Trägerbohlenwand
Neubau / Erweiterung OGS Stürzelberg – Dormagen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext Verbauarbeiten Baugrube / Gräben Bauvorhaben: Neubau / Erweiterung OGS Stürzelberg – Dormagen Gewerk: Verbauarbeiten Baugrube / Gräben Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung, das Vorhalten sowie den Rückbau eines Baugruben- und Grabenverbaus im Zuge der Erd- und Tiefbauarbeiten für den Neubau bzw. die Erweiterung des Schul- und Betreuungsstandortes in Dormagen. Die Arbeiten erfolgen teilweise unter beengten Baustellenverhältnissen sowie im Umfeld eines laufenden Schul- und Betreuungsbetriebes. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes auf das unvermeidbare Mindestmaß reduziert werden. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 4124, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Richtlinien zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrten, Platzverhältnisse, Bodenverhältnisse sowie die Ausführungsbedingungen zu informieren. Eventuelle Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Grundlage der Ausführung sind die Planunterlagen, das Leistungsverzeichnis sowie das vorhandene Bodengutachten. Die darin beschriebenen Bodenverhältnisse und Homogenbereiche sind zu berücksichtigen. Das Auftreten von Auffüllungen, heterogenen Böden, Steinen oder sonstigen Hindernissen ist möglich und in die Kalkulation einzubeziehen. Die Verbauarbeiten sind so auszuführen, dass jederzeit ein standsicherer Zustand gewährleistet ist. Sämtliche erforderlichen Sicherungs-, Aussteifungs- und Abstützmaßnahmen sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Verbaustatik oder Ausführungsplanung wird seitens des Auftraggebers nicht gestellt. Sämtliche erforderlichen Planungsleistungen, statischen Nachweise, prüffähigen Unterlagen sowie gegebenenfalls erforderliche Berechnungen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen und in die Kalkulation einzubeziehen. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen abgegolten. Hierzu zählen insbesondere: Lieferung, Einbau, Vorhalten und Rückbau sämtlicher Verbauelemente Umsetzen und Anpassen des Verbaus entsprechend Baufortschritt erforderliche Geräte, Hebezeuge und Hilfskonstruktionen Wasserhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen soweit erforderlich Schutz angrenzender Bauteile, Verkehrsflächen und Leitungen Verfüllung entstehender Hohlräume Abtransport sämtlicher Materialien Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Baustellenreinigung im Arbeitsbereich Der Auftragnehmer hat die Leistungen eigenverantwortlich zu koordinieren und den Bauablauf mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abweichungen, Alternativvorschläge oder technische Optimierungen sind gesondert und eindeutig gekennzeichnet mit dem Angebot einzureichen, entbinden jedoch nicht von der Abgabe eines vollständigen Hauptangebotes.
Vortext Verbauarbeiten Baugrube / Gräben
__.__.0010 Verbau zu Sicherung der Baugrube Herstellen, Vorhalten und Rückbauen eines einseitigen Baugruben- und Grabenverbaus als Trägerbohlwand in Bohrträgerbauweise (H-Träger mit horizontaler Ausfachung durch Holzbohlen/Verbauplatten oder gleichwertig) zur Sicherung von Baugruben- und Grabenwänden gemäß DIN 4124 sowie den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Regel 101-004). Der Verbau ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, Bodenverhältnissen gemäß Bodengutachten sowie den Bauzuständen standsicher auszuführen. Die Standsicherheit ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen; erforderliche Aussteifungen/Abstützungen sind einzukalkulieren. Die Bohrträger sind in Bohrlöchern herzustellen und auf Betonpropfen standsicher zu gründen. Der Achsabstand der Bohrträger beträgt ca. 1,50 m bis 2,00 m. Vorschachtung: Bei nichtbindigen/heterogenen Böden ist die Vorschachtung auf max. 0,50 m zu begrenzen; der Verbau ist abschnittsweise unverzüglich nachzuführen. Boden/Untergrund: gem. Bodengutachten, Homogenbereiche nach DIN 18300 (neu) Homogenbereich A (Auffüllungen, heterogen; u. a. OU/OH/SI/GE/GI/SU/UL) Homogenbereich A (Sande / schwach kiesige bis kiesige Sande; u. a. SE/SI/GI/SU) Das Auftreten von Steinen/Blöcken ist nicht auszuschließen. Einbauort:                   Baugrube/ Gräben gemäß                   Planunterlagen Baugrubentiefe/ Verbauhöhe:bis ca.3,50 m Statische Nachweise / Verbauplanung: Eine Verbaustatik wird seitens AG nicht gestellt. Die erforderliche Verbauplanung inkl. statischer Nachweise/Standsicherheitsnachweis ist vom AN eigenverantwortlich zu erstellen, vollständig in die Position einzukalkulieren, wird nicht gesondert vergütet und ist der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Die Leistung umfasst alle Nebenleistungen, insbesondere Lieferung, Einbau, Umsetzen, Vorhalten, Rückbau, Abtransport sowie Wiederverfüllung entstehender Hohlräume. Schutz angrenzender Bauteile, Verkehrsflächen und Leitungen ist einzukalkulieren.
__.__.0010
Verbau zu Sicherung der Baugrube
30,00
m