Abdichtung
Neubau Feuerwehr TKMS
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Hinweise Das Leistungsverzeichnis umfasst sämtl. Leistungen des Gewerkes Rohbauarbeiten, die zur Herstellung des Gebäudes gem. LV und Angebotsunterlagen beschrieben bzw. dargestellt sind. Bei computerunterstützter Angebots-Ausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden LV's in jedem Fall verbindlich. Im Angebot des Bieters erfolgt nur eine Überprüfung der Preise. Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden. Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Angebotsunterlagen (Zeichnungen, Details, Gutachten etc.) bilden die Angebotsgrundlage. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe der Einzeltitel vor. Unklarheiten aus der Leistungsbeschreibung sind vor Abgabe des Angebotes mit der Firma WILLY JOHANNES BAU GmbH & Co. KG zu klären. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes die volle Funktionsfähigkeit der Gesamtleistung sowie deren technische Vollständigkeit gem. den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Der Bieter ist verpflichtet der Funktion bzw. der ordnungsgemäßen Nutzung widersprechenden / beeinträchtigende Planungs- / Materialfestlegungen mitzuteilen. Alternativvorschläge sind mit dem Angebot einzureichen.
Allgemeine Hinweise
Technische Vorbemerkungen A U S F Ü H R U N G Lieferung frei Baustelle - falls nachstehend nichts anderes gesagt wird, sind alle für die Ausführung der Arbeiten benötigten Bauteile frei Baustelle zu liefern und abzuladen. Mehr- oder Mindermassen, auch über 10 % der einzelnen Positionen der Aussschreibung, berechtigen den AN nicht zur Änderung von Einheitspreisen bzw. zur Nachforderung auf entgangenen Gewinn. Die Lieferung der anzubietenden Leistungen ist in der Ausschreibung nur in den wesentlichen Teilen der Leistung, Funktion und des Verfahrens sowie der Qualität beschrieben. Teile, die zur einwandfreien Funktion und gem. den derzeitig gültigen Vorschriften notwendig sind, auch wenn sie im LV nicht besonders beschrieben werden, sind mit anzubieten bzw. im Auftragsfall ohne Mehrpreis zu liefern. Wird im LV ein bestimmtes Material / Leitprodukt mit dem Zusatz "oder gleichwertig" beschrieben, so ist damit lediglich die Qualitätsforderung für das verwendete Material festgelegt. Dem Bieter ist es freigestellt, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu verwenden, wenn er unaufgefordert und gleichzeitig den entsprechenden Qualitätsnachweis vorlegt. Das gewählte Fabrikat ist im Angebot genau zu benennen. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Wird vom Bieter bei diesen Positionen kein Erzeugnis eingetragen, muss das ausgeschriebene Erzeugnis geliefert werden. N E B E N A N G E B O T E Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Neben den vorgenannten Unterlagen ist ein weiteres Kriterium für die Gleichwertigkeit des im Nebenangebot angebotenen Systems, das sämtliche Komponenten (Zubehör, Dichtungs-und Beschlagteile) direkt vom Systemgeber stammen. Die Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. B A U A B L A U F Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Bauleiter des Auftraggeber (AG) abzustimmen und durch den Auftragnehmer (AN) unbedingt einzuhalten. Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines evtl. nicht kontinuierlichen Ablaufs der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. N E B E N L E I S T U N G E N gem. DIN 18299 o. ges. Vergütung Lieferung der zur Erbringung der gesamten Leistungen erforderlichen ungebrauchten Stoffe und Bauteile frei Baustelle einschl. Abladen. Evtl. Zwischenlagerung dieser Stoffe/Teile, Beförderung zu den Verwendungsstellen. Fachgerechter Einbau nach Hersteller- angaben, den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden DIN-Normen. Die Umweltverträglichkeit und die Nichtbelastung mit Schadstoffen der Stoffe/Teile ist zu gewährleisten und ggfs. nach Aufforderung nachzuweisen. Die Sicherheitshinweise der Arbeitsgemeinschaft der Bau- und Berufsgenossenschaften, zusammengefasst in den "Bausteinen" (Gelbe Mappe) sind einzuhalten. Die Beseitigung von Verpackungsmaterial und anfallendem Schutt, einschl. Deponiegebühren obliegt dem AN und ist einzukalkulieren. Alle Dämm-und Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarbeitung trocken zu lagern. Dämmplatten, die in Feuchtigkeit gelegen haben, dürfen nicht mehr verarbeitet werden. Die BE für die eigenen Arbeiten, einschl. Einrichten, Vorhalten und nach Beendigung der eigenen Arbeiten Räumen der Baustelle mit Groß- und Kleingeräten, Hilfsmittel und Werkzeugen, Personal- und Materialcontainern, Materialvorhaltekosten, Lohn- und Personalkosten, Freimachen /Herrichten von Lager- und Standplätzen / Baustraßen für die eigenen Arbeiten sind in die EP's einzukalkulieren. Verkehrssicherheit entlang der Baustelle und aller Baustellenteile nach den Vorschriften der StVO, einschl. Anträge und Gebühren bis zur Beendigung der eigenen Arbeiten. Reinigung der öffentl. Verkehrsflächen von Schmutz etc., hervorgerufen durch eigene Arbeiten. Einhaltung der Forderungen des Amtes für öffentl. Ordung und sonst. Behörden. Wand- u. Fußbodenflächen, Fenster-, Türen usw. sind durch geeignete Maßnahmen vor Staub, Verunreinigungen und Beschädigungen die durch eigene Arbeiten entstehen, zu schützen. T O L E R A N Z E N Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung April 2013 bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion, Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren. A U S F Ü H R U N G S U N T E R L A G E N Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erf. Zeichnungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Zeichnungen sind mind. im Maßstab 1:50 zu liefern. S T A T I S C H E  N A C H W E I S E Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischen Vorderungen in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die stat. Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Hinweis: gem. Statik ist ggfl. eine Größtkornbegrenzung auf 16 mm vorzunehmen.  Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung, die soweit nicht in gesonderter Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird. U N T E R L A G E N  F Ü R  Ö F F E N T L I C H E  S T E L L E N Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen, den Prüfingenieur für Baustatik und ggf. Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem AG ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte / mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen / Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten. B E W E H R U N G S A B N A H M E N Vor dem Betonieren ist der Bauleitung, dem Statiker und der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen, wann die Bewehrung abgenommen werden kann. Es darf nur nach Bewehrungskontrolle und nach Zustimmung der Bauleitung betoniert werden. V O R S C H R I F T E N Die Ausführung der Leistungen hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen. Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel : - DIN-Vorschriften - UVV-Unfallverhütungsvorschriften - TÜV-Bestimmungen - ASR-Arbeitsstättenrichtlinien - ZTV-Züsätzliche Technische Vertragsbedingungen - Auflagen und Forderungen örtl. Behörden
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen - Ortbetonarbeiten Ortbetonarbeiten nach Vorschrift sach- und fachgerecht gemäß beigefügter Unterlagen sowie nachfolgender Beschreibung komplett ausführen. Folgende Leistungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen, sofern sie nicht gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind: 1. Betonfestigkeitswerte müssen nach 28 Tagen auch unter Baustellenbedingungen erreicht werden. 2. Liefern und einbauen von Trennstreifen zwischen vorhandenen und neuen Bauteilen aus geeignetem Material. 3. Ausbildung von Fugen, Gleit- und Elastormerlagern nach Erfordernis. 4. das Setzen von Meterrissmarken. 5. Die Baustoffüberwachung (BII) und Dokumentation sind bei Erfordernis mit einzukalkulieren. Nach Beendigung der Leistungen ist die Dokumentation an den AG 2-fach in Papierform und 1-fach in digitaler Form (PDF, DXF und Plotdateien) zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen - Ortbetonarbeiten
130 Rohbau / Ortbeton
130
Rohbau / Ortbeton
130.05 Abdichtung
130.05
Abdichtung
130.07 Mauerwerk
130.07
Mauerwerk