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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten
aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung
der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren
zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte
und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen ,
vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und
abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten
und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste
dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen
und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen
werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten
Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in
seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen
auch
sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft
bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem
derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-
Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu
reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen
und davon dem Auftraggeber eine
Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten,
die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein könne, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere
Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und
sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf
der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers
der seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache
des Auftragnehmers. Der Auftrag-
geber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände
auf dem Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen
zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach,
so kann der Auftrag-
geber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder
durch fremde Firmen auf Kosten des
Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung
der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich
zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend
vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist be- ginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung
beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Das Schließen aller durch den Einbau von Stahltüren inkl. Zargen,
Treppen, Geländern usw. entstehenden
Fugen sowie aller bestehenden Fugen im Bereich dieser Einbauteile ist
ohne besondere Vergütung
vorzunehmen.
Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen) satt
mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen Einheitspreis zu
berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelneTitel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Der Einbau der Zargen und Türblätter kann zu unterschiedlichen
Zeitpunkten erfolgen. Die dafür notwendige
mehrmalige Anreise wird aber nicht extra vergütet.
Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche
Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluss des Innenausbaus ist in die
Einheitspreise der Stahltüren einzukalkulieren. Die zusätzliche Anfahrt
wird nicht extra vergütet.
Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor der
Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des Auftraggebers
abzustimmen.
Beim Einbau von Stahltüren in Kalksandstein-Sichtmauerwerk sind die
notwendigen Aussparungen für die Befestigung der Stahltüren im
Sichtmauerwerk sauber mit dem Winkelschleifer einzufräsen und nach der
Montage mit Flexmörtel sauber zu verschließen.
Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation
Wand-/Bodentürpuffer einzukalkulieren, Standardteile,
abgestimmt auf Beschlagsprogramm und Oberfläche der Wände und Böden.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt.
Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan
sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers
zulässig. Hierbei entstehende
Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen
mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich
zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber
dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich
am Bau zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall dem Auftraggeber einen
entsprechenden Nachweis des verwendeten
Grundanstrichs der Stahlteile zu übergeben, damit ein geeigneter
Deckanstrich (verträglich mit dem
Grundanstrich) bestellt werden kann.
Für die Treppen-, Balkon- und Terrassengeländer ist vom Auftragnehmer
ein Nachweis und die Bemessung bzgl. der Anprall-Lasten gemäß Berliner
Bauordnung zu erbringen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten
Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können
zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines
Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt (GREEN BUILDING) in 02826 Görlitz,
Conradt-Schiedt-Straße 15.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt.
Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die straßenseitige Außenwand ist als Klinker-Mauerwerkswand ausgeführt
worden.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk aus verputztem
Altmauerwerk, aus Stahlbeton und aus Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika
ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
- siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
280 Schlosser
280
Schlosser
280.10 Schlosserarbeiten, REWE-Markt
280.10
Schlosserarbeiten, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung
ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 25 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den ...............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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