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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden nicht extra aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen.
Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien sind in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Absteckungen/Vermessungsleistungen
Das Erstellen der erforderlichen Schnurgerüste und die Sicherung der abgesteckten Gebäudeeckpunkte erfolgt durch den Auftragnehmer als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat, soweit erforderlich, in eigener Verantwortung Absteckung und Vermessungsleistung nach vorheriger Zustimmung des AG zu veranlassen und durchzuführen.
Zur Grob- und Feinabsteckung erfolgt die bauseitige Gestellung eines Vermessungsingenieurs.
Bautagesberichte
Es sind Bautagesberichte zu erstellen, die mindestens wöchentlich beim AG einzureichen sind.
Datenblätter / Prüfzeugnisse
Für alle einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert vor dem jeweiligen Einbau Produktdatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. einzureichen.
Bauleitung
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Sollte der AN nach Einladung nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300 € pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten.
Lieferscheine / Nachweise
Sämtliche Lieferscheine (Lieferscheine / Wiegenoten Bodenabfuhr, Lieferscheine / Wiegenoten Einbaumaterial, wie Sand, Kies, Schotter, etc.) sind dem Auftraggeber spätestens wöchentlich im Original zu übergeben. Zur Schlussrechnung ist eine komplette Massenliste mit -bilanz aller ein- und ausgebauten Massen zu übergeben.
Aufmaß
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird.
Mengen / Massen
Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Montage- und Werkplanungen
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird.
Stundenlohnarbeiten
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen.
Reinigung
Für die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abnahme
Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen
Gewerkespezifische Vorbemerkung Baugrund und Ausführung
Grundlage der ausgeschriebenen Leistungen ist das vorliegende Bodengutachten. Dieses ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen und bei der Ausführung sowie Kalkulation zu berücksichtigen.
Das im Bodengutachten dargestellten Baugrundverhältnisse basieren auf punktuellen Aufschlüssen und stellen keine flächendeckende Darstellung dar. Abweichungen im Baugrundaufbau, insbesondere hinsichtlich Schichtmächtigkeiten, Lagerungsdichten sowie Wasserverhältnissen, sind möglich.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Die anstehenden bindigen Böden (insbesondere Geschiebelehm/-mergel) sind als wasserempfindlich einzustufen. Bei Wasserzutritt kann es zu Konsistenzänderungen und Tragfähigkeitsverlusten kommen.
Temporär auftretendes Schichten- oder Stauwasser ist nicht auszuschließen.
Sämtliche hieraus resultierenden, üblichen Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere:
Maßnahmen zum Schutz des Planums
Umgang mit witterungsbedingten Einflüssen
temporäre Wasserhaltung im üblichen Umfang
Zwischenlagerung, Umlagerung und Wiedereinbau von Boden
eingeschränkte Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit des Baugrundes
Eine Wiederverwendung von Aushubmaterial ist nur eingeschränkt möglich und gegebenenfalls mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Bodenverbesserung) verbunden. Bei erkennbaren Abweichungen von den im Baugrundgutachten beschriebenen Verhältnissen ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Erforderliche weitergehende Maßnahmen sind vor Ausführung abzustimmen.
Gewerkespezifische Vorbemerkung
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
Hinweise - Nebenleistungen Allgemeiner Hinweis:
Sämtliche zur fachgerechten Ausführung der Leistungen erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C sind, auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören insbesondere:
Sicherung angrenzender Bauteile und Anlagen
Schutzmaßnahmen gegenüber bestehenden Leitungen und Einrichtungen
Baustelleninterne Transporte und Umlagerungen
Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Abstimmung mit anderen Gewerken sowie Berücksichtigung des Bauablaufs
Herstellung und Unterhaltung der für die Leistung erforderlichen Arbeitsbereiche
Erschwernisse aus üblichen Bauzuständen, Witterungseinflüssen sowie beengten Platzverhältnissen sind, soweit sie aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Entsorgung:
Sämtliche im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung anfallenden Entsorgungsleistungen sind, soweit sie nicht in gesonderten Positionen erfasst sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies umfasst insbesondere:
Aufnahme, Transport und Zwischenlagerung
ordnungsgemäße Entsorgung einschließlich aller Gebühren
erforderliche Nachweise und Dokumentationen
Die in den Positionen gesondert ausgeschriebenen Entsorgungsleistungen bleiben hiervon unberührt und werden gemäß den jeweiligen Positionen vergütet.
Baugrund:
Die Baugrundverhältnisse ergeben sich aus dem vorliegenden Bodengutachten.
Übliche, aus den beschriebenen Baugrundverhältnissen resultierende Erschwernisse, wie insbesondere:
eingeschränkte Befahrbarkeit
witterungsbedingte Einflüsse
übliche Wasserzutritte
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei Abweichungen von den im Baugrundgutachten beschriebenen Verhältnissen ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Weitergehende Maßnahmen sind gesondert abzustimmen.
Vermessung / Absteckung
Die Grob- und Feinabsteckung erfolgt bauseitig durch einen Vermessungsingenieur.
Die Umsetzung der Absteckung sowie das Herstellen und Vorhalten von Schnurgerüsten erfolgt durch den Auftragnehmer und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Entwässerungsleitungen und Schächte:
Die Ausführung der Grundleitungen erfolgt gemäß DIN 1986-100 und DIN 19531.
Die Leitungen werden als Grundleitungen für:
Schmutzwasser,
Regenwasser,
sowie für fetthaltiges Abwasser (Fettabscheider) ausgeführt.
Nach Fertigstellung ist eine Kamerabefahrung durchzuführen.
Die Leitungen sind einzumessen oder eindeutig zu kennzeichnen, sodass ein Wiederauffinden nach Verfüllarbeiten gewährleistet ist.
Vor Ausführung sind die Anschlussbedingungen (Lage und Höhe) zu prüfen. Insbesondere an den Übergabeschacht sind die erforderlichen Höhen für die Schachtanschlüsse zu ermitteln.
Sämtliche die zur Leitungsverlegung erforderlichen Erdarbeiten (Aushub, Wiederverfüllung, seitliches Lagern) sind in den jeweiligen Positionen enthalten.
Überschüssiger Boden ist entsprechend den Anweisungen der Bauleitung zu behandeln.
Die Rohrbettung und Ummantelung erfolgt nach den geltenden technischen Regeln.
Grundleitungen
Die Ausführung der Grundleitungen erfolgt aus Hochlast-Vollwandrohren aus füllstofffreiem Polypropylen (PP, KG 2000) gemäß DIN 19531 und DIN 1986-100 mit Muffenverbindung und werkseitig eingelegtem Dichtungssystem.
Die Verlegung erfolgt auf einer fachgerecht hergestellten Rohrbettung gemäß DIN EN 1610.
Das erforderliche Längsgefälle ist entsprechend den Planunterlagen herzustellen.
Bettung, Ummantelung und Verfüllung sind entsprechend den geltenden Normen und den statischen sowie geotechnischen Anforderungen auszuführen.
Die lage- und höhengerechte Verlegung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und nachzuweisen.
Hinweise - Nebenleistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vorbereitete Maßnahmen
01.02
Vorbereitete Maßnahmen
01.03 Erdbau - Oberboden, Vegetation
01.03
Erdbau - Oberboden, Vegetation
01.04 Gründung - Bodenverbesserung - Geschiebelehms
01.04
Gründung - Bodenverbesserung - Geschiebelehms
01.05 Eventual zu Pos. 01.03 Gründung - jedoch Überbau mit Tragschicht vor Kopf
01.05
Eventual zu Pos. 01.03 Gründung - jedoch Überbau mit Tragschicht vor Kopf
01.06 Entwässerung - Grundleitung
01.06
Entwässerung - Grundleitung
01.07 Offene Wasserhaltung
01.07
Offene Wasserhaltung
01.08 Gründung Kran
01.08
Gründung Kran
01.09 Entsorgung Böden
01.09
Entsorgung Böden
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten