Stahlttrapezblech / Dachtragschale
Neubau eines Rewe Marktes in Görlitz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur Verfügung. Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Dachdeckerfangschutz)sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung und Dachabdichtungsarbeiten und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338) Zusätzliche technische Vorschriften 1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten sowie vorausgehende und nachfolgende Bauleistungen folgende Vorschriften und Richtlinien: a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), DIN 1 960 - Teil A DIN 1961 - Teil B. b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für Dachdeckerarbeite DIN 18 338 sowie alle einschlägigen Bestim mungen der sonstigen DIN-Vorschriften, soweit diese nicht bereits im Vorhergenannten erfasst sind. c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Liefer und Herstellerfirmen sind zu beachten. 2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das Vorhalten aller notwendigen Materialien, Rohstof- fe, Geräte usw. 3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen un Mängel an Vorleistungen vor Beginn der eigenen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. 4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf zeitliche Ausführungen so einzurichten, dass keine Verzögerungen in der Gesamtfertigstellung der Bauwerks eintreten. 5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu de Normziegeln passen und von demselben Lieferwerk bezogen werden. 6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster der angebotenen Baustoffe vorzulegen. Die zu Verwendung kommenden Materialien müssen dem vorgelegten und genehmigten Muster entsprechen. 7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für eine Arbeitsbühnenhöhe von mehr als 2,00 m, hat der Unternehmer zu stellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind dabei besonders genau zu beachten! 8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden, sind die Dachdeckungsarbeiten mit dieser Firma abzustimmen. 9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie, sturmsichere Ausführung der Dachdeckungs- arbeiten sowie für die sorgfältige Beachtung von Vorschriften der Lieferwerke der vorgeschriebenen Materialien. 10) Der Auftragnehmer hat für die Fugennähte einen Schältest nach DIN 16726 dem Auftraggeber vorzulegen (spätestens mit den Revisionsunterlagen). TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind einzuhalten. Die Gewährleistung lautet für die Dacheindeckung, d.h. Beständigkeit und Dichtigkeit des Daches, 10 Jahre ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherrn. § 12, Ziffer 6, VOB, entfällt. An diese Stelle tritt, dass alle Gefahren erst nach Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an diesen übergehen. Bei der Ausführung sind ferner nachstehende Vorschriften einzuhalten: - VOB, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961. - VOB, Teil C, Technische Vorschriften für Bauleistungen, DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten. - Die Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern. - Merkblatt Stahldach mit Dachabdichtungen - Einschlägige DIN-Vorschriften, wie z.B.: DIN 1 055 Lastannahmen im Hochbau (Windlast) DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes Oberflächenwasser und Sickerwasser mit bitumi - nösen Stoffen, Metallbändern und Kunststoff-Folien DIN 18 339 Klempnerarbeiten - Die Verlegeanleitung für Dachbahnen des jeweiligen Herstellers sowie die Hersteller- und Werksvorschriften der sonstigen beschriebenen Materialien, wie z.B. Wärmedämmstoffe, Lichtkuppeln, Anschlussprofile und dgl.. - Die baupolizeilichen Bestimmungen. - Die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils zum Verlegezeitpunkt gültigen Fassung. Die Dachdeckungsarbeiten sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften für Dachdeckerarbeiten", DIN 18 338, den Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der einzelnen bezeichneten Werkstoffe, den neuesten Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern, einschl. der Ergänzungen, aufgestellt vom Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e.V. und den Anweisungen für die Abdichtung von Ingenieurbauwerken, auszuführen. Die Konstruktion der oberen Abschlussflächen des Gebäudes sowie Dachabdichtung muss gewährleisten, dass ein Kondensatwasseranfall oder ein Durchdringen von Feuchtigkeit ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelene Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Die Zwischenräume der Hochsikken der Dachtragschale im Bereich des Dachüberstandes an der Traufe auf den Leimholzbindern sind mit Mineralwolle auszustopfen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Für die Klempnerarbeiten sind Titanzinkbleche und -bänder der Firma Rheinzink oder gleichwertig nach DIN 9 722 und DIN 17 770 zu verwenden. Die gesamten äußeren Klempnerarbeiten, d.h. Dachanschlüsse, Mauerwinkel mit Überhangstreifen, Sohbankabdeckungen, Ortgangandeckungen und sonstige Anschlüsse, sind aus naturfarbenen stranggepressten Aluminiumprofilen herzustellen. Sie sind mit nichtrostenden Metallleisten zu befestigen und die Stöße dauereleastisch zu verfugen. Abluftrohre und Lüftungshauben sollen in die Dachdeckung eingearbeitet werden. Es sind Kunststoff- kanalentlüftungen zu verwenden. Traufbleche sind aus Titanzinkblech 0,7 mm, ca. 30 cm im Zuschnitt, mit den erforderlichen Abkantungen. Werkstattzeichnungen Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Werkplanung, Werkstattzeichnungen als Übersicht mind. 1:50 sowie Details mind. 1:5 anzufertigen und rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Genehmigung einzureichen. Darzustellen ist: - Grundriss Übersicht mit Eintragung Lüftungs- und RWA-Flügel - Schnitt Traufe - First mit und ohne Flügel Nachzuweisen ist (vom AN): - Bemessung Zarge, Glas, Profile - K-Wert der Verglasung - Einstufung Rahmenmaterialgruppe nach DIN RWA-Dokumentation Nach erfolgter Montage sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in je 2-facher Ausfertigung zu übergeben: 1) Fachbetriebserklärung / Unternehmerbescheinigung / Errichterurkunde des Betriebes des AN als anerkannter Errichter von RWA. 2) Übersichtsplan / Revisionszeichnung der kompletten Anlagenkonfiguration mit Eintragung der RWA-Geräte, der Verkabelung, der Auslöseelemente, Sicherungs- und Steuerungskästen, RA-Taster etc. 3) Prüfzeugnisse und Zulassungen sämtlicher Komponeneten der RWA-Anlage. 4) Angebot für Wartungsvertrag, ausgestellt auf den Bauherrn. 5) Liste Hersteller- und Lieferantennachweis (Bezugsquellennachweis) der Anlagenteile 6) Protokoll der Funktionsprüfung 7) TÜV-Abnahmeprotokoll der RWA Anlage Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes zu einen REWE-Markt (GREEN BUILDING) in 02826 Görlitz, Conradt-Schiedt-Straße 15. Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt. Die straßenseitige Außenwand ist als Klinker-Mauerwerkswand errichtet worden. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk, aus Stahlbeton und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Planunterlagen: - DGNB Zertifizierung ENV 1.2- Risiken für die lokale Umwelt, Seiten 1-5 - DGNB Zertifizierung PRO 2.1 - Baustelle/Bauprozess, Seiten 1-2 - Leistungsverzeichnis LOS 05 / GU - FLB, 24-11-22_GÖ_CSSTR_REWE_Görlitz_FLB_GU, Petschow & Thiel, Stand 22.11.2024, Seiten 1-245 - Plan Dachaufsicht, Petschow & Thiel, Plan Nr. 24-11-22_GÖ_CSSTR_AR_FLB_GR_DA_1_100_F, Stand 22.11.2024, M 1:100 - Positionsplan Dach über B1, Plan Nr. B1_P-01, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Positionsplan EG B1, Plan Nr. B1_P-02, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Positionsplan Gründung B1, Plan Nr. B1_P-03, Stand 24.10.2024 M 1:100 - Positionsplan Schnitte B1, Plan Nr. B1_P-04, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Statische Berechnung, SGHG Ingenieure, Stand 06.01.2025, Seiten 1-359 (inkl. Positionspläne) - Positionsplan Dach über B2, Plan Nr. B2_P-01, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Positionsplan EG B2, Plan Nr. B2_P-02, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Positionsplan Gründung B2, Plan Nr. B2_P-03, Stand 24.10.2024 M 1:100 - Positionsplan Schnitte B2, Plan Nr. B2_P-04, Stand 24.10.2024, M 1:100 - Statische Berechnung, SGHG Ingenieure, Stand 06.01.2025, Seiten 1-208 (inkl. Positionspläne) - Positionsplan Dach über B3+4, Plan Nr. B4_P-01, Stand 07.11.2024, M 1:100 - Positionsplan EG B3+4, Plan Nr. B4_P-02, Stand 07.11.2024, M 1:100 - Positionsplan Gründung B3+4, Plan Nr. B4_P-03, Stand 07.11.2024 M 1:100 - Positionsplan Schnitte B3+4, Plan Nr. B4_P-04, Stand 07.11.2024, M 1:100 - Statische Berechnung, SGHG Ingenieure, Stand 06.01.2025, Seiten 1-292 (inkl. Positionspläne) - Positionsplan Dach über B5, Plan Nr. B5_P01, Stand 21.11.2024, M 1:100 - Positionsplan 5, Plan Nr. B5_P02, Stand 21.11.2024, M 1:100 - Positionsplan Gründung B5, Plan Nr. B5_P03, Stand 21.11.2024 M 1:100 - Positionsplan Schnitte B5, Plan Nr. B5_P04, Stand 21.11.2024, M 1:100 - Statische Berechnung, SGHG Ingenieure, Stand 06.01.2025, Seiten 1-451 (inkl. Positionspläne)
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
061 Dacheindeckung
061
Dacheindeckung
061.10 Trapezblecharbeiten
061.10
Trapezblecharbeiten
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Tageslohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 14 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und

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