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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten
sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbar- grundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der
Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der
Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber
oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt.
Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den
entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung
und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder
Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN GIPSKARTONARBEITEN
Die Gipskartonwände sind so zu montieren, dass die Stützen jeweils
innerhalb der Wand liegen.
Unserer Ausschreibung liegen die Detailblätter W 112 der Firma KNAUF
zugrunde. Sämtliche Angaben hierin sind besonders zu beachten und
genauestens einzuhalten.
Detailblätter W 112 - Ausgabe Februar 1992
Die Angebotspreise sind entsprechend zu kalkulieren.
Die Trennwände werden auf den Rohboden gestellt, entsprechender
Feuchtigkeitsschutz (PE-Folie, Bitumenschweißbahn etc. mit beidseitigem
Überstand von ca. 15 cm) und ein selbstklebender Dämmstreifen unter dem
Bodenprofil für Schallschutz ist vorzusehen. Die Angebotspreise sind
ent- sprechend zu kalkulieren.
Der Deckenanschluss und der Anschluss an Massivbauteile ist ebenfalls
wegen Schallschutz mit selbstklebenden Dämmstreifen auszuführen.
1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung
aller notwendigen Materialien einschließlich Transport,
Transporteinrichtungen und Geräte und der Kosten für:
a) Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen,
soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und
Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Stahl- und
Blechteile jeder Art, Beschläge, Simsen, Einrichtungsgegenstände,
Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen usw.
Aluminium-Bauteile sind äußerst solide abzudecken bzw. mit einem
Folienanstrich zu versehen.
b) Reinigungsarbeiten an allen betroffenenen Bauteilen, Gegenständen
und Einrichtungen so gründlich, dass für die Folgeunternehmer, vor allem
Maler, Bodenleger usw. über deren vertraglichen Verpflichtungen
hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden.
c) Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung im Inneren und
Äußeren, Abschrankungen, Blenden, Abdeckungen - auch zur Sicherug des
öffentlichen Verkehrs und Dritten gegenüber - Gerüstbeleuchtung
einschließlich Unterhaltung und Wartung, Wiedereinbau von Abschrankungen
(z.B. Treppenräumen). Sollten die Anstricharbeiten durch eine andere
Firma ausgeführt werden, sind die Gerüste ohne besondere Vergütung
dieser Firma zur Verfügung zu stellen.
d) Schutz der Arbeiten gegen Kälte.
e) Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, sofern solche
wegen Terminüberschreitung notwendig werden. Dies ist in jedem Fall
erforderlich bei frostgefährdeten Wasseranschlüssen, die der Unternehmer
zur Bauwasserbenutzung hat.
f) Verschnitt
g) Aufwendungen für das Herstellen und eventuelles Schließen von
Aussparungen an Decken und Wänden, insbesondere auch für Installationen,
Steckdosen etc..
Sämtliche Aussparungen etc. sind sauber und passend herzustellen. Das
Erstellen der Verkleidungen hat abgestimmt mit den Technischen Gewerken
zu erfolgen.Decken-Wand-Anschlüsse dürfen nicht mit Acrylfugen
verschlossen werden, sondern sind mit angespachtelten Trennstreifen +
Soll-Riss-Haarfuge lt. der Fa. KNAUF zu verschließen.
h) Das Schließen von Installationsschlitzen jeder Art.
i) Anarbeiten von Gipswänden und Platten an bestehende Bauteile, wie
Fenster, Stützen und dergleichen.
j) Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen den
Leistungen des Auftragnehmers (Gipskartonplatten, abgehängte Decke,
Wände, Vorwände, Vorsatzschalen, Stützenverkleidungen) und allen
angrenzenden und durchdringenden Bauteilen, ist zwingend erforderlich
und ohne besondere Vergütung in die Einheitspreise einzurechnen.
k) Werden Gipskarton-Metallständerwände bis UK Dachtrapezbleche
geführt, so ist das Schließen der dadurch entstehenden Hohlräume mit
geeignetem Material (Sikkenfüller etc.) eigenverantwortlich
durchzuführen und in die Einheitspreise einzurechnen.
2) Ausführungs- und Gütebestimmungen
DIN 1 101 Holzwolle-Leichtbauplatten
DIN 1 104 Mehrschicht-Leichtbauplatten
DIN 4 102 Feuerschutz
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4 420 Gerüstordnung Richtlinien für Gerüstausführung und
Gebrauchsüberlassung
laut VOB, Anhang, neueste Ausgabe.
DIN 18 180 Perlgipsplatten
DIN 18 163 Gips-Zwischenwandplatten
DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe im Hochbau
DIN 18 165 Faserdämmstoffe für den Hochbau
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
Die Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Zulieferfirmen sind
genauestens einzuhalten.
Gipsplattenwände sind gut zu verankern, risssicher zu versetzen und
allseitig anzuschließen.
Bei doppelwandigen Plattenwänden muss das Versetzen im Einvernehmen mit
den Installateuren
erfolgen (Unterputzinstallation).
3) Aufmaß und Abrechnung
Werden Gipskartonständerwände nicht bis zur vollen Höhe des
flachgeneigten Warmdaches geführt, erfolgt eine Vergütung nur für die
beplankten Wandflächen. Für weitergeführte Metallständerkonstruktionen
erfolgt keine besondere Vergütung.
Putze, Spachtelungen, Dämm-Matten und-Platten, Überspannungen,
Gipswände, Gipsplatten, Anstriche werden nach Sichtflächen (qm)
abgerechnet. Zugrunde gelegt werden die Rohbaumaße. Öffnungen und
Aussparungen bis 1 qm Größe werden übermessen, darüber hinausgehende
Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Bei Nischen wird nur die
tatsächliche ausgeführte Fläche vergütet (1-fach).
4) Über den Umfang und Art der Leistungen sowie über etwaige
Erschwernisse hat sich der Anbieter zu unterrichten und dies bei der
Kalkulation zu berücksichtigen. Daher sind Nachforderungen jeder Art
ausgeschlossen.
Nichtdurchlaufendes Ständerwerk, nichtdurchlaufende
Gipskartonverkleidung bzw. nichtdurchlaufende Stützenverkleidungen bzw.
sämtliche Anpassarbeiten und Schrägschnitte an bauseits vorhandene
Einbauten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in den
Einheitspreis einzurechnen.
5) Der Aufwand für Anschlussarbeiten ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Leibungsverkleidugen werden nach dem qm-Preis der Position
der geklebten Gipskartonplatte abgerechnet.
6) Bereits eingebaute Fenster, Türen, Badewannen, Spültische usw. sind
gegen Beschädigungen und Verunreinigungen unbedingt zu schützen.
Eventuelle Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Treten
Beschädigungen an Baukörpern jeglicher Art durch Verschulden des
Auftragnehmers auf, so sind diese unverzüglich der Bauleitung zu
melden.
7) Holzwerk, welches für Naturbehandlung vorgesehen ist, ist an den
gefährdeten Stellen mit Papier o.ä. abzukleben. Diese Arbeit wird nicht
besonders vergütet.
8) Der Unternehmer ist verpflichtet, sich vor Annahme des Auftrages die
in Frage kommenden Pläne, Massenberechnungen und Beschreibungen
anzusehen und auf eventuelle Fehler in diesen hinzuweisen. Nach dem
Unterschreiben des Auftragsschreibens können Einwendungen über
Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Unterlagen nicht mehr erhoben
werden. Der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert
werden.
9) Sämtlicher Bauschutt ist tadellos zu entfernen. Die Räume müssen nach
vollendeter Arbeit besenrein von Bauschutt beräumt sein. Unternehmern,
die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden auf Anordnung der
Bauleitung die Kosten hierfür von ihrer Rechnung in Abzug gebracht.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma.
Auf Nachweis über eventuell zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer
Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Stahltürzargen, Blockrahmen, Installationen und dergleichen werden vor
dem Putzen eingebaut.
Sämtliche Anschlüsse an diese sind sauber und passend herzustellen.
10) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen
Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen
Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt
und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt
auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits
verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung
unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu
machen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner
Leistung durch den Architekten.
11) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
12) Das Anarbeiten der abgehängten Decke (evtl. auch schräges
Anarbeiten) an Träger, Stützen und Verkleidung sowie das Herstellen von
Ausschnitten für Deckendurchbrüche sind in die Einzelpreise mit
einzurechnen.
13) Durchbrüche, Aussparungen etc. sind bei den Wänden und Decken in den
Einheitspreis mit einzukalkulieren.
14) Die ausführende Firma hat eigenverantwortlich nach einseitiger
Beplankung der Gipskartonständerwände bzw. vor der Beplankung der
Installationsvorwände die zuständige Elektrofirma bzw. Heizungs- und
Sanitärfirma sowie alle anderen Firmen, die Installationen in den
Gipskarton-Metallständerwänden vornehmen, zu informieren, damit diese
ihre notwendigen Leitungen vor der zweiseitigen Beplankung der
Ständerwände bzw. der Beplankung der Installationsvorwände einbringen
können.
15) Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind
einzuhalten.
16) Das Schließen mit geeignetem dauerelastischen Material aller durch
den Einbau von Türen, Zargen, Trennwänden etc. entstehenden Fugen sowie
aller bestehenden Fugen im Bereich dieser Einbauteile ist ohne besondere
Vergütung vorzunehmen.
17) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem,
beim Einbau in beidseitig verputztes Mauererk sowie beim Einbau in
beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig (symmetrisch)
einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge in Absprache
mit der Bauleitung unsymmetrisch (außermittig) einzubauen, so daß auf
jeden Fall ein ausreichender Überstand der Zargenaußenkante vor der
Fliesenfläche entsteht. Die Einbauvorschriften nach DIN sind strikt
einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Hinterfüllung der Zargen mit
Estrichbeton oder ähnlichem.
18) Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Titel bzw. Positionen aus
dem Auftrag herauszunehmen.
19) Eine Verstärkung aller entstehenden Ecken und Kanten usw. bei
Ständerwänden, Verkleidungen, Vorsatzschalen etc. mit UA-Profilen und
Eckschutzschienen oder ähnlichem sind sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
20) Das Verschließen der Fugen mit geeignetem dauerelastischem Material
zwischen Wänden und dem Randwinkel der abgehangenen Decke ist
unmittelbar nach dem Tapezieren bzw. vor den Malerarbeiten
eigenverantwortlich durchzuführen. Diese Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere
Vergütung.
21) Alle notwendigen Traggerüste (Ständerprofile) für wandhängende
Klossetts, Waschtische, Bidet, Pissoir etc. sind fachgerecht zu
montieren. Schallbrücken müssen ausgeschlossen werden.
Sämtl. freien Knaten sind zu verspachteln mit Eckschutzschienen einschl
Gehrungsschnitte. Ausschnitte, Einpassarbeiten, Öffnungen bzw.
Türöffnungen mit Verstärkungen, winkelige Anschlüsse, schräger
Wandverlauf, Anschlüsse an schräge Dachflächen, Bekleidungen von
Öffnungen, Durchführungen o.ä. sind nach Erfordernis fachgerecht
herzustellen.
Befestigungspunkte und Verstärkungen (Unterkonstruktionen), sowie
Aussparungen Installationen und Leitungen sind vor Ausführung
abzustimmen. Sämtl. verbleibende Hohlräume sind volsatt mit
mineralischem Faserdämmstoff in unterschiedlichen Stärken auszustopfen.
Abkleben vollflächig mit Dampfsperre. Schall- und Wärmebrücken sind
auszuschließen. Die Spachtelarbeiten müssen den hohen Anforderungen für
Maler- und Tapezierarbeiten ohne Nacharbeit entsprechen.
Sämtl. Anschlussfugen sind dauerelastisch überstreichbar zu versiegeln.
Im Bereich von Zusatzlasten z. B. Sanitärinstallationen bei Vorwänden
und bei freien Wandecken von Gipskartonständerwänden sind UA-Profile zu
verwenden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ABGEHÄNGTE DECKEN
Das Anarbeiten der abgehängten Decke (eventuell auch schräges
Anarbeiten) an Stützen, Träger und Verkleidungen sowie das Herstellen
von Ausschnitten für Deckendurchbrüche sind in die Einzelpreise mit
einzurechnen.
Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik sind
einzuhalten.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und Zustand der
Baustelle und der Anfahrtsmöglich- keiten zu unterrichten. Für
Erschwernisse aus nichterkannten Besonderheiten auf der Baustelle
besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Nachforderungen wegen
Unkenntnis sind ausgeschlossen.
Die Wandanschlüsse werden grundsätzlich mit Schattennutprofilen
ausgeführt. Vor Einbau der Decken ist stets eine Klärung mit der
Oberbauleitung des Auftraggebers herbeizuführen.
Es ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Unterkonstruktion
ausreichend (nach Angabe des Herstellers) befestigt werden. Die Abhänger
und alle anderen Befestigungen werden grundsätzlich nicht angeschossen.
Alle Halterungen sind zu bohren.
Die Decken sind mit fertigen Oberflächen zu liefern.
Die Brandschutzbestimmungen und Schalldämmwerte sind strengstens zu
beachten.
Einbauteile wie Strahler, Lüftungsaustritte usw. sind einzubauen.
Die Deckenmontage hat im Zusammenwirken mit den Gewerken Elektro,
Lüftung, Heizung/Sanitär zu erfolgen. Für Beleuchtungskörper (z.B.
Einbaurasterleuchten) sind Öffnungen herzustellen und zusätzliche
Abhänger vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Anarbeiten der abgehängten Decke an bauseits eingebaute
Lüftungsgitter ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Zur Abhängung dürfen nur zugelassene Profile, Dübel und Schienensysteme
gelangen. Ein entsprechender Nachweis für die
Feuerwiderstansklassifizierung ist zu erbringen (Prüfzeugnis ist
vorzulegen.).
Zusätzliche Verstärkungen der Unterkonstruktion für die Leuchtenmontage
erfolgt in Absprache mit der Elektrofirma.
Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Generalunternehmer denjenigen
Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, dass ihn der Bauherr wegen
Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadenersatz in Anspruch nimmt
und die mangelhafte Leistung vom Unternehmer zu vertreten war. Das gilt
auch, wenn die Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer bereits
verfristet sind. Der Generalunternehmer ist aus dieser Vereinbarung
unmittelbar berechtigt, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu
machen.
Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung
durch den Architekten.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Durchbrüche, Aussparungen etc. sind bei den abgehangenen Decken in den
Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Das Liefern und Anbringen von dauerelastischen Fugen zwischen Innenputz
und abgehängter Decke, zwischen Stahlkonstruktion und abgehängter Decke,
bei den Anschlüssen der abgehängten Decke an angrenzenden Bauteile sowie
an allen sonstigen Ecken und Kanten wo das erforderlich und notwendig
ist, ist ohne besondere Vergütung nach Werksvorschrift durchzuführen und
in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Das Deckenraster ist vor Ausführung von der Bauleitung freigeben zu
lassen auf Grundlage eines vom Auftragnehmer vorzulegenden
Teilungsplanes. Raumweise ist Symmetrie herzustellen, Beleuchtung u.ä.
ist im Raster anzuordnen.
Sämtliche Ausschnitte, Anarbeitungen an Durchdringungen, Ecken usw. sind
einzukalkulieren, Abschlüsse an derartige Bauteilgrenzen prinzipiell mit
Einfasswinkeln.
Alle Trockenbauarbeiten sind in der Oberflächengüte Q2 "Qualitätsstufe
2" nach dem Merkblatt Nr. 2 "Hinweise und Richtlinien für
Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen" der Industriegruppe
Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsplattenindustrie e.V.
herzustellen.
Qualitätsstufe 2, Anforderungen:
- Einlegen von Fugendeck-, Bewehrungsstreifen
- Füllen der Stoßfugen der Gipsplatten
- Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel
- Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines
stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche.
Dabei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar
bleiben. Falls erforderl. sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines
Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt (GREEN BUILDING) in 02826 Görlitz,
Conradt-Schiedt-Straße 15.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt.
Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die straßenseitige Außenwand wurde als Klinker-Mauerwerkswand
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk, aus verputztem
Altmauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika
ausgeführt.
Der Verkaufsräume, die Lager, der ZBV-Raum, das Leergutlager und die
Anlieferung des REWE-Marktes erhalten keine abgehängte Decke.
Die Nebenräume des REWE-Marktes erhalten eine abgehangene Decke.
Für die Kalkulation werden nachfolgen aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
140 Trockenbau
140
Trockenbau
140.10 Gipskarton-Metallständerwände
140.10
Gipskarton-Metallständerwände
140.20 Abgehängte Decken
140.20
Abgehängte Decken
140.30 Rammschutz
140.30
Rammschutz
140.40 Stahlumfassungszargen
140.40
Stahlumfassungszargen
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden
bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 42 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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