Erdarbeiten
Neubau eines Warmhauses
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
Orang-Utan Anlage - BA.2 - Zoo Krefeld
Vortext 001 Zusätzliche Technische Vorschriften Diese ZTV gelten generell für alle Gewerke, welche im Leistungsverzeichnis Rohbau erfasst sind. 002 Art und Umfang der Leistung Die Arbeiten umfassen den Neubau eines Warmhauses über 3 Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und 4 übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände, Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege im Zoo Krefeld. Die Höhe der 4 großen Innengehege mit Galerieebenen reicht über alle 3 Ebenen bis zur Dachfläche. Die Ausführung des Warmhauses ist in Massivbauweise vorgesehen (Stahlbetonwände / Stahlbetondecken / Fertigteil-Betonplatten als Fassadenbekleidung). Das Gebäude ist dreigeschossig mit Flachdächern ohne Unterkellerung geplant. StB-Decken können, soweit wie möglich, als StB-Fertigteildecken mit Aufbeton hergestellt werden. Die Ausschreibung unterstellt eine konventionelle Ausführung, sodass beim Verwenden von Fertigteilen und/oder Filigrandecken der ggf. höhere Stahlanteil nicht vergütet wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der seitens des Tragwerksplaners ausgewiesenen Stahlmassen. Die erforderliche statische Umrechnung ist seitens des AN zu erstellen. Die Umrechnung wird ebenfalls nicht gesondert vergütet. Grundwasser wurde bei +30.30/30.40 m ü.NN, ca. 3,65/3,75 m unter Ok. Gelände, angetroffen. Zum Teil befindet sich in aufgefüllten, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden ab einer Tiefe von 0,20/0,30 m Schichtenwasser. Die Rohbauarbeiten umfassen die Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, die Abdichtungs-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie eine Fertiggarage (dient als Fernwärmeübergabestation). 003 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung In den Leistungspositionen ausdrücklich beschriebene Arbeits- und Schutzgerüste werden nicht als Nebenleistung nach VOB/C, DIN 18 330, Punkt 4.1.2 und DIN 18 331, Pkt. 4.1.4 gewertet. Notwendige Personalunterkünfte, Magazine, Lagerplätze, usw. der Baustelleneinrichtung sind ebenso wie alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge für die gesamte Bauzeit sowie die Baukrangestellung mit An- und Abtransport und entsprechende Fundamentierungen in die Einheitspreise einzurechnen. Vor Ort ist mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter einzusetzen. Wöchentlich finden Baubesprechungen statt, an denen ein (deutschsprachiger) Bauleiter des Auftragnehmers teilnehmen muss. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 004 Planunterlagen Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung vom Auftraggeber digital (PDF) kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausfertigungen in Papierform erhält der AN auf Anforderung gegen Berechnung. Dieser Ausschreibung liegen Zeichnungen bei. Leistungen, die den Zeichnungen entnommen werden können, jedoch in den einzelnen Leistungspositionen nicht explizit beschrieben sind, müssen bei der Kalkulation berücksichtigt werden und berechtigen nicht zu Nachforderungen. 005 Ausführungsunterlagen Bei der Ausführung sind die Zeichnungen in der nachstehenden Reihenfolge maßgebend: - Architektenzeichnungen Maßstab 1:50 und Details; - geprüfte Schal- und Bewehrungszeichnungen; - Zeichnungen der Fachplaner für Sanitär, Heizung, Lüftung, Stark- und Schwachstrominstallation; - technische Einrichtungen wie Blitzschutz Die in den Leistungspositionen angegebenen Dimensionierungen sind mit der Statik abzugleichen. Die Planung ist generell auf Unstimmigkeiten zu prüfen und im Falle von Abweichungen ist der AG und die Bauleitung zu informieren. 006 Genehmigungen Der Auftraggeber ist für die Einholung der Baugenehmigung, der Prüfung der statischen Unterlagen sowie die Veranlassung der Roh- und Gebrauchsabnahme verantwortlich. Weitere für die Ausführung der beauftragten Arbeiten erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen hat der Auftragnehmer selber einzuholen. Dem Auftraggeber ist unaufgefordert eine Kopie dieser Genehmigungen bzw. Abnahmen vorzulegen. 007 Bautagebuch Der Auftragnehmer muss ein Bautagebuch führen, in dem alle Vereinbarungen in Bezug auf Genehmigungen und Abnahmen eingetragen werden. Dem Auftraggeber ist wöchentlich eine gut lesbare Kopie dieses Tagebuches zu übergeben. 008 Einmessungen Die Grob- und Feinabsteckung (einmalig) erfolgt bauseits durch einen beauftragten Vermessungsingenieur bzw. durch das Vermessungsamt der Stadt Krefeld. Alle weiteren Messungen, die für die Herstellung des Gebäudes sowie aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich geforderter Einmessungen und die Längenund Höhenaufnahme des Geländes einschließlich der Sicherung von Festpunkten hat der AN verantwortlich auszuführen. Der Rohbauunternehmer hat nach Angabe der Bauleitung je Geschoss mindestens einen Meterriss als Höhenbolzen anzubringen und zu unterhalten. Die genauen Messpunkte (für die Kalkulation) sind dem beigefügten amtlichen Lageplan entnehmen. Ein Höhennivellement in einem Flächenraster von 5 x 5 m ist zur Überprüfung der Toleranzen in jedem Geschoss, zur Feststellung von Deckentoleranzen herzustellen. Die beschriebenen Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit Ausnahme eines Schnurgerüstes in die Leistungspositionen einzukalkulieren. 009 Toleranzen Die Ausführung muss nachstehende Bestimmungen erfüllen: · DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung · DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau Bei den Ebenheitstoleranzen werden die Maße der Tabelle 3, Zeilen 2 und 5 gefordert. · DIN 18 203-1 Toleranzen im Bauwesen - vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. In den Leistungspositionen aufgeführte Genauigkeitstoleranzen haben den Vorrang. Überschreitungen dieser Toleranzen sind umgehend der Bauleitung zu melden und berechtigen diese dazu: - den AN anzuweisen, die Mängel umgehend zu beseitigen, oder - zu einer angemessenen Preisminderung oder - zur Kostenerstattung des AN für Zusatzleistungen durch nachfolgende Unternehmer, welche aufgrund des entstandenen Schadens notwendig werden oder - zur Forderung des Abbruchs und der Neuerstellung des betreffenden Bauteils. Die Entscheidung über vorgenannte Maßnahmen trifft nach Erörterung mit dem Auftragnehmer der Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Fertigung von Bauteilen nach theoretischen Maßen wie z. B. Fensterkonstruktionen, Türzargen, Treppenstufen usw. die erforderlichen Maßgenauigkeiten einzuhalten und die vom Auftraggeber rechtzeitig angegebenen Einbautermine einzuhalten. Sollte vom Auftraggeber der Nachweis der Maßgenauigkeit gefordert werden, wird diese Leistung nicht gesondert vergütet. 010 Fabrikate Stellenweise ist das angebotene Fabrikat zu benennen. Ist hier keine Eintragung seitens des Bieters erfolgt, so wird das in der Leistungsbeschreibung beschriebene Fabrikat ausgeführt. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. 011 Stundenlohnarbeiten Es wird darauf hingewiesen, dass für Arbeiten, die keine fachliche Ausführung bzw. Ausbildung verlangen (Schuttbeseitigung, Stemmarbeiten), nur der Bauhelfersatz abgerechnet wird. Dies erfolgt unabhängig davon, wer die Leistung tatsächlich ausgeführt hat. 012 Sicherungsmaßnahmen Alle Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen sowie Absperrungen, die zur Unfallverhütung erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer herzustellen und zu unterhalten. Die Kosten für die Öffnungsabdeckungen und Umwehrungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Bauleitung entfernt werden. Für eine Vorhaltedauer von mehr als 3 Wochen über die Benutzungsdauer des Auftragnehmers hinaus wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften der Baustellenordnung zu berücksichtigen. Durch den Bauherrn wird ein SiGe-Koordinator beauftragt. Dessen Anweisungen sind für den Auftragnehmer verbindlich und unverzüglich umzusetzen. 013 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 014 Angaben zur Baustelle Die Baustelle befindet sich im südlichen Bereich des Kefelder Zoos, Uerdinger Straße 377. Die Zufahrt erfolgt über die Berliner Straße (B57) über das angrenzende Grundstück. Es ist zu kalkulieren, dass der Arbeitsbeginn erst ab 8.00 Uhr erfolgen kann. Das für die Errichtung des Gebäudes und der Baustelle zur Verfügung stehende Gelände beschränkt sich auf das Baugrundstück (und Teilflächen des angrenzenden Parkplatzes, welcher nun dem Zoo zugeordnet ist) entsprechend der im beigefügten Lageplan ersichtlichen Fläche. Die Andienung der Baustelle muss über den östlichen ehemailgen Fußweg erfolgen. Eine Querung der für Besucher zugänglichen Bereiche ist untersagt. Wenn Baustellenkräne im Bereich von Verkehrsflächen stehen, dürfen sie mit Lasten nicht über Zufahrten und Wege schwenken. Es sind hierfür geeignete Sperrmaßnahmen vorzusehen. Das Baugelände ist stets in geordnetem Zustand zu halten. Baustraßen und Wege sind freizuhalten. Beschädigungen an öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Gehwegen und Einrichtungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Erschwernisse aufgrund einer problematischen Baustellenzufahrt oder durch Arbeiten anderer Gewerke werden nicht gesondert vergütet. Ebenso ist die Ausführung in mehreren Bauabschnitten und somit mehrfaches Anfahren der Baustelle in die Einheitspreise einzukalkulieren. 015 Bauzeitenplan Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender Terminierung. Baubeginn: voraussichtlich April 2026 Erdarbeiten: voraussichtlich 14. bis 22. KW 2026 Rohbauarbeiten: 43 Wochen (einschl. Weihnachtsferien) Gerüstarbeiten einschl. Vorhaltung: 61 Wochen Vorhaltung Baustelleneinrichtung: 86 Wochen Gesamtfertigstellung/Bezugsfertigstellung des Gebäudes Ende November 2027 Zeitlich getrennte Ausführung, auch innerhalb der Einzelgewerke, wird nicht gesondert vergütet. 016 Baustellenbesprechung Der Fachbauleiter des AN ist verpflichtet auf Anforderung der Bauleitung an den alle 14 Tage stattfindenden Baustellenbesprechungen -Jour fixeteilzunehmen. Die entsprechenden Termine -soweit erforderlich- werden regelmäßig bekannt gegeben. Die Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Sollte der wie oben beschrieben qualifizierte Vertreter des AN wiederholt trotz Aufforderung nicht an den Besprechungen teilnehmen, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht des AG. 017 Angebotspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Zeitdauer von 18 Monaten ab dem Datum des rechtsgültigen Bauvertrages. Neuverhandlungen, entsprechend der VOB Teil B § 2 Nr. 3, der vertraglich vereinbarten Einheitspreise erfolgen nur bei Über- bzw. Unterschreitungen von mehr als 10 % der gesamten Auftragssumme. Über- bzw. Unterschreitungen in einzelnen Auftragspositionen werden nicht berücksichtigt. 018 Baustellenordnung / SiGeKo In Anlehnung an die Muster-Baustellenordnung der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft wird für die Baustelle eine Baustellenordnung erarbeitet. Diese wird Gegenstand des Auftrages und ist in allen Teilen zwingend einzuhalten und zu beachten. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Der Bauherr hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator beauftragt. Dessen Anordnungen und Hinweise sind zu befolgen und zu beachten. Mehrkosten können hieraus nicht resultieren. 019 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung sowie auf die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen. In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mind. 10 m betragen. Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden und artverwandten Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten zu stellen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Für das Bauobjekt sind den besonderen Betriebsgefahren entsprechende Feuerlöschgeräte in betriebsbereitem Zustand in der erforderlichen Anzahl bereitzuhalten. Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind jederzeit freizuhalten. 020 RCL-Material Recycling-Material für Tragschichten, Baustraßen, Auffüllungen etc. darf als dauerhaftes Baumaterial nicht eingesetzt werden. RCL für Baustraßen, Kranstandorte usw. mit nachträglichem Wiederausbau darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verwendet werden. Zuvor ist die ein Gutachten über die chemische Zusammensetzung des RCL-Materials und die schriftliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so kann der unverzügliche Wiederausbau auf Kosten des Auftragnehmers gefordert werden. Ebenso haftet der Unternehmer für daraus resultierende Folgeschäden. 021 Abstimmung Ausführung Vor Bestellung der vorgesehenen Materialien und Ausführung der einzelnen Leistungen muss eine Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Materialien sind auf Wunsch des AG zu bemustern. Eine Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV´s ohne Rücksprache mit der Bauleitung ist nicht zulässig. 022 Kampfmittel Es wird auf die Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Laufgräben und Stellungen) im westlichen Bereich außerhalb des Grundstücks gem. beigefügtem Plan der Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen. Hieraus resultierende Erschwernisse, Wartezeiten und Aufwändungen sind einzukalkulieren. 023 Belange des Zoobetriebes Die Belange des Zoobetriebes und der Sicherheit der Personen, insbesondere der Besucher haben oberste Priorität. Mehrkosten / Mehraufwendung / Behinderungen in Bezug auf Rücksichtnahme auf den Zoobetrieb und Sicherheitsbelange der Besucher sind einzukalkulieren. Vorgenannte Bedingungen können in keinem Fall zu Mehrkosten für den AG führen.
Vortext
20 Erdarbeiten
20
Erdarbeiten
Hinweistext Es gelten die ZTV des Gewerkes Rohbauarbeiten. Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten.
Hinweistext
Hinweistext Das Gelände wird gem. den Leistungspositionen vorbereitet. Die Gräben der Grundleitungen sind im Gewerk Entwässerung berüücksichtigt. Die hier erfassten Erdarbeiten beinhalten das Freiräumen des Grundstücks für die Baumaßnahme. Grundlage der Kalkulation ist das Bodengutachten des Geotechn. Büros N. und W. Müller und Partner vom 26.02.2025 sowie der Bericht zu den bodenchemischen Untersuchungen vom 01.08.2025. Alle sich aus diesen Gutachten ergebenden Anforderungen sind bei der Kalkulation zu berüücksichtigten.
Hinweistext
Hinweistext Es gilt die DIN 18300 und DIN 18308 in der jeweils neuesten Fassung, jedoch werden verschiedene "Besondere Leistungen" nicht separat vergütet, sondern sind gemäß der nachstehenden Hinweise einzukalkulieren.
Hinweistext
Hinweistext Die Grob- und Feinabsteckung erfolgt bauseits durch einen beauftragten Vermessungsingenieur. Alle weiteren Messungen, die für die Herstellung der Baugrube erforderlich sind einschließlich der Sicherung von Festpunkten hat der AN verantwortlich auszuführen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen. OKFF EG Neubau: ca. 34,40 m üü.NN. OK Bestandsgelände: ca. 33,97 bis 34,15 m Baugrube: bis ca. 33,00 m ü.NN entsprechend ca. 106 cm unterhalb des Bestandsgeländes. Die genauen Messpunkte (für die Kalkulation) sind dem beigefüügten amtlichen Lageplan zu entnehmen.
Hinweistext
Hinweistext Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter ausreichend mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Spätere Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. Die unterschiedlichen Bodenschichten sind den Auszügen aus dem Bodengutachten des Geotechn. Büros N. und W. Müller und Partner zu entnehmen.
Hinweistext
Hinweistext Neben den Hinweisen der DIN 18300 sowie der zusätzlichen Vorschriften füür Erdarbeiten ZTVE-StB für den Einbau von Materialien und bei deren Verdichtung erforderlichen Verdichtungsleistungen sind der jeweils neueste Stand der Technik und die Regeln der Technik einzuhalten. Darüüber hinaus sind Die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes", der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Maßgebend ist außerdem die DIN 4095 - Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen. Die Unterlagen des Geotechn. Büros N. und W. Müller und Partner vom 26.02.2025 sowie der Bericht zu den bodenchemischen Untersuchungen vom 01.08.2025 sind zu berüücksichtigen und bei der Kalkulation und Ausfüührung zugrunde zu legen. Gem. Gutachten handelt sich nach DIN 4149 um: Erdbebenzone: 0 Untergrundklasse: T Baugrundklasse: C
Hinweistext
Hinweistext Werden im Verlauf der Ausschachtungsarbeiten andere Bodenklassen angetroffen als ausgeschrieben, so ist dies unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Die Bodenschichten sind entsprechend Leistungspositionen abzutragen. Die verschiedenen Bodenarten sind, wenn vom Auftrag- geber nicht anders festgelegt, getrennt auszuheben, abzufahren bzw. ggf. zu lagern (lagern nur füür wieder einbaubare Kiese und Sande).
Hinweistext
Hinweistext Die Förderung des Bodens muss vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der Bauleitung vereinbart werden. Dabei darf der Abrechnung nur der kürzeste zumutbare Förderweg zugrunde gelegt werden. Versäumt der Unternehmer diese Vereinbarung mit der Bauleitung, so wird als Förderweg die Luftlinie gemessen.
Hinweistext
Hinweistext Der Auftragnehmer hat vor Durchführung der Bauarbeiten Erkundigungen über die genaue Lage unter- und oberirdischer Anlagen (z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel) im Baustellenbereich bei den entsprechenden Stellen einzuholen. Er ist von dieser Verpflichtung nicht dadurch entbunden, dass aus Eintragungen in Verbindungs- oder Ausfüührungsunterlagen die vermutliche Lage einzelner solcher Anlagen ersichtlich ist. Die Freilegung von Leitungen jeglicher Art ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Beim Bau freigelegte oder berührte Wasser-, Gas-, Kanal- oder elektrische Leitungen oder sonstige An- lagen müssen sorgfäältig und betriebssicher geschützt werden. Sämtliche Kosten, die durch das Aufsuchen und Freilegen überbauter Einbauteile (z.B. Schieberkappe und Hydranten) entstehen und Schadensersatzansprüche, die sich aus den Verzögerungen bei Leitungsperrungen bedingt durch üüberbaute Einbauteile ergeben, hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat dafüür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonst. Abdeckungen frei zugängig gehalten werden. Die von den zustäändigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutz ihrer Kabel, Leitungen und sonst. Einrichtungen betroffenen Bestimmungen sind zu beachten. Der Telekom ist entsprechend der Kabelschutzanweisung eine Mitteilung üüber bevorstehende Erdarbeiten zu machen.
Hinweistext
Hinweistext Alle durch den AN verlegten Leitungen, insbesondere die Dräänleitungen sind sorgfäältig einzumessen und üübersichtlich abzustecken. Vor dem Verfüüllen der Grääben sind die Leitungen von der BL abnehmen zu lassen und die Grabentiefen mit der BL aufzumessen. In den Einheitspreis ist einzukalkulieren, dass nach Verlegen säämtlicher Leitungen ein Bestandsplan im Maßßstab 1:50 anzufertigen ist.
Hinweistext
Hinweistext Einbau und Verdichten darf nur Lagenweise, in Stärken von maximal 40 cm erfolgen.
Hinweistext
Hinweistext Der Aushub für die Tragschicht der Bodenplatte und für die Gründung der Fundamente darf nur mit einem Gerät mit glatter Schneide vorgenommen werden. Der Aushub ist rückschreitend mit einem Bagger mit Breitlöffel auszufüühren.
Hinweistext
Hinweistext
Hinweistext
20.__._.621 Abbruch Verbundsteinpflaster Abbruch und Entsorgung von befestigten Verbundsteinpflasterfläächen, Wellenverbund, einschl Splittbett. Rastermaß (B x T x H): ca. 23 x 12 x 8 cm Material Unterbau: 5 cm Splittbett Schichtstärke: ca. 13 cm Ausfüührungsort: Fundamentbereich der Einfriedungswand
20.__._.621
Abbruch Verbundsteinpflaster
270,00
20.__._.622 Unterbau entfernen Aushub und Abtransport von Schottertrag- und Frostschutzschichten. Das Material geht in den Besitz des Auftragnehmers über.
20.__._.622
Unterbau entfernen
255,00
to
20.__._.623 Bodenmiete beseitigen Gelagerte Bodenmiete auf dem Baugrundstüück, inhomogen, aus Aschen, Schlacken, Ziegelresten und Schlackenbeton laden und zur unternehmerseitigen Kippe transportieren. Das Bodenmaterial ist als BM-0 einzustufen. Die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung wird über separate Positionen abgerechnet.
20.__._.623
Bodenmiete beseitigen
200,00
20.__._.624 Bodenmiete transportieren und einbauen Gelagerte Bodenmiete auf dem Baugrundstüück, inhomogen, aus Aschen, Schlacken, Ziegelresten und Schlackenbeton transportieren und als Unterbau des Neubaus einbauen.
20.__._.624
Bodenmiete transportieren und einbauen
200,00
20.__._.625 Oberboden lösen, beseitigen Oberboden / Mutterboden mit humosem Lehm nach örtlicher Angabe lösen, laden und zur unternehmerseitigen Kippe transportieren bzw. einer Wiederverwertung zuführen. Schichtdicke: ca. 10 bis 40 cm, im Mittel ca. 25 cm Ausfüührungsort: Randbereiche des Baugrundstüücks
20.__._.625
Oberboden lösen, beseitigen
100,00
20.__._.626 Aushub einschl. Abtransport, Auffüllungen, Gründung Erdaushub der Baugrube füür das neue Gebääude einschl. Arbeitsraum nach DIN 18300 und DIN 4124 nach Zeichnung und Angabe. Aushub: ca. 0,40 bis 0,85 m, vorrangig ca. 0,70 m Bodenklassen nach DIN 18300: 3 - 5 Homogenbereich nach DIN 18300-2015-08: A (Auffüüllungen) Das Bodenmaterial ist als BM-0 einzustufen. Die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung wird über separate Positionen abgerechnet. Der Erdaushub ist abzufahren und geht in das Eigentum des AN üüber.
20.__._.626
Aushub einschl. Abtransport, Auffüllungen, Gründung
620,00
20.__._.627 Auffüllungen separieren, verfahren und einbauen Auffüllungen der Vorposition separieren und nach Angabe der Bauleitung in Teilbereichen des Geheges als Hügel ca. 1,50 m hoch aufschüütten. Transportweg: ca. bis 60 m
20.__._.627
Auffüllungen separieren, verfahren und einbauen
110,00
20.__._.628 Aushub einschl. Abtransport, bindige Böden, Gründung Erdaushub der Baugrube für das neue Gebäude einschl. Arbeitsraum nach DIN 18300 und DIN 4124 nach Zeichnung und Angabe. Aushub: (nach Abtrag Auffüllungen). im Mittel 0,40 m Bodenklassen nach DIN 18300: 4 Homogenbereich nach DIN 18300-2015-08: B (Bindige Schichten) Das Bodenmaterial ist als BM-0 einzustufen. Die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung wird üüber separate Positionen abgerechnet. Der Erdaushub ist abzufahren und geht in das Eigentum des AN üüber.
20.__._.628
Aushub einschl. Abtransport, bindige Böden, Gründung
410,00
20.__._.629 Aushub einschl. Abtransport, Streifenfundamente Aushub für die Streifenfundamente nach DIN 18300 nach Zeichnung und Angabe. Bodenklassen nach DIN 18300: 3 - 4 Schichten entspr. Position "Aushub einschl. Abtransport, Auffüüllungen, Gründung" und "Aushub einschl. Abtransport, bindige Böden, Gründung" Das Bodenmaterial ist als BM-0 einzustufen. Die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung wird über separate Positionen abgerechnet. Der Aushub ist abzufahren und geht in das Eigentum des AN üüber. Sonstiges: Der Aushub erfolgt ab OK Gelände bis UK Sauberkeitsschicht der Fundamente senkrecht mittels Greifer.
20.__._.629
Aushub einschl. Abtransport, Streifenfundamente
350,00
20.__._.630 Aushub lösen, verfahren und lagern, Streifenfundamente Aushub für die Streifenfundamente gem. Vorposition lösen, nach Angabe der Bauleitung auf dem Baugrundstück verfahren und lagern. Transportweg: ca. 100 m
20.__._.630
Aushub lösen, verfahren und lagern, Streifenfundamente
60,00
20.__._.631 Aushub einschl. Abtransport, Punktfundamente Aushub für die Punktfundamente wie in Position "Aushub einschl. Abtransport, Streifenfundamente" beschrieben, jedoch für Punktfundamente.
20.__._.631
Aushub einschl. Abtransport, Punktfundamente
120,00
20.__._.632 Aushub lösen, verfahren und lagern, Punktfundamente Aushub für die Streifenfundamente gem. Vorposition lösen, nach Angabe der Bauleitung auf dem Baugrundstück verfahren und lagern. Transportweg: ca. 100 m
20.__._.632
Aushub lösen, verfahren und lagern, Punktfundamente
20,00
20.__._.633 Aushub transportieren und einbauen Den gelagerten Boden laden, transportieren, zum Baugrundstüück zurücktransportieren und nach Angabe der Bauleitung auf dem Grundstück aufschütten. Transportweg bis ca. 100 m Sonstiges: Die Arbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Hieraus resultierende Mehrkosten sind in die Position einzukalklulieren.
20.__._.633
Aushub transportieren und einbauen
80,00
20.__._.634 Planum Baugrube nachverdichten Nachverdichtung des Planums der Baugrube, insbesondere der Auffüllungen, unter Berücksichtigung eines Oberflächengefälles nach Angabe der Bauleitung mit schwerem Gerät. Zuläässige Abweichung von der Sollhöhe +/-2cm, Ausführung nach ZTVT-StB 95.
20.__._.634
Planum Baugrube nachverdichten
1.120,00
20.__._.635 Geländeauffüllung Natursteinschotter Lieferung und Einbau von Schotter als Geländeauffüüllung bzw. Bodenpolster einschl. verdichten.Das Material ist lagenweise (max. 30 cm) zu verdichten. Material: Kalksteinschotter 0/45 mm Schichthöhe unter Bodenplatte: ca. 50 cm Lagerungsdichte: 100 % der einfachen Proctordichte Darüüber ist ein Protokoll zu führen. Der Nachweis der Lagerungsdichte ist zu erbringen. Sonstiges: Die Einbringung der Geländeauffüllung erfolgt unmittelbar nach Freilegung des Planums. Der Einbau erfolgt mit geeignetem Kleingerät oder Kran. Die Gerätekosten sind in die Position einzukalkulieren.
20.__._.635
Geländeauffüllung Natursteinschotter
330,00
20.__._.636 Verdichtung Natursteinschotter Verdichtung des Natursteinschotters zur Erreichung eines Verformungsmodul Ev2 > 80 MN/m²², Verdichtungsverhältnis Ev2 / Ev1 < 2,5.
20.__._.636
Verdichtung Natursteinschotter
660,00
20.__._.637 Geländeauffüllug Kies Lieferung von Kiessand als Geländeauffüüllung als Böschung im Nordwesten des Grundstücks nach Angabe der Bauleitung in einer Stärke von ca. 30 bis 160 cm in den späteren Pflanzfläächen höhengerecht einbauen. Das verdichtete Rohplanum ist vorher aufzulockern. Material: Kiessand 0/32 Lagerungsdichte 100 % der einfachen Proktordichte
20.__._.637
Geländeauffüllug Kies
538,00
20.__._.638 Verfüllung Kies - Arbeitsräume Lieferung und Einbau von Kiessand zur Wiederverfüüllung der Arbeitsräume und Einbettung von Grundleitungen. Das Material ist lagenweise (max. 40 cm) zu verdichten. Material: Kiessand 0/63 Lagerungsdichte 98 % der einfachen Proctordichte. Darüüber ist ein Protokoll zu führen. Der Nachweis der Lagerungsdichte ist zu erbringen. Die Verfüllung des Arbeitsraumes erfolgt zeitlich versetzt, auf Abruf der Bauleitung. Gesonderte Anfahrt wird nicht gesondert vergütet.
20.__._.638
Verfüllung Kies - Arbeitsräume
160,00
20.__._.639 Handschachtung, Zulage Zulage füür Erdaushub in Handschachtung.
20.__._.639
Handschachtung, Zulage
1,00
20.__._.640 Schottertragschicht Schottertragschicht nach den ZTVT-Stb 95 als ebene, profilgerechte Tragschicht aus Kalksteinschotter WD 0/45 liefern, einbauen und verdichten. Schichtdicke: 20 cm Körnung: 0/45 mm Material: Kalksteinschotter Hinweis zur Ausführung: Es ist kein RCL-Material zu verwenden. Einbau im Bereich der Baustraße und Kranstellfläche.
20.__._.640
Schottertragschicht
108,00
to
20.__._.641 Frostschutzschicht Frostschutzschicht im Mittel 30 cm stark ( im verdichteten Zustand gemessen) aus Kies-Sand-Gemisch, Körnung 0/32mm liefern und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, insgesondere die ZTVE- StB 65, herstellen und anschließend verdichten.Vor Einbau ist der Eignungsnachweis des Kiessandes beizubringen. Verdichtungsgrad DPr mind. 100% Anforderung an die Höhenlage und Oberflächengenauigkeit +/- 2,0cm. Die Verlegung im Gefälle, Höhenunterschied ca. 20 cm, ist einzukalkulieren.
20.__._.641
Frostschutzschicht
300,00
20.__._.642 Filtervlies Baustraße Filtervlies füür die Baustellenzufahrt liefern und fachgerecht verlegen.
20.__._.642
Filtervlies Baustraße
300,00
20.__._.643 Filterlvlies Baugrube Endlosfaservlies aus UV-stabilisiertem Polypropylen als Filtervlies, 0,8 mm, liefern und unterhalb des Natursteinschotters und der Arbeitsraumverfüüllung fachgerecht verlegen.
20.__._.643
Filterlvlies Baugrube
300,00
20.__._.644 Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 zum Nachweis der Solltragfähigkeit auf den aufgefüllten und verdichteten Schichten des Füllbodens unterhalb der Bodenplatte durchfüühren. Auf dem fertigen Planum ist ein Verformungsmodul Ev2 > 80 MN/m²² und ein Verhältnis Ev2/Ev1 < 2,3 nachzuweisen. Die Leistung beinhaltet die Erstellung des Prüffeldes, die An- und Abfahrt und die Gestellung aller für den Druckversuch erforderlichen Geräte, sowie die Gestellung einer Person, welche den Versuch durchführt. Der Prüfbericht ist vorzulegen.
20.__._.644
Lastplattendruckversuch
1,00
Stck
20.__._.645 Rammsondierung Rammsondierung mittels Künzelstab nach DIN EN ISO 22476-2 zum Nachweis der Verdichtung der Kiesverfüllung am Gebäude durchführen. Die Leistung beinhaltet die An- und Abfahrt und die Gestellung aller für den Druckversuch erforderlichen Geräte, sowie die Gestellung der Person, welche den Versuch durchführt. Der Prüfbericht ist vorzulegen. Die Leistung ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten auszuführen. Die Ausführung der Außenanlagen darf erst nach Vorlage der Nachweise über die ordnungsgemäße Verdichtung der Kiesfüllung begonnen werden.
20.__._.645
Rammsondierung
1,00
Stck
20.__._.646 Entsorgung BM-0*, Zulage Zulage zu den Positionen "Oberboden" für die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung. Materialklasse nach ErsatzbaustoffV: BM-0*
20.__._.646
Entsorgung BM-0*, Zulage
1,00
20.__._.647 Entsorgung BM-F0*, Zulage Zulage zu den Positionen "Oberboden" für die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung. Materialklasse nach ErsatzbaustoffV: BM-F0*
20.__._.647
Entsorgung BM-F0*, Zulage
1,00
20.__._.648 Entsorgung BM-F1, Zulage Zulage zu den Positionen "Oberboden" für die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung. Materialklasse nach ErsatzbaustoffV: BM-F1 Material: Auffüllungen
20.__._.648
Entsorgung BM-F1, Zulage
1.090,00
20.__._.649 Entsorgung BM-F2, Zulage Zulage zu den Positionen "Oberboden" für die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung. Materialklasse nach ErsatzbaustoffV: BM-F1 Material: Auffüllungen
20.__._.649
Entsorgung BM-F2, Zulage
410,00
20.__._.650 Entsorgung BM-F3, Zulage Zulage zu den Positionen "Oberboden" für die Entsorgung des Aushubmaterials mit erhöhter Schadstoffbelastung. Materialklasse nach ErsatzbaustoffV: BM-F3 Material: Bodenmiete
20.__._.650
Entsorgung BM-F3, Zulage
200,00
20.__._.651 Pumpensumpf aus Betonfertigteilringen Pumpensumpf aus Betonfertigteilringen herstellen, einbauen, vorhalten und nach Beendigung der Vorhaltezeit entfernen. Pumpensumpf innerhalb von Baugruben, Tiefe bis 3,00 m, lichter Sohlenquerschnitt bis 1,00 qm. Leistung inkl. erforderliche Bodenmassen (Bodenklasse 3- 5) ausheben, seitlich lagern und nach Demontage des Pumpensumpfes wieder verfüllen. Kreiselpumpe einschl. Betriebsstoff, Wartung, Unterhaltung und Lohnkosten für die Wasserhaltung beim Auftreten von Schichtwasser, Saugleitungen einschl. aller Anlagenteile. Tagwasserbeseitigung ist in die Position einzukalkulieren. Vorhaltezeit: 2 Wochen. Wasserhaltung wird nur auf besondere Anweisung durch die Bauleitung ausgeführt.
20.__._.651
Pumpensumpf aus Betonfertigteilringen
P
1,00
psch
20.__._.652 Baugrube sichern, Folienabdeckung Baugrubenwände während der Bauzeit mit Planen abdecken. Planen gegen Witterung sichern und bis zum Einfüllen des Arbeitsraumes unterhalten und nach Aufforderung Folie aufnehmen und entsorgen, inkl. Entsorgungsgebühr.
20.__._.652
Baugrube sichern, Folienabdeckung
1.400,00
20.__._.653 Beprobung Bodenaushub Beprobung der unterschiedlichen Bodenschichten des Bodenaushubs. Eine Neubeprobung ist in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten vor Abfuhr erforderlich.
20.__._.653
Beprobung Bodenaushub
P
1,00
psch
20.__._.654 Schuttcontainer, 5 m3, Bauschutt Schuttcontainer liefern und nach Fertigstellung der Außenanlagen abtransportieren. Kippgebühren sind einzukalkulieren. Fassungsvermögen: 5 m3 Abfallart: Bauschutt
20.__._.654
Schuttcontainer, 5 m3, Bauschutt
5,00
Stck
20.__._.655 Schuttcontainer, 5 m3, Mischabfall Schuttcontainer wie vor, jedoch Fassungsvermögen: 5 m3 Abfallart: Mischabfälle
20.__._.655
Schuttcontainer, 5 m3, Mischabfall
5,00
Stck
20.__._.656 Facharbeiter Facharbeiterstunden, nur auf ausdrückliche Anforderung durch die Bauleitung, einschl. aller erforderlichen Zuschläge, Leistungszulagen, Auslösungen etc. Rapportzettel sind innerhalb von 3 Tagen der Bauleitung vorzulegen, anderenfalls erfolgt keine Vergütung.
20.__._.656
Facharbeiter
15,00
Std
20.__._.657 Helfer wie vor, jedoch Helferstunden.
20.__._.657
Helfer
15,00
Std
20.__._.658 Bagger Maschinenstunde, nur auf ausdrückliche Anforderung durch die Bauleitung einschließlich aller erforderlichen Zuschläge, Leistungszulagen, Auslösungen etc.. Rapportzettel sind innerhalb von 3 Tagen der Bauleitung vorzulegen, anderenfalls erfolgt keine Vergütung. Maschine: Bagger einschließlich Bedienung.
20.__._.658
Bagger
5,00
Std
20.__._.659 LKW Maschinenstunde wie vor, jedoch eines LKW, 12 to, einschließlich Bedienung.
20.__._.659
LKW
5,00
Std
20.__._.660 Baumaschine Maschinenstunde wie vor, jedoch einer gummibereiften Baumaschine, 50 - 75 PS, einschl. Bedienung.
20.__._.660
Baumaschine
5,00
Std