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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der
endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat
sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben.
Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung
oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Bei Untergründen aus Gipskarton, verputztem Mauerwerk (auch
Sichtmauerwerk) usw. sind die eventuell vorhandenen Fugen, Risse, Löcher
etc. vor der Farbbehandlung mit geeignetem Material ohne besondere
Vergütung zu schließen.
Das Verspachteln von eventuell vorhandenen Löchern, offenen Fugen usw.
in Stahlzargen und dgl. mit geeignetem Material ist vom Auftragnehmer
vor der Farbbeschichtung eigenverantwortlich durchzuführen und
anschließend sauber zu verschleifen und in den Einheitspreis
einzurechnen.
Eventuelle Unebenheiten auf Flächen, die mit Rauhfasertapete tapeziert
werden, sind ohne besondere Vergütung mit geeignetem Material
auszugleichen bzw. zu verspachteln.
Sollten auf Stahltüren, Zargen und weiteren Einbauten aus Stahl, welche
im grundierten Zustand eingebaut werden, kein normaler Grundanstrich
sondern eine Pulverbeschichtung vorhanden sein, so ist die Vorbereitung
des Untergrundes mit Primer mit einzukalkulieren.
Zu allen angrenzenden Bauteilen (Fenster, Türzargen,
Installationsschächten etc. sowie im Übergang Wand-Decke, Übergang Wand
bzw. Decke zu Metallwänden bzw. Gipskartonwänden und -decken, im
Übergang Wand zum Fußboden usw.) sind dauerelastische Fugen aus Acryl
herzustellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Sollten vor oder bei der malermäßigen Behandlung von Stahlbetonteilen
Rückstände in Form von Schalöl, Schalmaterial, Folien, Klebebänder etc.
vorgefunden werden, hat der Auftragnehmer diese eigenverantwortlich zu
entfernen und die betroffenen Bereiche ordnungsgemäß für die malermäßige
Behandlung herzustellen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung.
Die überstehenden Estrich-Randdämmstreifen, Wärmedämmung bzw.
Feuchtigkeitsisolierung ist abzu- schneiden und zu entsorgen und in die
Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die dauerelastischen Anschlüsse (Acrylfugen) zwischen Wand und Decke
sowie die allseitige dauerelastische Verfugung der Türzargen
(streichfähig) ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Anstrichsysteme sind so aufeinander abzustimmen, dass mehrere
Erneuerungsanstriche aufgebracht werden können, ohne die vorherigen
Anstriche entfernen zu müssen. Die Anstriche müssen frei sein von
giftigen Stoffen und dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe
enthalten.
Der Aufbau der Anstriche ist so auszubilden, dass sie atmungsaktiv
bleiben. Es darf nicht zu Abblätterungen oder zu Rissbildungen kommen.
Als Anstrichmittel sind Markenfabrikate zu verwenden, die in
Originalgebinden des Herstellers angeliefert werden und aus diesen
verarbeitet werden müssen.
Für sämtl. Farbanstriche müssen die Farben gemäß der gesamten neuen RAL
Palette, der kompletten Farbpalette sämtl. Farb-Hersteller wie Sikkens,
NCS, Caparol usw. ausgewählt werden können.
AUFMASS UND ABRECHNUNG
Anstricharbeiten, Tapezierarbeiten usw. werden nach Sichtflächen (qm)
abgerechnet. Zugrundegelegt werden die Rohbaumaße. Öffnungen und
Aussparungen bis 2,50 qm Größe werden übermessen, darüber hinausgehende
Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Die Leibungen werden
unabhängig von Ihrer Einzelgröße, auch der übermessenen Öffnungen,
Aussparungenetc., mit Ihren Maßen nicht gesondert abgerechnet. Dies gilt
auch Leibungen von Aussparungen wie z.B. Öffnungen und Nischen unter
1,0m². Die Leibungen werden nach m²-Wandfläche aufgemessen und
abgerechnet. Die Leibungen sind mit die Einheitspreise einzurechnen. Die
Anstricharbeiten für Treppen- und Brüstungsgeländer, Balkon- und
Terrassengeländer usw. werden nach qm-Geländer abgerechnet.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen und auf Verlangen des Auftraggebers oder der
Bauleitung sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der jeweiligen
Arbeiten entsprechende Materialproben bzw. Werkstücke zur Begutachtung
vorzulegen. Unklarheiten über Materialien sind rechtzeitig zu klären.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Technische Ausführungshinweise:
DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18 364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 55 930 Leinölanstrichstoffe
DIN 55 901 Sikkatiol
DIN 55 945 Anstrichstoff, Begriffe
DIN 55 928 Korrosionschutz von Stahlbaustoffen durch Beschichten und
Überzüge
DIN 55 0929 Korrosionschutz von Metallen; Korrosionschwarscheinlichkeit
metallischer Werkstoffe bei äußerer
Korrosionsbelastung
DIN 50 976 Korrosionschutz, Feuerverzinken von Einzelteilen
(Stückverzinkung)
Die Anstrichsysteme sind aufeinander abzustimmen, dass mehrere
Erneuerungsanstriche aufgebracht werden können, ohne vorherige Anstriche
entfernen zu müssen. Die jeweiligen Anstrichaufbauten müssen von einem
Hersteller stammen.
Für das Ausgleichen der Untergründe und das Verfüllen der von Rissen und
sonst. Beschädigungen sind schwindrissfreie Spachtelmassen zu verwenden.
Vor dem Farbanstrich auf verzinkte Oberflächen sind alle hierzu
erforderlichen Vorbereitungsarbeiten entsprechend den einschlägigen DIN
und Herstellervorschriften mit größer Sorgfalt auszuführen und in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Anstriche müssen frei sein von giftigen Stoffen und dürfen keine
gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Sollten dennoch im
Leistungsverzeichnis lösungsmittelhaltige Anstriche wie Kunstharzlacke
o.ä. verlangt werden, so sind diese unter strenger Einhaltung der
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und -verordnungen sowie
Herstellervorschriften anzuwenden. Alle hierfür erforderlichen
Hilfsmittel und Maßnahmen sind mit in Einheitspreise Einzukalkulieren.
Bei sämtl. Anstricharbeiten sind die notwendigen Abklebearbeiten zu
berücksichtigen und ohne besondere Vergütung in die Einheitspreise mit
einzurechnen.
Die Anstricharbeiten müssen so ausgeführt werden, dass beim Abziehen der
Klebebänder (ähnlich Tesa-Krepp-Bänder) keine weiterreichenden Schäden
an den neu hergestellten Oberflächen bzw. bauseitig bereits fertig
gestellten Bauteilen entstehen. Das Haftmittel auf den Klebebändern darf
zu keinen chemischen Reaktionen führen, die eine Veränderung der
Oberflächenfarbe auf unterschiedlichen Materialien zur Folge haben
könnten (z.B. auf pulverbeschichteten Metallprofilien , Naturholz- oder
Steinoberflächen o.ä.).
Der Aufbau der Anstriche ist so auszubilden, dass keine Abblätterungen
oder Rissbildungen entstehen. Für die Ausführung sind im Allgemeinen
atmungsaktive Anstriche zu verwenden sofern im LV nichts Gegenteiliges
beschrieben bzw. verlangt wird.
Als Anstrichmittel sind Markenfabrikate zu verwenden, die in
Originalgebinden des Herstellers angeliefert werden und aus diesen
verarbeitet werden müssen.
Anstriche auf Sichtbeton: Schließen von Nestern und Poren, Einlaßgrund,
2x Farbanstrich, Farbe nach Wahl und Muster.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) in 04509 Delitzsch, Bahnhofstraße 28.
Die Errichtung des REWE-Marktes erfolgt in Massivbauweise mit
POROTON-Mauerwerk, Stahlbeton-Aussteifungsstützen und Stahlbetonwände,
innen und außen verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
versehen. Die Rückwand des REWE-Marktes in der Achse A wird als
Stahlbeton-Sandwichlemente ausgeführt. Der REWE-Markt ist eingeschossig
und teilweise zweigeschossig, ohne Unterkellerung. Die Innenwände sind
aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Die
Bodenplatte wird als bewehrte Stahlbeton-Bodenplatte ausgeführt. Die
Dachkonstruktion des REWE-Marktes besteht aus einer
Leimholzbinderkonstruktion mit einem Warmdachaufbau auf deiner
Stahltrapezblechdachtragschale. DasDach des Eingangsvorbaus besteht aus
einer Stahlbetondecke mit einem Warmdachaufbau.
Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika
und als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
Der REWE-Markt wird an ein bestehendes, historisches Bahnhofsgebäude
angebaut, welches erhalten bleiben soll. Dieses Bahnhofsgebäude wird
teilweise abgebrochen.
Das Grundstück des REWE-Marktes befindet sich an einer Bahnstrecke der
Deutschen Bahn.
Unmittelbar hinter dem Baufeld verlaufen Bahngleise, auf denen u.a. auch
ICE-Züge verkehren. Eine Gefährdung des Bahnverkehrs muss ausgeschlossen
werden.
Vom Auftragnehmer dürfen die Gleisanlagen nicht betreten / benutzt
werden. Der Schutzstreifen von 5,0 m (Außenkante Gleisanlagen) ist dabei
zwingend einzuhalten, dieser Bereich darf weder betreten, noch dürfen
dort Bautätigkeiten vorgenommen oder Material abgestellt werden. Die
Arbeiten der Auftragnehmer sind so auszuführen, dass die angrenzenden
Bahngleise durch Staub, Schmutz, durch Wind verwehtes Material,
Arbeitsgeräte, Arbeitsmaterialien nicht gefährdet werden. Dieser Zustand
ist dauerhaft während der Bauphase zu gewährleisten.
VORBEMERKUNGEN
400 Maler
400
Maler
400.10 Malerarbeiten, Rewe Markt
400.10
Malerarbeiten, Rewe Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSVERZEICHNISSES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 22 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
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Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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