Erdarbeiten
Neubau FWGH Meerhof
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS ALLGEMEINE VORBEMERKUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung und Ausführung der Arbeiten erfolgt vorbehaltlich einer noch ausstehenden Baugenehmigung. Eine Auftragsvergabe zu den angebotenen Preisen erfolgen erst wenn dem Bauantrag zugestimmt und die Baugenehmigung erteilt wird 1. Die Vorbemerkung wird bei der Vergabe Vertragsbestandteil des Bauvertrages. 2. Der Ausschreibung liegt - soweit nachstehend nichts Gegenteiliges vermerkt ist - die    Verdingungsordnung    für Bauleistungen (VOB) in Teilen B und C zugrunde. 3. Die Abgabe des Angebotes geschieht ohne jede Verbindlichkeit und ohne Kosten für den Bauherrn. 4. Die Vergabe erfolgt - soweit nicht anders im Titelblatt vermerkt - freihändig im Auftrag und auf     Rechnung des Bauherrn. 5. Der Bieter ist für die angegebene Ausführungsfrist an sein Angebot gebunden. Lohn - und Material -     preiserhöhungen werden im Vertragszeitraum nicht vergütet. 6. Die angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Geringfügige Mehrod.     Minderleistungen sowie entfallende Teilleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise.     Für die zur Kalkulation zugrunde liegenden Arbeitslöhne wird einschl. aller Sozial - und     Nebenleistungen ein Stundenlohn angesetzt in Höhe von     Meister-Stundenlohn : ................ €     Facharbeiter-Stundenlohn : . ............... €     Helferstunde :  .   ............... € 7. Die ausgeschriebenen Leistungen schließen die Lieferung und den Einbau aller Materialien ein. 8. Der Auftragnehmer hat sich vor Auftragsannahme durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen     sowie durch die Besichtigung der Baustelle über Art und Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten zu     informieren. Zulagen für Erschwernisse werden grundsätzlich nicht gewährt. Alle Arbeiten sind     gebrauchsfähig, ohne Mängel und einschließlich Vorhaltung aller erforderl. Geräte, Maschinen und     Gerüste auszuführen. Sicherheitsabsperrungen sind zu erhalten und ggf. wieder nachzurüsten bzw.     wenn nicht vorhanden entsprechend den Vorschriften zur Unfallverhütung anzubringen. 9. Außervertragliche Arbeiten bedürfen eines Nachtragsangebotes und eines schriftlichen Auftrages.     Lohnarbeiten sind nur mit Genehmigung der Bauleitung und ausführlichem Tagelohnnachweisen     zulässig; diese sind spätestens alle 8 Tage dem Bauleiter zur Unterschrift vorzulegen. 10. Ausführungsunterlagen werden ausreichend von der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Die      angegebenen      Maße sind vom Auftragnehmer örtlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind ausschließlich      mit dem Bauleiter zu klären. 11. Der Auftragnehmer haftet für die Güte der von ihm gelieferten Materialien und deren fachgerechte      Verarbeitung. Bauseits gelieferte Materialien sind sorgfältig zu lagern und sparsam zu verwenden.      Bereits eingebaute Teile sind, soweit notwendig, vor Witterung zu schützen. Zusätzliche      Schutzmaßnahmen       z.B. bei Frost, gehen zu Lasten des Unternehmers, der hierfür die Haftung übernimmt. 12. Zur Verteilung des Risikos wird für das Bauvorhaben eine Bauwesen - Versicherung abgeschlossen.       Die Prämie hierfür wird anteilmäßig nach der Rechnungssumme umgelegt (0.5 %) und von der       Schlußrechnung in Abzug gebracht. 13. Bei Überschreitung eines fest vereinbarten Fertigstellungtermins werden 0.5 % der Vertragssumme
ALLGEMEINE VORBEMERKUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
Allgemeine Vorbemerkungen Seite 2      je Arbeistag, gesamt max. 10 % der Auftragssumme, als Konventionalstrafe in Abzug      gebracht. Die       Dauer der Bauleistung wird bei der Vergabeverhandlung mit dem Auftragnehmer       festgelegt. 14. Die Gewährleistung beträgt nach BGB 5 Jahre; der Bauherr behält sich vor, über die       Gewährleistungsdauer       noch bei Vergabe entsprechend zu verhandeln. Nach erfolgter Abnahme werden auf       Verlangen des Bauherrn 5% Garantiesumme einbehalten. Bei Vorlage einer       entsprechenden       Bankbürgschaft kann der Betrag voll angewiesen werden. 15. Abschlagszahlungen werden nach Nachweis über d. bereits geleisteten Arbeiten in       Höhe bis zu 90%       der ausgeführten Bauleistungen gewährt. Abschlagsforderungen sind in zweifacher       Ausfertigung,       Schlußrechnungen in dreifacher Ausfertigung auf den Bauherrn auszustellen und über       die Bauleitung       einzureichen, die Mehrwertsteuer ist immer gesondert auszuweisen. 16. Bauschilder und sonstige Veröffentlichungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die       Bauleitung ist berechtigt, bauseits eine Beschilderung vorzunehmen und die Kosten       hierfür anteilmäßig umzulegen. 17. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten.       Anfallende Kosten für die Beseitigung des liegengebliebenen Bauschutts werden im       Verhältnis der Verursachung auf die beteiligten Unternehmen umgelegt. 18. Die für den Bau erforderlichen Kosten für Wasser und Strom werden von dem       Bauhauptunternehmen bzw. Bauherrn vorgehalten und für alle Nachgewerke im       Verhältnis der Auftragssumme umgelegt und von der Schlußrechnung abgezogen. 19. Die endgültige Abnahme der Bauleistung erfolgt erst nach Fertigstellung des Gebäudes       mit den Bauherren und der Bauleitung, vorherige Teilabnahmen sind möglich, haben       jedoch keinen Einfluss auf die Gewährleistungsdauer. 20. Unstimmigkeiten sollen möglichst mit einem Schiedsgutachten geklärt werden, sonst ist       der Gerichtsstand am zuständigen Gericht des Bauortes. 21. Die Einmessung des Gebäudes ist vom AN verantwortlich auszuführen. 22. Der AN versichtert mit der Abgabe des Angebotes und Unterschrift, dass der gesetzl.       Mindestlohn für alle Mitarbeiter entrichtet wird. Für die Einhaltung der Mindestlöhne der       Subunternehmer haftet allein der AN. 23. Der Bieter versichert, dass die Baustelle ohne Unterbrechung und mit genügend       Fachpersonal besetzt wird 24. Die Stoffpreisgleitklausel gemäß Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabehandbuches       kommt hier nicht zur Anwendung.       Stattdessen können die erforderlichen Baustoffe und Materialien nach Auftragsvergabe       bestellt und auf der Baustelle nach Angabe gelagert werden. Abschlagszahlungen       können auch für Materiallieferungen zum Nachweis gestellt werden.
Allgemeine Vorbemerkungen Seite 2
Technische Vorbemerkung ERDARBEITEN nach DIN 18300 1. Vor Auftragannahme hat sich der Unternehmer über die Lage, die Zu- und Abfahrtswege      des  Baugrundstücks zu informieren. Die Form des geplanten Baukörpers und die genaue     Aushubtiefen sind in den Plänen der Bauleitung vorher einzusehen. Der Verbleib der     abzufahrenden Bodenmassen ist ausschließlich Sache des Auftragnehmers, und er hat     sich über die für ihn günstigste Abladestelle zu informieren. 2. Die Lagerplätze für die auf dem Baugrundstück zu lagernden Bodenmassen werden von     der Bauleitung angegeben. Mutterboden ist getrennt zu lagern. 3. Abböschen und Absichern der Baugrube bei normalen Bodenverhältnissen ist Sache des     Auftragnehmers. Er haftet für die Standsicherheit von Böschungen. Nachrutschende     Erdmassen sind ohne besondere Aufforderung zu beseitigen. 4. Der Unternehmer hat Maßnahmen zu treffen, damit die öffentlichen Verkehrsflächen nicht     beschädigt oder verunreinigt werden; Grenzmarkierungen sind dauerhaft zu sichern.      Instandsetzungen der gesamten Anlagen gehen zu Lasten des     Auftragnehmers. 5. Zur Massenermittlung dienen die von der Bauleitung angegebenen vorhandenen     Geländehöhen. Werden vom Auftragnehmer Massendifferenzen bemerkt, oder reicht die     Anzahl der gegebenen Höhen zur genauen Massenermittlung     nicht aus, so ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit der Bauleitung ein Höhen-Nivellement     vorzunehmen. Baugrubeneinmessung und Schnurgerüst sind mit einzukalkulieren. (außer     der  behördl. Gebäudeabsteckung und Einmessung) 6. Vor Beginn der Arbeiten ist die Lage der Versorgungs- und Abwasserleitungen,      besonders  im Straßenbereich, festzustellen, der Auftragnehmer haftet für Beschädigung      der öffentlichen und privaten Leitungen. Der Kanalanschluß ist bei einer zuständigen       Behörde zu  erfragen bzw. werden von der Bauleitung zur Verfügung gestellt. ENTWÄSSERUNGS- und KANALARBEITEN nach DIN 18306 1. Bei allen einzubauenden Abwasserrohren ist auf eine einwandfreie axiale Lage der    Leitungen besonderen Wert zu legen. Querschnitts-und Richtungsänderungen sind durch    Formstücke herzustellen. Abzweige sind im Winkel von 45 Grad    auszuführen; Bögen mit 90 Grad Winkel sind ohne Reinigungsöffnung nicht zulässig und    sollen mit mehreren Bögen, z.B. 2 x 45 Grad ausgeführt werden. 2. Die Rohre müssen beim Durchkreuzen von Fundamenten elastisch ummantelt sein. Alle     Muffen müssen absolut elastisch abgedichtet werden. Alle Rohrleitungen sind in     frostfreier Tiefe zu verlegen. 3. Es sind nur Steinzeugrohre und Formstücke mit Dichtungen zu verwenden, die      nachweislich der Überwachung durch die  Güteschutzgemeinschaft      STEINZEUGINDUSTRIE e.V. unterliegen. Bei Verwendung von PVC-Rohren ist die DIN      18306 genauestens zu beachten. Der richtige Sitz der Gummiringe ist bei jeder Muffe zu      prüfen. 4. Nach Fertigstellung der Abwasserleitungen ist das Aufmaß der verlegten Rohrleitungen     gemeinsam mit der Bauleitung herzustellen. Die genauen Lagen der Rohrleitungen sind     vom Unternehmer in der Abrechnungs-Zeichnung zu bemaßen, damit der Verlauf der      Stränge auch später noch festzustellen ist. 5. Die Rohrleitungen sind als Nebenleistung während der Bauzeit geschlossen zu halten und     vor Verunreinigung zu schützen. 6. Der Einbau von Überschiebmuffen, Kappen und Paßstücken wird nicht besonders     vergütet. 7. Alle Entwässerungsgegenstände unter der Rückstauebene müssen rückstausicher     angeschlossen werden. 8. Dränageleitungen sind ebenfalls nur mit den dazugehörigen Formstücken zu verbinden     und anzuschließen, die Leitungsenden sind zu schließen. 9. Die Verfüllung der verlegten Entwässerungsleitungen darf erst nach Abnahme der     Leitungen erfolgen. Der Auftragnehmer hat diese Abnahme rechtzeitig zu beantragen und     durchführen zu lassen. Diese Abnahmebescheinigung ist der Bauleitung umgehend      auszuhändigen. BETON- U. STAHLBETONARBEITEN nach DIN 18331 1. Der Unternehmer haftet für die vorgeschriebene Betongüte. Es ist nur Beton in zulässiger     Konsistenz einzubauen und mech. zu verdichten. Ohne Aufforderung sind die zur     Rohbaumaßnahme erforderlichen Beton-Gütebescheinigungen der Betonlieferfirmen bzw.     bei Verwendung von Ortbeton die Prüfergebnisse einer anerkannten Prüfanstalt für     Probewürfel dem Bauleiter auszuhändigen. 2. Die Betonbauteile sind genau nach Zeichnung herzustellen. Die Schalung für Schalbeton      ist so abzustützen, daß auch bei mechanischer Verdichtung ein Ausweichen nicht      möglich ist. Nacharbeiten oder Neuaufbau bei Beanstandungen gehen zu      Lasten des Unternehmers. Alle Schalbetonarbeiten sind einschl. Schalung anzubieten.      Sichtbetonschalung wird als Zulage gesondert abgerechnet. 3. Die erforderliche Bewehrung ist genau nach geprüfter statischer Berechnung und nach     Bewehrungsplänen einzubauen. Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt in eigenen     Stahlpositionen. Abstandhalter in der erf. Anzahl sind bei Außenbauteilen möglicht in      Kunststoff auszuführen. Spanndrähte sind durch Kunststoffhülsen zu führen und diese      nach dem Ausschalen zu verschließen. Die Bewehrung ist vor dem Betonieren vom      Statiker oder Bauleiter abzunehmen. Um eine frühzeitige Benachrichtigung wird gebeten. 4. Die ausgeschriebenen Dämmplatten sind, außer bei Sichtbeton, in die Schalungen     sämtlicher nach außen sichtbaren Betonteile einzubauen und mit Kunststoffankern     ausreichend zu sichern, Stöße sind zu versetzen, an den Fugen dürfen     keine Kältebrücken entstehen.
Technische Vorbemerkung
Schnitte
Schnitte
Ansichten 1
Ansichten 1
Ansichten 2
Ansichten 2
Grundriss Grundriss
Grundriss
Lageplan Lageplan
Lageplan
BAUHAUPTARBEITEN BAUHAUPTARBEITEN
BAUHAUPTARBEITEN
1 BAUHAUPTARBEITEN
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Erdarbeiten Erdarbeiten
Erdarbeiten
1. 1 Erdarbeiten
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Entwässerung Entwässerung
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Entwässerung
Beton-/Stahlbetonarbeiten Beton-/Stahlbetonarbeiten
Beton-/Stahlbetonarbeiten
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Beton-/Stahlbetonarbeiten