Erdarbeiten
Neubau Grundschule Schwarzenbek
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2 Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2 0.1 ATV DIN 18299_1 / Angaben zur Baustelle 0.1.0 Erläuterungsbericht - Baubeschreibung: Erweiterungsbau Grundschule Schwarzenbek Umfang der Baumaßnahme: Auf dem bestehenden Campusgelände der Grundschule Schwarzenbek soll neben dem Neubau einer Grundschule mit integrierter Sporthalle ein Jugendzentrum und ein separates Klassenhaus realisiert werden. Die bestehenden Gebäudeteile werden bis auf einen Teilbereich des Traktes A abgebrochen. Der verbleibende Bestandsbau wird kernsaniert und die Räumlichkeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt. Der Neubau der Schule wird 5-zügig ausgebildet und umfasst bei Fertigstellung 20 Lerngruppen mit insgesamt 500 Schülern. Die Grundschule wird als Clusterschule strukturiert und bietet neben dem Lernen im Cluster auch Räumlichkeiten für die OGS sowie eine Mensa mit angeschlossener Küche. Campusübersicht: Foto - Campusübersicht - Bestand Foto - Campusübersicht - Neubauten Bauweise und Materialität: Der ganze Campus ist als Holzbau geplant. Das Material ist nicht nur von außen sichtbar, sondern wird auch im Inneren weitergeführt. Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz schaffen eine besondere Raumatmosphäre und Aufenthaltsqualität. Das Tragwerk des Gebäudes ist so gestaltet, dass sowohl die Ästhetik der nachhaltigen und ökologisch vorteilhaften Holzbauweise als auch die funktionalen und durch den Bauablauf gegebenen Anforderungen erfüllt werden. Die Decken und Dächer sind, je nach Spannweite, in Holztafelbauweise (Kastendecke) bzw. als Brettsperrholzdecken geplant. Die tragenden Innenwände werden aus Brettsperrholz gefertigt, die nichttragenden Außenwände sollen in Holztafelbauweise ausgeführt werden. Die Wände der Aufzüge und Treppenhäuser sowie alle erdberührten Bauteile werden in konventioneller Stahlbetonbauweise erstellt. Barrierefreiheit: Die Gebäude der Grundschule sowie das Jugendzentrum und das Klassenhaus wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" konzipiert. Dies umfasst neben rollstuhlgerechten Zugängen und Aufzügen auch barrierefreie Sanitäranlagen. Dem Leistungsverzeichnis ist ein Barrierefreiheitskonzept gemäß den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen (z. B. DIN 18040, Landesbauordnung, einschlägige Richtlinien) als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dieses Konzept ist Grundlage für die weitere W+M-Planung und Ausführung der Leistungen und ist von den Bietern bei der Angebotserstellung sowie während der Ausführung zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz: Bei der Planung des Neubaus werden die Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die DIN 4108 berücksichtigt. Dabei steht nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch der Klimaschutz im Fokus. Auf allen Dachflächen des Schulgebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert, um den Energiebedarf des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken und aktiv zur Verringerung der CO2-Emissionen beizutragen. Ziel ist es, das ganze Gebäude nach dem DGNB-Zertifizierungssystem mit der Stufe ‚Gold‘ zu zertifizieren. Somit ist sichergestellt, dass das Gebäude nicht nur nach ökologischen Aspekten, sondern auch ganzheitlich über den gesamten Lebenszyklus betrachtet und bewertet wird. Fördermittel: Für das gegenständliche Projekt werden Förderkredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) herangezogen. Die Bereiche für den Neubau (Grundschule, Sporthalle, JUZ, Klassenhaus) nehmen Gelder aus dem Förderprogramm KFNWG-Q in Anspruch. Für das Bestandsgebäude werden Fördermittel nach BEG EG 55 (Bundesförderung für effiziente Gebäude) herangezogen. Mit Beendigung der Bauvorhaben, jedoch spätestens bis zum 10.06.2031 ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" einschließlich aller erforderlichen Unterlagen der KfW vorzulegen. Nach beanstandungsfreier Prüfung, wird die KfW die Auszahlung der Förderzusagen tätigen. Gebäudedaten und Flächenaufstellung: Neubau Grundschule: zweigeschossig, Klassen und Nebenräume, BGF ca. 6.650 m² Umbau Bestandsgebäude: zweigeschossig, Verwaltung BGF ca. 1.550 m² Neubau Jugenzentrum:  zweigeschossig, Büro,- Unterhaltung,- und Sporträume, BGF ca. 1.450 m² Neubau Klassenhaus: zweigeschossig, Klassen und Nebenräume, BGF ca. 1205 m² Neubau Sporthalle: Sporthallenbereich, eingeschossig Sport und Aktivitätsräume, BGF ca. 2135 m² Abbruch, Schadstoffentsorgung, Entkernung: Die bestehenden Fenster und Fassaden, Wände, Decken, Fassadenbekleidungen, Haustechnik, Klempnerarbeiten und Dachaufbauten werden komplett abgebrochen und entsorgt. Schadstoffsanierung Asbest, KMF, PAK, PCB, HBCD, etc.. nach Angaben Schadstoffgutachten und Schadstoff-Untersuchungsbericht. In den Gebäuden wurden unterschiedliche asbesthaltige Materialien, Kleber und Fugendichtmassen, Fensterbänke aus Asbestzement etc. festgestellt. Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur von sachkundigem Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen, die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zu unterweisen. Die Arbeiten sind bei der genehmigenden Behörde anzuzeigen. Entkernungsarbeiten Innenbereich: Abbruch und Entsorgung Türen, Wand- und Schachtbekleidungen Rückbau / Sanierung / Neubau: Rückbau: Komplettabbruch und Rückbau Trakt B-D + Sporthalle Teilrückbau und Sanierung Trakt A: Komplettabbruch westlicher Gebäudeteil Trakt A: Trockenbau, Putz, Deckenverkleidungen, Fußbodenaufbauten,Fenster und Türen, Haupteingang,Innentüren,Haustechnik,Elektroinstallationen,Kamin, Entkernung östlicher Gebäudeteil Trakt A Sanierung östlicher Gebäudeteil Trakt A Neubau: Neubau Grundschule Neubau Jugenzentrum Neubau Klassenhaus Neubau Sporthalle Brandschutz: Ertüchtigung einiger Bauteile (Stützen, Geschoßdecken, Treppenhausabtrennungen) Errichtung Brandwand im Neubau Errichtung von Brandschutzelementen zur Rauchabschnittstrennung Siehe Brandschutzkonzept sowie Brandschutzplanung. Die Brandschutzschottungen werden separat über das Gewerk Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Technische Gebäudeausrüstung: Heizung: Für das neue Gebäude ist die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung mittels Luft-/Wasserwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel vorgesehen. Die Wärmepumpen werden auf dem Flachdach in zwei separaten Kaskaden installiert: eine für Heizzwecke und eine für die Warmwasserbereitung. Lüftung: Das gegenständliche Gebäude benötigt diverse Lüftungsanlagen für die Versorgung der Personen mit Außenluft, für die Einhaltung der vorgegebenen Zustände (Temperatur, Druck und Feuchtigkeit), für die Gewährleistung technischer Notwendigkeiten (Lüftung in Technikräumen und innenliegenden Räumen) sowie für die Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Vorschriften. Die Zuluft wird über ein Einkanal-Niederdrucksystem in die Räume eingeblasen. Die Abluft wird analog dazu aus den Räumen abgesaugt und über Kanäle wiederum dem Lüftungsgerät zugeführt. Für die Belüftung der Klassenräume wird ein Kompaktlüftungsgerät für jeden Versorgungsbereich dezentral aufgestellt. Die Lüftungssysteme werden als Teilklimaanlagen konzipiert. Sie verfügen über Luftfilter, Wärmerückgewinnung mittels Rotationswärmetauscher in Verbindung mit integrierter reversibler Wärmepumpe. Elektrische Heizregister werden im Gerät installiert, um die Zulufttemperatur bei weiter erhöhen zu können. Zwecks Einhaltung der Schallpegelwerte werden im Außen-, Zu-, Ab- und Fortluftsystem entsprechend dimensionierte Schalldämpfer vorgesehen. Die Aufstellung der Lüftungsgeräte erfolgt im Bereich der Cluster im Dachhohlraum, im Trakt neben der Sporthalle ist eun Raum für das Lüftungsgerät vorgesehen. Dort wird ein Zentralenraum mit beschränkter Raumhöhe eingerichtet. Die Ansaugung der Frischluft sowie die Ausblasung der Fortluft erfolgt über Dach. Für die Belüftung der Küche wird ein kombiniertes Zu-/Abluftgerät im Dachraum des bestehenden Trakt A aufgestellt. Sanitär: Das Gebäude erhält einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und an das öffentliche Abwassernetz der Stadt Schwarzenbek. Für Schmutzwasser und Regenwasser werden separate Kanalsysteme im Trennsystem errichtet. Im Jahr 2021 wurde die öffentliche Wasserversorgung der bestehenden Schule errichtet. Deshalb wird  die bestehenden Leitungen möglichst weiter verwendet. Elektro: Im Gebäudekomplex wird eine Niederspannungshauptverteilung, kurz NSHV, angeordnet. Diese versorgt alle Gebäudetechnischen Anlagen. Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung erfolgt die Verteilung zu den Allgemeinverteiler Haustechnischen Anlagen, Fördertechnischen Anlagen, Sicherheitstechnischen Anlagen, Kommunikationsanlagen. Die Beleuchtungsanlage ist generell mit LED-Leuchtmitteln geplant. Für die Fahrradabstellplätze sind Steckdosen zur Ladung von E-Fahrrädern vorgesehen. Im Bereich des Parkplatzes werden Vorbereitungen für die Versorgung von E-Ladestationen (2x 11kW Ladesäulen) geplant. Es ist geplant die Dachflächen mit PV-Modulen zu belegen. Es werden alle Fenster von Klassen-, Lern- und Büroräumen mit elektrischen Außen-Jalousien ausgestattet. Die Bestückung der einzelnen Räume mit Steckdosen, Schaltern, Lichtauslässen, Leerverrohrungen und Verkabelungen erfolgt generell gem. Planung. Angaben zum Bauablauf: Baustelleneinrichtung Totalabbruch Trakt A (west) - D + Sporthalle Entkernung Trakt A (ost) Rohbauarbeiten / Stahlbetonarbeiten Zimmerer- und Holzbauarbeiten Abdichtungsarbeiten und Gebäudehülle Grobausbau Feinausbau Die Rohbauarbeiten erfolgen am Stück für alle Gebäude. Je nach Bauteilfertigstellung Rohbau erfolgt das Aufrichten des Holzbaus. Es ist zu beachten das das 1. Obergeschoss JUZ durch die Decke und die Außenwände in den Achse F und W der Sporthalle in Querrichtung ausgesteift wird, das bedeutet, dass erst die Sporthalle gebaut werden muss und dann die Obergeschosse der beiden angrenzenden Gebäudeteile. 0.1.1 Lage der Baustelle: Das Campus Schwarzenbek befindet sich im Herzen der Schwarzenbeker Innenstadt, umgeben von den Straßen Breslaustraße, Danzigerstraße und Hans-Böcklerstraße. Auf dem Campus befinden sich eine Grund- und Gemeinschaftsschule, ein Jugendzentrum, die Johanniter-Kita Traumland, ein Fußballplatz, mehrere Spielplätze und eine Sporthalle. Der Bereich für die Baustelleneinrichtung (BE) liegt im östlichen Bereich des Grundstückes und ist über die Hans-Böckler-straße zugänglich. Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt über die Breslauerstraße bzw. im Osten über die Hans-Böckler-Straße. Baustelleneinrichtungskonzept: Das Baustelleneinrichtungskonzept ist der Anlage zur Ausschreibung beigefügt. Materialanlieferung: Materialanlieferungen sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen. Die Anlieferungen haben gemäß dem jeweils gültigen Bauzeitenplan zu erfolgen. Materiallagerung: Eine Lagerung von Materialien und Geräten auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und für kurze Zeiträume möglich. Dauerhafte bzw. permanente Lagerflächen stehen nicht zur Verfügung. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Zum Zeitpunkt des Baubeginns ist der gesamte Campus geschlossen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse: Bauteil A1: zweigeschossig, Bauteil A2:  zweigeschossig Bauteil B1: zweigeschossig, Bauteil B2: zweigeschossig, Bauteil C: eingeschossig Bauteil D: zweigeschossig, Bauteil J: dreigeschossig, Geschosshöhe UG (Bestand):       ca. 2,30m Geschosshöhe EG:          ca. 3,45m Sporthalle:             ca. 7,35m 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Parken von Firmenfahrzeugen auf der Baustelle ist im nördlichen Bereich auf der hierfür gekennzeichneten Fläche (BE/Parken) möglich. Transportwege im Außenbereich sind maximal für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10t Achslast ausgelegt. Bei Abstützungen sind entsprechend lastverteilende Platten zu verwenden. Bei Befahrung mit höheren Lasten liegt die Verantwortung für Schäden beim AN. Vom AN sind in diesem Fall Lastverteilungs-, Schutz-, oder Reparaturmaßnahmen auszuführen. Die Begrenzungen der StVO sind zu beachten. Das in der Anlage beigefügte Verkehrskonzept für die Baustelle ist Bestandteil der Ausschreibung und vom Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistungen verbindlich zu beachten. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alle nicht explizit für die BE ausgewiesenen Flächen, Zufahrt, Zuwegung und Schulhof, sowie Feuerwehrangriffsflächen sind jederzeit freizuhalten. Treppenhäuser sind grundsätzlich von allem Material freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen: Transportwege im Gebäudeinnern sind in den Fluren für Nutzlasten von 5 kN, in den Klassen für 2,5kN ausgelegt. Am bauseitigen Gerüst werden je Bauabschnitt und Geschoss je eine Gerüstplattform und eine Einbringöffnung angeboten. Den Absetzplattformen zugeordnet ist je Bauabschnitt ein Gerüstaufzug. Es steht kein bauseitiger Turmdrehkran zur Verfügung, dieser kann jedoch optional vom AN aufgestellt werden. Gründungs- und Genehmigungsmaßnahmen (z.B. Wasserrechtl. Genehmigung) sind in diesem Fall vom AN zu veranlassen und die Kosten dafür zu tragen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Alle Medienanschlüsse bauseits, die Kosten werden vom AG übernommen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume: Siehe Baustelleneinrichtungskonzept. Siehe auch gewerkespezifische ATV. Die Sicherung des Lagebereichs durch abschließbare Gitterwände o.ä. ist Leistung der jeweiligen Firmen. Ein Pausenraum gem. ASR ist auf der BE-Fläche entsprechend vorhanden und ausgewiesen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: Ein Baugrundgutachten liegt vor und liegt der Rohbauausschreibung bei. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen: Siehe Baugrundgutachten - Auszug: UK Sohlplatte Westen: + 47,24 m NHN UK Sohlplatte Mitte: + 48,24 m NHN UK Sohlplatte Osten: + 49,24 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Westen: + 45,74 m NHN bis + 46,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Mitte: + 46,74 m NHN bis + 47,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Osten: + 47,74 m NHN bis + 48,74 m NHN 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Keine, nach gesetzlichen Vorgaben. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Baumüll / Baureinigung: Es gelten die Bestimmungen aus der VOB C DIN 18299 4.1.11 und 4.1.12. Der AN ist verpflichtet seinen Abfall aus dem Bereich des AG die von den Arbeiten des AN herrühren fachgerecht zu entsorgen. Kommt der AN trotz Aufforderung der OÜ seiner Verpflichtung nicht nach, wird der Abfall kostenpflichtig durch den AG entsorgt und entsprechend an den AN weiterbelastet. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Überflutungsnachweis: Keine, nach gesetzlichen Vorgaben. Lärmschutz, Emissionsschutz: Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden; die gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden Lärmschutz sind zu erfüllen. Sämtliche Maschinen müssen den "erhöhten Schallschutzanforderungen" genügen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei denen die Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Die Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (nach BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) sind zu beachten. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume. Während der gesamten Bauausführung ist sicherzustellen, dass diese nicht beschädigt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig zu treffen und aufrechtzuerhalten. Von den Arbeiten und dem Gewerk des AN dürfen keine Gefahren für andere Arbeitnehmer und Dritte ausgehen z. B. Verkehrssicherungspflicht. Entsprechende Sicherungs- und Koordinationsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und  Versorgungsleitungen: Die Trassenpläne im Bereich des Schulhofs basieren auf den Ergebnissen der Kamerabefahrung. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer: Keine, außer s.o.. 0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden: Keine Maßnahmen erforderlich, Kampfmittelfreigabe liegt vor. Sollten im Zuge von Bauarbeiten, Erdarbeiten oder sonstigen Maßnahmen Kampfmittel zufällig aufgefunden werden (sog. Zufallsfunde), ist wie folgt zu verfahren: 1. Arbeiten sofort einstellen: Die Arbeiten im unmittelbaren Gefahrenbereich sind unverzüglich einzustellen. Der Fundort ist abzusichern und gegen Betreten zu sichern. 2. Unverzügliche Meldung: Der Fund ist umgehend der zuständigen Polizei (Notruf 110) zu melden. Alternativ kann auch direkt die       Feuerwehr (Notruf 112) informiert werden, die die notwendigen Maßnahmen koordiniert. 3. Keine Manipulation am Fundstück: Es dürfen keinerlei Veränderungen, Bewegungen oder Versuche zur Identifikation vorgenommen werden. Jegliche Manipulation ist zu unterlassen. 4. Sicherung des Gefahrenbereichs: Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden ist der Gefahrenbereich weitläufig zu sichern. Der Zutritt ist    Unbefugten zu untersagen. 5. Weiteres Vorgehen durch Fachbehörden: Die Gefahreneinschätzung, Bergung und gegebenenfalls Entschärfung oder Sprengung erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst Hamburg im Auftrag der zuständigen Behörde (i.d.R. Behörde für Inneres und Sport bzw. Polizei Hamburg). 6. Dokumentation: Der Fund, die eingeleiteten Maßnahmen sowie die Information an die Behörden sind durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Die gesetzlichen Maßnahmen gem. Baustellenverordnung sind vom AN einzuhalten und im Not- und Bedarfsfall vorzulegen. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen zu Arbeitsbeginn vom AN vorgelegt werden. Die Vorarbeiter des AN erhalten vom örtlich beauftragten SigeKo eine Einweisung, diese ist für jeden AN vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle verpflichtend. (PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweiserpersonal des AN. Auf dem gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!). Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird gemäß Baustellenverordnung durch den bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und während der Bauausführung fortgeschrieben. Der SiGe-Plan ist für alle Auftragnehmer und Nachunternehmer verbindlich und bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Änderungen und Ergänzungen des SiGe-Plans sind durch die ausführenden Firmen unverzüglich umzusetzen. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der AG von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Anforderungen gem. SiGeKo-Plan. Bauzäune gem. Baustelleneinrichtungskonzept. 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Ein Schadstoffgutachten liegt vor (siehe Anlage zur Ausschreibung). Die Schadstoffsanierung erfolgt im Rahmen des nichtstatischen Abbruchs, des Abbruchs der Außenhülle, der PCB/Asbest/PAK/KMF-Sanierung. 0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: Die Bauabreiten beginnen nach Freimeldung der BÜ. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Es sind grundsätzlich mehrere AN/ andere Gewerke auf der Baustelle tätig. Koordination siehe ZTV. Der AN hat sicherzustellen, dass sich ein deutschsprachiger Bauleiter auf der Baustelle befindet. 0.1.23 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendertag, an dem auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt werden, einen Bautagesbericht zu erstellen. Die Bautagesberichte müssen mindestens Angaben zu Datum, Wetterverhältnissen, eingesetztem Personal (Anzahl und Funktion), eingesetzten Geräten, ausgeführten Leistungen, Lieferungen, besonderen Vorkommnissen sowie Behinderungen oder Leistungsstörungen enthalten. Die Berichte sind in schriftlicher Form (handschriftlich oder elektronisch, nach Abstimmung mit der Objektüberwachung) zu führen und jeweils spätestens bis zum Ende der auf den Berichtstag folgenden Kalenderwoche gesammelt der Objektüberwachung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. 0.2 ATV DIN 18299_2 / Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Die Baumaßnahme erfolgt wie unter Abschnitt 0.1.0 Rückbau / Sanierung / Neubau beschrieben. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: An den Stellen, an denen Kreuzungen nicht zu vermeiden sind, sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen (PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweisepersonal des AN. Auf dem gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!). 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Siehe Schadstoffgutachten 0.2.4 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt: s. Vorbemerkungen "Beschreibung der Baumaßnahme; Angaben zum Bauablauf". Für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum (Einholung der Genehmigung, Durchführung und dergleichen) ist der AN verantwortlich. 0.2.5 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.6 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: Siehe Angaben zur Baustelle. Aufenthaltsräum- /Pausenräume stehen auf der Baustelle (BE-Fläche) zur Verfügung und sind entsprechend Vorort ausgewiesen. 0.2.7 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.8 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen: keine 0.2.9 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. keine 0.2.10 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. siehe: Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen zu Leistungsverzeichnissen aus den Vorbemerkungen der Stadt Schwarzenbek. 0.2.11 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Bestätigung der Eignererklärung siehe VHB 216 ff. 0.2.12 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Es ist keine Wiederverwendung vorgesehen. Eigene Stoffe / Materialien / Reste sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. 0.2.13 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Siehe entsprechende LV-Positionen und ZTV bei Abbruch und Rückbauarbeiten. 0.2.14 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Keine. 0.2.15 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Keine. 0.2.16 Leistungen für andere Unternehmer. Gewerkespezifische Schnittstellen mit anderen Unternehmern. Der Unternehmer ist verpflichtet, die gewerkeübergreifende Koordination sicherzustellen. Dies umfasst die Abstimmung der Arbeitsabläufe, Termine und Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken, um einen reibungslosen Bauablauf und die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Siehe hierzu Schnittstellenlisten in der Anlage. 0.2.17 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.18 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Siehe Ausführungsbeschreibung. 0.2.19 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten sind soweit gewerkerelevant in LV-Positionen ausgeschrieben. 0.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Abrechnung nach vom AN zu erstellenden Aufmaß. Übergabe der prüffähigen Rechnung in Papierform sowie digital als pdf im ocr-Format. 1. Abrechnung Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. 2 Technische Spezifikationen, Normen 2.1 Technische Spezifikationen, Normen: "Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, In- ternationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen." 3 ATV DIN 18299 ff. 3.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299 ff. in der letzten Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend. Ende der Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2
BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff.  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 7 ATV DIN 18299 ff. 7.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend: 7.2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff.
ZUGEHÖRIGE PLANUNGSUNTERLAGEN Zugehörige Planungsunterlagen 8.1 Folgende Unterlagen (pdf Format) sind dem Leistungsverzeichnis als Kalkulationshilfe beigefügt. 8.2 Planliste: Siehe beiliegende Planliste und Unterlagen. Die beiliegenden Zeichnungen dienen lediglich der Kalkulation. Ende der zugehörigen Planungsunterlagen
ZUGEHÖRIGE PLANUNGSUNTERLAGEN
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen / Vertragsfristen 9.1. Ortsbesichtigung Der Auftragnehmer hat sich verpflichtend vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, insbesondere was die Zugänglichkeit der einzelnen Bauteile und die Beschaffenheit der Zufahrten angeht. 9.2. Vertragsfristen Gemäß Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen Ende der Weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen / Vertragsfristen
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Wichtiger Hinweis für Besucher der Baustelle Zur Gewährleistung der Sicherheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf dem gesamten Baustellengelände besondere Besucherschutzmaßnahmen gelten. Alle Besucher sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten. Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung - bestehend aus Schutzhelm, Warnweste und Sicherheitsschuhen - ist zwingend erforderlich. Der Zutritt zur Baustelle ist nur nach vorheriger Anmeldung und in Begleitung befugter Personen gestattet. Angaben zur Abrechnung Aufmaß Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, inkl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Abstimmungstermine mit anderen Gewerken, der OÜ und Jourfixetermine sind vom AN wahrzunehmen sodass Gewerkeschnittstellen reibungslos im Bauablauf funktionieren. Die Ausführungspläne werden einfach digital für den Auftragnehmer bereitgestellt. Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Ausführungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, falls bauseitige Anforderungen oder Änderungen Verzögerungen verursachen können. Sein Hinweis an die OÜ ist in jedem Fall so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass Verzögerungen noch verhindert werden können. Sämtliche Maße sind vor Ausführung der Arbeiten am Bau vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Massdifferenzen zwischen Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der örtlichen OÜ mitzuteilen und mit Ihr inhaltlich abzustimmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren." Der AN hat spätestens zehn Arbeitstage nach Auftragserteilung einen verbindlichen auf die vereinbarten Ausführungsfristen abgestimmten Detailterminplan vorzulegen. Der Detailterminplan ist mit dem AG abzustimmen. Der AG und sein Architekt sind berechtigt, die Überarbeitung und Aufstellung eines sachgerechten Terminplans zu verlangen, wenn der Terminplan und die angegebenen Zwischentermine nicht zweckentsprechend zur Erreichung des Bauziels und des Fertigstellungstermins sind. Eine Überarbeitung muss innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen. Der o.g. Terminplan beinhaltet folgende Vorgänge: - Vorlage Montageplanung - für die Freigabe der Unterlagen durch den Architekten sind jweils 14 Kalendertage einzurechnen. - nach Freigabe durch den Architekten sind die Unterlagen ggf. zu überarbeiten oder zu vervollständigen und in der Endfassung freigeben zu lassen. - die Lieferfristen des AN ab Freigabe bis zur Lieferung auf die Baustelle. - die Montagedauer der einzelnen Bereiche. - auf Verlangen des AG, bzw. des Architekten sind je Element die Termine für die verschiedenen Einbauorte gesondert zu nennen. Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
HINWEISE ZUR DGNB-ZERTIFIZIERUNG Hinweise zur DGNB-Zertifizierung Allgemeine Festlegung Zertifizierungssystem Bei dem gegenständlichen Projekt wird von der Bauherrschaft das Ziel verfolgt ein Gebäude mit hoher ökologischer Qualität zu errichten, wobei zur Sicherung dieser eine Gebäudezertifizierung im System der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, DGNB, durchgeführt wird. Hierfür wird die Systemvariante Kriterienkatalog Gebäude Neubau Version 2023 herangezogen. Die im vorliegenden Leistungsverzeichnis enthaltenen Punkte zu dieser Thematik sind Vertragsbestandteil und ausdrücklich Bestandteil des Planungs- und Bauprozesses. Die entsprechenden Anforderungen sind vom Auftragnehmer auch bindend an seine Subunternehmer weiterzugeben. Dies gilt auch bereits für Ausschreibungsgrundlagen von Subunternehmerleistungen, worin diese Verpflichtungen aufzunehmen sind. Die in den Unterlagen formulierten Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Aspekte, sowie technische Aspekte sind auf das gewünschte Zertifizierungsziel des Bauherrn "DGNB GOLD" abgestimmt und für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektziels zwingend einzuhalten. Generell gilt, bei unterschiedlichen Angaben in den Unterlagen gilt die qualitativ höherwertige Anforderung. Anforderungen an eingesetzte Materialien Neben Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten sind technische Aspekte wie z.B. Dauerhaftigkeit, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit und Rückbaufähigkeit des Gebäudes als nachhaltiges Projektziel zu sehen und bei der Auswahl und dem Einsatz von Bauprodukten zu berücksichtigen. Bei mineralischen Baustoffen und -produkten sind vorrangig jene zu wählen, die eine hohe Wiederverwendbarkeit bzw. einen hohen Anteil von Recycling- / Sekundarmaterialen (post consumer) bzw. eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- /Sekundarmaterialien von mineralischen Bauprodukten aufweisen. Referenzen Nachhaltigkeit Vom Auftragnehmer sind im Zuge der Angebotsabgabe mindestens drei Referenzprojekte im Bereich des nachhaltigen Bauens, oder alternativ ein Nachweis einer Mitgliedschaft bei einer Institution im Bereich Nachhaltigkeit, oder alternativ ein Fortbildungsnachweis von 50% der leitenden Personen im Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen vorzulegen. ENV 1.2 Materialeinsatz gemäß Kriterienmatrix  (Anlage DGNB01) Ein wesentlicher Punkt zur Erreichung der geplanten ökologischen Qualität des Gebäudes ist der Einsatz von umweltverträglichen Materialien. Dies stellt ein wesentliches Projektziel dar. Die Nicht-Einhaltung von Materialvorgaben führt dazu, dass umfangreiche Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssten, um die projektierte Zertifizierung weiterhin zu erreichen. Dem AN ist dieser Umstand bewusst und er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich des Materialeinsatzes. Dabei sind für alle Stoffe die jeweiligen Vorgaben aus der beiliegenden Kriterienmatrix einzuhalten, wobei dort die Qualitätsstufe 4 (QS4) zur Anwendung gelangt. Diese Kriterienmatrix gilt vorrangig vor weitergehenden Festlegungen in den gewerkespezifischen Festlegungen der Ausschreibung und ist jedenfalls einzuhalten. ENV 1.2 Vorlage Materialnachweise Vom Auftragnehmer sind für sämtliche von ihm eingesetzte Produkte, Stoffe und Materialien vor der Ausführung Nachweise für die Einhaltung der geforderten Qualitätsanforderungen vorzulegen und dazu eine Freigabe beim Auftraggeber und dessen Vertreter einzuholen. Dafür sind entsprechende Datenblätter, Systemzertifizierungen und ähnliches vorzulegen, die die geforderten Anforderungen dezidiert ausweisen und Belegen. Alternativ kann ein Nachweis auch über eine passende Eintragung im DGNB-Navigator der Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen erfolgen. Die geforderten Nachweise sind grundsätzlich für alle eingesetzte Produkte, Stoffe und Materialien 6 Wochen nach Auftragsvergabe vorzulegen. Vereinzelte, Untergeordnete Stoffe können auch danach noch nachgeliefert werden, wobei jedenfalls 2 Wochen vor Bestellung, Lieferung und Einbau eine Freigabe vorliegen muss, wobei wiederum es im Verantwortungsbereich des AN liegt die notwendigen Schritte rechtzeitig zu veranlassen. Für eine Beurteilung und Freigabe durch den AG und seine Vertreter sind jedenfalls eine Dauer von 2 Wochen vorzuhalten. Bei Vorlage von unzureichenden oder bei fehlenden Unterlagen beginnt diese Dauer erst mit Vorlage von vollständigen Unterlagen zu laufen. Der Einbau der zuvor definierten Produkte, Stoffe und Materialien ist mittels Nachweisen zu belegen, wobei zumindest sowohl Lieferdokumente für den vollständigen Weg vom Produzenten bis zur Baustelle vorzulegen sind, wie auch Einbaubestätigungen der ausführenden Firmen. Dies ist vom AN zu dokumentieren und dem AG jederzeit, spätestens aber zur Übergabe der Leistung vorzulegen. ENV 1.3 Ausschluss Kinderarbeit Der Auftragnehmer erklärt mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich, dass in seinem Produktionsablauf und beim Materialzulauf keine Kinderarbeit zum Einsatz kommt. Er hat hierfür geeignete, organisatorische Festlegungen und Kontrollmaßnahmen gesetzt, um dies auszuschließen. ENV 1.3 Lieferkettensorgfalt Die AN, deren Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende sind, beachten die für den eigenen Geschäftsbereich und ihre unmittelbaren Zulieferer geltenden Lieferkettensorgfaltspflichten. Unternehmen, die weniger als 1000 Mitarbeitende aber mehr als 100 Mitarbeitende haben, deklarieren selbst, dass sie den Schutz grundlegender Menschenrechte und Umweltbelange im eigenen Geschäftsbereich beachten, kontrollieren und umsetzen. PRO 2.5 Dokumentation Sämtliche Auftragnehmer verpflichten sich zur Übergabe einer umfassenden Dokumentation an den Bauherrn. Im speziellen Produkt- und Sicherheitsdatenblätter aller verwendeten Materialien, an den ausgeführten Gebäudebestand aktualisierter Planungsunterlagen und Berechnungen (z.B. Energieausweis, HT-Berechnungen, etc.), objektbezogener detaillierter Wartungs-, Inspektions-, Betriebs-, und Pflegeanleitungen, des jeweiligen beauftragten Gewerks. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber, spätestens gemeinsam mit der Fertigstellungsmeldung des jeweiligen Gewerkes, vollständig zu übergeben. SITE 1.1 Klimarisikoanalyse Beim vorliegenden Projekt wurde eine Klimarisikoanalyse zur Einordnung der vorhandenen und zukünftigen Risiken aus den klimatischen Bedingungen und Veränderungen erstellt. Die darin festgelegten Anforderungen sind im Zuge der Ausführung zu Beachten und in die Bauarbeiten einfließen zu lassen. ENV 2.4 Biodiversitätsstrategie Beim vorliegenden Projekt wurde eine Biodiversitätsstrategie zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt am Standort entwickelt. Die darin festgelegten Anforderungen sind im Zuge der Ausführung zu Beachten und in die Bauarbeiten einfließen zu lassen. TEC 1.3 Luftdichtheitsanforderungen Gebäudehülle Im Zuge des Bauvorhabens werden als Nachweis der Qualität der Gebäudehülle Blower Door-Tests (Ermittlung der Luftwechselrate n50 in h-1 bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach ÖN EN ISO 9972) durchgeführt. Das Gebäude ist luft- und winddicht auszuführen. Sämtliche ausführenden Auftragnehmer verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Umsetzung aller Vorarbeiten, um eine maximale Luftwechselrate n50 < 1,00 1/h zu garantieren. TEC 1.3 Qualitätssicherung Schall und Wärmebrücken Im Zuge des Bauvorhabens werden zur Qualitätskontrolle Schallmessungen und eine Thermographie der Gebäudehülle durchgeführt. Gemäß der vorliegenden Bauphysik sind von den ausführenden Firmen sämtliche Maßnahmen so umzusetzen, dass die darin geforderten Anforderungen eingehalten werden. Dabei ist insbesondere auf eine Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten zu achten. SOC 1.2 Innenraumhygiene Nach Baufertigstellung werden zur Beurteilung der Innenraumhygiene der TVOC-Gehalt (Gesamtgehalt der Luft an flüchtigen Kohlenwasserstoffen), sowie die Konzentration von Formaldehyd in der Raumluft chemisch-analytisch bestimmt. Als Leitwert beim TVOC-Gehalt gelten 500 µg/m³, für Formaldehyd wird der aktuell gültige Richtwert von 60 µg/m³ zur Beurteilung herangezogen. Sämtliche ausführenden Auftragnehmer verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Umsetzung aller Vorarbeiten, welche eine Einhaltung der genannten Richtwerte garantieren. PRO 2.1 Einhaltung Abfallvermeidungskonzept Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zur Vermeidung von Abfällen vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Grundsätzlich sind die Baustoffe in mineralische Abfälle, Wertstoffe z.B. Altholz, gemischte Baustellenabfälle z.B. Verpackungen u. Problemabfälle zu trennen. Die Bauleitung des jeweiligen Gewerks hat die Materialtrennung und die korrekte Benutzung der  Sammelstellen zu kontrollieren. Ein fraktionsweiser Nachweis der über die Bauzeit angefallen Abfälle ist zu führen und nach Baufertigstellung der Bauherrenschaft zu übermitteln. Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die umzusetzenden Maßnahmen des Abfallvermeidungskonzept sind zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. PRO 2.1 Einhaltung Lärmschutzkonzept Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zur Vermeidung von Lärm vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm z.B. durch den Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ53 oder Arbeitstechniken sowie die Ablaufplanung von lärmintensiven Arbeiten durchzuführen. Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die umzusetzenden Maßnahmen des Lärmschutzkonzeptes sind zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. PRO 2.1 Einhaltung Staubvermeidungskonzept Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zur Vermeidung von Staub vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Grundsätzlich sind Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Staub ist an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Staubeseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Staub müssen dem Stand der Technik entsprechen. Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die umzusetzenden Maßnahmen des Staubvermeidungskonzept sind zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. PRO 2.1 Einhaltung Boden- und Grundwasserschutzkonzept Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zum Schutz von Böden und dem Grundwasser vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Der Umweltschutz, die Bodenschutzgesetze und gültige Rechtsnormen sind einzuhalten. Es ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass keine gefährdenden Stoffe in Kontakt mit der Umwelt kommen. Es ist sicherzustellen, dass Stoffe, die mit dem Gefahrensymbol umweltgefährlich gekennzeichnet sind, nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Die Bauleitung des jeweiligen Gewerks hat den Bodenschutz während der Bauphase zu überwachen und zu bestätigen. Über den dokumentierten Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus ist der Boden vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen (z.B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten). Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die umzusetzenden Maßnahmen des Lärmschutzkonzeptes sind zu  dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. Beim Einsatz von Maschinen sind Schmieröle zu verwenden, die biologisch abbaubar sind. PRO 2.1 Schimmelpilz Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zur Vermeidung von Schimmelpilz vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. PRO 2.1 Wasser- und Energieverbrauch Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes Konzept zur Reduktion von Wasser- und Energieverbräuchen vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden. PRO 2.1 Sammlung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen Grundsätzlich ist das Aufkommen von Abfällen auf der Baustelle zu minimieren. Sofern hier von Lieferanten Wahlmöglichkeiten bestehen, sind reduzierte oder leicht rezyklierbare Verpackungen zu wählen. Ebenso sind Programme von Herstellern und Lieferanten zur Rücknahme von Verschnitt oder Reststoffen in Anspruch zu nehmen. Der AG beauftragt den AN zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung der im Zuge dieses Bauvorhabens anfallenden Abfälle. Sollte der AN für einzelne Abfallarten nicht zur Sammlung oder Behandlung befugt sein, so hat er sich eines befugten Subunternehmers zu bedienen und diesen explizit mit der umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle zu beauftragen. Zuvor ist die Zustimmung des AG zum gewählten Subunternehmer einzuholen. Sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes bestimmt ist, geht das Eigentum der Abfälle mit dem Wegschaffen durch den AN auf diesen über. Für den Fall, dass der AN für einzelne Abfallarten keine Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung besitzt, gehen diese Abfälle durch den Abfallerzeuger direkt in das Eigentum des befugten Subunternehmers über. Der AN oder sein Subunternehmer entbinden den AG von allen verwaltungsrechtlichen Pflichten im Bereich des Abfallrechts. Der AN oder sein benannter Subunternehmer gelten als Abfallbesitzer. Der AN erklärt ausdrücklich und unwiderruflich den Auftrag zur umweltgerechten Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle anzunehmen, für die vereinbarte umweltgerechte Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle zu sorgen und den Abfallbesitzer hinsichtlich dieser Abfälle zivilrechtlich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt sinngemäß für allfällige Subunternehmer. Der Export von Abfällen des Abfallerzeugers durch den AN bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Abfallbeauftragten. Alle Verwiegungen (Voll- und Leerverwiegungen) haben nur auf geeichten Wiegevorrichtungen zu erfolgen. Sie sind mittels Wiegescheinen zu dokumentieren. Der AN stellt sicher, dass Boden und Gewässer nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert werden. Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt. PRO 2.1 Informationsaustausch Alle relevanten Informationen zum Projekt werden den am Bau Beteiligten auf einer digitalen Informations- und Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt. Neben der Verwendung der digitalen Informationsplattform zum Informationsaustausch zwischen Baustelle und Planenden werden relevante Informationen zum Baufortschritt wie z. B. Planungsänderungen, Aufgaben, Produktfreigaben und Abnahmetermine allen Baubeteiligten kontinuierlich über die Informationsplattform kommuniziert. Der AN verpflichtet sich zur Nutzung der beigestellten Informationsplattform. PRO 2.3 Systematische Inbetriebnahme Jeder Auftragnehmer hat für seine Gewerke eine systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung und Betriebsoptimierung durchzuführen bzw. innerhalb der ersten 14 Monate der Nutzungszeit vertraglich zu vereinbaren. Die geordnete Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung und Nachjustierung hat zusätzlich durch unabhängige Dritte (Personen mit der nötigen Qualifikation, z.B. Ingenieure der Gebäudetechnik, die nicht selber Teil des Planungsteams sind /waren und hierfür separat zu beauftragen sind) zu erfolgen. Eine vollständige Dokumentation über die systematische Inbetriebnahme ist vorzulegen. Ein Konzept für die Überführung der Inbetriebnahme in einen Prozess der kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung ist seitens der Auftragnehmer vorzugsweise gesammelt oder je Gewerk vorzulegen. PRO 2.5 Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen Vom AN sind sämtliche Anleitungen, Herstellervorgaben und Beschreibungen der von ihm hergestellten Leistungen gesammelt an den AG spätestens mit der Inbetriebnahme zu übergeben. Wesentliche Intervalle für Wartungen und Inspektionen sind vom AN gesondert zusammenzufassen und bekanntzugeben. Sämtliche Reinigungsanleitungen sind jedenfalls vor der ersten Reinigung an den AG und die ausführende Reinigungsfirma zu übergeben. PRO 2.5 Mitwirkung Betreiber- und Nutzungshandbuch Vom AG und dessen Vertretern wird ein Handbuch für den Betrieb des Gebäudes und eines für die Nutzer zu Information über das Gebäude und den Umgang mit diesem verfasst. Vom AN sind hierfür alle angeforderten Informationen über seine Leistungen binnen drei Wochen ab Anfrage zu übermitteln. Ende der Hinweise zur DGNB-Zertifizierung
HINWEISE ZUR DGNB-ZERTIFIZIERUNG
WEITERFÜHRENDE HINWEISE ZUR DGNB-ZERTIFIZIERUNG Weiterführende Hinweise zur DGNB-Zertifizierung ENV 1.2 Umweltverträgliche Materialien Neben nachfolgend angeführten Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten sollen auch technische Aspekte (wie z.B. Dauerhaftigkeit, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit oder Rückbaufähigkeit) bei der Auswahl von Produkten beachtet werden. Rohbauarbeiten: Bei Rohbauarbeiten muss (Auszug aus ENV 1.2 Kriterienmatrix) auf die Vermeidung von folgenden Gemischen und Erzeugnissen besonders geachtet werden: Zeile 3: Verdunstungsschutz - VOC < 5 g/l) Zeile 14: Schalöl - GISCODE BTM 01, BTM 05 oder BTM 10 und leicht biologisch abbaubar nach OECD 301 und VOC < 1% Zeile 22: PMMA - Giscode RMA10 oder RMA15 Zeile 23: Epoxidbeschichtungen - GISCODE RE05, RE10, RE20 oder RE30 und Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) als Einzelprodukt oder im System Zeile 24: Epoxid- / PU-Beschichtungen - GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE30 Zeile 38: Ort- und Montageschäume - Emicode EC1PLUS, und  halogenierte Treibmittel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten Flammschutzmittel < 0,1 % Zeile 39: Montageschäume für Dämmstoffe - keine Verwendung von Montageschäumen Zeile 40: Kunstschaumdämmstoffe XPS-, PU(R)-Platten - kein Einsatz von halogenierten Treibmittel Chemikalien mit flüchtigen organischen Verbindungen (z.B. Lösungsmittel, Weichmacher) Potentielle Einsatzgebiete von flüchtigen organischen Verbindungen sind insbesondere: Boden- und Straßenmarkierungen (innen und außen): Bei den diesbezüglichen Produkten ist auf die größtmögliche Minimierung von flüchtigen organischen Verbindungen zu achten. Die Verwendung von PVC wird ausgeschlossen, wobei dies auch gilt für PVC-Rohrsysteme (Kanal, Drainage, Regenwasser etc., inkl. RDS) und für PVCSchalungszubehör (z.B. Abstandshalter, Distanzrohre, Stopfen, Drunterleisten, Dreikantleisten). Abdichtungen: Als Bitumenvoranstriche und Dickbeschichtungen sind ausschließlich lösungsmittelfreie Produkte (auf Emulsionsbasis, z.B. nach GISCODE als BBP10 eingestufte Produkte) einzusetzen. Lösemittelhaltige Produkte dürfen im Bedarfsfall nach vorhergehender Freigabe durch den AG und dessen Vertreter auf Metalloberflächen (Blechen) eingesetzt werden. Alle eingesetzten XPS- oder EPS-Platten müssen frei von halogeniertem Treibmittel und HBCD-frei sein. Alle Dachbahnen, sonstige Abdichtungsbahnen und Folien müssen einen Gehalt an Blei < 0,1 % und Zinn < 0,1 % aufweisen und SVCH < 0,1 %. Kleb- und Dichtmassen: Phthalate in Acrylat- bzw. MS-Polymer-Dichtmassen, sind ausgeschlossen, Chlorparaffine und halogenierte Treibmittel müssen < 0,1 % und ein Emicode EC 1, EC1 Plus, EC 1 R, EC 1 R Plus muss vorhanden sein oder VOC < 1%. Ende der Weiterführende Hinweise zur DGNB-Zertifizierung ENV 1.2 Umweltverträgliche Materialien
WEITERFÜHRENDE HINWEISE ZUR DGNB-ZERTIFIZIERUNG
VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG DER DGNB-KRITERIEN Verpflichtung zur Einhaltung der DGNB-Kriterien Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche angebotenen Materialien und technischen Systeme in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sowie den Anforderungen der Anlage 1 - Kriterienmatrix (Version V23.3) - in Qualitätstufe 4-  auszuwählen, anzubieten und einzubauen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist verbindlich und Vertragsbestandteil. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Freigabe durch die Auftraggeberseite bzw. die für das DGNB-Zertifizierungsverfahren verantwortliche Stelle zulässig. Ende Verpflichtung zur Einhaltung der DGNB-Kriterien
VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG DER DGNB-KRITERIEN
ZTV ERDARBEITEN Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Erdarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Allgemeines Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wiederverwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Verunreinigungen der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer sind zu beseitigen. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dränage, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Vorhandener und zu schützender Baumbestand muss gegen Beschädigungen durch Ummanteln mit Stroh und Verschalung geschützt werden. Aushubarbeiten bei Frost müssen bis zu einer Frosttiefe von 50 cm ohne besonderen Zuschlag ausgeführt werden. Bei größeren Frosttiefen erfolgt eine entsprechende Vergütung, wenn der Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten von der Bauleitung verlangt wird. Für die Absteckung hat der Unternehmer die erforderlichen Geräte und Hilfskräfte zu stellen. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer freizulegen, einzumesssen, für die gesamte Ausführungszeit der AN Leistungen zu sichern und anschließend der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Wird durch unsachgemäße Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig, geht diese zu Lasten des Auftragnehmers. Erdarbeiten, Straßenaufbruch Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern. Die Böschungen sind abzugleichen und die Mieten bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Gründünger einzusäen. Das Verfüllen der Arbeitsräume und Leitungsgräben hat so zu erfolgen, dass Schäden jeder Art und spätere Setzungen ausgeschlossen sind. Sie dürfen erst nach erfolgter Abnahme der Vorleistungen durch die Behörde ausgeführt werden. Beim Einfüllen des Arbeitsraumes ist darauf zu achten, daß das Einfüllmaterial in Lagen von höchstens 30 cm eingebracht und verdichtet wird. Die Humusplanie ist mit einer Planierraupe auszuführen. Bei Auffüllen des Geländes für spätere Straßenflächen muss die Verdichtung mit einem Rüttelgerät erfolgen. Soweit nichts anderes ausgeschrieben, ist der zur Hinterfüllung und Auffüllung notwendige Aushub seitlich zu lagern. Falls der Unternehmer das Aushubmaterial nicht sofort an den von der Bauleitung bestimmten oder aus den Plänen ersichtlichen Platz transportiert, sondern aus eigenem Entschluss eine Zwischenlagerung vornimmt, gehen die Kosten jeder weiteren Bewegung des Materials zu seinen Lasten. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über Hindernisse wie Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen sind zu beachten. Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneter Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern. Vor Auffüllungen, Hinterfüllungen und Planie sind die aufzufüllenden Baugruben, Arbeitsräume und Flächen sorgfältig von Bauschutt zu säubern. Verkehrssicherung Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Angaben zur Abrechnung Aufmaß Die Mengenermittlung für die Erdarbeiten erfolgt an der Entnahmestelle. Die Ermittlung erfolgt nach tatsächlichen Massen in verdichtetem Zustand. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei nur verdichtetes Material ohne Zulage für Auflockerung angesetzt wird. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Für die Abrechnung und Kalkulation werden für 1 m³ Material folgende Umrechnungsfaktoren festgelegt: Material 1 m³ in to unverdichtet / to verdichtet: Kiessand 0/16   1,80 / 2,25 Kiessand 0/32   1,80 / 2,25 Kiessand 0/56   1,80 / 2,25 Wandkies 0/56   1,80 / 2,25 Siebschutt/Auffüllmat.   1,60 / 2,00 Sand gewaschen   1,60 / 1,85 Sand ungewaschen   1,60 / 1,85 Filterkies 8/16   1,70 / 1,80 Filterkies 16/32   1,70 / 1,80 Grobkies 32/63   1,70 / 1,80 Schotter      1,60 / 2,00 Grobschotter   1,70 / 1,90 Wacken      1,70 / 1,80 Splitt      1,60 / 2,00 Bitukies 0/32   2,35 / 2,40 Asphaltbeton 0/5   2,40 / 2,40 Asphaltbeton 0/8   2,40 / 2,40 Asphaltbeton 0/11   2,40 / 2,40 Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, incl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Ende der Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen - Erdarbeiten
ZTV ERDARBEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
AB Baustelleneinrichtung Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist für die gesamte Bauzeit einzurichten und während der gesamten Bauzeit vorzuhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Baustelle ordnungsgemäß aufgeräumt. Baustelleneinrichtung Soweit im Leistungsverzeichnis nicht anderes beschrieben, sind in den Einheitspreisen folgende Leistungen enthalten: Nach Beauftragung ist 1 Woche vor Ausführungsbeginn der Objektüberwachung durch den AN ein detaillierter Bauablaufplan zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Dieser wird nach erfolgter Prüfung Vertragsbestandteil. Gesamte Einrichtung der Baustelle mit allen erforderlichen Baumaschinen, Geräten, Baukran- und oder Baukräne, Mobilkräne und sonstigen Hebezeugen, Treppengerüste, Aufzugsschachtgerüste, Schalgerüste, Hochlaststützen für eigene Arbeiten, Unterspriessungen, Absturzsicherungen, Werkzeugen, Hilfsmittel (z.B. Baggermatritzen), Bauhütten, Geräte- und Materialschuppen einschließlich An- und Abtransport, Aufbau, evtl. Umsetzen und Abbau. Der zur Durchführug der Arbeiten notwendige Baukran/Baukräne ist/sind den anderen am Bau Beteiligten gegen direkte Berechnung der Kosten zur Verfügung zu stellen, siehe hierzu entsprechende Position im LV. Im Baufortschritt Aufstellen und Abbauen der für die gesamte Dauer der Rohbauarbeiten der nach Vorschrift geforderten Schutz-, Arbeits- und Fanggerüste entsprechend der Gerüstordnung nach gültiger DIN und den Unfallverhütungsvorschriften inkl. zugehörigem Verankerungsprotokoll, -plan sowie notwendiger statischer Berechnungen und Sicherheitsbegehungen. Die Inhalte des Bundesrahmentarifvertrag (Verpflegungszuschuss, Wegegeld, ff.) für gewerbliche Beschäftigte und der Rahmentarifvertrag für Angestellte im Bauhauptgewerbe sind in die Baustelleneinrichtungskosten einzukalkulieren. Vorschriftsmäßige und ordentliche Beleuchtung der Baustelle für die eigenen Arbeiten. Planunterlagen: Die Ausführungspläne werden einfach digital für den AN bereitgestellt. Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der AN verantwortlich. Der Prüfrücklauf an den Architekten erfolgt ebenfalls digital. regelmäßige (bis mehrmals täglich) Reinigung der angrenzenden, öffentlichen Verkehrsflächen, während der vertraglich vereinbarten Leistungen. für die Ausstattung und den Betrieb der Baustelle ist der Baumbestand auf und im Umfeld der Baustelle zu beachten; ausdrücklich wird auf bestehende Baum-/Kronenumfänge und Baumhöhen verwiesen. Der Baumbestand und dessen Wurzelwerk ist fachgerecht zu schützen. Die Flächen im Bereich der Baumwurzeln, Kronendurchmesser dürfen nicht als Lagerfläche genutzt, bzw. von Baugeräten etc. befahren werden. Bei Rodungsarbeiten sind entsprechende Maschinen und Geräte zu wählen, durch die das Wurzelwerk nicht beschädigt wird. Preisbildung Die in den Vortexten und Hinweistexten beschriebenen Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Ende der Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung
AB Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
01.01
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
AB Erdarbeiten Ausführungsbeschreibung Erdarbeiten Bestand / Grundstück Die aktuelle Bebauung besteht aus mehreren zweigeschossigen miteinander verbundenen Schulgebäuden, einem Nebengebäude, dem Schulhof und einem Sportplatz. Das Gelände weist ein leichtes Gefälle in nordwestliche bzw. westliche Richtung auf. Bauvorhaben Die bestehenden Gebäude der Grund- und Gemeinschaftsschule sollen bis auf das östliche Schulhaus rückgebaut werden. Der Bestand ist teilunterkellert. Die Bestandskeller werden im Zuge des Rückbaus entfernt, der fachgerechte Wiedereinbau/ die fachgerechte Verfüllung auf Gründungsniveau erfolgt durch das Gewerk Erdbauarbeiten. Der Neubau erfolgt mit einer erweiterten Grundfläche als Anbau an das östliche Schulhaus. Auf dem derzeitigen Sportfeld wird ein Nebengebäude errichtet. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Es sind für die Gebäudeteile folgende Gründungsebenen vorgesehen: UK Sohlplatte Westen: + 47,24 m NHN UK Sohlplatte Mitte: + 48,24 m NHN UK Sohlplatte Osten: + 49,24 m NHN Informationen zur geplanten Gründung liegen nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Gebäude frostsicher auf einer tragenden Sohlplatte und/oder Einzel- und Streifenfundamenten errichtet werden. Es ergeben sich entsprechend folgende Höhenkoten für die Unterkante von Einzel- und Streifenfundamenten: UK Einzel- und Streifenfundamente Westen: + 45,74 m NHN bis + 46,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Mitte: + 46,74 m NHN bis + 47,74 m NHN UK Einzel- und Streifenfundamente Osten: + 47,74 m NHN bis + 48,74 m NHN Geotechnische Kategorie Das geplante Bauvorhaben ist gemäß DIN EN 1997-11, DIN EN 1997-22 und DIN EN 1997-2/NA3 in die Geotechnische Kategorie 2 einzuordnen. Untergrunderkundung Zur Erkundung des Untergrundes wurden zwischen dem 18.11.2024 und dem 21.11.2024 insgesamt 16 Kleinrammbohrungen (KRB) bis in Tiefen von 5,0 m bis 8,0 m unter GOK, siehe Baugrundgutachten, ausgeführt. Die Planung, Koordinierung und stichprobenartige Überwachung der Kleinrammbohrungen erfolgte durch die IGB und die Ausführung der Kleinrammbohrungen durch die Volckmann Bohrunternehmen GmbH, Owschlag. Gemäß Kampfmittelverordnung von Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) ist Schwarzenbek als Gemeinde mit bekannten Bombenabwürfen gelistet. Es liegt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittelbelastung vor. Demnach handelt es sich um keine Kampfmittelverdachtsfläche. Untergrundbeschreibung Die Ergebnisse der ausgeführten Untergrundaufschlüsse sind in den Anlagen 2.1 und 2.2 des Baugrundgutachtens in Form von Bohrprofilen höhengerecht aufgetragen. Den Bohrprofilen liegen die Schichtenverzeichnisse des Bohrunternehmens zugrunde, die von dem Baugrundgutachter durch Ansprache der aus den einzelnen Bodenschichten entnommenen Bodenproben, sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche überarbeitet und ergänzt wurden. Der Baugrund im planungsrelevanten Bereich ist unterhalb der Geländeoberkante bzw. der Oberflächenbefestigung zunächst durch rollige und lokal auch bindige Auffüllungen geprägt. Darunter stehen bindige Geschiebeböden an, die von unterschiedlich mächtigen Sandlagen durchzogen werden. Untergeordnet wurden Schluffe und Tone erkundet. Im Baugrundgutachten werden die anstehenden relevanten Bodenschichten näher beschrieben. Aushubarbeiten Erdaushub für die Baugruben inkl. Zwischenlagern auf dem Baugrundstück. Vorgehensweise des Erdaushubs ist im Baugrundgutachten beschrieben und zwingend einzuhalten. Überschüssiges Material wird im Baustellenbereich zur späteren Verwendung zwischengelagert. Böden bis Zuordnungsklasse Z0 bis Z2. Allgemeiner Ablauf Erdarbeiten Räumen Baufeld Baugelände / Pflanzfläche / Hindernise / Aufbrechen Bitumenhaltige Befestigungen und Beläge abräumen Baumwuchs roden, div. Wurzelstöcke entfernen ff. Erdarbeiten Suchschlitz Oberboden abtragen, seitlich lagern - bei Bedarf Übermenge an Oberboden entsorgen - Rücksprache mit der OÜ Streifenaushub / Baugrubenaushub Oberkante Aushubsole = siehe Positions und Planangabe ff. Restabbruch, Entsorgen und Schützen Restabbruch und Entsorgung Entsorgungs- und Deponiegebühren Böschungsschutz ff. Hinterfüllen und Bodeneinbau Bodenersatzkörper/Auffüllung Neubauten Bodenersatzkörper/Auffüllung Straßen- und Verkehrswege ff. Ende der Ausführungsbeschreibung Erdarbeiten
AB Erdarbeiten
02 Neubau Klassenhaus
02
Neubau Klassenhaus
02.01 Räumen Baufeld
02.01
Räumen Baufeld
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.04 Entsorgen und Schützen
02.04
Entsorgen und Schützen
02.05 Hinterfüllungen und Bodeneinbau
02.05
Hinterfüllungen und Bodeneinbau
02.06 Wasserhaltung
02.06
Wasserhaltung
03 Neubau Grundschule
03
Neubau Grundschule
03.01 Räumen Baufeld
03.01
Räumen Baufeld
03.02 Erdarbeiten
03.02
Erdarbeiten
03.04 Entsorgen und Schützen
03.04
Entsorgen und Schützen
03.05 Hinterfüllungen und Bodeneinbau
03.05
Hinterfüllungen und Bodeneinbau
03.06 Wasserhaltung
03.06
Wasserhaltung
04 Neubau Sporthalle
04
Neubau Sporthalle
04.01 Räumen Baufeld
04.01
Räumen Baufeld
04.02 Erdarbeiten
04.02
Erdarbeiten
04.04 Entsorgen und Schützen
04.04
Entsorgen und Schützen
04.05 Hinterfüllungen und Bodeneinbau
04.05
Hinterfüllungen und Bodeneinbau
04.06 Wasserhaltung
04.06
Wasserhaltung
05 Neubau JUZ
05
Neubau JUZ
05.01 Räumen Baufeld
05.01
Räumen Baufeld
05.02 Erdarbeiten
05.02
Erdarbeiten
05.04 Entsorgen und Schützen
05.04
Entsorgen und Schützen
05.05 Hinterfüllungen und Bodeneinbau
05.05
Hinterfüllungen und Bodeneinbau
05.06 Wasserhaltung
05.06
Wasserhaltung
06 Umbau Bestand
06
Umbau Bestand
06.01 Räumen Baufeld
06.01
Räumen Baufeld
06.02 Erdarbeiten
06.02
Erdarbeiten
06.04 Entsorgen und Schützen
06.04
Entsorgen und Schützen
06.05 Hinterfüllungen und Bodeneinbau
06.05
Hinterfüllungen und Bodeneinbau
07 Campus Allgemein
07
Campus Allgemein
07.01 Räumen Baufeld
07.01
Räumen Baufeld
07.03 Entsorgen und Schützen
07.03
Entsorgen und Schützen
07.04 Wasserhaltung
07.04
Wasserhaltung
08 Taglohnarbeiten
08
Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten Allgemein Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Es werden generell keine Stunden für Aufsichtspersonal vergütet. Diese Kosten sind in die Einheitspreise ein zurechnen. Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten (Maschinenwert bis 500,00 EURO) einzukalkulieren. In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt. Beschäftigt der Bieter bei einer unten ausgeführten Lohn-/Berufsgruppe keine Arbeitskräfte, hat er dies in einem Begleitschreiben zum Angebot oder im Leistungsverzeichnis anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z. B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigung, Fahrkostenerstattung usw.), die Sozialkassenbeitrage, ggf. die Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile, sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer). Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntniss des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten. Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Ende der Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten
08.01 Taglohnarbeiten
08.01
Taglohnarbeiten
08.02 Materialien und Stoffe
08.02
Materialien und Stoffe
08.03 Baugeräte
08.03
Baugeräte
09 DGNB Zertifizierung & Dokumentation
09
DGNB Zertifizierung & Dokumentation
09.01 DGNB Zertifizierung
09.01
DGNB Zertifizierung
09.02 Dokumentation
09.02
Dokumentation

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