00 Vortext / Gewerk / Schnittstellen / Abgrenzung
Vortext / Gewerk / Schnittstellen / Abgrenzung
00.01 Vortext
00.02 Gewerk
00.03 Schnittstellen / Abgrenzung
Schnittstellen / Abgrenzung
05 5 KG 300 - Baukonstruktion
5 KG 300 - Baukonstruktion
05.__.0010 5.3 Bauwerksabdichtung Die Abdichtung der erdberührten Bauteile des Feuerwehrgerätehauses ist mit einer dauerhaft funktionssicheren Bauwerksabdichtung gemäß den Anforderungen der gültigen Normenreihe DIN 18533 auszuführen.
Sie ist in Übereinstimmung mit dem geotechnischen Bericht und der Ausführungsplanung für die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E — Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser — auszuführen.
Die verwendeten Abdichtungsbahnen oder Abdichtungsmaterialien sind systemkonform und auf die Belastungen und Beanspruchungen des Bauwerks abzustimmen.
Besonderes Augenmerk ist auf die fachgerechte Anbindung der Fassadensysteme an die Bauwerksabdichtung zu legen.
Im Sockelbereich ist sicherzustellen, dass die Abdichtung mindestens 15 cm über die geplante Geländeoberkante hinausgeführt wird.
Die Übergänge zwischen der Perimeterdämmung und der Bauwerksabdichtung sind systemkonform und dauerhaft dicht auszuführen.
Alternative Abdichtungssysteme, die nicht durch harmonisierte Normen oder die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen abgedeckt sind, sind nur zugelassen, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Sie müssen über einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis verfügen, zum Beispiel allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder allgemeine Bauartgenehmigung.
Der Einsatz solcher Systeme ist vor Ausführungsbeginn zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grundlage ist Abschnitt 5.3 Bauwerksabdichtung der funktionalen Leistungsbeschreibung.