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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Auftraggeber
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
Projektbeschreibung
Neubau einer Seniorenresidenz mit 137 Pflegeplätzen und Mülleinhausung
Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hönower Weg 5
15366 Hoppegarten
Bestand
Das Grundstück ist unbebaut.
Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 3 - geschossige Alten - und Pflegeheim (EG, 1.OG und 2. OG) ist mit einem Mansarddach geplant.
Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Hönower Weg
Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Gewerkespezifische Vorbemerkungen - Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten Allgemeines / Normbezug
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, der VOB/B sowie der VOB/C auszuführen.
Es gelten die jeweils einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen:
ATV DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten,
ATV DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten,
ATV DIN 18339 – Klempnerarbeiten,
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Die ATV DIN 18338 gilt für Dachdeckungen und Dachabdichtungen einschließlich der erforderlichen Dichtungs-, Dämmstoff- und Schutzschichten.
Die ATV DIN 18336 regelt Abdichtungsarbeiten hinsichtlich Baustoffen, Ausführung, Hauptleistungen, Nebenleistungen und Abrechnung.
Die ATV DIN 18339 gilt für Klempnerarbeiten.
Der Auftragnehmer hat alle Leistungen so auszuführen, dass eine vollständige, funktionsfähige, dauerhafte, witterungsbeständige und mangelfreie Leistung entsteht.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nach VOB/C, ATV DIN 18299 sowie der jeweils einschlägigen gewerkespezifischen ATV zur ordnungsgemäßen, vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Ausführung der ausgeschriebenen Leistung gehören und nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind:
sämtliche Lohnkosten,
Materialkosten,
Geräte- und Werkzeugkosten,
Fracht- und Transportkosten,
Wegegelder,
Baustelle für die eigenen Leistungen einrichten, vorhalten und räumen,
interne Transporte, Abladen und Verteilen der eigenen Materialien auf der Baustelle,
Schutz der eigenen Materialien, Bauteile, Geräte und Leistungen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Beschädigung und Witterungseinflüsse,
Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile, Oberflächen und fremde Gewerke bei eigenen Arbeiten,
Reinigung des Untergrundes im erforderlichen Umfang vor Ausführung der eigenen Leistungen,
Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe und Verunreinigungen,
erforderliche Anschluss-, Anpassungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten,
Kleinteile, Befestigungsmittel und systemzugehörige Zubehörteile, soweit diese für die ausgeschriebene Leistung erforderlich sind und nicht gesondert beschrieben werden,
Abstimmung der eigenen Leistungen mit Vorgewerken und Folgegewerken,
Sicherung der eigenen Arbeitsbereiche im Rahmen der eigenen Leistung.
Die Einheitspreise verstehen sich, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, je Stück, je Meter, je Quadratmeter oder je sonstiger angegebener Abrechnungseinheit.
Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien, Bauteile, Geräte und ausgeführten Leistungen sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Planunterlagen, Ausführungsdetails, Leistungsbeschreibung, Mengen, Massen, Untergründe, Anschlüsse und Schnittstellen vor Ausführung und im Rahmen der Angebotsbearbeitung auf Plausibilität, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit zu prüfen.
Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder sind Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Bedenken unverzüglich und schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung anzuzeigen.
Dies gilt vor allem bei Bedenken gegen:
Dachuntergründe,
Gefälleausbildungen,
Dachabdichtungen,
Anschlusshöhen,
Attikaausbildungen,
Durchdringungen,
Entwässerungspunkte,
Notüberläufe,
Dachrinnen und Fallrohre,
Unterkonstruktionen,
Befestigungsuntergründe,
Wärmedämmungen,
Dampfsperren,
Brandschutzanforderungen,
Feuchteschutzanforderungen,
Schnittstellen zu PV-Anlagen, Blitzschutz, Lüftung, RWA, TGA und Fassade.
Die Bedenkenanmeldung hat nach den Vorgaben der VOB/B, § 4 Abs. 3, zu erfolgen.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Ausführungsbeginn einen fachkundigen, deutschsprachigen örtlichen Fachbauleiter bzw. verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen.
Dieser muss während der Ausführung der eigenen Leistungen erreichbar sein, die Arbeiten vor Ort koordinieren und an den für seine Leistungen relevanten Baubesprechungen teilnehmen.
Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Einladung an den Baubesprechungen teilzunehmen, sofern Themen seines Leistungsbereiches betroffen sind oder seine Anwesenheit durch den Auftraggeber bzw. die Bauleitung verlangt wird.
Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht an einer Baubesprechung teil, wird für jedes Fernbleiben ein pauschaler Betrag in Höhe von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Aufmaß und Abrechnung
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle maßgeblichen Mengen und Massen prüffähig in Aufmaßen zu dokumentieren.
Dies gilt auch dann, wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird, soweit die Aufmaße zur Dokumentation, Abgrenzung, Prüfung, Nachtragsbewertung oder Bestandsdokumentation erforderlich sind.
Die Aufmaße sind nachvollziehbar, positionsbezogen und prüffähig aufzustellen. Erforderliche Skizzen, Pläne, Fotos, Messnachweise und sonstige Unterlagen sind beizufügen.
Nicht prüffähige oder unvollständige Aufmaße können zur Prüfung und Korrektur zurückgewiesen werden.
Mengen und Massen
Alle ausgeschriebenen Mengen und Massen sind vom Auftragnehmer anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen eigenverantwortlich auf Plausibilität zu prüfen.
Sollten hierzu weitere Unterlagen, Angaben oder Klärungen erforderlich sein, sind diese rechtzeitig vor Angebotsabgabe beim Auftraggeber anzufordern.
Erkennbare Unstimmigkeiten, Widersprüche oder fehlende Angaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Auch bei Vereinbarung eines Pauschalvertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, die tatsächlich ausgeführten Leistungen prüffähig aufzumessen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Aufmaß dient der Leistungsdokumentation, Abgrenzung, Prüfung, Nachtragsbewertung, Bestandsdokumentation sowie der Nachvollziehbarkeit der ausgeführten Leistung.
Ansprüche aus nicht erkennbaren Leistungsänderungen, geänderten Mengen oder zusätzlichen Leistungen bleiben nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen und der VOB/B unberührt.
Werk- und Montageplanung
Dem Auftragnehmer werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben.
Auf dieser Grundlage hat der Auftragnehmer die für seine Leistung erforderliche Werk- und Montageplanung auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in einzelnen Leistungstexten gefordert wird.
Hierzu gehören, soweit für die Leistung erforderlich:
Verlegepläne für Dachabdichtungen und Dachdeckungen,
Gefälle- und Entwässerungskonzepte,
Detailplanung von Dachrändern, Attiken und Anschlüssen,
Details zu Durchdringungen,
Anschlüsse an aufgehende Bauteile,
Anschlüsse an Lichtkuppeln, RWA-Anlagen, Lüfter, TGA-Bauteile und PV-Anlagen,
Anordnung und Ausführung von Dachrinnen, Fallrohren, Einläufen und Notentwässerungen,
Klempnerdetails, Blechanschlüsse, Abdeckungen und Verwahrungen,
Befestigungs- und Windsogsicherungskonzepte,
Detailabstimmungen zu Dämmung, Dampfsperre, Abdichtung und Schutzlagen,
Schnittstellenplanung mit Fassaden-, Metallbau-, Elektro-, PV-, Blitzschutz- und TGA-Gewerken,
Revisions- und Bestandsunterlagen.
Die Werk- und Montageplanung ist dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Mit der Ausführung darf erst nach Freigabe der entsprechenden Unterlagen begonnen werden, sofern keine anderweitige schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit den am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen.
Dies betrifft Schnittstellen zu:
Rohbau,
Zimmerer- und Holzbauarbeiten,
Fassadenarbeiten,
Metallbau,
Elektro,
PV-Anlagen,
Blitzschutz,
Lüftungs- und TGA-Anlagen,
RWA-Anlagen,
Brandschutz,
Wärmeschutz,
Gerüstbau,
Außenanlagen.
Anschlüsse, Durchdringungen, Abdichtungen, Gefälleausbildungen, Entwässerungspunkte, Attiken, Notüberläufe, Rinnen, Fallrohre, Blechanschlüsse und Befestigungen sind vor Ausführung mit den betroffenen Gewerken und der Bauleitung abzustimmen.
Beschädigungen an Vorleistungen anderer Unternehmer sind zu vermeiden. Entstehende Schäden sind unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur sicheren und ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistungen zu treffen.
Hierzu gehören:
Schutz gegen Absturz bei Arbeiten auf Dachflächen, Gerüsten, Leitern und Hubarbeitsbühnen,
Schutz vorhandener Dachabdichtungen, Dachdeckungen, Fassaden, Attiken, Lichtkuppeln und technischer Aufbauten,
Schutz gegen Beschädigung, Verschmutzung und Durchfeuchtung,
Schutz von Dämmstoffen, Abdichtungsbahnen, Blechen und Zubehör gegen Witterungseinflüsse,
Sicherung von Arbeitsbereichen gegen unbefugtes Betreten,
Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften,
Schutz öffentlicher Verkehrsflächen, Gehwege, Straßen, Seitenräume und angrenzender Flächen.
Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, soweit sie zur ordnungsgemäßen Ausführung der eigenen Leistung gehören, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Verdecken oder Überbauen rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen.
Hierzu gehören:
Dampfsperren,
Dämmstofflagen,
Abdichtungslagen,
Anschlussbereiche,
Durchdringungen,
Entwässerungspunkte,
Notüberläufe,
Befestigungen,
Unterkonstruktionen,
Gefälleausbildungen,
Brandriegel oder brandschutzrelevante Anschlüsse,
Anschlüsse an fremde Gewerke.
Diese Leistungen sind durch aussagekräftige Fotodokumentation, Skizzen, Lageangaben und gegebenenfalls Prüf- oder Materialnachweise zu dokumentieren.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige oder Dokumentation, kann der Auftraggeber eine nachträgliche Freilegung oder ergänzende Nachweisführung auf Kosten des Auftragnehmers verlangen, soweit die Prüfung der Leistung andernfalls nicht möglich ist.
Stundenlohnarbeiten
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und/oder angeordnet werden, sind diese nur vergütungsfähig, wenn sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch den Auftraggeber bzw. die Bauleitung angeordnet oder bestätigt wurden.
Zur Abrechnung und Anerkennung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
schriftliche Anzeige vor Ausführung mit voraussichtlichem Umfang der Leistung,
schriftliche Bestätigung bzw. Anordnung durch den Auftraggeber,
Angabe von Ort, Art und Umfang der Leistung,
Benennung des eingesetzten Personals,
Angabe der geleisteten Stunden,
Angabe eingesetzter Geräte und Materialien,
Fotodokumentation, vor allem bei untergehenden oder später verdeckten Leistungen,
Vorlage des Stundennachweises spätestens am folgenden Werktag nach Leistungserbringung.
Stundenlohnarbeiten sind mit der jeweils nächsten prüffähigen Rechnung zur Abrechnung vorzulegen.
Für einfache Arbeiten sind grundsätzlich Helferstunden anzusetzen, sofern keine Facharbeit erforderlich ist.
Nicht rechtzeitig oder nicht prüffähig vorgelegte Stundenlohnnachweise können zurückgewiesen werden, soweit die Prüfung dadurch erschwert oder unmöglich wird.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer ist für die tägliche bzw. bedarfsweise Reinigung der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitsbereiche verantwortlich.
Dies umfasst:
eigene Arbeitsbereiche,
Lagerflächen,
Verkehrswege,
Dachflächen im Bereich der eigenen Arbeiten,
Gerüste und Zugangsbereiche,
öffentliche Einrichtungen wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und sonstige angrenzende Flächen.
Abfälle, Verpackungen, Restmaterialien und Verschmutzungen aus den eigenen Leistungen sind regelmäßig und unaufgefordert zu entfernen.
Die Reinigung und Sauberhaltung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat die zur Abnahme erforderlichen Nachweise vollständig, prüffähig und geordnet vorzulegen.
Hierzu gehören, soweit für die Leistung erforderlich:
Produktdatenblätter,
Herstellerangaben,
Verlegeanleitungen,
Zulassungen und Verwendbarkeitsnachweise,
Materialnachweise,
Nachweise zu Dämmstoffen, Abdichtungsbahnen, Befestigungsmitteln und Blechen,
Nachweise zur Windsogsicherung,
Gefälle- und Entwässerungsnachweise,
Fotodokumentation verdeckter Leistungen,
Revisions- und Bestandspläne,
Wartungs- und Pflegehinweise.
Unvollständige Dokumentationen können einen Abnahmevorbehalt oder die Zurückweisung der Abnahme begründen, soweit die Gebrauchstauglichkeit, Prüfbarkeit oder Mangelfreiheit der Leistung nicht nachgewiesen werden kann.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach § 12 VOB/B.
Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung die Abnahme, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vertraglich vereinbart wurde.
Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt.
Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
Voraussetzung für die Abnahme ist die vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und prüffähige Leistung einschließlich aller erforderlichen Prüf-, Nachweis-, Revisions- und Bestandsunterlagen.
Vor der Abnahme sind Restleistungen, Mängel, fehlende Dokumentationen oder fehlende Nachweise vollständig mitzuteilen und nach Aufforderung zu beseitigen bzw. nachzureichen.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis, einzelne Positionen, technische Vorgaben, Mengenansätze, Ausführungsdetails oder Schnittstellen sind vom Bieter spätestens mit Abgabe seines Angebotes schriftlich vorzubringen und nachvollziehbar zu begründen, soweit diese für den Bieter erkennbar sind.
Unterlässt der Bieter einen erkennbaren Hinweis, kann er sich später nicht darauf berufen, soweit die Unklarheit, Unvollständigkeit oder technische Problematik für ihn bei Angebotsbearbeitung erkennbar war.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung bzw. Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
Preise für nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen sind vor Ausführung prüffähig anzubieten.
Versäumt der Auftragnehmer die rechtzeitige Anzeige oder Preisvorlage, kann der Auftraggeber die Vergütung nach den vertraglichen Regelungen, der VOB/B und unter Berücksichtigung marktüblicher Preise bewerten.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Besonderen Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes und im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages werden.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Vorbemerkungen, Planunterlagen, Leistungsbeschreibung, Schnittstellen, Mengen und örtlichen Randbedingungen geprüft und die zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen in seine Einheitspreise einkalkuliert hat.
Soweit Leistungen, Schutzmaßnahmen, Dokumentationen, Prüfungen oder Abstimmungen zur vollständigen, mangelfreien und funktionsfähigen Herstellung der ausgeschriebenen Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten erforderlich sind und nach VOB/C als Nebenleistungen gelten, sind diese mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Gewerkespezifische Vorbemerkungen - Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt.
Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel.
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313).
Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.).
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen.
Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen.
Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
01
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
01.01 Betonsohle reinigen, Voranstrich und abdichten Betonsohle, sowie die An- und Abschlussbereiche, (z.B.
Wandanschluss, etc.) von Staub, groben Verschmutzungen
und losen Teilen reinigen. Inkl. dem Abtrag von
punktuell stehendem Wasser auf der Betondecke bis zu
einer Höhe von 20 mm. Hochstehende Kanten und Grate
egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und
besenrein abfegen. Anfallenden Schutt abtransportieren.
Kaltverarbeitbarer Voranstrich, schnelltrocknend, auf den
gereinigten, mineralischen Untergrund einschl. aller An- und
Abschlüsse streichen oder spritzen und durchtrocknen
lassen.
Verbrauch: ca. 0,3 kg/m
Produkt: Voranstrich Bauder Emulsion Plus
oder techn. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Elastomerbitumen-Schweißbahn als untere Lage nach DIN
EN 13707, mit dimensionsstabiler Trägereinlage.
- Dicke: ca. 4 mm
Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund
fachgerecht vollflächig verschweißen.
Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 10 cm breit
fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen.
Produkt Abdichtung Bauder FLEX G200 S4
oder techn. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.01
Betonsohle reinigen, Voranstrich und abdichten
2.555,00
m2
01.02 Sockelkante reinigen, grundieren und abdichten Voranstrich auf saubere und trockene Wandfläche, vollflächig, mit einem Verbrauch von 300 gr/m², aufbringen.
Höhe: bis 50 cm
Sockelkante mit bituminöser kaltselbstklebender Abdichtungsbahn abdichten. Zuschnitt bis 1000 mm. Liefern und vollflächig verkleben. Abdichtungsbahn ist mind. 30 cm über OK Gelände hochzuführen, inkl. Bodentiefe Fenster.
Material: kaltselbstklebende Abdichtungsbahn
Fabrikat: Delta Thene o.glw nach 18533
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.02
Sockelkante reinigen, grundieren und abdichten
E
330,00
m
02 Unterdeckung und Lattung
02
Unterdeckung und Lattung
02.01 Unterspannbahn Diffusionsoffene Unterspannbahnliefern und einbauen. Die Verlegung ist auf den Sparren mit einer Stoßüberdeckung von mindestens 15 cm, parallel zur Trauf - und Firstlinie vorzunehmen. Die Leistung versteht sich als komplette Leistung, einschließlich Aller an - und Abschlüsse, ggf. erforderlicher Verklebungen an Bauteilen und Durchführungen
02.01
Unterspannbahn
2.835,00
m2
02.02 Konterlattung Konterlattung aus Nadelholz roh, trocken, der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1, 30 x 50 mm, Holzschutz lt. DIN 68800, liefern und auf der Unterkostruktion durchgehend befestigen.
02.02
Konterlattung
2.835,00
m2
02.03 Nageldichtband Nageldichtband liefern und zwischen Konterlatteund Unterspann/deckbahn für ein dauerhaftregensicheres Abdichten bei Montageder Lattung montieren. Die Gebrauchsanleitungendes Herstellers sind zu beachten
02.03
Nageldichtband
2.835,00
m2
02.04 Traglattung Dachfläche mit Latten roh, trocken, der SortierklasseS10 nach DIN 4074-1, 30 x 50 mm, Holzschutz lt.DIN 68800, im erforderlichen Abstand einlatten.Inklusive Lieferung und Beischneiden am Rand undallen aufgehenden Bauteilen
02.04
Traglattung
2.835,00
m2
02.05 Fenster Fenster - und Türschwellen mit Flüssigkunststoff abdichten.
02.05
Fenster
446,00
m
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.01 Halbrunde Dachrinne Hängedach - Regenrinne nach DIN 18461 und DIN EN 612 liefern und fachgerecht einbauen. Ausführung mit Wulst und Falz. Rinne verlegt im Gefälle (mind. 1%), eingehängt in systemabgestimmten Rinnenhaken nach DIN EN 1462 (sind in die Traufbohle oder Sparren einzulassen und mit Schrauben bzw. Rinnenhalternägeln zu befestigen), sowie eingehängt in Traufstreifen, an den Stößen fachgerecht mit Schiebenaht überlappt und mittels Rinnenverbinder abgedichtet. Die einzelnen Rinnenlängen sind mit mind. 10 mm zu überlappen und durch löten zu verbinden. Leistung inkl. liefern und montieren systemabgestimmter Rinnenhaken, sowie inkl. nichtrostender system- abgestimmter Befestigungsmittel.
Querschnitt: Halbrundrinne DN 120
Abwicklung/Kantung:333 mm
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.01
Halbrunde Dachrinne
439,00
m
03.02 Traufblech Traufblech als Übergangstraufstreifen, dreifach gekantet, von der Dachdeckung zur Dachrinne einschl. aller Kantungen liefern und fachgerecht montieren.
Blechdicke: 0,8 mm
Zuschnitt: 333 mm
Material:Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche:vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.02
Traufblech
439,00
m
03.03 Zulage Außen-/Innenecken, halbrund Zulage für die Ausführung von fachgerechten Außen-/Innenecken an den Rinnen der vorgenannten Position. Leistung inkl. aller notwendigen Anpassungsarbeiten und Verlötungen.
Winkel: bis zu 90°
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche:vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.03
Zulage Außen-/Innenecken, halbrund
29,00
St
03.04 Zulage Dilatationsrinnenelemente, halbrund Zulage für die fachgerechte Ausführung von Rinnendehnfugenelemeten. Leistung inkl. liefern, fachgerecht und wasserdicht in den Rinnenquerschnitt einpassen. Leistung inkl. aller notwendigen Anpassungsarbeiten und Verlötungen.
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.04
Zulage Dilatationsrinnenelemente, halbrund
20,00
St
03.05 Zulage Rinnenendstücke, halbrund Zulage für die fachgerechte Ausführung von Rinnenendstücken. Leistung inkl. liefern, fachgerecht und wasserdicht in den Rinnenquerschnitt einpassen. Leistung inkl. aller notwendigen Anpassungsarbeiten und Verlötungen.
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.05
Zulage Rinnenendstücke, halbrund
120,00
St
03.06 Zulage Rinneneinhangstutzen, halbrund Zulage für die fachgerechte Ausführung von Rinneneinhang - stutzen. Rinneneinhangstutzen passend zur Rinnen- und Fallrohrposition als trichterförmiger Einlauf. An der vorgesehenen Einbaustelle ist in die Rinne ein ovales Loch zu schneiden und der Rand nach unten zu bördeln. Die Größe des Loches soll ca. 20 mm kleiner sein als der innere Rand des Rinneneinhangstutzens. Die vordere Aufkantung des Rinneneinhangstutzens wird in den Rinnenwulst eingehangen und mit hinterer senkrechter Aufkantung um den Wasserfalz geklemmt. Leistungen inkl. aller notwendigen Anpassungsarbeiten und Verlötungen.
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.06
Zulage Rinneneinhangstutzen, halbrund
29,00
St
03.07 Fallrohr DN 100 Regenfallrohr nach DIN 18461 und nach DIN EN 612, maschinell innengelöte, einschl. Rohrschellen mit Schraubstift liefern und fachgerecht montieren.
Querschnitt: DN 100, rund
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
03.07
Fallrohr DN 100
174,00
m
03.08 Standrohr DN 100, rund Standrohr für vor beschriebenes Fallrohr liefern und fachgerecht einbauen. Standrohr mit Revisionsöffnung/Laubfang einschl. Deckel und Schrauben. Inkl. Grundleitungs - Übergangsstück, evtl. notwendigem Schiebestück und Rohrschellen mit Schraubstift unter Beachtung der Herstellervorschriften, liefern und an die bauseits hergestellten Grundleitungen anschließen.
Querschnitt:DN 100, rund
Länge: 1,00 m
Material: Stahl, verzinkt
Oberfläche:vorbewittert (blau-grau/paepatina)
Fabrikat: Fa. Loro, Typ Loro - Regenstandrohr o. glw.
angebotenes Fabrikat :
(vom Bieter anzugeben)
03.08
Standrohr DN 100, rund
29,00
St
03.09 Fallrohrbögen Fallrohrbögen wie vor beschrieben, jedoch Ausführung quadratisch DN 100
03.09
Fallrohrbögen
116,00
St
03.10 Innenliegende Dachgauben Innenliegende Dachgauben (Front - und Seitenansichten) mit Stehfalz incl. Unterkonstruktion verkleiden.
Abmaße pro Gaube 2,75 x 0,60 = 1,65 m2
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche:vorbewittert (blau-grau/ paepatina)
03.10
Innenliegende Dachgauben
58,00
St
03.12 Innenliegende Dachgauben Innenliegende Dachgauben (Front - und Seitenansichten) mit Schieferplatten, 20/20 incl. Unterkonstruktion und Befestigung verkleiden.
Abmaße pro Gaube 2,75 x 0,60 = 1,65 m2
Material: Schiefer
Format: 20/20
03.12
Innenliegende Dachgauben
E
58,00
Stk
03.13 Innenliegende Dachgauben Innenliegende Dachgauben (Front - und Seitenansichten) mit Faserzement-Dachplatten, 20/20 incl. Unterkonstruktion und Befestigung verkleiden.
Abmaße pro Gaube 2,75 x 0,60 = 1,65 m2
Material: Faserzement-Dachplatten
Format: 20/20
03.13
Innenliegende Dachgauben
E
58,00
Stk
03.14 Fensterbankabdeckung Fensterbänke Titanzinkblech.
Die nachfolgend genannten Fensterbänke sind aus Titanzinkblech 0.7 mm herzustellen. Die Vorderkante ist generell rund umzubördeln. An der Fensterseite ist eine Aufkantung von 1.5 cm Höheherzustellen und mit einer Rückkantung zu versehen. Die Rückkantung wird in die vorbereitete Aussparung des Blednrahmens eingehängt. Die Fensterbank wird mit Spenglerschrauben am Blendrahmen der Fenster besfestigt. Seitlich sind 2 Aufkantungen mit 1,5 cm Höhe herzustellen, die an der Vorderseite schräg abzuschneiden sind. Sämtliche Fensterbänke werden zur Vermeidung von störenden Geräuschen bei Regen vollständig in Enkolit befestigt.
Maße: l/b = 1,885 m x 0,70 m
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/ paepatina)
03.14
Fensterbankabdeckung
58,00
Stk
03.15 Bitumen-Korrosionsanstrich Die v.g. Regenrinnen mit einem Spezialanstrich gegen Bitumenkorrosion satt deckend ohne Fehlstellen streichen
03.15
Bitumen-Korrosionsanstrich
E
330,00
m
04 Dacheindeckung
04
Dacheindeckung
04.01 Dachziegeleindeckung Liefern und eindecken der Dachflächen mit Dachziegeln/Dachsteinen.
Ausführung:
- Farbe nach Bauherrn
- sturmsicher befestigt
- gemäß Fachregeln des Dachdeckerhandwerks
Fabrikat : Braas Harzer Pfanne BIG oder glw.
04.01
Dachziegeleindeckung
2.835,00
m2
04.02 Firstausbildung Trockenfirst, inklusive Formziegel, Firstlatten, Firstlattenhaltern, Firstklammer, Firstrolle sowie Befestigungsmaterial in korrosionsgeschützter Ausführung liefern und durchlaufend montieren.
Bedarf: ca. 3,0 St./m
04.02
Firstausbildung
150,00
m
04.03 Gratausbildung Trockengrat inklusive Formziegel, samt untergelegter Gratrolle, Befestigungszubehör, Gratlattenhalter, Gratlatte und Gratklammer liefern
und mit korrosionsgeschütztem Befestigungsmaterial durchlaufend montieren.
04.03
Gratausbildung
193,00
m
04.04 Beischneiden Grat Beischneiden Grat, Beidseitiges Beischneiden der Dacheindeckung an den Graten. Einschließlich korrosionsgeschützter Befestigung, soweit erforderlich.
04.04
Beischneiden Grat
193,00
m
04.05 First - / Gratanfänger First / Gratanfänger, passend zu Deckung und First / Gratausbildung, liefern und korrosionsgeschützt am First-/Gratanfang montieren. Als Zulage zur Grateindeckung.
04.05
First - / Gratanfänger
8,00
Stk
04.06 Firstender Firstender, passend zu Deckung und Firstausbildung, liefern und korrosionsgeschützt am Firstende montieren. Als Zulage zur Firsteindeckung
04.06
Firstender
20,00
Stk
04.07 Walmkappe Walmkappe Universal groß, passend zur Dachfläche, liefern und sturmgeschützt befestigen
04.07
Walmkappe
7,00
Stk
04.08 Kehlen Kehlen, Dachkehle aus Metall liefern, in die Dachfläche einpassen und mit Haften durchdringungsfrei befestigen.
Material: Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/ paepatina)
04.08
Kehlen
95,00
m
04.09 Beischneiden Kehle Beidseitiges Beischneiden der Dacheindeckung an Kehlen. Einschließlich korrosionsgeschützter Befestigung, soweit erforderlich.
04.09
Beischneiden Kehle
95,00
m
04.10 Schnittkanten streichen Schnittkanten der Dacheindeckung an Kehle, An- und Abschlüsse mit zur Dacheindeckung passender Engobe deckend abpinseln.
04.10
Schnittkanten streichen
95,00
m
04.11 Ortgangziegel links Ortgang mit Ortgangziegel links, passend zur Dacheindeckung, liefern, mit korrosionsgeschützten Schrauben sturmgeschützt befestigen und als Zulage zur Dachfläche eindecken.
04.11
Ortgangziegel links
212,00
m
04.12 Ortgangziegel rechts Ortgang mit Ortgangziegel rechts, passend zur Dacheindeckung, liefern, mit korrosionsgeschützten Schrauben sturmgeschützt befestigen und als Zulage zur Dachfläche eindecken.
04.12
Ortgangziegel rechts
212,00
m
04.13 Dunstrohrduchführungen aus Hart-PVC Dunstrohrduchführungen aus Hart-PVC, einschließlich Wetterkappe, liefern und fachgerecht in der Dachflächemontieren.
Nenndurchmesser: DN 100
04.13
Dunstrohrduchführungen aus Hart-PVC
126,00
Stk
04.14 Dunstrohraufsatzziegel aus gebranntem Ton Dunstrohraufsatzziegel aus gebranntem To , einschließlich Wetterkappe aus Hart -PVC, liefern und fachgerecht in der Dachfläche montieren.
Nenndurchmesser: DN 100
04.14
Dunstrohraufsatzziegel aus gebranntem Ton
126,00
Stk
04.15 Flexible Rohranschlüsse Flexible Rohranschlüsse, passend zu vorgenannten Dunstrohrdurchführungen liefern und fachgerecht herstellen .
04.15
Flexible Rohranschlüsse
126,00
Stk
05 Traufe / Dachrand
05
Traufe / Dachrand
05.01 Traufbohlen Traufbohlen aus Nadelholz, der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 , Holzschutz lt. DIN 68800, liefern und als Auflager für die Regenrinne durchgehend an den Sparrenköpfen befestigen.
05.01
Traufbohlen
439,00
m
05.02 Traufkamm Trauflkamm aus wetterfestem Kunststoff, als Schutz vor Laub, Vogel - und Insekteneinflug, liefern und parallel zur Traufe an den Sparrenköpfen mit korrosionsgeschützten Befestigern montieren.
05.02
Traufkamm
439,00
m
05.03 Stirnbrett Stirnbrett, Sichtflächen gehobelt, Stöße auf Gehrung geschnitten, liefern und an der Traufe zur Abdeckung der Traufkonstruktion einbauen.
Holzart : Fichte / Kiefer
Holzfeuchte : trocken (um <= 20%)
Güteklasse : I
Schnittklasse : S (scharfkantig)
Brettbreite :
Brettdicke : 18 mm
05.03
Stirnbrett
439,00
m
06 Dachfenster / RWA
06
Dachfenster / RWA
06.01 Dachflächenfenster Liefern und montieren von Dachflächenfenstern (Größe ca. 94/118 cm) Inkl.:
- Eindeckrahmen
- Wärmedämmung
- Anschluss an Dachaufbau
06.01
Dachflächenfenster
2,00
Stk
06.02 RWA - Fenster Liefern und montieren von Rauch - und Wärmeabzugsfenstern
06.02
RWA - Fenster
2,00
Stk
06.03 Anschlussarbeiten Herstellen aller Anschlüße der Fenster an dachaufbau und Abdichtung
06.03
Anschlussarbeiten
4,00
Stk
06.04 Durchdringungen Einbau und Abdichtungen von Dachdurchdringungen (Lüfter, Rohre etc .)
06.04
Durchdringungen
12,00
Stk
07 PV-Anlage - Vorleistung Dachdecker
07
PV-Anlage - Vorleistung Dachdecker
07.01 Vorbereitung der Dachfläche zur Aufnahme einer PV-Anlage Vorbereitung der Dachfläche zur Aufnahme einer PV - Anlage
07.01
Vorbereitung der Dachfläche zur Aufnahme einer PV-Anlage
E
1.200,00
m2
07.02 Dachhaken Liefern und montieren von Dachhaken zur Aufnahme der PV - Unterkonstruktion
07.02
Dachhaken
E
2.500,00
Stk
07.03 Verstärkung Lattung Verstärkung der Lattung im Bereich der PV - Anlage
07.03
Verstärkung Lattung
E
1.200,00
m2
08 Dachabdichtung ( Mülleinhausung )
08
Dachabdichtung ( Mülleinhausung )
08.01 Bitumen Voranstrich Betondecke, sowie die An - und Abschlussbereiche (z.B, Wandanschluss, etc.), von Staub, groben Verschmutzungen und losen Teilen reinigen. Inkl. dem Abtrag von punktuell stehendem Wasser auf der Betondecke bis zu einer Höhe von 20 mm. Hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Schutt abtransportieren. Kalt verarbeitbarer Voranstrich, schnelltrocknend, auf den gereinigten, mineralischen Untergrund einschl. aller An - und Abschlüsse streichen oder spritzen und durchtrocknenlassen.
Verbrauch: ca. 0,3 kg/m²
Produkt: Bitum. Voranstrich
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter anzugeben)
08.01
Bitumen Voranstrich
43,50
m2
08.02 Abdichtung Erste Lage Abdichtung:
Erste Lage der Abdichtung vollflächig verschweißt Elastomerbitumen-Schweißbah, nach DIN EN 13707.
- Dicke ca. 5 mm
- oberseitig: feinbestreut
- unterseitig: folienkaschiert
- Trägereinlage: Polyestervlies
Liefern und gem . Herstellervorgaben auf den Untergrund fachgerecht vollflächig verschweißen . Längsnaht - und Kopfstoßüberdeckung mind . 10 cm breit fachgerecht
verschweißen. Stöße versetzt anordnen. Vor Verlegen der Abdichtungslage Dämmstoffkeile 5 x 5 cm in den Randbereichen verlegen.
Produkt: PYE PV 200 S 5 oder gleichwertig
08.02
Abdichtung Erste Lage
43,50
m2
08.03 Oberlage Top-Elastomerbitumen-Schweißbahn, nach DIN EN 13707, oberseitig beschiefert,
-Anwendungskurzzeichen DIN V 20000-201 DO/E1 PYE KTP 300 S5
- Dicke: ca. 5,2 mm
- Trägereinlage: Polyesterverbundträger
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1
- Dehnung nach DIN 12311-1
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110
- Dauerkaltbiegeverhalten der Deckmasse >500 000
Biegewechsel
- Kaltbiegeverhalten nach 10 Jahren ca. -25°C
- EN gekennzeichnet zur Erfüllung der Brandeinstufung B
liefern und gem. Herstellervorgaben auf dem Untergrund fachgerecht verschweißen. Längsnaht- und Kopfstoßbereich min. 10 cm fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen.
Fabrikat: Bauder Karat oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter anzugeben)
08.03
Oberlage
43,50
m2
08.04 Rinneneinhangblech, halbrund Rinneneinhangblech als Übergangstraufstreifen , dreifach gekantet, von der Dachdeckung zur Dachrinne einschl . aller Kantungen liefern und fachgerecht montieren.
Blechdicke: 0,8 mm
Zuschnitt: 333 mm
Material :Titanzink nach DIN EN 988
Oberfläche: vorbewittert (blau-grau/paepatina)
08.04
Rinneneinhangblech, halbrund
19,50
m
08.06 vorgenannten Traufstreifen mit Hasserol Universal vorgenannten Traufstreifen Vorgenannten Traufstreifen mit Bitumen - Spezialanstrich als Korrosionsanstrich satt deckend ohne Fehlstellen versehen .
08.06
vorgenannten Traufstreifen mit Hasserol Universal
19,50
m
08.07 Außenliegende Titanzinkrinne, halbrund Außenliegende Titanzinkrinne als Hängerinne, halbrund, nach DIN 18461 ,
Nenngröße: 333 mm,
Metalldicke: 0,8 mm,
einschließl. der erforderlichen feuerverzinkten Rinnenhalter gemäß DIN 18461 montieren. Die Rinnenhalter sind in die Traufbohle einzulassen und mit korrosionsgeschützten Schrauben / Rinnenhalternägeln zu befestigen. Die Dachrinne sollte mit einem Gefälle von mindestens 1 mm / m verlegt werden. Die einzelnen Rinnenlängen sind min. 10 mm zu überlappen und durch Weichlöten zu verbinden.
Bei gestreckter Länge ist alle 15,0 m ein Dehnungs- ausgleicher einzubauen.
Von Ecken oder Enden aus gemessen müssen jeweils die halben Werte eingehalten werden.
08.07
Außenliegende Titanzinkrinne, halbrund
19,50
m
08.08 vorgenannte Halbrundrinne mit Hasserol Universal Vorgenannte Halbrundrinne einschließlichaller Einbauteile wie Endböden, Einlaufstutzen, Rinnenwinkel, Rohrbögen, usw. mit Universal Bitumen -Spezialanstrich als Korrosionsanstrichsatt deckend ohne Fehlstellen versehen.
08.08
vorgenannte Halbrundrinne mit Hasserol Universal
19,50
m
08.09 Titanzink-Rinnenwinkel, 90°, innen/außen Titanzink-Rinnenwinkel, 90° und davon abweichend, innen / außen, Schenkellänge: 500 mm, aus einem Stück tiefgezogen und gelötet, passend zu vorgenannter Dachrinne liefern und einbauen.
08.09
Titanzink-Rinnenwinkel, 90°, innen/außen
2,00
Stk
08.10 Titanzink-Rinneneinhangstutzen, halbrund Titanzink-Rinneneinhangstutzen, halbrund, Nennmaß: 333, Nenngröße: DN 100, mit konischem Abgang, passend zu vorgenannter Dachrinne liefern und einbauen.
08.10
Titanzink-Rinneneinhangstutzen, halbrund
2,00
Stk
08.11 Titanzink-Regenfallrohr Titanzink-Regenfallrohr nach DIN 18461 rund, maschinell innengelötet, gebundene
Lötnahtbreite min. 5 mm, Nenngröße: DN 100, Metalldicke: 0,80 mm, Standardlänge: 2,0 m, einschließlich der feuerverzinkten Rohrschellen mit verzinktem Winkelstift, nichtrostender Ringschraube, Wulst und Scharnier nach DIN 18461, montieren.
Die einzelnen Rohrlängen sind 50 mm ineinander zu stecken. Der maximale Abstand der Rohrschellen soll 2,00 m nicht überschreiten. Über den Rohrschellen sind Rohrwulste oder Nasen als Auflager auf das Regenfallrohr zu löten. Die Lieferung aller Materialien sowie aller Nebenarbeiten sind im Preis enthalten.
08.11
Titanzink-Regenfallrohr
4,00
m
08.12 Standrohre Standrohre Loro x mit Reinigungsöffnung, Größe: DN 100 , Länge: 1000 mm , einbauen und mit der Grundsielleitung verbinden.
08.12
Standrohre
2,00
Stk
08.13 Wandanschluss, gedämmt unter gedämmter Fassade Wandanschluss, gedämmt unter gedämmter Fassade (siehe Cureus Regeldetail)
Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:
-Bitumenvoranstrich im Detailbereich fachgerecht aufbringen.
-Elastomerbitumen-Schweißbahn als Dampfsperrbahn als Zuschnitt bis Oberkante Wärmedämmung hochführen und vollflächig mit ausreichender Überdeckung aufschweißen.
-Stützprofil, 2-fach gekantet an der Oberkante des
Abschlusses fachgerecht montieren.
Material: Verzinktes Stahlblech.
Materialdicke:1,5 mm.
Zuschnitt: bis 250 mm.
- Oberhalb des Stützprofils eine Z-förmige Feuchtigkeitssperre aus der Oberlage der Vorposition fachgerecht an der Wand und nachfolgend mit der Oberlage der Anschlussbahn verschweißen.
- Dämmplatte PIR M / MF o. gleichwertig als
Zuschnitt in das Stützprofil einführen und
fachgerecht fixieren.
Plattendicke: 80 mm
- PIR Keil o. gleichwertig im Eckbereich vor der Aufkantung verlegen.
- Abdichtungsbahnen der Vorpositionen als Zuschnitt im Lagenrückversatz mit jeweils 10 cm Überdeckung fachgerecht verlegen. Die Zuschnitte bis Oberkante Anschluss hochführen und aufschweißen / aufkleben. Die erste Lage zwischen den Lagen der Flächen- abdichtung einbinden.
- Klemmprofil mit geeigneten Befestigungsmittelnmontieren und die obere Fuge mit dauerelastischem Dichtstoff versiegeln.
Anschlusshöhe: bis 30 cm
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
08.13
Wandanschluss, gedämmt unter gedämmter Fassade
12,40
m
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18338 geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen oder Reinigungsarbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Dachdeckeraufzüge, Hebezeuge, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis
09.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
Std
09.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
Std
09.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
Std
09.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.04
Stundensatz Auszubildende
E
1,00
Std