Rohbauarbeiten
Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchenlamitz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchenlamitz Flurnummern: 2640,2694,2695 95158 Kirchenlamitz Bauherr: Stadt Kirchenlamitz                 Marktplatz 3                 95158 Kirchenlamitz Rohbauarbeiten
LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUBESCHREIBUNG KITA KIRCHENLAMITZ BAUBESCHREIBUNG KITA KIRCHENLAMITZ
BAUBESCHREIBUNG KITA KIRCHENLAMITZ
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN: TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN Die anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Erstellung des Rohbaus (Stahlbeton, Mauerwerk, Dämmung und Abdichtung im erd- berührten Bereich, Erdarbeiten und Entwässerung). NORMEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB (Teil C), sonstige DIN-, EN- und VDI- Normen und techn. Vorschriften neuester Fassung maßgebend. Ergänzt werden diese durch: - Zusätzlich technische Vertragsbedingungen ZTVs der jeweiligen Gewerke - Die Unfallverhütungsvorschriften UVV - Die Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung - VDE-Richtlinien - Bundes-Immissionsschutzgesetz - LBO - Technische Regeln der ATV - entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe mit Verarbeitungsricht-   linien - Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der Berufs-   genossenschaft - die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der Sonderfachleute - die Vorschriften über Umgang mit Kraftstoffen und technischen Ölen auf der       Baustelle - diverse Fachgutachten (Bodengutachten, Wärmeschutz-   und Schallschutzgutachten) - diverse Genehmigungen (Abbruchgenehmigung, Baugenehmigung, Ent-   wässerungsgenehmigung) Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem übergebenen Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Auf Wunsch des AG sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN:
ZTV-ALLGEMEIN ZTV-ALLGEMEIN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV - ALLGEMEIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 18299 Angaben zur Baumaßnahme:   siehe Baubeschreibung Angaben zur Baustelle: Es wird durch den Bauherrn keine Baustelleneinrichtung außerhalb und innerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Die sanitären Anlagen werden als Sanitärcontainer von der Rohbaufirma  zur Verfügung gestellt und vorgehalten. Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Bauherrn bzw.  AN Rohbau oder AN Haustechnik gestellt  (genaue Regelung siehe Titel Baustelleneinrichtung). Abstellflächen und Parkmöglichkeiten sind auf dem Baugelände nicht vorhanden, siehe hierzu auch Baustelleneinrichtungsplan. Die umliegenden befestigten Flächen sind zu schützen, bzw. nach Beschädigungen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Angaben zur Ausführung: Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für seine Gewerke vorzusehen, um jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolge- unternehmungen, auszuschließen. Der AN trägt diesbezüglich die volle Verantwortung und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören insbesondere: - Schutz angrenzender Bauteile - Schutz benachbarter Gebäude, Einrichtungen und Bepflanzungen - Schutz gegen Witterungseinflüsse jeglicher Art - Schutz vor Feuer und Funkenflug bei Schweiß-, Löt- und sonstigen Umgang mit brandverursachenden Arbeiten (auch ausreichender Langzeitschutz). Schäden, die durch die Leistungen und Arbeiten des AN entstehen, sind im vollen Umfang vom AN zu tragen. Die Schuttbeseitigung bzw. das Aufräumen und Säubern der Baustelle hat durch den AN arbeitstäglich zu erfolgen, zusätzlich regelmäßig mind. 1 x wöchentlich am Wochenende sowie nach Aufforderung durch die BL hat eine gründlichere Wochenendreinigung zu erfolgen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine einmalige Aufforderung des AG, diese vertragliche Nebenleistung innerhalb von 3 Tagen zu erbringen. Nach Verstreichen der Frist ist der AG ohne weitere Aufforderung berechtigt, die Baustelle von einer Fremdfirma auf Kosten des AN aufräumen und reinigen zu lassen. Der Bauherr legt Wert auf eine saubere und ordentliche Baustelle. Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen: Im Einwirkungsbereich der Baustelle befinden sich Wohnhäuser sowie eine Schule. Die geforderten Immissionsrichtwert sind entsprechend einzuhalten. Allgemeine Leistungs- und Ausführungsgrundlagen Allgemeine Angaben Die Baustellensituation kann während der Kalkulationszeit jederzeit besichtigt werden. Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen. Sämtliche Angebotspreise sind als fix und fertige Leistung anzusehen und beinhalten insbesondere die Anlieferung des Materials, die fachgerechte Verarbeitung und die Schuttentsorgung, außer wenn in den Positionen ausdrücklich etwas anderes verlangt wird. Alle anzubietenden Leistungen umfassen die Lieferung der erforderlichen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und - soweit erforderlich - Zwischenlagern auf der Baustelle, den Transport bis zur Einbaustelle sowie die komplette Montage, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgegeben ist. Die Einheitspreise sind, sofern sie die gleichen Leistungen umfassen, für alle Positionen unabhängig von der Lage auf dem Grundstück, vom Gebäudebereich und von der Etage als Mittelpreis zu kalkulieren. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Ein örtliches Aufmaß und die Prüfung vorhandener Vorleistungen sind vom AN eigenverantwortlich ggfs. mit dem jeweiligen Vorunternehmer gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, ist die örtliche Bauleitung einzuschalten. Der AN hat die Leistungen so rechtzeitig zu übernehmen, dass dem AN des Vorlaufgewerkes ausreichend Zeit zur Nachbesserung bleibt. Eine Termin- verzögerung oder Schadensersatz, die durch eine nicht rechtzeitige Übernahme des Vorlaufgewerkes bedingt ist, wird nicht gewährt. Die Übernahme der Leistungen des AN mit dem Nachfolgegewerk ist ebenfalls gemeinsam durchzuführen. Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen richtet sich nach den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der VOB Teil C in allen einschlägigen Teilen, den Richtlinien sowie den Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins bei Geräten, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Landes und des Bundes, sofern im Leistungsverzeichnis keine entgegenstehenden Angaben gemacht werden. Ansonsten gelten die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Vorlieferanten für alle Materialien. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Arbeiten keine Abfälle und Flüssigkeiten in die bestehenden Abläufe gespült werden bzw. in vorhandene Müllbehälter entsorgt werden. Die Einheitspreise gelten auch bei verlängerter Bauzeit bis zur Beendigung der Leistungen. In der Regel werden 1 x wöchentlich Baustellenbesprechungen abgehalten. Der AN oder sein bevollmächtigter (deutsch sprechender) Vertreter haben ohne besondere Vergütung an diesen Besprechungen teilzunehmen. Die Protokolle dieser Besprechungen sind rechtsverbindlich. Teil- und Fertigungstermine sind, wenn im Bauvertrag nicht anders beschrieben, durch vorläufige Teamkoordination der Bauleitung bzw. durch einen fixierten Terminplan gegeben. Bautagesberichte sind zu führen und einmal wöchentlich der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Der Auftragnehmer hat zur Abwicklung des Bauvorhabens einen fachkundigen und zuverlässigen,  bevollmächtigten, deutschsprachigen Vertreter zu benennen, der auf der Baustelle vor Ort tätig ist. Es ist sicher zu stellen, dass auf der Baustelle ständig deutsch sprechendes Personal vorhanden ist, das die Anweisungen und Fragen der Bauleitung versteht, befolgen bzw. beantworten kann. Personal, mit dem eine ausreichende Kommunikation nicht möglich ist, darf auf der Baustelle allein nicht eingesetzt werden. Mehrmalige, zeitlich verschiedene Arbeitseinsätze entsprechend dem Baufortschritt und den Forderungen der Bauleitung sind miteinzukalkulieren. Die Ausführung muss sich weitgehend den Baufortschritt anpassen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine genaue und zuverlässige Terminabsprache und Abstimmung mit allen Beteiligten erforderlich. Eine besondere Vergütung für dadurch etwa erforderliche Unterbrechungen, Behinderungen usw. erfolgt nicht. Stoffe und Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller müssen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Bei Materialien, Oberflächenstrukturen und Farben ist rechtzeitig vor Her- stellungs- bzw. Bestellbeginn die schriftliche Zustimmung des AG, soweit noch nicht vorher festgelegt, einzuholen. Muster sind in ausreichender Menge und Größe auf Verlangen dem AG vorzulegen. Werden Bauteile eingebaut, bei denen keine Zustimmung vorliegt, kann der  AG auf Kosten des AN den Ausbau dieser Bauteile verlangen. Folgeschäden gehen zu Lasten des AN. Umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe dürfen von AN grundsätzlich nicht verwendet werden. Für die Auswahl und die Verarbeitung der angebotenen Baustoffe sind insbesondere folgende Richtlinien und Empfehlungen zu beachten: - Verordnung über gefährliche Stoffe - Gefahrenstoffverordnung - Gefahrstoff - Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft -   GISBAU Ist der Einsatz von Gefahrstoffen (wie zum Beispiel mineralfaser-, oder lösungsmittelhaltige Baustoffe) nicht zu umgehen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefährdung der mittelbar Betroffenen ausschließt. Diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzlich hat der AN unter Einbeziehung der BL soweit erforderlich das Einverständnis der zuständigen Behörden schriftlich einzuholen und alle Auflagen zuverlässig einzuhalten. Diese Regelung gilt auch für den Schutz von Boden und Grundwasser bei der eventuellen Lagerung von Treibstoffen auf dem Baugrundstück. Ausführungsunterlagen des AG Ausführungspläne werden dem AN in digitaler Ausführung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Vervielfältigungen sind vom AN auf eigene Kosten herzustellen.
ZTV-ALLGEMEIN
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BESCHREIBUNG Die Erschließung der Baustelle erfolgt übereine im Vorfeld der Rohbau- arbeiten erstellten Erschließungsstraße (Unterbau ohne Asphaltschichten). Die Aufstellflächen für die Baustelleneinrichtung, bzw. Materiallagerung werden durch die örtliche Bauüberwachung zugewiesen. Es wird durch den Bauherren keine Baustelleinrichtung außerhalb und innerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Für das Anbringen von Werbeplanen, Werbetafeln, Eigen- und Fremdwerbung jedweder Art ist eine Genehmigung mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Nicht genehmigte Werbung wird auf Kosten des Verursachers beseitigt und entsorgt! Für Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind die einschlägigen DIN-/DIN-EN-Vorschriften, der Stand der Technik, bauaufsichtliche Zulassungen sowie die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers  mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften, zu beachten und einzuhalten. Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind neben diesem Leistungsverzeichnis folgende Unterlagen und Informationen: - beiliegende Pläne - Ortsbesichtigung LEISTUNGSVERZEICHNIS Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart. Sämtliche Leistungen des AN verstehen sich einschließlich eventueller Erschwernisse durch eigene oder bauseitig verlegte Einbauten. NACHUNTERNEHMER Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 8 (1) Satz 2 einzuholen. Der Hauptunternehmer ist Vertragspartner des Auftraggebers; der Nachunternehmer steht zum Auftraggeber in keinem Vertragsverhältnis. BELEUCHTUNG Eine Grundbaubeleuchtung der Fluchtwege und Treppenhäuser ist bauseitigvorhanden (Rohbauarbeiten, Teil technische Gewerke Rohbau). Darüberhinaus gehende Beleuchtung nach Wahl des AN ist in die EP einzu- kalkulieren. SANITÄRE ANLAGEN Sanitäranlagen werden durch die Rohbaufirma als Sanitärcontainer zur Verfügung gestellt. Sollten durch jeweiligen Auftragnehmer weitere zusätzliche sanitäre Anlagen benötigt werden, sind diese, wie die sonstige Baustelleneinrichtung, in die Einheitspreise einzukalkulieren. BAUTAGEBERICHTE Der AN ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und der örtlichen BÜ täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass diese mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die Bautagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten sowie Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. KOORDINATIONSPFLICHT Der AN hat mit den angrenzenden Gewerken seiner Leistung eine enge Koordinationspflicht auszuüben. BAUSTELLENABLAUF Die Beeinträchtigung des gesamten Umfeldes der Baustelle sind auf das absolute Minimum zu beschränken.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Vorbemerkungen Allgemein ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN PLANUNGSSTAND / GRUNDLAGEN Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenkoten sowie Angaben der Bauleitung sind genau einzuhalten. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. VORGABEN UND PRÜFPFLICHT Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN den AG schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. PRÜFUNGEN / ZULASSUNGEN Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien sind ohne gesonderte Aufforderung vorzulegen. Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind bis zur Abnahme und eigenverantwortlich durch den AN zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden. UMWELTSCHUTZ Umweltschutzbedingungen sind einzuhalten, insbesondere solche, die den Gewässerschutz, die Luftreinhaltung und den Lärmschutz betreffen. Es dürfen nur Baustoffe und Materialien verarbeitet und eingebaut werden, die die Gesundheit und das Wohlbefinden nicht oder nur ein einem unvermeidbaren Maß beeinträchtigen sowie umweltschonend beseitigt werden können. Materialien mit Asbest und sonstige amtlich nachgewiesene, gesundheits- und umweltgefährdende Produkte sind ausgeschlossen. BAUSTELLENEINRICHTUNG Das Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, während des Leistungszeitraums des AN, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in gesonderten Positionen beschrieben. Für die Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, sowie den Transport innerhalb aller Geschosse zu den Verarbeitungsstellen. Gesonderte Einbringöffnungen sind nicht vorhanden. Falls Schrägaufzüge oder ähnliches verwendet werden sollen, ist dies in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die vom AG zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze und Zufahrts- wege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen. BAUABLAUF UND BAUAUSFÜHRUNG Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende deutsch- sprachige Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist. Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zu- stimmung des AG erfolgen. Sollten Mängel festgestellt werden sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben. SIGEKO UND UNFALLVERHÜTUNG Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim AN. Der AN muss Ersthelfer benennen. Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. VERSCHMUTZUNG UND BESCHÄDIGUNGEN Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk ist umsichtig vorzugehen. Die Arbeit anderer Handwerker ist bei der Ausführung vor Schäden und Verschmutzung sorgfältig zu schützen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Die Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der Auftragnehmer mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. GERÜSTE Gerüste für die Leistungen der Rohbaufirma für die eigenen Arbeiten sind Nebenleistungen, siehe auch Vorbemerkung Gerüstbau. ARBEITSSICHERHEIT Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle durch den AN vor- und einzuhalten. Das Personal des AN muss für die Ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ver- stoßen oder den Anweisungen des AG oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. RAUSCHMITTELMISSBRAUCH Der AN hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der AG behält sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN DES AG Ausführungspläne werden dem AN digital sowie 1-fach in Papierform unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Vervielfältigungen sind vom AN auf eigene Kosten herzustellen. HERSTELLEN VON ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN Der AN hat nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen und zur Genehmigung bei der Bauleitung vorzulegen: -Werkstattzeichnungen Fertigteile (Treppe, evtl. Halbfertigteildecken, im    LV als Ortbetondecken beschrieben) nach gesonderter Position NACHTRAGSANGEBOTE Für nicht im Angebot enthaltene oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig unaufgefordert Nachtragsangebote einzureichen. Bei Nachtragsangeboten ist aus jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen, aus der Material, Geräte- und Lohnkosten sowie Mittellohn und Zuschläge ersichtlich sind. Diese muss vorgelegt werden. Die Vertragsbestimmungen gelten ebenso für die Nachträge (Nachlässe, Skonto etc.)
Vorbemerkungen Allgemein
Angebots- und Vertragsbedingungen ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOB, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, ohne dass jedoch dieser Teil A Vertragsbestandteil wird; ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Anwendung besteht nicht. Geschäfts-,  Liefer- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, dass diese vom AG schriftlich bestätigt werden. Die Zuschlags- und Bindefrist ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden (§ 145, 151 BGB) Aufgrund des Zuschlages ist der Bieter zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet. Vertragsbestandteile sind in der nachfolgenden Reihenfolge, Rangordnung absteigend: Die für die Baudurchführung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen. Die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, das Leistungsverzeichnis und die zur Ausführung freigegebenen Werk- und Detailpläne in der jeweils neuesten Fassung. Der AN wird die Pläne unverzüglich prüfen und       eventuelle Bedenken schriftlich vortragen. Die zwischen dem AG und AN getroffenen Vereinbarungen. (z. B. im       Vergabegespräch, Bauvertrag) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bau-       leistungen VOB Teil B, jeweils neueste Ausgabe. Die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen, VOB Teil C       jeweils neueste Ausgabe. für die einschlägigen technischen Gewerke die       VOL im Sinne dieser Vertragsbestimmungen. Das BGB, insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kauf-       vertrag Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, z.B. Normen und Richtlinien der Deutschen Industrie und deren Ausschüsse. UNKLARHEITEN IN DEN VERGABEUNTERLAGEN Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar- heiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich, per E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Ausführung vom AG schriftlich genehmigt worden sind. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Fertigung einzureichen, soweit nicht anderes vereinbart wird. Diese müssen außer den Angaben nach § 15, Nr. 3 der VOB, Teil B die Baustelle, das Datum, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskraft, die Art der Leistung und die Gerätekenngrößen enthalten, bei Fuhrleistungen die Fahrzeugart (z. B. Kipper und die Nutzlast). Eine Fertigung der Stundenlohnzettel erhält der AN nach Prüfung als Beleg für die Stundenlohnrechnung zurück. Der AN hat die Stundenlohnzettel in zweifacher Fertigung am Tag der Ausführung der Leistung zur Bestätigung beim Bauherrn oder dessen bevollmächtigten Vertreter einzureichen. JOUR-FIXE-TERMINE: Der Bauleiter oder ein Bevollmächtigter des AN hat verbindlich an den wöchentlichen Jour-fixe-Terminen teilzunehmen. BAUSTELLENRÄUMUNG Unmittelbar nach Abschluss seiner vertraglichen Leistungen hat der AN die Baustelle zu räumen und im sauberen Zustand zu hinterlassen. Vom AN verursachter Bauschutt sowie Abfälle sind abzutransportieren. BAUWASSER UND BAUSTROM/BAUWESENVERSICHERUNG Es werden vom Bauherren keine Abzüge für Bauwasser, Baustrom und Bauwesenversicherung von der Bruttoschlussrechnungssumme vorgenommen. HAUSRECHT Das Hausrecht auf der Baustelle wird vom AG zusammen mit der Objektüberwachung ausgeübt.
Angebots- und Vertragsbedingungen
Hinweis Planlieferung Hinweis Planlieferung Von der Ausführungsfirma zu liefernde Pläne (Werkzeichnungen/Technische Unterlagen) sind immer in Papierform und parallel digital (pdf + dwg- Format) an das Architekturbüro zu übermitteln.
Hinweis Planlieferung
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung, mind. 3 Tage vor Arbeitsbeginn unter Berücksichtigung des SIGE-Plans einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor, dieser wird entsprechend bei für den Baustelleneinrichtungsplan relevanten Änderungen vom AN fortgeschrieben, Übergabe digital im Datenformat DWG.
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan
Standardbesch Lärmsch. Lageplan Standardbesch Lärmsch. Lageplan Der Leistungsbeschreibung ist ein Lageplan mit der Darstellung der geplanten Baumaßnahme, der für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen, der Zufahrt und der Umgebungsbedingungen beigefügt, Maßstab des Lageplanes M 1:500 als Nachweis hat der AN vor Beginn der Ausführung einen Baustelleneinrichtungsplan mit Auflistung aller für den Einsatz geplanten Maschinen mit deren Typbezeichnungen und den zugehörigen Emissionswerten, angegeben als Schallleistungspegel, vorzulegen.
Standardbesch Lärmsch. Lageplan
Standardbeschreibung Leitungen, Kanäle etc. Standardbeschreibung Leitungen, Kanäle etc. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Standardbeschreibung Leitungen, Kanäle etc.
Vorbemerkung Gerüst = Nebenleistung, Traggerüste Klasse B Vorbemerkung Gerüst = Nebenleistung, Traggerüste Klasse B Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A nach DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung, Entwurf", soweit diese Gerüste für die eigenen Leistungen erforderlich sind, stellen gemäß VOB/Teil C DIN 18330 eine Nebenleistung dar, und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Geschosshöhe im Erdgeschoss beträgt im nordöstlichen Teil 3,65 m. Die Spannweiten von Decken betragen teilweise mehr als 6,00 m. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Traggerüste der Bemessungsklasse B sind als Zulagepositionen zu den Deckenim Leistungsverzeichnis vorhanden. Alle sonstigen evtl. erforderlichen Traggerüste der Klasse B sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Fassadengerüst wird erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Abschluss der Rohbauarbeiten) gestellt.
Vorbemerkung Gerüst = Nebenleistung, Traggerüste Klasse B
Vorbemerkung Leerohrarbeiten / Verlegearbeiten Elektro Vorbemerkung Leerohrarbeiten / Verlegearbeiten Elektro Die den Rohbau betreffenden Leerrohr- und sonstige Verlegearbeiten (Leerrohre in Decken und Stahlbetonwänden etc.) erfolgen durch die Rohbaufirma, bzw. dessen Subunternehmer. Die Mengen, Durchmesser etc. sind im LV-Teil: Technische Gewerke Rohbauarbeiten enthalten. Die Verlegung sämtlicher Leerrohre etc. erfolgen in Absprache mit der Bauleitung Elektroplanung, sowie der Bauleitung Hochbau.
Vorbemerkung Leerohrarbeiten / Verlegearbeiten Elektro
Vorbemerkung Blitzschutzarbeiten Vorbemerkung Blitzschutzarbeiten Alle für die Rohbauarbeiten erforderlichen Blitzschutzarbeiten, wie Verlegung von Erdungsleitungen etc. in der Bodenplatte, den Frostschürzen und falls erforderlich Stahlbetonwänden, sowie Verlegung der Ringerder um das Gebäude erfolgen nach Planung Elektrofachplaner durch die Rohbaufirma bzw. dessen Subunternehmer. Die Mengen, lfdm Erder, Ringerder, Anschlussfahnen etc. sind im LV-Teil: Technische Gewerke Rohbauarbeiten (Blitzschutz und Erdung) enthalten. Die Verlegung erfolgt in Absprache mit der Bauleitung Elektroplanung, sowie der Bauleitung Hochbau.
Vorbemerkung Blitzschutzarbeiten
Vorbemerkung Analyse schadstoffbelastetes Erdreich liegt nicht bei Vorbemerkung Analyse schadstoffbelastetes Erdreich liegt nicht bei Eine Analyse über die genauen Schadstoffe im belasteten Erdreich liegt zum Ausschreibungszeitpunkt nicht vor. Die Entsorgungskosten sind gemäß den Abfallschlüsseln DK0, DKI, DKII, wie in den Positionstexten beschrieben, zu kalkulieren. Gemäß Bodengutachten kommt voraussichtlich DK0 Erdaushub zur Entsorgung. Die Beprobung erfolgt nach erfolgter Schürfe bzw. Haufwerksbildung von Teilaushubmengen vor Ort.
Vorbemerkung Analyse schadstoffbelastetes Erdreich liegt nicht bei
Vorbemerkung: Schützen von Schächten Vorbemerkung: Schützen von Schächten Schächte/Schachtdeckel sind während der Bauzeit mit geeigneten Mitteln nach Wahl des AN zu schützen.
Vorbemerkung: Schützen von Schächten
Kumulative Rechnungsstellung Vorbemerkung kumulative Rechnungsstellung Rechnungen sind nach der ersten Teilrechnung stets kumulativ zu erstellen.
Kumulative Rechnungsstellung
Vorbemerkung Baustrom Vorbemerkung Baustrom Der Baustromanschluss wird durch die Elektrofirma im Zeitraum der sonstigen Baustelleneinrichtung errichtet und während der Bauzeit unterhalten. Der Baustrom wird dem AN vom Bauherren unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkung Baustrom
Vorbemerkung Bauwasser Vorbemerkung Bauwasser Das Bauwasser wird durch die Installationsfirma im Zeitraum der sonstigen Baustelleneinrichtung errichtet und während der Bauzeit unterhalten Das Bauwasser wird dem AN vom Bauherren unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkung Bauwasser
Vorbemerkung Bauwesenversicherung Vorbemerkung Bauwesenversicherung Für die vom Bauherren abgeschlossene Bauwesenversicherung werden keine Abzüge von der Bruttoschlussrechnungssumme des AN vorgenommen.
Vorbemerkung Bauwesenversicherung
Vorbemerkung Betonierabschnitte Decken Vorbemerkung Betonierabschnitte Decken Auf Grund der Größe des Objektes sind bei den Decken voraussichtlich teilweise mehrere Betonierabschnitte erforderlich. Die Planung der Betonierabschnitte bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Alle hierzu erforderlichen zusätzliche Maßnahmen wie verlorene Schalungen, Schalungen bei durchlaufender Bewehrung etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben!
Vorbemerkung Betonierabschnitte Decken
Hinweis Betonierabschnitte Bodenplatte Hinweis Betonierabschnitte Bodenplatte: Die Bodenplatte soll gemäß Statik nicht mit planmäßigen Fugen ausgeführt werden (Radon-Schutz). Erforderliche Betonierabschnitte aus arbeitstechnischen Gründen sind mit dem Statiker in der Ausführung abzustimmen. Alle hierzu erforderlichen zusätzliche Maßnahmen wie verlorene Schalungen, Schalungen bei durchlaufender Bewehrung etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben! Ebenso das wasserdichte (und radondichte) verschließen der Fugen mit Quelldichtungen oder auf die Fuge geklebte Dichtung.
Hinweis Betonierabschnitte Bodenplatte
Bilder Baugelände: Bilder Baugelände: Bestehende Zufahrt:
Bilder Baugelände:
Ausschnitt Lageplan: Ausschnitt Lageplan:
Ausschnitt Lageplan:
1 TITEL 1 - ROHBAUARBEITEN
1
TITEL 1 - ROHBAUARBEITEN
1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.02 NOTABDICHTUNG FLÄCHDÄCHER
1.02
NOTABDICHTUNG FLÄCHDÄCHER
1.03 ERDARBEITEN / UNTERBAU GRÜNDUNG
1.03
ERDARBEITEN / UNTERBAU GRÜNDUNG
1.04 ERDARBEITEN WASSER/ABWASSER/ELEKTRO
1.04
ERDARBEITEN WASSER/ABWASSER/ELEKTRO
1.05 ENTSORGUNG ERDREICH
1.05
ENTSORGUNG ERDREICH
1.06 UNTERBAU / PLANUM / AUFFÜLLUNGEN
1.06
UNTERBAU / PLANUM / AUFFÜLLUNGEN
1.07 WASSERHALTUNG
1.07
WASSERHALTUNG
1.08 DRÄNAGE
1.08
DRÄNAGE
1.09 ABDICHTUNGSARBEITEN / PERIMETERDÄMMUNG
1.09
ABDICHTUNGSARBEITEN / PERIMETERDÄMMUNG
1.10 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
1.10
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
1.11 TREPPENANLAGE EG-OG - BETONFERTIGTEILE
1.11
TREPPENANLAGE EG-OG - BETONFERTIGTEILE
1.12 BEWEHRUNG UND EINBAUTEILE
1.12
BEWEHRUNG UND EINBAUTEILE
1.13 KERNBOHRUNGEN STAHLBETON
1.13
KERNBOHRUNGEN STAHLBETON
1.14 MAUERARBEITEN
1.14
MAUERARBEITEN
1.15 INNENPUTZ- UND MALERARBEITEN TECHNIKRÄUME ERDGESCHOSS
1.15
INNENPUTZ- UND MALERARBEITEN TECHNIKRÄUME ERDGESCHOSS
2 TITEL 2 - TECHNISCHE GEWERKE ROHBAUARBEITEN ELEKTRO/BLITZSCHUTZ
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TITEL 2 - TECHNISCHE GEWERKE ROHBAUARBEITEN ELEKTRO/BLITZSCHUTZ
2.01 ERDUNGSANLAGE
2.01
ERDUNGSANLAGE
2.02 BAUSTROMVERSORGUNGN/BAUBELEUCHTUNG
2.02
BAUSTROMVERSORGUNGN/BAUBELEUCHTUNG
2.03 ELEKTROVERSORGUNG
2.03
ELEKTROVERSORGUNG
2.04 BETONEINLEGEARBEITEN
2.04
BETONEINLEGEARBEITEN
2.05 EINBAUTEILE FÜR FÖRDERTECHNIK
2.05
EINBAUTEILE FÜR FÖRDERTECHNIK
3 TITEL 3 - TECHNISCHE GEWERKE - GRUNDLEITUNGEN/ SCHÄCHTE/SONSTIGES
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TITEL 3 - TECHNISCHE GEWERKE - GRUNDLEITUNGEN/ SCHÄCHTE/SONSTIGES
3.01 SCHMUTZ- UND REGENWASSERLEITUNGEN UND ZUBEHÖR
3.01
SCHMUTZ- UND REGENWASSERLEITUNGEN UND ZUBEHÖR
3.02 BODENABLÄUFE UND ZUBEHÖR
3.02
BODENABLÄUFE UND ZUBEHÖR
3.03 SCHACHTANLAGEN
3.03
SCHACHTANLAGEN
3.04 NEBENARBEITEN UND SONSTIGES
3.04
NEBENARBEITEN UND SONSTIGES
4 SANITÄRINSTALLATION
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SANITÄRINSTALLATION
4.01 TRINKWASSERLEITUNGEN, ARMATUREN UND ZUBEHÖR
4.01
TRINKWASSERLEITUNGEN, ARMATUREN UND ZUBEHÖR
4.02 KERNBOHRUNGEN UND DURCHBRUCHSARBEITEN
4.02
KERNBOHRUNGEN UND DURCHBRUCHSARBEITEN
4.03 ALLGEMEINARBEITEN
4.03
ALLGEMEINARBEITEN
5 TITEL 4 - DOKUMENTATION ROHBAUARBEITEN / SONSTIGES
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TITEL 4 - DOKUMENTATION ROHBAUARBEITEN / SONSTIGES
5.01 DOKUMENTATION / SONSTIGES
5.01
DOKUMENTATION / SONSTIGES
6 TITEL 5 - STUNDENLOHNARBEITEN
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TITEL 5 - STUNDENLOHNARBEITEN
6.01 STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
6.01
STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
Anlagen Das Leistungsverzeichnis umfasst: - Leistungsbeschreibung (Seiten 1 - 171 inkl. Inhaltsverzeichnis) Dem Leistungsverzeichnis liegen bei: - Formblätter VHB - Pläne (PDF-Format) - Baustelleneinrichtungskonzept - Bauzeitenplan/Terminplan - Statikpläne (PDF-Format) - Brandschutznachweis - Bodengutachten
Anlagen