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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Verwendete Abkürzungen:
zur Vereinfachung des folgenden LV-Textes werden z.T.
folgende Abkürzungen verwendet:
AG = Auftraggeber
AP = Alternativposition
AN = Auftragnehmer
a.P. = auf Putz - Ausführung
E.i.W. = Einheitspreis in Worten
EV = Eventualposition
FR = Feuchtraumausführung
l.u.b.m. = liefern und betriebsfertig montieren
Lo = Lohn
LV = Leistungsverzeichnis
Ma = Material
OKFF = Oberkante Fertig-Fußboden
OKRF = Oberkante Roh-Fußboden
s.w.v. = sonst wie vor(-ige Position)
UKFD = Unterkante Fertig-Decke
UKRD = Unterkante Roh-Decke
u.P. = unter Putzausführung
Gleichwertige technische Spezifikation:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass auf der
Baustelle ein absolutes Rauchverbot herrscht. Verstöße
können zu einem sofortigen Baustellenverweis führen.
Vorabstimmung:
Vor Ausführung aller Anlagenteile, vor Bestellung von
wichtigen Waren und in allen Zweifelsfällen ist mit der
Fachbauleitung Rücksprache zu nehmen. Der AN haftet für
Ausführungen, die fehlerhaft oder nicht im Sinne der
Ausschreibung, Planung oder Abstimmung sind.
Subunternehmer:
Bei der Abgabe des Angebotes ist bekannt zu geben,
welcher Subunternehmer eingesetzt werden soll. Eine
nachträgliche Änderung ist nur mit schriftlicher
Einverständniserklärung des Bauherrn möglich.
Materialbestellungen:
Die Beschaffung von Anlagen und Material ist nur nach
Abstimmung mit der Fachbauleitung zu veranlassen.
Ausführung nach Vorschriften:
Für die Ausführung aller Arbeiten sind die von der
Fachbauleitung genehmigten Pläne und Anweisungen
maßgebend. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die
Arbeiten nach den ihm gemachten Angaben und Abweisungen
sachgemäß, nach den anerkannten Regeln der Technik,
sowie nach den allgemeinen, gesetzlichen und
ortsüblichen behördlichen Vorschriften und Bestimmungen
auszuführen.
Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind zu erbringen. Mit dem Auftrag
übernimmt der AN auch die Verpflichtung ohne besondere
Vergütung (die Leistungen sind in die EP`s
einzurechnen) folgende Leistungen durchzuführen:
Abstimmung mit dem VNB und Serviceprovidern (z.B. Telekom); Beantragung, Inbetriebsetzung und Abnahme der Anlagen, Zuleitungen und Übergabepunkte durch VNB und Telekom; termingerechte Durcharbeitung des Projekts anhand der bauseits zuliefernden Ausführungsunterlagen;
Abstimmung der Elektroarbeiten mit anderen
Nachunternehmern; Abgabe einer Errichterbescheinigung
Montageumfang und -Bedingungen:
Es wird empfohlen, dass sich der Bewerber
vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen
Verhältnisse der Baustelle, die Montagebedingungen,
sowie über Art und Umfang der Leistungen
eingehend unterrichtet.
Zweifelsfragen sind vor Abgabe des Angebotes zu klären:
Montageerschwernisse sind entsprechend
einzukalkulieren. Nachforderungen die der Bewerber aus
Unkenntnis der Pläne, der Vertragsunterlagen oder der
Baustelle ableitet werden abgelehnt.
Komplettsysteme:
Die zuliefernden Systeme und Anlagenteile sind
vollständig funktionsfähig und komplett inkl. aller
Kleinteile und Montagen anzubieten. Eventuell fehlende
bzw. die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende Dinge
sind im Vorfeld durch eine Bieterfrage zu klären.
Einheitspreise:
Die Einheitspreise gelten als fertig verlegte,
montierte und betriebsfertig angeschlossene und in
allen Teilen voll nutzbare Einheiten. Sie umfasst alle erforderlichen Montage- und Anschluss Arbeiten, Nebenarbeiten, Kleinmaterial die Ausführung von
geringfügigen Bohr-, Schlitz-, Stemm- und Fräßarbeiten; mehrmalige wiederholte Anfahrten zur Baustelle auch
zum Zwecke der Beobachtung des Baufortschritts;
Materiallieferung:
Die Materiallieferung beinhaltet die Lieferung aller
Materialien frei Einbaustelle inkl.
Verpackung, die Transportversicherung o.ä.; die
Haftpflichtkosten für Schäden Dritter (für Personen-
oder Sachbeschädigungen); die Kosten des Bieters für
die Versicherung des Materials auf der Baustelle gegen
Diebstahl, Feuer, Wasser, Frost o.ä.; die Kosten für
die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und
Sachschäden; das unaufgeforderte tägliche Entfernen des
vom AN verursachten Bauschutts.
Montageleitung:
Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsbestätigung einen
verantwortlichen Montageleiter und einen bauleitenden
Monteur schriftlich zu benennen. Letzterer muss während
der durchgehenden Arbeiten ständig auf der Baustelle
sein. Beide dürfen nur mit Zustimmung der örtlichen
Fachbauleitung gewechselt werden.
Bautagebuch:
Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen:
Der AN ist verpflichtet (gemäß VHB, Richtlinie 411)
einen Bautagebericht zu führen. Darin ist chronologisch
aufzuzeichnen:
Welcher Arbeitnehmer war wann auf der Baustelle und hat
welche Arbeiten in welchen Räumen ausgeführt.
Außerdem ist zu Beginn aufzuschreiben, welche Monteure
auf der Baustelle eingesetzt werden mit Namen,
Anschrift und Geburtsdatum und welche berufliche
Qualifikation und Funktion sie haben.
Arbeitsablauf:
Für den Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der
Bauleitung erforderlich. Ein Montagebeginn ca. 12 Tage
nach Auftragserteilung ist vorzusehen. Die Arbeiten
sind einschließlich aller innerbetrieblichen
Vorbereitungen innerhalb der angegebenen Fristen
fertigzustellen.
Nischen und Schlitze:
Der AN hat ohne besondere Berechnung dafür zu sorgen,
dass vor Beginn seiner eigentlichen Montage die
erforderlichen Maßnahmen für seine
Arbeitserleichterungen der Elektroanlage durchzuführen sind,
wie z.B. Schalttafelnischen, Durchbrüche,
Mauerschlitze, Fußbodenkanäle usw. soweit diese
bauseits noch nicht vorhanden sind. Diese Leistungen
sind in die EP`s einzurechnen. Es sind entsprechende
Schlitzpläne durch den AN anzufertigen.
Baustellenreinigung:
Die Baustelle ist täglich, nach erbrachter Leistung vom
Auftragnehmer zu reinigen. Diese Leistung kann nicht
zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Dies bedeutet,
der durch seine Arbeiten angefallene Schutt ist zu
sammeln und abzufahren, dadurch verschmutzte Gehwege,
Straßen und Zufahrten sind sofort zu säubern. Sollte
dieses nicht geschehen, so erfolgt die Reinigung auf
Kosten des Auftragnehmers.
Aufmass:
Wird die Anlage nach Aufmass berechnet, so ist dieses
bei der Bauleitung zu beantragen und gemeinsam
durchzuführen, wenn abgeschlossene oder abgrenzbare
Teilleistungen vorliegen, wenn ausgeführte Arbeiten
durch den Baufortschritt der Feststellung (Zustands-
feststellung) entzogen werden (z.B. durch Schließen
von Decken), wenn die Anlage fertiggestellt ist.
Das Aufmass muss in allen Einzelheiten kontrollierbar
und raumweise aufgestellt werden. Es ist auf einem
Aufmass Formblatt zu erstellen.
Übergabe des Werkes an den Bauherrn:
Nach Fertigstellung und Beendigung der Arbeiten ist
gegen schriftliche Bestätigung eine umfassende
Einweisung des Bedienpersonals in alle Funktionen der
Anlage vorzunehmen. Erforderliche Geräteunterlagen,
Teilnehmerverzeichnisse, Wartungsanleitungen und
Bedienungsanweisungen sind dem Bedienungspersonal des
AG gegen unterschriebenen detaillierten
Aushändigungsnachweis zu übergeben. Dies ist mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Die Gebühren für eine vorgeschriebene
Sicherheitsabnahme durch eine zuständige Behörde gehen,
falls erforderlich, zu Lasten des AN und sind in die
EP`s einzurechnen.
Die Inbetriebnahme oder Benutzung der Anlage ersetzt
nicht die Abnahme. Für die Beseitigung der bei der
Abnahme festgestellten Restmängel wird vom Abnehmenden
gemeinsam mit dem AN eine Frist vereinbart (2 Wochen,
falls nichts anderes vereinbart wird). Die Beseitigung
der Mängel sind schriftlich und detailliert vom AN
anzuzeigen.
Grundsätzlich wird eine gebrauchsfertige Leistung beschrieben
und erwartet. Dies bedeutet, dass in den Leistungen die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 sowie alle
Tätigkeiten, welche zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, wie herstellen, montieren, anschließen usw., eingeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt werden oder Teilleistungen
ausgeschlossen werden, z.B. "nur liefern".
Dem AN werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne
der Baumaßnahme unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die gesamte Anlage und Ausführung aller Leistungen
sind folgende Bedingungen in der bei Angebotsabgabe
gültigen neusten Fassung zu beachten und einzuhalten:
1.) Die besonderen Vorbemerkungen und
Ausführungsvorschriften;
2.) Das Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen,
technischen und objektbezogenen Vorbemerkungen;
3.) Die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und des
deutschen Instituts für Normung (DIN ) mit den Nachträgen
in der jeweils neusten gültigen Fassung
4.) Hierbei sind besonders zu beachten:
die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB-Teil C,
DIN 18382 für Starkstromleitungsanlagen in Gebäuden;
DIN 18383 für Schwachstromleitungsanlagen in Gebäuden;
5.) die Sondervorschriften und Anschluss Bedingungen des
zuständigen VNB;
6.) die Sonderbestimmungen der zuständigen Feuerwehr,
des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes, des
Bauaufsichtsamtes, der zuständigen Brandschutzbehörde,
der Berufsgenossenschaft;
7.) die Pläne und Zeichnungen der Architekten, Statiker
und Fachingenieure;
8.) die Richtlinien und Zulassungsbedingungen der
Internet Service Provider, bzw. der Telekom für Telekomunikationsanlagen
9.) die anerkannten Regeln der Technik.
Korrosionsschutz:
Korrosionsschutz ist für alle Bauteile gefordert:
Alle Bauteile, Befestigungen, Kabelbahnen, Schellen,
Schrauben usw. müssen voll rostgeschützt sein, z.B.
durch Verzinkung oder gleichwertig.
Rohrleitungen:
Sämtliche Leerrohre sind mit einem verzinkten Zugdraht
zu verlegen, der an beiden Enden zu sichern und in den
Rohrpreis einzurechnen ist.
Die Doseninnenräume sind zu säubern.
Werden Rohre im flüssigen Beton verlegt, so sind sie
abzufangen, auf Durchgang zu prüfen, für die Weiterführung
anzumuffen, beidseitig abzudichten und gegen
Volllaufen zu sichern.
Schlitz- und Stemmarbeiten:
Alle Stemmarbeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung
mit der Bauleitung entsprechend den Erfordernissen
sinnvoll und unter Schonung des Bauwerks auszuführen.
Schlitze sind möglichst mit Schlitz- oder Fräsmaschinen
zu erstellen. Sämtliche Schlitze sind so herzustellen,
dass für Leitungen mindestens 1 cm und für Rohre
mindestens 1,5 cm Putzüberdeckung gewährleistet ist.
Schutzrohre im Hand- und Gefahrenbereich:
Bei der Installation auf den Wänden bzw. unter den
Decken oder bei Wand- und Deckendurchführungen ist die
Leitung im Hand- oder Gefahrenbereich (mindestens bis
1 m über OKFF) in bruchsicheren Schutzrohren zuführen.
Diese sind ggf. teilweise in offener Rohrmontage zu
verlegen.
Kabelverlegung:
Sämtliche Leitungen dürfen nur in senkrechter oder
waagerechter Richtung verlegt werden und möglichst nur
in den nach DIN 18015 Teil 3 vorgeschriebenen
Installationszonen.
Im sichtbaren Bereich sind auf-Putz-Leitungen sauber
und schnurgerade auszurichten. Hier ist die Verlegung
in Führungsrohren, Installationskanälen oder
Minikanälen vorzuziehen.
Brandschutztrennwände:
Führen Kabel durch Brandschutztrennwände, so sind die
Durchbrüche und Bohrungen vom AN brandschutztechnisch
zu verschließen.
Sicherheitsabstand:
Bei der gesamten Installation ist ein ausreichender
Sicherheitsabstand (mind. 15 cm) zwischen der Stark-
und Schwachstrom-Installation und den Installationen
anderer Gewerke (z.B. brandgefährdete Lüftungskanäle
o.ä.) einzuhalten. Berührungen dürfen nicht zustande-
kommen.
Leitungsverbindungen:
Schwachstromleitungen sind mit den nach DIN dafür
vorgesehenen Materialien zu verbinden.
Starkstromleitungen sind mit VDE-mäßigen Steck- oder
Schraubklemmen zu verklemmen.
Drahtkerben beim Abisolieren sind zu vermeiden.
Vieladrige- und Schwachstromleitungen:
Die Drahtfarben sind nach einem Farbcode festzulegen
und zu dokumentieren. Alle Polleitungen und
Anschlusspunkte sind bei Verbindungen gleichsinnig
weiterzuführen.
Montagehöhen von Dosen:
Folgende Montagehöhen sind einheitlich einzuhalten:
UKFD = Unterkante Fertig-Decke
OKFF = Oberkante Fertig-Fußboden
Sofern keine Angaben in den Planunterlagen zu erkennen sind gelten folgende allgemeine Höhenangaben:
Abzweigdosen 0,3 m unter UKFD oder im zugänglichen
Zwischendeckenraum
Steckdosen u.P. (tief) 0,3 m über OKFF,
Steckdosen über Arbeitsflächen 1,1 m über OKFF,
Schalter neben Türen 1,05 m über OKFF
Design und Farbe der Schalter usw.:
Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen müssen im Design
und in der Farbe untereinander gleich sein und anhand
von kostenlos vorzulegenden Mustern mit dem Bauherrn
abgestimmt werden.
Spreiz- und Schraubbefestigungen:
Alle Schalter, Steckdosen, Anschlussdosen und
Gerätedosen sind mit Schrauben im Dosenrand zu
sichern.
Dosenmontage:
Alle Dosen sind putzbündig und lotrecht zu montieren.
Dosenmontage nur mit schnellbindendem Zement, nicht mit
Gips.
Alle Kabel kennzeichnen und dokumentieren:
alle wichtigen Kabel wie
Hauptleitungen,
Stromkreiszuleitungen,
Steuerkabel, Telefonkabel,
ELA-Kabel,
Brandmeldekabel,
Rangierkabel,
Mess- und Regelleitungen,
Antennen Kabel,
Sprechanlagenkabel,
usw. sind innerhalb der Verteiler und Dosen beidseitig
mit Kabelmarkierern dauerhaft, wischfest, unverlierbar
und deutlich lesbar mit Angabe der Kabelnummer und des
Kabelzieles zu beschriften, zu kennzeichnen und auch zu
dokumentieren.
Kabellisten:
Alle vorgenannten Kabel sind in Kabellisten aufzuführen
mit Angabe von
Kabel Typ,
Adern Zahl,
Querschnitt,
Kabelstart und Kabelziel,
Kabelnummer Aufgabe / Verwendungszweck des Kabels.
Mustervordrucke der Kabellisten sind beim Fachingenieur
kostenlos zu erhalten. Die Angabe in den Kabellisten
muss genau mit der tatsächlichen Beschriftung auf den
Kabeln übereinstimmen.
Diese Leistungen werden nicht separat vergütet. Sie
sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Bemusterung:
Für bestimmte Betriebsmittel/Bauteile (die von der Bauleitung und vom Auftraggeber festgelegt werden), ist vor Baubeginn eine Bemusterung durchzuführen.
Die Bemusterung ist geschlossen vorzulegen, eine Teilbemusterung wird abgewiesen.
Für alle komplexeren Bauteile wie Verteilungen usw. die bei der Bemusterung nicht vorgelegt werden können, sind am Tage der Bemusterung detaillierte Konstruktionszeichnungen,
Gerätebeschreibungen, gesetzlich vorgeschriebene Be-
scheinigungen, wie PTB-Bescheinigungen und Bauartzu-
lassung, vorzulegen.
Über die Bemusterung ist vom Auftragnehmer ein Protokoll zu führen, das spätestens eine Woche nach dem Bemusterungs-
termin dem AG zu übergeben ist.
Eine gesonderte Vergütung für die Bemusterung erfolgt nicht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung müssen ver-
wendete Materialien oder Gegenstände, wenn sie nicht den
Anforderungen des AG entsprechen, kostenlos wieder entfernt
werden.
Errichterbescheinigung:
Vom AN ist kostenlos eine Errichterbescheinigung
abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gesamte Anlage
und die ausgeführten Arbeiten nach den Richtlinien der
VDE erstellt wurden.
Für Antennen- und Telekomunikations-Anlagen ist diese
Errichterbescheinigung zusätzlich bzgl. der Richtlinien
der Telekom oder Kabelgesellschaft zu erstellen.
Abnahme:
Die Gesamtanlage ist nach Fertigstellung von einem
zugelassenen, unabhängigen Sachverständigen abnehmen zu
lassen.
Die Bemessungsbetriebsspannung der Niederspannungsanlage beträgt für sämtliche Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses 230/400 V AC, Netzsystem DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100), TN-C-S-System oder TN-S-System.
Ende der technischen Vorbemerkungen für Installation.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung
Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV)
sowie Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299.
Angaben zur Baustelle nach VOB/C / ATV / DIN18299:
Projektbezeichnung:
Neubau Multifunktionsgebäude und betreutes Wohnen
Anschrift: Am Pier 8a/ 10
24837 Schleswig
Zufahrtsmöglichkeiten:
Die Baustelle befindet sich auf dem bauherreneigenen Grundstück mit
direkter Anbindung über die Straße "Am Pier".
Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Pier".
Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter Kenntnis der örtlichen
Gegebenheiten besitzt und das Grundstück besichtigt hat.
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind zu schützen und über die eigene
Bauzeit hinweg sauber zu halten.
An den bestehenden angrenzenden Bauteilen sind Beschädigungen und
Verunreinigungen unbedingt zu vermeiden.
Art und Lage der baulichen Anlagen:
Die o.g. Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Seniorenzentrums
Die beiden Gebäude umfassen ein klassisches Seniorenheim mit Einzelzimmern für
Bewohner, Verwaltungsräumen, einer Küche und Sozialräumen.
Sowie ein Gebäude mit betreutem Wohnungen.
Die Gebäude sind nicht Unterkellert und beinhalten ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse.
Die Gebäude verfügen jeweils über einen Treppenraum und einen Aufzug worüber alle Geschosse
erreichbar sind.
Das Dach wird als Flachdach ausgeführt, ggf. mit Dachbegrünung.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der Straßenverkehr weitgehend
unbehindert bleibt.
Alle hierfür notwendigen Anträge bzw. Genehmigungen sind vom AN zu
beantragen. Diese Leistungen sind im Angebot zu berücksichtigen.
Es gilt die StVO.
Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie:
Baustrom und Bauwasser stehen dem AN vor Ort zur Verfügung. Der AN
muss die Leitungen zu seinem Arbeitsgebiet als Eigenleistung verlängern.
Die Nutzung wird während der Bauzeit anteilig in Abzug gebracht.
Dem AN stehen Sanitäranlagen gemäß Baustelleneinrichtungsplan zur
Verfügung.
Baustelleneinrichtung / Nutzung überlassener Flächen:
Innerhalb der im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen
kann der AN nach seinen eigenen Belangen und Arbeitsabläufen Flächen
belegen und nutzen, abgestimmt und freigegeben mit und durch die
Bauleitung.
Stellplätze für Mitarbeiter / Nicht-Baustellenfahrzeuge stehen
ausschließlich außerhalb des Geländes zur Verfügung.
Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen:
An vorhandene Leitungen auf dem Grundstück ist anzuschließen.
Vorhandene Leitungen sind zu schützen.
Vom AG veranlasste Vorarbeiten:
Die erforderlichen Tiefbauarbeiten werden bauseits erbracht.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Die Arbeiten sind in jedem Falle vor Beginn mit dem Auftraggeber
zu terminieren und gemeinsam festzulegen. Es ist nicht davon auszugehen,
dass alle Arbeiten an einem Stück ausgeführt werden können.
Arbeitsunterbrechungen sind einzuplanen. Während der Baumaßnahme ist
mit gleichzeitigen Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen.
Ende der Allgemeinen Beschreibung.
Allgemeine Beschreibung
01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Technische Vorbedingungen Für sämtliche Dach- und Verbindungsleitungen (ober-
irdische Leitungen) ist Knet-Aludraht Al Mg Si mit
einem Durchmesser von 8 mm zu verwenden, wenn im
Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Bei St verzinkt, ist eine Schichtdicke der Zinkauflage
bei Rundstahl von min. 50 µm und bei Bandstahl von min.
70 µm einzuhalten.
Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten unter Erdgleiche primär und die Arbeiten über Erdgleiche sekundär auszuführen sind.
Bei der Verlegung oberirdischer Leitungen sind die
Abstände der Leitungshalter wie folgt einzuhalten:
1. Bei horizontaler Anordnung 1,0 - 1,2m
2. Bei senkrechter Anordnung 1,2 - 1,5m
3. Bei schräger Anordnung 1,2 - 1,5m
Bei der Verlegung von Aluminium oder Kupferleitungen
sind für die Abstände die Werte der unteren Grenze zu
wählen.
Die Leitungshalter sind in die Einheitspreise mit einzukalulieren.
Aluminiumleitungen dürfen nicht unter Putz verlegt
werden
Dachaufbauten z.B. Schornsteine, Oberlicht mit
Metallrahmen, Dachaufbau, Antennenträger und
Enlüftungsrohre sind mit Auffangeinrichtungen wie
Fangstangen vor Blitzeinschlag zu schützen.
Der Schornstein darf durch das Anbringen der Leitungen
nicht beschädigt werden. Daher sind die Leitungshalter
nicht einzuschlagen, sondern nach Vorbohren
einzuzementieren.
Bei größeren Leitungslängen sind die Leitungen in den
Haltern wegen der Wärmedehnung nicht zu klemmen,
sondern lose zu führen. Die Wärmedehnung ist durch
Dehnungsbögen, welche alle 5 m einzubauen sind
auszugleichen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalulieren.
Haupt und Nebenleitungen, die an eine Erdungsleitung
angeschlossen werden, müssen eine zugänglich Trenn-
stelle erhalten. An der Trennstelle müssen sich die
Leitungen auch nach Jahren noch leicht lösen lassen
und wieder zuverlässig verbinden lassen. Kontaktflächen sind gegen mögl. Korrosion zu schützen. Haupt- und Nebenleitungen
sind an den Fundamenterder anzuschließen.
Technische Vorbedingungen
01.__.0001 Funktionspotentialsauslgeichleiter verzinkt 30x3,5 mm Band nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den
Einsatz bei Edungsanlagen, Blitzschutzanlagen, zur
Verlegung in Einzelfundanemten, Streifenfundamenten
etc. als Fundamenterder / Funktionspotential-
ausgleichsleiter.
Breite: 30 mm
Werkstoff: St/tZn
Dicke: 3,5 mm
Der Erder ist alle 2 m dauerhaft elektrisch leitend an
der Bewehrung anzuschließen und es dürfen nur Klemmen
nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) eingesetzt werden.
komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig in
Einzelfundamenten, Streifenfundamenten etc. als
Funktionspotentialausgleichsleiter montieren, inkl. Klein- und
Befestigungsmaterial und allem systembedingten Zubehör.
01.__.0001
Funktionspotentialsauslgeichleiter verzinkt 30x3,5 mm
340,00
m
01.__.0002 Ringerder V4A Rund 10 mm Runddraht nach DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), für
den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Werkstoff: NIRO (V4A
Querschnitt: 78mm 2
Normenbezug: DIN EN IEC 62561-2
Leiter: 10mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
Komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig
montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial,
Verbindungsklemme, Ausdehnungsbrücken, Abstandshalter
und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0002
Ringerder V4A Rund 10 mm
622,00
m
01.__.0003 V4A Rund 10 mm, als Anschlussfahne Runddraht nach DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), für
den Einsatz bei bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
als Anschlussfahne.
Werkstoff: NIRO V4A
Querschnitt: 78 qmm
Normenbezug: DIN EN IEC 62561-2
Leiter: 10 mm
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
komplett liefern und betriebsfertig als Anschlussfahnen
montieren (1,5 m ü. OKFFB je Anschlussfahne), inkl.
Klein- und Befestigungsmaterial, Verbinder und allem
systembedingten Zubehör.
01.__.0003
V4A Rund 10 mm, als Anschlussfahne
42,00
m
01.__.0004 Ableitung AlMgSi 8 mm rund, mit Kunststoffmantel Runddraht mit Kunststoffmantel nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für den Einsatz als Ableitung und Verlegung unter
dem WDVS.
Werkstoff: AlMgSi
Querschnitt: 50 qmm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Leiter: 8mm
Außendurchmesser: 11 mm
Eigenschaften: weich
RAL-Farbton Mantel:7035
Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte beträgt
max. 1,5 m.
Komplett liefern und in Teillängen unter dem WDVS betriebsfertig montieren inkl. Klein.- und
Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme,
Abstandshalter und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0004
Ableitung AlMgSi 8 mm rund, mit Kunststoffmantel
360,00
m
01.__.0005 Fangleitung AlMgSi 8 mm rund Runddraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für
den Einsatz als Fangleitung,
Werkstoff: AlMgSi
Querschnitt: 50 qmm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Leiter: 8mm
Eigenschaften: halbhart
Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte beträgt
max. 1,2 m.
Komplett liefern und in Teillängen betriebsfertig
montieren inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial,
Verbindungsklemme, Ausdehnungsbrücken, Abstandshalter
und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0005
Fangleitung AlMgSi 8 mm rund
380,00
m
01.__.0006 Regenrohranschlussschelle zum Anschluss von Regenfallrohren in den Blitzschutz
Potentialausgleich nach EN 62305
Bohrung: 10,5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Werkstoff: St/tZn
Klemmbereich Rohr: 60-150 mm
Länge: 494 mm
Der Abstand der einzelnen Befestigungspunkte,
max. 1,5 m.
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem
systembedingten Zubehör.
01.__.0006
Regenrohranschlussschelle
E
1,00
St
01.__.0007 Dachleitungshalter Dachleitungshalter, für Flachdächer zur Befestigung von
Rundleitern auf Flachdächern
mit 2-facher Leitungshalterung Typ FB2
aus frostbeständigem Beton und
wetterbeständigem Kunststoff, UV-stabilisiert
Kunststoff- und Betonteil getrennt recycelbar
Leitungsführung: lose
Werkstoff Leitungshalter: Kunststoff
Leitungshalter Aufnahme Rd: 8mm
Gewicht: 1kg
Stein: Beton (C35/45)
liefern und betriebsfertig montieren.
01.__.0007
Dachleitungshalter
225,00
St
01.__.0008 Dehnungsstücke Dehnungsstücke zum temperaturbedingten Längenausgleich
für längeren Leitungen bei Haltern mit loser
Leitungsführung
Werkstoff: Al
Abmessung: Ø8mm
Länge: ca. 395mm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
liefern und betriebsfertig montieren, inkl. Klein und
Befestigungsmaterial und allem systembedingten Zubehör.
01.__.0008
Dehnungsstücke
42,00
St
01.__.0009 Fangstange 1,5 m Fangstange 1,5 m
Fangstangen zum Schutz von Dachaufbauten, Kaminen usw.,
inkl. Betonsockel und Unterlegplatte,
Werkstoff: AlMgSi
Gesamtlänge: 1500 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Durchmesser: 16 mm
Betonsockel
Durchmesser: 337 mm
Aufnahme: Gewinde M16
Werkstoff: Beton (C45/55)
Gewicht: 17kg
Unterlegplatte:
Werkstoff: EVA
Farbe: schwarz
Durchmesser (d1): 370 mm
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und
inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0009
Fangstange 1,5 m
8,00
St
01.__.0010 Fangstange 3,0 m Fangstange 3,0 m
Fangstangen zum Schutz von Dachaufbauten, Kaminen usw.,
inkl. Betonsockel und Unterlegplatte,
Werkstoff: AlMgSi
Gesamtlänge: 1500 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Durchmesser: 16 mm
Betonsockel
Durchmesser: 337 mm
Aufnahme: Gewinde M16
Werkstoff: Beton (C45/55)
Gewicht: 17kg
Unterlegplatte:
Werkstoff: EVA
Farbe: schwarz
Durchmesser (d1): 370 mm
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und
inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0010
Fangstange 3,0 m
8,00
St
01.__.0011 Fangstange freistehend Höhe 3000mm Fangstange freistehend Höhe 3000mm
Fangstangen freistehend mit Dreibeinstativ
zum Schutz von Dachaufbauten,
mit Anpassung an die Dachneigung bis max.10 Grad.
Die Fangstangen sind nach
Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-4 + DIN EN 1991-1-4/NA) für
eine
max. Böenwindgeschwindigkeit von 168 km/h
dimensioniert.
Der stapelbare Betonsockel (Art.-Nr. 102 075 oder 102
010) und die
Unterlegplatte (Art.-Nr. 102 060 oder 102 050) sind
separat zu bestellen.
Höhe: 3000 mm
Radius: 320 mm
Max. Böenwindgeschwindigkeit bei 3 Sockeln à 8,5 kg:
112 km/h
Platzbedarf Stativ bei 3 Sockeln à 8,5 kg: 730 x 80
mm
Max. Böenwindgeschwindigkeit bei 3 Sockeln à 17 kg:
168 km/h
Platzbedarf Stativ bei 3 Sockeln à 17 kg: 850 x 93
Werkstoff Fangstange: Al
Werkstoff Stativ: St/tZn
Normenbezug: DIN EN 62561-(1+2)
Fabrikat: DEHN
Typ: FS 22 16 10 3000 AL DBS R320 STTZN
Art.-Nr.: 105530
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, Verbindungsklemme und
inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0011
Fangstange freistehend Höhe 3000mm
5,00
St
01.__.0012 Metallanschlüsse Metallanschlüsse komplett herstellen und
betriebsfertig anschließen, inkl. Klein.- und
Befestigungsmaterial, Anschlusslaschen und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0012
Metallanschlüsse
20,00
St
01.__.0013 Fangspitze bis 0,5 m Fangspitze bis 0,5 m
Runddraht nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), für
den Einsatz als Fangspitzen auf Schräg- oder Flachdach,
Werkstoff: AlMgSi
Querschnitt: 50 qmm
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Leiter: 8mm
Eigenschaften: halbhart
Komplett liefern und betriebsfertig nach Erfordernis
montieren, inkl. Klein.- und Befestigungsmaterial,
Verbindungsklemme und inkl. allem systembedingten
Zubehör.
01.__.0013
Fangspitze bis 0,5 m
24,00
St
01.__.0014 Trennstück Ausführung mit Zwischenplatte für Rd/Fl oder Rd/Rd,
Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30mm
Werkstoff: NIRO
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0014
Trennstück
54,00
St
01.__.0015 Bezeichnungsschild Trennstelle Nummernschild als Kennzeichnung der Trennstellen,
Klemmbereich Rd / Fl: 7-10 / 30mm
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0015
Bezeichnungsschild Trennstelle
24,00
St
01.__.0016 Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al
Überbrückungslaschen
zum Anschließen und Verbinden
von Metallverkleidungen,
zum Nieten oder Schrauben
Ausführung kurz mit Mittelbohrung
Werkstoff: Al
Länge: 170 mm
Befestigung: [8x] Ø5,2 / [4x] Ø6,5 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: UEBL L170 B11 B5.2 6.5 AL
Art.-Nr.: 377006
oder gleichwertig.
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0016
Überbrückungslaschen Ausführung kurz mit Mittelbohrung Al
95,00
St
01.__.0017 KS-Verbinder einteilig St/tZn KS-Verbinder einteilig St/tZn
KS-Verbinder zum Anschluss an Flachprofile
Werkstoff Klemmschraube: St/tZn
Werkstoff Klemme: ZG
Klemmbereich Rd: 7-10 mm
Normenbezug: DIN EN 62561-1
Fabrikat: DEHN
Typ: KSV 7.10 STTZN
Art.-Nr.: 301000
oder gleichwertig.
01.__.0017
KS-Verbinder einteilig St/tZn
24,00
St
01.__.0018 Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter
Trennstellenkasten für WDV-Systeme
Einbaufertige Kompletteinheit für
das fachgerechte Einbinden in das
WDV-System, mit Klebefläche für
Dichtungsbänder
mit Kunststoffdichtung
UV-stabilisiert und witterungsbeständig
und Abstandhalter mit Styroporkern
Werkstoff Kasten: PC / ABS
Werkstoff Deckel: NIRO
Werkstoff Abstandshalter: PP
Abmessung Abstandshalter: 120 x 120 x 200 mm
Einbauhöhe: 90-320 mm
Fabrikat: DEHN
Typ: TSKS WDVS 185X140X88 AH50.200 K V2A
Art.-Nr.: 476055
oder gleichwertig.
Komplett liefern und betriebsfertig montieren inkl.
Klein.- und Befestigungsmaterial, und inkl. allem systembedingten Zubehör.
01.__.0018
Trennstellenkasten für WDV-Systeme mit Abstandshalter
E
1,00
St
01.__.0019 Erdungsmessungen Erdungsmessungen
einschließlich Lösen und Wiederherstellen der
Trennstellen und Erstellen eines Meßprotokolls.
01.__.0019
Erdungsmessungen
P
1,00
psch
01.__.0020 Sachkundigenabnahme Blitzschutz Die komplette Blitzschutzanlage ist durch einen
Sachkundigen gemeinsam mit der Bauleitung zu
prüfen und abzunehmen.
Bei evt. Mängeln ist die Abnahme solange zu wiederholen
bis die gesamte Anlage mängelfrei abgenommen wurde.
Die Kosten für die Abnahme werden nur einmal vom
Auftraggeber getragen.
Sollten durch Mängel Wiederholungen der Abnahme nötig
sein so trägt diese Kosten der Auftragnehmer.
01.__.0020
Sachkundigenabnahme Blitzschutz
P
1,00
psch
01.__.0021 Dokumentation, Revisionspläne Revisonspläne der Blitzschutzanlage einschl. Prüfbuch
Die Revisionsunterlagen sind in folgender Stückzahl zu übergeben:
- 2-fach in Papier;
- 1-fach auf Datenträger
01.__.0021
Dokumentation, Revisionspläne
P
1,00
psch
02 Wartungsverträge für Blitzschutzanlagen
02
Wartungsverträge für Blitzschutzanlagen
02.__.0001 Wartung Äußerer Blitzschutz, 4 Jahre Für die zuvor beschriebene äußere Blitzschutzanlage ist
ein Wartungsvertrag nach DIN VDE 0185-305 Teil 3 zu erstellen.
Sichtprüfung alle 2 Jahre
Komplettprüfung alle 4 Jahre
Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Der Pauschalpreis ist für 4 Jahre anzugeben.
02.__.0001
Wartung Äußerer Blitzschutz, 4 Jahre
P
1,00
psch
03 Sonstiges
03
Sonstiges
Stundenlohnarbeiten Kalkulationshinweis Soweit für die vereinbarten und
bestimmten Leistungen keine Preisabsprachen getroffen
werden können, erfolgt die Abrechnung nach
Stundenaufwand.
Stundenlohnarbeiten können nur nach ausdrücklicher
Anordnung durch den Auftraggeber ausgeführt und
vergütet werden.
Die Abrechnung erfolgt nach vertraglich vereinbartem
Stundenlohnsatz gegen Nachweis der tatsächlich
geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs.
Der Stundenlohnsatze enthält:
Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Auslösung, Reisekosten,
Übernachtung, Spesen usw.)
Sozialkosten, einschl. Sozialkostenbeiträge
Gemeinkostenanteile Gewinn,
die erforderliche Aufsicht Zuschläge für Nacht-,
Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
jedoch nicht eingerechnet.
Für die Arbeiten gilt eine Regelarbeitszeit von Montag
bis Freitag von 7.00 - 17.00 Uhr.
Die Stundenberichte sind am folgenden Arbeitstag,
spätestens 5-Werktagen, nach Durchführung der
Bauleitung in 2-facher Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen.
Stundenberichte die später als 5 Werktage zur
Bescheinigung vorgelegt werden, werden nicht mehr
akzeptiert.
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundensatz Montagepersonal Montagepersonal für Leistungen wie vor beschrieben.
Hier ist ein Mischstundenlohnsatz für das
Montagepersonal (Monteur, Facharbeiter,
Obermonteur) anzubieten.
03.__.0001
Stundensatz Montagepersonal
E
1,00
h
03.__.0002 Stundensatz Helfer Montagepersonal für Leistungen wie vor beschrieben.
Hier ist ein Mischstundenlohnsatz für das
Montagepersonal (Helfer, Azubi) anzubieten.
03.__.0002
Stundensatz Helfer
E
1,00
h
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