Vorbemerkungen – Mauerarbeiten Erweiterung Rathaus Titz
Sämtliche Mauersteine, Fertigstürze sowie der für die Ausführung erforderliche Mörtel werden bauseits gestellt.
Eine grundlegende Baustelleneinrichtung ist vorhanden: Bauzaun zur Absicherung, Baustellen-WC, Baustromkasten sowie ein Baukran.
Gerüste für die Mauerarbeiten sowie Maschinen und Geräte zum Anrühren und Verarbeiten des Materials sind vom Auftragnehmer zu stellen, einzukalkulieren und im Einheitspreis enthalten.
Die Ausführung der Arbeiten hat gemäß den einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Vorbemerkungen – Mauerarbeiten
01 Erweiterung Rathaus
01.04 Mauerarbeiten nach DIN 18330
Mauerarbeiten nach DIN 18330
02 Sanitäranlagen Rathaus
Hinweistext Besondere Hinweise zum Dienstbetrieb _______________________________________________________
Die hier ausgeschriebenen Arbeiten werden im Rathaus bei laufendem Dienstbetriebe ausgeführt. Daher sind besondere Regelungen bei der Durchführung der Arbeiten zu berücksichtigen:
Auf dem gesamten Gelände des Rathauses wie auch in allen Räumlichkeiten des Rathauses mit den jeweiligen Nebenräumen ist das Rauchen / Vapen (E-Zigaretten) sowie der Genuss von Alkohol ausdrücklich untersagt.
Alle Zuwegungen zum Rathaus sind freizuhalten. D.h., ein Abstellen von Fahrzeugen oder das Lagern von Material ist grundsätzlich untersagt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung gestattet.
Das Lagern von angelieferten Materialien sowie die Zwischenlagerung (ggf. in Containern) von Abbruchmaterialien (Bauschutt) wie auch Verpackungsmaterialien ist nur in den von der Bauleitung zugewiesenen Lagerflächen gestattet.
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02.02 Mauerarbeiten nach DIN 18330
Mauerarbeiten nach DIN 18330