Erdungs- und Blitzschutz
Neubau eines Multifunktionsgebäude und eines Gebäudes für betreutes Wohnen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat. Verwendete Abkürzungen: zur Vereinfachung des folgenden LV-Textes werden z.T. folgende Abkürzungen verwendet: AG   = Auftraggeber AP   = Alternativposition AN   = Auftragnehmer a.P.   = auf Putz - Ausführung E.i.W.  = Einheitspreis in Worten EV   = Eventualposition FR   = Feuchtraumausführung l.u.b.m.  = liefern und betriebsfertig montieren Lo   = Lohn LV   = Leistungsverzeichnis Ma   = Material OKFF  = Oberkante Fertig-Fußboden OKRF  = Oberkante Roh-Fußboden s.w.v.  = sonst wie vor(-ige Position) UKFD  = Unterkante Fertig-Decke UKRD  = Unterkante Roh-Decke u.P.   = unter Putzausführung Gleichwertige technische Spezifikation: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass auf der Baustelle ein absolutes Rauchverbot herrscht. Verstöße können zu einem sofortigen Baustellenverweis führen. Vorabstimmung: Vor Ausführung aller Anlagenteile, vor Bestellung von wichtigen Waren und in allen Zweifelsfällen ist mit der Fachbauleitung Rücksprache zu nehmen. Der AN haftet für Ausführungen, die fehlerhaft oder nicht im Sinne der Ausschreibung, Planung oder Abstimmung sind. Subunternehmer: Bei der Abgabe des Angebotes ist bekannt zu geben, welcher Subunternehmer eingesetzt werden soll. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Bauherrn möglich. Materialbestellungen: Die Beschaffung von Anlagen und Material ist nur nach Abstimmung mit der Fachbauleitung zu veranlassen. Ausführung nach Vorschriften: Für die Ausführung aller Arbeiten sind die von der Fachbauleitung genehmigten Pläne und Anweisungen maßgebend. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Arbeiten nach den ihm gemachten Angaben und Abweisungen sachgemäß, nach den anerkannten Regeln der Technik, sowie nach den allgemeinen, gesetzlichen und ortsüblichen behördlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen. Nebenleistungen: Nebenleistungen sind zu erbringen. Mit dem Auftrag übernimmt der AN auch die Verpflichtung ohne besondere Vergütung (die Leistungen sind in die EP`s einzurechnen) folgende Leistungen durchzuführen: Abstimmung mit dem VNB und Serviceprovidern (z.B. Telekom); Beantragung, Inbetriebsetzung und Abnahme der Anlagen, Zuleitungen und Übergabepunkte durch VNB und Telekom; termingerechte Durcharbeitung des Projekts anhand der bauseits zuliefernden Ausführungsunterlagen; Abstimmung der Elektroarbeiten mit anderen Nachunternehmern; Abgabe einer Errichterbescheinigung Montageumfang und -Bedingungen: Es wird empfohlen, dass sich der Bewerber vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle, die Montagebedingungen, sowie über Art und Umfang der Leistungen eingehend unterrichtet. Zweifelsfragen sind vor Abgabe des Angebotes zu klären: Montageerschwernisse sind entsprechend einzukalkulieren. Nachforderungen die der Bewerber aus Unkenntnis der Pläne, der Vertragsunterlagen oder der Baustelle ableitet werden abgelehnt. Komplettsysteme: Die zuliefernden Systeme und Anlagenteile sind vollständig funktionsfähig und komplett inkl. aller Kleinteile und Montagen anzubieten. Eventuell fehlende bzw. die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende Dinge sind im Vorfeld durch eine Bieterfrage zu klären. Einheitspreise: Die Einheitspreise gelten als fertig verlegte, montierte und betriebsfertig angeschlossene und in allen Teilen voll nutzbare Einheiten. Sie umfasst alle erforderlichen Montage- und Anschluss Arbeiten, Nebenarbeiten, Kleinmaterial die Ausführung von geringfügigen Bohr-, Schlitz-, Stemm- und Fräßarbeiten; mehrmalige wiederholte Anfahrten zur Baustelle auch zum Zwecke der Beobachtung des Baufortschritts; Materiallieferung: Die Materiallieferung beinhaltet die Lieferung aller Materialien frei Einbaustelle inkl. Verpackung, die Transportversicherung o.ä.; die Haftpflichtkosten für Schäden Dritter (für Personen- oder Sachbeschädigungen); die Kosten des Bieters für die Versicherung des Materials auf der Baustelle gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Frost o.ä.; die Kosten für die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden; das unaufgeforderte tägliche Entfernen des vom AN verursachten Bauschutts. Montageleitung: Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsbestätigung einen verantwortlichen Montageleiter und einen bauleitenden Monteur schriftlich zu benennen. Letzterer muss während der durchgehenden Arbeiten ständig auf der Baustelle sein. Beide dürfen nur mit Zustimmung der örtlichen Fachbauleitung gewechselt werden. Bautagebuch: Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen: Der AN ist verpflichtet (gemäß VHB, Richtlinie 411) einen Bautagebericht zu führen. Darin ist chronologisch aufzuzeichnen: Welcher Arbeitnehmer war wann auf der Baustelle und hat welche Arbeiten in welchen Räumen ausgeführt. Außerdem ist zu Beginn aufzuschreiben, welche Monteure auf der Baustelle eingesetzt werden mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum und welche berufliche Qualifikation und Funktion sie haben. Arbeitsablauf: Für den Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Ein Montagebeginn ca. 12 Tage nach Auftragserteilung ist vorzusehen. Die Arbeiten sind einschließlich aller innerbetrieblichen Vorbereitungen innerhalb der angegebenen Fristen fertigzustellen. Nischen und Schlitze: Der AN hat ohne besondere Berechnung dafür zu sorgen, dass vor Beginn seiner eigentlichen Montage die erforderlichen Maßnahmen für seine Arbeitserleichterungen der Elektroanlage durchzuführen sind, wie z.B. Schalttafelnischen, Durchbrüche, Mauerschlitze, Fußbodenkanäle usw. soweit diese bauseits noch nicht vorhanden sind. Diese Leistungen sind in die EP`s einzurechnen. Es sind entsprechende Schlitzpläne durch den AN anzufertigen. Baustellenreinigung: Die Baustelle ist täglich, nach erbrachter Leistung vom Auftragnehmer zu reinigen. Diese Leistung kann nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies bedeutet, der durch seine Arbeiten angefallene Schutt ist zu sammeln und abzufahren, dadurch verschmutzte Gehwege, Straßen und Zufahrten sind sofort zu säubern. Sollte dieses nicht geschehen, so erfolgt die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers. Aufmass: Wird die Anlage nach Aufmass berechnet, so ist dieses bei der Bauleitung zu beantragen und gemeinsam durchzuführen, wenn abgeschlossene oder abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, wenn ausgeführte Arbeiten durch den Baufortschritt der Feststellung (Zustands- feststellung) entzogen werden (z.B. durch Schließen von Decken), wenn die Anlage fertiggestellt ist. Das Aufmass muss in allen Einzelheiten kontrollierbar und raumweise aufgestellt werden. Es ist auf einem Aufmass Formblatt zu erstellen. Übergabe des Werkes an den Bauherrn: Nach Fertigstellung und Beendigung der Arbeiten ist gegen schriftliche Bestätigung eine umfassende Einweisung des Bedienpersonals in alle Funktionen der Anlage vorzunehmen. Erforderliche Geräteunterlagen, Teilnehmerverzeichnisse, Wartungsanleitungen und Bedienungsanweisungen sind dem Bedienungspersonal des AG gegen unterschriebenen detaillierten Aushändigungsnachweis zu übergeben. Dies ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Gebühren für eine vorgeschriebene Sicherheitsabnahme durch eine zuständige Behörde gehen, falls erforderlich, zu Lasten des AN und sind in die EP`s einzurechnen. Die Inbetriebnahme oder Benutzung der Anlage ersetzt nicht die Abnahme. Für die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Restmängel wird vom Abnehmenden gemeinsam mit dem AN eine Frist vereinbart (2 Wochen, falls nichts anderes vereinbart wird). Die Beseitigung der Mängel sind schriftlich und detailliert vom AN anzuzeigen. Grundsätzlich wird eine gebrauchsfertige Leistung beschrieben und erwartet. Dies bedeutet, dass in den Leistungen die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 sowie alle Tätigkeiten, welche zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, wie herstellen, montieren, anschließen usw., eingeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt werden oder Teilleistungen ausgeschlossen werden, z.B. "nur liefern". Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne der Baumaßnahme unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen sind folgende Bedingungen in der bei Angebotsabgabe gültigen neusten Fassung zu beachten und einzuhalten: 1.) Die besonderen Vorbemerkungen und Ausführungsvorschriften; 2.) Das Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen, technischen und objektbezogenen Vorbemerkungen; 3.) Die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und des deutschen Instituts für Normung (DIN ) mit den Nachträgen in der jeweils neusten gültigen Fassung 4.) Hierbei sind besonders zu beachten: die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB-Teil C, DIN 18382 für Starkstromleitungsanlagen in Gebäuden; DIN 18383 für Schwachstromleitungsanlagen in Gebäuden; 5.) die Sondervorschriften und Anschluss Bedingungen des zuständigen VNB; 6.) die Sonderbestimmungen der zuständigen Feuerwehr, des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes, des Bauaufsichtsamtes, der zuständigen Brandschutzbehörde, der Berufsgenossenschaft; 7.) die Pläne und Zeichnungen der Architekten, Statiker und Fachingenieure; 8.) die Richtlinien und Zulassungsbedingungen der Internet Service Provider, bzw. der Telekom für Telekomunikationsanlagen 9.) die anerkannten Regeln der Technik. Korrosionsschutz: Korrosionsschutz ist für alle Bauteile gefordert: Alle Bauteile, Befestigungen, Kabelbahnen, Schellen, Schrauben usw. müssen voll rostgeschützt sein, z.B. durch Verzinkung oder gleichwertig. Rohrleitungen: Sämtliche Leerrohre sind mit einem verzinkten Zugdraht zu verlegen, der an beiden Enden zu sichern und in den Rohrpreis einzurechnen ist. Die Doseninnenräume sind zu säubern. Werden Rohre im flüssigen Beton verlegt, so sind sie abzufangen, auf Durchgang zu prüfen, für die Weiterführung anzumuffen, beidseitig abzudichten und gegen Volllaufen zu sichern. Schlitz- und Stemmarbeiten: Alle Stemmarbeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung entsprechend den Erfordernissen sinnvoll und unter Schonung des Bauwerks auszuführen. Schlitze sind möglichst mit Schlitz- oder Fräsmaschinen zu erstellen. Sämtliche Schlitze sind so herzustellen, dass für Leitungen mindestens 1 cm und für Rohre mindestens 1,5 cm Putzüberdeckung gewährleistet ist. Schutzrohre im Hand- und Gefahrenbereich: Bei der Installation auf den Wänden bzw. unter den Decken oder bei Wand- und Deckendurchführungen ist die Leitung im Hand- oder Gefahrenbereich (mindestens bis 1 m über OKFF) in bruchsicheren Schutzrohren zuführen. Diese sind ggf. teilweise in offener Rohrmontage zu verlegen. Kabelverlegung: Sämtliche Leitungen dürfen nur in senkrechter oder waagerechter Richtung verlegt werden und möglichst nur in den nach DIN 18015 Teil 3 vorgeschriebenen Installationszonen. Im sichtbaren Bereich sind auf-Putz-Leitungen sauber und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung in Führungsrohren, Installationskanälen oder Minikanälen vorzuziehen. Brandschutztrennwände: Führen Kabel durch Brandschutztrennwände, so sind die Durchbrüche und Bohrungen vom AN brandschutztechnisch zu verschließen. Sicherheitsabstand: Bei der gesamten Installation ist ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 15 cm) zwischen der Stark- und Schwachstrom-Installation und den Installationen anderer Gewerke (z.B. brandgefährdete Lüftungskanäle o.ä.) einzuhalten. Berührungen dürfen nicht zustande- kommen. Leitungsverbindungen: Schwachstromleitungen sind mit den nach DIN dafür vorgesehenen Materialien zu verbinden. Starkstromleitungen sind mit VDE-mäßigen Steck- oder Schraubklemmen zu verklemmen. Drahtkerben beim Abisolieren sind zu vermeiden. Vieladrige- und Schwachstromleitungen: Die Drahtfarben sind nach einem Farbcode festzulegen und zu dokumentieren. Alle Polleitungen und Anschlusspunkte sind bei Verbindungen gleichsinnig weiterzuführen. Montagehöhen von Dosen: Folgende Montagehöhen sind einheitlich einzuhalten: UKFD = Unterkante Fertig-Decke OKFF = Oberkante Fertig-Fußboden Sofern keine Angaben in den Planunterlagen zu erkennen sind gelten folgende allgemeine Höhenangaben: Abzweigdosen 0,3 m unter UKFD oder im zugänglichen Zwischendeckenraum Steckdosen u.P. (tief) 0,3 m über OKFF, Steckdosen über Arbeitsflächen 1,1 m über OKFF, Schalter neben Türen 1,05 m über OKFF Design und Farbe der Schalter usw.: Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen müssen im Design und in der Farbe untereinander gleich sein und anhand von kostenlos vorzulegenden Mustern mit dem Bauherrn abgestimmt werden. Spreiz- und Schraubbefestigungen: Alle Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen und Gerätedosen sind mit Schrauben im Dosenrand zu sichern. Dosenmontage: Alle Dosen sind putzbündig und lotrecht zu montieren. Dosenmontage nur mit schnellbindendem Zement, nicht mit Gips. Alle Kabel kennzeichnen und dokumentieren: alle wichtigen Kabel wie Hauptleitungen, Stromkreiszuleitungen, Steuerkabel, Telefonkabel, ELA-Kabel, Brandmeldekabel, Rangierkabel, Mess- und Regelleitungen, Antennen Kabel, Sprechanlagenkabel, usw. sind innerhalb der Verteiler und Dosen beidseitig mit Kabelmarkierern dauerhaft, wischfest, unverlierbar und deutlich lesbar mit Angabe der Kabelnummer und des Kabelzieles zu beschriften, zu kennzeichnen und auch zu dokumentieren. Kabellisten: Alle vorgenannten Kabel sind in Kabellisten aufzuführen mit Angabe von Kabel Typ, Adern Zahl, Querschnitt, Kabelstart und Kabelziel, Kabelnummer Aufgabe / Verwendungszweck des Kabels. Mustervordrucke der Kabellisten sind beim Fachingenieur kostenlos zu erhalten. Die Angabe in den Kabellisten muss genau mit der tatsächlichen Beschriftung auf den Kabeln übereinstimmen. Diese Leistungen werden nicht separat vergütet. Sie sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Bemusterung: Für bestimmte Betriebsmittel/Bauteile (die von der Bauleitung und vom Auftraggeber festgelegt werden), ist vor Baubeginn eine Bemusterung durchzuführen. Die Bemusterung ist geschlossen vorzulegen, eine Teilbemusterung wird abgewiesen. Für alle komplexeren Bauteile wie Verteilungen usw. die bei der Bemusterung nicht vorgelegt werden können, sind am Tage der Bemusterung detaillierte Konstruktionszeichnungen, Gerätebeschreibungen, gesetzlich vorgeschriebene Be- scheinigungen, wie PTB-Bescheinigungen und Bauartzu- lassung, vorzulegen. Über die Bemusterung ist vom Auftragnehmer ein Protokoll zu führen, das spätestens eine Woche nach dem Bemusterungs- termin dem AG zu übergeben ist. Eine gesonderte Vergütung für die Bemusterung erfolgt nicht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung müssen ver- wendete Materialien oder Gegenstände, wenn sie nicht den Anforderungen des AG entsprechen, kostenlos wieder entfernt werden. Errichterbescheinigung: Vom AN ist kostenlos eine Errichterbescheinigung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gesamte Anlage und die ausgeführten Arbeiten nach den Richtlinien der VDE erstellt wurden. Für Antennen- und Telekomunikations-Anlagen ist diese Errichterbescheinigung zusätzlich bzgl. der Richtlinien der Telekom oder Kabelgesellschaft zu erstellen. Abnahme: Die Gesamtanlage ist nach Fertigstellung von einem zugelassenen, unabhängigen Sachverständigen abnehmen zu lassen. Die Bemessungsbetriebsspannung der Niederspannungsanlage beträgt für sämtliche Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses 230/400 V AC, Netzsystem DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100), TN-C-S-System oder TN-S-System. Ende der technischen Vorbemerkungen für Installation.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) sowie Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299. Angaben zur Baustelle nach VOB/C / ATV / DIN18299: Projektbezeichnung: Neubau Multifunktionsgebäude und betreutes Wohnen Anschrift: Am Pier 8a/ 10 24837 Schleswig Zufahrtsmöglichkeiten: Die Baustelle befindet sich auf dem bauherreneigenen Grundstück mit direkter Anbindung über die Straße "Am Pier". Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Pier". Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten besitzt und das Grundstück besichtigt hat. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind zu schützen und über die eigene Bauzeit hinweg sauber zu halten. An den bestehenden angrenzenden Bauteilen sind Beschädigungen und Verunreinigungen unbedingt zu vermeiden. Art und Lage der baulichen Anlagen: Die o.g. Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Seniorenzentrums Die beiden Gebäude umfassen ein klassisches Seniorenheim mit Einzelzimmern für Bewohner, Verwaltungsräumen, einer Küche und Sozialräumen. Sowie ein Gebäude mit betreutem Wohnungen. Die Gebäude sind nicht Unterkellert und beinhalten ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Die Gebäude verfügen jeweils über einen Treppenraum und einen Aufzug worüber alle Geschosse erreichbar sind. Das Dach wird als Flachdach ausgeführt, ggf. mit Dachbegrünung. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der Straßenverkehr weitgehend unbehindert bleibt. Alle hierfür notwendigen Anträge bzw. Genehmigungen sind vom AN zu beantragen. Diese Leistungen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es gilt die StVO. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie: Baustrom und Bauwasser stehen dem AN vor Ort zur Verfügung. Der AN muss die Leitungen zu seinem Arbeitsgebiet als Eigenleistung verlängern. Die Nutzung wird während der Bauzeit anteilig in Abzug gebracht. Dem AN stehen Sanitäranlagen gemäß Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung. Baustelleneinrichtung / Nutzung überlassener Flächen: Innerhalb der im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen kann der AN nach seinen eigenen Belangen und Arbeitsabläufen Flächen belegen und nutzen, abgestimmt und freigegeben mit und durch die Bauleitung. Stellplätze für Mitarbeiter / Nicht-Baustellenfahrzeuge stehen ausschließlich außerhalb des Geländes zur Verfügung. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: An vorhandene Leitungen auf dem Grundstück ist anzuschließen. Vorhandene Leitungen sind zu schützen. Vom AG veranlasste Vorarbeiten: Die erforderlichen Tiefbauarbeiten werden bauseits erbracht. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Die Arbeiten sind in jedem Falle vor Beginn mit dem Auftraggeber zu terminieren und gemeinsam festzulegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Arbeiten an einem Stück ausgeführt werden können. Arbeitsunterbrechungen sind einzuplanen. Während der Baumaßnahme ist mit gleichzeitigen Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen. Ende der Allgemeinen Beschreibung.
Allgemeine Beschreibung
01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Technische Vorbedingungen Für sämtliche Dach- und Verbindungsleitungen (ober- irdische Leitungen) ist Knet-Aludraht Al Mg Si mit einem Durchmesser von 8 mm zu verwenden, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Bei St verzinkt, ist eine Schichtdicke der Zinkauflage bei Rundstahl von min. 50 µm und bei Bandstahl von min. 70 µm einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten unter Erdgleiche primär und die Arbeiten über Erdgleiche sekundär auszuführen sind. Bei der Verlegung oberirdischer Leitungen sind die Abstände der Leitungshalter wie folgt einzuhalten: 1. Bei horizontaler Anordnung 1,0 - 1,2m 2. Bei senkrechter Anordnung 1,2 - 1,5m 3. Bei schräger Anordnung 1,2 - 1,5m Bei der Verlegung von Aluminium oder Kupferleitungen sind für die Abstände die Werte der unteren Grenze zu wählen. Die Leitungshalter sind in die Einheitspreise mit einzukalulieren. Aluminiumleitungen dürfen nicht unter Putz verlegt werden Dachaufbauten z.B. Schornsteine, Oberlicht mit Metallrahmen, Dachaufbau, Antennenträger und Enlüftungsrohre sind mit Auffangeinrichtungen wie Fangstangen vor Blitzeinschlag zu schützen. Der Schornstein darf durch das Anbringen der Leitungen nicht beschädigt werden. Daher sind die Leitungshalter nicht einzuschlagen, sondern nach Vorbohren einzuzementieren. Bei größeren Leitungslängen sind die Leitungen in den Haltern wegen der Wärmedehnung nicht zu klemmen, sondern lose zu führen. Die Wärmedehnung ist durch Dehnungsbögen, welche alle 5 m einzubauen sind auszugleichen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalulieren. Haupt und Nebenleitungen, die an eine Erdungsleitung angeschlossen werden, müssen eine zugänglich Trenn- stelle erhalten. An der Trennstelle müssen sich die Leitungen auch nach Jahren noch leicht lösen lassen und wieder zuverlässig verbinden lassen. Kontaktflächen sind gegen mögl. Korrosion zu schützen. Haupt- und Nebenleitungen sind an den Fundamenterder anzuschließen.
Technische Vorbedingungen
01.__.0001 Funktionspotentialsauslgeichleiter verzinkt 30x3,5 mm Band nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz bei Edungsanlagen, Blitzschutzanlagen, zur Verlegung in Einzelfundanemten, Streifenfundamenten etc. als Fundamenterder / Funktionspotential- ausgleichsleiter. Breite: 30 mm Werkstoff: St/tZn Dicke: 3,5 mm Der Erder ist alle 2 m dauerhaft elektrisch leitend an der Bewehrung anzuschließen und es dürfen nur Klemmen nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) eingesetzt werden. komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig in Einzelfundamenten, Streifenfundamenten etc. als Funktionspotentialausgleichsleiter montieren, inkl. Klein- und Befestigungsmaterial und allem systembedingten Zubehör.
01.__.0001
Funktionspotentialsauslgeichleiter verzinkt 30x3,5 mm
340,00
m
01.__.0002 Ringerder V4A Rund 10 mm Runddraht nach DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen. Werkstoff: NIRO (V4A Querschnitt: 78mm 2 Normenbezug: DIN EN IEC 62561-2 Leiter: 10mm Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 Komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme, Ausdehnungsbrücken, Abstandshalter und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0002
Ringerder V4A Rund 10 mm
622,00
m
01.__.0003 V4A Rund 10 mm, als Anschlussfahne Runddraht nach DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz bei bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen, als Anschlussfahne. Werkstoff:  NIRO V4A Querschnitt:  78 qmm Normenbezug: DIN EN IEC 62561-2 Leiter: 10 mm Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 komplett liefern und betriebsfertig als Anschlussfahnen montieren (1,5 m ü. OKFFB je Anschlussfahne), inkl. Klein- und Befestigungsmaterial, Verbinder und allem systembedingten Zubehör.
01.__.0003
V4A Rund 10 mm, als Anschlussfahne
42,00
m
01.__.0004 Ableitung AlMgSi 8 mm rund, mit Kunststoffmantel Runddraht mit Kunststoffmantel nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz als Ableitung und Verlegung unter dem WDVS. Werkstoff: AlMgSi Querschnitt: 50 qmm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Leiter: 8mm Außendurchmesser: 11 mm Eigenschaften: weich RAL-Farbton Mantel:7035 Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte beträgt max. 1,5 m. Komplett liefern und in Teillängen unter dem WDVS betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme, Abstandshalter und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0004
Ableitung AlMgSi 8 mm rund, mit Kunststoffmantel
360,00
m
01.__.0005 Fangleitung AlMgSi 8 mm rund Runddraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz als Fangleitung, Werkstoff: AlMgSi Querschnitt: 50 qmm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Leiter: 8mm Eigenschaften: halbhart Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte beträgt max. 1,2 m. Komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme, Ausdehnungsbrücken, Abstandshalter und inkl. allem systembedingten  Zubehör.
01.__.0005
Fangleitung AlMgSi 8 mm rund
380,00
m
01.__.0006 Regenrohranschlussschelle zum Anschluss von Regenfallrohren in den Blitzschutz Potentialausgleich nach EN 62305 Bohrung: 10,5 mm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Werkstoff: St/tZn Klemmbereich Rohr: 60-150 mm Länge: 494 mm Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte, max. 1,5 m. Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0006
Regenrohranschlussschelle
E
1,00
St
01.__.0007 Dachleitungshalter Dachleitungshalter, für Flachdächer zur Befestigung von Rundleitern auf Flachdächern mit 2-facher Leitungshalterung Typ FB2 aus frostbeständigem Beton und wetterbeständigem Kunststoff, UV-stabilisiert Kunststoff- und Betonteil getrennt recycelbar Leitungsführung:               lose Werkstoff Leitungshalter:         Kunststoff Leitungshalter Aufnahme Rd:  8mm Gewicht:                 1kg Stein:                    Beton (C35/45) liefern und betriebsfertig montieren.
01.__.0007
Dachleitungshalter
225,00
St
01.__.0008 Dehnungsstücke Dehnungsstücke zum temperaturbedingten Längenausgleich für längeren Leitungen bei Haltern mit loser Leitungsführung Werkstoff:     Al Abmessung:    Ø8mm Länge:      ca. 395mm Normenbezug:   DIN EN 62561-2 liefern und betriebsfertig montieren, inkl. Klein und Befestigungsmaterial und allem systembedingten Zubehör.
01.__.0008
Dehnungsstücke
42,00
St
01.__.0009 Fangstange 1,5 m Fangstange 1,5 m Fangstangen zum Schutz von Dachaufbauten, Kaminen usw., inkl. Betonsockel und Unterlegplatte, Werkstoff: AlMgSi Gesamtlänge: 1500 mm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Durchmesser: 16 mm Betonsockel Durchmesser: 337 mm Aufnahme: Gewinde M16 Werkstoff: Beton (C45/55) Gewicht: 17kg Unterlegplatte: Werkstoff: EVA Farbe: schwarz Durchmesser (d1): 370 mm Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0009
Fangstange 1,5 m
8,00
St
01.__.0010 Fangstange 3,0 m Fangstange 3,0 m Fangstangen zum Schutz von Dachaufbauten, Kaminen usw., inkl. Betonsockel und Unterlegplatte, Werkstoff: AlMgSi Gesamtlänge: 1500 mm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Durchmesser: 16 mm Betonsockel Durchmesser: 337 mm Aufnahme: Gewinde M16 Werkstoff: Beton (C45/55) Gewicht: 17kg Unterlegplatte: Werkstoff: EVA Farbe: schwarz Durchmesser (d1): 370 mm Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0010
Fangstange 3,0 m
8,00
St
01.__.0011 Fangstange freistehend Höhe 3000mm Fangstange freistehend Höhe 3000mm Fangstangen freistehend mit Dreibeinstativ zum Schutz von Dachaufbauten, mit Anpassung an die Dachneigung bis max.10 Grad. Die Fangstangen sind nach Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) für eine max. Böenwindgeschwindigkeit von 168 km/h dimensioniert. Der stapelbare Betonsockel (Art.-Nr. 102 075 oder 102 010) und die Unterlegplatte (Art.-Nr. 102 060 oder 102 050) sind separat zu bestellen. Höhe: 3000 mm Radius: 320 mm Max. Böenwindgeschwindigkeit bei 3 Sockeln à 8,5 kg: 112 km/h Platzbedarf Stativ bei 3 Sockeln à 8,5 kg: 730 x 80 mm Max. Böenwindgeschwindigkeit bei 3 Sockeln à 17 kg: 168 km/h Platzbedarf Stativ bei 3 Sockeln à 17 kg: 850 x 93 Werkstoff Fangstange: Al Werkstoff Stativ: St/tZn Normenbezug: DIN EN 62561-(1+2) Fabrikat: DEHN Typ: FS 22 16 10 3000 AL DBS R320 STTZN Art.-Nr.: 105530 Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0011
Fangstange freistehend Höhe 3000mm
5,00
St
01.__.0012 Metallanschlüsse Metallanschlüsse komplett herstellen und betriebsfertig anschließen, inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Anschlusslaschen und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0012
Metallanschlüsse
20,00
St
01.__.0013 Fangspitze bis 0,5 m Fangspitze bis 0,5 m Runddraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz als Fangspitzen auf Schräg- oder Flachdach, Werkstoff: AlMgSi Querschnitt: 50 qmm Normenbezug: DIN EN 62561-2 Leiter: 8mm Eigenschaften: halbhart Komplett liefern und betriebsfertig nach Erfordernis montieren, inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0013
Fangspitze bis 0,5 m
24,00
St
01.__.0014 Trennstück Ausführung mit Zwischenplatte für Rd/Fl oder Rd/Rd, Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30mm Werkstoff: NIRO Normenbezug: DIN EN 62561-2 Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0014
Trennstück
54,00
St
01.__.0015 Bezeichnungsschild Trennstelle Nummernschild als Kennzeichnung der Trennstellen, Klemmbereich Rd / Fl: 7-10 / 30mm Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0015
Bezeichnungsschild Trennstelle
24,00
St
01.__.0016 Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al Überbrückungslaschen zum Anschließen und Verbinden von Metallverkleidungen, zum Nieten oder Schrauben Ausführung kurz mit Mittelbohrung Werkstoff: Al Länge: 170 mm Befestigung: [8x] Ø5,2 / [4x] Ø6,5 mm Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: UEBL L170 B11 B5.2 6.5 AL Art.-Nr.: 377006 oder gleichwertig. Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0016
Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al
95,00
St
01.__.0017 KS-Verbinder einteilig St/tZn KS-Verbinder einteilig St/tZn KS-Verbinder zum Anschluss an Flachprofile Werkstoff Klemmschraube: St/tZn Werkstoff Klemme: ZG Klemmbereich Rd: 7-10 mm Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: KSV 7.10 STTZN Art.-Nr.: 301000 oder gleichwertig.
01.__.0017
KS-Verbinder einteilig St/tZn
24,00
St
01.__.0018 Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter Trennstellenkasten für WDV-Systeme Einbaufertige Kompletteinheit für das fachgerechte Einbinden in das WDV-System, mit Klebefläche für Dichtungsbänder mit Kunststoffdichtung UV-stabilisiert und witterungsbeständig und Abstandhalter mit Styroporkern Werkstoff Kasten: PC / ABS Werkstoff Deckel: NIRO Werkstoff Abstandshalter: PP Abmessung Abstandshalter: 120 x 120 x 200 mm Einbauhöhe: 90-320 mm Fabrikat: DEHN Typ: TSKS WDVS 185X140X88 AH50.200 K V2A Art.-Nr.: 476055 oder gleichwertig. Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0018
Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter
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1,00
St
01.__.0019 Erdungsmessungen Erdungsmessungen einschließlich Lösen und Wiederherstellen der Trennstellen und Erstellen eines Meßprotokolls.
01.__.0019
Erdungsmessungen
P
1,00
psch
01.__.0020 Sachkundigenabnahme Blitzschutz Die komplette Blitzschutzanlage ist durch einen Sachkundigen gemeinsam mit der Bauleitung zu prüfen und abzunehmen. Bei evt. Mängeln ist die Abnahme solange zu wiederholen bis die gesamte Anlage mängelfrei abgenommen wurde. Die Kosten für die Abnahme werden nur einmal vom Auftraggeber getragen. Sollten durch Mängel Wiederholungen der Abnahme nötig sein so trägt diese Kosten der Auftragnehmer.
01.__.0020
Sachkundigenabnahme Blitzschutz
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1,00
psch
01.__.0021 Dokumentation, Revisionspläne Revisonspläne der Blitzschutzanlage einschl. Prüfbuch Die Revisionsunterlagen sind in folgender Stückzahl zu übergeben: - 2-fach in Papier; - 1-fach auf Datenträger
01.__.0021
Dokumentation, Revisionspläne
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1,00
psch
02 Wartungsverträge für Blitzschutzanlagen
02
Wartungsverträge für Blitzschutzanlagen
02.__.0001 Wartung Äußerer Blitzschutz, 4 Jahre Für die zuvor beschriebene äußere Blitzschutzanlage ist ein Wartungsvertrag nach DIN VDE 0185-305 Teil 3 zu erstellen. Sichtprüfung alle 2 Jahre Komplettprüfung alle 4 Jahre Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Der Pauschalpreis ist für 4 Jahre anzugeben.
02.__.0001
Wartung Äußerer Blitzschutz, 4 Jahre
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1,00
psch
03 Sonstiges
03
Sonstiges
Stundenlohnarbeiten Kalkulationshinweis  Soweit für die vereinbarten und bestimmten  Leistungen keine Preisabsprachen getroffen werden können, erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand. Stundenlohnarbeiten können  nur nach ausdrücklicher Anordnung durch den  Auftraggeber ausgeführt und vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach vertraglich vereinbartem Stundenlohnsatz gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. Der Stundenlohnsatze enthält: Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Auslösung, Reisekosten, Übernachtung, Spesen usw.) Sozialkosten, einschl. Sozialkostenbeiträge Gemeinkostenanteile Gewinn, die erforderliche Aufsicht  Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind jedoch nicht eingerechnet. Für die Arbeiten gilt eine Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag  von 7.00 - 17.00 Uhr. Die Stundenberichte sind am folgenden Arbeitstag, spätestens 5-Werktagen, nach Durchführung der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Stundenberichte die später als 5 Werktage zur Bescheinigung vorgelegt werden, werden nicht mehr akzeptiert.
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundensatz Montagepersonal Montagepersonal für Leistungen wie vor beschrieben. Hier ist ein Mischstundenlohnsatz für das Montagepersonal (Monteur, Facharbeiter, Obermonteur) anzubieten.
03.__.0001
Stundensatz Montagepersonal
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03.__.0002 Stundensatz Helfer Montagepersonal für Leistungen wie vor beschrieben. Hier ist ein Mischstundenlohnsatz für das Montagepersonal (Helfer, Azubi) anzubieten.
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Stundensatz Helfer
E
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