Stahlbauarbeiten
Neubau Friedensschule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C - ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459, jeweils in der gültigen Fassung bestehen Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459 haben Vorrang
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle Das Grundstück liegt zentrumsnah am westlichen Rand der Osnabrücker  Innenstadt an der Hakenstraße / Rolandsmauer. Die umgebende Bebauung wird durch Mischnutzung geprägt. Im Norden und Westen befinden sich Wohn- und Geschäftshäuser, im Osten das Arbeitsgericht, im Süd-Osten die heutige  Hauptschule, die in einem historischen Gebäude untergebracht ist. Im Süden liegt eine öffentliche Grünfläche Der Landschaftscharakter ist derzeit geprägt von teilweise versiegelten Schulhofbereichen, unver- siegelten Grünbereichen, Spontanbewuchs und Baumbestand. Zur Hakenstraße wird das Grundstück durch großkronige Bäume begrenzt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen keine Angabe 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Das neue Schulgebäude wird eine vierzügige Oberschule mit einer ebenerdigen 1,5-Feld-Sporthalle Der Neubau erfüllt im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz den Anforderungen als Passivhaus. Der Baukörper der Friedensschule ist als Solitär geplant. Drei miteinander verbundene Volumen nehmen das Raumprogramm auf. Entlang der Hakenstraße sind diese 4-geschossig ausgebildet, zum Blockinnenbereich ein-, bzw. zwei- geschossig. Von Nord nach Süd werden die Funktionen wie folgt angeordnet. Im nördlichen Baukörper befindet sich die 1,5-Feld-Sporthalle mit darüber liegender Dachterrasse. Das mittlere Volumen nimmt die Fachräume, mit Werkstätten und Lehrküche im Erdgeschoss auf. Im dritten südlichen Baukörper werden die Unterrichtsräume in den Obergeschossen angeordnet. Im Erdgeschoss befinden sich Mensa- und Freizeitbereich, die zusammengeschaltet als Aula der Schule dienen. Im Erdgeschoss des Gebäudes werden die "öffentlichen Funktionen" der Schule angeordnet. Mensa und Werkstatttrakt erhalten so, ganz natürlich die ihnen zugehörigen Außenbereiche; die Sporthalle erhält einen eigenen weiteren Zugang für die außerschulische Vereinsnutzung. Das Erdgeschoss wird gemeinsam von allen Schülerinnen und Schülern genutzt. In den Obergeschossen differenzieren sich die verschiedenen Nutzergruppen.Jahrgangsübergreifend werden in den Obergeschossen des südlichen Baukörpers die Unterrichtsbereiche angeordnet, wobei das erste und dritte Obergeschoss Lernbüros aufnehmen, in denen jede/r Schüler/in einen persönlichen Arbeitsplatz erhält. Das zweite Obergeschoss ist, entsprechend dem pädagogischen Konzept der Friedensschule als Lern- Landschaft gestaltet. Hier findet das Lernen in Gruppen statt. Input-Räume, sowie Bereiche zum Coaching werden auf allen drei Geschossen vorgesehen und ermöglichen den Schüler/innen den Kontakt zum Lehrpersonal. Im mittleren Baukörper werden die Fachräume, sowie die Verwaltung situiert. Das Erdgeschoss nimmt die Werkstätten, sowie Lehrküche und Bandraum auf. Im ersten Obergeschoss befindet sich die Verwaltung. Das zweite Obergeschoss ist den musischen Fächern gewidmet. Hier werden Kunst-, Musik und Textilräume nebst den zugehörigen Sammlungsräumen verortet. Aufgrund der technischen Installation der naturwissenschaftlichen Fachräume werden diese im obersten Geschoss angeordnet. Das zentrale Schulforum, mit einer alle Geschosse verbindenden repräsentativen Treppe, verknüpft beide Baukörper und erschließt gleichwertig alle Nutzungsbereiche. Im nördlichen Baukörper wird die 1,5-Feld-Sporthalle errichtet. Für die externe Nutzung durch Sport- vereine wird ein separater Zugang über einen kleinen Vorplatz von außen erschlossen. Die Hallenfläche wird nach Norden blendfrei über ein Fensterband belichtet. An der südlichen Längsseite des Hallenbau- körpers werden zweigeschossig die zugehörigen Nutzungen (Geräte, Umkleiden, etc.) organisiert. Das Tragwerk ist als Massivkonstruktion (Stahlbetonbau) konzipiert. Tragende und aussteifende Außen- wände werden als Massivbau in Stahlbeton errichtet. Die Wände der Dachtechnikzentralen werden als leichte Stahlkonstruktionen errichtet. Außenstützen werden nach statischer Erfordernis dimensioniert und in Stahlbeton ausgeführt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und auf einer durchgehenden, elastisch gebetteten Bodenplatte im EG gegründet. Die Dachtechnikzentralen erhalten eine Bekleidung aus gedämmten Sandwichplatten mit Metallbekleidung. Die tragenden und aussteifenden Innenwände sind in Massivbauweise geplant.und Innenstützen werden als Stahlbetonstützen realisiert, diese sind teilweise freistehend in offenen Raumbereichen, teilweise in Innenwände integriert. Die Decken sind als Stahlbeton-Flachdecken ausgeführt. Unterzüge und Überzüge werden zur Randab- stützung der Decken im Bereich von Öffnungen eingesetzt. Treppenpodeste der Fluchttreppenhäuser, sowie die Treppe des Schulforums werden analog den Decken als massive Ortbetonkonstruktionen erstellt. Die Treppenläufe werden als STB-Fertigteilkonstruktionen erstellt und schalltechnisch über Tronsolen von Podesten und umgebenden Wänden getrennt. Dachkonstruktionen über Schulgebäude und Sporthalle werden sämtlich als Stahlbetonflachdecken aus- geführt. Das Dach über der Sporthalle ist mit Einfeld-Verbundträgern konzipiert. Die Träger sind in einem Raster von 4,08 m angeordnet und haben eine Spannweite von 18,80 m. Für den Brandschutz der Träger wird Kammer- beton herangezogen (oder gleichwertige alternative Brandschutzmaßnahmen). Die Dachebene wird durch eine teilvorgefertigte Stahlbetondecke (Filigrandecke) gebildet. Die Dachebene übernimmt die horizontale Aussteifung des Daches und muss daher kraftschlüssig mit der STB-Konstruktion verbunden werden. Die Dächer der Technikzentralen werden als leichte Stahl-Konstruktionen errichtet. Querschnitte und Ab- messungen anhand statischer Erfordernis. Die Zugänge zum Schulgebäude erhalten Vordächer als massive Stahlbetonfertigteilkonstruktionen mit den erforderlichen Aufbauten zur Entwässerung. Treppengeländer der notwendigen Treppenräume werden als Stahlkonstruktion pulverbeschichtet ausgeführt. In Gebäude B/TRH 4 wird zur Erschließung der Dachtechnikzentrale zwischen dem 3. und 4. Obergeschoss eine Stahltreppe als Gitterrosttreppe berücksichtigt. Die Innenhöfe, sowie die Dachterrasse oberhalb der Sporthalleund das Dach über dem dritten Ober- geschoss erhalten einen Warmdachaufbau mit 2-lagiger Bitumenabdichtungsbahn und werden mit Aufbauten gem. Vorgaben der Landschaftsarchitektur, in Teilbereichen mit einer extensiven Begrünung, versehen. Auf den Dachflächen des dritten Obergeschosses sind Sekuranten als Anschlagpunkte / Seilsysteme vorgesehen. Die Dachtechnikzentrale erhält eine Dachkonstruktion als Stahlkonstruktion gem. statischer Erfordernis. Ausführung: Trapezblech + Gefälledämmung + Abdichtung. Die Dachterrasse oberhalb der Sporthalle erhält umlaufend eine über die seitens Schulbaurichtlinie geforderte Absturzhöhe hinausgehende Absturzsicherung als Stahlkonstruktion gem. stat. Erfordernis. Auf die Stahlkonstruktion werden Rahmen mit Brüstungselementen als Metallkonstruktion aufgebracht. Im Bereich zwischen den Treppenhäusern zwei und drei wird eine Pergola als Stahlbaukonstruktion zur Aufnahme der Sonnenschutzelemente vorgesehen. Technische Ausstattung Die Wärmeerzeugung wird über Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan) durchgeführt, Anordnung auf dem Dach. Raumbeheizung erfolgt über Flächenheizung Fußboden, Fußbodenheizungsrohr aus Kunststoff, Verteilleitungen im Gebäude aus Kupfer. Heizkreisverteiler und Wärmeerzeugerverrohrung aus Stahlrohr. Alukaschierte Mineralwolldämmung. Verlegung der Verteilleitungen in Vorwandinstallationsschächten, Trockenbauwänden und abgeh. Decken. Niederspannungsseitige Stromversorgung aus einer Trafostation der SWO Netz. HAK und Wandlermessung im eigenen Betriebsraum; Anschlusswert: S=250 kVA Stromversorgung über Niederspannungshauptverteilung im EG. Das Gebäude bekommt eine äußere Blitzschutzanlage, sowie innen einen sternförmigen Potentialausgleich. Auf den Dach- und Wandflächen der Technikzentrale in Gebäude A+B  wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Einspeisung erfolgt im Hausanschlussraum Seilaufzug mit vier Haltestellen und autarkem Schachtentrauchungssystem. Fläche und Kubatur: BGF gesamt 14.406 m2 BRI gesamt  57.052 m3 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Baustellenandienung erfolgt über die Rolandmauer. Diese wird großräumlich von der Straße Heger Tor Wall aus angefahren. Es bestehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten innerhalb des Baufeldes. Das Gelände darf auf Grund der bestehenden Parkplatzknappheit ausschließlich von Firmenfahrzeugen befahren werden. Privat-PKW dürfen nicht geparkt werden. Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Auf der Straße Rolandmauer dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten Öffnungen und Treppenhäuser möglich. Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen. Auf der Ostseite des Gebäudes wird für Materialtransporte ein Gerüstaufzug mit einer Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von 3,2 x 1,4 m zur Verfügung gestellt. Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle Obergeschosse eingerichtet. Sonstige Transporteinrichtungen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt 0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss werden durch den AG an den im Konzept zur Baustellenlogistikersichtlichen Übergabepunkten zur Verfügung gestellt. Anschlüsse und Verteilung für die eigene Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis zu diesen Übergabepunkten sind Sache des AN. Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege beleuchtet. Der Verbrauch von Baustrom und -wasser ist für den AN kostenfrei. 0.1.8 Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Sanitäranlagen und Waschräume und ein Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR 38/2 werden durch den Auftraggeber für den AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder wettergeschützte Lagerplätze werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Für das Aufstellen von Tagesunterkünften und Materialcontainern stellt der Bauherr Flächen innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Platzbedarf ist bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen. Bei einer Beheizung von Containern mit Gas sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine Beheizung von Materialcontainern ist grundsätzlich nicht zulässig. Lagerplätze können auf den im beiliegenden Konzept zur Baustellenlogistikgekennzeichneten befestigten Flächen eingerichtet werden. Auf die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch mehrere AN wird ausdrücklich verwiesen. Der Platzbedarf st bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen. Die Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt. Dieser ist vom AN ständig geschlossen zu halten. Die Baustellenzufahrten sind täglich nach Arbeitsende zu verschließen, sofern sie durch den AN geöffnet wurden. Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen Container- anlagen. Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten 0.1.10  Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Max. Grundwasserstand -1,40 m = 62,20 üNN 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Der Auftraggeber richtet nach Fertigstellen der Rohbauarbeiten ab dem Quartal IV/2026 auf dem Bau- gelände eine Abfallsammelstelle/einen Wertstoffhof für die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe der Baustelle ein. Die Nutzung des Wertstoffhofs und die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe sind unter Beachtung der u.a. Regelungen für die AN kostenfrei. Die Nutzung des Wertstoffhofs ist für den AN verpflichtend. Die Stellung von eigenen Abfall- und Wertstoff- Containern durch den AN zur Abfall- oder Schuttbeseitigung ist auf Grund der Platzverhältnisse nicht möglich. Das Einsammeln und der Transport der Müll- und Reststoffe von der Baustelle zur Abfallsammelstelle erfolgt durch den AN. Abfälle sind zu trennen und, soweit möglich, täglich, mindestens jedoch 2 x wöchentlich ordnungsgemäß zu entsorgen. Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind unzulässig. Die Abfallsammelstelle wird bis zum Ende der Bauzeit vorgehalten und dann abgebaut. Er wird durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachentsorgungsfirma betrieben. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Es ist untersagt Abfälle anderer Baustellen mitzubringen und über den Wertstoffhof kostenlos zu entsorgen. Am Wertstoffhof nicht angenommen werden: - asbesthaltige Baustoffe - Sondermüll - Schadstoffhaltige Abfälle Die Materialien sind entsprechend der Entsorgungsvorschriften vorbereitet und sortiert auf dem Wertstoffhof in die entsprechenden Behältnisse zu verfüllen. Nicht den Vorschriften entsprechend getrenntes Material wird auf Kosten des anliefernden AN entsorgt. Vom Auftragnehmer ist die durch den Betrieb des Wertstoffhofes entstehende Kostenersparnis in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Der AG stellt für Brotzeitabfall und Getränkeleergut, insbesondere für Glas- und Plastikflaschen, Dosen usw. Abfallbehälter im Bereich des Wertstoffhofes zur Verfügung. Auftragnehmern, die trotzdem die Baustelle mit Abfall verunreinigen, werden die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt. Widerrechtliche Schutt- und Abfallansammlungen und Verunreinigungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld werden dokumentiert und nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von einem Werktag ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Verursachers beseitigt. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz Keine vorhanden 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen, Bauteilen Die auf dem gesamten Gelände vorhandenen Bäume und Bepflanzungen sowie bereits vorhandene Baumschutzzäune dürfen nicht beschädigt werden. Der Baumschutz darf nicht geöffnet, versetzt oder entfernt werden. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen Keine vorhanden 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, Abwasser- und Versorgungsleitungen gem. Baustelleneinrichtungsplan 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Keine vorhanden 0.1.18 Angaben zu Kampfmitteln Die bauseits erfolgte Abbruchmaßnahme der Bestandsgebäude wurde baubegleitend mit einer Kampfmittelüberprüfung begleitet. Der AG beabsichtigt für den Ausführungszeitraum der Erdarbeiten (Baugrube) eine baubegleitende Kampfmittelüberprüfung zu beauftragen 0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffene MaßnahmenDer AG beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer Keine vorhanden 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Durch den AG wurden vor der Baumaßnahme auf dem Baugelände vorhandene Schadstoffe beseitigt. 0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten Keine Vorhanden 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Rohinstallation Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Baustelleneinrichtung
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von Leistungen anderer Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind der Stahlbau, Sandwich-Elemente und Trapezbleche für den Neubau des Schulgebäudes. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Die Baustelle liegt sehr zentral im Innenstadtbereich von Osnabrück. Daher ist das Umfeld dicht bebaut und besiedelt. Die beengten Platzverhältnisse sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuell weitergehende Erschwernisse sind in separaten Positionen erfasst, sofern erforderlich. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben Gemäß SiGe-Plan und Anweisungen SiGeKo. Der AN hat vor Aufnahme seiner Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern anderer Unternehmen Gemäß §4 Abs. 3 VOB/B und Anweisungen SiGeKo 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen Keine vorhanden 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen Bereitstellung, Vorhaltung und Abbau einer Abfallsammelstelle einschließlich Entsorgung der bauseits anfallenden Abfälle wird vom AG gestellt. Materialien können in der Regel nur in dem Umfang auf die Baustelle geliefert werden, wie sie innerhalb von 5-8 Arbeitstagen eingebaut werden können. Umfangreiche Anlieferungen und Großtransporte des AN sind bei der Objektüberwachung des AG in der Baubesprechung der vorhergehenden Woche anzumelden, mindestens jedoch mit 7 Tagen Vorlauf. 0.2.7 Besondere Anforderungen an Auf- und Abbau von Gerüsten Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung von Gerüsten für die Ausführung der eigenen Leistung ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge etc. durch den AN Nach Ausführungsende der Rohbauarbeiten wird ein Fassadengerüst und ein Lastenaufzug vom AG gestellt. 0.2.9 Vorhaltezeit Schutzmaßnahmen, Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Einrichtungen für andere Unternehmer Keine vorhanden 0.2.10 Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen Keine 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereiteten u. nicht genormten Stoffen Keine 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Baustoffe und -teile Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung definierten, notwendigen Leistungsmerkmalen entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu berücksichtigen. Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die Werksgarantien, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die Einhaltung der geforderten Eigenschaften. Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu laden. 0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Gemäß Vergabunterlagen. 0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffe Keine vorhanden 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu entsorgenden Stoffe u. Bauteile Die Nachweise über Transport und Entsorgung sind beizubringen 0.2.16 Art, Zusammensetzung, Menge der Stoffe, die vom AG bereitgestellt werden Vom Auftraggeber werden keine Stoffe bereitgestellt. 0.2.17 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen Vom Auftraggeber werden keine Geräte oder Arbeitskräfte für das Abladen, Lagern oder den Transport von Stoffen oder Bauteilen zur Verfügung gestellt. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer gem. Leistungsverzeichnis 0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme Nur nach Erfordernis. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Eine Nutzung vor der Abnahme ist nicht vorgesehen. 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist gem. Leistungsverzeichnis 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt gem. den Rechnungen als Anlage beizufügenden Aufmaßplänen
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3 EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNGEN VON DER ATV 0.3.1 Abweichungen von der ATV Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehene Regelungen getroffen werden, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen angegeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 siehe Leistungspositionen
0.3 EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNGEN VON DER ATV
0.4 EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND BESONDEREN LEISTUNGEN 0.4.1 Nebenleistungen In Ausnahmefällen sind Nebenleistungen im Leistungsverzeichnis erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden sollen 0.4.2 Besondere Leistungen Werden besondere Leistungen verlangt, sind diese im Leistungsverzeichnis aufgeführt
0.4 EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND BESONDEREN
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG Ausführungszeiten Der Bauablauf sowie die Bauverfahren sind unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Zwischen- und Endtermine, der bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten Sache des Auftragnehmers. Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen. Alle durch die Eigenart der Baustelle zu erwartenden Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt werden. Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und -fristen vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen - unbeschadet zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers und Dritter - die Kosten, die sich für ihn aus der verlängerten Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten. Es ist damit zu kalkulieren, dass die Leistungen in Abschnitte unterteilt erbracht werden müssen. Dabei sind Abhängigkeiten zu berücksichtigen, die sich aus der Koordination des Bauablaufs mit Leistungen anderer Unternehmer ergeben. Auch innerhalb dieser Bereiche ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen. Zudem sind Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten. Auf die gleichzeitig zu den Arbeiten des AN stattfindende Arbeitsausführung anderer Unternehmer wird ausdrücklich hingewiesen. Alle gewerkespezifischen Leistungen des AN sind nach Beauftragung durch den AG, bezogen auf den Bauablaufplan terminlich darzustellen und der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Ausführungszeitraum Ausführungszeitraum der geplanten Baumaßnahme gem. FB 214 Geräte Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und Maschinenbetrieb sind Maßnahmen zu treffen, die das Versickern von Öl und Treibstoffen in den Untergrund zuverlässig verhindern. Der Aufwand hierzu ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen. Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder fallen sie aus, so sind sie durch den AN kostenfrei auszutauschen. Die Geräte müssen den einschlägigen Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen entsprechen und vom TÜV geprüft sein. Nachweise hierüber sind auf Verlangen vorzulegen. Die zur Maschinenbedienung eingesetzten Fachkräfte müssen die jeweils erforderlichen Berechtigungsscheine vorweisen können. Vorhandene Leitungsanlagen Das Auffinden oder die Beschädigung von Leitungen, bei denen Zweifel an deren Stilllegung besteht, sind umgehend zu melden. Angaben zum Baustellenbetrieb Arbeitszeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Baustellenlärm Anforderungen an Geräte und Maschinen: Es sind möglichst emissionsarme und gering staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden. Dies sind z.B. Geräte mit -  Emissionsraten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik -  Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und Austrittsstellen -  gekapselten Staubquellen -  Verkleidungen -  Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort sind im Plangebiet, sofern möglich, mit Partikelfilter-Systemen auszustatten. Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.B. Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde Maßnahmen (wie z.B. Benetzen; Erfassen, Absaugen, Staubabscheiden) zu treffen. Offene Materialübergaben sind zu vermeiden. Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zuvermeiden. Abschalten der Motoren der zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies betriebsbedingt möglich ist. Prüfen, ob Maschinen und Geräte unter Unterdruck betrieben werden können. Es wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezugnahme auf die TA-Lärm und des Bundesimmissionsschutzgesetz verwiesen. Bautagesberichte / Arbeitsplan Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende Grundsätze sind zu beachten: Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Das Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das Bautagebuch muss die nachfolgenden Angaben enthalten: Regelmäßige Angaben: Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind: Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeite Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten Das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur Erbrachte Leistungen der namentlich aufzuführenden Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden Besondere Angaben: Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher zu erfassen sind: Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik), bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen. Alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur Kündigung des Vertrages hergeleitet werden können Mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt der Weisung), Personalwechsel Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leistungsbeschreibung Bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände Das Bautagebuch ist wöchentlich der Objektüberwachung vorzulegen. Bautoiletten Der AN hat seine Mitarbeiter zur Nutzung der Bautoiletten aufzufordern. Alkohol und Drogenverbot Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt das Alkoholverbot und Drogenverbot. Bei Zuwiderhandlung wird von der Objektüberwachung ein Baustellenverbot ausgesprochen. Schlafunterkünfte Schlafunterkünfte dürfen auf dem Baustellengelände nicht unterhalten werden. Personal Die Arbeitnehmer des AN müssen für die beauftragte Leistung persönlich geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen der Bauüberwachung oder des SIGEKO nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Arbeitsmedizinische Vorsorge Der AN hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss im Unternehmen des Auftragnehmers vorliegen. Nutzung von Sicherungsmaßnahmen Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Es ist strikt verboten, Maßnahmen oder Einrichtungen, die zum Fernhalten von Unbefugten dienen, zu entfernen. Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem SIGEKO festzulegen. Werden Einrichtungen, z.B. Gerüste und Umwehrungen mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind dem SIGEKO oder der Objektüberwachung umgehend mitzuteilen. Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Der AN hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Absturzgefahr erst benutzt werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. Maßnahmen gegen Abstürzen vom Aufsichtführenden bzw. der Sicherheitsfachkraft des AN überprüft worden sind. Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeits- plätze sind durch geeignete Maßnahmen abzusperren. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Der AN darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die mit einer FI-Schutzschaltung ausgerüstet sind (Baustromver- teiler). Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen VDE Richtlinien und UVV entsprechen und nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein. Persönliche Schutzausrüstungen Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zum Arbeitsbereich. Das Tragen von Bausicherheitsschuhen nach DIN EN 345 und Schutzhelmen nach prEN 397 ist auf der gesamten Baustelle Pflicht! Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich, wie z.B. Augen- / Gesichtsschutz oder Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung, hat der AN entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften" VBG 1 §4 für sein Personal kostenlos zur Verfügung zu stellen. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen oder erkennbare Firmenlogos werden von der Objektüberwachung oder dem SIGEKO als persönlich ungeeignet von der Baustelle verwiesen. Feuergefährliche Arbeiten Schweiß-, Trenn-, Schneid- und sonstige feuergefährliche Arbeiten bedürfen der arbeitstäglichen, schriftlichen Zustimmung der örtlichen Bauleitung. Sie unterliegen der Melde- und Dokumentationspflicht des AN. Hierbei ist die Firma, der Name des ausführenden und verantwortlichen Monteurs, die genaue Lage der Arbeiten sowie die vorgesehene Arbeitsdauer anzugeben. Die Überwachung der Ausführung, das Einhalten aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie eine ausreichende Nachkontrolle (Brandwache) nach Beendigung der Arbeiten obliegt der Verantwortung des AN. An diesen Arbeitsstellen hat der AN geeignete Löscheinrichtungen bereitzustellen (Feuerlöscher o.ä.). Des Weiteren muss die Möglichkeit zur schnellen Alarmierung von Löschkräften gegeben sein. Vor Ausführung von Schweißarbeiten ist ein Schweißerlaubnisschein bei der nächsten Leitwarte des AG einzuholen. Bei Versäumnis und Fehlalarm mit Feuerwehreinsatz gehen die Kosten zu Lasten des AN. Gefährliche Arbeitsstoffe Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies rechtzeitig vor dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem SIGEKO mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr z.B. durch Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre usw. für Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Sinne der Baustellenverordnung entsteht. Baubesprechung / Baubegehung / Koordinationsbesprechungen Die regelmäßige Teilnahme des AN an den wöchentlichen Baubesprechungen, Baubegehungen und SIGE-Koordinationsbesprechungen ist Pflicht. Die Besprechung findet in deutscher Sprache statt. Die Termine werden durch die örtliche Bauüberwachung rechtzeitig bekanntgegeben. Die Besprechungsergebnisse werden protokolliert und an alle Beteiligten verteilt. Sofern nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eingang des Protokolls Einspruch zu Protokollpunkten eingelegt wird, gilt das Protokoll als bestätigt. Not- / und Havariefälle Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung der Bauüberwachung, für Not- und Havariefälle einen zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Die Erreichbarkeit dieses Ansprechpartners muss ständig, auch nach Arbeitsschluss, am Wochenende und an Feiertagen, gewährleistet sein. Projektbeteiligte Eine Liste der am Projekt beteiligten Firmen wird von der örtlichen Bauüberwachung geführt. Planungsunterlagen / Ausführungsplanung / Werkplanung Dem AN werden die Planungsunterlagen digital als PDF-Datei über ein Downloadportal vor Beginn der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Eine Übergabe der Ausführungsplanung in Papierform erhalten Sie vor Ausführungsbeginn vom Architekten. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den Architektenzeichnungen. Sämtliche vorgenannte Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 5 AT nach Planerhalt anzuzeigen. 5.8 Parallelleistung anderer Gewerke Ein Anspruch des AN auf exklusive Baufreiheit besteht nicht. 5.9 Abrechnung Abrechnungen haben analog zum vorliegenden Leistungsverzeichnis, in getrennten Titeln zu erfolgen. Dies gilt sowohl für Abschlag- als auch Schlussrechnung. Abschlags- und Schlussrechnungen sind einschließlich Aufmasse und ggfls. Nachträgen digital (GAEB-konform) einzureichen. Die Aufmaße sind grafisch nachvollziehbar auszugeben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Rechnung inkl. Anlagen parallel an den Auftraggeber und an die Objektüberwachung gesandt wird. Rechnungen, die auf anderem Weg eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht eingereicht.
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG
ANLAGEN Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügten Planunterlagen, Gutachten, Berechnungen o.ä. beigefügt
ANLAGEN
HINWEIS ZU ANLIEFERUNG BEI LAUFENDEM BETRIEB EINER ANGRENZENDEN SCHULE Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr mit Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb einer am Baufeld angrenzenden Schule nicht zulässig. Im Bereich der Zufahrtsstraße zum Baufeld ist auf die Fahrradfahrer und Fußgänger im Zeitraum der gesamten Baumaßnahme besondere Rücksicht zu nehmen. Alle Fahrzeuge sind ganztägig einzuweisen.
HINWEIS ZU ANLIEFERUNG BEI LAUFENDEM BETRIEB EINER
Die folgenden Festlegungen, ergänzender Angaben, gelten für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses. Alle hieraus erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die zusätzlichen Hinweise in den einzelnen Bereichen dieses Leistungsverzeichnisses sind ergänzend zu beachten und mit einzukalkulieren. Alle Leistungspositionen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, grundsätzlich die Lieferung und den Einbau. Weiterhin die Bereitstellung und Vorhaltung der zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Stoffe, Materialien und (Ein-) Bauteile frei Verwendungsstelle und die Abfuhr sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller durch die Leistungserfüllung nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergehenden Teile einschl. der anfallenden Lade- und Lagerleistungen, Nebenarbeiten und Nebenleistungen. Ferner sind alle baubetrieblichen Aufwendungen (z.B. für Geräte und deren Betriebskosten) in den Einheitspreisen der Leistungen, für die sie erforderlich sind, zu berücksichtigen, wenn hierfür keine besonderen Positionen vorgesehen sind.
Die folgenden Festlegungen, ergänzender Angaben,
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024, ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses Stahlbauarbeiten. Berechnungsgrundlage ist das GEG2023 / KFNWG EH 40, Nichtwohngebäude als Effizienzhaus 40. Die Gebäude A+B+C werden mit erhöhten Anforderungen als Passivhaus-Standard ausgeführt. Folgende erhöhte Anforderungen sind zu beachten: - U-Werte ca. 0,15 W/m²K - 3-fach Verglasung - erhöhte Luftdichtigkeit - Minimierung der Wärmebrücken Die PHPP-Zertifizierung ist nicht geplant. Die Anforderungen der DIN 4108-2 zum Mindestwärmeschutz und Vermeidung von Tauwassereinfall, an den Feuchteschutz DIN 4108-3 und an die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 sind einzuhalten. berücksichtigter Wärmebrückenzuschlag die gesamte Stahl-Konstruktion: ??Ui = 0,02 W/m Der Nachweis des U-Wert-Zuschlags der therm. Entkopplung der Stahlbauteile ist mit zu berücksichtigen. In der GEG-Berechnung wurde der Wärmebrückenkorrekturwert Delta U WB=0,015 W/m2K berücksichtigt, Anschlüsse an angrenzende, zu dämmende Bauteile sind nach DIN 4108, Beiblatt 2 nach einer detaillierten Wärmebrückenberechnung auszubilden. Die detaillierte Wärmebrückenberechnung wurde in den Ausführungszeichnungen des Architekten berücksichtigt. Abweichungen der Dämmung zur AFZ sind nur durch einen bauphysikalischen Nachweis der Wärmebrücke zulässig, Änderungen sind durch den Architekten freizugeben. Der Mindestwärmeschutz ist auch an allen Bauteilen mit örtlich reduzierter Wärmedämmung einzuhalten, zur Minimierung von Wärmebrücken. Die U-Werte der GEG-Berechnung sind einzuhalten, die Kosten für zu erbringende Nachweise sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Aus der Werk-und Montageplanung resultierende Änderungen zur Einhaltung der geforderten U-Werte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Technikzentrale / 4.OG / Gebäude A+B: Die Wärmedämmung der Dach-und Wandflächen dient nur dem Zweck, um den umschlossenen Technikflächen Frostschutz zu gewährleisten. Hier können Temparaturdifferenzen auftreten. Dies ist bei Materialausdehnungen zu berücksichtigen. Nach Angaben der TGA-Planer wird die Temparatur im geschlossenen Bereich der Technikzentrale nicht unter 5°C fallen.
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
Systembeschreibungen Sandwich-Elemente / Technikzentrale Die vertikale Beplankung mit Sandwichelementen ist als Tragkonstruktion der wandhängenden PV-Module herzustellen. Sandwich-Elemente aus Stahl, verzinkt, Korrosionsklasse mind. C3, Dicke der Farbbeschichtung gem. DIN 55634-1:2025-08 Aufbau: im geschlossenen Bereich: außen - mikroliniert, D 0,6 mm, RAL 9006 Dämmung PUR/PIR Hartschaum, D 120 mm innen - liniert, D 0,5 mm, RAL 9006 im offenen Bereich: außen - wie vor Dämmung - wie vor innen- liniert, D 0,6 mm, sonst wie vor Sandwich-Elemente in Horizontalllage für geschlossene und offene Bereiche verschiedene Längen/Spannweiten L 3,30-5,62 m Deckbreite H 1,00 m, unten in 3 Reihen Deckbreite H ca. 0,49/0,65 m als Pass-Stück, oben als First/Traufe Befestigung der Sandwichelemente durch Verschrauben in Stahlstützen und Stb-Aussenwänden, Schrauben werden mit sichtbaren ebenfalls verschraubten Alu-Lisenen, B 10 cm befestigt und mit einer flächenbündigen Fugenleiste, B ca. 3,4 cm abgedeckt. folgende Anforderungen sind gem. DIN 55634-1:2025-08 einzuhalten: - Korrosionsklasse mind. C3 - Erwartete Schutzdauer Very High VH = 25 Jahre - Farbbeschichtung, außen, Mindestdicke = 40 µ - Materialstärke, außen, Mindestdicke = 0,6 mm Stahlblech-Außentüren / Technikzentrale Stahlblechtür: mit 62 mm Stärke. Dickfalz, 1-flügliges, einbaufertiges Türelement für den Außeneinsatz Rohbauöffnung (Breite x Höhe): gemäß Positionstext Blechstärke ca. 1,0 mm. Türblatt mit Dämmkern aus Steinwolle, Vollflächig und planeben mit der Füllung verklebte Verbundkonstruktion. Anschlag: links und rechts Bänder: 3-dimensional verstellbare Objektbänder, Anzahl nach statischer Erfordernis Eckzarge: Materialstärke: 1,5 mm, mit 3D-Aufnahmeelementen, mit Türschwelle, mit Dämmkern aus Steinwolle, Dübelmontage Dichtung: EPDM-Dichtung, 3-seitig umlaufend, schwarz Baukörper / Anschlüsse: Sturzbereich: Sandwich-Elemente Seitlich: Sandwich-Elemente
Systembeschreibungen
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen. Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper. Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht überschreiten. Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer jeweiligen Ausprägung und der Anforderung aus der Norm oder des Prüfzeugnisses auszuführen. Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden. Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2014-03, Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 33 ist zu berücksichtigen. Abdichtung zum Baukörper Es sind die für die jeweilige Bausituation erforderlichen Dichtungsprofile einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen. AS 1  Anschluss seitl. Das Element wird an Quadrat-Hohlprofilen aus Stahl befestigt. Die Hohlprofile werden wiederum an den Sandwich-Elementen befestigt. Die Abdichtung erfolgt mit oben beschriebener Abdichtungsfolie, die auf dem Baukörper und den Elementen zu verkleben ist. Die Folie wird an der Außenseite der Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen. AO 1  Anschluss oben Das Element wird an Quadrat-Hohlprofilen aus Stahl befestigt. Die Hohlprofile werden wiederum an den Sandwich-Elementen befestigt. Die Abdichtung erfolgt mit oben beschriebener Abdichtungsfolie, die auf dem Baukörper und den Elementen zu verkleben ist. Die Folie wird an der Außenseite der Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen. AU 1  Anschluss unten Die Folie wird an der Außenseite der Rahmenkonstruktion und bis auf den tragenden Baukörper zurück geführt und verklebt. Die Dichtfolie dient dem Wetterschutz und sorgt für eine wind- und luftdichte Abdichtung. Die Folie ist selbstklebend, eine Vorbehandlung des Untergrunds mit Primer ist einzukalkulieren. Durchdringungen der Abdichtungsfolie sind mit einer Abdichtungsbeschichtung zu verschließen.
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
Weitere Hinweise Fenster und Türen Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinkt auszuführen. Alle anderen Stahlteile sind gegen Korrosion zu schützen. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist sicherzustellen, dass keine Kontaktkorrosion u. andere Fließströme auftreten, die zu Materialzerstörungen führen können. Dichtprofile müssen mit allen angrenzenden Stoffen verträglich sein. Anfallendes Wasser muss kontrolliert und unmittelbar abgeführt werden. Ablauföffnungen für Rahmen und Glasfalz sind zur Außenseite anzuordnen u. gegen Rückstau durch Winddruck zu schützen. Fehlbedienungssperren sind grundsätzlich für jeden Flügel und jeden Beschlag vorzusehen. Die Glasdicken sind nach den Vorschriften d. entsprechenden Hersteller zu ermitteln. Sollten die ermittelten Glasdicken von denen im LV angegeben abweichen, gelten die Glas-dicken des AN. Zur Ermittlung von Windbelastung und Schlagregensicherheit sind die Höhenangaben in den beiliegenden Ansichten zu entnehmen. Sämtliche Elemente sind in kompletter u. gebrauchsfertiger Leistung herzustellen, zu liefern und einzubauen, inkl. aller wind-u. diffusionsdichten Anschlüsse zum Bauwerk, Paneele, Verglasung, Fensterbänke, Rolladenführungen, etc. Die Montage hat gemäß den Montagerichtlinien und den Vorgaben des Systemgebers zu erfolgen. Der fachgerechte Einbau der Elemente nach RAL bzw. GEG ist ohne zusätzliche Vergütung in die entsprechenden Positionspreise einzukalkulieren. Die Fugen zwischen Türzargen und Sandwich-Elementen sind mit geeigneten Isolierstoffen vollständig zu schließen. Bis zur Abnahme sind alle Elementflächen mit geeigneten Schutzfolien zu schützen. Direkt vor der Abnahme, oder auf Anweisung der Bauleitung des AG, sind alle Schutzfolien, Aufkleber, Montagehilfsmittel und Verschmutzungen zu beseitigen u. zu entsorgen sowie die Elemente gründlich zu reinigen. Vom AN verursachter Schutt sowie Verpackungsmaterialien sind vom AN zu entsorgen. Alle erforderlichen Hebe-, Hilfs-, Abfang-u. Aussteifungskonstruktionen für die Ausführung der Leistungen, sind vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (z. B. Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben, Verstärkung der Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen. Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist in schriftlicher Form inkl. der Systemgeberbestätigung nachzuweisen. Nebenleistungen Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten: Das eigenverantwortliche Übertragen der bauseitigen Meterrisse (1 x je Geschoss) zu den jeweiligen Einbauorten. Die Vorabfertigstellung von Teilbereichen nach Angabe der Bauleitung. Das Anfertigen der ausreichenden Werkstatt-und Montageplanung für alle Elemente. Ausführung und Abrechnung Die Leistungen sind nach DIN 18360 auszuführen und abzurechnen. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach Stückzahlen gemäß Auflistung im LV. Hinweise zur Kalkulation Die angebotenen Einheitspreise gelten auch dann, wenn sich die äußere Ansichtsfläche der Elemente (Rohbauöffnung) nur bis inkl. 5 % vergrößert oder verkleinert. Darüber hinausgehende Abweichungen sind der AG-Bauleitung inkl. der dazugehörenden Nachtragsangebote unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vor einer ausdrücklichen, schriftlichen Beauftragung gelten die EP des Nachtragangebotes als noch nicht vereinbart. Sämtliche Elemente, die mit elektrischen Ausstattungen versehen werden, sind so herzustellen, dass die gesamte Verkabelung absolut unsichtbar im Rahmen liegt. Die Elemente sind unabhängig von der Anschlagsrichtung (DIN Links/DIN Rechts) zu kalkulieren. Für die Werk-und Montageplanung ist die Anschlagsrichtung der Ansichtszeichnungen zu entnehmen.
Weitere Hinweise Fenster und Türen
die Toleranzen der Stahl-Tragkonstruktion und Sandwich-Elemente aus Produktions- und Montagetoleranzen werden nach DIN 18202:2019-07 definiert Anforderungen gelten für die Bauteile Stahlstützen, Stahlträger, Sandwich-Elemente, Stahl-Tragkonstruktion nur vertikal und horizontal, Sandwich-Elemente mit rechteckigen Grundformen, Ausnahme im Übergang zwischen geschlossenen und offenen Bereich mit Schräge. Befestigung der Sandwichelemente durch Verschrauben in Stahlstützen und Stb-Aussenwänden, Schrauben werden mit sichtbaren ebenfalls verschraubten Klemmprofilen abgedeckt. Fugenversatz horizontal/vertikal ist nicht zulässig - Maßtoleranzen gem. Tabelle 1 - Winkelabweichungen gem. Tabelle 2 - Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7 mit erhöhten Anforderungen - Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 4 mit Regelanforderung
die Toleranzen der Stahl-Tragkonstruktion und
1 ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - STAHLBAU
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ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - STAHLBAU
1. 1 PLANUNG / DOKUMENTATION - STAHLBAU
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PLANUNG / DOKUMENTATION - STAHLBAU
1. 2 BEMUSTERUNG
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BEMUSTERUNG
1. 3 STUNDENLOHNARBEITEN - STAHLBAU - A+B+C
1. 3
STUNDENLOHNARBEITEN - STAHLBAU - A+B+C
1. 4 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. 4
BAUSTELLENEINRICHTUNG
2 Bauteil A - SCHULE mit FORUM und KANTINE
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Bauteil A - SCHULE mit FORUM und KANTINE
2. 1 STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
2. 1
STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
2. 4 Sockelblechverkleidung - A
2. 4
Sockelblechverkleidung - A
2. 5 Anschlüsse - A
2. 5
Anschlüsse - A
2. 6 Lüftungsgitter - A
2. 6
Lüftungsgitter - A
2. 7 Stahltüren - A
2. 7
Stahltüren - A
2. 8 Sonstiges - A
2. 8
Sonstiges - A
2. 9 Stahltreppen Dach - A
2. 9
Stahltreppen Dach - A
3 Bauteil B - SCHULE
3
Bauteil B - SCHULE
3. 1 STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
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STAHL-TRAGKONSTRUKTION / TECHNIKZENTRALE
3. 4 Sockelblechverkleidung - B
3. 4
Sockelblechverkleidung - B
3. 5 Anschlüsse - B
3. 5
Anschlüsse - B
3. 6 Lüftungsgitter - B
3. 6
Lüftungsgitter - B
3. 7 Stahltüren - B
3. 7
Stahltüren - B
3. 8 Stahltreppe TRH 4 - B
3. 8
Stahltreppe TRH 4 - B
3. 9 Stahltreppen Dach - B
3. 9
Stahltreppen Dach - B
3. 1. 0 ATTIKA-ÜBERSTIEG zwischen Gebäude A und
3. 1. 0
ATTIKA-ÜBERSTIEG zwischen Gebäude A und
3. 1. 1 SONSTIGES
3. 1. 1
SONSTIGES
4 Bauteil C - TURNHALLE
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Bauteil C - TURNHALLE
4. 1 PERGOLA über Dachterrasse - C
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PERGOLA über Dachterrasse - C
4. 2 Absturzsicherung - Dachterrasse - C
4. 2
Absturzsicherung - Dachterrasse - C