Schlosserarbeiten
Neubau eines Rewe Marktes in Görlitz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein könne, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers der seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftrag- geber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag- geber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist be- ginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrecht von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Das Schließen aller durch den Einbau von Stahltüren inkl. Zargen, Treppen, Geländern usw. entstehenden Fugen sowie aller bestehenden Fugen im Bereich dieser Einbauteile ist ohne besondere Vergütung vorzunehmen. Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen) satt mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelneTitel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Der Einbau der Zargen und Türblätter kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Die dafür notwendige mehrmalige Anreise wird aber nicht extra vergütet. Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluss des Innenausbaus ist in die Einheitspreise der Stahltüren einzukalkulieren. Die zusätzliche Anfahrt wird nicht extra vergütet. Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor der Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Beim Einbau von Stahltüren in Kalksandstein-Sichtmauerwerk sind die notwendigen Aussparungen für die Befestigung der Stahltüren im Sichtmauerwerk sauber mit dem Winkelschleifer einzufräsen und nach der Montage mit Flexmörtel sauber zu verschließen. Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation Wand-/Bodentürpuffer einzukalkulieren, Standardteile, abgestimmt auf Beschlagsprogramm und Oberfläche der Wände und Böden. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis des verwendeten Grundanstrichs der Stahlteile zu übergeben, damit ein geeigneter Deckanstrich (verträglich mit dem Grundanstrich) bestellt werden kann. Für die Treppen-, Balkon- und Terrassengeländer ist vom Auftragnehmer ein Nachweis und die Bemessung bzgl. der Anprall-Lasten gemäß Berliner Bauordnung zu erbringen und dem Auftraggeber vorzulegen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt (GREEN BUILDING) in 02826 Görlitz, Conradt-Schiedt-Straße 15. Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt. Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne Unterkellerung. Die straßenseitige Außenwand ist als Klinker-Mauerwerkswand ausgeführt worden. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk aus verputztem Altmauerwerk, aus Stahlbeton und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt. Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt: - siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
280 Schlosser
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Schlosser
280.10 Schlosserarbeiten, REWE-Markt
280.10
Schlosserarbeiten, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 25 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............... .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und

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