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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
13
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
1. ZTV BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beach
ten. Sich hieraus ergebende Leistungen sind im Angebots
preis zu berücksichtigen.
I. ALLGEMEINES
Diese Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis der einze
lnen Gewerke gelten als Ergänzung der ZTV ALLGEMEIN (TR
AGWERK) am Anfang des Leistungsverzeichnisses.
Die Planung der Stahlbetonbauteile erfolgte nach der DI
N EN 1992-1-1 + NA:2011-01
Grundsätzlich sind alle Leistungen nach den geltenden N
ormen und Richtlinien auszuführen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez
ifikationen z.B. nationale Normen, mit denen Europäisch
e Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulas
sungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internat
ionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne de
n ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer glei
chwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
In die Angebotspreise des Angebotes sind einzurechnen:
- Kosten für sämtliche erforderlichen Transportmittel,
Hebezeuge, Montage-
hilfsmittel, Montageverbände und Gerüste einschließli
ch deren Rückbau.
- Kosten für sämtliche kleineren Bohr- und Schweißarbei
ten für die Befestigung
von Ausbauteilen, Ausschnitte für Rohr- und Kabeldurc
hführungen.
- Kosten für Materialien und Zubehörteile, die nicht ex
tra genannt sind, aber zur
fertigen Arbeit gehören.
- Sämtlich Schutzvorrichtungen wie Geländer, Netze, PSA
-Sicherungen usw.
Weitervergabe an Nachauftragnehmer: Generell hat der Na
ch- bzw. Unterauftragnehmer dieselben Qualitätsanforder
ungen wie der AN zu erfüllen.
II. PLANUNG / ARBEITSUNTERLAGEN
a) Dem AN werden die Ausführungsunterlagen zur Verfügun
g gestellt. Im Bereich der Ausführungsplanung der Beton
- und Stahlbetonarbeiten sind dies im einzelnen:
- ggf. Statische Berechnung
- die Schalpläne für das zu erstellende Bauwerk, die
Hinweise auf den
Schalplänen sind zu beachten, mit ergänzenden Anga
ben
in den Plänen des Objektplaners und der anderen Fa
chingenieure (z.B.
Blitzschutz, Leerrohre, Grundleitungen, ggf. Fassa
denverankerungen der
Innen- und Außenfassaden, Türen, Tore, Fenster, un
d nichttragendes
Mauerwerk, TGA etc.) ist zu rechnen (an dieser Ste
lle sei darauf
hingewiesen, dass keine Rohbauzeichnungen zur Verf
ügung gestellt
werden);
- die Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile für das z
u erstellende Bauwerk
Sämtliche darüber hinausgehenden Statischen Berechnun
gen und
Planungsleistungen wie z. B.:
- Nachweise für spezielle Bau- und Transportzustände
,
- Elementpläne und Bewehrungspläne für Stahlbetonhal
bfertigteile und
Stahlbetonfertigteile (einschließlich der Abstimmu
ng und ggf. erforderlichen
Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteil
e, einschl. der
unteren Querbewehrung auf den Stahlbetonhalbfertig
teilen),
- Ergänzende Statische Berechnungen für Stahlbetonha
lbfertigteile und
Stahlbetonfertig-teile, wie z.B. Nachweise der Bau
- und Transportzustände.
- Statische Berechnung und Bewehrungspläne für Masch
inenfundamente,
- Statische Berechnung der Kranfundamente und Berück
sichtigung /
Abstimmung auf die Bewehrungspläne,
- Ermittlung von aus Bau- und Montagezuständen resul
tierenden
Überhöhungen (vgl. Kap. 1 der Statischen Berechnun
g),
- spezielle Auflagerdetails, Transportankerpläne,
- Planung der Einbauteile z.B. für Innen und Außenfa
ssaden (inkl. Türen, Tore
Fenster, etc.) und Abstimmung auf die bzw. Anpassu
ng der
Bewehrungspläne; ein nachträgliches Dübeln ist hie
rfür planmäßig
auszuschließen, um eine Zerstörung der vorhandenen
Bewehrung der
vertikalen Bauteile zu vermeiden,
- Statische Berechnung und Planung für nichttragende
Mauerwerkswände und
deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion,
sind Leistung des AN.
Diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführ
ung zur Genehmigung
vorzulegen und, soweit erforderlich, durch den AN ei
genverantwortlich in 2-
facher Ausfertigung an den Prüfingenieur zur bautech
nischen Prüfung und
Freigabe weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abs
timmungsaufwand
zwischen AN und Prüfingenieur ist einzukalkulieren.
Sofern abweichend von der vorliegenden Ausführungspl
anung des
Tragwerksplaners durch den AN Ortbetonbauteile in St
ahlbetonhalbfertigteile
oder Stahlbetonfertigteile umgeplant werden, ist der
dafür erforderliche
Planungsaufwand (ergänzende statische Berechnungen (
z. B. Biege-,
Querkraft-, Mindestbewehrungs- und Detailnachweise)
sowie Elementpläne
und Bewehrungspläne, einschließl. der Abstimmung und
ggf. erforderlichen
Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile)
ebenfalls Leistung
des AN. Auch diese Unterlagen sind dem AG rechtzeiti
g vor Ausführung zur
Genehmigung vorzulegen und durch den AN in 2-facher
Ausfertigung an den
Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung und Freigab
e weiterzuleiten. Ein
ggf. erforderlicher Abstimmungsaufwand zwischen AN u
nd Prüfingenieur
ist einzukalkulieren.
Es ist damit zu rechnen, dass Planunterlagen in Übe
rgrößen bis zu ca. 0,90 x 1,60 m zur Verfügung gest
ellt werden. Dies ist zu berücksichtigen.
b) Die Herstellungsreihenfolge der Betonbauteile ist de
m AN innerhalb des
technischen und zeitlichen Rahmens freigestellt, so
fern in der statischen
Berechnung nichts anderes angegeben ist.
Die Betonierabschnitte sind vom AN eigenverantwortl
ich festzulegen, sofern
dies nicht bereits im Rahmen der Planung erfolgt is
t. Im Rahmen der Arbeits-
vorbereitung sind die Bewehrungspläne diesbezüglich
zu prüfen und ggf. vom
AN auf seine Belange hin zu ändern. Sämtliche Aufwe
ndungen wie z.B.
Schalungsausschnitte, Sonderbewehrungen an den Arbe
itsfugen
(Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Dübelleist
en etc.), Abstellungen
usw. sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Für
die Ausführung ist
grundsätzlich die DIN 1045-3 Abschnitt 8.4 in Verbi
ndung mit der DIN EN
13670 maßgebend.
Die Kosten für Mehrmengen an Bewehrung für fertigte
ilspezifische
Belastungen, Transportanker etc. sind ins Angebot e
inzukalkulieren.
c) Für sichtbar bleibende Stahlbetonflächen hat der AN
seine Schalungs-
konzeption rechtzeitig mit dem Architekten des AG a
bzustimmen. Diese sind
vom AN in entsprechenden Plänen darzustellen und vo
m AG vor der
Ausführung freizugeben.
d) Bei der Erstellung der statischen Berechnung sowie d
er Ausführungspläne
(Schal- und Bewehrungspläne) gelten die auf den Zei
chnungen
angegebenen Erzeugnisse als Grundlage:
Wird vom AN ein anderes Produkt gleichwertiger Art
verwendet, so sind
sämtliche dadurch entstehenden Umplanungen, statisc
he Nachweise
sowie ggfs. Prüfgebühren vom AN zu erbringen. Die K
osten hierfür sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
III. AUSFÜHRUNG
a) Die prinzipiellen Forderungen der ZTV Allgemein (Tra
gwerk) sind bei
der Bauausführung zu beachten.
Unterstützungen für Decken:
Während des Bauzustandes sind unter Decken und aufg
ehängten Kons-
truktionen Unterstützungen vorzusehen, die so lange
stehen bleiben müssen, bis alle mitwirkenden Baut
eile ihre volle Tragwirkung erreicht haben. Diese
Unterstützungen müssen von Anfang an eingebaut sein
und dürfen nicht erst
nach dem Ausschalen eingesetzt werden. Sie sind vom
AN ausführungsreif
zu planen. Die Kosten für die Planung und Prüfung d
er Unterstützungen sind
in den Angebotspreis einzurechnen. Bei der Planung
der Hilfsunterstützungen
und der Schalung ist davon auszugehen, dass diese i
n Bemessungsklasse B
einzuordnen sind.
b) Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze:
Das Anlegen und Herstellen der Durchbrüche, Öffnung
en, Aussparungen und
Schlitze hat nach den Plänen des Objektplaners und
den Schalplänen zu
erfolgen. Die Hinweise in den Schalplänen sind dabe
i zu beachten.
Aussparungen mit Seitenlängen < 0,40 m werden beim
Auszug der Grund-
bewehrung nicht berücksichtigt, um eine baupraktisc
he Anzahl von Stahl-
positionen zu erhalten. Im Bereich der Aussparungen
ist diese Bewehrung
nach der Verlegung örtlich zu trennen. Der hierfür
entstehende Aufwand ist in
den EP einzurechnen. Die erforderlichen Zulagen zur
Netzbewehrung werden
in den Bewehrungsplänen berücksichtigt.
Das Schließen der Durchbrüche, Öffnungen, Aussparun
gen wird bauseitig
nach der Installation durch HLS-, Elektrofirmen du
rchgeführt.
Öffnungen in den Decken sind gemäß den Unfallverhüt
ungsvorschriften zu
sichern bzw. abzudecken.
c) Tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauplatt
en für tragende
Stahlträger etc., sind den Schalplänen zu entnehmen
. Nicht tragwerks-
relevante Einbauteile, wie z.B. Einbauteile wie An
kerschienen etc., sind in
den Plänen des Architekten bzw. der Fachplaner enth
alten.
IV. SCHALUNG
a) Schalungsarten siehe Festlegung in Leistungsverzeich
nis
b) Bei der Schalung von Betonbauteilen sind vom AN Mess
ungen durchzu-
führen, die jederzeit die Kontrolle der Maßhaltigke
it der Schalung bzw. Bau-
teile ermöglichen. Für größere Bauteile wie Wandflu
chten oder Stützen-
rastersysteme ist auf Verlangen gemeinsam mit dem Q
M des AG jederzeit
eine Zwischenmessung durchzuführen.
c) Vor dem Betonieren sind die Schalungen z.B. mit Druc
kluft zu reinigen und
anfallende Reste zu beseitigen. Weiterhin sind nur
farblose Schalöle zu-
gelassen, die auf den Betonsichtflächen keinerlei n
achteilige Spuren hinter-
lassen. Es dürfen nur solche Trennemulsionen verwen
det werden, die die
Haftung späterer Anstriche und Imprägnierungen nich
t beeinträchtigen und
auf dem Beton keine Flecken hinterlassen oder durch
fehlenden Haftgrund
das Spachteln bzw. Putzen der Flächen beeinträchtig
en.
d) Alle Abstandhalter müssen aus nichtrostendem Materia
l z.B. Faser-Zement
sein.
Im Falle von Sichtbetonflächen mit besonderer Anfor
derung an Farbgleichheit der Oberfläche sind alle A
bstandhalter mit dem Architekten abzustimmen.
Einbetonierte Spanndrähte sind nicht zugelassen.
e) Das Ausbluten des Betons an Schalungen / Abschalunge
n z.B. an Ecken
und eingesetzten Öffnungsschalungen ist durch geeig
nete Maßnahmen zu
verhindern.
f) Die Schalungen für Durchbrüche, Öffnungen, Aussparun
gen und
Schlitze müssen mit formstabiler Schalung hergestell
t werden. Die
Schalungskästen sind auszusteifen.
In den Fällen, wo Durchbrüche und Aussparungen in Si
chtbereichen
hergestellt werden, sind Schalkörper z.B. aus Holz z
u verwenden, die später
vorsichtig auszuschalen sind. Diese Durchbrüche müss
en rechtwinklig,
gerade und scharfkantig sein.
g) Technische und optische Mängel in Betonoberflächen,
wie Fehlstellen,
Nester, nachträglich freigestemmte Bewehrungseisen,
beschädigte Kanten,
usw. dürfen nur nach Abstimmung mit dem QM des AG n
achgebessert
werden.
Zur Beurteilung der Eignung eines Spachtels sind de
m QM des AG
technische Unterlagen, Prüfberichte, Zulassungen us
w. vom AN vorzulegen
und Musterflächen herzustellen, bis die technische
Eigenschaft und Struktur
dem zu behandelnden Betonbauteil entspricht.
V. BETON
Die verwendeten Betonsorten (Betonfestigkeitsklassen, E
xpositionsklassen) sind den Schalplänen zu entnehmen.
a) Güteüberwachung Beton
Bei dem Bauvorhaben kommt Beton der Überwachungskla
sse 1 nach
DIN 1045-3:2012-03/DIN EN 13670: 2011-03 zum Einsat
z.
b) Festlegung des Betons
Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigen
schaften"definiert.
Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. D
IN EN 206-1 herzu-
stellen, dies gilt auch für Beton mit besonderen Ei
genschaften, z.B.
wasserundurchlässiger Beton. Vor der Ausführung ist
der Konformitäts-
nachweis nach DIN 1045-2:2008-08 und DIN EN 206-1:
2001-07 Abs. 8 zu
erbringen und dem QM des AG´s vorzulegen.
Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da d
ie Beschränkung der
Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonfesti
gkeit abhängt. Die mittlere
Betondruckfestigkeit aus 6 Probekörpern (Würfel) da
rf die Betondruck-
festigkeit fck,cube der nächsthöheren Festigkeitskl
asse zzgl. 6 N/mm²
(Vorhaltemaß) nicht übersteigen. Für den Wert f ck,
cube gilt der Soll-Wert
gemäß DIN EN 1992-1-1, Tab.3.1 Zeile 2.
Beispiel: Für einen C30/37 darf die mittlere Betond
ruckfestigkeit aus 6
Probekörpern (Würfel) den Wert 45 N/mm² + 6 N/mm² =
51 N/mm² nicht
übersteigen.
Für Bodenplatten, Decken (inkl. UZ/ÜZ) und Wände is
t ein Beton zu ver-
wenden, dessen Betonzugfestigkeit f ct,eff nach 5 T
agen höchstens 75%
der mittleren Zugfestigkeit f ctm erreicht (d.h. ma
x. f ct,eff,5d =0,75 x f ctm,
28d) und dessen Druckfestigkeit f cm,2 nach 2 Tagen
höchstens 50% der
mittleren 28-Tage-Druckfestigkeit f cm,28 beträgt r=
f cm,2/f cm,28 =0,5).
Diese Rechenwerte wurden bei der statischen Berechn
ung der rissbreiten-
begrenzenden Mindestbewehrung gemäß DIN EN 1992-1-1
Abs. 7.3.2 in
Abstimmung mit dem Auftraggeber angesetzt. Für die
Werte f ctm,28 und
f cm,28 gelten die Soll-Werte gemäß DIN EN 1992-1-1
, Tab.3.1 Zeile 3
bzw. 4.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfa
sser der Ausführungs-
planung geforderten Eigenschaften des Betons erreic
ht werden. Zur
Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN
entsprechende Beton-
rezepturen, auf Ihre Eignung zu prüfen, abzustimmen
und zu verwenden.
In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Prüf
ung der geforderten
Festigkeitsentwicklung unter Baustellenbedingungen,
Konformitätsnachweis,
Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere P
rüfungen (z.B. für weiter
Rezepturen in Abhängigkeit von verschiedenen Außent
emperaturen während
der Ausführungszeit) durchzuführen. (s. VII a).
Die aus der geforderten Festigkeitsentwicklung des
Betons resultierenden
längeren Nachbehandlungsdauern entsprechend DIN EN
13670 Abs. 8.5/DIN
1045-3, Abs. 2.8.7 sind als Mindestwerte verbindlic
h und im Angebot ent-
sprechend zu berücksichtigen.
Bei der statischen Berechnung wurden die E-Moduli g
emäß DIN EN 1992-1-
1, Tab.3.1, Zeile 7 angesetzt (Basis: quarzithaltig
e Zuschlagstoffe; kein
Sandstein). Die Einhaltung dieser Werte ist durch M
aterialuntersuchungen an
entsprechenden Probekörpern für jede Betonsorte vor
Betonage im Zuge der
Erstprüfung nachzuweisen und vor dem Entfernen der
Hilfsstützen für den
eingebauten Beton insbesondere bei niedrigeren Umge
bungstemperaturen
als bei der Erstprüfung zu belegen. Unterschreitung
en von mehr als 10% der
Werte der E-Moduli gemäß DIN EN 1992-1-1, Tab.3.1,
Zeile 7 sind nicht
zulässig. Bei Abweichungen ist der Tragwerksplaner
vor dem Ausschalen
unverzüglich zu informieren.
Zur Berechnung der erforderlichen Rissebewehrung de
r Bauteile im End-
zustand (bis zu einer Dicke von 1,0 m mit einer Ris
sbreite von 0,3 mm und ab
einer Dicke von 1,0 m mit einer Rissbreite von 0,4
mm) wurden die Rechen-
ansätze der DIN EN 1992-1-1 angewandt. Dies ist auc
h Grundlage für die
durch den AN zu berechnenden Bauzustände, insbesond
ere der Bean-
spruchungen aus Temperatur während der Bauzeit.
Das Materialverhalten des Betons und insbesondere s
ein Rissverhalten
unterliegen dem Einfluss einer Reihe von stark stre
uenden Parametern.
Tatsächlich auftretende Rissweiten können daher die
rechnerisch ange-
setzten Rissweiten überschreiten. Die Fraktilwerte
der unvermeidbaren
Rissweitenüberschreitung sind im DBV-Merkblatt "Beg
renzung der Riss-
bildung im Stahlbetonbau und Spannbetonbau"(in der
neusten Fassung,
derzeit Stand 05/2016) definiert. Sämtliche Risse g
rößer der rechnerischen
Rissweite sind nachträglich zu verpressen.
Der AN hat ggf. nachzuweisen, dass er die maximale
Temperaturdifferenz
von 15 K zwischen Bauteilkern und Bauteiloberfläche
n eingehalten hat.
c) Einbringen bzw. Einbauen des Betons
Vor dem Betonieren sind alle Kontaktflächen, wie z.
B. Schalungsinnenseiten,
vorherige Betonierabschnitte, Magerbetonschichten e
tc. ausreichend zu
reinigen und gut vorzunässen. Insbesondere entlang
von Arbeitsfugen sind
Betonreste auf nicht betonierten Bauteilen, Bewehru
ngen und Schalungen so-
fort zu entfernen. Kraftschlüssige Verbindungen sow
ie sichtbar bleibende
Flächen sind vor der Betonage noch einmal zu reinig
en.
Hingewiesen wird besonders auf
- Abstimmung der Konsistenz für den jeweiligen Eins
atz,
- Abstimmung der max. Korngröße in Abhängigkeit der
jeweiligen Bau-
teildicken und Bewehrungsabstände (in Bereichen m
it hoher Bewehrungs-
dichte ist ggf. mit Beton der Körnung 0/16 bis 0/
8 zu rechnen, dies ist in den
Angebotspreis einzurechnen),
- Einsatz von schwindarmem Beton.
Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen, d.h. m
it dem Fallrohr bis kurz
über die Einbaustelle zu führen. Der Einbau erfolgt
in Lagen von 25 cm,
welche in kurzer Folge zur vorhergehenden einzubaue
n und jeweils zu
verdichten sind. Dabei ist mit der Rüttelflasche in
die vorherige Betonlage
hineinzurütteln. Die Rüttler dürfen nicht zum Verte
ilen des Betons verwendet
werden. Für das Verdichten durch Rütteln ist DIN 42
35 zu beachten.
d) Nachbehandlung des Betons
Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons ist gru
ndsätzlich gemäß DIN
EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 Abs. 8.5 ausz
uführen. Für alle
Massenbetonbauteile gilt zudem, dass der Beton unab
hängig von der
relativen Luftfeuchte stets nach DIN EN 13670 in Ve
rbindung mit DIN 1045-3
Abs. 8.5 (NA3) nachzubehandeln ist. Dies ist zu bea
chten und in den
Angebotspreis einzukalkulieren.
Wichtige Maßnahmen sind im Einzelnen:
- Die Nachverdichtung erfolgt bei allen Bauteilen c
a. 30 Minuten nach dem
Einbau.
- Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatt
en sind, sobald sie
begehbar sind, mit Kunststoff-Folien abzudecken u
nd mindestens 7 Tage
feucht zu halten. Die Oberfläche darf nie direkt
besprüht werden, damit die
Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült w
erden.
- Bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder
bei unmittelbarer
Sonneneinstrahlung andererseits, wird die o.g. Ab
deckung nach 2 Tagen mit
einer 2-lagigen Winterbaumatte mit jeweils 1 cm D
ämmstoffstärke ergänzt.
- Stützen sind grundsätzlich nach dem Ausschalen mi
t einem Verduns-
tungsschutz (z.B. Abhängen mit Kunststoff-Folien)
zu versehen. Sehr
feingliedrige Bauteile (z.B. Stützen) sind bei Au
ßentemperaturen unter 10°C
einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahl
ung andererseits mit
Isoliermatten (d =40 mm) zu umwickeln.
VI. BEWEHRUNG
a) Das Biegen und Verlegen der Bewehrung
hat genau nach den vorliegenden Bewehrungszeichnung
en zu erfolgen. Die
Abstände von der Schalung sind genau einzuhalten, s
o dass die erforderliche
Betondeckung gewährleistet ist. Während des Betonie
rvorganges ist ständig
darauf zu achten, dass die Bewehrung nicht verschob
en oder durch Betreten,
Fahrbrücken, Laufstege usw. aus ihrer planmäßigen L
age gebracht wird.
Die Unterstützungskörbe sind ausschließlich zur Lag
esicherung der
Bewehrung ausgelegt. Lagerflächen für Betonstahl so
wie Betonfördergeräte
sind durch den AN zu planen. Gegebenenfalls sind di
e Unterstützungskörbe
entsprechend massiver auszubilden.
Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Unterstü
tzungskörbe und
Abstandshalter der Bewehrungspläne zu prüfen. Bei d
er Planung wurde für
die Rippung der Bewehrungsstähle ein Zuschlag von 1
0% des Stahldurch-
messers berücksichtigt. Sollte sich dieser Wert im
Laufe der Bauausführung
nicht bestätigen, sind die Unterstützungskörbe und
Abstandshalter vom AN
eigenverantwortlich entsprechend anzupassen.
b) Bezüglich der Bewehrungsabnahme wird auf den Punkt I
X. verwiesen.
c) Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass
die vorgeschrie-
benen Betondeckungen genau eingehalten werden müsse
n. Der AN muss
damit rechnen, dass bei einer Überschreitung oder U
nterschreitung bzw.
wenn sich innerhalb der Gewährleistung ein Rostdurc
hschlag an den
Betonflächen zeigt, eine genaue Untersuchung der um
gebenen Flächen
erfolgt und auf Kosten des AN eine Sanierung dieser
Schadensstellen mittels
sachgemäß ausgeführten Ersatzmaßnahmen erfolgen mus
s.
d) Auch wenn die Bewehrung gebogen angeliefert wird, is
t auf der Baustelle ein
Biegeplatz und Lager (Ø 8 -20 mm) einzurichten, dam
it eventuell notwen-
dige Änderungen und Bewehrungsergänzungen sofort au
sgeführt werden
können. Es ist eine Biegemaschine für Ø 8 -20 mm fü
r kurzfristige Ände-
rungen vorzuhalten. Eventuelle Kosten hierfür sind
die BE-Position einzu-
rechnen.
e) Vor Betonage sind die Anfängerbewehrung und Einbaute
ile noch einmal
einzumessen. Unregelmäßigkeiten bzw. fehlende Anfän
gerbewehrung für die
aufgehenden Bauteile sind dem Tragwerksplaner recht
zeitig vor Betonage
schriftlich mitzuteilen, so dass ggf. die entsprech
ende erforderliche
Anfängerbewehrung noch festgelegt und eingebaut wer
den kann.
f) Beim Einbau von Mattenbewehrung bei den Decken ist i
m Bereich von
Stützen und Wänden mit Erschwernissen zu rechnen. Da
s Einfädeln der
Matten oder das Schneiden und Auswechseln von Stäben
ist bei der
Angebotskalkulation einzurechnen.
g) Es ist damit zu rechnen, dass die Grundbewehrung der
Decken und
Bodenplatte (Stabstahl und Mattenbewehrung bis Stab
durchmesser 12 mm)
an Aussparungen lokal bauseits zu schneiden ist.
h) Bindedrähte zum Bewehren sind nichtrostend einzusetz
en (z. B. verzinkt).
i) Der AN hat eigenverantwortlich auf das Anlegen von B
etoneinbringöffnungen
und Rüttelgassen zu achten (gem. DBV-Merkblatt "Beto
nierbarkeit von Bau-
teilen aus Beton und Stahlbeton", Fassung Januar 201
4).
VII. SONDERBEWEHRUNG UND EINBAUTEILE
Auf die besondere Problematik der Maßhaltigkeit der Ein
bauteile sei an dieser Stelle noch einmal hingewiesen.
IIX. FERTIGTEILE/HALBFERTIGTEILE
a) Planunterlagen
Bezüglich der Erstellung der Planungsunterlagen wir
d auf den Punkt II
verwiesen.
b) Herstellung
Im Angebotspreis sind sämtliche Einbauteile für die
Befestigung der Fertig-
teile sowie die Transport- und Montageanker einzure
chnen. Gleiches gilt für
die Herstellung aller Falze, Profilierungen, u.ä. s
owie die sich für die Montage
als notwendig ergebenden Aussparungen und Durchbrüc
he. Alle Kanten sind
mit Dreikantleisten 8/8 zu brechen.
Zusätzliche Bewehrung für Transport, Montage, und T
ransportvorrichtungen,
wie z.B. Schlaufen, Ösen, Traversen u.ä., sind vom
AN unentgeltlich und in
alleiniger Verantwortung einzubauen und gegebenenfa
lls vorzuhalten.
Transportanker und Anbindepunkte für die Aussteifun
g im Bauzustand sind
so vorzusehen, dass diese sich nicht in sichtbar bl
eibenden Betonflächen
befinden.
Alle für den Endzustand erforderlichen Verbindungsm
ittel, die nicht ein-
betoniert werden, sind verzinkt, für Fassadenkonstr
uktionen jedoch in
Edelstahl V4A auszuführen. Sie sind so zu gestalten
, dass Toleranzen
überbrückt werden können.
Der AN hat in der Fertigung alle erforderlichen Maß
nahmen zu treffen, damit
eine gleichbleibende Oberflächenbeschaffenheit der
Fertigteile gewährleistet
wird.
Ausblühungen, Absandungen und sichtbare Haarrisse s
ind in jedem Fall zu
vermeiden.
Der AN gestattet dem AG und dessen Bevollmächtigten
sowie den jeweiligen Planungsbeteiligten jederzei
t Zugang zu dem Fertigungsbetrieb.
c) Lieferung, Transport und Montage
Im Leistungsumfang enthalten ist der Schutz der Fer
tigteile vor Wetterein-
flüssen, Beschädigung und Verschmutzung, alle erfor
derlichen Hilfsstoffe,
Hebezeuge, Hebefahrzeuge, Kräne, usw., Absprießunge
n, Aussteifungen der
Fertigteile im Montagezustand sowie sämtliche zur s
ach- und fachgerechten
Erstellung der Konstruktion erforderlichen Gerüste.
Für Decken mit Halbfertigteilen ist eine Hilfsunter
stützung für den Betonierzu-
stand erforderlich. Diese Hilfsstützen sollen minde
stens 28 Tage nach dem
Betonieren der Decken stehen bleiben.
Eine Beschädigung einzelner Bauteile während der Mo
ntage ist auszu-
schließen. Beschädigte und verunreinigte Fertigteil
e dürfen nicht eingebaut
werden.
In die Montagekosten sind sämtliche eingebauten und
losen Einbauteile zur
Befestigung und Verbindung der Fertigteile einschli
eßlich Vermörtelung der
Verbindungstaschen, die Lager, der Vergussbeton sow
ie das Schließen der
Fugen entsprechend den Anforderungen des Wärme-, Sc
hall- und
Brandschutzes einzurechnen. Der Vergussbeton sollte
mindestens der
Betongüte C30/37 entsprechen. Die Festlegungen in D
IN EN 1992-1-1 Abs.
10 sowie DAfStb-Heft 600 sind zu beachten. Der Größt
korndurchmesser des
verwendeten Zuschlages ist auf die Größe der Fugen
abzustimmen.
Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen, u
.ä., müssen nach
beendigter Montage unsichtbar sein und dürfen zu ke
inerlei Korrosionsan-
sätzen führen.
Die Anlieferung hat nach dem vom AN aufzustellenden
Montageablaufplan zu
erfolgen. Der Montageablaufplan ist unter Beachtung
der vom AG vorgege-
benen Montagetermine aufzustellen, und mit dem AG a
bzustimmen. Die
eventuelle Aufteilung der Montage auf mehrere Termi
ne muss ohne
zusätzliche Kosten möglich sein. Eventuelle Änderun
gen des Montage-
ablaufes können nur unter der Voraussetzung erfolge
n, dass die vorgege-
benen Termine eingehalten werden und keine Mehrkost
en entstehen. Falls
die Montagetermine nicht eingehalten werden, gehen
sämtliche hieraus
entstehende Kosten zu Lasten des AN.
Sofern die Bauteilabmessungen die nach der StVZO zu
lässigen Größen
überschreiten, sind vom AN rechtzeitig entsprechend
e Sondergenehmi-
gungen einzuholen. Die eventuell anfallenden Gebühr
en gehen zu Lasten
des AN.
IX. QUALITÄTSSICHERUNG
a) Vor dem Betonieren hat der AN die Bewehrung in eigen
er Verantwortung
entsprechend den gültigen Vorschriften abzunehmen b
zw. die Abnahme zu
veranlassen. Die Kosten für diese eigenverantwortli
chen Bewehrungs-
abnahmen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Di
e Bewehrungsab-
nahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. D
as Protokoll des AN (gemäß
Vorlage AG) ist dem QM des AG mindestens einen Tag
vor dem Über-
wachungstermin vorzulegen.
b) Für die Bewehrungsabnahme sind ein bzw., falls erfor
derlich, mehrere
fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Ba
uingenieure
einzusetzen. Die Personen sind dem AG schriftlich z
u benennen.
c) Die Überwachung und Qualitätskontrolle seitens des A
G´s erfolgt stich-
probenartig vor dem Betonieren durch einen vom AG b
estellten und
bezahlten Fachingenieur. Dieser ist von einem Ingen
ieur gemäß Punkt b)
zu begleiten.
Die stichprobenartige Überwachung setzt eine mangel
freie Eigenabnahme
des AN voraus. Folgendes Vorgehen ist einzuhalten:
Eigenabnahme AN: AN unterschreibt Seite 1 des Proto
kolls des AG
Überwachung AN/AG: Gemeinsame Aufnahme der Mängel (
soweit
vorhanden). Unterschrift auf Seite 2 oberhalb der D
oppellinie. Unterschrift AG
und AN.
Mangelbeseitigung AN
Fall 1: Mängelbeseitigung ist AG nicht vorzustellen
(blauer Satz streichen):
Unterschrift nur AN unterhalb der Doppellinie, kein
e Unterschrift AG
Fall 2: Mängelbeseitigung ist AG vorzustellen (blau
er Satz nicht streichen):
Unterschrift AG und AN unterhalb der Doppellinie
Schritt 3a. muss spätestens 4 Std. vor Betonage (E-
Mail an AG) erfolgen.
X. BEWEHRUNG
a) Stabstahlbewehrung/Mattenstahl
Material Stabstahl DIN 488 - B500A
Die Einteilung der Arbeitsfugen ist vom AN zu plane
n.
Sollte der AN eine andere Bewehrung bzw. ein andere
s Bewehrungssystem
wählen, so ist die Umplanung der Bewehrung Sache de
s AN
Bei Wand- und Deckendurchbrüchen bis zu einer Öffnu
ng < 0,40m x
0,40m wird das Schneiden der Grundbewehrung im Rast
er von 10 oder 15
cm sowie das Verlegen der Zulagen in den entspreche
nden LV-Pos. mit
integriert.
b) Abstandhalter
- für horizontale Schalflächen (Deckenplatten, Bode
nplatten Fundamente und
Unterseite von Unterzügen:
Höhen gemäß den unterschiedlichen Betondeckungen
(im Regelfall cv = 35
mm), Mengenermittlung nach Schalungsfläche gemäß
DBV-Merkblatt
"Betondeckung und Bewehrung nach Eurocode 2".
- für alle vertikalen Schalflächen (Stützen, Unterz
üge und Stirnflächen von
Decken, Fundamente, Bodenplatten:
Höhen gemäß den unterschiedlichen Betondeckungen
(im Regelfall cv = 35 mm), Mengenermittlung nach
Schalungsfläche gemäß DBV-Merkblatt
"Betondeckung und Bewehrung nach Eurocode 2".
c) Unterstützungsbewehrung
- siehe LV-Positionen "Unterstützungskörbe"
XI. ARBEITSFUGEN
Die Betonierabschnitte sind von der Baufirma eigenveran
twortlich festzulegen. Die Bewehrungsplanung berücksich
tigt keine Arbeitsfugen. Sie müssen von der Arbeitsvorb
ereitung der Baufirma in Abhängigkeit vom Bauablauf, Be
tonierreihenfolge und Schalungsvorrat festgelegt und mi
t der Bauleitung abgestimmt werden.
Evtl. erforderliche Bewehrungsanpassungen (Schneiden, S
toßeisen, etc, ) und die Abschalungen sind in die Einhe
itspreise einzukalkulieren.
Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, sind Arbe
itsfugen als verzahnte Arbeitsfugen im Sinne der DIN EN
1992-1-1, Bild 6.9, herzustellen Alle Arbeitsfugen müs
sen sauber und frei von losen Stoffen sein. Vor dem Bet
onieren sind die Anschlussflächen ausreichend vorzunäss
en, so dass eine mattfeuchte Oberfläche vorhanden ist.
1. ZTV BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
13.1 Gründung
13.1
Gründung
13.5
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