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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt als Volltext Projektdaten:
Projektbezeichnung: Neubau Grundschule Sieker
Projektname: 1848 - Neubau Grundschule Sieker, Mühlenbach
Straße: Oldentruper Straße
PLZ: 33602
Ort: Bielefeld
Auftraggeber : Stadt Bielefeld
Immobilienservicebetrieb
Straße: August-Bebel-Straße 92
PLZ: 33602
Ort: Bielefeld
Deckblatt als Volltext
Allgemeine Vorbemerkungen - 1. Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine LV-Vortexte
1. Beschreibung der Baumaßnahme
2. Allgemeine Angaben zur Baustelle
3. Angaben zur Bauablauforganisation
4. Zusätzliche Angaben für das Leistungsverzeichnis
5. Zusätzliche Vertragsbedingungen nach BNB
6. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
1. Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Anschrift, Grundstücksbezeichnung
Anschrift: Oldentruper Straße, 33605 Bielefeld, Stadtteil: Sieker
Grundstück: Gemarkung Bielefeld, Flur 063, Flurstück 2457
1.2 Gebäudebeschreibung / Lage
1.2.1 Allgemein
Im Bielefelder Stadtteil Sieker soll auf den Flurstücken 850 und 2457 eine neue, dreizügige Grundschule mit Mensa und Einfeld-Sporthalle, basierend auf dem "Bielefelder Modell", errichtet werden. Das Grundstück befindet sich an der Odentruper Straße, die als vierspurige Ortsausfallstraße fungiert und ist umgeben von eher großformatiger Wohn- und Gewerbebebauung. Südwestlich grenzt es an eine Parklandschaft, sowie an den Friedhof Sieker. Im Osten schließt sich ein Gewerbegebiet an, dass durch den Mühlenbach vom Baugrundstück getrennt ist. Genutzt wird das Grundstück aktuell durch den Umweltbetrieb Bielefeld, der von zwei befestigten Flächen aus den Friedhof beschickt. Ergänzt wird die Nutzung durch einen Parkplatz für Friedhofsbesucher. Die restlichen Flächen sind mit Wiesen, sowie mit zahlreichen Bäumen und Sträuchern bestanden.
In einer vorbereitenden Baumaßnahme werden die UWB-Lagerflächen abgerissen und im Bereich des Friedhofes neu hergestellt.
Der Neubau der Grundschule Sieker besteht aus einer kleinteiligen Grundrissfigur mit drei Lernhäusern, die durch eine zentrale Halle verbunden werden. Die Grundrissaufteilung in Einzelgebäude ermöglicht den Erhalt von vielen Bestandsbäumen und die Gestaltung von vielfältigen Außenräumen.
Ein neuer Parkplatz für Schule und Friedhof entsteht westlich des Gebäudes, die Anlieferung der Mensa östlich. Die bestehenden Wegeverbindungen durch die Parklandschaft bleiben erhalten.
Zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Grundschule, das auf dem Prinzip der "Schulfamilien" und "Lernlandschaften" beruht, entstehen drei zweigeschossige Lernhäuser, die im Obergeschoss jeweils eine Schulfamilie in Form von Lernclustern mit je vier Lernräumen und die dazugehörigen Differenzierungsräume aufnehmen. Jede Schulfamilie ist mit einem OGS-Raum, einem Ruheraum und eigenen sanitären Anlagen ausgestattet und bildet so eine autarke Einheit.
In den Erdgeschossen befinden sich die öffentlichen Räumlichkeiten und die Räume, die von allen Schülern genutzt werden. Dazu gehören die Schulverwaltung, die Mensa, Fachräume sowie ein vom Schulbetrieb unabhängiges Familienzentrum
Die Lernhäuser werden durch eine zweigeschossige Halle verbunden, die mit dem Forum die Vernetzung und die zentrale Erschließung der einzelenen Lernhäuser gewährleistet.
Eines der Lernhäuser und die Halle werden unterkellert. Im Untergeschoss des Lernhauses wird eine Sporthalle mit den erforderlichen Nebenräumen für Schule und auch Vereine errichtet; unter dem mittleren Gebäudeteil entstehen Technik- und Nebenräume.
Alle Lernhäuser wie auch die Halle sind unabhängig voneinander nutzbar.
Die Haupterschließung der Grundschule befindet sich an der Nordseite nahe der Oldentruper Straße. Zusätzliche barrierefreie Eingänge entstehen von Westen aus Richtung des neuen Parkplatzes und von Osten aus Richtung des Schulhofes
1.2.2 Baukonstruktion
Gründung
Gemäß dem geodätischem Bericht werden die Baukörper auf lastabtragende Bodenplatten aus Stahlbeton gegründet. Das nicht unterkellerte Gebäude auf dem nordöstlichen Teil des Grundstückes erhält zusätzlich Streifenfundamente, da es aus dem abfallenden Gelände an der Stelle herausragt.
Tragende Baukonstruktion
Unter- und Erdgeschoss werden in massiver Bauweise errichtet.
Die Kelleraußenwände werden als Stahlbeton-Halbfertigteile in WU-Qualität mit Ortbetonkern aufgestellt und zusätzlich mit einem Schwarzanstrich gegen ständig oder zeitweise drückendes Wasser abgedichtet.
Im Erdgeschoss werden die Außenwände aus Ortbeton hergestellt.
Die Obergeschoss-Außenwände der einzelnen Schulgebäude sollen aus gedämmten Holzrahmen hergestellt werden.
Als tragende Innenwände werden Ortbetonwände und Kalksandsteinmauerwerk errichtet.
Die Geschossdecken werden vorwiegend aus Stahlbetondecken mit integrierten Hohlkörpern ausgebildet, um das Gewicht der massiven Decken zu reduzieren. Die Decken über den Treppenhäusern und die massiven Zwischendecken über den Obergeschossen sollen als standardmäßige Stahlbetondecken ausgeführt werden. Die Decke der Sporthalle wird aus Stahlbeton-Trogplatten hergestellt.
Die Lernhäuser erhalten jeweils ein zeltförmiges Schrägdach mit Lichtkuppeln und Blecheindeckung, der Verbindungsteil mit dem Forum ein begrüntes Flachdach aus Hohlköper-Stahlbeton mit Hohlkörpern
Die Zeltdächer werden in Holzkonstruktion mit Unterstützungen aus Stahl errichtet.
Ausbau
Als nicht tragende Trennwände kommen Kalksandsteinmauerwerk, Metallständerwerk und - insbesondere in den Schulräumen der Lernfamilien im Obergeschoss - Holzrahmenbau zum Einsatz.
Die Wandoberflächen der Massivwände werden mit Kalkzementputz verputzt oder mit Dreischichtplatten verkleidet. Beplankungen der Leichtbauwände werden aus Gipsbauplatten oder ebenfalls aus Dreischichtplatten ausgeführt. Die Dreischichtplatten bleiben sichtbar, ansonsten erhalten die Wände Anstriche, in den sanitären Anlagen PU-Beschichtung und Wandfliesen.
Unter den Geschossdecken und der Dachkonstruktion werden Unterdecken aus Gipsbauplatten oder Holz-Zement-Aukustikplatten abgehängt.
Der Fußbodenaufbau besteht aus schwimmenden Estrich, in der Regel als Heizestrich, auf Dämmungen und unterschiedlichen Oberbelägen (Linoleum, textile Beläge, Fliesen, Betonwerkstein, Parkett), PU-Beschichtung in Sanitärräumen.
1.2.3 Fassadengestaltung
Die Lernhäuser werden mit einer hinterlüfteten Fassade aus senkrechten Holzlamellen bekleidet und erhalten Fenster und Türen aus einer Holz-Aluminium-Kombination. Großflächige bodentiefe Elemente werden als Pfosten-Riegelkonstruktion aus Aluiminium ausgeführt. Die Fassaden der Halle werden vollständig mit geschossübergreifenden PR-Konstruktionen aus Aluminium und Glas hergestellt. In die PR-Fassaden werden Windfänge aus Metallkonstruktionen eingestellt.
1.3 Haustechnik
1.3.1 Wasserversorgung, Entwässerung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die zentrale Trinkwasserversorgung von der Oldentruper Straße aus.
Entwässerung
Das anfallende Schmutzwasser wird über den städtischen Schmutzwasserkanal, DN 500mm, in der Oldentruper Straße abgeführt. Das Erdgeschoss liegt ca. 187cm oberhalb der Rückstauebene.
Das Schmutzwasser aus dem Untergeschoss wird über eine Hebeanlage außerhalb des Gebäudes über den Rückstau gehoben.
Objekte des Küchenbereiches werden über einen Fettabscheider mit nachgeschaltetem Probeentnahme-
Schacht abgeleitet.
Regenwasser / Oberflächenwasser wird in den nahegelegenen Mühlenbach östlich des Baugrundstückes eingeleitet.
1.3.2 Wärmeversorgung
Der Schulneubau soll an das Bielefelder Nahwärmenetz angeschlossen werden und wird weitestgehend über eine Fußbodenheizung beheizt.
1.3.3 Raumlufttechnik
Alle Unterrichtsräume werden über Lüftungsanlagen gelüftet, die in den Dachräumen der Lernhäuser aufgestellt werden. Darüber hinaus werden alle innen liegenden Räume, Mensa und Küche, alle WCs sowie die Sporthalle, die als Versammlungsstätte genutzt werden kann, belüftet.
1.3.4 Kälteversorgung
Es ist keine Kühlung / Kältetechnik vorgesehen
1.3.5 Elektro- und Datenversorgung
Die Versorgung der neuen Schule mit Elektrizität wird durch eine neue Mittelspannungsstation sichergestellt, mit der die einzelnen Häuser versorgt werden. Darüber hinaus werden die Zeltdächer der Lernhäuser mit einer PV-Anlage von 270 KWp belegt.
1.3.6 Förderanlage
Im Sinne der Barrierefreiheit wird ein Seilaufzug zur Personenbeförderung mit Haltestellen im Unter-, Erd- und 1.Obergeschoss eingebaut.
1.3.7 Fachräume
Im Gebäude 10 ist neben der Küche eine Lehrküche nach den Vorgaben des Nutzers mit den Einrichtungsgegenständen entspr. der Architekturplanung berücksichtigt. Die Spülen sind mit Kalt- und Warmwasser vorgesehen. Die besonderen Fachräume, Bücherei, Musikraum und Werk- und Kreativräume erhalten die festgelegten Versorgungsmedien.
1.3.8 Gebäudeautomation
Sämtliche Gebäudeteile erhalten eigene ISP-Regelstationen, die untereinander vernetzt werden, um die Einzelraumregelung bzw. die Regelung der Lüftungsanlage gewährleisten zu können.
1.3.9 Versorgungsküche
Im Erdgeschoss des Lernhauses "Haus 10" wird eine Großküche mit Ausgabe für die Mensa eingerichtet.
1.4 Maßangaben
Baugrundstücksgröße gesamt: ca. 10.705 m²
Höhenlage: ca. 113,50 m ü. NN bis ca. 115,80 m ü. NN
Baugrundstücksgröße: ca. 10.705 m²
Grundfläche: ca. 2.694 m²
Bruttorauminhalt: ca. 31.233 m³
Bruttogeschossfläche; ca. 6.885 m²
OKFF EG: +114,80 m ü.NN
Max. Bauwerkshöhe OK First: +127,10 m ü.NN, +12,30 über OKFF EG
Die Baukörper haben folgende Grobabmessungen:
Lernhäuser
Grundflächen: jeweils ca. 28,50m x 28,50m,
Geschosshöhe Lernhaus 10 und 12: EG, Geschosshöhe ca. 3,94m und
OG, Geschosshöhe > 3,20m,
Geschosshöhe Lernhaus 11: UG, Geschosshöhe 3,94m bis 7,88m (Sporthalle)
EG, Geschosshöhe ca. 3,94m
OG, Geschosshöhe > 3,20m
Dach Traufhöhe ca. 8,65m ab OKFF EG
Firsthöhe: ca. 12,30mab OKFF EG
Verbindungsbau
Grundfläche, max. Länge / Breite; ca. 40,00m x ca. 13,00m
Geschosse: UG, Geschosshöhe ca. 3,94m
EG, Geschosshöhe ca. 3,94m
OG, Geschosshöhe ca. 3,66m
1.5 Öffentlich-rechtliche Anforderungen
1.5.1 Bauordnungsrecht / Bauplanungsrecht
Eigentümer des Grundstücks ist der ISB Bielefeld.
Die Rechtsgrundlage für das Vorhaben ist §30 BauGB. Das Baufeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan D18/1.
1.5.2 Barrierefreiheit
Die öffentlichen Bereiche des Gebäudes werden barrierefrei ausgebildet. Der östliche und der westliche Zugang erhalten eine Null-Schwelle. Die einzelnen Geschosse werden über einen behindertengerechten
Aufzug erschlossen.
1.5.3 Baulicher Brandschutz
Für die Grundschule Sieker liegt ein Brandschutzkonzept vor, das vollständig umzusetzen ist.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen großen Sonderbau. Es ist einzustufen in die Gebäudeklasse 3.
Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von der Oldentruper Straße aus, östlich des Neubaus über die Mensa-anlieferung. Die Aufstellflächen befinden sich auf dem Schulhof.
Die Lernfamilien in den Obergeschossen werden jeweils in zwei Brandschutzcluster geteilt. Der erste Rettungsweg erfolgt über ein internes Fluchttreppenhaus, der zweite über die Halle. Die Verwaltung im EG bildet ebenfalls zwei Brandschutzcluster aus. Die Entfluchtung der übrigen Lernhäuser erfolgt im EG über notwendige Flure.
Zur Entfluchtung der Versammlungsstätte, der Sporthalle im Untergeschoss, wird neben der Halle und dem internen Fluchttreppenhaus auch ein direkter Ausgang ins Freie und über eine Kellertreppe hergestellt.
Es wird eine Gefahrenwarnanalge gem. Brandschutzkonzept bzw. Schulbaurichtlinie installiert.
1.6 Öffentliche Erschließung
1.6.1 Verkehrsfläche
Das Gelände des Baugrundstückes ist gut zugänglich und wird über die Oldentruper Straße von Norden und über die Stralsunder Straße von Süden aus erschlossen.
1.6.2 Medienanschlüsse
Alle Versorgungsleitungen werden von der Oldentruper Straße von Norden aus auf das Grundstück geführt.
Schmutzwasser wird in den öffentlichen Kanal unter der Oldentruper Straße eingeleitet.
Bauwasser ist über den Städtischen Wasserversorger entsprechend Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen.
Bauabwasser wird über den geplanten Schmutzwasseranschluss an das Städtische Schmutzwassernetz entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan abgeleitet.
Im Außenbereich am Haus 10, 11 und 12 ist ein Baustromverteiler vorgesehen. Hier können Verbraucher mit bis zu 32A versorgt werden. Am Haus 11 ist zudem ein Anschluss für den Kran vorgesehen. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Zusätzlich befinden sich jeweils im Obergeschoss der Häuser ein Etagenverteiler, an diesen können Verbraucher mit einem Strom von maximal 16A angeschlossen werden.
1.7 Nicht öffentliche Erschließung
1.7.1 Medienanschlüsse
Die Versorgungsleitungen werden an der Nordseite in das Gebäude geführt. Der Hausanschlussraum befindet sich im Untergeschoss des Verbindungstraktes.
1.8. Zertifizierung / Gutachten
1.8.1 Bauphysik und Zertifizierung
Der Wärmeschutz erfolgt auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem Energiestandard 40.
Das neu zu errichtende Schulgebäude soll eine BNB - Zertifizierung für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen im Qualitätsstandard Silber erhalten. Dementsprechend wird der Planungs- und Bauprozess von einem BNB Koordinator begleitet. Alle Bauprodukte sind durch den BNB-Koordinator freigeben zu lassen.
Die anliegende Beschreibung " BNB & QNG Anforderung während der Bauausführung - Grundschule Sieker" vom 19.03.2025 wurde durch den BNB- Koordinator aufgestellt und ist Vertragsbestandteil.
Bei der Kalkulation und der Ausführung aller Bauleistungen sind die Anforderungen zur Bauausführung zu beachten und umzusetzen.
Es sind nur Bauprodukte zu verwenden, die den in der Beschreibung aufgeführten Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Eignung der Bauprodukte gem. Dieser Beschreibung ist zu dokumentieren.
Jedes Gewerk ist dazu verpflichtet, alle Materialien spätestens zwei Wochen vor Bestellung zu melden, um die Prüfung und rechtzeitige Freigabe durch den BNB-Koordinator sicher zu stellen.
1.8.2 Bodengutachten
Für das Bauvorhaben liegt ein geotechnischer Bericht von 04/2024 vor, aus dem die technischen Informationen zu den anstehenden Böden sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Gründung hervorgehen. Das Bodengutachten ist Vertragsbestandteil und bei Ausführung der Baumaßnahme sowie zur Kalkulation des Angebotes zu beachten und umzusetzen.
1.8.3 Vermutete Kampfmittel
In der nordöstlichen Ecke des Grundstückes kann nach aktuellem Stand wegen erkennbarer Kriegsbeeinflussung (Bombardierung) eine Kampfmittelbelastung nicht ausgeschlossen werden.
In diesem Bereich werden keine Baumaßnahmen ausgeführt.
Ansonsten liegen derzeit keine weiteren Hinweise auf Kampfmittel im Bereich der Baustelle vor.
Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt Oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich die Bauleitung und/oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei direkt zu verständigen.
1.8.4. Archäologische Sondage
Das Baugrundstück wurde auf Bodendenkmalsubstanzen geprüft. Bei der Sondage wurden Hinweise auf wertvolle Substanzen in einer Größenordnung weit über dem Durchschnitt aufgedeckt. Aufgrund der hohen Befunddichte sind vor Baubeginn weitere archäologische Untersuchungen erforderlich geworden.
Bis zum Beginn der Bauarbeiten sind die archäologischen Grabungen grundsätzlich abgeschlossen.
Sollten bei den Tiefbauarbeiten jedoch weitere historische Gegenstände aufgefunden werden, so sind
Der Auftraggeber und sein Vertreter umgehend in Kenntnis zu setzen. Das weitere Vorgehen ist mit dem AG bzw. mit der Bauleitung abzustimmen.
Allgemeine Vorbemerkungen - 1. Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeine Vorbemerkungen - 2. Allgemeine Angaben zur Baustelle 2. Allgemeine Angaben zur Baustelle
2.1 Baustelleneinrichtung
2.1.1 Allgemeine Angaben zur Baustelleneinrichtung
Vom AN sind vor Beginn der eigenen Arbeiten auf Grundlage des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplans (Lageplan Baustelleneinrichtung, Plan-Nr.: 5005) die Flächen für die Unterbringung von Personal- und /oder Materialcontainern bzw. Lagerflächen mit der örtlichen Bauüberwachung gemeinsam festzulegen.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG bereit gestellte Baustelleneinrichtung in die EP einzurechnen.
AG-seitig werden folgende Einrichtungen für die ausführenden Unternehmen vorgehalten:
- Bauzaun mit Bautor als Umgrenzung der Baustelle
- Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Baufeld
- allgemeine Mindest-Baubeleuchtung der Verkehrswege innen und außen gem. ASR A3.4,
- Baustromanschluss, Baustromversorgung
- Bauwasseranschluss, Bauwasserversorgung
- Sanitätcontainer (m/w)
- Baumschutzmaßnahmen, Einhausung / Stahlplatten
Eine Baubeheizung für die Ausbaugewerke wird ebenfalls durch den AG bereitgestellt.
Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden, weder auf dem Baufeld noch auf der BE-Fläche. Bei Zuwiderhandlung behält sich der AG vor, Fahrzeuge zu Lasten des Verursachers abschleppen zu lassen.
Eine intensive Besichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beschäftigung mit den einschränkenden Randbedingungen wird dringend empfohlen.
2.1.2 Baustromversorgung
Die Baustromversorgung wird bauseitig veranlasst.
Das Heranführen an die Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN der einzelnen Gewerke und mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.1.3 Bauwasserversorgung
Die Bauwasserversorgung wird bauseitig veranlasst.
Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN der einzelnen Gewerke und mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.1.4 Abwasse r
Die Kosten für die Entsorgung von belastetem Abwasser sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2.1.5 Einmessarbeiten
Das Abstecken der Hauptachsen und Festlegen der Höhenpunkte wird gem. VOB vom AG veranlasst.
Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sowie sonstige Einmessarbeiten oder Kontrollmessungen, die zur Leistungserfüllung des AN erforderlich sind und die über die vom AG zur Verfügung zu stellenden Absteckungen und Höhenfestpunkte hinausgehen, sind gem. VOB Sache des AN.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
Markierungen auf fertigen Bauteiloberflächen sind untersagt. Die Aufwendungen für das Entfernen von Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Verursachers.
2.1.6 Genehmigungen
Behördengenehmigungen, z.B. Zur Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes sind durch den jeweiligen AN einzuholen. Genehmigungen, die der AN zur Durchführung seiner eigenen Leistungen einzuholen hat, sind durch den AN vor Beginn seiner Arbeiten zu erwirken und nachzuweisen.
2.1.7 Rückbau Baustelleneinrichtung
Der AG ist rechtzeitig über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung des AN oder wesentlicher Teile davon zu unterrichten. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu entfernen.
Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom AN zu vertreten ist.
2.1.8 Baumschutz
Auf dem Baufeld befinden sich Bestandsbäume, die zu erhalten und vor Beschädigung zu schützen sind.
Der AG veranlasst Maßnahmen zum Schutz von Stamm und Wurzelwerk. Jeder AN hat bei der Ausführung seiner Leistungen für die Unversehrtheit der Bestandbepflanzung zu sorgen. Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des AN.
2.2 Umlagen / Nutzungskonditionen
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseitig im Auftrag des AG durch ein Fachunternehmen für Baustelleneinrichtung auf der Baustelle installiert.
Für die Bereitstellung der nachfolgend ausgeführten Leistungen wird eine Kostenbeteiligung von 0,4 % der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht, der Abzug erfolgt auch dann, wenn der AN die Leistungen nur zum Teil oder gar nicht in Anspruch nimmt:
-Stromverbrauch
-Wasserverbrauch
-Allgemeinbeleuchtung der Baustelle
-Bauheizung, falls erforderlich
-Bauschild
-Wasch- und WC-Einrichtung
-Schuttbeseitigung nur von Schutt, der sich nicht zuordnen lässt einschl. Mulden
(Bauschutt von Arbeiten des AN regelt sich nach DIN 18299, siehe Pkt. 2.8)
2.3 Erschließung / Verkehrssicherung / Abfuhrverkehr
2.3.1 Erschließung
Die Baustelle ist von Norden aus über die Oldentruper Straße und von Süden aus über die Stralsunder Straße aus zu erreichen.
2.3.2 Verkehrssicherung
Maßnahmen zur Verkehrssicherung werden vom AG veranlasst. Werden weiterführende Maßnahmen erforderlich, so sind diese in Abstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
2.4 Vorhandene Kabel, Leitungen, Anlagen
Auf dem Grundstück befindet sich lt. Kanalplan der Stadt Bielefeld ein Regenwasserkanal DN 300 - DN 400, der quer über das Grundstück vom Friedhof bis zur Vorflut (Mühlenbach) hinter der gegenüberliegenden östlichen Grundstücksgrenze verläuft. Der Kanal wird während der Baumaßnahme zur provisorischen Entwässerung der neu entstehenden Flächen für die Umweltbetriebe der Stadt Bielefeld eingesetzt. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten dazu erfolgen im Zuge der Verlegung der UWB-Flächen vom Baugrundstück auf Flächen des benachbarten Friedhofes. Der Kanal ist konstruktiv gegen Lasteinwirkung und Beschädigungen zu schützen.
Der Auftragnehmer hat sich die Informationen über auf dem Grundstück befindlichen Kanäle und Leitungen eigenverantwortlich zu verschaffen.
2.5 Lagerflächen
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden gemäß Lageplan und Verfügbarkeit vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Lagerflächen sind nur zum Zwecke der kurzfristigen Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN zu sorgen. Die Rettungswege sind zu sichern.
2.6 Verkehrslastbeschränkungen
Überfahrten von vorhandenen Anlagen, Kabeln und Leitungen mit LKW u.dgl. sind nur auf asphaltierten Straßen und/oder Freigabe der örtlichen Bauleitung erlaubt.
2.7 Zentrale Müllentsorgung
Abfall und Bauschutt, der sich nicht zuordnen lässt, wird durch den AG entsorgt. Die Kosten hierfür werden auf die einzelnen Gewerke mit einer pauschalen Kostenbeteiligung umgelegt (vergl. Pkt. 2.2).
Die Entsorgung von Abfall und Bausschutt aus dem Arbeitsbereich des AN ist Nebenleistung und ohne besondere Vergütung durch den AN vorzunehmen.
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des AG ist bis zu einer Menge von 1 m³ ebenfalls als Nebenleistung kostenlos von dem AN zu übernehmen, sofern der Abfall nicht schadstoffbelastet ist.
2.8 Bauschild / Werbeverbot
Alle AN bekommen die Möglichkeit, sich auf einer vom AG bereitgestellten Firmenleiste auf dem Bauschild einzutragen (Beteiligung mit 250 € netto). Ab einer Auftragssumme von 250.000, - € erscheint der Firmeneintrag auf der Bautafel grundsätzlich. Firmeneinträge für Auftragssummen unter 250.000, - € auf der Bautafel werden auf Firmenwunsch platziert. Firmenname und -adresse des AN werden auf dem Bauschild in einheitlicher Formatierung, d.h. ohne Firmenlogo oder Hausschrift (Corporate Font) platziert.
Werbung - auch das Aufstellen eigener Firmenwerbung jeglicher Art - ist im gesamten Baustellenbereich nicht gestattet.
2.9 Umgebung / Nachbar
Das Baufeld befindet sich in einem gemischten Gebiet mit Wohn- und Gewerbebebauung. Süd- und westlich grenzt es an den Sieker Friedhof und eine Parkanlage.
Die für Besucher des Friedhofes bestimmten Parkplätze westlich des Baugrundstückes sind freizuhalten.
Bei Bestattungen ist Rücksicht zu nehmen. Lärminstensive Arbeiten sind einzustellen. Alle weiteren Tätigkeiten können fortgesetzt werden, so dass es nicht zu Stillstandszeiten kommt.
Allgemeine Vorbemerkungen - 2. Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen - 3. Angaben zur Bauablauforganisation 3. Angaben zur Bauablauforganisation
3.1 Terminplan
Der AN hat einen Bauzeitplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen und mit der Bauleitung abzustimmen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Notwendige Umläufe für Freigaben, Bestellfristen, vorgezogene Maßnahmen u. dgl. sind zu berücksichtigen und einzutragen. Zwischentermine sind entsprechend dem Bauablauf fortzuschreiben. Der Endtermin bleibt hiervon unberührt.
Die Festlegungen des AG, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem AG max. 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in 3 Ausfertigungen und als pdf-Datei zu übergeben. Zwischentermine werden anhand des Projektterminplanes zwischen dem AN und AG nach Auftragserteilung festgelegt und vereinbart.
Sollten aufgrund der terminlichen Vorgaben Überstunden, Schichtarbeit, Wochenend- und/ oder Feiertagsarbeit erforderlich werden, so hat der Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Der Aufwand für die Terminplanung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.2 Dokumentationsunterlagen
Der Auftragnehmer hat die komplette Dokumentation seiner Leistung vier Wochen vor dem Abnahmetermin an den Auftraggeber zu übergeben.
Die Übergabe erfolgt:
- in Papierform, in 2-facher Ausfertigung, zusammengestellt in Ordnern, Größe DIN A 4,
- zusätzlich digital auf Datenträger.
Die Dokumentation muss in folgender Reihenfolge enthalten:
00 Inhaltsverzeichnis
01 Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung
02 Übereinstimmungserklärungen
03 Prüfzeugnisse, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Zustimmungen im Einzelfall
04 Einbauvorschriften
05 Materiallisten
06 Technische Produktunterlagen, geordnet nach
a. Fabrikat
b. Modell- bzw. Artikelnummer
c. Farbangaben
d. Materialdatenblätter, Produktdatenblätter
e. Hersteller und Lieferanten
f. Einbauanleitungen
g. Wartungs- und Pflegeanleitungen
07 Werkplanung, statische Berechnungen
a. Planlisten
b. Statische Berechnungen
c. Ausführungspläne, Werkstatt- und Montagepläne
d. Detailpläne
08 Lieferscheine, Wiegescheine,
09 Entsorgungsnachweise
10 Bautagebuch
11 Mängelprotokoll ggf. mit Mängellisten
12 Firmenprotokolle
a. Betriebsvorschriften
b. Funktionsbeschreibungen
c. Protokolle zu während der Bauzeit zu dokumentierenden Leistungen.
13 Einstellen aller von 00 bis 12 aufgeführten Unterlagen in den Projektraum.
Die hierfür erforderlichen Kosten sind in den Angebotspreisen mit zu berücksichtigen, sofern sie nicht
In gesonderter Position vergütet werden.
3.3 Nutzereinweisung
Der Bauherr sowie ggf. die künftigen Nutzer sind in die Bedienung und die Wartung der technischen Einbauteile im Zuge eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins einzuweisen. Hierüber ist ein Protokoll mit Beteiligtenliste zu führen und den Dokumentationsunterlagen aus Punkt 3.2 beizulegen.
3.4 Versicherungen
3.4.1 Bauleistungsversicherung
Für die Baumaßnahme wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung, die Versicherungsschutz für das Bauobjekt bis zur Fertigstellung gewährt, abgeschlossen, die den AN hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen einschließt.
Die anteiligen Kosten von 0,1 % seiner Bruttoabrechnungssumme werden dem AN von der Schluss-
Abrechnung einbehalten. Die Selbstbeteiligung je Schaden von 150,00 Euro ist vom AN zu tragen. Weitere Angaben sind den BVB des AG, Punkt 9.2. zu entnehmen.
3.4.2 Haftpflichtversicherung AN
Der AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden 1.000.000,00 €, Für sonstige Schäden 500.000,00 € (Sach- und / oder Vermögensschäden).
Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 € pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des AN nicht eingeschränkt. Weitere Angaben sind den BVB des AG, Punkt 9.1, zu entnehmen.
3.5 Planunterlagen
Der AN erhält zum Zeitpunkt seines Projektbeginns einmalig einen Satz Pläne in Papier sowie digital als pdf-Datei. Darüber hinaus erhält jeder AN einen Zugang zum Projektplanserver. Über Aktualisierungen wird der AN informiert.
Dieser Zugang verpflichtet den AN, sich selbstständig mit aktualisierten Plänen zu versorgen (herunterladen und ggf. vervielfältigen) und an die Baustelle / das Personal weiterzugeben. Ein dauerhaftes Arbeiten von Mitarbeitern des AN mit Plänen nur auf Handydisplays entspricht nicht den Anforderungen des Projektes und ist somit nicht gestattet.
Die Ausführung erfolgt nach den Architektenplänen und den Planunterlagen der Fachplaner sowie der weiterführenden Werkstatt- und Montageplanung des AN. Sämtliche Planungsunterlagen sind der Ausführung zu Grunde zulegen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen (AT) nach Planerhalt schriftlich anzuzeigen.
Den Projektraum stellt der AG für das Bauvorhaben unentgeltlich bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z. Bsp. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen zu nutzen. Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragserteilung und umgehend nach Bekanntgabe der Projektmailadresse des Auftragnehmers (lediglich 1 Zugang pro Auftragnehmer). Sämtliche E-Mail- Kommunikationen dagegen erfolgen außerhalb des Projektraums.
Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den o.g. Projektraum (DPR-Server) digital, als .pdf-Datei und teilweise als .dwg/.dxf-Datei unentgeltlich zur Verfügung gestellt und müssen vom Auftragnehmer eigenständig heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind umgehend zu sichten und soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen. Auf entdeckte und vermutete Mängel ist der AG umgehend hinzuweisen.
Die zur Prüfung und Freigabe erforderlichen Pläne und Skizzen als auch die im Nachgang überarbeiteten und freigegebenen Pläne und Skizzen sind durch den Auftragnehmer eigenständig im Projektraum einzustellen.
Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload in den Projektraum. Mit dem Einstellen von Unterlagen, sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch Seiten des Auftragnehmers, ist eine Infomail zu verschicken.
Eine Info-Mail im Zuge des Uploads hat an folgenden Verteiler zu erfolgen:
BH Bauherr,
BKS Generalplaner
FP Fachplaner.
Um die korrekte Ablage der Dateien zu gewährleisten, ist eine konkrete Bezeichnung der Datei vorzunehmen, wie bspw. Art_Dateiname (z.B.: Entscheidungsvorlage_Beleuchtung EG). Neue Unterlagen sind umgehend zu sichten. Sie gelten mit Erhalt der Infomail über die Einstellung der Dokumente im Projektraum, als verbindlich zugestellt. Auf die Prüfpflicht gemäß Paragraf 3 VOB/B wird nochmals hingewiesen. Die Kosten für das Drucken von Planunterlagen werden nicht vom Auftraggeber getragen und sind mit den vereinbarten Nebenkosten abgegolten.
3.6 Muster und Bemusterung
Sämtliche Materialien sind vor dem Einbau zu bemustern und vom Architekten freigeben zu lassen.
Muster für Materialien, Farben und Formen sind vom AN rechtzeitig und ggf. in Varianten und mehrfachen Umläufen vor Ausführung beizubringen und vom AG bestätigen zu lassen.
Diese Leistungen dienen der Entscheidungs- und Montagehilfe und sind, sofern sie besondere Leistungen darstellen, als eigene Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Muster nach Auftragserteilung, welche nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen, müssen auf Kosten des AN neu gefertigt bzw. vorgelegt werden. Hierdurch entstehende Terminverschiebungen gehen zu Lasten des AN und berechtigen nicht zur Anmeldung von Behinderungen durch den AN.
3.7 Prüfzeugnisse / Produktdatenblätter
Vor Bestellung der einzubauenden Materialien sind dem AG unaufgefordert alle entsprechenden Technischen Merkblätter, Prüfzeugnisse und Einbauanleitungen vorzulegen.
Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften/Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden.
Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen aller auszuführenden Werkstoffe und deren Produktdatenblätter sind vor Ausführung an die Bauleitung zu übermitteln.
Besonders zu beachten sind im Zusammenhang mit der Nachweisführung und der Dokumentation über eingbaute Produkte die Vorgaben de BNB-Koordinators.
Siehe dazu die Allgemeinen Vorbemerkungen - 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen nach BNB
und die Anlagen zur BNB-Zertifizierung
3.8 Bauleiter Auftragnehmer / Baustellenbesetzung
Gem. Landesbauordnung hat der Unternehmer eine qualifizierte Aufsichtskraft für die Bauzeit als Fachbauleiter i.S. Des § 59a BauO NW abzustellen. Der Nachweis über die Fachkunde des Bauleiters ist dem AG vorzulegen. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Für die örtl. Bauleitung hat der AN dem AG vor Arbeitsbeginn seinen verantwortlichen, erfahrenen, deutschsprachigen Bauleiter u. Einen Vertreter schriftl. Zu benennen. Ersterer muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend und in der regulären Arbeitszeit ständig telefonisch erreichbar sein, um bei Zwischenfällen fachlich einwandfrei selbständig Entscheidungen zu treffen.
Die Bauleitung des AN trägt ferner die Verantwortung dafür, dass die auf der Baustelle Tätigen, einschließlich die Beschäftigten etwaiger Subunternehmer und insbesondere sämtliche Aufsichtsführenden, Kenntnis haben von den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und den nötigen Erste-Hilfe-Informationen. Alle Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung werktags zu den üblichen Arbeitszeiten ohne Unterbrechung bis zum Abschluss der Maßnahme mit ausreichend Personal zu besetzen, um termingerecht seine vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.9 Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte im Format DIN A4 sowie digital zu führen und dem AG bzw. seiner örtlichen Bauleitung einmal wöchentlich, für jeden Arbeitstag einzeln, zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können.
3.10 Baubesprechungen
Der AN hat innerhalb seines Ausführungszeitraums an den voraussichtlich wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter, der vor Beginn der Arbeiten benannt werden muss, teilzunehmen. Eine Vergütung der Teilnahme erfolgt nicht. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in Protokollen festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen.
3.11 Kalkulationsgrundlagen (siehe auch 4.2.2)
Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Die Ausführungs- und Leistungsbeschreibung sowie die beigefügten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip und die Anforderungen an die zu erstellenden Arbeiten. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung sind verbindlich für die Preiskalkulation.
Die konstruktive (Detail-) Ausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen freigestellt. Eine Qualitätsminderung gegenüber der ausgeschriebenen Leistung ist nicht zulässig.
3.12 SiGe-Koordinator
Auf der Baustelle gelten die Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Gemäß der Baustellenverordnung hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet. Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen im SiGePlan) ist unbedingt Folge zu leisten.
Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.
Der SiGePlan für die Firmen wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt. Die Mitarbeiter des AN müssen sich mit dem Inhalt des SiGePlans und den zugehörigen Erläuterungen vor Beginn der Arbeiten vertraut machen. Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz
- Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften
Gefordert werden, Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind
- Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo
Geforderten Unterlagen.
3.13 Arbeitszeiten / Baustellenbesetzung / Alkoholverbot
Die Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind zugelassen montags bis freitags im Zeitraum zwischen 7:00 und 21:00 Uhr sowie samstags im Zeitraum zwischen 7:00 und 15:00 Uhr.
Ausnahmen sind mit dem Bauherrn und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich abzustimmen.
Es besteht ein generelles Alkoholverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen.
3.14 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Der Bieter hat den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen, insofern die Ausführung der eigenen Leistung betroffen ist.
Dem Vertreter des AG ist ein zuständiger Ansprechpartner zu benennen. Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf die technische Regel "Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021" wird hingewiesen. In dem Bauobjekt bzw. auf dem Baugelände dürfen brennbare Bau- bzw. Betriebsstoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und in Tagesgebrauchsmengen begrenzt, gelagert werden. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase.
Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Großbehälter mit brennbaren Baustoffen sind mit einem Abstand von mindestens 10,0 m zu den Objekten aufzustellen.
Bei feuergefährlichen Arbeiten, z. B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden, sowie beim Umgang mit offener Flamme in Verbindung mit brennbaren Baustoffen, sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (BGV D1)" wird hingewiesen.
3.15 Umweltschutz / Lärmschutz während der Bauzeit
Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallbeseitigungsgesetzes zu beachten und strikt einzuhalten. Die Belästigungen im Baustellenbereich an/auf den Zufahrtsstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o. ä. Bei den Arbeiten und Transporten sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neuesten Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Auflagen und einschlägigen Bestimmungen. Die Kosten dafür sind als Nebenleistungen entsprechend zu berücksichtigen. Der Einsatz der Maschinen und Geräte muss den Bestimmungen der 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) entsprechen.
Im Baufeld befinden sich Bestandbäume, die zu erhalten sind. Bauseitig werden die Pflanzen durch entsprechenden Maßnahmen geschützt.
Der Schutz von Pflanzbeständen in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch genommenen Flächen ist durch den AN zu gewährleisten bzw. gemäß den gesetzlichen Vorschriften sicher zu stellen. Es dürfen nur ausgewiesene Flächen für die Baustelleneinrichtung genutzt werden.
Zum Schutz des Grundwassers sind etwaige Öl- oder Treibstofflager nach den gültigen Vorschriften herzurichten und der örtlichen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen. Die Betankung von Baumaschinen und deren Wartung hat so zu erfolgen, dass Grundwasserverunreinigungen zuverlässig zu vermeiden sind. Ein Auslaufen von wasserschädlichen Flüssigkeiten (auch in geringen Mengen) ist dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu melden.
3.16 Entsorgen von Abfällen
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten, sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Für die Einstufung und Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Abfälle ist der Leitfaden Bauabfälle in der jeweils gültigen Fassung heranzuziehen.
Der Auftragnehmer übernimmt mit Aufnahme seiner Tätigkeit die Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung der nicht gefährlichen Abfälle. Er führt die unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen, sowie des Standes der Technik zu erbringenden abfallrechtlichen Nachweise. Er bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle solange verantwortlich, bis deren schadlose Wiederverwendung oder geordnete Beseitigung sichergestellt ist. Für gefährliche Abfälle im Sinne der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV) gilt Satz 1 nur, wen im Leistungsverzeichnis entsprechende Positionen enthalten sind.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Entsorgungsnachweise, Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber im Original spätestens dann vorzulegen, wenn in den
davon betroffenen Abschlags-/ Teilrechnungen oder Schlussrechungen Ansätze für Entsorgungskosten enthalten sind.
Alle im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen entstehenden Kosten, einschließlich Gebühren und Auslagen, trägt der Auftragnehmer.
3.17 Kosten
Alle Kosten, die sich aus der Umsetzung der vorgenannten Punkte ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen (sofern gesonderte Position im LV vorgesehen sind, durch Kalkulation in diesen gesonderten Positionen; ansonsten durch Einrechnen in die LV-Positionen, ggf. über Umlagen).
Allgemeine Vorbemerkungen - 3. Angaben zur Bauablauforganisation
Allgemeine Vorbemerkungen - 4. Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis 4. Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Herstellen der Dachstühle von Zeltdächern
- Herstellen der Holzrahmenwände
- Herstellen der hinterlüfteten Holzfasssade
- Dacheindeckung auf Zeltdächern
- Dachabdichtung des Stahlbeton-Flachdaches
- Dachentwässerungsarbeiten
- Abdichtung der Stahlbetonsohlen
Für das Bauvorhaben Neubau der Grundschule Sieker, Oldentruper Str., Bielefeld.
Die nachfolgenden Leistungspositionen enthalten alle Arbeiten, die zur abnahmefähigen Erstellung von Bauleistungen erforderlich sind.
Sämtliche Maße und Angaben in den Plänen und im Leistungsverzeichnis sind vor Herstellung, Lieferung und Einbau an Ort und Stelle zu überprüfen.
Die Angebotspreise enthalten sämtliche Kosten für Lieferungen frei Baustelle und Einbau sowie die Nebenkosten.
Dies beinhaltet den Transport aller Materialien auf der Baustelle bis zur Verwendungsstelle, das Abladen und Auspacken sämtlicher angelieferten Teile, die Abfuhr und Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien
und die betriebfertige Montage durch geschultes Fachpersonal inkl. Übernahme der betriebsbedingten Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeiten, Fahrgelder, Auslösungen, Übernachtungen sowie Transport und Vorhalten von Werkzeugen, Geräten, Baumaschinen und Messgeräten).
Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage bis zur Abnahme zu kalkulieren.
Die Abnahme der Leistung findet förmlich, auf schriftlichen Antrag des AN, statt. Voraussetzung für den Antrag ist die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente durch den AN, die Abnahme der Leistungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle sowie die vollständige Beseitigung der durch den AN zu vertretenden zertifizierungsrelevanten Mängel.
4.1.2 Abstimmung mit Anderen am Bau Beteiligten
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, insbesondere mit der Bauleitung und den Auftragnehmern der Vor- und Nachgewerke abzustimmen.
Für alle Arbeiten, die in andere Gewerke eingreifen, hat der AN die Koordinierungspflicht und die Zeitvorhaltung einzukalkulieren.
4.1.3 Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei den auszuführenden Maßnahmen AN anzuwendenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. Das Rauchen ist auf der gesamten Baustelle untersagt. Aufwendungen für Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.2 Technische Anforderungen
4.2.1 Normen und Richtlinien
Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zu treffenden Normen und Vorschriften.
Es gilt die VOB/C in der zum Zeitpunkt der Ausführung aktuell gültigen Fassung als Ganzes mit allen darin erwähnten oder gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend - auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen.
Für das Leistungsverzeichnis sind alle maßgebenden Normen und Richtlinien verbindlich, insbesondere:
- alle entsprechenden gewerkespezifischen Teile der VOB/C
- DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- die Landesbauordnung
- Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Richtlinien der Hersteller, sofern sie den DIN-Vorschriften nicht widersprechen
Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Sämtliche in diesen "Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis", in Ausführungsbeschreibungen, Leistungspositionen u. Dgl. aufgeführten Normen, Regeln, Merkblätter usw. sind immer in der zum Zeitpunkt der LV-Erstellung neuesten Fassung zu verwenden.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. Nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Weiterhin sind die der Baugenehmigung zugrunde liegenden Unterlagen, Gutachten und Nachweise zugrunde zulegen, u.a.
- Architektenpläne
- Statischer Nachweis
- Anforderungen de BNB-Koordinators
- Wärme- und Schallschutznachweis
- Brandschutzkonzept
- Entwässerungsplanung
4.2.2 Technische und konstruktive Angaben (siehe auch 3.11)
Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten Plananlagen erläutern das geforderte Konstruktions-
Prinzip. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung sind verbindlich.
Die konstruktive (Detail-) Ausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen
freigestellt. Eine Qualitätsminderung gegenüber der ausgeschriebenen Leistung ist nicht zulässig.
4.2.3 Schweißbefähigung des Unternehmers
AN, die Schweißarbeiten in der Werkstatt oder auf der Baustelle durchführen, müssen ihre Eignung nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die ausführende Firma im Besitz der Herstellerqualifikation für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 und der dazugehörigen Anerkennung gemäß DIN EN ISO 3834-3 bzw. 3834-2 ist. Für das Anschweißen von Betonstählen gilt DIN EN ISO 17660-1. Die Eignung ist vor Ausführungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
4.3 Ausführung
Detaillierte Angaben und leistungsspezifische Ausführungshinweise sind den jeweiligen Ausführungsbeschreibungen zu entnehmen.
4.3.1 Konstruktionsänderungen
Sollte der AN in Abstimmung mit dem AG vorgegebene Konstruktionen ändern, trägt er die Kosten für behördliche Genehmigungen und Abnahmen, die Änderung der Prüfstatik und sonstige Gebühren selbst. Sämtliche vereinbarten Termine bleiben hiervon unberührt und sind einzuhalten. Der AN ist vollumfänglich für die Planung von eigenen Änderungen zuständig.
4.3.2 Aufmaß, Maße und Bautoleranzen
Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen verstehen sich als Rohbau-, Rastermaße usw. und gelten als "ca.-Maße".
Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Alle Maße sind örtlich zu überprüfen.
Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sind Leistungen des AN. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er der Bauüberwachung unverzüglich mitzuteilen.
Alle Verbindungen, Verankerungsteile und Anschlüsse zum Baukörper sind so auszubilden, dass sie Rohbautoleranzen gemäß DIN ausgleichen können, ohne dass die gestalterischen, statischen und bauphysikalischen Anforderungen an die Konstruktionsteile beeinträchtigt werden.
4.3.3 Gerüste / Hebewerkzeuge
Vom Auftragnehmer der erweitetern Rohbauarbeiten werden Außen- und Innengerüst für alle Gewerke gestellt.
Alle weiteren Gerüste (Arbeits-/Schutz-/Traggerüste) ,die über den Standard hinaus speziell für das Gewerk dieser Ausschreibung erforderlich sind sowie mobile Arbeitsbühnen sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht, sofern in dem jeweiligen LV-Titel keine andere Regelung getroffen wurde. Dies gilt für alle Arbeitshöhen und alle Bemessungsklassen.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung.
4.3.5 Maßgenauigkeiten
Für die Maßgenauigkeiten der Ausführung sind die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -, ergänzt durch die DIN EN 13670 mit DIN 1045-3 in der jeweils neuesten gültigen Fassung maßgebend, wobei die festgelegten maximal zulässigen Maßtoleranzen nicht überschritten werden dürfen.
Werden zugelassene Toleranzmaße vom AN bei der Ausführung seiner Leistungen überschritten, sind die notwendigen Nacharbeiten vom AN unverzüglich und ohne Kosten für den Auftraggeber zu veranlassen und sämtliche Kosten für Mehraufwendungen der Folgegewerke (sofern vorhanden) bzw. die Herstellung eines mängelfreien Werkes durch den AN zu tragen. Kosten für die erneute Kontrollvermessung nach Ausführung der Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN.
Dem AG bleibt es vorbehalten, den Rückbau und die Herstellung der entsprechenden Bauteile unter Einhaltung der zulässigen Abmaße und Toleranzen zu verlangen. Sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten und Zeitverzögerungen gehen zu Lasten des AN.
4.3.6 Qualitätssicherung
a) An die Qualität der Ausführung der Holzbau- und Dachdeckerarbeiten werden durchgehend hohe Anforderungen gestellt. Im Rahmen der Technischen Bearbeitung hat der AN für seine Leistungen spezifische Planungs- und Dokumentationsvorgaben zu erfüllen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie nicht gesondert vergütet wird.
b) Sämtliche Festlegungen hinsichtlich der Bauausführung sind im Zuge der Arbeitsvorbereitung des AN vom AN zu beschreiben und mit dem Vertreter des AG und dem Tragwerksplaner des AG abzustimmen.
c) Eignungs- und Gütenachweise
Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen, für die vom AN zum Einbau oder zeitweisen Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile sind zum Nachweis ihrer Eignung und Güte dem AG vom AN rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, in übersichtlicher, prüfbarer Papierform 3-fach und 1-fach in Datenform (PDF-Format) zu übergeben.
4.3.7 Fertigungsunterlagen / Werk- und Montageplanung
Mit der Werkplanung sind alle projektspezifischen statischen Nachweise und Einzelnachweise, insbesondere für Befestigungen und Lastabtragungen, zu erstellen. Dies wird in einer gesonderten Position vergütet, soweit es Besondere Leistungen nach VOB/C betrifft.
Soweit behördlich gefordert, sind die Nachweise durch die AN von der Bauaufsicht, dem Prüfingenieur und dem Statiker des AG genehmigen zu lassen. Darin enthalten sind ebenfalls projektspezifische statische Nachweise und Einzelnachweise für Befestigung und Lastabtragung.
Die notwendigen Vorlaufzeiten für die Planung, die Prüfung durch den AG bzw. seinen Bevollmächtigten (i.d.R. 15 AT), die statischen Nachweise einschl. der Prüfstatik, Bestellfristen und Montagezeiten sind entsprechend einzutakten (Ausfertigung je Prüfer 1-fach in Papier und Upload auf den Projektserver). Dabei erfsind erfahrungsgemäß zumindest zu Beginn der Werkplanung mehrfache Prüfumläufe efacinzurechnen.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkstattplanung vom AG oder dessen Bevollmächtigten mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung freigegeben ist. Der AN haftet dafür, dass nur nach den unterschriftlich anerkannten Werkstattplänen gearbeitet wird.
4.4 Abrechnungen
Rechnungen sind an:
Stadt Bielefeld
ISB-Immobilienservicebetrieb
August-Bebel-Straße 92
33602 Bielefeld
zu adressieren und über den Projektraum an die Fachbauleitung sowie Projektsteuerung sowie parallel an die E-Mail - Rechnungsadresse:
Rechnungen.isb@Bielefeld.De
digital zu übermitteln.
Die entsprechenden Kontaktdaten des Fachplaner bzw. örtlichen Bauüberwachung werden nach der Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Das Eingangsdatum bei der Fachbauleitung und der Rechnungsadresse:
Rechnungen.isb@Bielefeld.De
Zählt als Frist für die Zahlfrist gemäß VOB. Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn die vollständige ISB-Auftragsnummer aufgeführt ist.
Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Lieferscheine, Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Tagesberichte, Entsorgungsnachweise) sind VOB-gemäß in prüffähiger Form mit einzureichen. Für die A-Konto-Zahlungen bzw. Schlussrechnung muss ein gemeinsam vom AN und der Bauüberwachung durchgeführte Aufmaß erstellt werden. In Abstimmung mit der Bauüberwachung kann evtl. auch auf der Grundlage der Ausführungspläne abgerechnet werden.
Die Rechnungen müssen sich exakt auf die im LV genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen und kumuliert aufgestellt sein. Den Schlussrechnungen sind unaufgefordert die Materialnachweise in Form von objektbezogenen Lieferscheinen beizufügen.
Für die brandschutzrelevanten Bauteile hat der AN Prüfzeugnisse, Prüfbücher der eingebauten Materialien und Fachunternehmerbescheinigungen einzureichen. Der Einbau ist mit der Bauüberwachung und dem Brandschutzsachverständigen im Vorfeld abzustimmen.
Eventuell sind Zwischenabnahmen erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dieses Leistungsverzeichnis mit Preisen zur Bewertung zurückzugeben ist. Änderungen und nicht vorgesehene Eintragungen im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit und führen zum Ausschluss. Eigene Lieferbedingungen des AN, die dem Leistungsverzeichnis widersprechen, werden nicht anerkannt.
4.5 Anlagenverzeichnis
siehe gesonderte Plananlagenliste.
a) Die Plananlagen sind Bestandteil des Angebotes.
b) Sämtliche Plananlagen sind für die Angebotsbearbeitung zu verwenden und nicht für die Ausführung freigegeben.
4.6 Allgemeine technische Hinweise zu diesem Leistungsverzeichnis
4.6.1 Hinweise zum Bauablauf
Nach Auftragserteilung erhält der AN die notwendigen Unterlagen, Pläne und Berechnungen, auf deren Grundlage er den Bauablauf in Abstimmung mit dem AG von der Planung bis zur fertigen Leistung erstellt.
4.6.2 Technische Spezifikationen
Die Herstellung des Dachstules erfolgt nach den Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten und vor den Metllbau- und Verglasungsarbeiten. Die Aufteilung der gesamten Schule in mehrere Gebäude ermöglicht dabei in paralleles Arbeiten mit den Vor- und Nachgewerken, so dass auf der Baustelle insgesamt eine rege Tätigkeit mehrerer Unternehmen zu erwarten ist.
Die Auftragnehmer haben die Koordination ihrer Arbeiten eigenverantwortlich zu übernehmen und mit der Bauleitung abzustimmen. Eine enge Zusammenarbeit der parallel ausführenden Unternehmen ist erforderlich. Zeitliche Unterbrechungen der eigenen Arbeiten sowie Erschwernisse durch eine zeitgleiche Ausführung von Leistungen anderer Gewerke sind einzukalkulieren.
Das Waschen und Auswaschen von Arbeitsmaterialien und Gerätschaften ist ausschließlich in geeigneten wasserdichten Behältern erlaubt, diese sind an vorgesehenen Ausgussstellen zu entleeren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu jeder Zeit Ölbindemittel auf der Baustelle bereit zu halten und unaufgefordert einzusetzen. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, die wassergefährdende Stoffe wie Betriebsstoffe und Kraftstoffe von Gerätschaften und Fahrzeugen schadlos aufzufangen.
Bei Schadensfällen im Umgang mit wassergefährdenden Baustoffen hat der Auftragnehmer unverzüglich die Objektüberwachung des AG und die Wasserbehörde des Umweltamtes Bielefeld unaufgefordert zu benachrichtigen.
Starke Verschmutzungen sowie gesundheits- und grundwasserschädliche Stoffe sind gemäß geltender Vorschriften zu entsorgen. Eine Entsorgung über das Abwassersystem ist strikt untersagt. Tagwasser sowie Grundwasser ist von Schwebstoffen sowie Sedimentrückständen vor der Einleitung in das Schmutz/Regenwassersystem zu befreien. Grundsätzlich sind die einschlägigen Umweltschutzvorschriften und Gesetze bezüglich der Entsorgung zu beachten und einzuhalten.
4.6.3 Emissionsschutzmaßnahmen
Die Baustelle muss so eingerichtet und betrieben werden, dass
- Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
- Vorkehrungen getroffen werden, die die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von der Baustelle
auf ein Mindestmaß einschränken.
- Auf Container u. Dgl. dürfen keine akustischen Kommunikationsanlagen angebaut werden, z.B.
Telefonglocken.
- Es dürfen nur Baugeräte/-maschinen mit erhöhtem Schallschutz eingesetzt werden. Die zum Einsatz
gelangenden Maschinen müssen mit dem Gütesiegel "Umweltschutzengel" gekennzeichnet sein.
- Das Laufenlassen von Motoren im Stillstand ist untersagt.
- Das Ladegut auf den LKW ist vor dem Verlassen des Baufelds ausreichend zu nässen. Die Ladeflächen
der LKW müssen vor dem Verlassen des Baufelds mit Planen abgedeckt werden.
- Ölbehälter müssen mit Auffangwannen versehen sein.
Die Kosten für entsprechende Schutzmaßnahmen und Auflagen sind bei der Kalkulation der EP zu berücksichtigen. Das nachträgliche geltend machen von zusätzlichen Kosten wird nicht anerkannt.
4.6.4 Qualitätssicherung / Betriebsanweisung
Die Bauüberwachung des AGs hat auf der Baustelle das Recht, den AN anzuweisen und die Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen, wenn nach Auffassung der Bauüberwachung ein Ausführungsmangel vorliegt oder zu befürchten ist - oder der AN die Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung erbringt.
Die alleinige Verantwortung des ANs für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Leistung wird durch die Mitwirkung des AGs bzw. seiner Bauüberwachung nicht berührt. Dies gilt auch und insbesondere für die Mitwirkung des AGs und der Bauüberwachung des AGs im Rahmen der durch den AN aufzustellenden Werk- und Montageplanung respektive technischen Bearbeitung.
4.7 Kosten
Alle Kosten, die sich aus der Umsetzung der vorgenannten Punkte ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen (sofern gesonderte Position im LV vorgesehen sind, durch Kalkulation in diesen gesonderten Positionen; ansonsten durch Einrechnen in die LV-Positionen, ggf. über Umlagen).
Allgemeine Vorbemerkungen - 4. Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen - 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen nach BNB 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen nach BNB
Allgemeine Vorbemerkungen
Das Projekt „Grundschule Sieker in Bielefeld“ wird als Nachhaltiges Bauen gemäß dem
Bewertungssystem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Unterrichtsgebäude Neubau
(BNB-UN) – Version 2017“ zertifiziert und soll zusätzlich das QNG Siegel Plus erhalten.
--> BNB-UN Version 2017 Neubau Unterrichtsgebäude
Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen und Empfehlungen, die für das Projekt
Während der Phasen Vergabe und Bauausführung zu beachten und erfüllen sind:
• Anlage 1.1 Materialökologische Anforderungen BNB
• Anlage 1.2 Materialökologische Anforderungen QNG V23
• Anlage 2 Anforderungen verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung
• Anlage 3 Anforderungen Baustelle (Lärm-, staub- und abfallarme Baustelle, Boden
Und Grundwasserschutz Baustelle)
Die Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend.
Es ist folgender Freigabe-Prozess der Materialien innerhalb der materialökologischen
Anforderung durchzuführen/einzuhalten:
1. Ausfüllen der Tabelle Anlage 1.3 zur Anfrage der Freigabe von Materialien: Bauprodukt,
Einsatzbereich, Hersteller, Bezeichnung, Produkttyp und Menge (diese kann, falls bei
Ausführungsbeginn nicht bekannt, nachgereicht werden)
2. Schicken der ausgefüllten Tabelle Anlage 1.3 inkl. aller relevanten Nachweisdokumente
(z.B. Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, Zertifikat) mind.
2 Wochen vor Einbau.
3. Dokumentation der Freigabe innerhalb der Tabelle Anlage 1.3 durch Auditor, Rückmeldung
Innerhalb von 10 Werktagen.
4. Rückgemeldete Tabelle Anlage 1.3 dokumentiert freigegebene und nicht freigegebene
Materialien. Nur freigegebene Materialien dürfen verbaut werden!
5. Für alternativ Vorschläge für nicht freigeben Produkte müssen Schritt 1 bis 4 wiederholt werden.
Dokumentation der verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung erfolgt über zuliefernde
Lieferscheine mit Nennung des zertifizierten Produkts und Produkt-Zertifikaten. Die
Anforderungen an die Baustelle sind von jedem Gewerk verpflichtend einzuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen - 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen nach BNB
Allgemeine Vorbemerkungen - 6. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis 5. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
Abkürzungen für Abrechnungseinheiten:
cm2 = Quadratzentimeter
d = Tag
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
Mt = Monat
psch = pauschal
Std = Stunde
St = Stück
Wo = Wochen
t = Tonne
Sonstige Abkürzungen (alphabetisch sortiert):
Abm. = Abmessung
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
ArbstättV = Arbeitsstättenverordnung
B = Breite
BE = Baustelleneinrichtung
BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
BGR = Berufsgenossenschaftliche Regel
BGV = Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
Bzw.= beziehungsweise
Ca. = circa
d = Durchmesser
D = Dicke
einschl. = einschließlich
Etc. = et cetera, und so weiter
DIN = Deutsche Industrie Norm
EG = Erdgeschoss
EN ISO = Europäische Norm
Internationale Organisation für Normung
EWC = European waste catalogue
Ggf. = gegebenenfalls
GOK = Geländeoberkante
Gr. = Größe
H = Höhe
Inkl. = inklusive
K = Kelvin
KG = Kellergeschoss
Kg = Kilogramm
kN = Kilonewton
L = Länge
LA = Lageplan
LBO = Landesbauordnung
M. = Maßstab
Max. = maximal
mind. = mindestens
N = Newton
NHN = Normalhöhennull
Nr. = Nummer
OG = Obergeschoss
OK = Oberkante
PE = Polyethylen
SiGe = Sicherheit und Gesundheitsschutz
SN = Schnitt
spez. Gewicht = spezifisches Gewicht (Wichte)
T = Tiefe
u. ä. = und ähnliches
u. Dgl. = und dergleichen
Usw. = und so weiter
Ü = Übersicht
z. B. = zum Beispiel
Allgemeine Vorbemerkungen - 6. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
02 Zimmererarbeiten
02
Zimmererarbeiten
02.02 Holzkonstruktion Steildach
02.02
Holzkonstruktion Steildach
06 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
06
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten