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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN
1. Allgemein
1.1 Art und Umfang der Leistung
Erdarbeiten der Baugrube, für Gründung und Fundamentarbeiten
1.2 Maßtoleranzen/ Ebenheitsabweichungen:
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach VOB/C, insbesondere nach:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
Empfehlungen "EAB - Baugruben" des Arbeitskreises Baugruben der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. für Böschungen sind die Richtlinien in der Schriftenreihe "Sicherheit auf der Baustelle" und "Leitungsgräben und Baugruben" der Bau-Berufsgenossenschaft, neueste Ausgabe bindend.
DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen "Hinweise für das Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage" z.B. AT A115 sind zu beachten.
DIN 4124 ATV Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten und Verbau
Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten in Schächten und Leitungen der Ortsentwässerung "Unfallverhütungsvorschriften Ortsentwässerung (Kanalisationsanlagen)"
Sämtliche aus diesen Vorbemerkungen resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern nicht in besonderen Positionen ausgewiesen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Der Geotechnische Bericht (Baugrund- und Gründungsgutachten) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist zu beachten.
1.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften folgende Leistungen als Nebenleistung, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt üblich sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss. Beseitigen von normalen Niederschlägen. Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen. Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle, sofern vom Auftraggeber nicht zu vertreten. Staubschutz bei Transporten. Gefährdungen baustellenbezogen ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern.
Grenzsteine und Vermessungsmarken innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind sichtbar zu halten und dürfen weder beschädigt noch versetzt werden. Bei evtl. Beschädigungen ist die Bauleitung des AG umgehend zu informieren. Ein eigenmächtiger Einbau ist unzulässig.
Ein großer Teil des Aushubs ist im Vorfeld bauseits durch das Gewerk VE303-1 Erdarbeiten 1 Schule bearbeitet bzw. ausgeschachtet und entsorgt bzw. auf Mietegelegt worden. Die vorgezogenen Erdarbeiten wurden bis ca, 50 cm oberhalb der Höhen der finalen Baugrubensohle hergestellt und liegt in den äußeren Abmaßen grundsätzlich innerhalb der vom AN Rohbau herzustellenden finalen Baugrube. Vom Gewerk "vorgezogene Baugrube" wird eine Baugrubensohle als Schutzschicht oberhalb der endgültigen Baugrubensohle übergeben. Die finale Baugrubensohle einschließlich von Tieferschachtungen z. B. für Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfe wird durch den AN Rohbau hergestellt. Die Ausführung erfolgt im Andeckverfahren
Beim Aushub hat eine Schutzschicht der Sohle von ca. 50 cm zu verbleiben. Es ist darauf zu achten, dass die Aushubsohle nicht gelockert wird und die Sohlen vor dem Zutritt von Wasser geschützt sind. Diese Schutzschicht wird im Zuge der Maßnahmen für die Gründungsarbeiten bzw. vor Einbringung der Sauberkeitsschicht Zug um Zug profilgerecht ausgebaut und abgefahren, wobei ein Befahren der endgültigen Gründungssohle zu vermeiden ist.
Das Geländeaufmaß für den Endzustand der vorgezogenen Baugrube wird durch den Vermesser des AG erstellt und dient als Berechnungsgrundlage für die Abrechnungen der Erdarbeiten durch den AN.
Vor Beginn der Arbeiten sind die bauseits erstellte Baugrube, das vorhandene Gelände und die anschließenden Gebäudeteile gemeinsam mit dem AG auf evtl. Besonderheiten und den Zustand zu begutachten. Darüber ist ein Begehungsprotokoll vom AN zu erstellen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Als Grundlage für die Begehung ist das gemeinsame Geländeaufmaß vom Vermesser des AG mit dem AN Erdarbeiten 1 durch den AN-Rohbau im Vergleich mit den örtlichen Gegebenheiten vor Beginn der Aushubarbeiten durch den AN vermessunsgstechnisch zu überprüfen. Die Ergebnisse des Vergleichs sind zeichnerisch und schriftlich durch den AN zu dokumentieren und Abweichungen vom Geländeaufmaß vom Vermesser des AG mit dem AN Erdarbeiten 1 sind eindeutig darzustellen. Die aussagekräftige, zweifelsfreie Erstellung und Protokollierung der Geländeaufnahme durch den AN erfolgt mittels Fotos und über maßstabsgetreue Pläne.
Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom AN grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl zu transportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Die Hinterfüllung von abgedichteten Mauerwerks- oder Betonflächen darf erst nach Abnahme durch die Bauleitung des AG erfolgen, für die ein separates Übergabeprotokoll erstellt wird.
1.3.1 Vorhandene Leitungen
Der AN hat sich auf Basis der vorliegenden Planungen und Unterlagen über die im Erdreich enthaltenen Ver- und Entsorgungsleitungen, Schächte, Kanäle, etc. zu informieren.
Werden im Aushubbereich Ver- und Entsorgungsleitungen angetroffen, die betriebsbereit bleiben müssen, sind die Bauobjektüberwachung unverzüglich zu verständigen, die über die weitere Vorgehensweise eine Entscheidung des AG einholt.
Bei Verdacht auf derartige in Betrieb befindliche Leitungen sind vorsichtige Handschachtungen in vorhergehender Abstimmung mit der Bauobjektüberwachung auszuführen.
Sollten bei den Ausschachtungsarbeiten, Versorgungsleitungen beschädigt werden, so ist dies unverzüglich dem AG mitzuteilen und parallel dazu die Bauobjektüberwachung zu informieren.
1.3.2 Reinigung Baustellenfahrzeuge
Der AN hat eine regelmäßige Reinigung der Reifen/Ketten etc. aller Baustellenfahrzeuge mittels der nach Leistungsbeschrieb zu liefernden Reifenwaschanlage durchzuführen, damit die öffentlichen Straßen und Wege, soweit durch die Leistungen des AN verursacht, in sauberem, verkehrssicheren Zustand verbleiben. Jeder LKW und jedes andere Gerät/ Fahrzeug, welches die Baugrube/ Baustellenbereich verlässt, muss über die LKW-Waschanlage fahren und dessen Reifen/Ketten etc. dort gesäubert werden.
1.3.3 Arbeitsschritte / Leistungen Erdarbeiten durch den AN-Rohbau
Zur Herstellung der Baugruben für den Neubau des Schulgebäudes werden folgende Erdarbeiten dem Rohbau zugeordnet:
Aushub bis auf die, in den Baugrubenplänen, Architektur- und Statikplänen angegebenen Sohlen für Bodenplatten, Unterfahrten bzw. Fundamente etc. der Baugrubenaushub erfolgt im Bereich von geböschten Baugruben, vom Gewerk VE 303-1 Erdarbeiten 1 Schule werden vom AN eine Zu- und Abfahrtsrampe übernommen. Diese Rampe ist durch den AN im Zuge seiner Erdbauleistungen an die Baustellengegebenheiten, einschließlich deren Umbauten, gemäß Aushubkonzept durch den AN selbständig anzupassen, umzubauen und rückzubauen. Mehraufwendungen für erforderliche Anböschungen innerhalb und außerhalb der Baugrube sind in die Positionen einzurechnen, die Baugrubensohlen sind profilgerecht für die eigenen Leistungsabschnitte herzustellen und in den Aushubpositionen anzubieten, der Restaushub mit Feinplanum erfolgt durch den AN.
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist eine Baugrube mit einer Tiefe bis ca. 8.00m notwendig. Die Baugrube wird mit Böschungen inkl. Abstufungen durch Bermen hergestellt.
Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers, zuzüglich der Mindestbreiten betretbarer Arbeitsräume nach DIN 4124.
1.3.4 Abfalltechnische Voreinstufung der Aushubmaterialien
Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom AN entsprechend den geltenden Entsorgungsrichtlinien des AG sowie unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu entsorgen bzw. der Verwertung zuzuführen.
Die Transporte sowie Umsetzen Aushub/ Abbruchgüter innerhalb der Baugrube/ Baufeld sind in die Preise einzurechnen.
Alle im Baufeld geförderten und abzufahrenden Bodenmassen gehen, wenn nichts anderes bestimmt ist, in das Eigentum des AN über. Die detaillierte Bodenbeschreibung ist dem Leistungsverzeichnis beigefügten Fachgutachten zu entnehmen. Entsorger- oder deponietechnische Einstufungen werden nicht anerkannt.
Bei einer erforderlichen externen Verwertung und Entsorgung der Aushubmaterialien ist vom AN die jeweils kostengünstigste Lösung entsprechend den vorliegenden Untersuchungsergebnissen zu wählen.
(Wiedereinbaumöglichkeit an anderer Stelle, Entsorgung entsprechend Zuordnungsklassen der EBV in der aktuellsten Fassung, Deponieklassen DK 0-DK II.).
1.3.5 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Alle sich bei dem Aushub der Baugrube ergebenden Zusatzaufwendungen, wie Reinigung aller Transportwege , 3 Durchgänge pro Tag bzw. nach Bedarf öfter, Absperrung von Geh- und Fahrwegflächen, deren Sicherung, Wartezeiten, bedingt durch Sicherungsarbeiten und sonstiger vorgefundener Hindernisse, sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen und in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
LEISTUNGABGRENZUNG AN-ERDARBEITEN 1 ZU AN-ROHBAU
AN Erdarbeiten 1 (Die Leistungen des AN-Erdarbeiten 1 sind nicht Bestandteil dieses LVs)
Vermesser AG: - Einmessen Gelände vor Beginn der Arbeiten des AN-Erdarbeiten1
- Übergabe eines Höhenfestpunkts und zweier Hauptachsen, die auf das Schnurgerüst des AN
aufgetragen werden.
AN Erdarbeiten1: - Schnurgerüst Baugrube Schule der Untergeschosse
- Baustelleneinrichtung/ Baustraßen auf Baugrundstück für Schule sowie Mietenaufschüttung im Bereich
Sporthalle
- Baufeldfreimachung Bereiche Schule und Sporthalle
- Oberbodenarbeiten Bereiche Schule und Sporthalle, inkl. kompletter Abfuhr
- Erdarbeiten Baugrube Schule Untergeschosse, inkl. Böschungen (inkl. Rampe), inkl. teilweiser Abfuhr
des Bodenmaterials sowie teilweiser Mietenaufschüttung, inkl. Begrünung im Bereich des
Sporthallengeländes
- Herstellen Grobplanum + 0,50 m in Baugrube Schule über finaler Sohle als Übergabehorizont an den
AN-Rohbau
- Abnahme Baugrube Schule sowie Mietenaufschüttungen im Bereich der Sporthalle mit AG, und
Bauüberwachung des AG
Vermesser AG / AN Erdarbeiten1 - Einmessen Baugrube Schule nach Bauende des AN-Erdbaus zusammen mit AN Erdarbeiten =
Übergabehorizont an AN-Rohbau für Restaushub und Tieferschachtungen Baugrube Untergeschosse
AN Erdarbeiten1: - Aufmaß Mietenaufschüttung im Bereich der Sporthalle
- Schlussrechnung AN Erdarbeiten auf Grundlage Vermesseraufmaß und eigenem Aufmaß für die
Mietenaufschüttung
Start AN Rohbauarbeiten
AN Rohbau - Baustelleneinrichtung/ Baustraßen/ Lagerflächen
- Vorgezogene Herstellung Mobil-/ Kranfundament außerhalb der Baugrube
- Grundlage für Erstellung Baugrubensohle UGs:
Übergabehorizont des Vermesser AG / AN Erdarbeiten für Restaushub und Tieferschachtungen Baugrube Untergeschosse prüfen
- finale Profilierung der Baugrubensohle der Untergeschosse im Andeckverfahren inkl. Verfüllungen in der Baugrube; Feinplanum herstellen und Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte einbauen,
- Grundleitungen verlegen vor/ nach Schotterschicht, etc. herstellen.
- offene Wasserhaltung herstellen und betreiben
- Sauberkeitsschicht, Bodenplatte Untergeschoss etc. herstellen
- Untergeschoss etc. herstellen
- Erdarbeiten Baugrube Erdgeschosse inkl. Böschungen (inkl. Rampe), inkl. Abfuhr
- finale Profilierung der Baugrubensohle der Erdgeschosse im Andeckverfahren inkl. Feinplanum herstellen und Schotterschicht unter Bodenplatte einbauen,
- Grundleitungen verlegen vor/ nach Schotterschicht, etc. herstellen
- Sauberkeitsschicht, Bodenplatte Erdgeschoss etc. herstellen
- Gebäude ab Untergeschoss herstellen
- Arbeitsraumverfüllungen aus bauseits durch den AN-Erdarbeiten1 gelagertes Bodenmaterial
(Homogenbereich 3) und durch Liefermaterial
ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN
ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN WASSERHALTUNGSARBEITEN ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN WASSERHALTUNGSARBEITEN
1. Allgemein
1.1 Art und Umfang der Leistung
Erforderlich werdende Wasserhaltung Wasserhaltungsarbeiten Offene Wasserhaltung
1.2 Normen und Richtlinien, Anforderungen
Die Ausführung der Leistungen gilt VOB/ C, insbesondere:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
mit allen darin aufgeführten Normen.
Sämtliche aus diesen Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen (ZTV) und den Allgemeinen Vorbemerkungen resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise der Wasserhaltungspostionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern nicht in besonderen Positionen ausgewiesen.
Der Geotechnische Bericht (Baugrund- und Gründungsgutachten) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist zu beachten.
1.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zur Ableitung von Tagwasser aus der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung einzurichten. Niederschlagswasser ist durch diese offene Wasserhaltung zu fassen und abzuleiten. Die dafür erforderlichen Pumpensümpfe mit Pumpen, Entwässerungsgräben und Drainageleitungen sind innerhalb der Baugrube am Böschungsfuß anzulegen.
Das Anlegen der Tagwasserhaltung erfolgt schrittweise im Baufortschritt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Wassers in das öffentliche Regenwassernetz wird durch den AG beantragt.
Der AG stellt das für die Arbeiten erforderliche Gelände, mit Ausnahme der Vorflutbereiche, zur Verfügung.
Der AN hat durch entsprechende Lagerhaltung vor Ort oder in seiner Firma als Leistungsbestandteil sicherzustellen, dass bei Ausfall einer Pumpe innerhalb von 6 Std. eine Austauschpumpe installiert ist.
Die Anlage ist mit einem geeichten Wassermengenzähler auszurüsten. Die anfallende Wassermenge ist regelmäßig zu ermitteln und zu dokumentieren.
Die offene Wasserhaltung ist so zu betreiben, dass die Förderung von Bodenteilchen über das zulässige Maß hinaus entsprechend der Art der Wasserhaltung vermieden wird. Das geförderte Wasser ist ständig darauf zu prüfen und zu dokumentieren.
Die notwendige Energie der Anlagen ist über die Baustromanlage zu beziehen. Die Verbrauchskosten für elektrische Energie trägt der AG. Das Erstellen der notwendigen Baustromanschlüsse ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung des AN.
ZTV ZUSÄTZLICHE TECH. VORBEMERKUNGEN WASSERHALTUNGSARBEITEN
01 ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN
01
ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN
01.08 BAUSTRAßE SCHULE
01.08
BAUSTRAßE SCHULE
02 ERDARBEITEN
02
ERDARBEITEN
02.01 ERDARBEITEN BAUGRUBE
02.01
ERDARBEITEN BAUGRUBE
02.02 ENTSORGUNG AUSHUB BAUGRUBE
02.02
ENTSORGUNG AUSHUB BAUGRUBE
02.03 AUFFÜLLUNGEN
02.03
AUFFÜLLUNGEN
02.04 GRUNDLEITUNGSGRÄBEN
02.04
GRUNDLEITUNGSGRÄBEN
03 WASSERHALTUNG BAUGRUBE
03
WASSERHALTUNG BAUGRUBE
03.01 WASSERHALTUNG BAUGRUBE
03.01
WASSERHALTUNG BAUGRUBE
04 TIEFBAU - ENTWÄSSERUNG HOCHBAUBEREICHE
04
TIEFBAU - ENTWÄSSERUNG HOCHBAUBEREICHE
Beschreibung der Arbeiten Beschreibung der Arbeiten
Gegenstand dieses Teils der Ausschreibung ist die Herstellung der Entwässerung im direkten Umfeld der Hoch- bauten (Baugrubenbereiche) des Schulgebäudes.
Des Weiteren werden für die bauzeitliche Entwässerung der Baugruben entsprechende Drainageleitungen mit Pumpenschächten inklusive Pumpen vorgesehen.
Beschreibung der Arbeiten
Hinweis Hinweis
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Hinweis
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
für Abrechnungseinheiten (Einh)
d = Tag
h = Stunde
a = Jahr
kg = Kilogramm
km = Kilometer
km2 = Quadratkilometer
l = Liter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
Mt = Monat
psch = pauschal
St = Stück
t =Tonne
Wo = Woche
für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh).
Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungs-
einheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit
mMt = Meter x Monate
mWo = Meter x Wochen
md = Meter x Tage
m2Mt = Quadratmeter x Monate
m2Wo = Quadratmeter x Wochen
m2d = Quadratmeter x Tage
m3Mt = Kubikmeter x Monate
m3Wo = Kubikmeter x Wochen
m3d = Kubikmeter x Tage
StMt = Stück x Monate
StWo = Stück x Wochen
Std = Stück x Tage
Sth = Stück x Stunden
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
04.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
04.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
04.02 VORBEREITENDE ARBEITEN
04.02
VORBEREITENDE ARBEITEN
04.03 ERD- UND VERBAUARBEITEN
04.03
ERD- UND VERBAUARBEITEN
04.04 ROHRVERLEGEARBEITEN
04.04
ROHRVERLEGEARBEITEN
04.05 SCHÄCHTE UND SCHACHTAUFBAUTEILE
04.05
SCHÄCHTE UND SCHACHTAUFBAUTEILE
05 TGA GRUNDLEITUNGEN
05
TGA GRUNDLEITUNGEN
05.01 RW GRUNDLEITUNGEN UNTER BODENPLATTE
05.01
RW GRUNDLEITUNGEN UNTER BODENPLATTE
05.02 SW GRUNDLEITUNGEN UNTER BODENPLATTE
05.02
SW GRUNDLEITUNGEN UNTER BODENPLATTE
05.03 BODENABLÄUFE
05.03
BODENABLÄUFE
05.04 SONSTIGES
05.04
SONSTIGES