgeführt.
Anlagenbeschreibung KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
03.01 KG 431: Sonstiges
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KG 431: Sonstiges
03.02 KG 431 Lüftungsanlagen
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KG 431 Lüftungsanlagen
03.03 KG 434: Kälteanlagen
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KG 434: Kälteanlagen
03.04 KG 431: Sonstiges
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05 KG470 - Nutzungsspezifische Anlagen
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KG470 - Nutzungsspezifische Anlagen
05.01 KG473 - Druckluftanlagen
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KG473 - Druckluftanlagen
06 KG480 - Gebäude- und Anlagenautomation
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KG480 - Gebäude- und Anlagenautomation
06.01 Automationsschwerpunkt 1 (Heizung + Sanitär)
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Automationsschwerpunkt 1 (Heizung + Sanitär)
06.02 Automationsschwerpunkt 2 (Lüftung)
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Automationsschwerpunkt 2 (Lüftung)
06.03 KG 489 - Sonstiges
06.03
KG 489 - Sonstiges