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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc..
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur
Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z.
B. Dachdecker- fangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw.
zu erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrank- ungen und Treppen sind stabil und
unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unbe- rücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beein- flussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbar- grundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bau- herrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag- geber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abge-
fahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen
Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf An- forderung der Bauleitung auf Kosten aller
z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung und Dachabdichtungsarbeiten
und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist be- ginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist
unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit
ausdrücklicher, schriftlicher Ge- nehmigung des Auftraggebers zulässig.
Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und
Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung
sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Folgende technische Vorschriften sind Maßgebend:
- DIN 68 140 Bauholz für Zimmerarbeiten
- DIN 4047 Teil 1 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit
- DIN 1052 Holzbauwerk, Berechnung und Ausführung
- DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1) Das zur Verwendung kommende Bauholz muss der DIN 18 334 entsprechen,
Holzfeuchte < 20 %. Für sichtbar bleibendes Holzwerk und
Holzwandelemente darf nur vollkantiges Holz verwendet werden.
2) In den Einheitspreis für den Abbund und Aufschlagen des Bauholzes
sind sämtliche erforderlichen Standard-Verbindungs- und
Befestigungsmittel aus Metall (Blechwinkel, Schrauben, Nägel usw.) in
feuerverzinkter Ausführung und konstruktive Verbindungsmittel, wie
Schweißkonstruktionen etc. und Befestigungsmittel, wie Klebeanker,
Schwerlastdübel etc., mit einzurechnen.
3) Alle sonstigen zu verwendenden Stahlteile sind ebenfalls
feuerverzinkt zu liefern.
4) Sämtliche mit dem Mauerwerk in Berührung kommenden Holzteile sind
zweimal mit Holzschutzmittel nach DIN 68800 zu imprägnieren.
5) Als Aufmaß gelten die tatsächlich eingebauten Längen und Querschnitte
der Bauteile ohne Rücksicht auf Verschnitt.
6) Die Ausführung der einzelnen Positionen ist abhängig von der
Entscheidung des Bauherrn.
7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen
werden nicht besonders vergütet.
8) Sämtliche Vermessungsarbeiten, Kontrollen etc. hat der Auftragnehmer
auf seine Kosten selbst durchzuführen.
9) Sämtliche tragenden und konstruktiven Holzbauteile sind entsprechend
DIN 68 800 zu imprägnieren.
10) Imprägnierung, teilweise naturfarben, bleibt sichtbar, wird nicht
nochmals behandelt.
11) Erschwernisse, wie Schützen der Holzteile vor Verschmutzung, sind
einzukalkulieren, ebenso das Reinigen und Nachschleifen verschmutzter,
sichtbar bleibender Holzteile.
12) Bei der Montage von Wandelementen (aus Konstruktionsvollholz) auf
eine Stahlbetonbodenplatte ist durchgehend ein Compriband und eine 50 -
60 cm breite Bitumenschweißbahn (für einen späteren bauseitigen
Anschluss an eine Feuchtigkeitssperre) in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Bei Innenwänden ist die Schweißbahn mittig unter den
Wandelementen zu verlegen, damit der Überstand auf beiden Seiten gleich
groß ist.
13) Kleinere Öffnungen, wie Wand- und Deckendurchbrüche für die
Installation, sofern im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben,
sind kostenlos herzustellen und werden nicht vergütet.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN LEIMHOLZ-KONSTRUKTION
1) Leimarten:
Es sind wasserfeste Kunstharzleime bei der Verleimung zu bevorzugen,
wobei die zugehörigen Bauvorschriften genau eingehalten werden müssen.
Kaseinleim darf nicht verwendet werden.
2) Beschaffenheit der Leimfläche, Passgenauigkeit:
Zur Erzielung möglichst guter Passung der Leimflächen müssen die Hölzer
gehobelt, gepresst oder mit einwandfrei arbeitenden Kreissägen
verarbeitet sein. die Leimflächen sind vor dem Aufbringen der Leime von
anhaftenden Sägespänen, Staub und dergleichen durch Abblasen zu
reinigen. Die Unebenheiten der Abbundflächen, d. h. die bestehende,
größte Fugendicke darf höchstens 1,5 mm betragen und nur an wenigen
Stellen bescheidenen Umfangs vorhanden sein.
3) Feuchtigkeitsgehalt:
Bei den Leimverbindungen dürfen nur Hölzer mit weniger als 15 %
Feuchtigkeitsgehalt verwendet werden. Der Feuchtigkeitsgehalt ist in
jedem Fall durch zuverlässige Messgeräte,
z. B. elektrischer Feuchtigkeitsmesser, zu ermitteln.
4) Forderungen beim Pressen:
Der Pressdruck soll satt sein und gleichmäßig wirken. Er wird zweckmäßi
durch Spindelpressen hydraulische Pressen o. ä. erzeugt. Schraubzwingen
dürfen nicht verwendet werden. Die Pressdauer ist den
Gebrauchsanweisungen für den Leim zu entnehmen. Die Lufttemperatur beim
Pressen darf nicht unter 15 Grad liegen. Die zur Verleimung kommenden
Hölzer müssen auch im Inneren die geforderte Raumtemperatur aufweisen,
d.h. sie müssen hinreichend lange vor Leimbeginn unter der genannten
Temperatur gelagert werden.
5) Aufbau der Verbindungen, Längsstöße usw.
Die Dicke der verwendeten Einzelbretter darf 30 mm nicht überschreiten.
Es sollen grundsätzlich zu Bauteilen aus Brettschichtholz einheitlich
nur Seitenbretter oder nur Riftbretter verwendet werden. Bauteile aus
nur zwei Teilhölzern sollen so aufgebaut sein, dass die von der
Markröhre am weitesten entfernten Bretter zu verwenden sind. Jeweils
eine "linke" mit einer "rechten" Seite ist zu verleimen. An den
Außenseiten sollen nur rechte Seiten vorliegen. Längsstöße sind durch
Schäftung mit einer Leimflächenneigung von höchstens 1 : 10 oder durch
Keilzinkung der Form A nach DIN 68 140 auszuführen. Stumpfe Stöße im
Innern des Bauteils aus Brettschichtholz sind nicht erlaubt und werden
nicht abgenommen. Bei Holzverbindungen nach DIN 68 140 ist darauf zu
achten, dass die aufgeführten Maße über Zinkenlänge, Zinkenteilung und
Zinkengrund eingehalten werden.
6) Holzgüte:
Die Holzgüte ist gemäß DIN 4074 Holzklasse I, Nadelholz. Bei
Einzelteilen müssen nur in der Zugzone liegende Schichtbretter die
erforderliche Holzgüte haben.
7) Oberflächenschutz:
Wird die Oberfläche der zu verleimenden Hölzer mit Schutzmitteln
behandelt, so darf diese erst nach der Verleimung vorgenommen werden,
jedoch erst nach vollständigem Abbinden des Leimes. Das Schutzmittel
muss sich mit dem zur Verwendung gekommenen Leim vertragen. Dazu ist ein
amtliches Zeugnis vorzulegen.
8) Oberflächenbehandlung:
Die Oberfläche der zu liefernden Leimhölzer ist glatt zu hobeln. Der
Bauleitung ist zur Verhinderung von Beschädigungen an der Leimfuge
infolge Oberflächenbehandlungsmitteln (Farben usw.) mitzuteilen, welche
Leimsorte zur Verwendung gekommen ist.
9) Verbindungsmittel:
Verbindungsmittel aus Holz sind grundsätzlich in Hartholz, Güteklasse 1
auszuführen.
Verbindungsmittel aus Stahl sind nur in den geforderten Größen zulässig
Diese haben der DIN 1052, 96, 97, 570, 571 zu entsprechen.
10) Abrechnung bei Holz-Wandelementen:
Tür- und Fensteröffnungen sowie Aussparungen für Rohr- und
Leitungsdurchführungen, Nischen usw. bis 1,0 m² Ansichtsfläche werden
übermessen. Die Herstellung der Leibung hierzu ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Öffnungen und Nischen über 1,00 m² Ansichtsfläche, sofern
im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben, werden abgezogen. Die
Leibungen hierfür sind in der LV-Positionen abzurechnen.
Sollten die ausgeführten Leistungen zur Einhaltung der Funktionalität
einer Wartung bedürfen, sind Art
der Leistung und Wartungskosten für den Zeitraum während der
Gewährleistung
(Verjährungsfrist) separat anzubieten.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines
Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt in 02628 Görlitz,
Conradt-Schiedt-Straße.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt.
Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die straßenseitige Außenwand ist als Klinkermauerwerkswand ausgeführt
worden.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika
und straßenseitig mit einem angedeuteten Pult-/Walmdach ausgeführt.
Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein
Blower-Door-Test durchgeführt.
Bei Nichtbestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung werden
alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung
gestellt.
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
151 Zimmerer
151
Zimmerer
151.10 Dachstuhl aus Nadelholz, REWE-Markt
151.10
Dachstuhl aus Nadelholz, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden
bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 9 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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