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OZ
Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Los Aldi Neubau
01
Los Aldi Neubau
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen:
Auf dem neu erschlossenen Grundstück in Pfeffenhausen wird ein Fachmarktzentrum mit zwei Einzelhandelsflächen realisiert. Die Bauvorhaben umfassen eine Filiale der Discounterkette Aldi Süd sowie eine Filiale der Drogeriemarktkette DM, wobei Aldi als Vermieter die DM-Filiale errichtet. Beide Gebäude sind freistehend und eingeschossig gestaltet. Das gemeinsame Parkgelände bietet ausreichend Parkmöglichkeiten für die Kunden. Ziel ist es, eine funktionale und gut erreichbare Einkaufseinrichtung zu schaffen, die den Anforderungen an eine moderne Einzelhandelslage entspricht.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile:
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen.
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE.
Die einschlägigen DIN-Normen.
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C.
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185.
Die Unfallverhütungsvorschriften.
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen.
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Werk- und Montagepläne und Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Dei Teilnahme an wöcheentlichen Baustellenterminen durch den zuständigen Bauleiter des AN ist in den einheitspreisen einzukalkulieren.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Desweiteren ist ein Bautagebuch durch den AN zuführen und diesen Wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der AN verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Die Einheitspreise gelten für alle am Objekt erbrachten Leistungen,alle Positonen sind inkl. lieferung, monateg, Inbetriebnahme, Justierung, Programmierung, einstellen, ausrichten und sämtliche arbieten und Materialien die zur einer einwandfreien benutzung notwendig sind.
Alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sowie Bedenken des AN gegen die Kalkulationsplanung sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dieses, gibt der AN zu erkennen, dass er mit damit einverstanden ist.
Den Leistungen liegen zugrunde (jeweilig neueste Fassung):
- Die VDE
- Die DIN 18 382 - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
- Die DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen
- Die einschlägigen DIN Normen
- Die TAB der jeweiligen EVU`s
- Die techn. Vorschriften der Telekom FTZ TV1
- Die DIN 14 675/DIN 14 661 - Brandmeldeanlagen
- Die Richtlinien des VdS
- Die techn. Vorbemerkungen des LV`s
- Die VOB Teil A B C
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten, die vom AG überlassenen Unterlagen und die baulichen Verhältnisse auf Eignung für die Durchführung zu prüfen und Bedenken dem AG schriftlich mitzuteilen.
Insbesondere bei:
- Unzureichenden Anbringungsflächen
- fehlenden oder falsch angelegten Aussparungen
- Unebenheiten bei den Befestigungsgründen
- nicht ausreichender Dimensionierung bei den Leitungsträgersystemen
Folgende Leistungen sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet:
- Messungen für die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten
- Schutz und Sicherheitsmaßnahmen gem. den Unfallverhütungsvorschriften
- Schutz der Bauteile und Leistungen (auch übergebene Bauteile) vor
Beschädigung und Diebstahl bis zur Abnahme
-Verlängerungen und Behälter zur Versorgung der Arbeitsgeräte bzw. für Bauwasser
- Vorhalten von Kleingeräten und Werkzeug
- Beheizung und Beleuchtung der eignen Aufenthaltsorte sowie temporäre
Beleuchtung zur Durchführung von Arbeiten, falls die Grundbeleuc.htung nicht
ausreicht.
- Entfernung von selbst verursachten Abfall und Schutt
- Anzeichnen von Schlitzen, Leuchtenauslässen und Durchbrüchen
- Stemmen, Bohr und Fräsarbeiten für das Einbringen von Installationsmaterial und Leitungen
- Vorhalten von Baustelleneinrichtung
- Einsetzen von Dübeln, Schrauben, u.Ä.
Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung der Leistung und ist eine Nachvollziehung nicht mehr vollständig möglich, gelten die Festlegungen der Bauleitung, wenn der AN nicht deren Unrichtigkeit nachweisen kann.
Aufenthalts- und Lagerräume/-flächen
Einrichtung derselben (verschließbar) sowie Wiederentfernung und Räumung nach Beendigung der Arbeiten ist eine Leistung des AN. Lage, Ausmaß und Zustand der zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen ist vor
Benutzung durch den AN mit dem AG abzusprechen, festzulegen und in einer Niederschrift festzuhalten (VOB Teil B § 3.3).
Regieberichte müssen wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt werden.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte brauchen vom AG nicht anerkannt zu werden.
Es ist ein Bautagebuch zu führen.
Montagearbeiten Gewerk "Elektro"
Abschlussarbeiten für Fremdgewerke sind, wenn nicht zusätzlich vermerkt, im Umfang der Elektroarbeiten nicht enthalten.
Anschlussarbeiten für Geräte, Leuchten und Anlagen des Gewerkes "Elektro" sind in der jeweiligen Position enthalten und können nicht über Montageleistung abgerechnet werden.
Mauer und Wanddurchbrüche, sofern nicht im LV explizit angegeben sind in den Verlegepreisen der Kabel/Leitungen/Rohre enthalten und können nicht über Montageleistung abgerechnet werden.
Leitungsinstallation
Es sind die Verlegevorschriften der VDE und der Hersteller zu beachten (Biegeradien; Verlegetemperatur etc.)
Die Massenangaben im LV verstehen sich als Summe aller Teillängen vom Anschlusspunkt zu Anschlusspunkt.
Die Leitungen sind abzusetzen und in Verteiler; Dosen etc. einzuführen.
Bei Häufungen ist die max. thermische Belastung der Leitungen und Kabel bei Nennlast zu berücksichtigen.
Wandauslässe sind mit "Schiffchen" auszuführen.
Die Installation ist, soweit wie möglich, abzweigdosenlos auszuführen.
Alle Leitungszu- und -abgänge müssen dauerhaft und eindeutig beschriftet werden. Die Beschriftung ist so anzubringen, dass sie nicht verloren gehen kann oder durch Umwelteinflüsse nicht mehr lesbar ist.
Verlegesysteme müssen allen VDE-Vorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen.
In den Einheitspreisen der Verlegesysteme sind, wenn nicht separat im LV aufgeführt, folgende Leistungen enthalten:
- Sämtliches erforderliches Systemzubehör wie z.B. Verbinder, Muffen, Bögen,
Leitungsinstallation für Fremdgewerke
Leitungen und Kabel für den Anschluss von Fremdgeräten (Z.B. H/L/S) sind nach Angabe der jeweiligen Fachbaufirma zu verlegen. Leistungsgrenze ist das eingeführte Kabel inkl. Leitungsplus.
Leitungen müssen unverlierbar gekennzeichnet sein.
Installationsgeräte
Alle Teile müssen das VDE Zeichen besitzen.
Alle Teile sind mittels Dosenschrauben zu befestigen. Schutzart und Ausführung müssen der zu erwartenden Beanspruchung standhalten. Zur Vermeidung von Spannungsverschleppungen sind alle Dosen wandbündig
einzubauen. Bei Montage auf brennbare Baustoffe sind feuersichere Unterlagen einzubauen.
Gemeinsame Dosen/Abdeckungen für Fernmelde- / Antennendosen und Starkstromdosen sind unzulässig.
In den Einheitspreisen enthalten ist die unverlierbare Stromkreiskennzeichnung an den einzelnen Geräten.
Schwachstromanlagen
Alle Schwachstromdosen sind in Form und Farbe dem Schalterprogramm anzupassen.
Mindestlohnklausel nachTarifautonomiestärkungsgesetz Artikel1
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn, im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG - gültig seit 01.01.2015) anerkennt und einhält. Dies gilt auch für seine Subunternehmer, zu deren Kontrolle auf Einhaltung er verpflichtet ist. Falls Branchenmindestlöhne höher als der allgemeine Mindestlohn sind, ersetzen diese den allgemeinen Mindestlohn (§1 Abs. 3 MiLog).
Quelle: Tarifautonomiestärkungsgesetz Artikel 1 (MiLoG)
Die Brandmeldeanlage wird in einer separaten Ausschreibung vergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Wandlermessungen und Verteilungen
01.01
Wandlermessungen und Verteilungen
01.02 Potentialausgleich
01.02
Potentialausgleich
01.03 Kabel und Leitungen
01.03
Kabel und Leitungen
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Installationsmaterial
01.05
Installationsmaterial
01.06 Installationsgeräte
01.06
Installationsgeräte
01.07 Anschlüsse
01.07
Anschlüsse
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 EDV-Datenverkabelung
01.09
EDV-Datenverkabelung
01.10 Verkabelung Alarmanlage
01.10
Verkabelung Alarmanlage
01.11 Verkabelung Brandmeldeanlage
01.11
Verkabelung Brandmeldeanlage
01.12 Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.12
Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.13 Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima / Sanitär
01.13
Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima / Sanitär
01.14 Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.14
Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.15 Kassensignaltechnik
01.15
Kassensignaltechnik
01.16 Bohrungen und Durchbrüche
01.16
Bohrungen und Durchbrüche
01.17 Brandabschottungen
01.17
Brandabschottungen
01.18 Stundenlohnarbeiten
01.18
Stundenlohnarbeiten
01.19 Sonstiges und Dokumentation
01.19
Sonstiges und Dokumentation
01.20 RWA-Anlagen
01.20
RWA-Anlagen
01.21 Baustelleneinrichtung
01.21
Baustelleneinrichtung
02 Los Vermieterseitigeleistung DM
02
Los Vermieterseitigeleistung DM
Vermieterleistungen laut Baubeschreibung DM vom 10.01.2025 Technischer Stand: 23.10.2025
Vermieterleistungen laut Baubeschreibung DM vom 10.01.2025
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen:
Im Rahmen des Projekts ist der Abriss der bestehenden Aldi-Filiale sowie der anschließende Neubau der Filiale vorgesehen. Der Neubau erfolgt auf dem gleichen Grundstück in Feucht und umfasst sämtliche vorbereitenden Arbeiten, den Rohbau, die technische Gebäudeausstattung, Innenausbau sowie die Außenanlagen.
Das Gebäude wird als eingeschössiges Gebäude ausgeführt und wird alle modernen bautechnischen und energetischen Anforderungen erfüllen, die für den Betrieb einer Aldi-Filiale erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile:
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen.
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE.
Die einschlägigen DIN-Normen.
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C.
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185.
Die Unfallverhütungsvorschriften.
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen.
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Werk- und Montagepläne und Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Dei Teilnahme an wöcheentlichen Baustellenterminen durch den zuständigen Bauleiter des AN ist in den einheitspreisen einzukalkulieren.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Desweiteren ist ein Bautagebuch durch den AN zuführen und diesen Wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der AN verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Die Einheitspreise gelten für alle am Objekt erbrachten Leistungen,alle Positonen sind inkl. lieferung, monateg, Inbetriebnahme, Justierung, Programmierung, einstellen, ausrichten und sämtliche arbieten und Materialien die zur einer einwandfreien benutzung notwendig sind.
Alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sowie Bedenken des AN gegen die Kalkulationsplanung sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dieses, gibt der AN zu erkennen, dass er mit damit einverstanden ist.
Den Leistungen liegen zugrunde (jeweilig neueste Fassung):
- Die VDE
- Die DIN 18 382 - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
- Die DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen
- Die einschlägigen DIN Normen
- Die TAB der jeweiligen EVU`s
- Die techn. Vorschriften der Telekom FTZ TV1
- Die DIN 14 675/DIN 14 661 - Brandmeldeanlagen
- Die Richtlinien des VdS
- Die techn. Vorbemerkungen des LV`s
- Die VOB Teil A B C
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten, die vom AG überlassenen Unterlagen und die baulichen Verhältnisse auf Eignung für die Durchführung zu prüfen und Bedenken dem AG schriftlich mitzuteilen.
Insbesondere bei:
- Unzureichenden Anbringungsflächen
- fehlenden oder falsch angelegten Aussparungen
- Unebenheiten bei den Befestigungsgründen
- nicht ausreichender Dimensionierung bei den Leitungsträgersystemen
Folgende Leistungen sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet:
- Messungen für die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten
- Schutz und Sicherheitsmaßnahmen gem. den Unfallverhütungsvorschriften
- Schutz der Bauteile und Leistungen (auch übergebene Bauteile) vor
Beschädigung und Diebstahl bis zur Abnahme
-Verlängerungen und Behälter zur Versorgung der Arbeitsgeräte bzw. für Bauwasser
- Vorhalten von Kleingeräten und Werkzeug
- Beheizung und Beleuchtung der eignen Aufenthaltsorte sowie temporäre
Beleuchtung zur Durchführung von Arbeiten, falls die Grundbeleuc.htung nicht
ausreicht.
- Entfernung von selbst verursachten Abfall und Schutt
- Anzeichnen von Schlitzen, Leuchtenauslässen und Durchbrüchen
- Stemmen, Bohr und Fräsarbeiten für das Einbringen von Installationsmaterial und Leitungen
- Vorhalten von Baustelleneinrichtung
- Einsetzen von Dübeln, Schrauben, u.Ä.
Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung der Leistung und ist eine Nachvollziehung nicht mehr vollständig möglich, gelten die Festlegungen der Bauleitung, wenn der AN nicht deren Unrichtigkeit nachweisen kann.
Aufenthalts- und Lagerräume/-flächen
Einrichtung derselben (verschließbar) sowie Wiederentfernung und Räumung nach Beendigung der Arbeiten ist eine Leistung des AN. Lage, Ausmaß und Zustand der zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen ist vor
Benutzung durch den AN mit dem AG abzusprechen, festzulegen und in einer Niederschrift festzuhalten (VOB Teil B § 3.3).
Regieberichte müssen wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt werden.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte brauchen vom AG nicht anerkannt zu werden.
Es ist ein Bautagebuch zu führen.
Montagearbeiten Gewerk "Elektro"
Abschlussarbeiten für Fremdgewerke sind, wenn nicht zusätzlich vermerkt, im Umfang der Elektroarbeiten nicht enthalten.
Anschlussarbeiten für Geräte, Leuchten und Anlagen des Gewerkes "Elektro" sind in der jeweiligen Position enthalten und können nicht über Montageleistung abgerechnet werden.
Mauer und Wanddurchbrüche, sofern nicht im LV explizit angegeben sind in den Verlegepreisen der Kabel/Leitungen/Rohre enthalten und können nicht über Montageleistung abgerechnet werden.
Leitungsinstallation
Es sind die Verlegevorschriften der VDE und der Hersteller zu beachten (Biegeradien; Verlegetemperatur etc.)
Die Massenangaben im LV verstehen sich als Summe aller Teillängen vom Anschlusspunkt zu Anschlusspunkt.
Die Leitungen sind abzusetzen und in Verteiler; Dosen etc. einzuführen.
Bei Häufungen ist die max. thermische Belastung der Leitungen und Kabel bei Nennlast zu berücksichtigen.
Wandauslässe sind mit "Schiffchen" auszuführen.
Die Installation ist, soweit wie möglich, abzweigdosenlos auszuführen.
Alle Leitungszu- und -abgänge müssen dauerhaft und eindeutig beschriftet werden. Die Beschriftung ist so anzubringen, dass sie nicht verloren gehen kann oder durch Umwelteinflüsse nicht mehr lesbar ist.
Verlegesysteme müssen allen VDE-Vorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen.
In den Einheitspreisen der Verlegesysteme sind, wenn nicht separat im LV aufgeführt, folgende Leistungen enthalten:
- Sämtliches erforderliches Systemzubehör wie z.B. Verbinder, Muffen, Bögen,
Leitungsinstallation für Fremdgewerke
Leitungen und Kabel für den Anschluss von Fremdgeräten (Z.B. H/L/S) sind nach Angabe der jeweiligen Fachbaufirma zu verlegen. Leistungsgrenze ist das eingeführte Kabel inkl. Leitungsplus.
Leitungen müssen unverlierbar gekennzeichnet sein.
Installationsgeräte
Alle Teile müssen das VDE Zeichen besitzen.
Alle Teile sind mittels Dosenschrauben zu befestigen. Schutzart und Ausführung müssen der zu erwartenden Beanspruchung standhalten. Zur Vermeidung von Spannungsverschleppungen sind alle Dosen wandbündig
einzubauen. Bei Montage auf brennbare Baustoffe sind feuersichere Unterlagen einzubauen.
Gemeinsame Dosen/Abdeckungen für Fernmelde- / Antennendosen und Starkstromdosen sind unzulässig.
In den Einheitspreisen enthalten ist die unverlierbare Stromkreiskennzeichnung an den einzelnen Geräten.
Schwachstromanlagen
Alle Schwachstromdosen sind in Form und Farbe dem Schalterprogramm anzupassen.
Mindestlohnklausel nachTarifautonomiestärkungsgesetz Artikel1
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn, im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG - gültig seit 01.01.2015) anerkennt und einhält. Dies gilt auch für seine Subunternehmer, zu deren Kontrolle auf Einhaltung er verpflichtet ist. Falls Branchenmindestlöhne höher als der allgemeine Mindestlohn sind, ersetzen diese den allgemeinen Mindestlohn (§1 Abs. 3 MiLog).
Quelle: Tarifautonomiestärkungsgesetz Artikel 1 (MiLoG)
Die Brandmeldeanlage wird in einer separaten Ausschreibung vergeben.
Allgemeine Vorbemerkung
02.01 Kabel und Leitungen
02.01
Kabel und Leitungen
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten
02.03 Sicherheitsbeleuchtung
02.03
Sicherheitsbeleuchtung
02.04 Verlegesysteme
02.04
Verlegesysteme
02.05 Potentialausgleich
02.05
Potentialausgleich
02.06 Jalousiesteuerung
02.06
Jalousiesteuerung
02.07 Wandlermessungen
02.07
Wandlermessungen
02.10 Sonstiges und Dokumentation
02.10
Sonstiges und Dokumentation
02.11 Baustelleneinrichtung
02.11
Baustelleneinrichtung
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