03 Neubau Klassenhaus
03.07 Abdichtungen, Trennlagen, Schutzmaßnahmen
Abdichtungen, Trennlagen, Schutzmaßnahmen
04 Neubau Grundschule
04.07 Abdichtungen, Trennlagen, Schutzmaßnahmen
Abdichtungen, Trennlagen, Schutzmaßnahmen
05 Neubau Sporthalle
05.07 Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
06 Neubau Jugendzentrum
06.06 Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
07 Bestand
07.01 Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
Abdichtungen, Trennlage, Schutzmaßnahmen
07.02 Rückbau Bestand / Anpassungsarbeiten Bestand Neubau
Rückbau Bestand / Anpassungsarbeiten Bestand Neubau
08 Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten
Allgemein
Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Es werden generell keine Stunden für Aufsichtspersonal vergütet. Diese Kosten sind in die Einheitspreise ein zurechnen.
Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet.
In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten (Maschinenwert bis 500,00 EURO) einzukalkulieren.
In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur
entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen Bauüberwachung täglich vorzulegen und von BÜ gegenzuzeichnen.
Abrechnung auf Nachweis nur bei vorheriger schriftlicher Beauftragung durch AG.
Beschäftigt der Bieter bei einer unten ausgeführten Lohn-/Berufsgruppe keine Arbeitskräfte, hat er dies in einem Begleitschreiben zum Angebot oder im Leistungsverzeichnis anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z. B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigung, Fahrkostenerstattung usw.), die Sozialkassenbeitrage, ggf. die Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile, sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer).
Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntniss des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten.
Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung
beizufügen.
Ende der Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten
08.01 Taglohnarbeiten
09 DGNB Zertifizierung & Dokumentation
DGNB Zertifizierung & Dokumentation
09.01 DGNB Zertifizierung
09.02 Dokumentation