Rohbau Ortbeton
Neubau eines BAUHAUS Baumarkt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Projektes Die Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH, Handelcenter Nagoldplant, auf einem ca. 31.100 m² großen Grundstück in Nagold Haiterbacher Straße ein neues BAUHAUS Fachcentrum mit Stadtgarten zu errichten. Das Bauvorhaben: Allgemeine Erläuterungen Bei den Ihnen vorliegenden Unterlagen handelt es sich um das Leistungsverzeichnis IRohbauarbeiten- Ortbeton für den Neubau eines Bauhaus Fachcentrum mit Stadtgarten in 72202 Nagold, Haiterbacher Straße 88. Vorbemerkung Die insgesamt ca. 10.000m² Nutzfläche werden zum meist erdgeschossig untergebracht. Eine kleine Fläche von ca. 500m² befindet sich im OG. Zielsetzung Das Ziel der nachfolgend beschriebenen Leistungen für den AN ist die termingerechte und fachgerechte Erstellung Ortbeton Rohbaus die nach den gültigen Gesetzen und Normen sowie den planerischen und den baubehördlichen Vorgaben an Tragfähigkeit, Ebenheit und Oberflächenbeschaffenheit erstellt wird, so daß eine dauerhafte und die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes gewährleistet ist. Grundstücksgröße : ca. 31.100 qm Bebaute Fläche: ca. 9.500 qm incl. Vordach u. Dachüberstand Die Konstruktion: Die Errichtung des Gebäudes erfolgt wie folgt: Gründung: angeformte Stützenfundamente Bodenplatten und Streifenfundamente. Rohbau: Stahlbeton- Fertigteile in  F-90-Anforderung: eingespannte  Stützen, Abfangbinder, Binder, Randbalken, Wände der Technikräume aus  FT- Wänden. Böden: Im Stadtgarten Warmbereich Pflaster, in dem Wareneingang, Warenbereitstellung / Lager und Holzzuschnitt sowie in der Bauhaus- Halle oberflächenfertiger Stahlfaserbeton. Drive In Arena Freifläche: Stahlfaserbeton mit Besenstrich, restl. Fläche Stahlfaserbeton glatt. Die Gründung erfolgt idR. über eine ca. 20-30 cm starke Stahlbetondecke, die als Bodenplatte fungiert. Im Bereich der Anlieferungsrampe, einiger Wände und der Stützen sind Fundamente geplant. Die Randschalung der Bodenplatte ist teilweise "klassisch" über Schalbretter/Tafeln etc. vorgesehen. Außenanlagen: Rotes  Beton- Verbundsteinpflaster, Grüninseln mit einer Einfassung aus Flachbordsteinen, Bäume. In der LKW- Umfahrt Asphalt, in der Warenannahme Straßenbeton mit Besenstrich. Fassade: Farbig beschichtete Isopaneele, 120 mm stark,horizontal montiert. Polycarbonatfassade als Lichtbänder und Pfostenriegelkonstruktion. Sockelbalken, hinter oder vor den Stützen montiert, im Eingangsbereich vor den Stützen. Dach: Warmdach aus Stahltrapezblechen mit Dampfsperre und Mineralfaser- Wärmedämmung gem. EnEV (in nicht beheizten Bereichen min. 1000 mm Dämmung), einlagige PVC- Folie sowie Gründach + PV Anlage Fachcentrum. Tonnenlichtbänder mit Stahlzargen, freitragend, Lüftungs- bzw.  RWA- Funktion. Auf dem Dach befinden sich Lüftungsgeräte. Die Entwässerung erfolgt über Folienrinnen und Gullies als Unterdruckentwässerung. Brandwand: 25 cm starke Stahlbetonwand in F-90-Brandwandanforderung auf Frostschürze, montiert an Stahlbeton- Fertigteilstützen. Windfang: Fassade aus Alufensteranlagen und Dämmpaneelen. Fenster: Fensteranlagen aus Aluminium, im Sozialtrakt Kunststoff. Fliesen: In den WCs und im Windfang Bauhaus- Boden- und Wandfliesen, auf Estrich bzw. glatten Fertigteilen geklebt oder im Mörtelbett verlegt. Bodenbeläge: Vinyl und Fliesen- Beläge im Sozialtrakt. Außentüren: Stahltüren, ein- und zweiflüglig, verzinkt und grundiert und Automatik-Schiebetüren Tore: elektrisch und manuell betriebene Schnellauf-, Roll- und Sektionaltore. Zaunanlage: weiß  beschichteter  Doppelstab-  Gittermattenzaun, Höhe  ca.  3,00 m, mit Übersteigschutz aus Zaunmatten. Maler: Alle Betonbauteile im Stadtgarten und Bauhaus und Drive In Arena gestrichen, im Sozialtrakt Bauhaus- Tapeten mit Latexanstrich, in der Technik Bodenanstrich. Trockenbau: 12,5 cm starke Trockenbauwände im Sozialtrakt und Windfang, Abhangdecken aus Mineralfaserplatten, Innenfenster, Innentüren aus Röhrenspan mit Stahlzargen. Sprinkleranlage Flächendeckend vorgesehen, Sprinklerzentrale, Sprinkler-Tank oberirdisch Heizung: Erneuerbare Energie, Invertertechnik -  Zentralheizung,  Heizraum im OG, Solarenergie. Das Bauhaus-Raumbuch aus Q 2 2025 ist gültig und zu berücksichtigen. Geplante Ausführung:  ca. 2. Quartal 2026 Sollten die Terminvorgaben nicht realisierbar sein, bitten wir bei Abgabe des Angebotes um verbindliche alternative Terminangaben. Angaben zur Baustelle Zufahrtsmöglichkeit Die Baustelle wird mindestens über eine Zufahrt angedient werden können. Lagerflächen / Containerstellfläche Lagerflächen für die Bauphase werden nach Absprache mit der Bauleitung ausschließlich im Innenbereich bereitgestellt. Für den Verkehr freizuhaltenden Flächen Die geplante PKW-Stellfläche ist von Privat-PKW der Arbeiter freizuhalten. Belieferung ist möglich. Baumaterialien dürfen lediglich kurz zwischengelagert werden. Einsparungen Der Anbieter wird aufgefordert, dem Bauherren Vorschläge hinsichtlich Einsparungspotential und Maßnahmen zur Verkürzung der Bauzeit zu unterbreiten. Rückfragen Für Rückfragen sowie für Terminvereinbarungen zur Besichtigung steht Ihnen Hr. Simon zur Verfügung. Tel.: 0163-31 11 976 Die Randbedingungen der Örtlichkeiten sind in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Beschreibung des Projektes
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation Folgende Leistungen sind in die Titel des LVs einzukalkulieren, sofern keine bes. Positionen ausgewiesen sind. 1.1. Vollständiges eigenes, für den Betrieb der Baustelle erforderliches Einrichten, einschl. Befuhr, Aufbau, Abbau und Abfuhr sowie gegebenenfalls erforderliches Umsetzen aller notwendigen Geräte und Einrichtungen. 1.2. Das Aufstellen und Unterhalten der nach Vorschrift geforderten Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Fangerüste für das eigene Gewerk, die lt. Gerüstordnung DIN 4420, unter Berücksichtigung der Unfallverhütungs- vorschriften, in jedem Fall erforderlich werden. 1.3. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für die Montage von Beton- und Spannbetonfertigteilen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift. 1.4. Liefern und Vorhalten von Absteckmaterial sowie aller notwendiger Messgeräte. 1.5. Erstellen eines vorschriftsmäßigen und soliden Schnurgerüstes. Zwei Hauptachsen und die +/- 0,00 m Höhe werden vom Geometer des Auftraggebers angetragen. Alle zusätzlich notwendigen Einmessungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Eine Absteckungsskizze zur Vorlage beim BOA ist anzufertigen.  Kostenübernahme durch AN. 1.6. Das Anbringen von Höhenkoten in Form von Stahl- bolzen an geeigneten Punkten, falls notwendig ist der Vermesser hinzuziehen. 1.7 Aufbauen,  Vorhalten  und  Abbauen  sämtlichen Hebezeuges  incl. Zubehör für die eigenen Leistungen. 1.8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht aus- drücklich erwähnt sind.
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1.  ALLGEMEINES 1.1   Normen, Vorschriften Die in der Leistungsbeschreibung genannten Normen, Vorschriften und dergleichen gelten jeweils in der neuesten Fassung. Die Aufzählung der Normen, Vorschriften entbindet den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen gemäß den geltenden anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften und Gesetze zu erbringen. 2.   STOFFE, BAUTEILE 2.1   Arbeitsablauf, Koordinierungsbesprechungen Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein Bauzeitenplan zu erarbeiten und der Bauüberwachung des Auftraggebers zur Abstimmung und Bestätigung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch Koordinierungsbesprechungen/ Baubesprechungen zu steuern. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 3.   AUSFÜHRUNG 3.1   Leistungsumfang Alle auszuführenden Leistungen sind entsprechend der Positionen komplette Leistungen, d. h. Liefern aller erforderlichen Materialien und Herstellen aller Arbeiten einschl. aller erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen als fertige Leistung ist gefordert, auch wenn Einzelheiten in den jeweiligen Positionen nicht ausdrücklich genannt sind. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungen, die zur abnahmefähigen Leistung erforderlich sind, abgegolten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage der vorhandenen Kanäle, Rohrleitungen, Kabel o.ä. durch Befragen bei der zuständigen Stelle zu informieren. Schäden oder Haftansprüche Dritter, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen zu seinen Lasten. 3.2   Verkehrssicherung und Verkehrsführung Für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung ist durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Dienststelle eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen und einzuholen. Die sich  daraus ergebenden Gebühren trägt der AN. Alle für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung sind herzustellen, während der gesamten Bauzeit zu betreiben und zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen,d.h. der Auftragnehmer hat die volle Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Die Achsen werden vom Auftragnehmer abgesteckt und gesichert, Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Weitere Zusatzliche Technische Vertragsbedingungen: ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführung müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese oder gleichwertige Fabrikate anzubieten. Gleichwertige Fabrikate sind in den entsprechenden Textergänzungsstellen mit Namen und Artikelbezeichnung einzutragen. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. ZTV 04 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei nicht ordentlich durchgeführter Reinigung ist diese nach Aufforderung bis zum Mittag des folgenden Tages durchzuführen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. ZTV 05 Bauanlauf - Vorleistungen Nach Auftragsvergabe wird eine gemeinsame Baustellenbegehung mit anschließender Besprechung durchgeführt. ZTV 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. ZTV 07 Unterstützung des SiGeKo Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden - Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind - Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. ZTV 08 Unterbringung der Arbeiter Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten. ZTV 09 Ausführungsvorschriften Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten.  Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. ZTV 10 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des  AG übergehen, müssen ungebraucht sein. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZTV 11 Unterhaltung und Sauberhaltung Die ständige Unterhaltung und Sauberhaltung der öffentlichen Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie der Wege auf dem Baugelände und des Geländes allgemein während der Baumaßnahme, sind vom AN zu gewährleisten. ZTV 12 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Material- und Aufenthaltscontainer sind vom AN zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV - Beton- und Stahlbetonarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2. BESONDERER TEIL 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten. Weiterhin sind zu beachten: DIN EN 450 - Flugasche für Beton üblichen Einpreßmörtel DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut DIN 18 218 - Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18806-1 - Verbundkonstruktionen; Verbundstützen Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton), DAfStb Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton, DAfStb Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, DAfStb Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045 und DIN 1164 vorrangig. DIN V ENV 206 ist nur nach besonderer Vereinbarung anzuwenden oder wenn die Berechnung des Bauwerks nach anderen Normen als nach DIN 1045 erfolgte. 2.2 Stoffe, Bauteile Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen. Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Zement Vorübergehend im Freien gelagerter Sackzement muß eine belüftete Unterlage erhalten. Folien zum Abdecken dürfen die Zementsäcke nicht unmittelbar berühren. Die Verwendung von Zement auch mit leichter Klumpenbildung ist grundsätzlich nicht gestattet. Sackzement Z 55 darf maximal einen Monat, die übrigen Zemente dürfen maximal zwei Monate gelagert sein. Auf Verlangen ist der Bauleitung eine Zementprobe von 5 kg je Lieferung zu übergeben. Das gilt auch für Silozement. Zuschläge Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden. Betonzusatzmittel Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Betonzusatzstoffe Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. Es sind nur umweltfreundliche Betontrennmittel und Schalöle zugelassen, die dem GISCODE BTM01 oder BTM05 zugeordnet sind. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr. 7.4.3.1 i.V.m. 7.4.3.5 DIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr. 7.4.5 DIN 1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden. Für Stahlbetonfertigteile sind in analoger Anwendung die Kopien der Lieferscheine gemäß Nr. 7.2.2 DIN 1045 zu übergeben. Es sind nur Dämmstoffe zugelassen, die keine halogenierten/teilhalogenierten Treibmittel und kein HBCD als Flammschutzmittel enthalten. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Für das Verdichten durch Rütteln ist DIN 4235 zu beachten. Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen. Das Verlegen von Stahl- oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Beton, insbesondere in Sichtbeton, soll nur unter Anwesenheit des Elektrikers erfolgen. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Die Art der Nachbehandlung des frischen Betons richtet sich nach den angegebenen Vorschriften bzw. nach dem Ermessen des Auftragnehmers sowie vorrangig nach den Projektunterlagen . Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Bei Deckenplatten aus wasserundurchlässigem Beton sind Gleitschichten zwischen Platte und Auflager einzubauen. Dabei darf kein statisch unbestimmtes System entstehen. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. 2.3.2 Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Es sind nur umweltfreundliche Betontrennmittel und Schalöle zugelassen, die dem GISCODE BTM01 oder BTM05 zugeordnet sind. Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektr. Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung). Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Köcherschalungen sind zu entwässern. 2.3.3 Sichtbeton Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen Definitionen oder Richtlinien. Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden: Sichtbeton I Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle Forderung; Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers Sichtbeton II Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und Anstrich oder Tapezieren) Schalung: einheitliche nichtsaugende Schalung regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers Grate abgeschliffen Sichtbeton III Sichtbar bleibende Betonflächen mit gehobenen Ansprüchen, ohne wesentliche Nachbearbeitung Schalung: - einheitliche nichtsaugende/saugende Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des Auftraggebers regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast Arbeitsfugen glatt/mit Dreikantleisten gebrochen Grate abgeschliffen Ansichtsfläche weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen Ansichtsflächen mit weitgehend einheitlicher Farbtönung und Porenstruktur (Porengröße, Porenverteilung) - Verwendung von Schalungsbahnen als Alternative Sofern im Leistungsverzeichnis oder unter 2.6 nicht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage. Bei Sichtbeton II und III sind Durchankerstellen materialgerecht zu schließen. Bei Sichtbeton I können auch Plastikstöpsel verwendet werden. Bei Sichtbeton dürfen wachshaltige Entschalungsmittel nicht verwendet werden. Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststoffolien erfolgen. Eine Naßbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. 2.3.4 Wasserundurchlässiger Beton Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende Zemente zu verwenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen. 2.3.5 Beton mit hohem Verschleißwiderstand Der Zementgehalt soll bei einem Größtkorn von 32 mm 350 kg/m3 und bei 16 mm 400 kg/m3 nicht überschreiten. Das Zuschlaggemisch soll sandarm, grobkörnig, aber hohlraumarm sein. 2.3.6 Bewehrung Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, daß keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, daß ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen festzulegen. Das ist nicht erforderlich, wenn entsprechnde Angaben in den Ausführungsplänen enthalten sind. 2.3.7 Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen. Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise gefordert, so umfaßt die Leistung auch: Anforderungen an die Auflager Berücksichtigung der Anhängelasten Angabe der Verbindungsmittel Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen müssen im Montagezustand lesbar sein. Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich bei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges. Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen Rechnung zu tragen. Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muß absolut planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden. Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls ist großflächig beizuspachteln. Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, derMontageunterstützungen beim Betoniervorgang und dergleichen. Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. In Fertigteilen aus Porenbeton muß die Bewehrung einen zusätzlichen Korrosionsschutz, der in den Preis einzurechnen ist, enthalten. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. 2.3.8 Gründungen - Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. - Es darf grundsätzlich nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. - Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. - Anschlußbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. - Sind aus den Planungsunterlagen betonangreifende Böden oder Wässer ersichtlich oder können diese nach Durchführung der Erdarbeiten vermutet werden, sind mit der Bauleitung entsprechende Maßnahmen abzusprechen. - Fundamentübergänge, z.B. von unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden Für Unterfahrungen bestehender Fundamente ist zu beachten: - Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,0 bis 1,25 m Länge unterfahren werden, falls die statischen Berechnungen keine Werte angeben (in dem Fall gelten letztere). Der Betoniervorgang hat abschnittsweise, z.B. in der Reihenfolge 1,3,5 - 2,4.6, zu erfolgen. - Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. 2.3.9 Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bei Sichtbeton sind sie möglichst zu vermeiden oder nach Abstimmung mit dem Architekten im Sinne von Nr. 10.2.3 DIN 1045 herzustellen. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. In wasserdichten Bauteilen sind Arbeitsfugen durch spezielle Fugenbänder zu dichten. Ihre Lage und Ausbildung ist mit der Bauleitung oder dem Tragwerksplaner abzustimmen. Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen (abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken. Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung; sie gelten jedoch im Zusammenhang mit - aus statischen, bauphysikalischen oder aus gestalterischen Gründen - geforderten Fugen als Besondere Leistung. 2.3.10 Transportbeton Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt! Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: In die Einheitspreise ist einzurechnen: - Das Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung der sichtbaren Stützen und Unterzüge. Das Herstellen technologisch bedingter Arbeitsfugen. Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden. - Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. - Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus. - Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung). Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen. Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken. - Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen. - Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile - Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Die wärmedämmende Nachbehandlung des Beton gilt als Besondere Leistung Das Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen gemäß Herstellervorschrift bei der Montage von Fertigteilen (Nr. 4.2.11 DIN 18331) wird davon nicht berührt. Zu den Besonderen Leistungen gehören außerdem: Maßnahmen zur Beweissicherung an bestehenden Gebäuden Setzungs- und Verformungsmessungen nach DIN 4107 2.5 Abrechnungshinweise Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die Preise gelten auch, wenn die Massen um mehr als 10 % über - oder unterschritten werden und dadurch kein grobes Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung entsteht. Diese Regelung schließt den Wegfall von ausgeschriebenen Leistungen nicht ein. Sie gilt ebenfalls nicht, wenn sich die Mengenänderung nicht aus der Abwicklung des Bauvertrages ergibt, sondern auf Änderungen des Bauvertrages oder sonstigen Anordnungen des Auftraggebers bis hin zu wesentlichen Änderungen der Pläne beruht. Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist. Werden Durchbrüche oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach m ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschreibende Länge. Gleiches gilt, wenn Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt Technologische Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden. 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung Sichtbeton ist als Sichtbeton  auszuführen. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
ZTV - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Übergabe Baufeld Erdarbeiten Übergabe Baufeld Erdarbeiten Das Baufeld  wird durch einen notwendigen Abtrag und Auftrag mit einer Höhe von ca. - 60 cm von OKFF hergerichtet. Auf dieser Ausschachtungshöhe werden die Gebäudeflächen, bzw. die Baugruben mit 15 cm HKS oder RC-Material  angedeckt. Für die Baustrassen wird ein Schotter von 30 cm vorgesehen, sodass die Baustrassen eine Höhe von ca. - 30 cm von OKFF erhalten.
Übergabe Baufeld Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Für das Einrichten der Baustelle, An- und Abfuhr, Entladen, Auf- und Abbau sowie Vorhalten und Unterhalten der erforderlichen Geräte, Gerüste, Maschinen, Kräne, Schaltungen, usw., Vor- und Unterhalten der Baumaterialien sowie Aufenthaltscontainer entsprechend der Vorschriften. Sanitäre Anlagen werden bauseits über die gesamte Bauzeit  vorgehalten. Einholung aller behördlichen Genehmigungen, soweit diese für den Baubetrieb erforderlich werden, einschl. Übernahme der dafür anfallenden Kosten, sowie die Miete für die Inanspruchnahme des erforderlichen Straßenraumes und der Gehwegsfläche während der gesamten Bauzeit. Herstellen, Sichern und Reinigen der Verkehrswege und Zufahrten. Befestigen der Zufahrtswege und Lagerflächen im Bereich der Baustelleneinrichtung nach Erfordernis. Räumung des Baugrundstücks einschl. Abfuhr des restlichen Bauschuttes und Wiederherstellen des alten Zustands, soweit er durch die Neuplanung nicht verändert wird. Für alle Schäden an der Straße oder den Angrenzern haftet der Unternehmer. Baustromanschluss wird bauseits gestellt, jedoch nicht für Krananlagen. Bauwasser wird bauseits gestellt. Anfallende Kosten des Strom- und Wasserverbrauchs werden direkt vom AG bezahlt und auf alle Baustellen- beteiligte umverteilt. Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet. Der Bieter ist dazu aufgefordert, die Baustelle vor Angebotsabgabe einzusehen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0020 Schnurgerüst Schnurgerüst erstellen, rings um die Baugrube, solide verstrebt und entspr. den baurechtlichen Vorschriften erstellt, inkl. evtl. Geometerhilfen. Die durchgehend angeordneten Horizontaldielen zum Einschneiden müssen absolut waagrecht und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden. Sie dürfen erst nach erfolgtem Anlegen aller Hauptachsen im EG Bürogebäude entfernt werden. Das Einschneiden erfolgt durch einen Vermesser. Die erf. Abnahme ist rechtzeitig zu beantragen. Fertigteile werden vom Auftragnehmer der Fertigteile eingemessen.
01.__.0020
Schnurgerüst
P
1,00
psch
01.__.0030 Bauzaun Geschlossener Bauzaun ca. 2,00 m hoch, entlang der Straße und der Grundstücksgrenzen, soweit erforderlich, liefern, aufstellen und unterhalten, sowie alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen, Baustellenbeleuchtung, usw. Material bleibt Eigentum des Unternehmers, inkl. 4 Wochen Vorhaltezeit Abbau darf erst mit Genehmigung der Bauleitung erfolgen.
01.__.0030
Bauzaun
E
530,00
m
01.__.0040 Bauzaun Standzeitverlängerung Gebrauchsüberlassung des vorbeschriebenen Bauzauns, über die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen hinaus Bauzeit: 12 Monate Abrechnung nach Meter je weitere Woche.
01.__.0040
Bauzaun Standzeitverlängerung
E
530,00
mWo
01.__.0050 Bauzaun Tor Zulage zu Bauzaun als öffenbares und abschließbares Tor für LKW-Zufahrt
01.__.0050
Bauzaun Tor
E
2,00
St
01.__.0060 Baukran Kran für den Transport von Baumaterialien, Schutt- und Erdstoffcontainern, Schalungen, Beton-Teilfertigteilen (z.B. Filigranelementplatten) u.a. Von den vorgesehenen Lager-/Anlieferstellen bis zu allen Arbeitsplätzen der Gebäudeteile bzw.umgekehrt antransportieren und aufbauen sowie Abbau und Abtransport nach Fertigstellung der Arbeiten. Die Auslegung des Kranes erfolgt für die eigenen Leistungen (Rohbau). Der Kran ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu errichten und in vorgeschriebenen Zeitabständen entsprechend den Normen und Unfallverhütungs- vorschriften zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Der Kran ist allen am Bau beteiligten Firmen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls unter Beistellung einer kranführenden Person. Die Benutzungsgebühr ist vom AN mit den Benutzern zu vereinbaren und abzurechnen. Grund Vorhaltezeit: Bauzeit Rohbau Achtung: Ein Kran ist für die Verlegung der Filigranplatten gemäß Positionstext mit einzukalkulieren.
01.__.0060
Baukran
E
P
1,00
psch
01.__.0070 Vorhaltung Kran Kran, Vorhaltung einschließlich Wartung/Pflege über die Grundstandzeit sowie die Dauer der eigenen Nutzung hinweg. In dieser Zeit ist bei Bedarf nach Voranmeldung für andere Firmen ein Kranführer zur Verfügung zu stellen, die Benutzungsgebühr vom AN mit den Nutzern zu vereinbaren und abzurechnen. Vorhaltedauer in Stück x Monate.
01.__.0070
Vorhaltung Kran
E
1,00
StMt
01.__.0080 Schutt-Container Bauschutt Schuttcontainer auf gesonderte Aufforderung des AG aufstellen, bis zur Füllung mit Bauschutt durch verschiedene Firmen/Gewerke vorhalten und zur eigenen Verwendung abfahren. Fassungsvermögen 7 m³. Abrechnung je Stück Beseitigungskosten in gesonderter Position
01.__.0080
Schutt-Container Bauschutt
E
1,00
St
01.__.0090 Bauschutt aus Container beseitigen Bauschutt aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird Eigentum des AN. Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0090
Bauschutt aus Container beseitigen
E
1,00
t
01.__.0100 Holz aus Container beseitigen Holz aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird Eigentum des AN. Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0100
Holz aus Container beseitigen
E
1,00
t
01.__.0110 Restmüll aus Container beseitigen Restmüll aus Container beseitigen. Der Bauschutt wird Eigentum des AN. Abrechnung nach Wiegeschein des Entsorgers.
01.__.0110
Restmüll aus Container beseitigen
E
1,00
t
02 Gründung
02
Gründung
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des Den  Ausführungen  der  Arbeiten  und  Erstellung  des LV liegen zugrunde und sind eigenverantwortlich auf Mengen und Vollständigkeit zu überprüfen: a. Das Leistungsverzeichnis b. Die statischen Berechnungen des Statikers c. Die Boden- und Baugrunduntersuchung des Gutachters d. Das Brandschutzkonzept e. Die Pläne des Architekten f. Das  Raumbuch  der  Fa.  BAUHAUS 2.2. Die  statische  Grundberechnung  wird vom AG gestellt. Die Schal- u. Bewehrungspläne sind vom AN zu erbringen. Diese können in Rücksprache mit den Architekten opti- miert werden. Schalungspläne  3-fach,  Bewehrungspläne  in  3-facher Ausfertigung. Jede weitere Fertigung geht zu Lasten des AN. Diese  Unterlagen  werden  rechtzeitig  vor  Ausführung der betreffenden Bauteile auf Anforderung zur Verfügung gestellt.  Die Pläne sind unmittelbar nach Erhalt vom Unternehmer auf Richtigkeit der Maße, Eisenstückzahlen, Längen- und Biegemaße zu prüfen. Evtl. Unstimmigkeiten bzw. Differenzen zwischen diesen Plänen und  Werk- zeichnungen des  Architekten sind im Einvernehmen  mit der Bauleitung zu klären. Alle Mehraufwendungen, die dem Unternehmer durch die Unterlassung dieser Prüfung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Aussparungen  in  der  Tragkonstruktion,  die  den in den Schalplänen  eingezeichneten  Aussparungen nicht entsprechen, dürfen nur in ausdrücklichem Einvernehmen mit dem  Ingenieurbüro  bzw.  der  Bauleitung ausgeführt  werden. 2.3. Änderungsvorschläge des AN, hinsichtlich Konstruktion oder Verwendung anderer Baustoffe als vorgesehen, dürfen nur mit Zustimmung des AG und des beauftragten Ingenieurbüros ausgeführt werden. Soweit in diesem Falle ein zusätzlicher statischer Nachweis und behördliche Genehmigung und Prüfung notwendig sind, gehen diese zu Lasten des AN. Die Umrechnung der Bewehrung und die Fertigung der Element- bzw. Fertigteile sind in jedem Fall Sache des Unternehmers bzw. des Plattenlieferanten. Schall-,  Wärme-  und  Brandschutz  sind  zu  beachten und nachzuweisen. Fugen die durch eine Fertigteilkonstruktion erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Sie sind nach DIN 18540  herzustellen und mit Mehrkomponenten- Fugendichtmasse auf Polysulfid-Basis zu schließen. Fugen, die in F-90-Fertigteil- konstruktionen  erforderlich werden, sind gem. den Brandschutzbestimmungen  zu schließen.  Bei Entstehen von Rissen  in diesen Fugen sind Sanierungsmaßnahmen kostenlos durchzuführen. 2.4.  Sofern der Unternehmer über besondere Einrichtun- gen für das Herstellen und Versetzen von großformatigen, vorgefertigten Bauteilen verfügt, die zur Ausführung ministeriell  bzw.  von  der  Baubehörde genehmigt  und  erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausführung nach diesem System zulässt und sich daraus Kostenersparnisse für den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebotes unter  Berücksichtigung  der  Bestimmungen  dieser  LV gebeten. In der Gegenüberstellung sind. evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie des Prüfstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen  der  sonstigen  Gewerke  im  Detail  genau anzugeben  bzw.  Pauschal  anzubieten. Typengenehmigung mit  Prüfzeugnissen  anerkannter Institute  betr.  Statik, Schall-  und  Wärmeschutz sind  dem  Auftraggeber  nachzuweisen. 2.5. Vor  dem  Betonieren  hat  der  AN  so rechtzeitig  das Bauamt bzw. den Statiker oder Prüfstatiker zur Abnahme zu verständigen, dass bei der Ausführung keine Verzögerung entsteht. 2.6. Vom AN sind kostenlos Probewürfel herzustellen und zwar während des Betonierens jeder Geschossdecke oder sonstiger  tragender  Bauteile.  Die Übersendung der Probewürfel  an  ein  anerkanntes  Institut  hat  ohne Aufforderung  zu  erfolgen,  die  Prüfungskosten  sind vom  AN  zu tragen. Die  Güteprüfungen  sind  entsprechend  den einschlägigen Vorschriften  durchzuführen.  Die erforderlichen  Probewürfel müssen rechtzeitig und unter Kontrolle der Bauleitung hergestellt  werden (einschl.  7-Tage-Probewürfel).  Sofern der  AN  dieses versäumt,  hat  er  die  Mehrkosten  für  alle von der  Bauleitung  für  erforderlich  gehaltenen Kontrollmaßnahmen an den betr. Bauteilen zu tragen. Die Bauleitung  kann  ausschließlich  nach  ihrem  eigenen Ermessen die  Abnahme  von  Bauteilen,  für  die  nicht ausreichend erscheinende  oder  ungenügende Prüfergebnisse  vorliegen, versagen. Die Beseitigung solcher Bauteile und ihre vertragsgemäße  Herstellung -  ohne  Entschädigung  des AN kann gefordert werden. 2.7. Sämtliche sichtbaren Betonoberflächen ab Oberkante Roh-Bodenplatte  0,80  m  im  Gebäudeinneren (Aufzugunterfahrt bis  -1,50 m) müssen in WU-Beton ausgeführt werden. Betonoberflächen von Boden- und Deckenplatten müssen eine rauhe Struktur (Besenstrich) haben, wenn in der entsprechenden  Position keine bes. Oberflächen- behandlung gefordert ist. Die Oberfläche muss frei sein von Zementschlämme bzw. aufgeschlämmten  Feinstteilen,  losen  und  mürben  Be- standteilen  und  darf  keine  Verschmutzungen  durch Öle, Farbe, Mörtelreste o.ä. aufweisen. 2.8. Bei der Herstellung von Sichtbeton, darf kein Schalöl verwendet  werden,  das  anstrichschädlich ist.  Im  übrigen ist davon auszugehen, dass der Sichtbeton keine besondere Veredelung erhält. Sollten jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, so hat dafür der Unternehmer aufzukommen. Betonflächen, die einen Verputz oder eine Verfliesung erhalten, müssen eine hierfür geeignete Oberfläche haben. Bauteile mit gestalteter Oberfläche sind gegen Verschmutzung  zu schützen, Anschlussbewehrung ist abzudecken. 2.9. Soweit  Sichtbeton  nach  bes.  Pos.  verlangt wird,  ist bei der Einheitspreisermittlung (Sonderkosten dürfen nicht zum Ansatz kommen) zu berücksichtigen : a) Erforderliche Spachtelung der Flächen und Kanten, zu verwenden ist geeignete Betonspachtelmasse. Die Flächen  müssen  in  sich  eben  und  bestens  geeignet sein,  zum  Aufbringen  von  Tapeten  oder  Anstrichen. Überstände  und  Vertiefungen  sowie  Lufteinschlüsse dürfen  nicht  vorhanden  sein.  Öffnungen  sind  genau nach  Plan  maßhaltig  herzustellen,  Öffnungskanten und Leibungen sind gradlinig und scharfkantig auszu- führen  bzw.  in  geeigneter  Weise  herzustellen.  Die angegebenen  Wandstärken  sind  besonders  im  Be- reich der Türöffnungen genau einzuhalten. b) Überspachtelung  der  nachträglich  geschlossenen Aussparungen  und  Schlitze  für  Installationen,  auch im Bereich der Leibungen. 2.10. Im Sichtbeton liegende Arbeitsfugen sind so zu legen, dass horizontale, bzw. vertikale Bezugshöhen aufgenommen  und  durch  konische  Leisten  ausgebil det werden. 2.11. Für den Fall, dass Betonoberflächen so schlecht ausfallen, dass kein einheitliches Aussehen gegeben ist, hat der Unternehmer die gesamte  Betonoberfläche nach Aufforderung  durch  die Bauleitung auf seine Kosten mit einem Zementputz zu versehen. 2.12. Abschalungen  zur  Trennung  verschiedener  Ar- beitsgänge oder bei Verwendung von vorgefertigten Bau- teilen,  soweit  hierfür  keine  Pos.  vorgesehen  ist, werden nicht mit gemessen.  Bezahlt wird nur die im LV angegebene Schalungsart. 2.13 Mit den Einheitspreisen der Schalposition werden sämtliche  Aufwendungen und Maßnahmen des  Auftrag- gebers abgegolten, die zur Herstellung einer einwandfreien, fertigen Schalung, auch Aufdoppelung einschl. der Unterhaltung und sorgfältigen Entschalung abgegolten. Aussparungen müssen frei von Schalungsrückständen, gleich welcher Art sein, wenn feuerbeständiges Schließen erforderlich ist. 2.14 Das Herstellen von Aussparungen (Boden-, Decken-, Wanddurchbrüchen und -schlitzen) sowie das Schließen nach Installation, auch bei örtlicher Festlegung ist in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. 2.15. Wird  WU-Beton  verlangt,  so  muss  dieser  den gestellten  Forderungen  entsprechend  den  örtlichen Verhältnissen voll Rechnung tragen. Trenn- und Arbeits- fugen, Wanddurchführungen jeder Art (auch Abstand- halter) sind besonders solide und dicht  herzustellen. Werden  Dichtungsmittelzusätze  erforderlich, so  ist die  Betonherstellungs-, Verarbeitungs- und Ausführungsart nach Weisung des Zusatzmittelherstellers vorzunehmen.  Ebenfalls sind Maßnahmen gegen Feuchtigkeit (incl. Wasserhaltung) zu treffen. Der AN haftet für die WU-Ausführung und hat für alle  evtl. entstehenden  Schäden  und  Nachbesserungen aufzukommen. 2.16. Betonzusätze und Nachbehandlungsmittel (nur nach Genehmigung durch den AG)  dürfen die Haftfähig- keit zwischen Tragbeton und Estrich, Beschichtungen, Versiegelungen o.ä. nicht beeinträchtigen.  Die Haftzugfestigkeit muss > 1,5 kN/mm² betragen. 2.17. Stampfbeton  ist  stets  in  Schichten  bis  zu 20 cm einzubringen und sofort abzustampfen. Stahlbeton muss, um  ein  Entmischen  zu  verhindern,  sorgfältig eingebracht werden.  Das Betongut ist durch Rüttler, die dem jeweiligen Bauteil entsprechen, zu verdichten. 2.18. Die  Kanten  sämtlicher  Betonteile  sind  mit einer Dreikantleiste abzufasen, falls der Leistungs- beschrieb nichts gegenteiliges aussagt. 2.19. Bei  der  Schalung  sind  die  notwendigen Gerüste, Aussteifungen,  Absprießungen  kostenfrei herzustellen. Unzulässige  Durchbiegungen  und  Maßabweichungen  an der Oberfläche dürfen nicht auftreten. Die Abspannlöcher in den Beton- und Stahlbetonwänden sind ohne besondere Vergütung auf ihrer ganzen Tiefe wegen Schallübertragung mit Mörtel voll auszupressen. Als  Schalöl  ist  nur  eine  industriemäßig herge- stellte und bezeichnete Ware zu  verwenden,  Tapeten- und  Umweltverträglichkeit ist sicher zustellen. 2.20. Dämmplatten  zur  Verhütung  von  Kälte-  bzw. Schallbrücken sind dicht zu stoßen und mit nicht- rostenden Ankern (auch Kunststoff) zu befestigen bzw. einzubetonieren. Bei mehrlagiger Ausführung sind die Stöße versetzt anzuordnen. 2.21. Es wird Bewehrung BST 500 S  und 500 M (gem. Statik) nach DIN 488 verwendet, Dübelleisten müssen der Zulassungen des Institutes für Bautechnik entsprechen. Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach Statik-Zeichnung zu erfolgen. Die Abstände vor der Schalung sind genau einzuhalten, damit die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist. Während des Betoniervorganges ist ständig darauf zu achten, dass die Bewehrung nicht verschoben oder durch Betreten, Laufstege o.ä. aus ihrer planmäßigen Lage gebracht wird. 2.22. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle damit verbundenen Arbeiten wie Ablängen, Abbiegen, Flechten, Verlegen usw. enthalten.  Beim Aufmaß wird bei den lfdm. auf 2 und bei Gewicht auf 3 Dezimalstellen nach DIN 488 (Rundstahl  für Stahlbeton,  gewalzt)  ohne  Zuschlag  für Verschnitt, Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und Abstandhalter,  abgerechnet.  Bei  Stahlträgern  und Stahlprofilen erfolgt die Abrechnung nach DIN-Gewicht und des tatsächlich eingebauten Materials. Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen Kleineisenteile und Kosten für Schweißarbeiten. 2.23. Betreffend Aufmaß wird festgelegt, dass nur nach den Plänen verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich ausgeführt wurden, zum Ansatz kommen. Werden hingegen Mehrleistungen mit Genehmigung des Architekten erforderlich und sind solche nach Fertigstellung nicht mehr örtlich zu überprüfen, so werden diese Mehrleistungen nur anerkannt,  wenn  zum  Zeitpunkt der  Ausführung  ein  Aufmaß mit dem Architekten erfolgt ist. 2.24. Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 die Güte der Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der Bauausführung  fortlaufend und auf  Verlangen des Bauamtes der Bauleitung kostenlos nachzuweisen. Auf die Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 wird besonders hingewiesen. 2.25. Der Auftragnehmer trägt  die Verantwortung für Schäden, die  durch  aggressives  Wasser  entstehen, sofern er es unterlassen hat, Sonderzemente zu verwenden. Diese kommen ohne Berechnung von Mehrkosten zur Verwendung. 2.26. Für im Freien liegende Betonteile wird eine erhöhte  Abriebfestigkeit  sowie  Tausalzbeständigkeit gefordert. Die  Richtlinien  für  Verbesserung  der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton und das Merkblatt "Betondeckung" des  "Deutschen Betonvereines e.V. sind  zu beachten. 2.27. Einbauteile wie  Leerrohre, Hohlraumdosen u.ä. für  den  techn.  Ausbau  werden durch Fachfirmen eingebaut, den Installateuren muss genügend Zeit gegeben werden. Die Einlegearbeiten müssen während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können. 2.28. Für alle Stahl- und Einbauteile für die Verankerung  und Abfangung der Fassade und für die Verankerung von Betonteilen wird ohne Ausnahme Edelstahl  W 1.4571 (A4) nach DIN 17100 gefordert. Das gleiche gilt für Stahlteile, die nicht durch aus- reichende Betondeckung (vgl. DIN 1045, Abschnitt 13) einwandfrei gegen Korrosion geschützt  sind.  Die verwendeten  Systeme  müssen  bauaufsichtlich zugelassen  sein  und  den  Anforderungen  des Brandschutzes entsprechen. 2.29. Toleranzen  nach  DIN  18201,  "Toleranz  im Bauwesen" bzw. DIN 18202, "Toleranzen im Hochbau" jedoch grundsätzlich  erhöhte  Anforderungen  nach  DIN 18202, soweit  der  LV-Text  nichts  anderes  fordert. Für  Grenzabmaße gilt DIN 18203, Teil 1, Tabelle 2, für flächenfertige Stahlbetontreppen DIN 18065 Abschnitt 4 für Fluchten von Stützen  ist  Tabelle  4  des Merk- blattes  "Toleranzen im Hochbau" nach DIN 18201 und DIN 18202" zu berücksichtigen. 2.30. Für  die  angebotenen  Leistungen  übernimmt  der Auftragnehmer  die  Verpflichtung  der  Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit, d.h. Leistungen und Neben- leistungen, die  sich  bei  den  Pos. zwangsläufig ergeben,  sind  einzukalkulieren,  auch  wenn  sie  im Leistungsverzeichnis  nicht ausdrücklich erwähnt sind. 2.31. Der Auftragnehmer koordiniert eigenverantwortlich und  rechtzeitig  den  Aushub  der  Fundamente  und Unterfahrten sowie das Verfüllen und Verdichten gem. Gutachten und Statik. Diese Leistungen sind in die EP mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 2.32 Der  Fugenverschluss darf  nicht  mit  Bau-  oder Brunnenschaum  erfolgen.  Eventuell  zum  Schließen von Schalplatten-  oder Fertigteilstößen verwendeter Bauschaum ist vor Beginn der Malerarbeiten restlos zu entfernen und zu entsorgen. Die  Betonarbeiten  sind  gem.  der  beiliegenden Statik  zu berechnen und auszuführen. Bei Unstimmig- keiten ist der Statiker zu kontaktieren. Baustahl,  Lagermatten  und  Stabstahl  schneiden, biegen, liefern und verlegen. Abrechnung  nach  Bewehrungsplan  und  Stahllisten  des Statikers. Verschnitt ist in die Einheitspreis einzurechnen. Die Anschlussbewehrung für die separat beschriebenen Fertigteile sind  vorzusehen. Die Bewehung wird in der entsprechenden Position für Stabstahl- u. Mattenstahl abgerechnet.
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
02.__.0010 Feinplanum und nachverdichten Feinplanum auf den bauseitigen Schotter liefern und herstellen für die Auflager der Dämmung und die Erstellung der Bodenplatten. Arbeiten incl. planieren und nachverdichten. Vouten sind ebenfalls zu planieren und zu verdichten. Lage: Sozialbereich Treppenhaus Sprinklertank und Zentrale
02.__.0010
Feinplanum und nachverdichten
724,96
m2
02.__.0020 Sauberkeitsschichten in C8/10-Streifenfundamente Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den Streifenfundamenten  in einer Stärke von ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen, inkl. Randschalung, falls erforderlich. Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch Niederschläge.
02.__.0020
Sauberkeitsschichten in C8/10-Streifenfundamente
E
43,00
m2
02.__.0030 Sauberkeitsschichten in C8/10-Zerbalken Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den Zerrbalken in einer Stärke von ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen, inkl. Randschalung, falls erforderlich. Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch Niederschläge.
02.__.0030
Sauberkeitsschichten in C8/10-Zerbalken
E
1,00
m2
02.__.0040 Sauberkeitsschichten in C8/10 Bodenplatten Sauberkeitsschichten in C8/10 liefern und unter den Bodenplatten in einer Stärke von ca. 10 cm einbauen und exakt eben abziehen, inkl. Randschalung, falls erforderlich. Position:G-05, N-06, N-07, M-50 Lage: Treppenhaus, BP Sprinklertank, BP Sprinklerzentrale
02.__.0040
Sauberkeitsschichten in C8/10 Bodenplatten
740,80
m2
02.__.0050 Magerbetonschicht/ Tiefergründung Magerbetonschichten in C 8 /10 liefern und unter den Fundamenten zur Tieferführung gem. Statik bis zu einer Tiefe von - 3,00 m einbauen und exakt eben abziehen. Tieferführung der Einzelfundamente ca. 10 Einzelfundamente Schalung wird separat beschrieben.
02.__.0050
Magerbetonschicht/ Tiefergründung
E
225,40
m3
02.__.0060 Schalung der Magerbeton-Tiefergründungen Schalung für Magerbeton und Tiefergründungen Einzellängen von 2,0 bis 3,5 m. Schalungshaut für Betonflächen ohne Anforderung, liefern, herstellen und ausschalen. Bauteilhöhe bis 1,60 m unter Einzelfundament Arbeiten incl. Ausbildung von Versätzen, Abtreppungen, Aussenecken, Innenecken und Versprüngen, usw. gem. Ausführungsplänen.
02.__.0060
Schalung der Magerbeton-Tiefergründungen
E
249,51
m2
02.__.0070 Streifenfundamente 60 / 50, C 25/30 Streifenfundamente, B/H = ca. 60 / 50 cm. gem. Statik Einschließlich Schalung. Bewehrung s. gesonderte Position. Fachgerecht betonieren inkl. abrütteln Die Fundamentoberfläche ist eben und sauber abzuziehen! Betongüte: C 25/30, XC 2, XD 1. WF Lage: gem. Plan
02.__.0070
Streifenfundamente 60 / 50, C 25/30
29,21
m3
02.__.0080 Zerrbalken 50 / 50, C 25/30 Zerrbalken, B/H = ca. 50 / 50 cm. Herstellen von Streifenfundamenten nach Plänen des Statikers in den erforderl. Betongüten. Der einzubauende Beton ist in Lagen von ca. 30 cm Stärke einzubringen und sorgfältig zu verdichten. Einschließlich Schalung. Bewehrung s. gesonderte Position. Die Fundamentoberfläche ist eben und sauber abzuziehen! Betongüte: C 25/30, XC 3
02.__.0080
Zerrbalken 50 / 50, C 25/30
E
1,00
m3
02.__.0090 Streifenfundamente Türen, Stadtgarten Streifenfundamente für Automatiktüren im Stadtgarten, bestehend aus einem Betonstreifen, C8/10, Stärke ca. 30 cm, 40 cm tiefe. Diese Fundamente dienen ausschließlich dem Aufdübeln der Automatiktür- Glaselemente in den gepflasterten Stadtgartenbereichen.
02.__.0090
Streifenfundamente Türen, Stadtgarten
16,50
m
02.__.0100 Stahlbeton- Rost, Eingangsbereich Stahlbeton- Rost, bestehend aus einem rechteckigen Rahmen sowie einem Mittelbalken  (L.:  6,00m)  zur Aufnahme  der  bauseitigen Gitterroste im Eingangsbereich, Abmessungen : 6,00 m x 2,00 m x 0,50 m Einbau auf ca. 8 cm ab OKFF, inkl. Bewehrung
02.__.0100
Stahlbeton- Rost, Eingangsbereich
2,00
St
02.__.0110 Stahlbeton- Rost, Stadtgarten Stahlbeton- Rost, bestehend aus einem rechteckigen Rahmen sowie einem Mittelbalken (L.:  5,50m)  zur Aufnahme eines bauseitigen Gitterrostes im Zugang zum Stadtgarten Abmessungen : 5,50 m x 2,00 m x 0,50 m Einbau auf ca. 8 cm ab OKFF, inkl. Bewehrung,
02.__.0110
Stahlbeton- Rost, Stadtgarten
1,00
St
02.__.0120 Hausanschluss- Schacht WU Herstellen eines Hausanschlussschachtes aus C25/30 WU, bestehend aus vier Wänden und Bodenplatte, Abmessung 110 x 110 x 125 cm, Wand- und Bodenstärke 20 cm, Anschlussbewehrung für die Bodenplatten, Stahl-  Winkelrahmen und zweiteiliger, stapler- befahrbarer Riffelblechabdeckung mit UK und  Abhebe- möglichkeit für Stapler, 2 Stk. Steigeisen in der Wand, seitl. Leerrohrdurchführungen (2 x DN 250, 2 x DN 125), zwei Öffnungen im Deckel (D= 100mm) zur Belüftung. Komplett herstellen, inkl. Schalung liefern und montieren.
02.__.0120
Hausanschluss- Schacht WU
1,00
St
02.__.0130 Aufzugsunterfahrt - WU - Weisse Wanne Herstellen einer Aufzugsunterfahrt Konstruktion in WU als Weisse Wanne, bestehend aus vier Wänden und Bodenplatte, Abmessung 2,60 x 2,00 x 150 cm, Wand- und Bodenplattenstärke mind. 25 cm, Unterfahrt gem. Pos. G-05 Beton C 30/37, WU BSt500, XC2, WF Die Stützenstellung L-35 ist zu berücksichtigen. Anschlussbewehrung und Fugenbänder für die Bodenplatte und Betondecke. Weiterhin sind Einbauteile des Aufzugsbauers mit einzusetzen. Die Einbauteile werden bauseits geliefert. Komplett herstellen, inkl. Schalung liefern und montieren.
02.__.0130
Aufzugsunterfahrt - WU - Weisse Wanne
1,00
St
02.__.0140 Wärmedämmung aus Polystyrol, d= 120 mm, WLS 36, Wärmedämmung aus Styrodur 3035 CS, d= 120 mm, WLS 036, Hochdruckfest. Perimeterdämmung als Styrodur  nach DIN 19164 mit Stufenfalz dicht gestoßen, vollflächig unterhalb der Bodenplatten auf einem Feinplanum liefern und verlegen incl. Zuschnitt. Dämmung in einem Streifen von 5 m entlang der Aussenwände.
02.__.0140
Wärmedämmung aus Polystyrol, d= 120 mm, WLS 36,
219,00
m2
02.__.0150 Betonbodenplatte, Sprinklertank Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen und Sauberkeitsschichten einschl. Dichtungsmittel einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und Bewehrung nach statischen Erfordernissen. Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen, Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen sind im Preis enthalten. Ausbildung als weiße Wanne gem. Hinweistext. Position Betongüte:  C 30/37 - WU-Beton unten XC 2, WF, Plattendicke: 50 cm Einbauort: Bodenplatte Sprinklertank
02.__.0150
Betonbodenplatte, Sprinklertank
312,50
02.__.0160 Betonbodenplatte, Eingangsbereich und Sprinklerzentrale Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen und Dämmplatten einschl. Dichtungsmittel einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und Bewehrung nach statischen Erfordernissen. Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen, Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen sind im Preis enthalten. Anschlussbewehrung für Fertigteile ist vorzusehen. Position M-50 Betongüte:  C 25/30, BSt500 - WU-Beton unten XC 2, WF, oben XC 1, Plattendicke: 20 cm Einbauort: Eingangsbereich Sprinklerzentrale
02.__.0160
Betonbodenplatte, Eingangsbereich und Sprinklerzentrale
104,00
02.__.0170 Betonbodenplatte, Treppenhaus, Bodenplatte auf verdichtetem Unterbau, Trennlagen und Sauberkeitsschicht einschl. Dichtungsmittel einbauen, Oberfläche rauh abgerieben. Abmessungen und Bewehrung nach statischen Erfordernissen. Schalanteil für Bodenstärke ist einzurechnen, Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Ausssparungen und Einbau bauseits gelieferten Verankerungsteile usw. einschl. das spätere Schließen sind im Preis enthalten. Anschlussbewehrung für Fertigteile ist vorzusehen. Position M-50 Betongüte:  C 25/30, BSt500 - WU-Beton unten XC 2, WF, oben XC 1, Plattendicke: 20 cm Einbauort: Treppenhaus
02.__.0170
Betonbodenplatte, Treppenhaus,
64,80
m2
03 Beton- Stahlbetonarbeiten
03
Beton- Stahlbetonarbeiten
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des Den  Ausführungen  der  Arbeiten  und  Erstellung  des LV liegen zugrunde und sind eigenverantwortlich auf Mengen und Vollständigkeit zu überprüfen: a. Das Leistungsverzeichnis b. Die statischen Berechnungen des Statikers c. Die Boden- und Baugrunduntersuchung des Gutachters d. Das Brandschutzkonzept e. Die Pläne des Architekten f. Das  Raumbuch  der  Fa.  BAUHAUS  Stand: 24.02.2020 2.2. Die  statische  Grundberechnung  wird vom AG gestellt. Die Schalungs- und Bewehrungspläne sind vom AN zu erbringen und mit einzukalkulieren. Diese können in Rücksprache mit den Architekten opti- miert werden. Schalungspläne  3-fach,  Bewehrungspläne  in  3-facher Ausfertigung. Jede weitere Fertigung geht zu Lasten des AN. Diese  Unterlagen  werden  rechtzeitig  vor  Ausführung der betreffenden Bauteile auf Anforderung zur Verfügung gestellt.  Die Pläne sind unmittelbar nach Erhalt vom Unternehmer auf Richtigkeit der Maße, Eisenstückzahlen, Längen- und Biegemaße zu prüfen. Evtl. Unstimmigkeiten bzw. Differenzen zwischen diesen Plänen und  Werk- zeichnungen des  Architekten sind im Einvernehmen  mit der Bauleitung zu klären. Alle Mehraufwendungen, die dem Unternehmer durch die Unterlassung dieser Prüfung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Aussparungen  in  der  Tragkonstruktion,  die  den in den Schalplänen  eingezeichneten  Aussparungen nicht entsprechen, dürfen nur in ausdrücklichem Einvernehmen mit dem  Ingenieurbüro  bzw.  der  Bauleitung ausgeführt  werden. 2.3. Änderungsvorschläge des AN, hinsichtlich Konstruktion oder Verwendung anderer Baustoffe als vorgesehen, dürfen nur mit Zustimmung des AG und des beauftragten Ingenieurbüros ausgeführt werden. Soweit in diesem Falle ein zusätzlicher statischer Nachweis und behördliche Genehmigung und Prüfung notwendig sind, gehen diese zu Lasten des AN. Die Umrechnung der Bewehrung und die Fertigung der Element- bzw. Fertigteile sind in jedem Fall Sache des Unternehmers bzw. des Plattenlieferanten. Schall-,  Wärme-  und  Brandschutz  sind  zu  beachten und nachzuweisen. Fugen  die  durch  eine  Fertigteilkonstruktion erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Sie sind nach DIN 18540  herzustellen und mit Mehrkomponenten- Fugendichtmasse auf Polysulfid-Basis zu schließen. Fugen, die in F-90-Fertigteil- konstruktionen  erforderlich werden, sind gem. den Brandschutzbestimmungen  zu schließen.  Bei Entstehen von Rissen  in diesen Fugen sind Sanierungsmaßnahmen kostenlos durchzuführen. 2.4.  Sofern der Unternehmer über besondere Einrichtun- gen für das Herstellen und Versetzen von großformatigen, vorgefertigten Bauteilen verfügt, die zur Ausführung ministeriell  bzw.  von  der  Baubehörde genehmigt  und  erprobt sind und die vorgesehene Planung eine Ausführung nach diesem System zulässt und sich daraus Kostenersparnisse für den Auftraggeber ergeben, wird um Vorlage eines Alternativangebotes unter  Berücksichtigung  der  Bestimmungen  dieser  LV gebeten. In der Gegenüberstellung sind. evtl. Mehrkosten des Architekten und Statikers sowie des Prüfstatikers mit einzubeziehen und wegfallende Leistungen  der  sonstigen  Gewerke  im  Detail  genau anzugeben  bzw.  Pauschal  anzubieten. Typengenehmigung mit  Prüfzeugnissen  anerkannter Institute  betr.  Statik, Schall-  und  Wärmeschutz sind  dem  Auftraggeber  nachzuweisen. 2.5. Vor  dem  Betonieren  hat  der  AN  so rechtzeitig  das Bauamt bzw. den Statiker oder Prüfstatiker zur Abnahme zu verständigen, dass bei der Ausführung keine Verzögerung entsteht. 2.6. Vom AN sind kostenlos Probewürfel herzustellen und zwar während des Betonierens jeder Geschossdecke oder sonstiger  tragender  Bauteile.  Die Übersendung der Probewürfel  an  ein  anerkanntes  Institut  hat  ohne Aufforderung  zu  erfolgen,  die  Prüfungskosten  sind vom  AN  zu tragen. Die  Güteprüfungen  sind  entsprechend  den einschlägigen Vorschriften  durchzuführen.  Die erforderlichen  Probewürfel müssen rechtzeitig und unter Kontrolle der Bauleitung hergestellt  werden (einschl.  7-Tage-Probewürfel).  Sofern der  AN  dieses versäumt,  hat  er  die  Mehrkosten  für  alle von der  Bauleitung  für  erforderlich  gehaltenen Kontrollmaßnahmen an den betr. Bauteilen zu tragen. Die Bauleitung  kann  ausschließlich  nach  ihrem  eigenen Ermessen die  Abnahme  von  Bauteilen,  für  die  nicht ausreichend erscheinende  oder  ungenügende Prüfergebnisse  vorliegen, versagen. Die Beseitigung solcher Bauteile und ihre vertragsgemäße  Herstellung -  ohne  Entschädigung  des AN kann gefordert werden. 2.7. Sämtliche sichtbaren Betonoberflächen ab Oberkante Roh-Bodenplatte  0,80  m  im  Gebäudeinneren (Aufzugunterfahrt bis  -1,30 m) müssen in WU-Beton ausgeführt werden. Betonoberflächen von Boden- und Deckenplatten müssen eine rauhe Struktur (Besenstrich) haben, wenn in der entsprechenden  Position keine bes. Oberflächen- behandlung gefordert ist. Die Oberfläche muss frei sein von Zementschlämme bzw. aufgeschlämmten  Feinstteilen,  losen  und  mürben  Be- standteilen  und  darf  keine  Verschmutzungen  durch Öle, Farbe, Mörtelreste o.ä. aufweisen. 2.8. Bei der Herstellung von Sichtbeton, darf kein Schalöl verwendet  werden,  das  anstrichschädlich ist.  Im  übrigen ist davon auszugehen, dass der Sichtbeton keine besondere Veredelung erhält. Sollten jedoch Nachbesserungen erforderlich werden, so hat dafür der Unternehmer aufzukommen. Betonflächen, die einen Verputz oder eine Verfliesung erhalten, müssen eine hierfür geeignete Oberfläche haben. Bauteile mit gestalteter Oberfläche sind gegen Verschmutzung  zu schützen, Anschlussbewehrung ist abzudecken. 2.9. Soweit  Sichtbeton  nach  bes.  Pos.  verlangt wird,  ist bei der Einheitspreisermittlung (Sonderkosten dürfen nicht zum Ansatz kommen) zu berücksichtigen : a) Erforderliche Spachtelung der Flächen und Kanten, zu verwenden ist geeignete Betonspachtelmasse. Die Flächen  müssen  in  sich  eben  und  bestens  geeignet sein,  zum  Aufbringen  von  Tapeten  oder  Anstrichen. Überstände  und  Vertiefungen  sowie  Lufteinschlüsse dürfen  nicht  vorhanden  sein.  Öffnungen  sind  genau nach  Plan  maßhaltig  herzustellen,  Öffnungskanten und Leibungen sind gradlinig und scharfkantig auszu- führen  bzw.  in  geeigneter  Weise  herzustellen.  Die angegebenen  Wandstärken  sind  besonders  im  Be- reich der Türöffnungen genau einzuhalten. b) Überspachtelung  der  nachträglich  geschlossenen Aussparungen  und  Schlitze  für  Installationen,  auch im Bereich der Leibungen. 2.10. Im Sichtbeton liegende Arbeitsfugen sind so zu legen, dass horizontale, bzw. vertikale Bezugshöhen aufgenommen  und  durch  konische  Leisten  ausgebil det werden. 2.11. Für den Fall, dass Betonoberflächen so schlecht ausfallen, dass kein einheitliches Aussehen gegeben ist, hat der Unternehmer die gesamte  Betonoberfläche nach Aufforderung  durch  die Bauleitung auf seine Kosten mit einem Zementputz zu versehen. 2.12. Abschalungen  zur  Trennung  verschiedener  Ar- beitsgänge oder bei Verwendung von vorgefertigten Bau- teilen,  soweit  hierfür  keine  Pos.  vorgesehen  ist, werden nicht mit gemessen.  Bezahlt wird nur die im LV angegebene Schalungsart. 2.13 Mit den Einheitspreisen der Schalposition werden sämtliche  Aufwendungen und Maßnahmen des  Auftrag- gebers abgegolten, die zur Herstellung einer einwandfreien, fertigen Schalung, auch Aufdoppelung einschl. der Unterhaltung und sorgfältigen Entschalung abgegolten. Aussparungen müssen frei von Schalungsrückständen, gleich welcher Art sein, wenn feuerbeständiges Schließen erforderlich ist. 2.14 Das Herstellen von Aussparungen (Boden-, Decken-, Wanddurchbrüchen und -schlitzen) sowie das Schließen nach Installation, auch bei örtlicher Festlegung ist in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. 2.15. Wird  WU-Beton  verlangt,  so  muss  dieser  den gestellten  Forderungen  entsprechend  den  örtlichen Verhältnissen voll Rechnung tragen. Trenn- und Arbeits- fugen, Wanddurchführungen jeder Art (auch Abstand- halter) sind besonders solide und dicht  herzustellen. Werden  Dichtungsmittelzusätze  erforderlich, so  ist die  Betonherstellungs-, Verarbeitungs- und Ausführungsart nach Weisung des Zusatzmittelherstellers vorzunehmen.  Ebenfalls sind Maßnahmen gegen Feuchtigkeit (incl. Wasserhaltung) zu treffen. Der AN haftet für die WU-Ausführung und hat für alle  evtl. entstehenden  Schäden  und  Nachbesserungen aufzukommen. 2.16. Betonzusätze und Nachbehandlungsmittel (nur nach Genehmigung durch den AG)  dürfen die Haftfähig- keit zwischen Tragbeton und Estrich, Beschichtungen, Versiegelungen o.ä. nicht beeinträchtigen.  Die Haftzugfestigkeit muss > 1,5 kN/mm² betragen. 2.17. Stampfbeton  ist  stets  in  Schichten  bis  zu 20 cm einzubringen und sofort abzustampfen. Stahlbeton muss, um  ein  Entmischen  zu  verhindern,  sorgfältig eingebracht werden.  Das Betongut ist durch Rüttler, die dem jeweiligen Bauteil entsprechen, zu verdichten. 2.18. Die  Kanten  sämtlicher  Betonteile  sind  mit einer Dreikantleiste abzufasen, falls der Leistungs- beschrieb nichts gegenteiliges aussagt. 2.19. Bei  der  Schalung  sind  die  notwendigen Gerüste, Aussteifungen,  Absprießungen  kostenfrei herzustellen. Unzulässige  Durchbiegungen  und  Maßabweichungen  an der Oberfläche dürfen nicht auftreten. Die Abspannlöcher in den Beton- und Stahlbetonwänden sind ohne besondere Vergütung auf ihrer ganzen Tiefe wegen Schallübertragung mit Mörtel voll auszupressen. Als  Schalöl  ist  nur  eine  industriemäßig herge- stellte und bezeichnete Ware zu  verwenden,  Tapeten- und  Umweltverträglichkeit ist sicher zustellen. 2.20. Dämmplatten  zur  Verhütung  von  Kälte-  bzw. Schallbrücken sind dicht zu stoßen und mit nicht- rostenden Ankern (auch Kunststoff) zu befestigen bzw. einzubetonieren. Bei mehrlagiger Ausführung sind die Stöße versetzt anzuordnen. 2.21. Es wird Bewehrung BST 500 S  und 500 M (gem. Statik) nach DIN 488 verwendet, Dübelleisten müssen der Zulassungen des Institutes für Bautechnik entsprechen. Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach Statik-Zeichnung zu erfolgen. Die Abstände vor der Schalung sind genau einzuhalten, damit die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist. Während des Betoniervorganges ist ständig darauf zu achten, dass die Bewehrung nicht verschoben oder durch Betreten, Laufstege o.ä. aus ihrer planmäßigen Lage gebracht wird. 2.22. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des Statikers abgerechnet. Im Einheitspreis sind alle damit verbundenen Arbeiten wie Ablängen, Abbiegen, Flechten, Verlegen usw. enthalten.  Beim Aufmaß wird bei den lfdm. auf 2 und bei Gewicht auf 3 Dezimalstellen nach DIN 488 (Rundstahl  für Stahlbeton,  gewalzt)  ohne  Zuschlag  für Verschnitt, Gewichtstoleranz sowie Schal-, Bindedraht und Abstandhalter,  abgerechnet.  Bei  Stahlträgern  und Stahlprofilen erfolgt die Abrechnung nach DIN-Gewicht und des tatsächlich eingebauten Materials. Im Einheitspreis enthalten sind alle erforderlichen Kleineisenteile und Kosten für Schweißarbeiten. 2.23. Betreffend Aufmaß wird festgelegt, dass nur nach den Plänen verlangte Leistungen, soweit sie tatsächlich ausgeführt wurden, zum Ansatz kommen. Werden hingegen Mehrleistungen mit Genehmigung des Architekten erforderlich und sind solche nach Fertigstellung nicht mehr örtlich zu überprüfen, so werden diese Mehrleistungen nur anerkannt,  wenn  zum  Zeitpunkt der  Ausführung  ein  Aufmaß mit dem Architekten erfolgt ist. 2.24. Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 die Güte der Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der Bauausführung  fortlaufend und auf  Verlangen des Bauamtes der Bauleitung kostenlos nachzuweisen. Auf die Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045 wird besonders hingewiesen. 2.25. Der Auftragnehmer trägt  die Verantwortung für Schäden, die  durch  aggressives  Wasser  entstehen, sofern er es unterlassen hat, Sonderzemente zu verwenden. Diese kommen ohne Berechnung von Mehrkosten zur Verwendung. 2.26. Für im Freien liegende Betonteile wird eine erhöhte  Abriebfestigkeit  sowie  Tausalzbeständigkeit gefordert. Die  Richtlinien  für  Verbesserung  der Dauerhaftigkeit von Außenbauteilen aus Stahlbeton und das Merkblatt "Betondeckung" des  "Deutschen Betonvereines e.V. sind  zu beachten. 2.27. Einbauteile wie  Leerrohre, Hohlraumdosen u.ä. für  den  techn.  Ausbau  werden durch Fachfirmen eingebaut, den Installateuren muss genügend Zeit gegeben werden. Die Einlegearbeiten müssen während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können. 2.28. Für alle Stahl- und Einbauteile für die Verankerung  und Abfangung der Fassade und für die Verankerung von Betonteilen wird ohne Ausnahme Edelstahl  W 1.4571 (A4) nach DIN 17100 gefordert. Das gleiche gilt für Stahlteile, die nicht durch aus- reichende Betondeckung (vgl. DIN 1045, Abschnitt 13) einwandfrei gegen Korrosion geschützt  sind.  Die verwendeten  Systeme  müssen  bauaufsichtlich zugelassen  sein  und  den  Anforderungen  des Brandschutzes entsprechen. 2.29. Toleranzen  nach  DIN  18201,  "Toleranz  im Bauwesen" bzw. DIN 18202, "Toleranzen im Hochbau" jedoch grundsätzlich  erhöhte  Anforderungen  nach  DIN 18202, soweit  der  LV-Text  nichts  anderes  fordert. Für  Grenzabmaße gilt DIN 18203, Teil 1, Tabelle 2, für flächenfertige Stahlbetontreppen DIN 18065 Abschnitt 4 für Fluchten von Stützen  ist  Tabelle  4  des Merk- blattes  "Toleranzen im Hochbau" nach DIN 18201 und DIN 18202" zu berücksichtigen. 2.30. Für  die  angebotenen  Leistungen  übernimmt  der Auftragnehmer  die  Verpflichtung  der  Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit, d.h. Leistungen und Neben- leistungen, die  sich  bei  den  Pos. zwangsläufig ergeben,  sind  einzukalkulieren,  auch  wenn  sie  im Leistungsverzeichnis  nicht ausdrücklich erwähnt sind. 2.31. Der Auftragnehmer koordiniert eigenverantwortlich und  rechtzeitig  den  Aushub  der  Fundamente  und Unterfahrten sowie das Verfüllen und Verdichten gem. Gutachten und Statik. Diese Leistungen sind in die EP mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 2.32 Der  Fugenverschluss darf  nicht  mit  Bau-  oder Brunnenschaum  erfolgen.  Eventuell  zum  Schließen von Schalplatten-  oder Fertigteilstößen verwendeter Bauschaum ist vor Beginn der Malerarbeiten restlos zu entfernen und zu entsorgen. Die  Betonarbeiten  sind  gem.  der  beiliegenden Statik  zu berechnen und auszuführen. Bei Unstimmig- keiten ist der Statiker zu kontaktieren. Baustahl,  Lagermatten  und  Stabstahl  schneiden, biegen, liefern und verlegen. Abrechnung  nach  Bewehrungsplan  und  Stahllisten  des Statikers. Verschnitt ist in die Einheitspreis einzurechnen.
Den Ausführungen der Arbeiten und Erstellung des
03.__.0010 Sauberkeitsschichten in C25/30 - Einzelfundamente Sauberkeitsschichten in C25/30 liefern und unter den angeformten Einzelfundamenten in einer Stärke von ca. 15 cm einbauen und exakt eben abziehen, inkl. Randschalung, falls erforderlich. Bei bindigem Boden muss die Sauberkeitsschicht unmittelbar nach dem Ausheben der Fundamentgruben eingebracht werden, als Schutz vor Aufweichen durch Niederschläge. Vor Einbringen der Sauberkeitsschicht ist das Schotterplanum nachzuverdichten. Lage: Baufeld Fachcentrum, ca. 130  Stk. Einzelfundamente
03.__.0010
Sauberkeitsschichten in C25/30 - Einzelfundamente
1.485,555
m2
03.__.0020 Stahlbeton-Wandelemente, d= 20 cm Stahlbetonwandelemente als Stahlbeton-Fertigteile in Bereich Sozialtrakt als Brandwand in Brandschutzklasse F90. Betonplatten aus Beton C30/37, BSt 500 Expositionsklassen , XC4, XF1, WF. Fertigteilwand als Wandscheibe gem. Statik, liefern und montieren incl. aller Abstützarbeiten gem. Statik und Ausführungsplanung Stärke:20 cm Die Betonwände erhalten im Aussenwandbereich eine Isopaneelverkleidung als Aussenverkleidung, ansonsten beidseitig Sichtbeton. Mit Schlaufenboxen für den Anschluss von/an FT- Wände/ Stützen, Filigrandecken, sowie Konsolauflager und Anlegen von Tor- u. Türöffnungen gem. Ausführungsplanung Verbindungen der einzelnen Elementplatten über Nutverbinder. Verfugungen in glatter Sichtschalung. Brandschutzklasse R 90 Aussenwandbetonfertigteile herstellen, liefern und montieren.
03.__.0020
Stahlbeton-Wandelemente, d= 20 cm
238,74
m2
03.__.0030 Innen-Wandelemente sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch Ausführung als Innenwand F- 90
03.__.0030
Innen-Wandelemente
413,63
m2
03.__.0040 StahlbetonWandelemente BMZ, d=20 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch Einbauort:  BMZ Brandschutzklasse F90. Elementhöhen:  bis ca. 3,50 m. Positionen der Statik: J-02 Stärke: 20 cm Die Betonwände einseitig in Sichtbeton Incl. Anlegen aller Türöffnungen. Mit Schlaufenboxen für den Anschluss von/an FT- Wände/ Stützen, Filigrandecken gem. Ausführungsplanung Verbindungen der einzelnen Elementplatten über Nutverbinder. Verfugungen in glatter Sichtschalung. Brandschutzklasse R 90 Aussenwandbetonfertigteile herstellen, liefern und montieren. Lage: Achse A-B/ 18
03.__.0040
StahlbetonWandelemente BMZ, d=20 cm
55,939
m2
03.__.0050 Wanddurchbruch DN 100 mm Wanddurchbruch für Versorgungsleitungen DN 100 mm in vorgenannten Wandplatten herstellen.
03.__.0050
Wanddurchbruch DN 100 mm
20,00
St
03.__.0060 Wanddurchbruch 300 x 100 mm Wanddurchbruch für Versorgungsleitungen 300 x 100 mm in vorgenannten Wandplatten herstellen.
03.__.0060
Wanddurchbruch 300 x 100 mm
10,00
St
03.__.0070 Fenster- u. Türöffnungen Fenster- und Türöffnungen in Betonwände anlegen. Wände: 16 - 20 cm Stärke Größen bis: 2,50 x 2,50 m Hinweis: Alle Öffnungen sind in den jeweiligen Wandpositionen mit erfasst.
03.__.0070
Fenster- u. Türöffnungen
E
15,947
m2
03.__.0080 Stahlbetoneton-Elementdecke, d=22 cm Stahlbetondecken C 25/30 Expositionsklasse XC1, aus Filigranplatten und Aufbeton. Gesamtstärke d= 22 cm, incl. Statik. Vorliegende Statik ist in Ortbeton, Pos. E-01 - für Decke über EG , Sozialtrakt Brandschutz: R 90 Auflager und Anschluss auf Spannbetonunterzüge, Wände und Stützen herstellen incl. Schraubanschlüsse. Position gilt für Geschossdecken, Kragplatten, Treppenpodeste, etc.; Aufmaß nach DIN 18 331, bzw. nach den Ausführungs- zeichnungen. Die Oberflächen aller Decken und Platten sind planeben abzuscheiben. Die Deckenunterseiten in glatter Schalung mit geordneten Stößen, inkl. Deckenrandschalung. Fertigteil. Obere Bewehrung in gesonderter Position. Der Stahlanteil in den Filigranplatten (i.d.R. die unter Bewehrung) ist in den Positionspreis einzurechen. Incl. den Abspreißarbeiten, Kran- und Verlegekosten. Decke über EG Lage: Sozialtrakt Höhe: ca 5,50m über OKFF EG
03.__.0080
Stahlbetoneton-Elementdecke, d=22 cm
462,604
m2
03.__.0090 Stahlbetoneton-Elementdecke, d= 25 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch Gesamtstärke d= 25 cm, Decke über Treppenhaus, Vorraum und Aufzug Höhe: ca. 10,50 m über OKFF EG
03.__.0090
Stahlbetoneton-Elementdecke, d= 25 cm
30,744
m2
03.__.0100 Stahlbetoneton-Elementdeckein F-90, BMZ, d= 18 cm sonst wie in voriger Position beschrieben, jedoch F-90- Anforderung als Decke der Brandmeldezentrale d= 18 cm Decke über Lage: Achse A-B/ 18 Höhe: ca. 3,50m m über OKFF EG FT- Betondecke in im EG, Deckenstärke 18 cm Expositionsklassen XC 1, XC 3, WF, WO In kompletter Leistung einschl. Rüstung und Schalung/ Randschalung und Stahl herstellen.
03.__.0100
Stahlbetoneton-Elementdeckein F-90, BMZ, d= 18 cm
14,40
m2
03.__.0110 Werkseitige Aufkantung Herstellen einer werkseitigen Aufkantung an der Elementdecke als werkseitige Schalung mit Faserzementplatte o.ä. als Zulage zu den Elementdecken
03.__.0110
Werkseitige Aufkantung
E
1,00
m
03.__.0120 Stahlbetontreppenläufe, inkl. Podeste - Sozialtrakt Herstellen der Geschosstreppen, Sozialräume bestehend aus 2 FT-Geschosstreppen, U-förmig, mit insgesamt 7 Treppenläufe, Stahlbetonplatte ca. 20 cm stark, ca. 1,70 m breit, Oberfläche als fertiger Belag. Kein weiterere Oberboden geplant. Betongüte C25/30, mit aufbetonierten Keilstufen als Fertigteile, Geschosstreppe je 18 Stg. ca. 17,5/27,5 cm, Treppenlaufbreite ca. 170 cm, Je Geschosstreppe ein gerader Lauf 12 Steigungen, und zwei Läufe mit angeformten Podest, 3 Steigungen Podestplatten, Größe: 1,70 x 1,70 m, d= ca. 20 cm, Teilung der Podestplatten gem. Ausführungsplanung komplett einschl. Schalung, obere und untere Konsolen, Stahleinlagen und Aussparungen für Treppenläufe, Neoprenlager, Tronsolen zur Schallentkopplung, Dämmstreifen zu den Wänden usw. Sichtbeton, Versiegelung mit 2-komponentigen Epoxidharzdispersion
03.__.0120
Stahlbetontreppenläufe, inkl. Podeste - Sozialtrakt
1,00
St
03.__.0130 Deckendurchbruch 200 x 200 mm Deckendurchbruch für Versorgungsleitungen 200 x 200 mm in vorgenannten Deckenplatten herstellen.
03.__.0130
Deckendurchbruch 200 x 200 mm
6,00
St
04 Maurerarbeiten
04
Maurerarbeiten
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen Den Ausführungen der Arbeiten liegen zugrunde : a. Das Leistungsverzeichnis b. DIN 18330 Maurerarbeiten c. DIN  bzw. DIN-Entwurf 18201 und 18202  Maßtoleranzen d. DIN 105 Maurerziegelarten e. DIN 106 Kalksandsteine f.  DIN 1053 Ausführung von Mauerwerk und Mörtel- mischungen 4.2. Es ist grundsätzlich nur einwandfreies, abgelager- tes Material zu verwenden. Für jede Art von material- bedingten Ausblühungen trägt der AN die volle Verantwortung. 4.3. Für die Durchführung von Maurerarbeiten bei Frost sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Bei  Verwendung  von  Frostschutzmitteln  sind  evtl. Unverträglichkeiten  mit  anderen  Baustoffen  mit  der Bauleitung abzuklären. 4.4. Alle  Wände,  auch  Zwischenwände  ab  11,5  cm, müssen im Verband mit Außen-  bzw. tragenden Innen- wänden vollfugig lot-  und  fluchtgerecht hochgemauert werden, alternativ mit Bewehrungsanschlüssen. 4.5. Bei Sichtmauerwerk dürfen nur scharfkantige und geschnittene,  keine geschlagenen Steine zur Ausführung kommen. 4.6. Bei Sichtmauerwerk ist die Leistung zu verwahren. Die  Verwahrungen  sind  dauernd  zu kontrollieren und solange instand zu halten, bis die Bauleitung die Entfernung derselben verlangt.  Das Verwahrungsmittel bleibt Eigentum des AN. 4.7. Das Einmauern von bauseits gelieferten Schrauben, Ankern, Laschen, Rohrhülsen usw. sind Nebenleistungen gem. VOB, sind jedoch in die EP mit einzurechnen. 4.8. Sämtliche Mauerwerkswände sind vollfugig zu erstellen. 4.9. Unbesandete Pappen unter dem Mauerwerk und über der 2. Mauerwerksschicht sind ebenso auszuführen wie kraftschlüssige Verbindungen mit Stahlbetonwänden und Stützen durch Anbringen von Edelstahlankern. Es sind nur Abdichtungsbahnen zugelassen, deren Gehalt an Blei und Zinn sowie SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. 4.10. Herstellung sämtlicher Aussparungen und Schlitze für Leitungen aller Art nach Plänen bzw. örtlicher Angabe ist  in  die  Einheitspreise  einzukalkulieren. Werden  diese nicht wie vorgesehen ausgeführt, so erfolgt das nachträgliche Herstellen auf Kosten des AN. Schließen  bzw.  Zumauern  vorgenannter  Aussparungen nach eingebauter Installation einschl. Feuerschutz- klappen nach Herstellervorschrift ist ebenfalls einzu- kalkulieren.  Es sind die Schall- und Brandschutz- vorschriften einzuhalten. 4.11. Fenster- und Türstürze bis zu einer lichten Weite von 2,01 m sind mit der entsprechenden Mauerwerksposi- tion  abgerechnet  und  werden  nicht  besonders vergütet, evtl. notwendige Bewehrung geht zu Lasten des Auftragsnehmers. 4.12. Sämtliche  Maße  sind  vom  Unternehmer  selbst- verantwortlich  zu  prüfen,  Unstimmigkeiten  sind  mit der Bauleitung zu klären. 4.13. Mauerwerksanschlüsse an Betonteile o.ä. sind nach Stand der Technik  (z. b.  Maueranschlussschienen) auszuführen. Die Kosten sind mit der entsprechenden Mauerwerksposition abgegolten. 4.14. Fugen zwischen nicht tragenden Wänden, Decken, Unterzügen und Stützen sind nach brand- und schall- schutztechnischen  sowie  statischen  Gesichtspunkten zu schließen. 4.15. Die max. Höhe bis Unterkante Decke beträgt max. ca. 3,50 m. Gerüst bzw. Hebezeug etc. für diese Höhe ist in die Preise einzurechnen. 4.16. Für  die  angebotenen  Leistungen  übernimmt  der AN  die  Verpflichtung  der  Vollständigkeit,  d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig  ergeben,  sind einzu- kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Funktionsfähigkeit ist zu gewährleisten. Maurerarbeiten Alle Mauerwerkswände sind als vollfugiges sauberes Industriesichtmauerwerk auszuführen ! Wanddurchbrüche und Schlitze für Rohrdurchführungen, etc. für die Haustechnikgewerke sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet (s.o.).  Die genauen Mengen sind mit den Haustechnikfirmen eigenverantwortlich abzustimmen.
Besondere Vorbemerkungen
04.__.0010 Mauerwerk d = 17,5 cm Mauerwerk des Pumi-Raumes d= 17,5 cm; Steinformat bis 12 DF, vollfugig vermauert, einschl. Gerüststellung bis 4,50 m Arbeitshöhe liefern und einbauen. Wand in Brandschutzklasse F 30 Incl. Anlegen von Türöffnungen. Die Vorbemerkung ist zu beachten. Bereich: OG Höhe: ca. 4,50 m
04.__.0010
Mauerwerk d = 17,5 cm
258,743
m2
04.__.0020 Mauerwerk d = 20 cm, sonst wie in voriger Position beschrieben,jedoch d= 20 cm
04.__.0020
Mauerwerk d = 20 cm,
E
169,393
m2
04.__.0030 Zulage für Betonrähm Zulage für die Erstellung von Betonrähme auf dem Mauerwerk d= 20 cm im Sozialtrakt OG des Fachcentrums als oberer Abschluss zum Dach. Breite: 20 cm Höhe: 25 cm Beton: C20/25 incl. konstruktiver Bewehrung und incl. Schalung.
04.__.0030
Zulage für Betonrähm
E
105,66
m
04.__.0040 Senkrechte Mauerwerksanschlüsse Senkrechte Mauerwerksanschlüsse an vorhandene Fertigteilwände oder Stützenherstellen.
04.__.0040
Senkrechte Mauerwerksanschlüsse
48,06
m
04.__.0050 Horizontale Isolierung Horizontale Isolierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, im EG, bestehend aus Bitumenbahnen, für Wandbreite bis 20cm, liefern, einbauen und später die Überstände sauber abschneiden. Als Zulage zur Mauerwerksposition. Ausführung: Pumi
04.__.0050
Horizontale Isolierung
15,19
m
04.__.0060 F90- Fugenausbildung F90-  Fugenausbildung zwischen Mauerwerks- und Betonwänden und Fassadenplatten. Die Fugen sind mit 15 mm starken BS Steinwollmatten auszufüllen und beidseitig mit einer für F90 Wände zugelassenen Versiegelung dauerelastisch zu schließen. Wandbreiten: bis 20 cm
04.__.0060
F90- Fugenausbildung
34,28
m
04.__.0070 Herstellen von Türschwellen, KS-Mauerwerk Herstellen von Türschwellen in Technikräumen, aus einer Schicht 11,5 cm KS- Steinen NF mit  3-seitigem Fugenglattstrich. Schwellenhöhe ca. 12,5 cm ab OKRD Schwellenstärke 7,2 cm Schwellenlänge 1,01 m
04.__.0070
Herstellen von Türschwellen, KS-Mauerwerk
E
1,00
St
04.__.0080 Mauerwerkssäule, Feuerwehrschlüsselkasten Herstellen einer Mauerwerkssäule für den Feuerwehr- Schlüsselkasten, Grundmaße ca.  49 x 24 cm, Höhe ca. 100 cm
04.__.0080
Mauerwerkssäule, Feuerwehrschlüsselkasten
E
1,00
St
04.__.0090 Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 300 mm Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden, d=  20 cm, bis zu einem Durchmesser von 300 mm, herstellen.
04.__.0090
Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 300 mm
E
10,00
St
04.__.0100 Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 100 mm Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden d = 20 cm, bis zu einem Durchmesser von 100 mm, herstellen.
04.__.0100
Kernbohrungen in Stahl- und Mauerwerkswänden DN 100 mm
E
15,00
St
05 Betonstahl und Stahlbauteile
05
Betonstahl und Stahlbauteile
Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für Ober- Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für  Ober- bewehrung und sonstige Montagestoffe sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach den in den Stahllisten angegebenen Nettogewichten. Bewehrungsangaben gelten für alle Betonbauteile, auch Fertigteile und Halbfertigteile.
Verschnitt, Toleranz, Abstandshalter, Böcke für Ober-
05.__.0010 Betonstabstahl Betonstabstahl DIN 488, Bst IV S, DIN 1045, alle Durchmesser, alle Längen, liefern, schneiden, biegen und verlegen.
05.__.0010
Betonstabstahl
12,765
t
05.__.0020 Betonstahlmatten Betonstahlmatten DIN 488, Bst  IV  M, DIN 1045, alle Durchmesser, alle Formate, liefern, schneiden, biegen und verlegen.
05.__.0020
Betonstahlmatten
85,098
t
05.__.0030 MSH- Stahlprofile, Windfang 120mm MSH- Stahlprofile an den FT-Stützen des Windfanges, als Attikahalterung für 120 mm starke, bauseits horizontal zu montierende Thermopaneele, oberseitig geschlossen und für einen besseren Wasserablauf abgeschrägt, mit Mineralwolle dicht ausgestopft, keine Bohrungen oberhalb der Abdichtungsebene, L= ca. 1.400 mm Die Profile sind nach eigener Statik zu bemessen und komplett feuerverzinkt anzubieten. Statisch vorgegeben wird ein HEB- 100-Profil. Die Profile werden vor den Binderköpfen in Achse A montiert.
05.__.0030
MSH- Stahlprofile, Windfang 120mm
E
1,00
St
05.__.0040 MSH- Stahlprofile, Windfang 180mm wie vor jedoch ISO-Panelstärke 180mm
05.__.0040
MSH- Stahlprofile, Windfang 180mm
0,00
St
05.__.0050 HALFEN Rückbiegeanschluss Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800 HALFEN Rückbiegeanschluss HBT mit zweilagiger Rückbiegebewehrung in einem verzinkten Stahlblechverwahrkasten zur Herstellung von Bewehrungsanschlüssen, In stahlbeton Ft- Wand mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-21.8-2035, Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800 mit 150 = Typbezeichnung für Kastenbreite 150 mm mit zweilagiger Stabbestückung, 8/15 = Betonstahl B500B mit Stabdurchmesser 8 mm im Stababstand 150 mm, 5 = Standardbügel Typ 5, 800 = Kastenlänge [mm], in den Standard-Stababmessungen Stablänge h = 170 mm, Stablänge lü = 320 mm, oder gleichwertig, liefern und gemäß Montageanleitung des Herstellers als zulage zu Fertigteilwände einbauen.
05.__.0050
HALFEN Rückbiegeanschluss Typ HBT 150 - 8/15 - 5 - 800
E
90,00
Stk
05.__.0060 Feuerverzinkte Stahlstützen Feuerverzinkte Stahlstützen, RO 114,3 x  6,3 oder MSH, Länge ca. 850 mm, einschl. Kopfplatte, herstellen, liefern und auf den Flanschen der vor beschriebenen Träger vertikal montieren. Die Rohre sind mit Mineralwolle satt auszustopfen.  Bohrungen aus der Verzinkung dürfen sich nicht oberhalb der Dichtungsebene befinden.
05.__.0060
Feuerverzinkte Stahlstützen
E
1,00
St
05.__.0070 Feuerverzinkte Stahlträger, HEB160 (Wechsel) Feuerverzinkte Stahlträger, HEB 160 (Wechsel), Länge ca. 5.500 mm mit Anschlusswinkeln, zur Aufnahme der Lüftungsgeräte auf dem Dach gem. eigener Statik, mit den APL verschweißt, einschl. der notwendigen APL in Bindern und Balken, herstellen, liefern und an den Bindern montieren.
05.__.0070
Feuerverzinkte Stahlträger, HEB160 (Wechsel)
E
1,00
St
05.__.0080 Feuerverzinkte Stahlstützen Feuerverzinkte Stahlstützen, wie vor jedoch zur Montage auf Ankerplatten auf den Bindern
05.__.0080
Feuerverzinkte Stahlstützen
E
1,00
St
05.__.0090 Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250, Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250, zur  baus.  Montage  von  Kantteilen  als  Auflager für Dachtrapezbleche liefern und in den Stützen einbauen.
05.__.0090
Halfenschienenstücke, HZA 41/22/250,
E
1,00
St
06 Stundenlohnarbeiten/ Maschinensätze
06
Stundenlohnarbeiten/ Maschinensätze
Maschinen- und Materialsätze Maschinen- und Materialsätze Allgemeines Unvorhergesehene bzw. nicht erfassbare Arbeiten werden nach  Stundennachweis vergütet. Solche Arbeiten sind rechtzeitig  vor  Beginn  der  Bauleitung  anzumelden und dürfen erst nach Genehmigung ausgeführt werden. Stundennachweiszettel  sind  grundsätzlich  spätestens nach 2 Tagen der Bauleitung vorzulegen und abzeichnen zu lassen.  Sollte dies nicht geschehen, erfolgt keine Vergütung. Die  nachfolgend  aufgeführten  Einheitspreise  müssen der Angebotskalkulation entsprechen, bei Auftragserteilung ist dies auf Verlangen des AG nachzuweisen. Fehlen  die  Angaben  Tagelohnarbeiten, so  kann  das  Angebot für ungültig erklärt werden. Weiterhin gelten sinngemäß die ZTV für Erd-, Stahl-, Beton- und Maurerarbeiten.
Maschinen- und Materialsätze
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung der Bauleitung auszuführen. Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen unaufgegliedert Lohnkosten, anteilige Gemeinkosten einschließlich Wagnis und Gewinn sowie Lohnnebenkosten  (Fahrkosten, Wegegelder  u.ä.) enthalten sind,  unabhängig von der Anzahl der zu leistenden Stunden.
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere
06.__.0010 Baufacharbeiter Baufacharbeiter Auf besondere Anforderung durch die Bauleitung. (Der AN hat dem Angebot eine genaue Klassifizierung bzw. eine genaue Bezeichnung ihrer am Bau tätigen Mitarbeiter und deren Lohngruppen beizulegen.)
06.__.0010
Baufacharbeiter
30,00
Std
06.__.0020 Baufacharbeiter Baufacharbeiter für das Umbauen und Umsetzen des Bauzauns. Auf besondere Anforderung durch die Bauleitung. (Der AN hat dem Angebot eine genaue Klassifizierung bzw. eine genaue Bezeichnung ihrer am Bau tätigen Mitarbeiter und deren Lohngruppen beizulegen.)
06.__.0020
Baufacharbeiter
20,00
Std
06.__.0030 Bauhelfer Bauhelfer, sonst wie vor.
06.__.0030
Bauhelfer
30,00
Std
06.__.0040 Lkw o. Bed., 7,5 - 12 to. bitte angeben _____ to.
06.__.0040
Lkw o. Bed., 7,5 - 12 to.
E
1,00
Std
06.__.0050 Bagger bis 7 to. o. Bed.
06.__.0050
Bagger bis 7 to. o. Bed.
E
1,00
Std
06.__.0060 Kleinbagger o. Bed.
06.__.0060
Kleinbagger o. Bed.
E
1,00
Std
06.__.0070 Radlader-Stunden 80-100 PS einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0070
Radlader-Stunden
E
1,00
Std
06.__.0080 LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0080
LKW 3,0 - 3,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
E
1,00
Std
06.__.0090 LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0090
LKW 5,5 - 6,5 t einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
E
1,00
Std
06.__.0100 LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen und Fahrer
06.__.0100
LKW 8,5 Allradkipper einschl. Betriebsstoffen u. Fahrer
E
1,00
Std
06.__.0110 Kran einschl. Betriebsstoffen u. Bedienung Kran einschl. Betriebsstoffen und Bedienung Typ:...................................................
06.__.0110
Kran einschl. Betriebsstoffen u. Bedienung
E
1,00
Std
06.__.0120 Kompressor mit einem Hammer u. Bedienung. Kompressor mit einem Hammer und Bedienung. Im Preis inbegriffen  ist  die  Hammerbenutzung  und das Schärfen des Hammers.
06.__.0120
Kompressor mit einem Hammer u. Bedienung.
E
1,00
Std
06.__.0130 Bauaufzug mit Bedienung Bauaufzug mit  Bedienung, Förderhöhe bis ca. 11 m
06.__.0130
Bauaufzug mit Bedienung
E
1,00
Std
06.__.0140 Stahlbeton C45/55 Stahlbeton ohne Schalung und Bewehrung für Träger, Stützen, Wände, Decken, Fundament u.ä. nach DIN 1045-1:2001-07 in C45/55
06.__.0140
Stahlbeton C45/55
E
1,00
m3
06.__.0150 Stahlbeton C 35/45 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 35/45
06.__.0150
Stahlbeton C 35/45
E
1,00
m3
06.__.0160 Stahlbeton C 30/37 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 30/37
06.__.0160
Stahlbeton C 30/37
E
1,00
m3
06.__.0170 Stahlbeton C 25/30 Stahlbeton wie vor, jedoch in C 25/30
06.__.0170
Stahlbeton C 25/30
E
1,00
m3
06.__.0180 Schalung für Fundamente Schalung für Fundamente
06.__.0180
Schalung für Fundamente
E
1,00
m2
06.__.0190 Schalung für Stützen Schalung für Stützen
06.__.0190
Schalung für Stützen
E
1,00
m2
06.__.0200 Schalung für Unterzüge Schalung für Unterzüge
06.__.0200
Schalung für Unterzüge
E
1,00
m2
06.__.0210 Schalung für Wände Schalung für Wände
06.__.0210
Schalung für Wände
E
1,00
m2
06.__.0220 Schalung für Decken Schalung für Decken
06.__.0220
Schalung für Decken
E
1,00
m2
06.__.0230 Zulage als Sichtschalung (Betonplan) Zulage als Sichtschalung (Betonplan)
06.__.0230
Zulage als Sichtschalung (Betonplan)
E
1,00
m2
06.__.0240 Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur) Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur)
06.__.0240
Zulage als Sichtschalung (Brettstruktur)
E
1,00
m2
06.__.0250 Auffüllkies Auffüllkies, frei Baustelle liefern
06.__.0250
Auffüllkies
E
1,00
m3
06.__.0260 Auffüllsand, nicht bindig Auffüllsand, nicht bindig, frei Baustelle liefern
06.__.0260
Auffüllsand, nicht bindig
E
1,00
m3
06.__.0270 Betonkies 0 - 7 Betonkies 0 - 7 frei Baustelle liefern
06.__.0270
Betonkies 0 - 7
E
1,00
m3
06.__.0280 Betonkies 7 - 30 Betonkies 7 - 30 frei Baustelle liefern
06.__.0280
Betonkies 7 - 30
E
1,00
m3

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