Industriebeton
Neubau F&E - Forschungsflugplatz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Grundlage dieser Ausschreibung ist die VOB/C DIN 18300, Erdarbeiten, DIN 18330 Mauerarbeiten, DIN 18331, Stahlbetonarbeiten. Ebenso sind Zuträge der TGA Planung, Verlegung der Grundleitungen, Elektroleerrohre sowie Blitzschutzanlage als separate Titel (Titel 5-7) in dieses LV integriert. Änderungen der Bauausführung behält sich der AG ausdrücklich vor. Es wird dringend empfohlen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Mehrforderungen aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Situation, insbesondere des Straßen- und Anliegerverkehrs sowie der Förderwege werden nicht anerkannt. Der Ausschreibung sind Übersichtspläne beigefügt. Gem. des „Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“,  ist der AN im Auftragsfall verpflichtet, die erforderlichen Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes beizubringen. Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist Voraussetzung für Zahlungen aller Art.
Grundlage dieser Ausschreibung ist die VOB/C DIN 18300, Erdarbeiten, DIN 18330 Mauerarbeiten, DIN 18331, Stahlbetonarbeiten.
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung des Rohbaus eines Gebäudekomplexes, bestehend aus einem viergeschossigen, nicht unterkellerten Büro- und Laborgebäude sowie einer zweischiffigen Stahlhalle einschl. Grundleitungen und der erforderlichen Nebenarbeiten im Zusammenhang mit dem vorbeschriebenen Neubau des Forschungs-/Entwicklungs- und Verwaltungsgebäudes der Firma "Access e.V." am Forschungsflughafen Würselen. Das Büro- und Laborgebäude grenzt unmittelbar an die ebenfalls neu zu bauende zweischiffige Stahlhalle an. Die erforderlichen Rohbauarbeiten für die Gründung des Hallenbaukörpers (Fundamente, Bodenplatte, Stahlbeton-Brandwand, Grundleitungen etc.) sind ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung Die Grundfläche des Labor- und Bürogebäude beträgt ca. 1.200 m2, (ca. 60 m x 20 m), BRI ca. 19.000 cbm, OKFF 187,00 m ü.NN. Die Stärke der Bodenplatte unter diesem Gebäudeteil beträgt 0,20 m, die Fundamenthöhen überwiegend 0,80 m, jeweils zzgl. Sauberkeitsschicht sowie Bodenaufbau. Die zweischiffige Halle hat eine Gesamt-Grundfläche von ca. 5.000 m2 (ca. 100 bzw. 90 m x ca. 50 m) OKFF = 187,00 ü.NN. Die Stärke der Bodenplatte in der Halle beträgt 0,35 m, die Fundementhöhe außen 1,05 m, innen 1,50 m, jeweils zzgl. Sauberkeitsschicht. Flächen für die Baustelleneinrichtung sind auf dem Grundstück nach Absprache ausgewiesen und sind vom AN für seine Zwecke herzurichten. Miet- und Genehmigungskosten im öffentlichen Bereich trägt, sofern es erforderlich sein sollte, der AG. Absperrungen, Aufstellung von Geräten etc. trägt der AN und sind einzukalkulieren. Die Ausführung der Leistungen in den LV-Positionen verstehen sich einschl. aller erforderlichen Leistungen, Geräten sowie Transporte, Entsorgung von Restmaterialien, Verpackungsmaterial etc., einschl. aller Materialien und Werkzeuge sowie Koordination mit anderen Unternehmern z.B. (Installationen, Erdarbeiten), auch wenn diese in der jeweiligen Position nicht gesondert erwähnt sind. Die wesentlichen Koordinaten und Achsen werden bauseits durch den Vermessungsingenieur abgesteckt. Weitere Absteckungen innerhalb der Baugrube einschl. Herstellung der erforderlichen Schnurgerüste erfolgen durch den AN und werden nicht gesondert vergütet.
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung des Rohbaus eines Gebäudekomplexes, bestehend aus einem viergeschossigen, nicht unterkellerten Büro- und Laborgebäude sowie einer zweischiffigen Stahlhalle einschl. Grundleitungen und der erforderlichen Nebenarbeiten im Zusammenhang mit dem vorbeschriebenen Neubau des Forschungs-/Entwicklungs- und Verwaltungsgebäudes der Firma "Access e.V." am Forschungsflughafen Würselen.
Für das Projekt Neubau PLCA im Aero-Park in Würselen wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Neubau Produktionsstätten in der DGNB Version 2023 angestrebt. ENV 1.2  Risiken für die lokale Umwelt Aus der DGNB-Zertifizierung ergeben sich Anforderungen an die Auswahl der einzubauenden Materialien, zur Minimierung des Risikos für die lokale Umwelt. Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie für Mensch, Flora und Fauna dar. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet. Die Anforderungen der DGNB sind in Stufen unterteilt und in einer Kriterienmatrix zusammengefasst (siehe Kriterienkatalog). Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich. Im DGNB Zertifizierungssystem werden risikoreiche Material- und Stoffgruppen einzeln und produktbezogen abgefragt und bewertet. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen): Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösungsmittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)). Als besonders besorgniserregend werden Chemikalien/Stoffe eingestuft, die besonders gefährlich im Sinne der folgenden toxischen Endpunkte sind: krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren). Darüber hinaus sind Anforderungen an die nachfolgend aufgeführten Materialien, Werkstoffe, Produkte, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, zu beachten, nachzuweisen und zu dokumentieren. Werkseitige Beschichtungen für Fenster, Fassadenbauteile, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme, Kälterohre: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen. Bauseitige Beschichtung: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis nur die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr-(VI)-Verbindungen Kältemittel in Kühlanlagen Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei, Cadmium- und Zinnstabilisatoren Kunststoffe, Dämmstoffe, funktionale Beschichtungen, Dichtstoffe, Gummiprodukte u. a. hinsichtlich besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs nach REACH-VO) Bodenbeläge in Bezug auf Risikostoffe und Emissionen Tragende Bauteile aus Holz wie Brettschichtholzbinder, Pfosten/ Riegel eines Tragwerkes und Fensterrahmen hinsichtlich biozider Wirkstoffe (chemischer Holzschutz nach DIN 68 800). Werkseitige Beschichtungen auf tragenden und nichttragenden Bauelementen des Holzbaues wie Lacke, Lasuren, Öle und Wachse hinsichtlich VOC. Werkseitige Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen wie Fassaden- und Akustikelemente, Türen, Verkleidungen an Decke & Wand, Parkett, Treppen und Fensterbänke hinsichtlich VOC. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen. Holz, Holzprodukte, Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Nachweise müssen über PEFC, FSC oder gleichwertige Zertifikate erfolgen Die Materialanforderungen sind den Ergänzungen zu den Leistungsverzeichnissen (ZTV) zu entnehmen. ENV 1.3  Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Zusätzlich gilt, dass die Einhaltung von Mindestanforderungen Voraussetzung für eine Bewertung von Produkten im Gebäude oder auf dessen Außenanlagen sein soll. Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte der Kostengruppen KG 300 und KG 500 der DIN 276 positiv bewertet werden können, deren sämtlichen (100% Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen werden kann. Der Masseanteil kann auf 95% reduziert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten im Produkt enthalten sind oder wenn diese im Produkt eingesetzten Rohstoffe aus Recyclingmaterial bestehen. Weitere Hinweise liefert die am 8. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung zur „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“. Die Mindestanforderungen müssen für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, nicht nachgewiesen werden, da diese durch die europäische Gesetzgebung als ausreichend geregelt angesehen wird. Als Nachweis hierfür ist für die Qualitätsstufe 1.1 eine entsprechende Zusicherung des Herstellers über die Einhaltung der Mindestanforderungen notwendig. Für die Qualitätsstufen 1.2 und 1.3 ist die lückenlose Einhaltung der Mindestanforderungen durch die standardgebende Organisation im Rahmen der Produktzertifizierung sicher zu stellen. Für den Indikator 2 „Sekundärrohstoffe“ ist der Nachweis für die Einhaltung der Mindestanforderung ab der letzten Nachnutzung lückenlos über eine Herstellererklärung oder ein Zertifikat zu erbringen. Es ist angestrebt, dass die herstellenden Unternehmen Kenntnisse über die Herkunft, die Gewinnung und die Verarbeitungsprozesse der im Produkt eingesetzten Roh- und Werkstoffe haben und dazu beitragen, dass sich entlang der Wertschöpfungsprozesse die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte erhöht und sich durch eine aktive Einflussnahme der Marktteilnehmer die ökologischen und sozialen Standards der Gewinnung und der Produktion verbessern. Zusätzlich liegt ein Nachweis vor, dass das herstellende Unternehmen/die herstellenden Unternehmen für das Produkt auf unternehmerischer Ebene die Verantwortung für eine verantwortungsbewusste und transparente Ressourcengewinnung und verarbeitung trägt/tragen und diese angemessen, zum Beispiel über CSR-Berichte, die die Verantwortung für die Lieferkette darstellt/darstellen und die Inhaltsstoffe der Produkte angemessen dokumentiert/dokumentieren und kommuniziert/kommunizieren. Unter Verantwortung auf unternehmerischer Ebene wird verstanden, dass der / die Hersteller eine (Mit-)Verantwortung für die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards bei der Gewinnung und Verarbeitung der von ihm/ ihnen genutzten Roh- und Werkstoffe übernimmt /übernehmen und sich zur Übernahme unternehmerischer Sorgfaltspflichten entsprechend der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder anderer gleichwertiger Leitlinien verpflichtet /verpflichten. Folgende Grundsätze und Prozesse sind mindestens im Unternehmensleitbild des Herstellers / der Hersteller der in Baustoffen, Produkten, Bauteilen eingesetzten Roh- und Werkstoffe verankert: Verhinderung von Korruption und Bestechung Verhinderung von negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen im Umgang mit Roh-, Werk- oder Sekundärstoffen (z. B. Konfliktmineralien), die der/die Hersteller im Rahmen der Produktion verwenden Verhinderung von Verstößen gegen Menschenrechte Zusätzlich hat der Hersteller die Herkunft der in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe zu dokumentieren, alle Verarbeitungsschritte zu benennen und die Orte (Länder und Regionen) der Verarbeitungsschritte kenntlich zu machen. Es ist als Nachweis eine Rohstoffliste mit Herkunftsnachweisen und eine Beschreibung der Verarbeitungsschritte mit den Orten in Form einer Herstellererklärung vorzulegen. Dieser Nachweis ist zur Erreichung der vollen Punktzahl in Indikator ENV1.3 Ind. 1.1 gemäß QS1.1 für vier verschiedene Produkte von vier verschiedenen Herstellern zu erbringen. Hierfür ist die Überschreitung einer Signifikanzgrenze notwendig. Die Materialkosten des Produkts müssen mindestens einen Anteil von 0,5 % an den Gesamtkosten für die KG300 und 500 (gem. DIN 276) haben. Für Produkte, die eine Bewertung gemäß Qualitätsstufe 1.2 oder 1.3 erhalten, gilt ebenfalls die Einhaltung der Mindestanforderungen. Zusätzlich verfügt das verwendete Bauteil / Produkt über ein Zertifikat eines von der DGNB anerkannten Standards (Synonyme im Rahmen dieses Kriteriums „Zertifizierungssystem“ / „Label“), der über gesetzliche Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus geht und über den Standard mindestens die Einhaltung bestimmter formeller (= systemischer) und inhaltlicher Anforderungen auf Produktebene zusichert. Eine Liste der anerkannten Labels ist auf der Website der DGNB zu finden. Idealerweise sollen die Anforderungen gemäß QS1.2 oder QS1.3 für die nachfolgenden Werkstoffgruppen erfüllt werden. Holz- und Holzwerkstoffe Naturstein Beton Metalle Glas Als Mindestanforderung für die Zertifizierung in der Version 2023 müssen ≥ 50 % (Masse) der Holzwerkstoffe aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (FSC-/PEFC-/Holz-von-Hier Label). DGNB-Nachweisunterlagen Der Nachweis der einzusetzenden Bauprodukte und Materialien kann über folgende Dokumente erfolgen. Technische Informationen Sicherheitsdatenblätter (SDB) Umweltproduktdeklarationen der Typen I und III und Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen Herstellererklärung SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen. Die Dokumentation der aufgeführten Werkstoffe, Produkte und Elemente muss mindestens folgende Angaben enthalten. Eine Excel-basierte Übersichtstabelle zur Abstimmung zwischen dem Auditor und dem ausführenden Unternehmen wird zur Verfügung gestellt. Diese enthält mindestens Angaben zu: Bauprodukt Hersteller Mengen- /Flächenangaben Beschreibung der einzelnen Schichten Nachweisdokument (TM, SDB, EPD, Herstellererklärung, …) Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis für die relevanten Materialgruppen Zusätzlich: Separate Bestätigung über die Einhaltung der Taxonomie-Anforderungen: Anforderungen in den Zeilen 47 und 48 in der Qualitätsstufe 4 (max. 0,006 mg Formaldehydemissionen / m³) Prüfung und Freigabe Die Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte durch den Auditor (Dipl.-Ing. Pejman Peyvandi, PPeyvandi@schuessler-plan.de) ist vor Einbau erforderlich. Dazu ist ein Soll-/Ist-Vergleich nebst Freigabeliste und Baustellenprotokolle der Materialkontrollen sowie Mängelanzeige / Mängelfreimeldung entsprechend Anlage 5 (siehe Kriterienkatalog Gebäude Neubau V23 bei Fehlanwendungen) einzureichen. Es werden gem. der DGNB Kriterien Anforderungen an die Durchführung und Organisation der Baustelle angelegt. Insbesondere werden Maßnahmen für eine lärmreduzierte und staubarme Baustelle gefordert. Ebenso sind Maßnahmen für den Grundwasserschutz und Vorgaben für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung/Abfalltrennung geplant. Die Auftragnehmer werden durch die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten an der Baustelle entsprechend angewiesen und die Durchführung der abgestimmten Maßnahmen zur Lärm- und Staubreduzierung sowie Gewässerschutz und Abfallentsorgung regelmäßig überprüft und dokumentiert.
Für das Projekt Neubau PLCA im Aero-Park in Würselen wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Neubau Produktionsstätten in der DGNB Version 2023 angestrebt.
Umweltschutz Baustelle: Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Lärm, Staub, Schmutz und Abfall. Die Einhaltung der u.s. Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen vom AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert und sollte vom AN unterstützt werden. Der AN schult seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer bezüglich der folgenden Vorgaben und dokumentiert dies.
Umweltschutz Baustelle:
Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten. Die verwendeten Maschinen müssen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und sollten nach Möglichkeit die Vorgaben nach RAL-UZ53 (Blauer Engel) einhalten. Es ist eine Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schallleistungspegels LWA zu führen (siehe Anlage 2) und vor Einsatz entsprechend mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders lärmintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Die Schutzzeiten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG § 47) sind einzuhalten. Ist ein Einsatz außerhalb der Schutzzeiten unvermeidbar, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Die Nachbarschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten.
Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein. Der Staub ist umgehend an der Entstehungsstelle mit einem saugenden Verfahren oder idealerweise mit einem Feucht-/Nassverfahren zu beseitigen, sodass keine Ablagerungen entstehen. Wenn es technisch möglich ist, ist die Ausbreitung des Staubs in nicht betroffene Bereiche zu unterbinden. Bei der Auswahl der Materialien sind vorzugsweise staubarme Materialen zu wählen, zum Beispiel Granulate oder fertige Mischungen statt pulvriger Stoffe. Es ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und Geräte gemäß BG-Bau zu führen (siehe Anlage 3) und entsprechend vor Einsatz mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders staubintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.
Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein.
Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren. Stoffe mit H-Sätzen sollen vermieden werden und keinesfalls in Kontakt mit dem Boden kommen. Sollte die Verwendung solcher Stoffe unumgänglich sein, ist die Bauleitung zu informieren. Der Einsatz ist zu überwachen, jede Verunreinigung des Bodens ist der Bauleitung zu melden und fachgerecht zu sanieren. Auch die Lagerung umweltschädlicher Baustoffe ist zu beachten und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Alle Maschinen sind regelmäßig auf schädliche Umweltwirkungen zu überprüfen (Ölaustritt u.ä.) und es ist ggf. umgehend Abhilfe zu schaffen. Zudem sollte der Boden vor starken mechanischen Einflüssen geschützt werden. Verdichtungen und Vermischungen von Bodenschichten sollten vermieden werden, zum Beispiel durch die Bewegung schwerer Geräte auf befestigtem Untergrund.
Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren.
Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten. Abfall sollte grundsätzlich vermieden oder weiterverwertet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle fachgerecht zu entsorgen nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Bauabfällen und Problemabfälle. Durch eine sortenreine Trennung wird eine spätere Recyclingfähigkeit ermöglicht. Misch- und Problemabfälle sollten entsprechend vermieden werden. Umweltfreundliche Verpackungen bzw. geringe Verpackungsanteile sind bei der Wahl der Baustoffe zu bevorzugen (z.B. Großgebinde, verpackungslose Anlieferung, recyclebare Verpackungen, …). Abfälle müssen direkt, spätestens beim täglichen Verlassen der Baustelle beseitigt werden
Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten.
Besondere Vorbemerkungen Die Rohbauarbeiten des Labor- und Bürogebäudes umfassen im Wesentlichen die folgenden Arbeiten: Die Erdarbeiten, ganzflächige Ausschachtung der Baugrube sowie Fundementaushub unter der Halle erfolgen vorab bauseits. Fundamentaushub unter dem Kopfbau sowie Aushub der Grundleitungsgräben, auch unter der Halle gehören zum Arbeitsumfang des AN und sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Gründung des Büro- und Laborgebäudes (Kopfbau) erfolgt durch ein frostfrei gegründetes Fundamentrost. Darauf ist eine Stahlbetonbodenplatte WU in einer Stärke von 20 cm auf einer Sauberkeitsschicht vorgesehen. Die OK Bodenplatte ist auf 186,76 festgelegt - 0,24 m unter OKFF =187,00 m.ü.NN. Die Baugrubensohle wird bauseits durch eine Mineralschotterschicht abgedeckt. Diese Schotterschicht ist während der Gründungsarbeiten zu schützen, Auflockerungen sind zu vermeiden. Die nicht mit Mineralschotter abgedeckten Flächen, z.B. unter Fundamenten der Halle werden als Schutz vorab bauseits mit einer Sauberkeitsschicht aus Beton abgedeckt. Es sind vom AN Pumpen in der Baugrube vorzuhalten, die Grund-oder Tagwasser bis zur Fertigstellung der Bodenplatte zuverlässig ableiten. Das Tragwerk wird überwiegend in Stahlbetonskelettbauweise ausgeführt. Die Außenwände bestehen aus Rechteckstützen im Raster, Abm. überwiegend 36/24 cm, mit Unterzügen sowie zwischen den Stützen ausbetonierten Brüstungselementen. Das innere Tragraster besteht aus Stahlbetonrundstützen überwiegend 35 cm Durchmesser als Plattendecke. Die Treppenhaus-/Aufzugskerne sind als Betonwandscheiben geplant. Ebenso ist eine Wandscheibe zwischen Büro- und Labortrakt vorgesehen. Die Rückwand als Abtrennung zu den angebauten Hallen wird als 30 cm starke Stahlbetonwandscheibe über alle Geschosse ausgeführt. Einige Betonwände sind in Sichtbetonqualität (Treppenhäuser SB3, Halle SB 2) herzustellen. Alle Geschossdecken des Kopfbaus werden als Ortbetonflachdecken in einer Stärke von 26 cm (außer einer Teilfläche von ca. 150 qm über 3.OG als Spannbetonhohldielendecke auf NPS Verbund-Trägern) ausgeführt. die Schalung ist als optisch hochwertige Großflächenschalung zu kalkulieren. Dies gilt ebenfalls für die Oberflächen der SB-Rundstützen. Die Arbeiten sind eng mit den Elektroinstallateuren abzustimmen, da in die Decken und teilweise auch in Wänden entsprechende Leitungen und Auslassdosen etc. integriert werden müssen (siehe auch Titel 6, Elektroeinbauteile9). Das Gebäude - Kopfbau - besteht aus dem Erdgeschoss sowie 3 Obergeschossen. Die Treppenläufe sind als gerade SB-Fertigteile vorgesehen, wobei die Stufen und Untersichten in Sichtbetonqualität SB3 auszuführen sind und bauseits nicht weiter behandelt werden. Die Treppenläufe sind nach dem Einbau wirkungsvoll und dauerhaft zu schützen. Die Fundamente der Halle haben eine Höhe von 1,50 m (innen)  bzw. 1,05 m (außen) und eine Breite von 5,20 m (innen) bzw. 3,20 m (innen). In dem Innenfundament sind 16 Köcher auszubilden für die eingespannten bauseitigen Stahlstützen des Hallenbaus. Die übrigen Stahlstützen werden auf den Fundamenten/Bodenplatte gegründet. Die OK Bodenplatte der Halle entspricht OKFF= 187,00. Die Bodenplatte wird als Industrieboden ausgeführt und mechanisch geglättet. Bezüglich der Aufstellung und Anzahl der Kräne sowie weitere Baustelleneinrichtungen wird eine Absprache mit der Bauleitung erforderlich. Die statischen Voraussetzungen für die Aufstellung der Kräne obliegt dem AN im Rahmen der Baustelleneinrichtung. Die endgültige Lage/Aufstellung sowie die übrige BE ist zwischen AN und AG abzustimmen. Das Grundstück wird bauseits eingezäunt. Die Unterhaltung der bauseitigen Bauzaunelementen (nur an den Zufahrten zum Grundstück) während der Rohbauarbeiten obliegt dem AN. Um den Hallenbau möglichst zeitnah in den Bauablauf zu integrieren, ist eine genaue Taktung der Bauabschnitte mit der Bauleitung erforderlich. Hierbei ist dem schnellstmöglichen Beginn des Hallenbaus bei den Rohbauarbeiten ein Vorrang einzuräumen. Die für den Rohbau wesentlichen DIN/EN Normen, die VOB/C für die entsprechenden Gewerke, insbesondere die DIN 1045 sind zu beachten und werden Vertragsgrundlage.
Besondere Vorbemerkungen
02 STAHLBETONARBEITEN:
02
STAHLBETONARBEITEN:
02.024 Bodenplatte Glätten Industrieboden Zulage zu vorbeschriebener Bodenplatte aus Stahlbeton (Hallenboden d= 35 cm), für das Glätten der Oberfläche mit einem Flügelglätter, als fertige Oberfläche als Hallenboden mit hohem Qualitätsanspruch, als Industrieboden. Ausführung einschl. Einstreuen von geeignetem Hartkorn (z.B. Korodur oder glw.) in die Oberfläche sowie aller hiermit zusammenhängenden Leistungen als oberflächenfertiger, abriebfester Boden, ohne weitere Beschichtung Gabelstapler-geeignet. Ausführung einschl. aller erforderlichen Betoneigenschaften Die Flächen sind sicher und dauerhaft gegen Witterungseinfluß abzudecken und zu schützen. Ausführung einschl. aller erforderlichen Leistungen und Materialien, Anlegen von Betonierfugen sowie Nachbehandlung nach Vorschrift. Ausführung in sechs Betonierabschnitten,  nach Vorgabe der Statik 5 x ca. 850 -900 qm 1 x ca. 550 qm
02.024
Bodenplatte Glätten Industrieboden
4.900,00
m2
02.064 Glätten Betondecken Glätten einer Ortbetondecke auf einem Ausbau innerhalb der Halle, Grundfläche ca. 10 m x 8 m, mit einem Flügelglätter, Oberfläche mit erhöhter Ebenheitstoleranz, als Grundlage für eine spätere (bauseitige) Bodenbeschichtung, Ausführungshöhe ca. 3,70 m über Hallenboden, einschl. aller erforderlichen Schutzmaßnahmen. Hinweis: Es handelt sich um den Raum NSHV/Sanitärzentrale innerhalb der Halle - auf der Decke werden später  Kompressoren oder sonstige Aggregate aufgestellt.
02.064
Glätten Betondecken
80,00
m2