Systemschalung
Neubau eines Feuerwehrgebäudes 18299 Hohen Sprenz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
1. ZTV BETON- UND STAHLBETONARBEITEN Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beach ten. Sich hieraus ergebende Leistungen sind im Angebots preis zu berücksichtigen. I. ALLGEMEINES Diese Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis der einze lnen Gewerke gelten als Ergänzung der ZTV ALLGEMEIN (TR AGWERK) am Anfang des Leistungsverzeichnisses. Die Planung der Stahlbetonbauteile erfolgte nach der DI N EN 1992-1-1 + NA:2011-01 Grundsätzlich sind alle Leistungen nach den geltenden N ormen und Richtlinien auszuführen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez ifikationen z.B. nationale Normen, mit denen Europäisch e Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulas sungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internat ionale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne de n ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer glei chwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. In die Angebotspreise des Angebotes sind einzurechnen: - Kosten für sämtliche erforderlichen Transportmittel, Hebezeuge, Montage- hilfsmittel, Montageverbände und Gerüste einschließli ch deren Rückbau. - Kosten für sämtliche kleineren Bohr- und Schweißarbei ten für die Befestigung von Ausbauteilen, Ausschnitte für Rohr- und Kabeldurc hführungen. - Kosten für Materialien und Zubehörteile, die nicht ex tra genannt sind, aber zur fertigen Arbeit gehören. - Sämtlich Schutzvorrichtungen wie Geländer, Netze, PSA -Sicherungen usw. Weitervergabe an Nachauftragnehmer: Generell hat der Na ch- bzw. Unterauftragnehmer dieselben Qualitätsanforder ungen wie der AN zu erfüllen. II. PLANUNG / ARBEITSUNTERLAGEN a) Dem AN werden die Ausführungsunterlagen zur Verfügun g gestellt. Im Bereich der Ausführungsplanung der Beton - und Stahlbetonarbeiten sind dies im einzelnen: - ggf. Statische Berechnung - die Schalpläne für das zu erstellende Bauwerk, die Hinweise auf den Schalplänen sind zu beachten, mit ergänzenden Anga ben in den Plänen des Objektplaners und der anderen Fa chingenieure (z.B. Blitzschutz, Leerrohre, Grundleitungen, ggf. Fassa denverankerungen der Innen- und Außenfassaden, Türen, Tore, Fenster, un d nichttragendes Mauerwerk, TGA etc.) ist zu rechnen (an dieser Ste lle sei darauf hingewiesen, dass keine Rohbauzeichnungen zur Verf ügung gestellt werden); - die Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile für das z u erstellende Bauwerk Sämtliche darüber hinausgehenden Statischen Berechnun gen und Planungsleistungen wie z. B.: - Nachweise für spezielle Bau- und Transportzustände , - Elementpläne und Bewehrungspläne für Stahlbetonhal bfertigteile und Stahlbetonfertigteile (einschließlich der Abstimmu ng und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteil e, einschl. der unteren Querbewehrung auf den Stahlbetonhalbfertig teilen), - Ergänzende Statische Berechnungen für Stahlbetonha lbfertigteile und Stahlbetonfertig-teile, wie z.B. Nachweise der Bau - und Transportzustände. - Statische Berechnung und Bewehrungspläne für Masch inenfundamente, - Statische Berechnung der Kranfundamente und Berück sichtigung / Abstimmung auf die Bewehrungspläne, - Ermittlung von aus Bau- und Montagezuständen resul tierenden Überhöhungen (vgl. Kap. 1 der Statischen Berechnun g), - spezielle Auflagerdetails, Transportankerpläne, - Planung der Einbauteile z.B. für Innen und Außenfa ssaden (inkl. Türen, Tore Fenster, etc.) und Abstimmung auf die bzw. Anpassu ng der Bewehrungspläne; ein nachträgliches Dübeln ist hie rfür planmäßig auszuschließen, um eine Zerstörung der vorhandenen Bewehrung der vertikalen Bauteile zu vermeiden, - Statische Berechnung und Planung für nichttragende Mauerwerkswände und deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion, sind Leistung des AN. Diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführ ung zur Genehmigung vorzulegen und, soweit erforderlich, durch den AN ei genverantwortlich in 2- facher Ausfertigung an den Prüfingenieur zur bautech nischen Prüfung und Freigabe weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abs timmungsaufwand zwischen AN und Prüfingenieur ist einzukalkulieren. Sofern abweichend von der vorliegenden Ausführungspl anung des Tragwerksplaners durch den AN Ortbetonbauteile in St ahlbetonhalbfertigteile oder Stahlbetonfertigteile umgeplant werden, ist der dafür erforderliche Planungsaufwand (ergänzende statische Berechnungen ( z. B. Biege-, Querkraft-, Mindestbewehrungs- und Detailnachweise) sowie Elementpläne und Bewehrungspläne, einschließl. der Abstimmung und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile) ebenfalls Leistung des AN. Auch diese Unterlagen sind dem AG rechtzeiti g vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen und durch den AN in 2-facher Ausfertigung an den Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung und Freigab e weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abstimmungsaufwand zwischen AN u nd Prüfingenieur ist einzukalkulieren. Es ist damit zu rechnen, dass Planunterlagen in Übe rgrößen bis zu ca. 0,90 x 1,60 m zur Verfügung gest ellt werden. Dies ist zu berücksichtigen. b) Die Herstellungsreihenfolge der Betonbauteile ist de m AN innerhalb des technischen und zeitlichen Rahmens freigestellt, so fern in der statischen Berechnung nichts anderes angegeben ist. Die Betonierabschnitte sind vom AN eigenverantwortl ich festzulegen, sofern dies nicht bereits im Rahmen der Planung erfolgt is t. Im Rahmen der Arbeits- vorbereitung sind die Bewehrungspläne diesbezüglich zu prüfen und ggf. vom AN auf seine Belange hin zu ändern. Sämtliche Aufwe ndungen wie z.B. Schalungsausschnitte, Sonderbewehrungen an den Arbe itsfugen (Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Dübelleist en etc.), Abstellungen usw. sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Für die Ausführung ist grundsätzlich die DIN 1045-3 Abschnitt 8.4 in Verbi ndung mit der DIN EN 13670 maßgebend. Die Kosten für Mehrmengen an Bewehrung für fertigte ilspezifische Belastungen, Transportanker etc. sind ins Angebot e inzukalkulieren. c) Für sichtbar bleibende Stahlbetonflächen hat der AN seine Schalungs- konzeption rechtzeitig mit dem Architekten des AG a bzustimmen. Diese sind vom AN in entsprechenden Plänen darzustellen und vo m AG vor der Ausführung freizugeben. d) Bei der Erstellung der statischen Berechnung sowie d er Ausführungspläne (Schal- und Bewehrungspläne) gelten die auf den Zei chnungen angegebenen Erzeugnisse als Grundlage: Wird vom AN ein anderes Produkt gleichwertiger Art verwendet, so sind sämtliche dadurch entstehenden Umplanungen, statisc he Nachweise sowie ggfs. Prüfgebühren vom AN zu erbringen. Die K osten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. III. AUSFÜHRUNG a) Die prinzipiellen Forderungen der ZTV Allgemein (Tra gwerk) sind bei der Bauausführung zu beachten. Unterstützungen für Decken: Während des Bauzustandes sind unter Decken und aufg ehängten Kons- truktionen Unterstützungen vorzusehen, die so lange stehen bleiben müssen, bis alle mitwirkenden Baut eile ihre volle Tragwirkung erreicht haben. Diese Unterstützungen müssen von Anfang an eingebaut sein und dürfen nicht erst nach dem Ausschalen eingesetzt werden. Sie sind vom AN ausführungsreif zu planen. Die Kosten für die Planung und Prüfung d er Unterstützungen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Bei der Planung der Hilfsunterstützungen und der Schalung ist davon auszugehen, dass diese i n Bemessungsklasse B einzuordnen sind. b) Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze: Das Anlegen und Herstellen der Durchbrüche, Öffnung en, Aussparungen und Schlitze hat nach den Plänen des Objektplaners und den Schalplänen zu erfolgen. Die Hinweise in den Schalplänen sind dabe i zu beachten. Aussparungen mit Seitenlängen < 0,40 m werden beim Auszug der Grund- bewehrung nicht berücksichtigt, um eine baupraktisc he Anzahl von Stahl- positionen zu erhalten. Im Bereich der Aussparungen ist diese Bewehrung nach der Verlegung örtlich zu trennen. Der hierfür entstehende Aufwand ist in den EP einzurechnen. Die erforderlichen Zulagen zur Netzbewehrung werden in den Bewehrungsplänen berücksichtigt. Das Schließen der Durchbrüche, Öffnungen, Aussparun gen wird bauseitig nach der Installation durch HLS-, Elektrofirmen du rchgeführt. Öffnungen in den Decken sind gemäß den Unfallverhüt ungsvorschriften zu sichern bzw. abzudecken. c) Tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauplatt en für tragende Stahlträger etc., sind den Schalplänen zu entnehmen . Nicht tragwerks- relevante Einbauteile, wie z.B. Einbauteile wie An kerschienen etc., sind in den Plänen des Architekten bzw. der Fachplaner enth alten. IV. SCHALUNG a) Schalungsarten siehe Festlegung in Leistungsverzeich nis b) Bei der Schalung von Betonbauteilen sind vom AN Mess ungen durchzu- führen, die jederzeit die Kontrolle der Maßhaltigke it der Schalung bzw. Bau- teile ermöglichen. Für größere Bauteile wie Wandflu chten oder Stützen- rastersysteme ist auf Verlangen gemeinsam mit dem Q M des AG jederzeit eine Zwischenmessung durchzuführen. c) Vor dem Betonieren sind die Schalungen z.B. mit Druc kluft zu reinigen und anfallende Reste zu beseitigen. Weiterhin sind nur farblose Schalöle zu- gelassen, die auf den Betonsichtflächen keinerlei n achteilige Spuren hinter- lassen. Es dürfen nur solche Trennemulsionen verwen det werden, die die Haftung späterer Anstriche und Imprägnierungen nich t beeinträchtigen und auf dem Beton keine Flecken hinterlassen oder durch fehlenden Haftgrund das Spachteln bzw. Putzen der Flächen beeinträchtig en. d) Alle Abstandhalter müssen aus nichtrostendem Materia l z.B. Faser-Zement sein. Im Falle von Sichtbetonflächen mit besonderer Anfor derung an Farbgleichheit der Oberfläche sind alle A bstandhalter mit dem Architekten abzustimmen. Einbetonierte Spanndrähte sind nicht zugelassen. e) Das Ausbluten des Betons an Schalungen / Abschalunge n z.B. an Ecken und eingesetzten Öffnungsschalungen ist durch geeig nete Maßnahmen zu verhindern. f) Die Schalungen für Durchbrüche, Öffnungen, Aussparun gen und Schlitze müssen mit formstabiler Schalung hergestell t werden. Die Schalungskästen sind auszusteifen. In den Fällen, wo Durchbrüche und Aussparungen in Si chtbereichen hergestellt werden, sind Schalkörper z.B. aus Holz z u verwenden, die später vorsichtig auszuschalen sind. Diese Durchbrüche müss en rechtwinklig, gerade und scharfkantig sein. g) Technische und optische Mängel in Betonoberflächen, wie Fehlstellen, Nester, nachträglich freigestemmte Bewehrungseisen, beschädigte Kanten, usw. dürfen nur nach Abstimmung mit dem QM des AG n achgebessert werden. Zur Beurteilung der Eignung eines Spachtels sind de m QM des AG technische Unterlagen, Prüfberichte, Zulassungen us w. vom AN vorzulegen und Musterflächen herzustellen, bis die technische Eigenschaft und Struktur dem zu behandelnden Betonbauteil entspricht. V. BETON Die verwendeten Betonsorten (Betonfestigkeitsklassen, E xpositionsklassen) sind den Schalplänen zu entnehmen. a) Güteüberwachung Beton Bei dem Bauvorhaben kommt Beton der Überwachungskla sse 1 nach DIN 1045-3:2012-03/DIN EN 13670: 2011-03 zum Einsat z. b) Festlegung des Betons Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigen schaften"definiert. Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. D IN EN 206-1 herzu- stellen, dies gilt auch für Beton mit besonderen Ei genschaften, z.B. wasserundurchlässiger Beton. Vor der Ausführung ist der Konformitäts- nachweis nach DIN 1045-2:2008-08 und DIN EN 206-1: 2001-07 Abs. 8 zu erbringen und dem QM des AG´s vorzulegen. Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da d ie Beschränkung der Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonfesti gkeit abhängt. Die mittlere Betondruckfestigkeit aus 6 Probekörpern (Würfel) da rf die Betondruck- festigkeit fck,cube der nächsthöheren Festigkeitskl asse zzgl. 6 N/mm² (Vorhaltemaß) nicht übersteigen. Für den Wert f ck, cube gilt der Soll-Wert gemäß DIN EN 1992-1-1, Tab.3.1 Zeile 2. Beispiel: Für einen C30/37 darf die mittlere Betond ruckfestigkeit aus 6 Probekörpern (Würfel) den Wert 45 N/mm² + 6 N/mm² = 51 N/mm² nicht übersteigen. Für Bodenplatten, Decken (inkl. UZ/ÜZ) und Wände is t ein Beton zu ver- wenden, dessen Betonzugfestigkeit f ct,eff nach 5 T agen höchstens 75% der mittleren Zugfestigkeit f ctm erreicht (d.h. ma x. f ct,eff,5d =0,75 x f ctm, 28d) und dessen Druckfestigkeit f cm,2 nach 2 Tagen höchstens 50% der mittleren 28-Tage-Druckfestigkeit f cm,28 beträgt r= f cm,2/f cm,28 =0,5). Diese Rechenwerte wurden bei der statischen Berechn ung der rissbreiten- begrenzenden Mindestbewehrung gemäß DIN EN 1992-1-1 Abs. 7.3.2 in Abstimmung mit dem Auftraggeber angesetzt. Für die Werte f ctm,28 und f cm,28 gelten die Soll-Werte gemäß DIN EN 1992-1-1 , Tab.3.1 Zeile 3 bzw. 4. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfa sser der Ausführungs- planung geforderten Eigenschaften des Betons erreic ht werden. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Beton- rezepturen, auf Ihre Eignung zu prüfen, abzustimmen und zu verwenden. In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Prüf ung der geforderten Festigkeitsentwicklung unter Baustellenbedingungen, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere P rüfungen (z.B. für weiter Rezepturen in Abhängigkeit von verschiedenen Außent emperaturen während der Ausführungszeit) durchzuführen. (s. VII a). Die aus der geforderten Festigkeitsentwicklung des Betons resultierenden längeren Nachbehandlungsdauern entsprechend DIN EN 13670 Abs. 8.5/DIN 1045-3, Abs. 2.8.7 sind als Mindestwerte verbindlic h und im Angebot ent- sprechend zu berücksichtigen. Bei der statischen Berechnung wurden die E-Moduli g emäß DIN EN 1992-1- 1, Tab.3.1, Zeile 7 angesetzt (Basis: quarzithaltig e Zuschlagstoffe; kein Sandstein). Die Einhaltung dieser Werte ist durch M aterialuntersuchungen an entsprechenden Probekörpern für jede Betonsorte vor Betonage im Zuge der Erstprüfung nachzuweisen und vor dem Entfernen der Hilfsstützen für den eingebauten Beton insbesondere bei niedrigeren Umge bungstemperaturen als bei der Erstprüfung zu belegen. Unterschreitung en von mehr als 10% der Werte der E-Moduli gemäß DIN EN 1992-1-1, Tab.3.1, Zeile 7 sind nicht zulässig. Bei Abweichungen ist der Tragwerksplaner vor dem Ausschalen unverzüglich zu informieren. Zur Berechnung der erforderlichen Rissebewehrung de r Bauteile im End- zustand (bis zu einer Dicke von 1,0 m mit einer Ris sbreite von 0,3 mm und ab einer Dicke von 1,0 m mit einer Rissbreite von 0,4 mm) wurden die Rechen- ansätze der DIN EN 1992-1-1 angewandt. Dies ist auc h Grundlage für die durch den AN zu berechnenden Bauzustände, insbesond ere der Bean- spruchungen aus Temperatur während der Bauzeit. Das Materialverhalten des Betons und insbesondere s ein Rissverhalten unterliegen dem Einfluss einer Reihe von stark stre uenden Parametern. Tatsächlich auftretende Rissweiten können daher die rechnerisch ange- setzten Rissweiten überschreiten. Die Fraktilwerte der unvermeidbaren Rissweitenüberschreitung sind im DBV-Merkblatt "Beg renzung der Riss- bildung im Stahlbetonbau und Spannbetonbau"(in der neusten Fassung, derzeit Stand 05/2016) definiert. Sämtliche Risse g rößer der rechnerischen Rissweite sind nachträglich zu verpressen. Der AN hat ggf. nachzuweisen, dass er die maximale Temperaturdifferenz von 15 K zwischen Bauteilkern und Bauteiloberfläche n eingehalten hat. c) Einbringen bzw. Einbauen des Betons Vor dem Betonieren sind alle Kontaktflächen, wie z. B. Schalungsinnenseiten, vorherige Betonierabschnitte, Magerbetonschichten e tc. ausreichend zu reinigen und gut vorzunässen. Insbesondere entlang von Arbeitsfugen sind Betonreste auf nicht betonierten Bauteilen, Bewehru ngen und Schalungen so- fort zu entfernen. Kraftschlüssige Verbindungen sow ie sichtbar bleibende Flächen sind vor der Betonage noch einmal zu reinig en. Hingewiesen wird besonders auf - Abstimmung der Konsistenz für den jeweiligen Eins atz, - Abstimmung der max. Korngröße in Abhängigkeit der jeweiligen Bau- teildicken und Bewehrungsabstände (in Bereichen m it hoher Bewehrungs- dichte ist ggf. mit Beton der Körnung 0/16 bis 0/ 8 zu rechnen, dies ist in den Angebotspreis einzurechnen), - Einsatz von schwindarmem Beton. Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen, d.h. m it dem Fallrohr bis kurz über die Einbaustelle zu führen. Der Einbau erfolgt in Lagen von 25 cm, welche in kurzer Folge zur vorhergehenden einzubaue n und jeweils zu verdichten sind. Dabei ist mit der Rüttelflasche in die vorherige Betonlage hineinzurütteln. Die Rüttler dürfen nicht zum Verte ilen des Betons verwendet werden. Für das Verdichten durch Rütteln ist DIN 42 35 zu beachten. d) Nachbehandlung des Betons Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons ist gru ndsätzlich gemäß DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 Abs. 8.5 ausz uführen. Für alle Massenbetonbauteile gilt zudem, dass der Beton unab hängig von der relativen Luftfeuchte stets nach DIN EN 13670 in Ve rbindung mit DIN 1045-3 Abs. 8.5 (NA3) nachzubehandeln ist. Dies ist zu bea chten und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Wichtige Maßnahmen sind im Einzelnen: - Die Nachverdichtung erfolgt bei allen Bauteilen c a. 30 Minuten nach dem Einbau. - Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatt en sind, sobald sie begehbar sind, mit Kunststoff-Folien abzudecken u nd mindestens 7 Tage feucht zu halten. Die Oberfläche darf nie direkt besprüht werden, damit die Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült w erden. - Bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits, wird die o.g. Ab deckung nach 2 Tagen mit einer 2-lagigen Winterbaumatte mit jeweils 1 cm D ämmstoffstärke ergänzt. - Stützen sind grundsätzlich nach dem Ausschalen mi t einem Verduns- tungsschutz (z.B. Abhängen mit Kunststoff-Folien) zu versehen. Sehr feingliedrige Bauteile (z.B. Stützen) sind bei Au ßentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahl ung andererseits mit Isoliermatten (d =40 mm) zu umwickeln. VI. BEWEHRUNG a) Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach den vorliegenden Bewehrungszeichnung en zu erfolgen. Die Abstände von der Schalung sind genau einzuhalten, s o dass die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist. Während des Betonie rvorganges ist ständig darauf zu achten, dass die Bewehrung nicht verschob en oder durch Betreten, Fahrbrücken, Laufstege usw. aus ihrer planmäßigen L age gebracht wird. Die Unterstützungskörbe sind ausschließlich zur Lag esicherung der Bewehrung ausgelegt. Lagerflächen für Betonstahl so wie Betonfördergeräte sind durch den AN zu planen. Gegebenenfalls sind di e Unterstützungskörbe entsprechend massiver auszubilden. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Unterstü tzungskörbe und Abstandshalter der Bewehrungspläne zu prüfen. Bei d er Planung wurde für die Rippung der Bewehrungsstähle ein Zuschlag von 1 0% des Stahldurch- messers berücksichtigt. Sollte sich dieser Wert im Laufe der Bauausführung nicht bestätigen, sind die Unterstützungskörbe und Abstandshalter vom AN eigenverantwortlich entsprechend anzupassen. b) Bezüglich der Bewehrungsabnahme wird auf den Punkt I X. verwiesen. c) Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschrie- benen Betondeckungen genau eingehalten werden müsse n. Der AN muss damit rechnen, dass bei einer Überschreitung oder U nterschreitung bzw. wenn sich innerhalb der Gewährleistung ein Rostdurc hschlag an den Betonflächen zeigt, eine genaue Untersuchung der um gebenen Flächen erfolgt und auf Kosten des AN eine Sanierung dieser Schadensstellen mittels sachgemäß ausgeführten Ersatzmaßnahmen erfolgen mus s. d) Auch wenn die Bewehrung gebogen angeliefert wird, is t auf der Baustelle ein Biegeplatz und Lager (Ø 8 -20 mm) einzurichten, dam it eventuell notwen- dige Änderungen und Bewehrungsergänzungen sofort au sgeführt werden können. Es ist eine Biegemaschine für Ø 8 -20 mm fü r kurzfristige Ände- rungen vorzuhalten. Eventuelle Kosten hierfür sind die BE-Position einzu- rechnen. e) Vor Betonage sind die Anfängerbewehrung und Einbaute ile noch einmal einzumessen. Unregelmäßigkeiten bzw. fehlende Anfän gerbewehrung für die aufgehenden Bauteile sind dem Tragwerksplaner recht zeitig vor Betonage schriftlich mitzuteilen, so dass ggf. die entsprech ende erforderliche Anfängerbewehrung noch festgelegt und eingebaut wer den kann. f) Beim Einbau von Mattenbewehrung bei den Decken ist i m Bereich von Stützen und Wänden mit Erschwernissen zu rechnen. Da s Einfädeln der Matten oder das Schneiden und Auswechseln von Stäben ist bei der Angebotskalkulation einzurechnen. g) Es ist damit zu rechnen, dass die Grundbewehrung der Decken und Bodenplatte (Stabstahl und Mattenbewehrung bis Stab durchmesser 12 mm) an Aussparungen lokal bauseits zu schneiden ist. h) Bindedrähte zum Bewehren sind nichtrostend einzusetz en (z. B. verzinkt). i) Der AN hat eigenverantwortlich auf das Anlegen von B etoneinbringöffnungen und Rüttelgassen zu achten (gem. DBV-Merkblatt "Beto nierbarkeit von Bau- teilen aus Beton und Stahlbeton", Fassung Januar 201 4). VII. SONDERBEWEHRUNG UND EINBAUTEILE Auf die besondere Problematik der Maßhaltigkeit der Ein bauteile sei an dieser Stelle noch einmal hingewiesen. IIX. FERTIGTEILE/HALBFERTIGTEILE a) Planunterlagen Bezüglich der Erstellung der Planungsunterlagen wir d auf den Punkt II verwiesen. b) Herstellung Im Angebotspreis sind sämtliche Einbauteile für die Befestigung der Fertig- teile sowie die Transport- und Montageanker einzure chnen. Gleiches gilt für die Herstellung aller Falze, Profilierungen, u.ä. s owie die sich für die Montage als notwendig ergebenden Aussparungen und Durchbrüc he. Alle Kanten sind mit Dreikantleisten 8/8 zu brechen. Zusätzliche Bewehrung für Transport, Montage, und T ransportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen, Traversen u.ä., sind vom AN unentgeltlich und in alleiniger Verantwortung einzubauen und gegebenenfa lls vorzuhalten. Transportanker und Anbindepunkte für die Aussteifun g im Bauzustand sind so vorzusehen, dass diese sich nicht in sichtbar bl eibenden Betonflächen befinden. Alle für den Endzustand erforderlichen Verbindungsm ittel, die nicht ein- betoniert werden, sind verzinkt, für Fassadenkonstr uktionen jedoch in Edelstahl V4A auszuführen. Sie sind so zu gestalten , dass Toleranzen überbrückt werden können. Der AN hat in der Fertigung alle erforderlichen Maß nahmen zu treffen, damit eine gleichbleibende Oberflächenbeschaffenheit der Fertigteile gewährleistet wird. Ausblühungen, Absandungen und sichtbare Haarrisse s ind in jedem Fall zu vermeiden. Der AN gestattet dem AG und dessen Bevollmächtigten sowie den jeweiligen Planungsbeteiligten jederzei t Zugang zu dem Fertigungsbetrieb. c) Lieferung, Transport und Montage Im Leistungsumfang enthalten ist der Schutz der Fer tigteile vor Wetterein- flüssen, Beschädigung und Verschmutzung, alle erfor derlichen Hilfsstoffe, Hebezeuge, Hebefahrzeuge, Kräne, usw., Absprießunge n, Aussteifungen der Fertigteile im Montagezustand sowie sämtliche zur s ach- und fachgerechten Erstellung der Konstruktion erforderlichen Gerüste. Für Decken mit Halbfertigteilen ist eine Hilfsunter stützung für den Betonierzu- stand erforderlich. Diese Hilfsstützen sollen minde stens 28 Tage nach dem Betonieren der Decken stehen bleiben. Eine Beschädigung einzelner Bauteile während der Mo ntage ist auszu- schließen. Beschädigte und verunreinigte Fertigteil e dürfen nicht eingebaut werden. In die Montagekosten sind sämtliche eingebauten und losen Einbauteile zur Befestigung und Verbindung der Fertigteile einschli eßlich Vermörtelung der Verbindungstaschen, die Lager, der Vergussbeton sow ie das Schließen der Fugen entsprechend den Anforderungen des Wärme-, Sc hall- und Brandschutzes einzurechnen. Der Vergussbeton sollte mindestens der Betongüte C30/37 entsprechen. Die Festlegungen in D IN EN 1992-1-1 Abs. 10 sowie DAfStb-Heft 600 sind zu beachten. Der Größt korndurchmesser des verwendeten Zuschlages ist auf die Größe der Fugen abzustimmen. Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen, u .ä., müssen nach beendigter Montage unsichtbar sein und dürfen zu ke inerlei Korrosionsan- sätzen führen. Die Anlieferung hat nach dem vom AN aufzustellenden Montageablaufplan zu erfolgen. Der Montageablaufplan ist unter Beachtung der vom AG vorgege- benen Montagetermine aufzustellen, und mit dem AG a bzustimmen. Die eventuelle Aufteilung der Montage auf mehrere Termi ne muss ohne zusätzliche Kosten möglich sein. Eventuelle Änderun gen des Montage- ablaufes können nur unter der Voraussetzung erfolge n, dass die vorgege- benen Termine eingehalten werden und keine Mehrkost en entstehen. Falls die Montagetermine nicht eingehalten werden, gehen sämtliche hieraus entstehende Kosten zu Lasten des AN. Sofern die Bauteilabmessungen die nach der StVZO zu lässigen Größen überschreiten, sind vom AN rechtzeitig entsprechend e Sondergenehmi- gungen einzuholen. Die eventuell anfallenden Gebühr en gehen zu Lasten des AN. IX. QUALITÄTSSICHERUNG a) Vor dem Betonieren hat der AN die Bewehrung in eigen er Verantwortung entsprechend den gültigen Vorschriften abzunehmen b zw. die Abnahme zu veranlassen. Die Kosten für diese eigenverantwortli chen Bewehrungs- abnahmen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Di e Bewehrungsab- nahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. D as Protokoll des AN (gemäß Vorlage AG) ist dem QM des AG mindestens einen Tag vor dem Über- wachungstermin vorzulegen. b) Für die Bewehrungsabnahme sind ein bzw., falls erfor derlich, mehrere fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Ba uingenieure einzusetzen. Die Personen sind dem AG schriftlich z u benennen. c) Die Überwachung und Qualitätskontrolle seitens des A G´s erfolgt stich- probenartig vor dem Betonieren durch einen vom AG b estellten und bezahlten Fachingenieur. Dieser ist von einem Ingen ieur gemäß Punkt b) zu begleiten. Die stichprobenartige Überwachung setzt eine mangel freie Eigenabnahme des AN voraus. Folgendes Vorgehen ist einzuhalten: Eigenabnahme AN: AN unterschreibt Seite 1 des Proto kolls des AG Überwachung AN/AG: Gemeinsame Aufnahme der Mängel ( soweit vorhanden). Unterschrift auf Seite 2 oberhalb der D oppellinie. Unterschrift AG und AN. Mangelbeseitigung AN Fall 1: Mängelbeseitigung ist AG nicht vorzustellen (blauer Satz streichen): Unterschrift nur AN unterhalb der Doppellinie, kein e Unterschrift AG Fall 2: Mängelbeseitigung ist AG vorzustellen (blau er Satz nicht streichen): Unterschrift AG und AN unterhalb der Doppellinie Schritt 3a. muss spätestens 4 Std. vor Betonage (E- Mail an AG) erfolgen. X. BEWEHRUNG a) Stabstahlbewehrung/Mattenstahl Material Stabstahl DIN 488 - B500A Die Einteilung der Arbeitsfugen ist vom AN zu plane n. Sollte der AN eine andere Bewehrung bzw. ein andere s Bewehrungssystem wählen, so ist die Umplanung der Bewehrung Sache de s AN Bei Wand- und Deckendurchbrüchen bis zu einer Öffnu ng < 0,40m x 0,40m wird das Schneiden der Grundbewehrung im Rast er von 10 oder 15 cm sowie das Verlegen der Zulagen in den entspreche nden LV-Pos. mit integriert. b) Abstandhalter - für horizontale Schalflächen (Deckenplatten, Bode nplatten Fundamente und Unterseite von Unterzügen: Höhen gemäß den unterschiedlichen Betondeckungen (im Regelfall cv = 35 mm), Mengenermittlung nach Schalungsfläche gemäß DBV-Merkblatt "Betondeckung und Bewehrung nach Eurocode 2". - für alle vertikalen Schalflächen (Stützen, Unterz üge und Stirnflächen von Decken, Fundamente, Bodenplatten: Höhen gemäß den unterschiedlichen Betondeckungen (im Regelfall cv = 35 mm), Mengenermittlung nach Schalungsfläche gemäß DBV-Merkblatt "Betondeckung und Bewehrung nach Eurocode 2". c) Unterstützungsbewehrung - siehe LV-Positionen "Unterstützungskörbe" XI. ARBEITSFUGEN Die Betonierabschnitte sind von der Baufirma eigenveran twortlich festzulegen. Die Bewehrungsplanung berücksich tigt keine Arbeitsfugen. Sie müssen von der Arbeitsvorb ereitung der Baufirma in Abhängigkeit vom Bauablauf, Be tonierreihenfolge und Schalungsvorrat festgelegt und mi t der Bauleitung abgestimmt werden. Evtl. erforderliche Bewehrungsanpassungen (Schneiden, S toßeisen, etc, ) und die Abschalungen sind in die Einhe itspreise einzukalkulieren. Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, sind Arbe itsfugen als verzahnte Arbeitsfugen im Sinne der DIN EN 1992-1-1, Bild 6.9, herzustellen Alle Arbeitsfugen müs sen sauber und frei von losen Stoffen sein. Vor dem Bet onieren sind die Anschlussflächen ausreichend vorzunäss en, so dass eine mattfeuchte Oberfläche vorhanden ist.
1. ZTV BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
13.1 Gründung
13.1
Gründung
13.5
13.5

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