Gerüstbauarbeiten
Neubau Grundschule Schwarzenbek
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2 Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2 0.1 ATV DIN 18299_1 / Angaben zur Baustelle 0.1.0 Erläuterungsbericht - Baubeschreibung: Erweiterungsbau Grundschule Schwarzenbek Umfang der Baumaßnahme: Auf dem bestehenden Campusgelände der Grundschule Schwarzenbek soll neben dem Neubau einer Grundschule mit integrierter Sporthalle ein Jugendzentrum und ein separates Klassenhaus realisiert werden. Die bestehenden Gebäudeteile werden bis auf einen Teilbereich des Traktes A abgebrochen. Der verbleibende Bestandsbau wird kernsaniert und die Räumlichkeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt. Der Neubau der Schule wird 5-zügig ausgebildet und umfasst bei Fertigstellung 20 Lerngruppen mit insgesamt 500 Schülern. Die Grundschule wird als Clusterschule strukturiert und bietet neben dem Lernen im Cluster auch Räumlichkeiten für die OGS sowie eine Mensa mit angeschlossener Küche. Campusübersicht: Foto - Campusübersicht - Bestand Foto - Campusübersicht - Neubauten Bauweise und Materialität: Der ganze Campus ist als Holzbau geplant. Das Material ist nicht nur von außen sichtbar, sondern wird auch im Inneren weitergeführt. Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz schaffen eine besondere Raumatmosphäre und Aufenthaltsqualität. Das Tragwerk des Gebäudes ist so gestaltet, dass sowohl die Ästhetik der nachhaltigen und ökologisch vorteilhaften Holzbauweise als auch die funktionalen und durch den Bauablauf gegebenen Anforderungen erfüllt werden. Die Decken und Dächer sind, je nach Spannweite, in Holztafelbauweise (Kastendecke) bzw. als Brettsperrholzdecken geplant. Die tragenden Innenwände werden aus Brettsperrholz gefertigt, die nichttragenden Außenwände sollen in Holztafelbauweise ausgeführt werden. Die Wände der Aufzüge und Treppenhäuser sowie alle erdberührten Bauteile werden in konventioneller Stahlbetonbauweise erstellt. Barrierefreiheit: Die Gebäude der Grundschule sowie das Jugendzentrum und das Klassenhaus wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" konzipiert. Dies umfasst neben rollstuhlgerechten Zugängen und Aufzügen auch barrierefreie Sanitäranlagen. Dem Leistungsverzeichnis ist ein Barrierefreiheitskonzept gemäß den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen (z. B. DIN 18040, Landesbauordnung, einschlägige Richtlinien) als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dieses Konzept ist Grundlage für die weitere W+M-Planung und Ausführung der Leistungen und ist von den Bietern bei der Angebotserstellung sowie während der Ausführung zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz: Bei der Planung des Neubaus werden die Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die DIN 4108 berücksichtigt. Dabei steht nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch der Klimaschutz im Fokus. Auf allen Dachflächen des Schulgebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert, um den Energiebedarf des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken und aktiv zur Verringerung der CO2-Emissionen beizutragen. Ziel ist es, das ganze Gebäude nach dem DGNB-Zertifizierungssystem mit der Stufe ‚Gold‘ zu zertifizieren. Somit ist sichergestellt, dass das Gebäude nicht nur nach ökologischen Aspekten, sondern auch ganzheitlich über den gesamten Lebenszyklus betrachtet und bewertet wird. Fördermittel: Für das gegenständliche Projekt werden Förderkredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) herangezogen. Die Bereiche für den Neubau (Grundschule, Sporthalle, JUZ, Klassenhaus) nehmen Gelder aus dem Förderprogramm KFNWG-Q in Anspruch. Für das Bestandsgebäude werden Fördermittel nach BEG EG 55 (Bundesförderung für effiziente Gebäude) herangezogen. Mit Beendigung der Bauvorhaben, jedoch spätestens bis zum 10.06.2031 ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" einschließlich aller erforderlichen Unterlagen der KfW vorzulegen. Nach beanstandungsfreier Prüfung, wird die KfW die Auszahlung der Förderzusagen tätigen. Gebäudedaten und Flächenaufstellung: Neubau Grundschule: zweigeschossig, Klassen und Nebenräume, BGF ca. 6.650 m² Umbau Bestandsgebäude: zweigeschossig, Verwaltung BGF ca. 1.550 m² Neubau Jugenzentrum:  zweigeschossig, Büro,- Unterhaltung,- und Sporträume, BGF ca. 1.450 m² Neubau Klassenhaus: zweigeschossig, Klassen und Nebenräume, BGF ca. 1205 m² Neubau Sporthalle: Sporthallenbereich, eingeschossig Sport und Aktivitätsräume, BGF ca. 2135 m² Abbruch, Schadstoffentsorgung, Entkernung: Die bestehenden Fenster und Fassaden, Wände, Decken, Fassadenbekleidungen, Haustechnik, Klempnerarbeiten und Dachaufbauten werden komplett abgebrochen und entsorgt. Schadstoffsanierung Asbest, KMF, PAK, PCB, HBCD, etc.. nach Angaben Schadstoffgutachten und Schadstoff-Untersuchungsbericht. In den Gebäuden wurden unterschiedliche asbesthaltige Materialien, Kleber und Fugendichtmassen, Fensterbänke aus Asbestzement etc. festgestellt. Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur von sachkundigem Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen, die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zu unterweisen. Die Arbeiten sind bei der genehmigenden Behörde anzuzeigen. Entkernungsarbeiten Innenbereich: Abbruch und Entsorgung Türen, Wand- und Schachtbekleidungen Rückbau / Sanierung / Neubau: Rückbau: Komplettabbruch und Rückbau Trakt B-D + Sporthalle Teilrückbau und Sanierung Trakt A: Komplettabbruch westlicher Gebäudeteil Trakt A: Trockenbau, Putz, Deckenverkleidungen, Fußbodenaufbauten,Fenster und Türen, Haupteingang,Innentüren,Haustechnik,Elektroinstallationen,Kamin, Entkernung östlicher Gebäudeteil Trakt A Sanierung östlicher Gebäudeteil Trakt A Neubau: Neubau Grundschule Neubau Jugenzentrum Neubau Klassenhaus Neubau Sporthalle Brandschutz: Ertüchtigung einiger Bauteile (Stützen, Geschoßdecken, Treppenhausabtrennungen) Errichtung Brandwand im Neubau Errichtung von Brandschutzelementen zur Rauchabschnittstrennung Siehe Brandschutzkonzept sowie Brandschutzplanung. Die Brandschutzschottungen werden separat über das Gewerk Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Technische Gebäudeausrüstung: Heizung: Für das neue Gebäude ist die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung mittels Luft-/Wasserwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel vorgesehen. Die Wärmepumpen werden auf dem Flachdach in zwei separaten Kaskaden installiert: eine für Heizzwecke und eine für die Warmwasserbereitung. Lüftung: Das gegenständliche Gebäude benötigt diverse Lüftungsanlagen für die Versorgung der Personen mit Außenluft, für die Einhaltung der vorgegebenen Zustände (Temperatur, Druck und Feuchtigkeit), für die Gewährleistung technischer Notwendigkeiten (Lüftung in Technikräumen und innenliegenden Räumen) sowie für die Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Vorschriften. Die Zuluft wird über ein Einkanal-Niederdrucksystem in die Räume eingeblasen. Die Abluft wird analog dazu aus den Räumen abgesaugt und über Kanäle wiederum dem Lüftungsgerät zugeführt. Für die Belüftung der Klassenräume wird ein Kompaktlüftungsgerät für jeden Versorgungsbereich dezentral aufgestellt. Die Lüftungssysteme werden als Teilklimaanlagen konzipiert. Sie verfügen über Luftfilter, Wärmerückgewinnung mittels Rotationswärmetauscher in Verbindung mit integrierter reversibler Wärmepumpe. Elektrische Heizregister werden im Gerät installiert, um die Zulufttemperatur bei weiter erhöhen zu können. Zwecks Einhaltung der Schallpegelwerte werden im Außen-, Zu-, Ab- und Fortluftsystem entsprechend dimensionierte Schalldämpfer vorgesehen. Die Aufstellung der Lüftungsgeräte erfolgt im Bereich der Cluster im Dachhohlraum, im Trakt neben der Sporthalle ist eun Raum für das Lüftungsgerät vorgesehen. Dort wird ein Zentralenraum mit beschränkter Raumhöhe eingerichtet. Die Ansaugung der Frischluft sowie die Ausblasung der Fortluft erfolgt über Dach. Für die Belüftung der Küche wird ein kombiniertes Zu-/Abluftgerät im Dachraum des bestehenden Trakt A aufgestellt. Sanitär: Das Gebäude erhält einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und an das öffentliche Abwassernetz der Stadt Schwarzenbek. Für Schmutzwasser und Regenwasser werden separate Kanalsysteme im Trennsystem errichtet. Im Jahr 2021 wurde die öffentliche Wasserversorgung der bestehenden Schule errichtet. Deshalb wird  die bestehenden Leitungen möglichst weiter verwendet. Elektro: Im Gebäudekomplex wird eine Niederspannungshauptverteilung, kurz NSHV, angeordnet. Diese versorgt alle Gebäudetechnischen Anlagen. Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung erfolgt die Verteilung zu den Allgemeinverteiler Haustechnischen Anlagen, Fördertechnischen Anlagen, Sicherheitstechnischen Anlagen, Kommunikationsanlagen. Die Beleuchtungsanlage ist generell mit LED-Leuchtmitteln geplant. Für die Fahrradabstellplätze sind Steckdosen zur Ladung von E-Fahrrädern vorgesehen. Im Bereich des Parkplatzes werden Vorbereitungen für die Versorgung von E-Ladestationen (2x 11kW Ladesäulen) geplant. Es ist geplant die Dachflächen mit PV-Modulen zu belegen. Es werden alle Fenster von Klassen-, Lern- und Büroräumen mit elektrischen Außen-Jalousien ausgestattet. Die Bestückung der einzelnen Räume mit Steckdosen, Schaltern, Lichtauslässen, Leerverrohrungen und Verkabelungen erfolgt generell gem. Planung. Angaben zum Bauablauf: Baustelleneinrichtung Totalabbruch Trakt A (west) - D + Sporthalle Entkernung Trakt A (ost) Rohbauarbeiten / Stahlbetonarbeiten Zimmerer- und Holzbauarbeiten Abdichtungsarbeiten und Gebäudehülle Grobausbau Feinausbau Die Rohbauarbeiten erfolgen am Stück für alle Gebäude. Je nach Bauteilfertigstellung Rohbau erfolgt das Aufrichten des Holzbaus. Es ist zu beachten das das 1. Obergeschoss JUZ durch die Decke und die Außenwände in den Achse F und W der Sporthalle in Querrichtung ausgesteift wird, das bedeutet, dass erst die Sporthalle gebaut werden muss und dann die Obergeschosse der beiden angrenzenden Gebäudeteile. 0.1.1 Lage der Baustelle: Das Campus Schwarzenbek befindet sich im Herzen der Schwarzenbeker Innenstadt, umgeben von den Straßen Breslaustraße, Danzigerstraße und Hans-Böcklerstraße. Auf dem Campus befinden sich eine Grund- und Gemeinschaftsschule, ein Jugendzentrum, die Johanniter-Kita Traumland, ein Fußballplatz, mehrere Spielplätze und eine Sporthalle. Der Bereich für die Baustelleneinrichtung (BE) liegt im östlichen Bereich des Grundstückes und ist über die Hans-Böckler-straße zugänglich. Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt über die Breslauerstraße bzw. im Osten über die Hans-Böckler-Straße. Baustelleneinrichtungskonzept: Das Baustelleneinrichtungskonzept ist der Anlage zur Ausschreibung beigefügt. Materialanlieferung: Materialanlieferungen sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen. Die Anlieferungen haben gemäß dem jeweils gültigen Bauzeitenplan zu erfolgen. Materiallagerung: Eine Lagerung von Materialien und Geräten auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und für kurze Zeiträume möglich. Dauerhafte bzw. permanente Lagerflächen stehen nicht zur Verfügung. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Zum Zeitpunkt des Baubeginns ist der gesamte Campus geschlossen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse: Bauteil A1: zweigeschossig, Bauteil A2:  zweigeschossig Bauteil B1: zweigeschossig, Bauteil B2: zweigeschossig, Bauteil C: eingeschossig Bauteil D: zweigeschossig, Bauteil J: dreigeschossig, Geschosshöhe UG (Bestand):       ca. 2,30m Geschosshöhe EG:          ca. 3,45m Sporthalle:             ca. 7,35m 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Parken von Firmenfahrzeugen auf der Baustelle ist im nördlichen Bereich auf der hierfür gekennzeichneten Fläche (BE/Parken) möglich. Transportwege im Außenbereich sind maximal für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10t Achslast ausgelegt. Bei Abstützungen sind entsprechend lastverteilende Platten zu verwenden. Bei Befahrung mit höheren Lasten liegt die Verantwortung für Schäden beim AN. Vom AN sind in diesem Fall Lastverteilungs-, Schutz-, oder Reparaturmaßnahmen auszuführen. Die Begrenzungen der StVO sind zu beachten. Das in der Anlage beigefügte Verkehrskonzept für die Baustelle ist Bestandteil der Ausschreibung und vom Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistungen verbindlich zu beachten. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alle nicht explizit für die BE ausgewiesenen Flächen, Zufahrt, Zuwegung und Schulhof, sowie Feuerwehrangriffsflächen sind jederzeit freizuhalten. Treppenhäuser sind grundsätzlich von allem Material freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen: Transportwege im Gebäudeinnern sind in den Fluren für Nutzlasten von 5 kN, in den Klassen für 2,5kN ausgelegt. Am bauseitigen Gerüst werden je Bauabschnitt und Geschoss je eine Gerüstplattform und eine Einbringöffnung angeboten. Den Absetzplattformen zugeordnet ist je Bauabschnitt ein Gerüstaufzug. Es steht kein bauseitiger Turmdrehkran zur Verfügung, dieser kann jedoch optional vom AN aufgestellt werden. Gründungs- und Genehmigungsmaßnahmen (z.B. Wasserrechtl. Genehmigung) sind in diesem Fall vom AN zu veranlassen und die Kosten dafür zu tragen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Alle Medienanschlüsse bauseits, die Kosten werden vom AG übernommen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume: Siehe Baustelleneinrichtungskonzept. Siehe auch gewerkespezifische ATV. Die Sicherung des Lagebereichs durch abschließbare Gitterwände o.ä. ist Leistung der jeweiligen Firmen. Ein Pausenraum gem. ASR ist auf der BE-Fläche entsprechend vorhanden und ausgewiesen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: Ein Baugrundgutachten liegt vor und liegt der Rohbauausschreibung bei. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen: Siehe Baugrundgutachten - Auszug: UK Sohlplatte Westen: + 47,24 m NHN UK Sohlplatte Mitte: + 48,24 m NHN UK Sohlplatte Osten: + 49,24 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Westen: + 45,74 m NHN bis + 46,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Mitte: + 46,74 m NHN bis + 47,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Osten: + 47,74 m NHN bis + 48,74 m NHN 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Keine, nach gesetzlichen Vorgaben. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Baumüll / Baureinigung: Es gelten die Bestimmungen aus der VOB C DIN 18299 4.1.11 und 4.1.12. Der AN ist verpflichtet seinen Abfall aus dem Bereich des AG die von den Arbeiten des AN herrühren fachgerecht zu entsorgen. Kommt der AN trotz Aufforderung der OÜ seiner Verpflichtung nicht nach, wird der Abfall kostenpflichtig durch den AG entsorgt und entsprechend an den AN weiterbelastet. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Überflutungsnachweis: Keine, nach gesetzlichen Vorgaben. Lärmschutz, Emissionsschutz: Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden; die gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden Lärmschutz sind zu erfüllen. Sämtliche Maschinen müssen den "erhöhten Schallschutzanforderungen" genügen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei denen die Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Die Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (nach BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) sind zu beachten. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume. Während der gesamten Bauausführung ist sicherzustellen, dass diese nicht beschädigt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig zu treffen und aufrechtzuerhalten. Von den Arbeiten und dem Gewerk des AN dürfen keine Gefahren für andere Arbeitnehmer und Dritte ausgehen z. B. Verkehrssicherungspflicht. Entsprechende Sicherungs- und Koordinationsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und  Versorgungsleitungen: Die Trassenpläne im Bereich des Schulhofs basieren auf den Ergebnissen der Kamerabefahrung. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer: Keine, außer s.o.. 0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden: Keine Maßnahmen erforderlich, Kampfmittelfreigabe liegt vor. Sollten im Zuge von Bauarbeiten, Erdarbeiten oder sonstigen Maßnahmen Kampfmittel zufällig aufgefunden werden (sog. Zufallsfunde), ist wie folgt zu verfahren: 1. Arbeiten sofort einstellen: Die Arbeiten im unmittelbaren Gefahrenbereich sind unverzüglich einzustellen. Der Fundort ist abzusichern und gegen Betreten zu sichern. 2. Unverzügliche Meldung: Der Fund ist umgehend der zuständigen Polizei (Notruf 110) zu melden. Alternativ kann auch direkt die       Feuerwehr (Notruf 112) informiert werden, die die notwendigen Maßnahmen koordiniert. 3. Keine Manipulation am Fundstück: Es dürfen keinerlei Veränderungen, Bewegungen oder Versuche zur Identifikation vorgenommen werden. Jegliche Manipulation ist zu unterlassen. 4. Sicherung des Gefahrenbereichs: Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden ist der Gefahrenbereich weitläufig zu sichern. Der Zutritt ist    Unbefugten zu untersagen. 5. Weiteres Vorgehen durch Fachbehörden: Die Gefahreneinschätzung, Bergung und gegebenenfalls Entschärfung oder Sprengung erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst Hamburg im Auftrag der zuständigen Behörde (i.d.R. Behörde für Inneres und Sport bzw. Polizei Hamburg). 6. Dokumentation: Der Fund, die eingeleiteten Maßnahmen sowie die Information an die Behörden sind durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Die gesetzlichen Maßnahmen gem. Baustellenverordnung sind vom AN einzuhalten und im Not- und Bedarfsfall vorzulegen. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen zu Arbeitsbeginn vom AN vorgelegt werden. Die Vorarbeiter des AN erhalten vom örtlich beauftragten SigeKo eine Einweisung, diese ist für jeden AN vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle verpflichtend. (PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweiserpersonal des AN. Auf dem gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!). Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird gemäß Baustellenverordnung durch den bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und während der Bauausführung fortgeschrieben. Der SiGe-Plan ist für alle Auftragnehmer und Nachunternehmer verbindlich und bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Änderungen und Ergänzungen des SiGe-Plans sind durch die ausführenden Firmen unverzüglich umzusetzen. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der AG von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Anforderungen gem. SiGeKo-Plan. Bauzäune gem. Baustelleneinrichtungskonzept. 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Ein Schadstoffgutachten liegt vor (siehe Anlage zur Ausschreibung). Die Schadstoffsanierung erfolgt im Rahmen des nichtstatischen Abbruchs, des Abbruchs der Außenhülle, der PCB/Asbest/PAK/KMF-Sanierung. 0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: Die Bauabreiten beginnen nach Freimeldung der BÜ. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Es sind grundsätzlich mehrere AN/ andere Gewerke auf der Baustelle tätig. Koordination siehe ZTV. Der AN hat sicherzustellen, dass sich ein deutschsprachiger Bauleiter auf der Baustelle befindet. 0.1.23 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendertag, an dem auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt werden, einen Bautagesbericht zu erstellen. Die Bautagesberichte müssen mindestens Angaben zu Datum, Wetterverhältnissen, eingesetztem Personal (Anzahl und Funktion), eingesetzten Geräten, ausgeführten Leistungen, Lieferungen, besonderen Vorkommnissen sowie Behinderungen oder Leistungsstörungen enthalten. Die Berichte sind in schriftlicher Form (handschriftlich oder elektronisch, nach Abstimmung mit der Objektüberwachung) zu führen und jeweils spätestens bis zum Ende der auf den Berichtstag folgenden Kalenderwoche gesammelt der Objektüberwachung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. 0.2 ATV DIN 18299_2 / Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Die Baumaßnahme erfolgt wie unter Abschnitt 0.1.0 Rückbau / Sanierung / Neubau beschrieben. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: An den Stellen, an denen Kreuzungen nicht zu vermeiden sind, sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen (PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweisepersonal des AN. Auf dem gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!). 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Siehe Schadstoffgutachten 0.2.4 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt: s. Vorbemerkungen "Beschreibung der Baumaßnahme; Angaben zum Bauablauf". Für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum (Einholung der Genehmigung, Durchführung und dergleichen) ist der AN verantwortlich. 0.2.5 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.6 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: Siehe Angaben zur Baustelle. Aufenthaltsräum- /Pausenräume stehen auf der Baustelle (BE-Fläche) zur Verfügung und sind entsprechend Vorort ausgewiesen. 0.2.7 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.8 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen: keine 0.2.9 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. keine 0.2.10 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. siehe: Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen zu Leistungsverzeichnissen aus den Vorbemerkungen der Stadt Schwarzenbek. 0.2.11 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Bestätigung der Eignererklärung siehe VHB 216 ff. 0.2.12 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Es ist keine Wiederverwendung vorgesehen. Eigene Stoffe / Materialien / Reste sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. 0.2.13 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Siehe entsprechende LV-Positionen und ZTV bei Abbruch und Rückbauarbeiten. 0.2.14 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Keine. 0.2.15 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine. 0.2.16 Leistungen für andere Unternehmer. Gewerkespezifische Schnittstellen mit anderen Unternehmern. Der Unternehmer ist verpflichtet, die gewerkeübergreifende Koordination sicherzustellen. Dies umfasst die Abstimmung der Arbeitsabläufe, Termine und Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken, um einen reibungslosen Bauablauf und die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Siehe hierzu Schnittstellenlisten in der Anlage. 0.2.17 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.18 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.19 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten sind soweit gewerkerelevant in LV-Positionen ausgeschrieben. 0.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Abrechnung nach vom AN zu erstellenden Aufmaß. Übergabe der prüffähigen Rechnung in Papierform sowie digital als pdf im ocr-Format. 1. Abrechnung Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. 2 Technische Spezifikationen, Normen 2.1 Technische Spezifikationen, Normen: "Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, In- ternationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen." 3 ATV DIN 18299 ff. 3.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299 ff. in der letzten Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend. Ende der Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2
BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2
GERÜSTARBEITEN / ATV DIN 18451 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18451 Gerüstarbeiten 4 ATV DIN 18451 4.1 Angaben zur Baustelle: 4.1.1 Art und Beschaffenheit der für das Gerüst zur Lastaufnahme oder Lastabtragung vorgesehenen Flächen und Punkte, z.B. Tragfähigkeit vorhandener Bauteile: Die Gerüstaufstellung erfolgt auf Gelände, teils auf Dachflächen der Gebäude die vom AN geschützt werden müssen. Es sind entsprechende Schutzmaßnahmen für die Bauteile als Positionen im LV ausgeschrieben. Die statische Auflast der einzelnen Gerüste ist vom AN mit dem Tragwerksplaner im Detail abzustimmen - eine Position hierfür ist im LV enthalten. Ohne Abstimmung und Bauteilschutz darf der AN kein Fassadengerüst aufrichten; der Startzeitpunkt ist mit der OÜ abzustimmen und wird durch diese begleitet. Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18451 Gerüstarbeiten
GERÜSTARBEITEN / ATV DIN 18451
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff.  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 5 ATV DIN 18299 ff. 5.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend: 5.2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff.
ZUGEHÖRIGE PLANUNGSUNTERLAGEN Zugehörige Planungsunterlagen 6.1 Folgende Unterlagen (pdf Format) sind dem Leistungsverzeichnis als Kalkulationshilfe beigefügt. 6.2 Planliste: Siehe beiliegende Planliste und Unterlagen. Die beiliegenden Zeichnungen dienen lediglich der Kalkulation. Ende der zugehörigen Planungsunterlagen
ZUGEHÖRIGE PLANUNGSUNTERLAGEN
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen / Vertragsfristen 7.1. Ortsbesichtigung Der Auftragnehmer hat sich verpflichtend vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, insbesondere was die Zugänglichkeit der einzelnen Bauteile und die Beschaffenheit der Zufahrten angeht. 7.2. Vertragsfristen Gemäß Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen Ende der Weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen / Vertragsfristen
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Wichtiger Hinweis für Besucher der Baustelle Zur Gewährleistung der Sicherheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf dem gesamten Baustellengelände besondere Besucherschutzmaßnahmen gelten. Alle Besucher sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten. Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung - bestehend aus Schutzhelm, Warnweste und Sicherheitsschuhen - ist zwingend erforderlich. Der Zutritt zur Baustelle ist nur nach vorheriger Anmeldung und in Begleitung befugter Personen gestattet. Angaben zur Abrechnung Aufmaß Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, inkl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Abstimmungstermine mit anderen Gewerken, der OÜ und Jourfixetermine sind vom AN wahrzunehmen sodass Gewerkeschnittstellen reibungslos im Bauablauf funktionieren. Die Ausführungspläne werden einfach digital für den Auftragnehmer bereitgestellt. Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Ausführungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, falls bauseitige Anforderungen oder Änderungen Verzögerungen verursachen können. Sein Hinweis an die OÜ ist in jedem Fall so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass Verzögerungen noch verhindert werden können. Sämtliche Maße sind vor Ausführung der Arbeiten am Bau vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Massdifferenzen zwischen Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der örtlichen OÜ mitzuteilen und mit Ihr inhaltlich abzustimmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren." Der AN hat spätestens zehn Arbeitstage nach Auftragserteilung einen verbindlichen auf die vereinbarten Ausführungsfristen abgestimmten Detailterminplan vorzulegen. Der Detailterminplan ist mit dem AG abzustimmen. Der AG und sein Architekt sind berechtigt, die Überarbeitung und Aufstellung eines sachgerechten Terminplans zu verlangen, wenn der Terminplan und die angegebenen Zwischentermine nicht zweckentsprechend zur Erreichung des Bauziels und des Fertigstellungstermins sind. Eine Überarbeitung muss innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen. Der o.g. Terminplan beinhaltet folgende Vorgänge: - Vorlage Montageplanung - für die Freigabe der Unterlagen durch den Architekten sind jweils 14 Kalendertage einzurechnen. - nach Freigabe durch den Architekten sind die Unterlagen ggf. zu überarbeiten oder zu vervollständigen und in der Endfassung freigeben zu lassen. - die Lieferfristen des AN ab Freigabe bis zur Lieferung auf die Baustelle. - die Montagedauer der einzelnen Bereiche. - auf Verlangen des AG, bzw. des Architekten sind je Element die Termine für die verschiedenen Einbauorte gesondert zu nennen. Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
01 Neubau Klassenhaus
01
Neubau Klassenhaus
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Allgemeine Arbeiten
01.02
Allgemeine Arbeiten
01.03 Arbeitsgerüst
01.03
Arbeitsgerüst
01.04 Fahrgerüst
01.04
Fahrgerüst
02 Neubau Grundschule
02
Neubau Grundschule
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Allgemeine Arbeiten
02.02
Allgemeine Arbeiten
02.03 Arbeitsgerüst
02.03
Arbeitsgerüst
02.04 Fahrgerüst
02.04
Fahrgerüst
03 Neubau Sporthalle
03
Neubau Sporthalle
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Allgemeine Arbeiten
03.02
Allgemeine Arbeiten
03.03 Arbeitsgerüst
03.03
Arbeitsgerüst
03.04 Fahrgerüst
03.04
Fahrgerüst
04 Neubau JUZ
04
Neubau JUZ
04.01 Baustelleneinrichtung
04.01
Baustelleneinrichtung
04.02 Allgemeine Arbeiten
04.02
Allgemeine Arbeiten
04.03 Arbeitsgerüst
04.03
Arbeitsgerüst
04.04 Fahrgerüst
04.04
Fahrgerüst
05 Umbau Bestand
05
Umbau Bestand
05.01 Baustelleneinrichtung
05.01
Baustelleneinrichtung
05.02 Allgemeine Arbeiten
05.02
Allgemeine Arbeiten
05.03 Arbeitsgerüst
05.03
Arbeitsgerüst
06 Taglohnarbeiten
06
Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten Allgemein Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Es werden generell keine Stunden für Aufsichtspersonal vergütet. Diese Kosten sind in die Einheitspreise ein zurechnen. Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten/Werkzeugen bis zu € 4.000,00 Anschaffungswert (netto) sind im Verrechnungssatz pro Arbeits-Std. eingerechnet (siehe DIN 18299 VOB-C Nr. 4.1.8.). Werden Geräte benötigt, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereits vorgehalten werden, so werden für diese Geräte nur die Kosten für die Bedienung und ggf. für Energie vergütet. Eine zusätzliche Vorhaltung entfällt somit. In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt. Beschäftigt der Bieter bei einer unten ausgeführten Lohn-/Berufsgruppe keine Arbeitskräfte, hat er dies in einem Begleitschreiben zum Angebot oder im Leistungsverzeichnis anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z. B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigung, Fahrkostenerstattung usw.), die Sozialkassenbeitrage, ggf. die Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile, sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer). Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntniss des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten. Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Ende der Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten
06.__.0001 Stundensatz Gerüstbau-Monteur Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Monteur
06.__.0001
Stundensatz Gerüstbau-Monteur
5,00
h
06.__.0002 Stundensatz Gerüstbau-Werker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Werker
06.__.0002
Stundensatz Gerüstbau-Werker
10,00
h
06.__.0003 Stundensatz Gerüstbau-Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Helfer
06.__.0003
Stundensatz Gerüstbau-Helfer
10,00
h
07 Dokumentation
07
Dokumentation
07.01 Dokumentation
07.01
Dokumentation

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen