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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau eines Altenwohn - & Pflegeheim
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Am Bahndamm 3
21514 Büchen
1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und
Pflegeheim ( EG,
1.OG, 2.OG und SG) ist mit einem Flachdach geplant .
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Straße Am Bahndamm
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohungsbaus, der gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Neubau eines Altenwohn - & Pflegeheim
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern,
fachgerecht , usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche
und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten
Leistung einschließlich aller
notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen und
Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel und
schaffen für alle Bieter eine einheitliche
Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch
Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter
hat die Möglichkeit, ein
gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis
der Gleichwertigkeit durch den
Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung
behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung
prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass Leistungen
nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses
schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen mit
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw.
von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen. Die Entscheidung über die
Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen)
trifft der Auftraggeber bei der
Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) sind als
Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob
und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P.
anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder
mehrerer anderer Grundpositionen zur
Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung
hierüber trifft der Auftraggeber in der
Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung
ausnahmsweise, z. B. aus
technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung
möglich, wird der AN rechtzeitig
vom Auftraggeber darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN-Normen, der
Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle, die
durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen,
usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch
den Auftraggeber, bzw. durch
den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten
des Auftragnehmers
veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird auf
die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen,
Satzungen und Transportbestimmungen
verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu
erfragen sind. Behördliche Forderungen
und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben,
entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile,
einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn
nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle
ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger,
fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen
Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn,
es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der
Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien
des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die
Stoffe eines Herstellers verwendet
werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen
Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend
nicht gesondert aufgeführt sind,
gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert
vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des
Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist
eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen
sind vom AN durch geeignete
Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell
entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen.
Der AN hat diesen entsprechend
zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten
stets zu schließen. Das Anbringen
von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus
statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren
(Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines Angebotes
sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Schlosserarbeiten
Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard
gehören, wie Entstauben,
Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden
nicht extra aufgeführt, diese sind
jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen.
Maßnahmen zum Schutz vor
Witterungseinflüssen der Materialien sind in den
Einheits- preisen zu berücksichtigen und
werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare Mängel
am Untergrund oder an
Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen
Leistung zu befürchten, ist der
Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4
verpflichtet, schriftlich darauf
hinzuweisen.
Bauleitung :
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache
mächtigen örtlichen Fachbauleiter
zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen
der Leistungen vor Ort ist und
an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt.
Sollte der AN nach Einladung
nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für
jedes Fernbleiben von den
Baubesprechungen 300,00 _ pauschal von der
Schlussrechnungssumme einbehalten.
Aufmaß :
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten
Leistungen sowie alle Massen in
Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein
Pauschalvertrag geschlossen wird.
Mengen / Massen :
Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation
zur Verfügung gestellten
Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu
weitere Unterlagen benötigt werden,
müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden.
Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den
Auftragnehmer hat der
Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen
resultierend aus Verletzung der
Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Montage- und Werkplanungen :
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und
freigegebene
Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat
der AN Montage-/Werkplanungen
auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht
ausdrücklich in den Leistungstexten
gefordert wird.
Stundenlohnarbeiten:
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder
angeordnet werden, so sind zur
Abrechnung und Anerkennung dieser folgende
Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage
zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit
voraussichtlichem Umfang der Leistung,
Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder
später überdeckten Leistungen),
Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach
Leistungserbringung.
Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger
schriftlicher Ausführungsanzeige mit
Bestätigung des AG's, voraussichtlicher
Aufwandsbenennung und schriftlicher
Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der
jeweils nächsten Rechnung zur
Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache
Arbeiten sind immer Helferstunden zu
verrechnen.
Reinigung:
Für die tägliche ( bzw. nach Bedarf ) Reinigung und
sauberhaltung aller in Anspruch
genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege,
Straßen, Seitenräume und
dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abnahme:
Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur
Abnahme zu setzen, sollte der AG
keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im
Abnahmeverlangen des AN
benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder
einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom
Bieter bei Abgabe seines Angebots in
schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im
Auftragsfalle sind Preise für nicht im
LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung
anzubieten; versäumt der AN dieses,
setzt der AG marktübliche Preise nach billigem
Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der
Auftragnehmer/Bieter an, dass diese
Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und
in den Einheitspreisen enthalten
sind.
Besondere Vorbemerkungen - Schlosserarbeiten
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für
die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der
QNG-Siegel Plus Standard (V1.3)
umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein
taatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein
Nachweis der Erfüllung
allgemeiner und besonderer Anforderungen an die
technischen, funktionalen,
ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen
Qualitäten des Gebäudes, sowie an die
Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage
einer unabhängigen Prüfung.
Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine
Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage
eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle
registrierten
Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB
(Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau
Wohngebäude) soll mindestens die
Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell
sicherzustellen, dass die eingesetzten
Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der
verwendeten Hilfsmaterialien) für die
gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich
uunbedenklich sind. Ebenso ist
sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und
umweltverträglich sind, sowie der
Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und
Oberflächenwasser, Boden und Luft
minimiert werden und eine gute Recycling- und
Demontagefreundlichkeit der eingesetzten
Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren
und Bauausstattungen energie-
und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der
Anforderungen nach DGNB, das
Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien
und Produkte eingehalten werden.
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe,
Materialien und Produkte sind vom AN
zu beachten und umzusetzen Zudem ist die Einhaltung
der Anforderungen an Baustoffe,
Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die
Schadstoffvermeidung eingehalten werden,
verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die
beschriebenen Qualitätsanforderungen zu
kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich zudem,
nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung
schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die
mindestens folgende Dokumente und
Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
? Hersteller & Produktname
? Angaben zum Einsatzort
? verbaute Menge
? Sicherheitsdatenblätter
? Technische Produktdatenblätter
? Herstellererklärungen
? EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der
folgenden Flächen zu beachten:
? Bodenaufbauten inkl. Gründungen
? Außenwandaufbauten
? Innenwandaufbauten
? Deckenaufbauten
? Dachaufbauten
? Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen
VOR Einbau bei der
Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den
Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf.
zu beauftragende Nachunternehmer
ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien
dürfen erst nach Freigabe durch
den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung
eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige
Gebäude sowie für die DGNB
-Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem
Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten
Hölzer, Holzprodukte und /
oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger
Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten
Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen,
Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
? PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of
Forest Certification Schemes)
? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
? vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die
bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC
erfüllt werden
? Auflistung des verbauten Holzes
? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
? Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den
Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil
aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend
anteilige Volumen anzusetzen,
bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei
dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden
Nachweise:
? Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder
holzbasierenden Materialien nach
Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am
Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
? PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest
Certification Schemes)
? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
? ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise,
die bestätigen, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC
oder FSC erfüllt werden
? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der
Gewerke mit den relevanten
Materialien in Auszügen
? Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw.
Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute
Menge des Holzes /
Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des
zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder
PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute
Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und
Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die
frei von Kinder- und Zwangsarbeit
hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau
/-herstellung ausgeschlossen ist. Dies
gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei
Verwendung von Natursteinen aus
Ländern der EU werden die Mindest- sowie die
inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt
angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung
vorzulegen, die die Einhaltung der
Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche
Herkunfts- und Verarbeitungsorte in
Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus
NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen
werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182
erfüllt sind und dass
unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den
Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN
Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach
DGNB müssen zudem folgende
weitere Aspekte während des Bauprozesses
berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten
Lärmimmissionen dürfen zu
keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der
benachbarten Gebiete führen. Es sind
grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen
einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten
durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören
können, ist der Zeitpunkt und Modus
dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der
Ausführung sind
umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche,
geeignete Maßnahmen, wie z. B:
Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc.,
zu vermeiden. Stäube sind an
der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu
erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die
Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche
muss verhindert werden, soweit
dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu
vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch
einwandfreien Zustand zu
überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und
Reststoffen unter Einsatz der besten
verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt
werden. Der AN hat alle
anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu
entsorgen. Die Arbeitsplätze sind
unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen
und in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen
Bestimmungen und gesetzlichen
Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum
Nachweis einer ordnungsgemäßen
Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen,
Belege usw. sind auf Anforderung
dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen.
Die Baustoffe müssen
mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe
(Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl),
Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt
werden. Gemischte Baustellenabfälle sind
nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw.
am Bauprozess Beteiligten des AN
gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu
schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten,
soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die
Entfernung und sichere Handhabung von
Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine
Erleichterung der Wiederverwendung und
des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme
von Materialien mittels
Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu
ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor
schädlichen Stoffeinträgen und
chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die
Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist
es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen
ursprünglichen Zustand
zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene
Bodenschichten besonders zu schützen. Um
Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen
zu schützen, müssen Stoffe
vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die
Umwelt gefährden. Es darf auf
keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen
Kennzeichnung "umweltgefährlich"
zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien
wie z. B. nicht ausgehärtete
Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt
werden, dass diese Stoffe nicht in
Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude
V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung
(Anhang Dokument 313) Version
1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung Einmaliger Auf und Abbau der
Baustelleneinrichtung sowie An - und
Abfuhr der Geräte und maschinellen
Einrichtungen während der Bauzeit ,
sowie Reinigen des
Baustelleneinrichtungsplatzes nach
Beendigung der Arbeiten.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Treppen und Podestgeländer
(Innenbereich)
02
Treppen und Podestgeländer
(Innenbereich)
02.__. 1 Treppengeländer Treppengeländer für 2 Treppenhäuser, innen, komplett
herstellen, liefern und montieren.
Geländerhöhe über OKFB = 100 cm
Komplette Konstruktion außer Handlauf aus
pulverbeschichteten Stahl, Farbbeschichtung nach
Bemusterung.
Wahl der Profile gem. Statik Nachweis
Flachstahlgeländer gem. Detailplanung
"Regeltreppenhaus"
mit angeschweißter Kopfplatte gem. Statik zur
kraftschlüssigen
Montage seitl. am vorh. Stahlbetonlauf
Ober und Untergurt der Geländerfelder aus Flachstahl,
an
Geländer Pfosten angeschweißt
Senkrechte Geländerstäbe zwischen Ober und Untergurt
gem. Statik aus Flachstahl mit Abstand < 120 mm
angeschweißt
Treppenpodeste / Treppenlauf stirnseitig umlaufend
verblecht , ca. 25,00 qm !
Rundhandlauf aus Edelstahl V2A, matt gebürstet,
angenommen
Durchmesser 40 mm, auf Höhe von 85 cm seitlich
begleitend
zum Treppenlauf am Geländer befestigt gem. DIN 18040
Handlauf an den Enden mit Halbrundkugel geschlossen.
Sämtliche Richtungswechsel am Geländer und Handlauf
sind in
dem Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Alles in fix und fertiger fachgerechter Ausführung bei
Lieferung
aller erforderlichen Materialien einschl.
Nebenarbeiten.
Ausführung siehe Foto`s anbei
02.__. 1
Treppengeländer
37,00
m²
02.__. 2 Treppenwange verkleiden Treppenwangen mit pulverbeschichteten Stahlblech
verkleiden ,
als Zulage zur Vorposition , ca 0,60 m hoch .
Ausführung siehe Foto`s anbei .
02.__. 2
Treppenwange verkleiden
24,00
m²
02.__. 3 Brüstungsgeländer im SG wie vor
02.__. 3
Brüstungsgeländer im SG
4,00
m²
02.__. 4 Edelstahlhandlauf Edelstahlrundrohr Durchmesser 40 mm,
auf 85 cm Höhe gem. Detailplanung "Regeltreppenhaus"
sowie DIN 18404 mit unterseitig angeschweißtem
Rundstahleisen 1 x 90° abgewinkelt auf runder
Kopfplatte gem.
Statik aufgeschweißt.
Die Kopfplatte wird kraftschlüssig an Mauerwerkswänden
montiert und mit Rosette aus Edelstahl abgedeckt.
Handläufe sind an den Enden mit Halbkugel
abzuschließen.
Sämtliche Richtungswechsel am Handlauf sind in den
Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Alles in fix und fertiger fachgerechter Ausführung bei
Lieferung
aller erforderlichen Materialien einschl.
Nebenarbeiten.
Ausführung siehe Foto`s anbei
02.__. 4
Edelstahlhandlauf
132,00
m
03 Brüstungsgeländer (Außenbereich)
03
Brüstungsgeländer (Außenbereich)
03.__. 1 Absturzsicherung vor
Fensterelementen 1. OG
SG Absturzsicherung vor Fenster - und Türelementen
außen, komplett herstellen, liefern und montieren
Geländerhöhe über OKFFB 100 cm
Geländermontage auf Fenster/Türrahmen, verschraubt
Gem. Statiknachweis
Komplette Konstruktion aus pulverbeschichteten Stahl,
Farbbeschichtung nach Bemusterung
Wahl der Profile gem. Statiknachweis und
Detailzeichnung
Ausführung wie folgt:
Umlaufend Kastenprofil 30 mm x 30 mm, gem. Statik
Senkrechte Geländerstäbe aus Flachstahl, gem. Statik
Zwischen Ober und Untergurt mit Abstand < 120 mm
Angeschweißt
Alles in fix und fertiger fachgerechter Ausführung bei
Lieferung
aller erforderlichen Materialien einschl.
Nebenarbeiten .
Abmessungen : B / H 1,885 m x 1,00 m = 116 Stck.
B / H 1,26 m x 1,00 m =
7 Stck.
B / H 1,13 m x 1,00 m =
2 Stck.
Ausführung siehe Foto`s anbei
03.__. 1
Absturzsicherung vor
Fensterelementen 1. OG
SG
234,00
m²
03.__. 2 Brüstungsgeländer für Balkone 1.OG und 2.OG Absturzsicherung für 2 Balkone
außen, komplett herstellen, liefern und montieren
Geländerhöhe über OKFFB 100 cm , Länge 750 cm .
Komplette Konstruktion aus pulverbeschichteten Stahl,
Farbbeschichtung nach Bemusterung
Wahl der Profile gem. Statiknachweis und
Detailzeichnung
Ausführung wie folgt:
-Tragkonsole mit Kopfplatte für Geländermontage gem.
Statik
an Stirnseite der Stb. Balkonplatte
-Geländerfelder / Flachstahlrahmen: Ober und
Untergurt sowie Geländerpfosten aus Kastenprofil gem.
Statiknachweis
-Handlauf als oberer Abschluss in Edelstahl, angenommen
Durchmesser 40 mm, gem. Statik
-Senkrechte Geländerstäbe aus Flachstahl gem. Statik
zwischen Ober und Untergurt mit Abstand < 120 mm
angeschweißt .
Alles in fix und fertiger fachgerechter Ausführung bei
Lieferung .
aller erforderlichen Materialien einschl.
Nebenarbeiten.
Ausführung : siehe Foto anbei !
03.__. 2
Brüstungsgeländer für Balkone 1.OG und 2.OG
2,00
Stck
04 Fluchttreppe
04
Fluchttreppe
04.__. 1 Fluchttreppe Ausführung als Stahl , Wangen - Treppe ,
gemäß Ansichten und Schnitte , ruhend auf
Stahlprofilen und Betonstreifenfundamenten .
Abmessungen :
Zwischenpodeste , 3 Stück 1,64 m x 3,37 m
Etagenpodeste , 3 Stück 1,63 m x 3,37 m
Treppenläufe , 6 Stck. 1,50 m breit
Steigungen siehe Grundrisse und Schnitte
inkl. Dacheindeckung
Inkl. Planung und statischer Berechnung , die muss dem
Prüfstatiker vorgelegt werden .
Stahlkonstruktion pulverbeschichtet
04.__. 1
Fluchttreppe
1,00
Stck
04.__. 2 Fluchtwegbegrenzung Fluchtwegbegrenzung auf denm Dach vom Staffelgeschoss
hin
zur Fluchttreppe liefern und montieren . Verlauf siehe
Dachaufsicht . Geländer mit Edelstahlhandlauf 1,00 m
hoch .
04.__. 2
Fluchtwegbegrenzung
26,00
m
05 Vordach
05
Vordach
05.__. 1 Vordach über Anlieferung Küche L / B : 6,00 m x 2,00 m ,
bestehend aus einer Edelstahlunterkonstruktion ,
einer Rinne und einer Glaseindeckung VSG .
Der statischen Nachweis ist vom AN zu erbringen und dem
Prüfstatiker vorzulegen .
Untergrund : 24 cm WDVS , 17,5 cm KS ,
liefern und montieren .
Siehe Grundriss und Ansichten .
05.__. 1
Vordach über Anlieferung Küche
1,00
Stck
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach
besonderer
Aufforderung des AG für besondere Leistungen
auszuführen.
Spätestens innerhalb von 1 Werktag müssen die
Stundenzettel
zur Abzeichnung vorgelegt werden. Später vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt. Für einfache
Stundenlohnarbeiten wie z. B. Stemmarbeiten werden nur
Hilfsarbeiterstunden anerkannt.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten
Lohnstundensätze
unter Beachtung der preisgerechten Vorschriften
ermittelt
worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale
vollständig beinhalten. In die Einheitspreisen sind
sämtliche
Nebenkosten wie z. B. für die An- und Abfahrt usw.
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnnachweise müssen folgende Angaben enthalten:
Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Art der ausgeführten Leistung
bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ
Materialverbrauch
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach
06.__. 1 Stundensatz Meister Stundenlohnarbeiten eines Meisters auf Anordnung des AG
ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen.
06.__. 1
Stundensatz Meister
E
1,00
Std
06.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des
AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
06.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
06.__. 3 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG
ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen.
06.__. 3
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std
06.__. 4 Stundensatz Auszubildener Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenen auf Anordnung
des
AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
06.__. 4
Stundensatz Auszubildener
E
1,00
Std
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