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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 HINWEISE UND ZTV
00
HINWEISE UND ZTV
HINWEISE ZUM LV Allgemeines / Geltungsbereich
Sämtliche in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Randbedingungen und Erläuterungen sind einzukalkulieren. Um Kalkulationsfehler aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten zu vermeiden, wird dringend empfohlen einen Ortstermin für die Besichtigung der Baufelder mit dem AG zu vereinbaren. Ein Besichtigungstermin ist über die Vergabestelle anzufragen.
Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistung und Bauteile sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind (Nebenleistungen).
Die Baustelle darf nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen werden. Der Aufenthalt auf der Baustelle außerhalb der Arbeitszeit ist verboten.
Ziel und Aufgabe des AN ist die Herstellung der Gebäudehülle mit den entsprechenden Leistungsbeschreibungen der Baumaßnahmen.
Die wesentlichen Grundlagen zur Herstellung der Fassade sind den Ausschreibungsunterlagen sowie der Terminplanung zu entnehmen.
Die in den beigefügten Unterlagen zur Auschreibung beschriebenen Leistungen, Spezifikationen und relevanten Festsetzungen sowie Hinweise sind in den entsprechenden Positionen preisbildend zu berücksichtigen.
Termine
Werden in den Vertragsunterlagen durch den Bauherr aufgeführt.
Kommunikation zwischen AG und AN
Der AN meldet den Beginn und das Ende der zu erbringenden Leistungen beim AG an. Die schriftlichen Meldungen (Beginnanzeige / Fertigstellungsanzeige) werden als Nachweis zur Abrechnung seiner erbrachten Leistungen dienen.
Der AN darf zu keinem Zeitpunkt zusätzliche Leistungen durchführen, die nicht im Vorfeld durch den AG aufgefordert wurden.
Hinweise zur Ausführung
Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
Die Baustelle ist während der Ausführungszeiten stetig mit qualifizierten Mitarbeitern und einem dauerhaft anwesenden, verantwortlichen Ansprechpartner zu besetzen. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners an wöchentlichen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG etc. wird vorausgesetzt.
Berichtswesen
Der AN schuldet das folgende Berichtswesen in digitaler Form und unterschrieben von dem zuständigen Ansprechpartner
Personalberichtswesen (Täglich-Wöchentlich- Monatlich) Bautagesberichtwesen Lieferungsberichtwesen
HINWEISE ZUM LV
HINWEISE ZUM BAUVORHABEN Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit 3-Feld-Sporthalle für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Baugrundstück
Gemarkung: Flingern Nord, Flur: 10,11, Flurstücke: 235, 313, 324, 323, 333, 334, 548, 553, 558
Geplante Straße 03867 Nr. 10
40235 Düsseldorf
Bauherr
Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister
Amt für Schule und Bildung 40/5/2 Schulbauoffensive 2
Konrad-Adenauer-Platz1
40210 Düsseldorf
Allgemeine Angaben
Baubeschreibung Gebäude mit Hauptabmessungen und Flächen:
Schule
Gebäudeart Schulgebäude Gymnasium
Geschosse 3 Vollgeschosse EG, OG1, OG2 + Dachgeschoss + Untergeschoss
Gebäudemaße Länge ca. 137m inkl. Brückenbau, Breite ca. 65m
Gebäudehöhe OK Dach 13,25m OK Streckmetallfassade 16,95m
EFH 40,85NHN
BGF R - Grundfläche 11.469,58m²
BGF S - Grundfläche 5.163,27m²
Sporthalle
Gebäudeart 3 Feld-Sporthalle
Geschosse 2 Vollgeschosse EG, OG1 + Dachgeschoss
Gebäudemaße Länge ca. 70m, Breite ca. 45m
Gebäudehöhe OK Dach 10,385m OK Streckmetallfassade 16,30m
EFH 40,85NHN
BGF R - Grundfläche 4.075,03m²
BGF S - Grundfläche 3.443,33m²
Grundstück
Das Grundstück für das neue Gymnasium liegt im Düsseldorfer Stadtteil Flingern und umfasst rund 14.270 qm. Es erstreckt sich etwa 235 m in Nord-Süd- und bis zu 78 m in Ost-West-Richtung. Im Norden grenzen Sportflächen an, im Osten verläuft der Fahrradschnellweg an der Güterbahntrasse Düsseldorf-Ratingen.
Südlich liegen das Wohnquartier Rübezahlweg und die Siedlung "Märchenland", westlich das Entwicklungsgebiet Grafental mit neuen Wohnquartieren. Die Schule bildet den östlichen Abschluss dieser Entwicklung entlang der Hohenzollernallee. Das Gelände ist relativ eben (ca. 39,50-40,00 m NHN), das Gebäude ist auf eine Höhe von 40,85 m NHN geplant, um den Straßenanschluss zu ermöglichen.
Entwässerung
Wegen des hohen Grundwasserspiegels und häufiger Starkregen wurde das Büro dk Teamplan mit der Entwässerungsplanung im Trennsystem sowie einer Hochwasserbewertung beauftragt.
Beeinträchtigungen (Erschütterung, Lärmschutz)
Durch den Güterverkehr auf der Bahntrasse sind Erschütterungsschutzmaßnahmen im Untergeschoss (Federelemente) nötig. Aktiver Schallschutz an den Fassaden schützt die östliche Nachbarschaft. Die Bauarbeiten sollen möglichst geringe Auswirkungen auf die Umgebung haben; Konzepte für eine lärm-, staub- und abfallarme Baustelle werden im Rahmen der DGNB-Zertifizierung erstellt.
Architektur
Die Tragstruktur von Schulgebäude und Sporthalle bildet seit Beginn ein einheitliches System. Beide Gebäudeteile folgen denselben statischen Prinzipien, angepasst an ihre jeweiligen Anforderungen. Das Schulgebäude definiert mit seiner modularen Struktur das Achsraster des Gesamtprojekts: in Ost-West-Richtung mit einem A-B-Rhythmus (3,24 m / 5,40 m), in Nord-Süd-Richtung mit 8,64 m. Das Tragwerk besteht aus Ortbetonbauteilen mit Wandscheiben, Stützen und Unterzügen. Die Decken werden zwischen die Scheiben eingesetzt, biegesteife Verbindungen sorgen für hohe Steifigkeit. Viele tragende Elemente bleiben sichtbar und prägen den Innenraum.
Auch die Sporthalle übernimmt dieses Rastersystem, angepasst an ihre Dimensionen: Ost-West wieder im A-B-Rhythmus, Nord-Süd mit 7,50 m Stützenabstand. Die Tragstruktur besteht aus Ortbeton (Stützen und Wände), möglichst sichtbar gelassen. Die große stützenfreie Spannweite von ca. 34,50 m über Spielfeld und Tribünen wird mit einem Stahltragwerk gelöst, das auf Betonpfeilern (50 × 80 cm) ruht. Doppel-T-Stahl-Beton-Verbundträger und eine Stahlbetonplatte bilden die Hallendecke.
Dachflächen
Das Schuldach dient als erweiterter Schulhof mit "grünem Klassenzimmer" und großflächiger Photovoltaikanlage. Es ist auf +13,25 m Höhe über Außentreppen und Aufzug erreichbar und von allen Gebäudeteilen aus zugänglich. Die PV-Module sind eingezäunt, können aber pädagogisch genutzt werden. Eine extensive Begrünung ist auf dem Umkehrdach vorgesehen.
Auch das Dach der Sporthalle wird als Schulhoffläche genutzt und ersetzt den fehlenden Hof auf Erdgeschossebene. Breite, begrünte Randzonen mit Bäumen und Sträuchern schaffen Aufenthaltsqualität, während die Mitte flexibel nutzbar bleibt. Das Dach wird als Umkehrdach mit Gefälle und Regenwasserretention ausgebildet.
Gestaltung und Materialität
Die Materialität der Innenräume ergänzt die architektonische Idee mit drei Hauptmaterialien: Beton, Holz und Metall. Beton kommt als naturgrauer Sichtbeton und rötlich eingefärbter Beton zum Einsatz - etwa in der Magistrale, bei Treppen und in der Sporthalle -, um den rötlichen Platz im Außenbereich gestalterisch fortzusetzen. Sichtbeton wird auch für tragende Elemente genutzt, wegen seiner Robustheit und strukturellen Klarheit.
Holz und Holzwerkstoffe dienen für Akustikpaneele, Türen, Wandverkleidungen und Einbaumöbel. In der Sporthalle sind Prallwände mit vertikaler Holzlattung vorgesehen; Tribünen erhalten rot lackierte Holzwerkstoffauflagen. Holz wird bis zu 2,36 m Höhe eingesetzt, um Wärme und Geborgenheit im menschlichen Maßstab zu schaffen.
Nassbereiche werden gefliest, andere Räume verputzt und gestrichen. Technikräume bleiben roh oder erhalten einfache Oberflächen. Metall in Aluminium- und Weißtönen wird an Fassaden und abgehängten Decken verwendet, um Leichtigkeit und Transparenz als Kontrast zur Massivität des Betons zu vermitteln. Innenhöfe werden mit Kletterpflanzen nach einem festgelegten Begrünungskonzept gestaltet.
DGNB - Zertifizierung
Eine DGNB-Zertifizierung in Gold für das Schulgebäude wird gemäß der Bauherrenschaft vorgegeben. Hierzu ist das Gebäude in der aktuellen Planung mit einem DGNB-Auditor geprüft, abgestimmt und bewertet worden. Die Vorgaben aus dieser resultierenden Bewertung, werden in der weiteren Planung/Ausschreibung und der späteren Bauausführung berücksichtigt.
Eine DGNB-Zertifizierung für die Sporthalle ist nicht vorgesehen.
HINWEISE ZUM BAUVORHABEN
HINWEISE ZUR BAUMANAGEMENTSOFTWARE Die Objektüberwachung des Auftraggeber verwendet zur Qualitätssicherung, Koordination und Kommunikation aller Beteiligten eine Baumanagementsoftware (Capmo).
Mit dem o.g. Programm werden Hinweise, Mängel, Zustandsfeststellungen etc. erfasst und unmittelbar nach der ersten Feststellung durch den AG bzw. die OÜ des AG an den Auftragnehmer versandt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die weitere Verfolgung und Freimeldungen etc. über diese Managementsoftware vorzunehmen.
Eine Mängelanzeige über die Software ersetzt nicht eine VOB-konforme schriftliche Anzeige durch den AG oder dessen Bevollmächtigten.
Die OÜ des AG stellt einen kostenfreien Zugang zur Software zur Verfügung. Dieser ist über eine kostenfreie App für ein Mobiltelefon (min. Android 8.0 oder IOS 11) und über einen Webbrowser nach einmaliger Registrierung per E-Mail verfügbar.
Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung und Verwendung der Baumanagementsoftware.
HINWEISE ZUR BAUMANAGEMENTSOFTWARE
ZTV BAULOGISTIK Zu berücksichtigen im Rahmen der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
1.1 Dem AN ist bekannt, dass der AG für die Roh- und Ausbauphase des Bauvorhabens SGH aufgrund der Vielzahl der beteiligten Auftragnehmer ein übergreifendes Baulogistikkonzept entwickelt hat. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der sich aus dem Baulogistikkonzept des AG ergebenen Anforderungen. Insbesondere wird der AN das ihm vom AG vorgegebene Baulogistikhandbuch und diesbezügliche Fortschreibungen im Projektverlauf beachten und die aus den Vorgaben des AG resultierenden Verpflichtungen auch sämtlichen Nachunternehmern, Lieferanten und sonstigen Vertragskräften auferlegen.
1.2 Der AN wird in dem vom AG vorgesehene Umfang und zeitlichen Kontext Leistungen des vom AG beauftragten AN Zentrales Baulogistikmanagement in Anspruch nehmen und seinerseits am Projekt beteiligten Dritten logistische Leistungen kostenlos zur Verfügung stellen. Der AN wird sich insoweit mit dem AN zentrale Baulogistik und den am Projekt beteiligten Dritten frühzeitig ins Benehmen setzen und in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren optimale Abläufe sicherstellen. Der AG ist über die einschlägige Disposition des AN laufend zu informieren.
1.3 Notwendige Abstimmungen im Zusammenhang mit dem übergreifenden Baulogistikkonzept gelten nicht als Baubehinderung und begründen keine Ansprüche des AN auf Mehrkostenerstattung. Für den Fall, dass sich vom AN gewünschte Mitwirkungshandlungen des AN Zentrales Baulogistikmanagement oder am Projekt beteiligter Dritter verzögern oder diesbezügliche Auseinandersetzungen entstehen, hat der AN angemessen Vorsorge zu treffen. Der AG übernimmt insoweit keine Ausfallhaftung.
1.4 Verstöße gegen das übergreifende Baulogistikkonzept des AG werden als Vertragsverletzung geahndet. Personen, die Vorgaben des AG missachten oder Anweisungen des
Sicherheits- und Gesundheitskoordinators oder des AN Zentrale Baulogistikmanagement im Rahmen der von dort wahrgenommenen Aufgaben nicht unverzüglich entsprechen, können von der Baustelle verwiesen werden, ohne dass der AN daraus Rechte gegen den AG ableiten kann. Mehrfache oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des AN berechtigen den AG, angemessene Werklohneinbehalte vorzunehmen oder nach Abmahnung und erfolgloser Nachfristsetzung eine Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.
1.5 Unbeschadet der Absätze 1.1 bis 1.4 bleibt der AN für den ihm zugewiesenen Leistungsbereich allein verantwortlich. Der AN haftet nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages insbesondere für die Verletzung von anerkannten Regeln der Technik für die Bauausführung. Alle vom AN beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten sind im Rechtssinne Erfüllungsgehilfen des AN, so dass der AN auch für deren Pflichtverletzungen gegenüber dem AG einzustehen hat.
1.6 Im Rahmen des Baulogistikkonzeptes werden dem AN verschriebene Infrastrukturen und Ausbauhilfen durch den Zentrallogistiker gestellt.
Dies umfasst folgende Aspekte:
- Baustrom
- Bauwasser
- Stellung Teleskopstapler
- Tagesunterkünfte und Sanitäreinrichtungen
- Zugangskontrolle und Bewachung
- Entsorgungslogistik und Versorgungslogistik
- Baustelleneinrichtungsbestandteile
- Winterbaumaßnahmen
- Umsetzung der baulogistischen Leistungen vor Ort
- Einweisung des Führungspersonals der ausführenden Firmen in das Baulogistikhandbuch
ZTV BAULOGISTIK
ANLAGEN ZUM LV Für die genaue Bezeichnungen der Einzeldokumente ist ein Anlagenverzeichnis mit Stand vom 05.10.2026 beigefügt.
Anlage 1
Planstand Architektur
BT01 Sporthalle - Grundrisse, Schnitte, Ansichten
BT02 Gymnasium - Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Lageplan
Anlage 2
Planstand Außenanlagen
Anlage 3
BT01 Sporthalle - Statik
BT02 Gymnasium - Statik
Anlage 4
Brandschutzgutachten
Anlage 5
Bauphysik
Wärmeschutznachweis & Schallschutz
Anlage 6
Baulogistikhandbuch
Anlage 7
Baugenehmigung
Anlage 8
DGNB Matrix
Anlage 9
Terminplan
Anlage 10
Baudynamik
Anlage 11
HLSK
Anlage 12
ELT
Anlage 13
Wertungsmatrix
ANLAGEN ZUM LV
SIGEKO Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Für die Maßnahmen beauftragt der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Vor Arbeitsaufnahme sind dem SiGeKo und der Objektüberwachung eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein Nachweis über die Unterweisung der für den AN auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer vorzulegen.
Gemäß §12 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes sind Ihre Mitarbeiter bezüglich der Besonderen örtlichen Gefahren zu unterweisen.
Zwingend einzuhalten sind unter anderem:
- Arbeitschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Arbeitsschutzrichtlinien
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze jeweils in der gültigen Fassung
- Anfordergungen aus dem Baulogistikhandbuch.
Die Teilnahme einer verantwortlichen Ansprechperson an regelmäßigen Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG etc. wird vorausgesetzt.
SIGEKO
DGNB HINWEISE UND ANFORDERUGEN Das Gebäude soll nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) nach dem Nutzungsprofil "Bildungsbauten (NBI18)" in der DGNB Version Neubau 2018 zertifiziert werden.
Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung der Anforderungen gemäß DGNB-Pflichtenheft sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller darin geforderten Unterlagen und Nachweise.
Zum Schutz der Umwelt und der Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität dürfen nur emissionsarme und gesundheitsverträgliche Baustoffe und -produkte verwendet werden. Daher sind die Materialanforderungen der DGNB der höchsten Qualitätsstufe 4 (siehe Anhang 1) verbindlich einzuhalten.
Sollen Produkte zum Einsatz kommen, die von den in der vorliegenden Ausschreibung genannten Produkten abweichen, ist die Gleichwertigkeit durch den AN nachzuweisen. Die Verwendung bedarf einer Freigabe durch den zuständigen DGNB-Auditor oder einen Bauökologen und den AG vor Bestellung der Produkte. Alternativen zu den Ausführungsvorgaben sind möglich, wenn diese keine negativen Auswirkungen auf die DGNB-Bewertung und das übrige Bau-Soll haben.
Nachfolgende Anforderungen und Hinweise zum nachhaltigen Bauen sind Vertragsbestandteil und sind ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen.
Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet.
Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung der DGNB-Anforderungen
Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Baustoffe und -produkte ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den entsprechenden Kriterien der DGNB (siehe u. a. Anhang 1). Der Einbau zertifizierungsrelevanter Baustoffe darf ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den zuständigen DGNB Auditor oder Bauökologen sowie die Bau- und Projektleitung erfolgen. Die geforderten Unterlagen sind vollumfänglich spätestens zwei Wochen nach Beauftragung der Bau- und Projektleitung zu übergeben.
Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung wird eine detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte gefordert. Berücksichtigt werden derzeit u. a. nachfolgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösemittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)): krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren)
Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile eingesetzt werden, deren Einbau und Verwendung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und/oder umweltgefährdend einzustufen sind. Das heißt es dürfen auch keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte.
Darüber hinaus sind die im Folgenden beschriebenen Anforderungen zu erfüllen:
DGNB-Nachweisunterlagen/Dokumente zu Baumaterialien und Bauteilen
Der AN muss bei seiner Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen.
Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren durch eine DGNB-konforme
Verwendung lösemittelfreier Farben, Beschichtungen, Kleber, Primer bei den Gewerken des Innenausbaus ggf. Verwendung lösemittelarmer Beschichtungssysteme auf PU-, Epoxidharz- oder Bitumenbasis Verwendung schwermetallfreier Lacke Verwendung von Kunstschaumdämm- und -dichtstoffen, die nur mit HFCKW-/FCKW-freien Treibmitteln geschäumt sind und die HCBD-frei sind
In Anhang 1 sind alle DGNB-Anforderungen der einzuhaltenden Qualitätsstufe 4 beschrieben.
Falls der Bieter für einzelne Produkte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, empfehlen wir:
für diese Produkte bereits mit dem Angebot technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise vorzulegen und sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards mithilfe einer rechtsverbindlichen und unterzeichneten Herstellererklärung bestätigen zu lassen bzw. sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (besonders schadstoff-, emissions- und geruchsarm und niedrige/-ste GISCODE-Klasse) empfehlen zu lassen.
Nach Auftragserteilung muss eine Dokumentation der geplanten Produkte vorgelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Einreichungsfrist für Dokumente
Die Dokumente (Produktdatenblätter, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen (EPDs), Herstellererklärungen, Zulassungen und sonstige Nachweise) für alle eingesetzten Baustoffe sind elektronisch im PDF-Format zuzusenden und spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen, um eine rechtzeitige Produktfreigabe für die Bestellung und den Einbau zu ermöglichen. Auf Anforderung muss eine Nachreichung fehlender Dokumente und/oder Informationen spätestens innerhalb von drei Kalendertagen erfolgen.
Art der Dokumentation der eingesetzten Bauprodukte
Aus den Produktinformationen müssen alle benötigten gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Angaben zum Produkt und allen seinen Inhaltsstoffen sowie die Einhaltung der für das Produkt zutreffenden DGNB-Vorgaben gemäß Anhang 1 ersichtlich sein. Ist dies nicht ersichtlich, muss die Einhaltung der DGNB-Vorgaben anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung nachgewiesen werden. Herstellererklärungen werden nur anerkannt, wenn diese mit dem Firmenlayout und mit der Unterschrift des Herstellers bzw. seines zuständigen Fachvertreters vorgelegt werden.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsbescheinigungen, Prüfnachweisen (z. B. CE-Kennzeichnung) sind, falls zutreffend, als aktuelle Versionen zwingend vorzulegen:
technische Merkblätter und/oder Produktdatenblätter Sicherheitsdatenblätter ggf. Nachhaltigkeitsdatenblätter Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) ggf. rechtsverbindliche Herstellererklärungen Daten und Informationen gemäß REACH-Verfahren (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) SVHC-Informationen Zulassungs- und Prüfzertifikate CMR-Stoff-Informationen (CMR = Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch) Verarbeitungshinweise und -informationen Wartungs-, Instandhaltungs- und Pflegehinweise zu den Produkten
Die Dokumente sind ggf. bei den Vorproduzenten anzufordern. Darüber hinaus sind in allen Fällen vorzulegen:
Beschreibung des Aufbaus der Bauteile Schichtenaufbau und Materialzusammensetzung der Bauteile Mengen, Massen und Stückzahlen der eingesetzten Baumaterialien und -teile
Prüfung und Freigabe der Baustoffe und -produkte vor Einbau
Nach Auftragserteilung und vor Einbau müssen die o. g. Dokumente und der Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen gemäß Qualitätsstufe 4 unter Angabe des Bauprojekts per E-Mail im PDF-Format zur Produktprüfung und -freigabe gesendet werden an:
ennac GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Martin Oswald, M.Eng.
Tel.: +49 241 608 478 50
Mobil: 0173 2827 249
E-Mail: oswald@ennac.de
Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, erfolgt die Prüfung und ggf. Freigabe des jeweiligen Produkts innerhalb von maximal zehn Werktagen. Der Einbau darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen.
Weitere Hinweise zu DGNB-relevanten Bauteilen
Alle angebotenen Produkte müssen den im Anhang 1 beschriebenen DGNB-Anforderungen der Qualitätsstufe 4 entsprechen.
Anforderungen an werkseitig beschichtete Bauteile
Die werkseitigen Beschichtungen der Bauteile dürfen keine Schwermetalle enthalten. Außerdem sind die Anforderungen im Hinblick auf den Lösemittelgehalt (VOC) zu beachten (siehe Anhang 1). Alternativ muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass im Beschichtungsbetrieb die Anforderungen der 31. BImSchV eingehalten werden. Bauseitige Beschichtungen sind gesondert zu bewerten. Falls der AN die Einhaltung der Anforderungen für einzelne Produkte nicht nachweisen kann, muss er vom Hersteller eine rechtsverbindliche Herstellererklärung einholen (nur gültig im PDF-Format mit Briefkopf und Unterschrift) oder sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte empfehlen lassen.
Emissionsverhalten
Die angebotenen Produkte des Innenausbaus müssen anwendungs- und produktbezogen unterschiedliche Normen und Grenzwerte für das Emissionsverhalten von VOC und SVOC einhalten (z. B. GIS-Codes, EMICODE EC1/EC1 PLUS). Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen kann auch anhand gleichwertiger Herstellererklärungen (s. o.) nachgewiesen werden.
Im Auswahl-, Bemusterungs- und Bauverfahren sind stichprobenartige Untersuchungen zum Emissionsverhalten der angebotenen Produkte möglich. Der Bieter muss sich damit einverstanden erklären, nach Aufforderung Probenmaterialien zur Verfügung zu stellen.
Für Produkte der Werkstoffgruppen Holz, Beton, Naturstein, Metalle, Glas und Kork (sofern konstruktiv mit dem Gebäude oder seinen Außenanlagen verbunden) der Kostengruppen (KG) 300 und KG 500 der DIN 276 gelten nachfolgende Anforderungen:
Mindestanforderungen
Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte verwendet werden dürfen, deren sämtliche (100 % Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein/eine illegale(r) Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen werden kann. Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen wird für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, als durch die europäische Gesetzgebung ausreichend geregelt angesehen.
Holz/Holzwerkstoffe:
Es dürfen keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer und Holzwerkstoffe verwendet werden. Die angebotenen Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe (z. B. Dachbinder, Konstruktionshölzer, Türen, Parkett, Fußleisten, Verkleidungen und Vertäfelungen) müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Es sind ausschließlich Hölzer/Holzwerkstoffe zu verwenden, die nachweislich eines der nachfolgenden Label tragen: FSC 100 % zertifiziert FSC Mix zertifiziert PEFC zertifiziert (100 %) PEFC zertifiziert (70-100 %) HOLZ VON HIER zertifiziert
Als Nachweis sind sämtliche Rechnungen und Lieferscheine vorzulegen. Aus den Lieferscheinen/Rechnungen muss die Angabe des Projekts und die FSC-/PEFC- oder HOLZ VON HIER- Zertifikatsnummer hervorgehen. Außerdem sind die entsprechenden gültigen FSC-/PEFC- oder HOLZ VON HIER Zertifikate vorzulegen.
Naturstein:
Es sind ausschließlich Natursteine zu verwenden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und bei denen ein/eine illegale(r) Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen ist. Die Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU ist zu bevorzugen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt und aus der hervorgeht, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Weiterhin muss die CE-Kennzeichnung vorgelegt werden. Für alle Natursteine, die in Nicht-EU-Staaten gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden, ist ein "WIN=WIN Fair Stone"-Zertifikat vorzulegen. Natursteine aus nicht zertifizierter Herkunft außerhalb der EU dürfen nicht verwendet werden.
Beton:
Wird Recyclingbeton verwendet, ist die Verfügbarkeit von "CSC"- zertifiziertem Beton zu prüfen (CSC Silber oder höher). Wenn "CSC"-zertifizierter Beton verwendet wird, sind als Nachweis sämtliche Lieferscheine/Rechnungen vorzulegen. Aus sämtlichen Lieferscheinen/Rechnungen muss die Angabe des Projekts und die CSC-Zertifikatsnummer hervorgehen. Wird Beton mit Sekundäranteil verwendet, ist der Auditor entsprechend zu informieren.
Dämmstoffe:
Geschäumte Dämmstoffe (z. B. XPS, EPS, PIR, PU, PE, Kautschuk) müssen ohne halogenierte oder teilhalogenierte Treibmittel hergestellt sein (Dokumentation über Datenblätter oder Herstellererklärung). Zusätzlich müssen seit dem 15.08.2015 Kunstschaum-Dämmstoffe aus PS/XPS, PUR, PIR, Resol-Platten HCBD-frei hergestellt sein. Dies muss gesondert durch eine Herstellererklärung nachgewiesen werden.
Technisch-funktionale Alternativen
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produkts oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produkts, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und anhand von schriftlichen Stellungnahmen von mindestens drei Herstellern/Produktanbietern begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.
Der Anbieter/das Gewerk hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise nach Auftragserteilung vorzulegen. Diese sind in Schriftform und elektronisch im PDF-Format auf Datenträgern - spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung - unaufgefordert vorzulegen, auf Anforderung spätestens innerhalb von drei Kalendertagen.
Verpflichtungserklärung
Mit dem Angebot gilt folgende Verpflichtungserklärung für den Fall einer Beauftragung als vereinbart:
Ich/wir verpflichten mich/uns, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche innerhalb der Produktkette (d. h. Herstellung und Zwischenhandel bis zu mir/uns als Anbieter) verfügbaren gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Informationen (inklusive der physikalisch-chemischen Charakteristika) zum Produkt und allen seine Inhaltsstoffen während Lieferung und Verwendung/Anwendung des Produktes dem Auftraggeber vor der Lieferung zugestellt werden.
Ich/wir verpflichten mich/uns weiterhin, im Falle einer Beauftragung auf Anforderung Produktproben für die Untersuchung des Emissionsverhaltens zur Verfügung zu stellen.
Ich/wir verpflichten mich/uns außerdem, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen auf dem letzten verfügbaren Stand gehalten werden und etwaige Änderungen in der Produktzusammensetzung umgehend dem Auftraggeber bekannt gemacht werden.
Ich/wir verpflichten mich/uns darüber hinaus, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben.
DGNB-Kriterium SOC1.2 Innenraumluftqualität
Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung gelten verbindliche Grenzwerte für die Innenraumluftqualität. Zur Abnahme des Bauwerks werden gezielte Prüfungen und Messungen im Auftrag des Bauherrn durchgeführt, um die Einhaltung dieser Schadstoff- und Komfortkriterien sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass er durch die konsequente Umsetzung der Anforderungen an seine Baumaterialien seinen Beitrag dazu leistet.
In den vier Wochen nach Fertigstellung der Räume werden stichprobenartige Raumluftmessungen durchgeführt, bei welchen folgende Werte im Raum nicht überschritten werden dürfen:
TVOC [µg/m³] Formaldehyd [µg/m³]
≤ 500 ≤ 30
Der Auftragnehmer hat nur die freigegebenen Baumaterialien einzusetzen und fachgerecht zu verarbeiten, die auf die Einhaltung der Werte abzielen. Sollten die festgelegten Konzentrationen für chemische Stoffe bei der Abnahme/Nutzungsbeginn nicht eingehalten werden, weil der Auftragnehmer ungeeignete Baumaterialien verwendet hat, dann ist dieser wesentliche Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten.
Baustelle/Bauprozess - Auswirkungen auf die lokale Umwelt
Der Bauherrenschaft ist es wichtig, die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Daher müssen Maßnahmen zur Reduktion von Abfall, Lärm, Staub und gegen negative Einflüsse auf Boden und Grundwasser auf der Baustelle umgesetzt, regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden. Im Rahmen der angestrebten Zertifizierung gelten die im Konzept des Bauökologen formulierten Ziele und Maßnahmen, die den Bauausführenden zusätzlich im Rahmen einer Schulung vermittelt werden. Unabhängig von den Vorgaben des Konzepts und der Schulung sind die nachfolgend erläuterten Anforderungen an die Baustelle und Bauprozesse (Kriterium PRO2.1) nachweislich einzuhalten.
Der AN hat eine Mitwirkungspflicht bei der Dokumentierung der Einhaltung der in diesem Dokument genannten Anforderungen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung.
Ziel
Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Baustelle und des Bauprozesses auf die Umwelt, in Form von Abfall, Lärm- und Staubbelastungen sowie Luft- und Bodenkontaminierungen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit aller am Projekt Beteiligten sowie der Nachbarschaft zu schützen.
Allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
Die angebotenen Baustelleneinrichtungen (Zugänge, Absperrungen, Lagerflächen, Parkbereiche, Sanitär- und Sozialräume, Abfallbereiche etc.) sind für den jeweiligen Anwendungsfall sachgerecht zu nutzen. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
Alle Bereiche sind grundsätzlich ordentlich, sauber und schmutzfrei zu halten. Auf die Vermeidung von Stolperfallen ist zu achten. Baustellenhinweise und Markierungen sind zu berücksichtigen und dürfen ohne einen entsprechenden Ersatz nicht versperrt oder verdeckt werden.
Die Teilnahme an Unterweisungen und Trainings zu z. B. Arbeitsschutz, Sicherheit und Baustellenordnung ist obligatorisch
Besucher müssen die vorgegebenen Schutzausrüstungen tragen.
Über alle Unfälle und Beinaheunfälle ist Bericht zu erstatten.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind Lärmschutzzeiten unbedingt zu beachten und unnötige Lärm- und Lichtemissionen zu vermeiden. Negative Auswirkungen durch die Beleuchtung können z. B. durch eine gezielte Ausrichtung und die Nutzung energiesparender und umweltschonender Leuchtmittel reduziert werden.
Bei der Nutzung lokaler Einrichtungen (Gastronomie, Einzelhandel etc.) ist darauf zu achten, diese nicht zu verschmutzen. Grundsätzlich sind energieeffiziente und wassersparende Verfahren durchzuführen und effizientes Equipment zu verwenden. Geräte sind bei Nichtnutzung abzuschalten.
Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Emissionsklassen/-stufen sowie Energieeffizienzklassen (EEK) gemäß Bewertungsskala des Europäischen Energielabels nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben.
Abfallvermeidung
Die Objektüberwachung bzw. der Baulogistiker kontrollieren die Materialtrennung und die korrekte Benutzung der Sammelstellen.
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. Sämtliche Verpackungen sind durch die Firmen in den bereitgestellten Container zu entsorgen. Restmaterialien müssen sortenrein in den dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt werden. Die Trennung der Abfälle hat in folgende Fraktionen zu erfolgen: Stein- und Betonschutt Dämmstoffabfälle Folien- und Kunststoffabfälle Holzabfälle Stahl- und Metallabfälle Papier und Pappe Gipsprodukte Glas gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle (z. B. asbesthaltige Abfälle) Hausmüll
Die Sammelcontainer sind für die zu trennenden Fraktionen beschriftet.
Alle Etagen sind nach Arbeitsende von Müll und Verpackungsmaterialien zu befreien.
Anlieferungen sollen nach Möglichkeit ohne bzw. mit recyceltem Verpackungsmaterial angeliefert werden.
Sofern die Entsorgung der Baustellenabfälle in diesem Bauvorhaben zentral durch einen Baulogistik-Dienstleister bzw. ein Entsorgungsunternehmen stattfindet, ist der im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehene Abfallentsorgungsplatz zu nutzen.
Die Auftragnehmer sind aufgefordert, die Bauabfälle, Reststoffe und Verpackungsmaterialien gemäß den Anweisungen des ggf. beauftragten Dienstleisters und der örtlichen Objektüberwachung zu entsorgen. Sofern von dem jeweiligen Hersteller angeboten wird, Rest- oder Abfallstoffe zurückzunehmen, ist dieses Angebot im Sinne einer bestmöglichen Abfallvermeidung wahrzunehmen.
Abfallstoffe, die Schadstoffe enthalten sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und durch die AN fachgerecht und ggf. nach Anweisung des Abfalllogistikers zu entsorgen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Siloware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylenfolie werden bevorzugt. Dem AG sind darüber unaufgefordert entsprechende Angaben vorzulegen.
Lärmvermeidung
Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Geräuschemissionen (Geräuschemissionsangabe entsprechend DIN EN ISO 4871, sogenannte Zweizahl-Angabe) nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben.
Die behördlichen Lärmschutzauflagen sind zu befolgen.
Ziel ist es den durch die Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung oder den in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen formulierten Anforderungen zu halten. Die Einhaltung der Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze inkl. der zugehörigen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm werden kontrolliert (u. a. Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, Einhaltung von Schutzzeiten) und dokumentiert.
Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen.
Staubvermeidung
Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Emissionsklassen/-stufen nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben.
Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen etc. Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o. ä. zu begrenzen. Bei der Verarbeitung von Holz auf der Baustelle, bei der atembarer Holzstaub entsteht, ist eine Absaugung erforderlich. Beim Sägen und Schleifen von Buchen- oder Eichenholz auf der Baustelle darf grundsätzlich kein atembarer Holzstaub freiwerden.
Umwelt- und Naturschutz, Bodenschutz
Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten.
Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird.
Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen.
Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen.
Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt.
Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen.
Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind.
Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden.
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt.
Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen.
Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl- oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen.
Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten.
Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Objektüberwachung erfolgen.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung werden eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test), eine Thermografiemessung sowie ggf. Akustik- und Schallschutzmessungen durchgeführt. Spätestens vier Wochen nach Fertigstellung wird eine Innenraumlauft-Messung durch einen qualifizierten Bauökologen durchgeführt. Es sind alle verwendeten Materialien und Hilfsstoffe aufzulisten und mit Produktunterlagen zu dokumentieren. Die Einhaltung der Anforderungen an den Bauprozess und die Baustelle werden regelmäßig durch die Objektüberwachung kontrolliert und dokumentiert.
Weitere Informationen zum Thema DGNB
Für Fragen zur DGNB-Zertifizierung und zum Thema DGNB-Materialanforderungen steht Ihnen der zuständige DGNB Senior Auditor Herr Martin Oswald zur Verfügung:
ennac GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Martin Oswald, M.Eng.
Tel.: +49 241 608 478 50
Mobil: 0173 2827 249
E-Mail: oswald@ennac.de
DGNB HINWEISE UND ANFORDERUGEN
DGNB-Anforderungen für alle Gewerke DGNB-Anforderungen für alle Gewerke
1. PE-Folien und Trennlagen
Es sind nur PE-Folien und Trennlagen zugelassen, deren Gehalt an Blei und Zinn sowie an SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Der Nachweis muss anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung erfolgen.
2. EPS-/XPS-Dämmstoffe
Es sind nur EPS- und XPS-Dämmstoffe, EPS-Dämmstreifen sowie EPS-Hartschaumplatten zugelassen, die keine halogenierten Treibmittel enthalten und HBCD-frei sind. Der Nachweis muss anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung erfolgen.
3. PE-Randdämmstreifen
Es sind nur PE-Randdämmstreifen zugelassen, die keine halogenierten Treibmittel enthalten und HBCD-frei sind. Außerdem muss der Gehalt an Blei, Zinn und SVHC-Stoffen < 0,1 % betragen. Der Nachweis muss anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung erfolgen.
4. Bitumen-Abdichtungsbahnen
Es sind nur Bitumen-Abdichtungsbahnen zugelassen, deren Gehalt an Blei und Zinn sowie an SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Der Nachweis muss anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung erfolgen.
5. Bitumen-Voranstriche
Es sind nur Bitumen-Voranstriche zugelassen, die als "lösemittelfrei" eingestuft und dem GISCODE BBP10 zugeordnet sind.
6. Fliesenkleber und Fugenmörtel
Es sind nur Fliesenkleber und Fugenmörtel zugelassen, die als "chromatarm" (GISCODE ZP1) und "sehr emissionsarm" (EMICODE EC1 PLUS) eingestuft sind.
7. Voranstriche/Grundierungen
Es sind nur Voranstriche bzw. Grundierungen zugelassen, die als "sehr emissionsarm" (EMICODE EC1 PLUS) eingestuft und dem GISCODE D1 zugeordnet sind.
8. Abdichtungsmaterialien
Es sind nur Abdichtungsmaterialien zugelassen, die als "sehr emissionsarm" (EMICODE EC1 PLUS) eingestuft sind.
9. Lösemittel- und weichmacherfreie Produkte
Es sind ausschließlich Spachtelmassen, Haftbrücken, Haftgrundierungen, Grundierungen und Dispersionsfarben zulässig, die gemäß VdL-RL01 als "lösemittel- und weichmacherfrei" eingestuft sind.
10. Durch den DGNB-Auditor freizugebende Produkte
Es sind ausschließlich Produkte zulässig, die durch den zuständigen DGNB-Auditor geprüft und freigegeben wurden. Dies gilt insbesondere für:
dauerelastische Dichtstoffe dauerelastische Abdichtungen elastische Fugenfüllmassen Silikon- und Spezialabdichtungen Akustikplatten Akustikpaneele Akustikelemente Systemkleber Montagekleber Dichtungsfolien Montageschäume Beschichtungen Innenfarben Bodenbeschichtungen 2K-Reaktionsharz-Fugenmassen epoxidharzgebundene Verfugungsmaterialien
11. Werkseitige Beschichtungen von Metallbauteilen
Die werkseitigen Beschichtungen von Metallbauteilen (u. a. Metallständerwände, Metallständerprofile, Stahlprofile, Metall-Unterkonstruktionen, Aluminium-Fensterbänke, Türzargen, Stahlbleche und Treppengeländer) dürfen kein Blei, Cadmium und Chrom-VI enthalten. Die Vorbehandlung der Bleche hat mit chrom-VI-freien Passivierungsmitteln zu erfolgen. Im Beschichtungsbetrieb sind die Anforderungen der 31. BImSchV einzuhalten. Der Nachweis erfolgt mittels rechtsverbindlicher Herstellererklärung.
12. Holzwerkstoffe mit Formaldehydgrenzwert
Für Holzwerkstoffe (u. a. Innentüren, Zargen, MDF-Platten, HPL-Platten sowie WC-, Scham- und Duschtrennwände) sind ausschließlich Produkte mit einem Formaldehydgehalt ≤ 0,05 ppm (entspricht 0,062 mg/m³) zulässig. Der Nachweis ist gemäß DIN EN 16516 oder DIN EN 717-1 zu führen.
13. Holzwolle-Mehrschichtplatten
Es sind nur Holzwolle-Mehrschichtplatten zugelassen, die einen Formaldehydgehalt ≤ 0,05 ppm (entspricht 0,062 mg/m³) aufweisen. Zusätzlich ist mittels rechtsverbindlicher Herstellererklärung nachzuweisen, dass der Gehalt an Borverbindungen < 0,1 % beträgt.
14. Werkseitige Beschichtungen von Innentüren und Zargen
Für die werkseitigen Beschichtungen von Innentüren und Zargen sind nur Produkte zugelassen, die einen Lösemittelgehalt (VOC) < 100 g/L aufweisen. Bei höheren VOC-Gehalten ist die Einhaltung der Anforderungen der 31. BImSchV nachzuweisen.
15. Bauseitige Beschichtungen von Stahlzargen und Stahltürblättern
Für bauseitige Beschichtungen von Stahlzargen und Stahltürblättern sind ausschließlich Produkte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" (DE-UZ 12a) oder gleichwertigem Nachweis zulässig. Die Produkte dürfen kein Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten.
16. Silikon-Dichtstoffe
Es sind nur Silikon-Dichtstoffe zugelassen, die einen Gehalt an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs) und KWS-Weichmachern < 0,1 % sowie einen Lösemittelgehalt (VOC) < 1,0 % aufweisen.
17. Acryl-Dichtstoffe
Es sind nur Acryl-Dichtstoffe zugelassen, die einen Gehalt an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs) und KWS-Weichmachern < 0,1 % sowie einen Lösemittelgehalt (VOC) < 1,0 % aufweisen.
18. Vliestapeten
Es sind nur Vliestapeten zugelassen, deren Gehalt an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs), PBB, PBDE und SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Der Nachweis erfolgt durch eine rechtsverbindliche Herstellererklärung.
19. Linoleum-Bodenbeläge und Linoleum-Sockel
Es sind nur Linoleum-Bodenbeläge und Linoleum-Sockel zugelassen, deren Gehalt an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs) und SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Zusätzlich ist mittels Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 bzw. EN 16516 nachzuweisen, dass die Emissionen nach 28 Tagen ≤ DE-UZ 120 liegen.
20. PVC-Steckfliesensysteme
Es sind nur PVC-Steckfliesensysteme zugelassen, deren Gehalt an Chlorparaffinen (SCCPs + MCCPs + LCCPs) und SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Zusätzlich ist mittels Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 bzw. EN 16516 nachzuweisen, dass die Emissionen nach 28 Tagen ≤ DE-UZ 120 liegen.
DGNB-Anforderungen für alle Gewerke
ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ATV 01 Baustelleneinrichtung
Ist in einer separaten Position ausgeschrieben.
ATV 02 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist täglich durchzuführen.
ATV 03 Bauanlauf - Vorleistungen
Nach Auftragsvergabe wird eine gemeinsame Baustellenbegehung mit anschließender Besprechung durchgeführt. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und diesen mit der Objektüberwachung und der Baulogistik abzustimmen.
ATV 04 Baubesprechung / Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Es ist zulässig, dass er durch eine entscheidungsbefugte Person vertreten wird. Im Rahmen der Bauanlaufbesprechung ist diese Person zu bestimmen. Durch den AN sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen. Diese müssen Art und Anzahl der Arbeiter, ausgeführte Arbeiten, klimatische Bedingungen, etc. enthalten. Diese Bautageberichte sind wöchentlich im Rahmen der Baubesprechung zu übergeben. Dieses ist Bestandteil der vertraglichen Leistung und Grundlage zur Prüfung und somit zur Freigabe eingehender Rechnungen.
ATV 05 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne AN für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
ATV 06 Unterstützung der SiGeKo
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen.
ATV 07 Schadstoffe
siehe DGNB Hinweise
ATV 08 Kommunikation
Die Baustellensprache ist Deutsch.
ATV 09 Unterbringung der Arbeiter
Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten.
ATV 10 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten.
ATV 11 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen, wie z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Alle für die Leistungen im und am Gebäude erforderlichen Transportmittel, Gerüste und Montage-Abstützungen, sofern nicht bauseitig gestellt, sind mit einzukalkulieren. Aufmasse und erforderliche Abrechnungsskizzen sind gemäß § 14 VOB/B zu erstellen.
ATV 12 Unterhaltung und Sauberhaltung
Die ständige Unterhaltung und Sauberhaltung der öffentlichen Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie der Wege auf dem Baugelände und des Geländes allgemein während der Baumaßnahme, sind vom AN mit hierfür
geeignetem Gerät zu gewährleisten.
ATV 13 Sanitärcontainer
Chemo-Toilette, bzw. WC-Container werden durch die Baulogistik gestellt und unterhalten.
ATV 14 Planungsunterlagen
Der Ausschreibung liegen folgende Planungsunterlagen bei: Siehe "Anlagen zum LV"
Die relevanten Ausführungszeichnungen sind als pdf-Datei der Ausschreibung beigefügt.
ATV 15 Beweissicherung
Der Zustand der angrenzenden Flurstücke, Verkehrswege und baulichen Anlagen ist vor Baubeginn in einer gemeinsamen Begehung von AG und AN vom AN
fotographisch zu protokollieren. Der AN hat einen Ausdruck der Fotographien an den AG zu übergeben. Die Kosten für die Begehung, Fotographie und Ausdruck sind vom AN in die Baustelleneinrichtungspositionen einzurechnen.
ATV - ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
00.__.__.__.0001 Ausbaukoordination, Lean Construction Management, Ausbaukoordination, Lean Construction Management, Taktplanung und Taktsteuerung
Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt die gesamthafte Koordination, Terminsteuerung, Taktplanung und Taktsteuerung sämtlicher von ihm geschuldeter Innenausbauleistungen einschließlich aller Nachunternehmerleistungen auf Grundlage der Prinzipien des Lean Construction Managements.
Das Bauvorhaben umfasst:
5 Schulgebäude (Cubes) mit einer Grundfläche von jeweils ca. 30 m × 30 m, jeweils bestehend aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss, eine Sporthalle, eine Verbindungsbrücke im 1. Obergeschoss zwischen Sporthalle und Schulgebäuden.
Für die Ausbauleistungen ist ein strukturierter und taktorientierter Bauablauf zu planen, einzurichten, fortzuschreiben und zu überwachen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Analyse der Ausführungsabschnitte und Festlegung geeigneter Taktbereiche. Erstellung eines übergeordneten Takt- und Ablaufkonzeptes für sämtliche Ausbauleistungen.
Erarbeitung von Taktplänen für jeden Cube sowie für jedes Geschoss (EG, 1. OG, 2. OG). Integration der Sporthalle und der Verbindungsbrücke in die Taktplanung. Definition von Taktbereichen, Taktfolgen, Taktdauern und Meilensteinen.
Gewerkeübergreifende Koordination sämtlicher Ausbaugewerke. Erstellung und laufende Fortschreibung eines Termin-, Takt- und Kapazitätsplanes. Durchführung regelmäßiger Taktsteuerungs- und Koordinationsbesprechungen. Einrichtung und Pflege eines Lean-/Taktboards auf der Baustelle.
Erstellung von 3-Wochen-Vorschauen und Soll-Ist-Vergleichen.
Laufende Überwachung der Leistungserbringung innerhalb der festgelegten Takte.
Ermittlung von Terminabweichungen und Einleitung geeigneter Gegensteuerungsmaßnahmen.
Abstimmung der Ausbauleistungen mit anderen Auftragnehmern sowie der Projektsteuerung und Bauüberwachung.
Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung aller Ausbauleistungen.
Zu liefernde Unterlagen
Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung vorzulegen:
Taktkonzept des Gesamtprojekts.
Taktplan je Gebäude (Cube 1 bis Cube 5).
Taktplan je Geschoss (EG, 1. OG, 2. OG).
Taktplan für die Sporthalle einschließlich Anbindung über die Verbindungsbrücke.
Kapazitäts- und Ressourcenplanung.
Monatsweise Fortschreibung der Taktplanung während der gesamten Bauzeit.
Die Taktpläne sind in geeigneter grafischer Form (Balkenplan, Taktplan oder vergleichbare Darstellung) vorzulegen und während der Ausführungsphase fortlaufend zu aktualisieren.en.
00.__.__.__.0001
Ausbaukoordination, Lean Construction Management,
P
1,00
psch
00.__.__.__.0002 Dokumentation Der Auftragnehmer muss seine Dokumentation für alle Gewerke vollständig, nachvollziehbar gegliedert und digital über den Projektraum Planfred bereitstellen. Dazu gehören insbesondere Werk- und Montageplanungen, Bautagebücher, Revisionsunterlagen sowie die vollständige Abschlussdokumentation. Nach jedem Upload ist eine Benachrichtigung der Beteiligten zwingend erforderlich.
Die Dokumentation ist zusammen mit der schriftlichen Anzeige zur Abnahmebereitschaft zu übergeben, als Prüfexemplar für Objektüberwachung und AG. Sie ist nach erfolgter Prüfung und Abnahme zu aktualisieren und dann komplett auf den Projektserver hochzuladen. Alle Unterlagen sind auf den Stand der Abnahme nachzuführen.
Sie beinhaltet u.a. folgende Dokumente:
1. Fachunternehmererklärung
2. Lieferanten- und Fabrikatsliste mit Anschriften, Tel.-Nummern
3. Bedienungs- und Wartungsanweisungen mit allen für den Betrieb und die Instandhaltung erforderlicher Unterlagen
4. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse
00.__.__.__.0002
Dokumentation
P
1,00
psch
01 BAUTEIL 01 - SPORTHALLE
01
BAUTEIL 01 - SPORTHALLE
01.14 SPORTGERÄTEHALTER UND SPORTGERÄTE
01.14
SPORTGERÄTEHALTER UND SPORTGERÄTE