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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.1.1 Allgemeines Die Firma BWH Bohrwerkzeuge Hoffmann GmbH & Co. KG in Hainichen erweitert Ihren Standort mit
einem 3-geschossigen Verwaltungsgebäude und zwei Stahlbauhallen. Das Baufeld liegt in einem
rechtkräftigen B-Plan Gebiet mit gewerblich genutzen Grundstücken. Die Beeinträchtigung der
angrenzenden Nutzungen muss während der Bauzeit auf das Mindestmaß reduziert werden.
Entwurfsbeschreibung: Gewerbeneubau Halle und Büro
1. Städtebauliche Einordnung
Der geplante Gewerbeneubau befindet sich auf einem Grundstück am Kastanienring, südlich einer bereits
bestehenden Halle ("Halle Bestand"). Die Setzung der Baukörper reagiert auf die Grundstücksgeometrie und
den Straßenverlauf: Das dreigeschossige Bürogebäude wird straßenseitig an der südwestlichen
Grundstücksecke positioniert und definiert die Straßenkante an der dortigen Kurve. Die großvolumigen
Industriehallen (Halle 1 und Halle 2) schließen sich rückwärtig in nordöstlicher Richtung an das Bürogebäude
an. Die Topografie des Geländes weist ein Gefälle auf, welches durch die Höhenentwicklung der Gebäude
und die Modellierung der Außenanlagen aufgenommen wird. Die Stellplatzanlagen mit insgesamt 43
Parkplätzen (26, 13 und 4 Stellplätze) sind im westlichen und südlichen Grundstücksbereich entlang der
Erschließungsstraße angeordnet.
2. Funktionen im Grundriss
Der Grundriss gliedert sich in drei funktionale Hauptbereiche, die miteinander verbunden sind:Bürogebäude:
Das Gebäude ist dreigeschossig organisiert. Das Erdgeschoss (260,1 m²) nimmt den Hauptzugang, einen
Empfangsbereich, Besprechungsräume sowie notwendige Neben- und Sanitärräume auf. Das 1.
Obergeschoss (289,5 m²) und das 2. Obergeschoss fassen primär die administrativen Funktionen mit
Einzel- und Mehrpersonenbüros, Sozialräumen und Teeküchen. Ein zentrales Treppenhaus mit
Aufzugsanlage verbindet die Ebenen. Halle 2 (Lagerhalle): Diese Halle fungiert als Bindeglied zwischen
dem Bürotrakt und der Haupthalle. Sie weist eine Grundfläche von 582,8 m² und eine lichte Höhe von 7
Metern auf. In die Lagerhalle sind im Erd- und Obergeschoss ergänzende Büroeinbauten integriert. Halle 1
(Maschinenhalle): Den nördlichen Abschluss bildet die große Maschinenhalle mit einer Grundfläche von
722,2 m² und einer Höhe von 11 Metern. Der stützenfreie Grundriss ermöglicht eine flexible Anordnung von
großen Maschinenanlagen. Zudem sind Laufkranbahnen in der Hallenstruktur vorgesehen.
3. Gestaltung, Funktionalität und Einbindung in den Außenraum
Die architektonische Gestaltung leitet sich direkt aus den jeweiligen Nutzungsanforderungen ab. Das
Bürogebäude hebt sich durch eine abgerundete Gebäudeecke im Südwesten sowie eine horizontale
Fassadengliederung mittels regelmäßiger Fensterbänder von den Hallenbauten ab. Diese Fensterbänder
gewährleisten eine gleichmäßige natürliche Belichtung der Arbeitsplätze. Die Hallen weisen eine
orthogonale, kubische Formensprache auf. Die Fassaden der Hallen sind mit einer vertikal strukturierten
Metallverkleidung versehen. Zur Belichtung der tieferen Hallenbereiche sind Lichtbänder in den Fassaden
sowie Oberlichter in der Dachfläche der Lagerhalle integriert. Für die logistische Funktionalität sind an der
Nordwest- und Nordostfassade großformatige Sektionaltore angeordnet, die eine ebenerdige Anlieferung
und Einbringung von Maschinen ermöglichen. Die Außenanlagen sind funktional in Erschließungsflächen,
Parkräume und Anlieferzonen zoniert, wobei der Haupteingang des Bürogebäudes durch die Wegführung
vom Kastanienring direkt angebunden ist.
4. Konstruktive und statische Bauweise
Der Gebäudekomplex wird in einer funktionsgetrennten Mischbauweise ausgeführt:Hallen (Halle 1 und 2):
Die Industriehallen sind als Stahlskelettbauten konzipiert. Die Tragstruktur besteht aus eingespannten
Stahlstützen und weitspannenden Stahlfachwerkbindern, die eine stützenfreie Bodenfläche in der
Maschinenhalle ermöglichen. Die Gebäudeaussteifung erfolgt, wie im Dachaufsichtsplan (Grundriss DG)
ersichtlich, über horizontale und vertikale Windverbände (Kreuzverbände) innerhalb der Stahlkonstruktion.
Die Gebäudehülle besteht voraussichtlich aus gedämmten Metall-Sandwichelementen oder einer
zweischaligen Metallfassade. Bürogebäude: Der Verwaltungstrakt ist als Massivbau ausgeführt. Die
Schnittdarstellungen (Schnitt A-A und B-B) zeigen massive Geschossdecken aus Stahlbeton sowie tragende
Innen- und Außenwände, welche die vertikalen Lasten abtragen. Die Flachdächer aller Gebäudeteile sind
partiell für die Aufnahme von Haustechnikkomponenten und Oberlichtern ausgelegt.
1.1.1 Allgemeines
1.1.2. Angaben zur Ausführung Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von
Bäumen sind freizuhalten. Dies gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw.
(unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer
zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und
geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben,
erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu
vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung
des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden
vorzunehmen (z. B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Decken und Unterzüge
Die Decken werden als Stahlbetondecken, monolithische Ausführung, teilweise punktgestützt mit
Dübelleisten in den Durchstanzbereichen ausgebildet. Es sind besondere Aufwendungen
einzukalkulieren, u. a. für:
Einbau von Aussparungen und Durchbrüchen
Einbau von Durchstanzbewehrung (Dübelleisten) und Schubbewehrungen (Bügel)
Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen
Betonage mit kleinem Größtkorn
besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen
Hoch belastete Unterzüge sind teilweise mit der Decke zu betonieren.
Stützen
Die Stützen werden als monolithische Ortbetonstützen geplant. Die Stützen und deren Anschlüsse sind
teilweise hoch bewehrt. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für:
Betonage mit kleinem Größtkorn
besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen
Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen, gekröpft
Wände / Wandträger
Die Wände werden als monolithische Stahlbetonwände geplant. Weiterhin sind zahlreiche Wandträger in den
Obergeschossen erforderlich. Im UG sind die Außenwände zusammen mit der unteren Bodenplatte als
WU-Konstruktion herzustellen. Der Anschluss von Mauerwerkswänden an die Stahlbetonwände / Stützen
hat mittels angedübelter oder einbetonierter Anschluss-Schienen und eingelegten Flachstahlankern zu
erfolgen. Nichtragende Mauerwerkswände sind durch eine Fuge von der Decke zu trennen. Die obere
Halterung erfolgt durch Federanker. Am Kopf- und Fußpunkt tragender Innen- und Außenwänden aus
Mauerwerk ist über die gesamte Wandbreite des Mauerwerks eine Lage besandete Bitumenpappe R500 mit
Rohfilzeinlage nach DIN 52128 anzuordnen.
Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für:
Einbau von Durchbrüchen, Aussparungen, Einbauteile
Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen
Ausbildung der erdberührten Außenwände im UG als WU- Konstruktion, damit verbunden Einbau von
Fugenblechen, Fugenbändern bzw. Verpressschläuchen
Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen, abgekröpft
Treppen und Podeste
Die Treppenläufe und Podeste der Innentreppen werden mit Außnahme des Zwischenpodest EG als
Stahlbetonfertigteile geplant und ist schallentkoppelt eingebaut. Eine Ausführbarkeit als Fertigteil ist durch
den AN zu prüfen. Die Werksplanung der Fertigteile durch den AN zu erstellen.Es werden erhöhte
Anforderungen an die Maßgenauigkeit im Hinblick auf den Einbau (Fugen an Konsolen) gestellt
Gründung
Die Gründung des Gebäudes erfolgt in Abstimmung mit dem Baugrundgutachter entsprechend des
vorhandenen Baugrundes.
Sauberkeitsschicht ca. 10 cm mit Magerbeton auszuführen. Es sind besondere Aufwendungen:
Einbau von Leitungsdurchführungen
Einbau beschichteter Fugenbänder
Einbau Schubbewehrungen (Bügel)
Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen
für Betonage mit kleinem Größtkorn
besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen
lagenweise Einbringung und Verdichtung des Lastverteilungspolsters nach Vorgabe
Unterlagen und Nachweise
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch
eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene
Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.Für den Nachweis der Güte der verwendeten
Bauteile und Materialien sind folgende Unterlagen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen bzw.
vorzuhalten:
Materialgütenachweise
Übereinstimmungserklärungen
Werkszeugnisse
Lieferscheine
CE-Deklarationen der am Bau eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte
AbZ
Übereinstimmungserklärung Fertig- und Halbfertigteile
1.1.2. Angaben zur Ausführung
1.1.3. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch
möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des
schuldhaft handelnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus
objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen,
Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch
gleichwertige Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder Witterungseinflüsse - mit denen im
Allgemeinen zu rechnen ist - entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
Bei den ermittelten Mengen in den Erdarbeiten wurde der Auflockerungsfaktor des Aushubmaterials nicht
berücksichtigt.
Somit erfolgt die Abrechnung nach Abtrag und Kubatur der Entnahmestelle.
Für die interne Kalkulation kann ein Auflockerungsfaktor von ca. 0,80 angesetzt werden.
Mit der Bauabnahme bzw. spätestens mit Schlussabrechnung hat der Auftragnehmer folgende Nachweise,
Unterlagen und Erklärungen in Papier und digital an den Auftraggeber zu übergeben:
Fachunternehmererklärung
Fachbauleitererklärung
vollständige Bautagesberichte
Materialnachweise und Zertifikate
Lieferscheine
Entsorgungsnachweise
Prüfprotokolle
Revisionspläne
Fotodokumentation
1.1.3. Angaben zur Abrechnung
03 Beton- und Maurerarbeiten
03
Beton- und Maurerarbeiten
03.09 Einlegearbeiten Elektro
03.09
Einlegearbeiten Elektro