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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Baubeschreibung gemäß DIN 18299 VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB C, DIN 18299. Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben.
0.0 ALLGEMEIN
Auf dem östlichen Teil des zu bebauenden Grundstücks Auguste-Viktoria-Alle 16c befindet sich das Jugendzentrum LAIV in einer ehemaligen Gartenarbeiterbaracke. Der Bestandsbau soll ersetzt werden durch einen Neubau, der neben dem Jugendzentrum auch ein Stadtteilzentrum aufnimmt.
Das bestehende Gebäude wird bis zur Fertigstellung des Neubaus weiter betrieben und danach abgebrochen.
Der 2-geschossige, teilunterkellerte Neubau wird auf dem westlichen Grundstücksteil errichtet.
Auftraggeber:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Teichstraße 65
13407 Berlin
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Standort:
Auguste-Viktoria-Allee 16c
13403 Berlin
Lage und Gelände
Eigentümer des Grundstücks ist das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Das Grundstück grenzt im Osten an die Brandwand eines Gewerbebetriebes,im Norden an ein Spielplatz- und Kleingartengelände und im Westen an einen Unterhaltungsweg- Westlich des Weges befindet sich die denkmalgeschützte Segenskirche.
Südlich verläuft die Auguste-Viktoria-Allee, über die das Baugrundstücks erschlossen wird.
Das Baufeld für den Neubau befindet sich auf dem westlichen Teil des Grundstücks auf einer annähernd quadratischen Fläche von ca. 2.400 m².
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen zusätzlich zum Baufeld eine Fläche südlich des Bestandsgebäudes sowie ein Teilbereich des Gehweges zur Verfügung.
Auf dem Baufeld befinden sich mehrere Bäume, die die Nutzung als BE-Fläche einschränken.
Die Baustelleneinrichtungsfläche ist zweigeteilt: Im Osten besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit zur Aufstellung von Containern bzw. zum Abstellen von Transportern.
Im westlichen Bereich besteht die Möglichkeit der Anlieferung durch größere Fahrzeuge sowie der Aufstellung eines Kranes.
Das Gelände ist weitgehend eben.
Bauzaun
Das Baugelände wird mit einem Bauzaun abgetrennt (AN Baustelleneinrichtung). Die Zufahrt erfolgt über zwei verschließbare Tore. Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Zufahrt
Zur Baustelle bestehen zwei Zufahrtsmöglichkeiten:
Für den allgemeinen Baustellenbetrieb erfolgt die Zufahrt über die bestehende Zufahrt an der süd-östlichen Grundstücksecke. Diese wird auch vom Jugendzentrum und dem benachbarten Gewerbebetrieb genutzt.
Für größere Transporte erfolgt die Zufahrt an der süd-westlichen Grundstücksecke.
Innerhalb des Bauzaunes besteht eine Rückstoß- bzw. Wendemöglichkeit nur für kleinere Fahrzeuge.
Die Zufahrtsmöglichkeiten auf das Gelände sind im Lageplan Baustelleneinrichtung dargestellt.
WICHTIG: Aufgrund der direkten Nähe zum Jugendzentrum darf die Zufahrt von Baufahrzeugen nur mit Einweisung erfolgen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Der Betrieb des Jugendzentrums wird während der Bauzeit fortgesetzt. Die Lärmbelastungen durch die Baustelle sind möglichst gering zu halten.
Die Bauausführung erfolgt während der üblichen Arbeitszeiten (7:00 - 19:00 Uhr werktags).
Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme sind während der Bauarbeiten die Bestimmungen der 32. BlmSchV Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) einzuhalten. Danach dürfen geräuschintensive Geräte und Maschinen im Freien nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr betrieben werden.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Gebäudekennzahlen Neubau
Die Fläche innerhalb des Bauzaunes = ca. 3.000 qm
Überbaute Fläche= ca. 720 qm
Bruttogeschossfläche= ca. 1.700 qm
Länge des Gebäudes= ca. 34,15 m
Breite des Gebäudes= ca. 30,25 m
Höhe über Gelände= 10,50 m (Hochpunkt OK Attika)
Dachneigung= 4,5 Grad, diagonal zum Grundriss
Anzahl Geschosse= 2 Geschosse (EG, OG), teilunterkellert
Geschosshöhe= EG 4,20 m, OG:3,20 m - 5,30 m, UG: 2,90 m
Bruttorauminhalt BRI= ca. 7.200 m3
Baunull (OKFF EG)= 37,77 m ü. NHN
Grundwasser (zeHGW)= 34,70 m ü. NHN
Konstruktion Neubau
Das geplante Gebäude ist teilunterkellert. Flachgründung, im EG mit Frostschürzen, Gründungstiefe Aufzugsunterfahrt ca. -4,50 m ab Baunull. Gründungstiefe UG ca. -3,30 m ab Baunull. Gründungstiefe Frostschürzen EG ca. -1,00 m ab Baunull.
UG, Bodenplatte, Teilbereich des EG und aussteifende Kerne als Stahlbetonmassivbau.
Zweigeschossiges Gebäude aus zwei verschränkten Riegeln mit leicht geneigtem Flachdach als konstruktiver Holzbau in Holz-Massiv bzw. Skelettbauweise.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Bauzaun und Zufahrt
Siehe Punkt 01.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Bei der Zufahrt zum Baugelände ist zu beachten, dass es in Stoßzeiten zu Behinderung durch den Allgemeinen Verkehr kommen kann.
Verkehrsführung, und Verkehrsicherung
Innerhalb des Bauzaunes befinden sich befestigte Flächen, siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt auf dem gesamten Baustellengelände 10 km/h. Auf dem Baugelände, sowie auf den angrenzenden Verkehrsflächen gilt die StVo (Straßenverkehrsordnung). Der Verkehr in den nicht für diese Baumaßnahme gesperrten Bereichen darf nicht behindert werden.
Größere Anlieferungen, die zu einer Störung des Verkehrs führen können, sind zwei Wochen im Voraus anzumelden. Entsprechende Freigaben und Absicherungsmaßnahmen sind im Vorfeld mit der Verkehrsaufsicht abzuklären.
Die Andienung der Lagerflächen mittels Lastzug (Gliederzug) ist über die westliche Zufahrt möglich und vorab mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Beschädigungen öffentlicher Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Das Verunreinigen der öffentlichen und halböffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollten dennoch Verunreinigungen entstehen, so sind diese unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen.
Parkplätze
Parkplätze im Bereich der Baustelle sind begrenzt vorhanden. Das Parken vor Ort von deutlich gekennzeichneten Firmenfahrzeugen ist vorab mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Das Parken und Abstellen von Privatfahrzeugen ist nicht zulässig.
In fußläufiger Nähe zum Baufeld sind Bushaltestellen des örtlichen Nahverkehrs zu erreichen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Die im BE-Plan ausgewiesenen Zufahrten und Baustraßen sind permanent freizuhalten.
Die Zugänge zu den angrenzenden Gebäuden und Einrichtungen sind ebenfalls ständig frei zu halten. Alle Aktivitäten sind so zu planen, dass der Anliegerverkehr nicht gestört wird. Lagerung von Baustoffen und Materialien ausschließlich auf zugewiesenen Lagerflächen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.
Der AG stellt in begrenztem Umfang Flächen zur Errichtung der Baustelleneinrichtung und als Lagerplatz zur Verfügung.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Für die Einbringung von Material stehen zwei Zugänge im EG zur Verfügung. Der Transport in das OG und UG erfolgt händisch über die beiden Treppenhäuser.
Zusätzlich steht eine Einbringöffnung von ca. 2,0 x 2,0 m im OG an der Westfassade zur Verfügung.
Transporteinrichtungen
Kran- , Hebe- und Förderanlagen stehen seitens des AG nicht zur Verfügung.
Erforderliche Mobilkranstandorte für zeitlich begrenzte Einsätze sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Ein möglicher Kranstandort ist im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Die Wahl und Planung der Krananlagen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des AN und sind mit der Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen. Die Belastung durch den Kran ist auf den vorhandenen Boden abzustimmen und die Fundamentierung bzw. die Standsicherheit des Kranes ist statisch nachzuweisen.
Die Bereitstellung und das Vorhalten sämtlicher Geräte, Hebezeuge und Maschinen für die eigenen Arbeiten, d.h. für den An- und Abtransport von Material und für Montage und Transport von bzw. zur Einbaustelle, sowie aller sonstigen Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Erforderliche Straßenabsperrungen und Sicherungsmaßnahmen einschließlich Einholung von Genehmigungen sind vom AN mit einem Vorlauf von drei Kalenderwochen mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Anfallende Gebühren werden vom AG übernommen.
Gerüste und Umwehrungen
Bis zur Fertigstellung des Rohbaus (d.h. Stahlbetonkerne und konstruktiver Holzbau bis OK Attika) werden bauseitig keine Gerüste gestellt.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und konstruktiven Holzbaus werden Fassadengerüste mit Treppenaufgängen für die Ausführung der Fenster-, Fassaden-, und Dacharbeiten zur Verfügung gestellt (AN Gerüstbau).
Die Gerüsttreppen werden in der erforderlichen Breiten- und Lastklasse ausgeführt.
Darüber hinaus werden durch den AG keine weiteren Gerüste oder Hebezeuge bereitgestellt, die durch den AN mitbenutzt werden können.
Alle Gerüste für Betonarbeiten und den konstruktiven Holzbau zur eigenen Benutzung sind gemäß VOB (DIN 18331 bzw. DIN 18334) als Nebenleistung zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Baustromversorgung
Eine Anschlussmöglichkeit für Baustrom wird bauseitig zur Verfügung gestellt (AN Baustrom und Baubeleuchtung). Lage der Baustromhauptverteiler gemäß Baustelleneinrichtungsplan.
Der Hauptverteiler hat eine Anschlussleistung von 173 kVA.
Über die Baustelle verteilt werden 3 Verteiler (Anschlussleistung 55 kVA) mit steckerfertigen Anschlüssen 1x CEE-Steckdose 63A, 2x CEE-Steckdose 32A, 2x CEE-Steckdose 16A, 6x Schuko-Steckdose aufgestellt, die allen Gewerken zur Verfügung stehen.
Kleine Steckdosenverteiler hat jeder AN eigenverantwortlich für seinen Gerätebetrieb zu besorgen, es dürfen nur geprüfte Kabel und Verteiler eingesetzt werden.
Die Bereitstellung und das Vorhalten eines separaten Kranverteilers für die Versorgung eines eventuellen Krans ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet
Eigene Anlagen sind gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen zu errichten und in den vorbeschriebenen Zeitabständen nach UV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zu überprüfen. Im Preis inbegriffen sind die notwendigen Antragstellungen und Prüfgebühren.
Baubeleuchtung
Eine allgemeine Baustellenbeleuchtung von Fluchtwegen wird bauseitig (AN Baustrom und Baubeleuchtung) hergestellt, d.h. im Gebäude werden die Flure und Treppenhäuser mit einer Baubeleuchtung ausgestattet. Für die nötige Beleuchtung der weiteren Räume hat der AN während seiner Tätigkeit in diesen Räumen eigenständig Sorge zu tragen.
Bauwasserversorgung
Eine Anschlussmöglichkeit für Bauwasser wird zur Verfügung gestellt, Lage gemäß Baustelleneinrichtungsplan.
Der Bauwasseranschluss wird vom AN Baustelleneinrichtung hergestellt, vorgehalten und betrieben und steht den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung.
Der Bauwasseranschluss dient zum Anschluss des Sanitärcontainers und wird mit Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser hergestellt.
Bauabwasser
Es dürfen keine Abwässer in den Boden geleitet werden.
Es ist untersagt, Zement-, Gips-, Putzschlämme und Farbreste in die Abläufe innerhalb und außerhalb der Gebäude zu entsorgen. Abwässer und Bohrwässer sind einschließlich Schlämme unverzüglich aufzunehmen und rückstandslos zu entfernen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Unterhalten der Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen sind Nebenleistungen gemäß VOB C DIN 18 299.
Das Baugelände wird durch den AN Baustelleneinrichtung mit einem Bauzaun gesichert. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare Tore. Die Tore werden von jedem AN nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an Wochenenden und Feiertagen. Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigenen Sicherungsmaßnahmen.
Von Seiten des AG werden keine Tagesunterkünfte und Lagerräume zur Verfügung gestellt. Sofern erforderlich, können begrenzte Materiallager- und Containerstellflächen (für Personal- /Materialcontainer) auf befestigten Flächen innerhalb des Bauzaunes zur Verfügung gestellt werden. Die Lage und der Umfang der Tagesunterkünfte und Lagerräume des AN sind mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in dem Gebäude sind nicht zugelassen.
Nicht zulässige Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt. Bestehende Zugänge sind freizuhalten.
Die örtliche Bauleitung kann jederzeit ein Um- und Abräumen der Materiallager verlangen. Dieser Aufforderung ist unverzüglich nachzukommen. Kommt der AN der mündlichen Aufforderung nicht nach, so ist die örtliche Bauleitung befugt, zu Lasten des säumigen AN diese Arbeiten durchführen zu lassen.
Der AG stellt durch den AN Baustelleneinrichtung in ausreichender Anzahl Sanitärcontainer unentgeltlich zur Verfügung.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
Bodenverhältnisse:
Oberflächennah lagernde Auffüllungen bis max. 2,40 m unter GOK inhomogen, teilweise locker gelagert, bedingt tragfähig = Homogenbereich 1
Darunter rollige Sedimente der Bodengruppe SE = Homogenbereich 2
In den Auffüllungen erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen
Grundwasserspiegel: zeHGW = +34,70 m NHN Bemessungswasserstand: +34,70 m NHN
Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt, siehe Baugrundgutachten.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen, und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen
Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Siehe beiliegendes Baugrundgutachten.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Der Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen. Einträge von Schadstoffen in den Boden sind zu verhindern. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Hierfür sind entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. das Auslegen von Planen während Betankungsvorgängen) vorzusehen. Kontaminierte Böden müssen getrennt behandelt werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist einzuhalten.
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Baustelle stets sauber gehalten wird, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden und nach Bauende die Außenanlagen entsprechend ihrem Urzustand wiederhergestellt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Minimum zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten.
Alle eingesetzten Dieselgeräte müssen mit einem Rußfilter ausgerüstet sein.
Die Umweltschutzbestimmungen sind zu befolgen. Das Gleiche gilt für die UVV/BGV des Baugewerbes. Angrenzende Gebäude werden weiter genutzt und dürfen durch die Baumaßnahme in Bezug auf Lärm- und Staubschutz nicht beeinträchtigt werden.
Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. Verpackungs-, Restmaterialien und Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu entsorgen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial nach VOB/C DIN 18299 hat von jedem Auftragnehmer arbeitstäglich zu erfolgen.
Bei der Beseitigung sind die geltenden Vorschriften des Landes bzw. der Kommune zu beachten. Grundsätzlich sind Verpackungen und Transportpaletten kostenlos gemäß Abfallbeseitigungsgesetz vom AN von der Baustelle zu entfernen. Verpackungs-, Restmaterialien sowie Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen. Abfälle sind generell in Containern zu sammeln und regelmäßig, d.h. wöchentlich fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der Bauleitung vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Für die Abfallcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren sowie Fremdeinlagerung zu vermeiden. Kosten für Abfallcontainer sowie Verpackungsmaterialien wie Big-Bags, Folienbeutel, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
Die Stellflächen von Abfallcontainern sind zwingend mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle ist eine kurze Verweildauer der Container auf der Baustelle vorzusehen/einzuplanen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Baumschutz
Innerhalb des Baufeldes befinden sich erhaltenswerte Einzelbäume. Diese werden im Rahmen der Baustelleneinrichtung durch die Stellung eines Bauzauns geschützt. Ein Abbau des Schutzzaunes ist unzulässig.
Nachbarbebauung
Der Abstand der denkmalgeschützten Segenskirche beträgt am nächstgelegenen Punkt ca. 15 m Abstand zum Neubau. Der Abstand des bestehenden Jugendzentrums beträgt am nächstgelegenen Punkt ca. 2 m Abstand zum Neubau. Angrenzende Gebäude dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Zu schützende Bereiche
Angrenzende und zu erhaltende Bauteile, wie Straßenbeläge und technische Anlagen etc. sind während der Ausführungen in ausreichendem Maße vor Beschädigungen zu schützen.
Vor Beginn der Arbeiten wird eine gemeinsame Begehung von AN und AG durchgeführt und ein gemeinsames Protokoll über den Zustand der Straßen- und Pflasterbeläge erstellt.
Beschädigungen werden über Beweissicherungsverfahren des AG dokumentiert.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehres.
Die Zufahrten der umliegenden Gebäude sind während der gesamten Bauzeit in ihrer Funktion zu erhalten.
Siehe 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Bestehende Leitungen
Der Verlauf vorhandener Anlagen wie Leitungen ist im Einzelnen nicht bekannt und im Baustelleneinrichtungsplan nur indikativ dargestellt.
Generell werden die notwendigen Schutz-, Umbau-, bzw. Rückbauarbeiten in den jeweiligen Positionen der zuständigen Gewerke beschrieben. Beim Auffinden von unerwarteten vorhandenen Leitungssystemen im Erdreich ist mit der örtlichen Objektüberwachung das weitere Vorgehen abzustimmen.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Generell werden die notwendigen Schutz-, Umbau-, bzw. Rückbauarbeiten in den jeweiligen Positionen der zuständigen Gewerke beschrieben. Beim Auffinden von unerwarteten vorhandenen Leitungssystemen im Erdreich ist mit der örtlichen Objektüberwachung das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die vorgenannten, zu schützenden Einbauten werden vor Beginn der Baumaßnahmen durch die entsprechenden Fachplaner/Gewerke markiert, soweit möglich und wenn nicht durch z.B. Erdreich verdeckt. Generell sind die Bestandsleitungspläne zu berücksichtigen und mit unerwarteten Funden ist zu rechnen.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden.
Gemäß der Gefährdungsabschätzung durch das Ingenieurbüro Döring ergibt sich für die bodeneingreifenden Arbeiten keine potenzielle Gefährdung durch Kampfmittel. Für Teile der Aushubarbeiten ist eine Baubegleitung vorgesehen.
Sollten Hinweise auf das Vorkommen von Trümmerschutt gefunden werden, ist das Vorgehen neu zu bewerten und abzustimmen.
Die Bohrlöcher für Geothermie und Trägerbohlwände sind vor Ausführung mittels Bohrsondierungen bauseits untersuchen zu lassen.
0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Der Auftraggeber wird zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragen.
Der SiGeKo stellt eine Baustellenordnung auf, deren Forderungen einzuhalten sind. Die Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil bei Beauftragung.
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt ein Startgespräch mit den ausführenden Firmen. Dieses wird dokumentiert. Hierzu ist vom AN vorab vorzulegen:
- Bauablaufplan mit Mitarbeitereinsatz
- Flächenbedarf der Baustelleneinrichtung
- Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Baustelle
Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die sicherheits- und gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend durch den AN zu beseitigen.
Der AN, einschließlich seiner etwaigen Nachunternehmer, werden darauf hingewiesen, dass sie die für die Koordination der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen haben. Der AN hat seine Arbeiter anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen.
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, die auch zum Schutz anderer auf der Baustelle verkehrender Personen zu dienen haben, darf der AN während oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung entfernen.
Den Hinweisen des vom AG bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nachzukommen.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten und dergleichen.
Im Rahmen der Planung der Baumaßnahme wurde ein Schadstoffgutachten für den Boden erstellt und kann eingesehen werden.
Sollten sich im Verlauf der Bautätigkeiten umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe in Boden oder Grundwasser zeigen, so ist umgehend und unaufgefordert die örtliche Bauleitung in Kenntnis zu setzen. Der AG ist verpflichtet im Verdachtsfall das Umweltamt informieren.
Die Entsorgung belasteter Böden darf nur nach vorangegangener Beprobung und unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Siehe Punkt 0.1.6.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Siehe Punkte 0.1.6 und Punkt 0.1.8.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Siehe Punkte 0.4.3 und 0.4.4.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Dem Auftraggeber sind alle zur Entsorgung oder Verarbeitung von Baustoffen notwendigen Eignungen, Zulassungen und Bescheinigungen zu übergeben. Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassenen Systeme zu verwenden. Die eingesetzten Materialien, Erzeugnisse müssen den gültigen DIN- Anforderungen entsprechen, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein und den Mindestanforderungen der Einzelbeschreibung Positionstexten im Leistungsverzeichnis entsprechen. Angaben über zu benennende Bauprodukte sind im Leistungsverzeichnis, sofern abgefragt, vorzunehmen.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich Muster bzw. Proben in einfacher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen.
Für sämtliche Bauteile sind die erforderlichen Prüfzeugnisse und bauaufsichtlichen Zulassungen vor der Ausführung vorzulegen.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen
entstehen.
Siehe auch Punkte 0.4.3 und 0.4.4.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Beim Aushub gewonnener geogener Sand ist zum Wiedereinbau vorgesehen.
Nicht tragfähige Auffüllungen sind der Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Die Verwendung anderer auf der Baustelle gewonnener Stoffe ist nicht vorgesehen.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Die Bereitstellung von Stoffen oder Bauteilen seitens des Auftraggebers ist nicht vorgesehen.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern, und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Das Abladen, Lagern und Transportieren von Stoffen und Bauteilen ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich gemäß VOB. Sofern abzurechnende Bauteile nur auf durch den Auftragnehmer zu fertigenden Werkstatt- oder Detailausführungszeichnungen erkennbar sind, sind diese Unterlagen inkl. den erforderlichen Listen und oder Tabellen vor Ausführung der Leistung dem Bauherrn bzw. der Bauleitung vorzulegen und Rechnungsunterlagen nochmals beizulegen.
0.3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
über Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 hinaus:
0.3.1. Vertretung des AN auf der Baustelle
Für die fachgerechte Leistungserbringung ist der AN verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter als Firmenbauleiter zu benennen, der auf der Baustelle als Ansprechpartner des AG, bzw. dessen Vertreter fungiert und bei tatsächlichem Bedarf entsprechend zur Verfügung steht.
Der Firmenbauleiter ist verantwortlich für die fachtechnische Ausführung sowie auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN.
Die Benennung des Firmenbauleiters hat spätestens eine Woche nach Auftragserteilung zu erfolgen.Der Firmenbauleiter darf nur aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aus triftigem Grund kann der AG jedoch den sofortigen Austausch fordern. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist zwei Wochen im Voraus mit entsprechender Begründung anzumelden. Der Firmenbauleiter, dessen Vertreter oder der Bauführer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein.
0.3.2. Koordinationsgespräche / Baubesprechungen
Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, für die Dauer der Vertragslaufzeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1x pro Woche statt. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt.
0.3.3. Bauablauf
Der Bauablauf erfolgt nach jeweils gültigem Bauzeitenplan des AG und den vertraglichen Terminvereinbarungen.
0.3.4. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und diese der örtlichen Bauleitung täglich zu übergeben.
Diese müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, aber mindestens Angaben über das Wetter, Temperatur, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zahl der Arbeitskräfte, den wesentlichen Baufortschritt (mit Beginn und Ende von Leistungen grösseren Umfangs), Unfälle und sonstige besondere Vorkommnisse enthalten.
In Tagesberichten dürfen keine Angaben zu Behinderungen oder Tagelohnarbeiten aufgenommen werden. Eventuelle Eintragungen gelten als nicht geschrieben.
0.3.5. Bauzeitenplan des AN
Der AN ist verpflichtet, nach Absprache mit der Bauleitung, zwei Wochen nach Auftragsvergabe, bei Überarbeitung unverzüglich, einen genauen Terminplan (Bauablaufplan als Balkenplan) für seine Leistungen unter Berücksichtigung der Terminvorgaben dem AG vorzulegen.
Der Terminplan ist in digitaler Form vorzulegen.
Die Kosten für die Erstellung des Bauablaufplans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.3.6. Baureinigung / Bauabfall
Die Baustelle ist im Innenbereich und Außenbereich laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Müll und Abfälle sind arbeitstäglich außerhalb in den durch den AN bereitzustellenden und bei der Kalkulation zu berücksichtigten Containern zu entsorgen. (siehe auch Punkt 0.1.12).
Lieferanten sind anzuweisen anfallende Verpackungsabfälle unverzüglich abzufahren. Transportpaletten müssen außerhalb des Gebäudes zur kurzfristigen Zwischenlagerung (maximal zwei Kalenderwochen) in sauberen und geordneten Stapeln gelagert werden.
Fluchtwege in allgemeinen Verkehrsflächen, Fluren und den Treppenräume sind keine Lagerfläche und ständig von Materialien und Abfällen freizuhalten.
Täglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung ("besenrein") zu erfolgen. Getränke Umverpackungen, Lebensmittelreste etc. dürfen gemäß Punkt 0.1.8 nicht in der Baustelle vorkommen.
0.3.7. Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber wird keine Bauleistungsversicherung abschließen. Diebstahlschutz und dergleichen obliegt dem Auftragnehmer. Versicherungen sind vom AN in Eigenverantwortung abzuschließen.
0.4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
über Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 hinaus:
0.4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnung, Behördenbescheide usw.) werden dem AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistung - gegen Empfangsbestätigung - ausgehändigt.
Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form (PDF-Dateien) über das Planportal des AG übermittelt. Dem AN wird ein Zugang zum digitalen Planserver eingerichtet.
Abweichungen gegenüber diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen Beantragung des Auftragnehmers und der Zustimmung durch den Auftraggeber.
0.4.2. Vom AN zu erbringenden Ausführungsunterlagen
Vom AN zu fertigende Unterlagen sind nach Abstimmung mit den vom AG bestellten Fachingenieuren 3-fach in Papierform und zusätzlich 1-fach in digitaler Form an den AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Art der Unterlagen sind gemäß VOB als Nebenleistung zu erbringen oder über die Nebenleistung hinausgehende Unterlagen in den Leistungspositionen gesondert gefordert.
Von den vorgelegten Unterlagen erhält der AN ein Exemplar mit Prüfvermerk in digitaler Form zurück. Bei Korrekturen des AG ist die Vorlage nach Übernahme der Korrekturen zu wiederholen.
Die Ausführungsunterlagen sind bei dem AG rechtzeitig, jedoch spätestens 30 Werktage vor der Ausführung einzureichen.
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen, hat der AN erforderliche behördliche Genehmigungen, Prüfungen, notwendige Nachweise, sowie Zulassungen und Gestattungen rechtzeitig einzuholen und notwendige statische Berechnungen zu erstellen.
0.4.3. Nachhaltigkeit
Es gelten die Bestimmungen der VwVBU sowie die spezifischen Vorgaben des Auftraggebers.
0.4.4. Dokumentation - Allgemein
Auftragnehmer hat spätestens 12 Werktage vor dem Abnahmetermin insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweise und Dokumentation
- Inhaltsverzeichnis
- Errichter Bescheinigung
- Fachunternehmererklärung mit Übereinstimmungsnachweis
- ggf. Nachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Bauart- und Zulassungsbescheinigungen gemäß geltendem Recht
- Nachweise über Eignung der eingesetzten Bauprodukte- Nachweise über Eignungs-, Kontroll-
und sonstige Prüfungen
- Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen
- vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B.
Behördenbescheide, TÜV-Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen, etc.)
- Reinigungs- und Pflegeanleitungen etc.
- Entsorgungsnachweise
- EPD (Environmental Product Declaration)
Alle Unterlagen sind gewerkeweise zusammenzustellen und in Papierform 2-fach in Ordnern abgeheftet und zusätzlich digital (PDF- Format) auf digitalem Datenträger als fachtechnische und ggf. brandschutztechnische Dokumentation dem AG zu übergeben.
0.4.5. Beigefügte Unterlagen
Nachfolgende Pläne werden als Übersichtspläne in verkleinerter Form beigelegt
siehe Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen:
Gewerkespezifische Pläne:
siehe separates Planverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen
Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne
1.1 Lagepläne
Lageplan
29-24_LP_2024-04-30_Auguste-Viktoria-Allee_16C_JSF09
1.2 Grundrisse
Untergeschoss
JSF-5_GR_U1-B-Grundriss UG
Erdgeschoss
JSF-5_GR_E0-B-Grundriss EG
1. Obergeschoss
JSF-5_GR_O1-B-Grundriss OG
Dachaufsicht
JSF-5_GR_D1-B-Dachaufsicht
1.3 Schnitte
JSF-5_SC_1-B-Schnitte A-A_ 1-1
JSF-5_SC_2-B-Schnitte 2-2_ 3-3
1.4 Ansichten
JSF-5_AN_1-B-Ansichten Süd + West
JSF-5_AN_2-B-Ansichten Nord + Ost
1.5 Baustelleneinrichtung
JSF-5_LA_BE-A-Baustelleneinrichtungsplan
Planverzeichnis Allgemein - Übersichtspläne als Planverkleinerungen
Anlagen zum LV Erdarbeiten Anlagen zum LV Erdarbeiten
- Ausführungsterminplan
- JSF-5_BG_01Baugrubenplan
- JFSR_A_5_DE_20_Rigole_1Schnitte Rigole 1
- JFSR_A_5_LP_02Abrissplan
- JFSR_A_5_LP_03Lageplan Rigole
- Baugrunduntersuchung 09.01.2020
- Ergänzende Bodenuntersuchungen 17.01.2023
- Tabelle Einstufung Abfall nach EBV_Auguste-Victoria-Allee 16c
- Tabelle Einstufung Abfall nach LAGA+BRME_Auguste-Victoria-Allee 16c
- Prüfberichte nach EBV
- Prüfberichte nach LAGA
- Prüfberichte nach BRME
Anlagen zum LV Erdarbeiten
Baubeschreibung Erdarbeiten Gegenstand dieses LVs sind die Erd- und Tiefbauarbeiten:
- Abbrucharbeiten Pflaster, Zaun etc.
- Abtrag der nicht tragfähigen Auffüllungen im Gründungsbereich des Neubaus und der Rigolen
- Der Boden ist teilweise belastet. Im Vorfeld wurde eine Rasterfelduntersuchung durchgeführt. Die Entsorgung bzw. Verwertung hat entsprechend der Rasterfelder zu erfolgen.
- Herstellen der Baugrube, in Teilen geböscht, in Teilen mit Verbau
- Einbau einer Rigole
- Herstellen der Gründungssohle ca. 0,8 m (nicht unterkellerter Bereich) und ca. 3,0 m (UG) unter GOK, teilweise durch Massenausgleich bzw. durch Liefermaterial
- Erstellen einer befestigten Lagerfläche für die gesamte Bauzeit
- Rückbau der Lagerfläche nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme
- Einbau einer Rigole
Der Bodeneinbau zwischen den Fundamenten erfolgt bauseits durch das Gewerk Rohbauarbeiten
Baubeschreibung Erdarbeiten
Erdarbeiten Technische Vorbemerkung - Erdarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18127
Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch
DIN EN 16907-1
Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
DIN EN 16907-2
Erdarbeiten - Teil 2: Materialklassifizierung
DIN EN 16907-3
Erdarbeiten - Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten
DIN EN 16907-4
Erdarbeiten - Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln
DIN EN 16907-5
Erdarbeiten - Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung
DIN EN 16907-6
Erdarbeiten - Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial
DIN EN ISO 22476-2
Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen
DVGW GW 315
Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten >
Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
FGSV 516
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 526
M HifüBau - Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 535
M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 551
Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FGSV 559
Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau >
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
2. Angaben zur Baustelle
Baugrund
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche: Rasenfläche, gerodete Gehölzfläche, Pflasterfläche
Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen: Beton-Hochborde
Diese sind vor Beschädigungen zu schützen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis deren Beseitigung vorgegeben wird.
Geotechnische Kategorie nach DIN 4020 des Bauvorhabens: GK 2
Es liegt ein Sachverständigengutachten vor.
Es ist diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt.
Es ist in vollem Umfang zu beachten.
Der Boden ist teilweise belastet. Im Vorfeld wurde eine Rasterfelduntersuchung durchgeführt. Die Entsorgung bzw. Verwertung hat entsprechend der Rasterfelder zu erfolgen.
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. >
( X) Art der Bauwerke: Baracke an der Nord-Ost-Ecke des Baufeldes
( X) Gründungstiefe in m: ca. 0,8m
( X) Gründungsart: Flachgründung
( ) Lasten in kN/m²:
( ) Weitere Angaben:
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Rohrgrabenverfüllung
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.
5. Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Da der Verlauf der Grenze zwischen den zu entfernenden, nicht tragfähigen Auffüllungen und den tragfähigen geogenen Sanden nur näherungsweise bekannt ist, muss die Abrechnung nach örtlichem Aufmaß und nach Istmaßen vorgenommen werden.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen.>
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Erdarbeiten
ANGABEN ZUR KGR 500 Allgemeine Angaben zur Baustelle (gem. DIN 18299)
Anteil der KGR 500
Teile der Ausschreibung bildenLeistungen der KGR 500 ab, der für die Realisierung der Aussenanlagen im Rahmen der Erdbauarbeiten für das Stadtteil- und Jugendzentrum AVA erforderlich sind.
Die übergeordneten, baustellenorganistorischen Maßnahmen sind den allgemeinen Hochbau-Vorbemerkungen zu entnehmen.
1.1 Umfang der Bauleistungen
Bei den hier ausgeschriebenen Bauleistungen handelt es sich um Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den Bodenarbeiten für die Herstellung des Gebäudes ausgeschrieben werden.
Im einzelnen geht es um Maßnahmen der Bodensanierung zur Realisierung der Rigole 1 und für den Bodenaustausch zur Vorbereitung des Einbaus der Rigole 2.
Die Rigole 1 befindet sich hinter dem Gebäude und kann später nur schwer erreicht werden und wird mit realisiert. Die Rigole 2 befindet sich vor dem Gebäude und kann erst nach Realisierung des Gebäudes mit der folgenden Ausschreibung hergestellt werden.
Beide Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit der Bodenbelastung von vorhandenen Auffüllungen. Der Grad der Belastung wurde im Vorfeld durch eine Rasterfeldbeprobung durch das Büro Abacon festgestellt und analysiert.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- den Bodenaushub von ca. 350 m3 belasteten Boden zur Abfuhr (gefährlicher Baustoff)
- den Bodenaushub von ca. 115 m3 BMF 3-Boden zur Entsorgung (ungefährlicher Baustoff)
- den Bodeneinbau von ca. 360 m3 versickerungsfähigen Füllboden
- den Einbau eines Rigolenvolumens von Versickerungskörpern mit ca. 66 m3 Volumen
- den Einbau von 2 dazugehörenden Reinigungsschächten
- sowie um diverse Abrissleistungen für Zaunanlagen, Schächte und Flächenbefestigungen.
2. Bauablauf und -organisation
2.1 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung für die KGR 500 ist Teil der Baustelleneinrichtung für das gesamte Bauvorhaben.
2.2 Bauablauf
Der Bauablauf für die KGR 500 ordnet sich den erforderlichen Abläufen für die KGR 300 unter.
ANGABEN ZUR KGR 500
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle für die Dauer der Durchführung
sämtlicher im LV aufgeführter Leistungen. Vorhalten der
erforderlichen Baustelleneinrichtung während der
Bauzeit und Räumung nach Fertigstellung einschl.:
An- und Abtransport und Vorhalten der notwendigen
Maschinen und Geräte, Sicherungseinrichtungen etc.
aller Transporte (zur, auf und von der Baustelle)
Absteckung der Planung im Gelände (Lage / Höhe)
Nivellements für die Berechnung der Erdarbeiten
Säubern der Baustelle während der Bauzeit und nach
Fertigstellung
Einrichten und Vorhalten einer Baustellentoilette für
die Dauer der Ausführungsarbeiten
Ausführungstermine siehe Vorbemerkungen.
01.__.0001
Einrichten der Baustelle
P
1,00
psch
01.__.0002 Lagerfläche, befestigt, Recycling-Baustoff Lagerfläche, befahrbar, für die Lagerung von Baustoffen, herstellen, während der vertraglichen Bauzeit unterhalten und rückbauen, inkl. Entsorgung des Materials. Abtrag des Oberbodens wird gesondert vergütet,
Ausführung wie folgt:
-Geotextile Vliesmatte als Trenn- und Filterlage
-Tragschicht aus Recycling-Stoffen
-Deckschicht aus geeigneten Recycling-Stoffen
Untergrund: bindiger Boden
Quergefälle: 1,5 %
Tragschichtdicke: 30 cm
Körnung: 0/100 mm
Deckschichtdicke: 5 cm
Körnung: 0/50 mm
01.__.0002
Lagerfläche, befestigt, Recycling-Baustoff
600,00
m²
01.__.0003 Baustraße, Überfahrt Behelfsmäßige Baustraße zum Schutz vorhandener Flächen und Wege (wie ungebundene Decken, Mosaikpflaster, Gehwegplatten u.ä.) als Überfahrt mit Trennschicht herstellen und wieder beseitigen.
Die Hilfsüberfahrt muss auf die zu erwartende Belastung (Achslasten, Verkehrsstärke) ausgerichtet sein.
Die Ausführung ist dem Auftragnehmer frei gestellt.
Ersatzweise kann auch der vorhandene Oberbau aufgenommen, provisorisch ersetzt und wieder eingebaut werden.
Art der vorhandenen Befestigung: Hochbord + Gehwegplatten Beton
01.__.0003
Baustraße, Überfahrt
30,00
m²
01.__.0004 Baumschutz, Stammschutz, Holzbohlen, Polsterung, Umfang
200 cm Baum während der Bauzeit durch die Erstellung einer senkrechten Bretterschalung mit einer Polsterung zwischen Baum und Schalung aus geeignetem Material (gepresstes Stroh, Matratzen o.ä.) gegen mechanische Beschädigungen schützen, einschl. Vorhaltung und Beseitigung.
Schutzhöhe: mind. 2,0 m über Gelände
Stammumfang in 1,0 m Höhe: bis 200 cm
Polsterungsdicke: mind. 10 cm
Polstermaterial :
01.__.0004
Baumschutz, Stammschutz, Holzbohlen, Polsterung, Umfang
200 cm
5,00
St
01.__.0005 schwere Schutzplatten aus Stahl vorhandene befestigte Flächen sind vor Beginn der
Arbeiten mit schweren Schutzplatten aus Stahl, o. dlg.
zu schützen. d= min. 10 mm
einschließlich Rückbau und Abtransport der
Schutzbekleidung nach Beendigung aller Bauarbeiten auf
Anforderung der Bauleitung,
Ausführung zeitversetzt
01.__.0005
schwere Schutzplatten aus Stahl
40,00
m²
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
1 Bedingungen KrWAbfG
[1]
Bedingungen KrWAbfG
E
02.__.0001 Abbruch Maschendrahtzaun Abbruch Maschendrahtzaun,
grün, kunstoffummantelt,
Höhe 1,40,
Abbruch inklusive der Pfosten und Pfostenfundamente,
Pfostenabstand 3,0 m
02.__.0001
Abbruch Maschendrahtzaun
95,00
m
02.__.0002 Abbruch Ballfangzaun Abbruch Ballfangzaun, Maschendrahtzaun,
grün, kunstoffummantelt,
Höhe 4,00 m,
Abbruch inklusive der Pfosten und Pfostenfundamente,
Pfostenabstand 3,0 m, ca. 6 Stück,
Das abgebrochene Ende der Maschen des Ballfangzauns soll am letzten Pfosten gesichert werden.
Hinweis: Es handelt sich um einen Teilabriss eines vorhandenen Ballfangzauns.
02.__.0002
Abbruch Ballfangzaun
15,00
m
02.__.0003 Abbruch Drahtgitterzaun Abbruch Drahtgitterzaun,
kunstoffummantelt,
Höhe 1,00,
Abbruch inklusive der Pfosten und Pfostenfundamente,
Pfostenabstand 2,5 m
02.__.0003
Abbruch Drahtgitterzaun
45,00
m
02.__.0004 Abbruch Betonpflaster Abbruch Betonpflaster,
8 cm stark,
Verbundpflaster, Knochenpflaster
inkl. Deckschicht abbrechen und entsorgen
02.__.0004
Abbruch Betonpflaster
190,00
m2
02.__.0005 Abbruch Betonplatten, 5 cm stark, Abbruch Betonplatten, 5 cm stark,
30 x 30 - 40 x 40 cm,
inkl. Deckschicht abbrechen und entsorgen
02.__.0005
Abbruch Betonplatten, 5 cm stark,
30,00
m2
02.__.0006 Abbruch und Entsorgen von Betonborden Abbruch und Entsorgen von Tiefborden / Kantensteinen,
d = 8 cm,
inkl. Streifenfundamente,
abrechen und entsorgen
02.__.0006
Abbruch und Entsorgen von Betonborden
10,00
m
02.__.0007 Beeteinfassung aus Beton abbrechen Beeteinfassung aus Beton abbrechen,
Beeteinfassung ca. 15 cm breit und 40 cm hoch,
abbrechen und inkl. der Fundamente entsorgen,
Abrechnung nach Aufmaß
02.__.0007
Beeteinfassung aus Beton abbrechen
25,00
m
02.__.0008 Fundamente abbrechen aufgefundene Fundamente im Boden, zerkleinern, abbrechen und entsorgen, unbewehrt
02.__.0008
Fundamente abbrechen
1,00
m3
02.__.0009 wassergebundene Decke abbrechen wassergebundene Decke abbrechen,
d = 4 cm
abbrechen und entsorgen
02.__.0009
wassergebundene Decke abbrechen
60,00
m2
02.__.0010 Betonkantensteine abbrechen, 6 cm Betonkantensteine an der Grenze zum Gehweg abbrechen,
d = 6 cm,
inkl. Fundamente abbrechen und entsorgen
02.__.0010
Betonkantensteine abbrechen, 6 cm
22,00
m
02.__.0011 Hydrantenschieber abbrechen Hydrantenschieber Gusseisen abbrechen,
Wasserleitung einkürzen
02.__.0011
Hydrantenschieber abbrechen
3,00
Stk.
02.__.0012 Poller abbrechen Poller inkl. Fundamente abbrechen und entsorgen
02.__.0012
Poller abbrechen
5,00
Stk.
02.__.0013 lagernde Zaupfosten entsorgen Zaunpfosten für Maschendrahtzäune, lagernd, aufnehmen und der geregelten Entsorgung zuführen,
rund, kunststoffummantelt, verzinkt,
d= 8 cm,
l= ca. 400 cm
aufnehmen, transportieren und entsorgen
02.__.0013
lagernde Zaupfosten entsorgen
15,00
Stk.
02.__.0014 lagernde Fallschutzplatten entsorgen lagernde Betonplatten mit EPDM - Gummioberfläche aufnehmen und entsorgen,
Platten 40 x 40 x 5 cm,
aufnehmen, transportieren und entsorgen
02.__.0014
lagernde Fallschutzplatten entsorgen
50,00
Stk.
02.__.0015 lagernde Kantensteine mit Fallschutzkante lagernde Betonborde mit Kunststoff-Fallschutzkante aufnehmen und entsorgen,
d = 6 cm,
l= 100 cm
02.__.0015
lagernde Kantensteine mit Fallschutzkante
15,00
Stk.
02.__.0016 vorhandene Tischtennisplatte umsetzen vorhandene Tischtennisplatte aufnehmen und an neuem Standort in Abstimmung mit der Jugendeinrichtung aufsetzen und waagerecht ausrichten
02.__.0016
vorhandene Tischtennisplatte umsetzen
P
1,00
psch
02.__.0017 Revisionsschacht abbrechen vorhandenen Revisionsschacht abbrechen,
Leitung verdämmen, verschließen,
Betonmaterial entsorgen,
Baugrube mit Füllboden in Lagen von 30 cm verfüllen und verdichten
02.__.0017
Revisionsschacht abbrechen
2,00
m3
02.__.0018 Kunstwerk im Kastanienbaum abbauen, entsorgen an ca. 6-8 mm starken Stahlseilen im Baum befestigtes Kunstwerk mit Hubsteiger abbauen und entsorgen.
Das Kunstwerk besteht aus diversen quadratischen Kisten (Kantenlänge 40-50 cm), die über 3 Bäume an Stahlseilen verbunden sind.
Das Kunstwerk hängt auf einer Höhe von ca. 5 m - (4 - 6 m) und kann mit einer Leiter oder Steiger erreicht werden.
Die Stahlseile müssen abgetrennt werden.
Alle Materialien sind zu entsorgen.
02.__.0018
Kunstwerk im Kastanienbaum abbauen, entsorgen
P
1,00
psch
02.__.0019 Mastleuchte ausbauen, entsorgen vorhandene Mastleuchte von der Stromzufuhr abtrennen, ausbauen und entsorgen,
Metallmast,
Länge der Mastleuchte ca. 3,0 - 3,5 m,
Elektro-Leitung mit einer Endmuffe durch Elektrofachbetrieb sichern,
Sicherung im LAIV-Gebäude,
inkl. Fundament
02.__.0019
Mastleuchte ausbauen, entsorgen
1,00
Stk.
02.__.0020 Parkbank abbauen und abfahren vorhandene Parkbank mit Holzlattung und Gussfüssen abbauen und zum Gartenamt Reinickendorf abfahren,
Länge 2,50 m
02.__.0020
Parkbank abbauen und abfahren
1,00
Stk.
02.__.0021 wie vor, jedoch umstellen wie vor, jedoch umstellen
02.__.0021
wie vor, jedoch umstellen
W
1,00
Stk.
02.__.0022 Hinweisschilder umstellen vorhandene Spielplatz Hinweisschilder ausbauen und an anderer Stelle wieder einbauen,
inkl. der erforderlichen Abbrucharbeiten, Bodenarbeiten und Neufundamentierung
02.__.0022
Hinweisschilder umstellen
2,00
Stk.
02.__.0023 Wurzelstubben D = 30 cm roden, laden u. entsorgen Baumstubben mit Stammansatz roden, laden und entsorgen.
Stammdurchmesser bis 30 cm
02.__.0023
Wurzelstubben D = 30 cm roden, laden u. entsorgen
1,00
Stk
02.__.0024 Wurzelstubben D = 20 cm roden, laden u. entsorgen Baumstubben mit Stammansatz roden, laden und entsorgen.
Stammdurchmesser bis 20 cm
02.__.0024
Wurzelstubben D = 20 cm roden, laden u. entsorgen
1,00
Stk
02.__.0025 Findlinge aufnehmen / entsorgen Ø- 70-90cm Vorhandene Findlinge aufnehmen und
entsorgen.
Material: Findlinge
Maße: Ø - 70 - 90cm
02.__.0025
Findlinge aufnehmen / entsorgen Ø- 70-90cm
2,00
Stk
02.__.0026 Findlinge aufnehmen / entsorgen Ø- 90-115cm Vorhandene Findlinge aufnehmen und
entsorgen.
Material: Findlinge
Maße: Ø - 90 - 115cm
02.__.0026
Findlinge aufnehmen / entsorgen Ø- 90-115cm
2,00
Stk
02.__.0027 Fertiggarage abbrechen + fachgerecht entsorgen Fertiggarage abbrechen + fachgerecht entsorgen
LxBxH ca. 6,00 x 3,00 x 2,50 m
Material Beton
Dachabdichtung Bitumenschweißbahn
Stahltor
02.__.0027
Fertiggarage abbrechen + fachgerecht entsorgen
1,00
St
02.__.0028 Stahlcontainer umsetzen Stahlcontainer umsetzen
Lagercontainer, leer,
LxBxH ca. 10,00 x 3,00 x 3,00 m
auf dem Grundstück umsetzen
Förderweg ca. 60 m
02.__.0028
Stahlcontainer umsetzen
P
1,00
psch
03 Verbauarbeiten
03
Verbauarbeiten
Verbauarbeiten Verbauarbeiten
Nach Vorliegen der vom AN zu erbringenden Planung des Verbaus wird bauseits eine Bohrlochsondierung durchgeführt.
Verbauarbeiten
03.__.0001 Planung, Statik - Trägerbohlwand Ausführungszeichnungen und prüffähige statische Nachweise für Verbau bzw. Gründung erstellen unter Berücksichtigung der erforderlichen Bauzustände und Hilfsmaßnahmen.
Einreichung zur Prüfung und Genehmigung.
Überarbeitung unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse, sowie im Rahmen sonstiger Planfortschreibungen zur Genehmigung.
Erstellung Statik ohne Prüfgebühren 3-fach.
Erstellung Ausführungszeichnungen 6-fach.
Für Trägerbohlwand,
in unterschiedlichen Höhen gemäß Positionen
03.__.0001
Planung, Statik - Trägerbohlwand
P
1,00
psch
03.__.0002 Trägerbohlverbau, Baustelleneinrichtung, bis 10,00 m Baustelle für das Einbringen und Ziehen der Verbauträger, einschl. erforderlicher Hilfsmaßnahmen und Geräte zur Dokumentation wie folgt einrichten:
Geräte, Werkzeuge und Unterkünfte zusammenstellen, auf- und abladen, transportieren und aufstellen. Geräte sind im Baubereich im Zuge der Ausführung umzusetzen.
Einbringen und Ziehen mittels Hochfrequenzrüttler.
1-facher Geräteeinsatz:
-1 Rüttelgerät
-1 Ziehgerät
Verbauträgerlänge: bis 10,00 m
03.__.0002
Trägerbohlverbau, Baustelleneinrichtung, bis 10,00 m
P
1,00
psch
03.__.0003 Baugrubenverbau, Trägerbohlwand, 1,00 - 2,00 m Baugrubenverbau als freistehende Trägerbohlwand mit Verbauträgern und Holzbohlen im hindernisfreien Boden durch alle anstehenden Bodenarten einbauen und nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder vollständig zurückbauen.
Verbauhöhe 1,00 - 2,00 m
Die Holzausfachung ist dem Aushubfortschritt der Baugrube kontinuierlich folgend einzubauen. Das Einbringen durch Rütteln ist elektronisch zu erfassen und in einer Dokumentation festzuhalten.
Verkehrslasten gemäß DIN 1055 sind bei der Bemessung zu berücksichtigen.
Abgerechnet wird horizontal nach Länge der Verbauachse und vertikal nach Höhe von UK Trägerbohlwand (Baugrubensohle) bis zur vorgeschriebenen OK des Verbaues bzw. 5 cm über OK Gelände (sichtbare Höhe).
Dimensionierung gemäß Vorstatik:
Träger: HEB 240, S235, Länge ca. 6,00 m, Achsabstand 2,00 m
Bohlen: C24 (S10), d=8cm
Ausführung nach Wahl des AN
Homogenbereiche: 1 und 2
Vorhaltedauer: 3 Monate
03.__.0003
Baugrubenverbau, Trägerbohlwand, 1,00 - 2,00 m
60,00
m²
03.__.0004 Baugrubenverbau, Trägerbohlwand, über 2,00 - 3,20 m Baugrubenverbau als freistehende Trägerbohlwand mit Verbauträgern und Holzbohlen im hindernisfreien Boden durch alle anstehenden Bodenarten einbauen und nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder vollständig zurückbauen.
Verbauhöhe über 2,00 - 3,20 m
Die Holzausfachung ist dem Aushubfortschritt der Baugrube kontinuierlich folgend einzubauen. Das Einbringen durch Rütteln ist elektronisch zu erfassen und in einer Dokumentation festzuhalten.
Verkehrslasten gemäß DIN 1055 sind bei der Bemessung zu berücksichtigen.
Abgerechnet wird horizontal nach Länge der Verbauachse und vertikal nach Höhe von UK Trägerbohlwand (Baugrubensohle) bis zur vorgeschriebenen OK des Verbaues bzw. 5 cm über OK Gelände (sichtbare Höhe).
Dimensionierung gemäß Vorstatik:
Träger: HEB 240, S235, Länge ca. 7,50 m, Achsabstand 2,00 m
Bohlen: C24 (S10), d=8cm
Ausführung nach Wahl des AN
Homogenbereiche: 1 und 2
Vorhaltedauer: 3 Monate
03.__.0004
Baugrubenverbau, Trägerbohlwand, über 2,00 - 3,20 m
70,00
m²
03.__.0005 Trägerbohlwand, längere Vorhaltung, Zulage Trägerbohlwand über die in der Hauptposition beschriebene Zeit von 3 Monaten hinaus vorhalten.
Abgerechnet wird die Masse der Träger pro Monat
03.__.0005
Trägerbohlwand, längere Vorhaltung, Zulage
60,00
tMt
03.__.0006 Trägerbohlwand, verbleibende Bohlträger, Zulage Verbleibende Bohlträger die (nach Anweisung des AG) nicht wieder gezogen werden können als Zulage bei der Herstellung der Trägerbohlwand.
Einzurechnen sind das entfallende Ziehen und die Materialkosten.
03.__.0006
Trägerbohlwand, verbleibende Bohlträger, Zulage
4,00
t
0,00
04 Bodenarbeiten
04
Bodenarbeiten
2 Vorbemerkungen Bodenverhältnisse
[2]
Vorbemerkungen Bodenverhältnisse
E
3 Vorbemerkungen Bodenaushub
[3]
Vorbemerkungen Bodenaushub
E
04.__.0001 Oberboden, profilgerecht lösen und lagern Oberboden, profilgerecht lösen, transportieren und auf Miete seitlich lagern,
Transportweg: max. 500 m,
Abtragstiefe ca. bis 10 cm
Bodenklasse 1
Homogenbereich 1
Die Lage der Mieten ist mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Boden/Oberboden auf separate Mieten setzen.
Kontrollaufmaß der Bodenmiete abzgl. Lockerungsfaktor (25 %).
Abrechnung nach fester Masse des Aushubprofils Boden
04.__.0001
Oberboden, profilgerecht lösen und lagern
10,00
m3
04.__.0002 Suchschachtung herstellen Boden für Suchgraben ausheben nach Abtrag des Oberbodens,
Aushub seitlich lagern, verfüllen und verdichten,
Aushubtiefe bis 1,50 m,
Sohlenbreite über 0,50 bis 1,00 m,
Bodenklasse gem. Baugrundgutachten.
Ausführung nur auf Anweisung des AG / der Bauleitung.
Homogenbereich 1 und 2
04.__.0002
Suchschachtung herstellen
1,00
m3
04.__.0003 Boden, bauseits gelagert, wiedereinbauen Boden, entsprechend Bodenklassen gem. Baugrundgutachten, bauseits gelagert, nach Freigabe durch die Bauüberwachung von Miete laden und einbauen,
lagenweiser Einbau bis zu 20 cm,
Einbauhöhen: bis ca. 50 cm
lagenweise Verdichtung: Proktordichte: >/= 98 Dpr
Abrechnung nach Flächenaufmaß mit Auftragsprofilen.
(feste Masse)
04.__.0003
Boden, bauseits gelagert, wiedereinbauen
10,00
m3
04.__.0004 Boden, RF2, EBV BMF3, LAGA Z2, BRME Z1.2
lösen, laden und abfahren Boden und Steine AVV 170504 nach DIN 18300 profilgerecht lösen, laden und abfahren,
hier: Rasterfeld 2,
Belastung: BMF3 gem. Rasterfeldbeprobung 2, (LAGA Z2, BRME Z1.2)
Aushub für die Bodenentsorgung bzw. für den Bodenaustausch,
Die Aushubtiefe beträgt bis ca. 1,9 m unter Geländeoberkante nach Abtrag der vorhandenen Oberbodenschicht,
Abtragsgenauigkeit: +/- 0,05 m
Aushubstärke ca. 0,3 m bis 1,9 m
Homogenbereich 1
Abrechnung nach fester Masse des Aushubprofils Bodens
Verwerten / Entsorgen gemäß separater Position
04.__.0004
Boden, RF2, EBV BMF3, LAGA Z2, BRME Z1.2
lösen, laden und abfahren
200,00
m3
04.__.0005 Boden, RF4, EBV BMF3, LAGA >Z2, BRME Z2
lösen, laden und abfahren Boden und Steine AVV 170504 nach DIN 18300 profilgerecht lösen, laden und abfahren,
hier: Rasterfeld 4,
Belastung: BMF3 gem. Rasterfeldbeprobung 4, (LAGA >Z2, BRME Z2)
Aushub für die Bodenentsorgung bzw. für den Bodenaustausch,
Die Aushubtiefe beträgt bis ca. 2,3 m unter Geländeoberkante nach Abtrag der vorhandenen Oberbodenschicht,
Abtragsgenauigkeit: +/- 0,05 m
Aushubstärke ca. 0,8 m bis 2,3 m
Homogenbereich 1
Abrechnung nach fester Masse des Aushubprofils Bodens
Verwerten / Entsorgen gemäß separater Position
04.__.0005
Boden, RF4, EBV BMF3, LAGA >Z2, BRME Z2
lösen, laden und abfahren
500,00
m3
04.__.0006 Boden, RF5, EBV BMF3, LAGA Z2, BRME Z2
lösen, laden und abfahren, Boden und Steine AVV 170504 nach DIN 18300 profilgerecht lösen, laden und abfahren,
hier: Rasterfeld 5,
Belastung: BMF3 gem. Rasterfeldbeprobung 5, (LAGA Z2, BRME Z2)
Aushub für die Bodenentsorgung bzw. für den Bodenaustausch,
Die Aushubtiefe beträgt bis ca. 1,2 m unter Geländeoberkante nach Abtrag der vorhandenen Oberbodenschicht,
Abtragsgenauigkeit: +/- 0,05 m
Aushubstärke ca. 0,6 m bis 1,2 m
Homogenbereich 1
Abrechnung nach fester Masse des Aushubprofils Bodens
Verwerten / Entsorgen gemäß separater Position
04.__.0006
Boden, RF5, EBV BMF3, LAGA Z2, BRME Z2
lösen, laden und abfahren,
400,00
m3
04.__.0007 Bodenaushub, BKL 2 - 3, Z0, lösen, laden, entsorgen Boden für Baugrube
profilgerecht lösen, laden und entsorgen.
Bodenmassen werden Eigentum des AN
und sind der geregelten Entsorgung zuzuführen.
Einbauklasse Z 0, nach LAGA M 20
gem. Baugrundgutachten und Schadstoffuntersuchung der Anlage
Der Nachweis ist unmittelbar zu erbringen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
BKL 2-3 DIN 18300, Abtragtiefe 0 bis 4,50 m
Ausführung in Schichten, zeitversetzt
Homogenbereich B (Sande)
Ausführung als Baugrube mit 1 Sohlenniveau
zuzüglich
Absenkung für Aufzugsunterfahrt
Abrechnung nach m3 des Abtragsprofil des Bodens.
04.__.0007
Bodenaushub, BKL 2 - 3, Z0, lösen, laden, entsorgen
10,00
m³
04.__.0008 Bodenaushub, BKL 2 - 3, lösen, transp., wieder einbauen Boden für Baugruben innerhalb der Baugrube profilgerecht lösen, transportieren, lagenweise profilgerecht wieder einbauen und verdichten
BKL 2 - 3,
Homogenbereich B (Sande)
Ausführung in Schichten, zeitversetzt
Ausführung als Baugrube mit 1 Sohlenniveau
zuzüglich
Absenkung für Aufzugsunterfahrt
Abrechnung nach m3 des Abtragsprofil des Bodens.
Abtragtiefe 0 - 4,50 m im Bereich der Baugrube UG und Unterfahrt,
Einbauhöhe 0 - 2,50 m unter der Bodenplatte EG
Transport zur Wiedereinbaustelle innerhalb des Baufelds
Förderweg bis 50 m
Der Boden muss für den verdichtungsfähigen und sickerfähigen Einbau geeignet sein und muss und ist im Zuge der Aushubarbeiten zu selektieren
Der Boden ist für direkten Wiedereinbau zu verwenden.
Wiedereinbau lagenweise, Lagen bis 30 cm, lagenweise verdichten.
mindestens mitteldichte Lagerung,
Proctordichte von DPr=97% (oder Evd35 MN/m²)
Die Herstellung der im Baugrubenplan dargestellten Böschungen und Bermen ist einzukalkulieren.
Der Ablauf der Herstellung der Baugrube ist mit der Bauleitung abzustimmen.
04.__.0008
Bodenaushub, BKL 2 - 3, lösen, transp., wieder einbauen
600,00
m³
04.__.0009 Bodenaushub, BKL 2 - 3, lösen, laden, transp., lagern
für Wiedereinbau Boden für Baugruben innerhalb der Baugrube profilgerecht lösen, laden und transportieren und in Mieten aufsetzen
BKL 2 - 3, Abtragtiefe 0 - 4,50 m,
Homogenbereich B (Sande)
Transport zur Zwischenlagerung innerhalb des Baufelds
Förderweg bis 100 m
Boden ist für späteren Wiedereinbau zu verwenden.
Boden muss für den verdichtungsfähigen und sickerfähigen Einbau geeignet sein und muss und ist im Zuge der Aushubarbeiten zu selektieren
sonst wie vor beschrieben
04.__.0009
Bodenaushub, BKL 2 - 3, lösen, laden, transp., lagern
für Wiedereinbau
100,00
m³
04.__.0010 seitl. lagernder Boden, einbauen, verdichten Arbeitsraumverfüllung von Baugruben, Schächte für Hebeanlagen, Aufzugsunterfahrt
BKL 2-3,
lagernd im Baufeld in Mieten aufgesetzt
laden innerhalb der Baufelds transportieren und in Lagen von 30 cm einbauen und mit geeignetem Gerät bis zur erforderlichen Standfestigkeit lagenweise verdichtet nach Maßgabe des Baugrundgutachten und in Abstimmung und Berücksichtigung des Rückbau Baugrubenverbau
Der Boden muss verdichtungsfähig sein gem. Anforderungen
der DIN 18196 und DIN 4095.
Durchlässigkeitsbeiwert min.1 x 10-4
Verdichtung nach Maßgabe des Baugrundgutachten und der Anforderung der Tragwerksplanung
mindestens mitteldichte Lagerung,
Proctordichte von DPr=97% (oder Evd35 MN/m²)
Einbau abschnittsweise zeitversetzt bis 3,0 m Tiefe.
Abrechnung nach eingebauten und verdichteten Mengen
04.__.0010
seitl. lagernder Boden, einbauen, verdichten
100,00
m³
04.__.0011 Auffüllung Baugrube, Kies-Sand-Gemisch, 30 cm Auffüllung der Baugrube mit Kies-Sand-Gemisch,
Körnung 0-32,
liefern, in Schichten einbauen und verdichten, Schichtdicke: bis 30 cm
mindestens mitteldichte Lagerung,
Proctordichte von DPr=97% (oder Evd35 MN/m²)
04.__.0011
Auffüllung Baugrube, Kies-Sand-Gemisch, 30 cm
300,00
m³
04.__.0012 Nachverdichten des gewachsenen Bodens Nachverdichten des gewachsenen Bodens
(Aushubsohle) mittels Rüttelplatte
mindestens mitteldichte Lagerung,
Proctordichte von DPr=97% (oder Evd35 MN/m²)
04.__.0012
Nachverdichten des gewachsenen Bodens
300,00
m²
04.__.0013 Zulage für Arbeiten an Bestand Für Mehraufwendungen bei den Aushubarbeiten an Fundamenten und erdberührten Außenwände im Bestand dicht am Gebäude bestehend aus :
vorsichtiger Aushub im Grenzbereich zum Bestand
Entfernen haftender Erdmassen
Reinigen der freigelegten Flächen
Abrechnung nach Fläche der freigelegten Flächen
im Zuge der zu vor beschriebenen Aushubarbeiten
04.__.0013
Zulage für Arbeiten an Bestand
10,00
m²
04.__.0014 Zulage ausheben von Hand Ausheben von Hand
BKL 3 - 4
als Zulage zu den Bodenaushubpositionen,
Ausführung nach besonderer Ausführung des AG.
04.__.0014
Zulage ausheben von Hand
10,00
m³
04.__.0015 Aushub Kleingerät Erdaushub mittels Kleingerät,
- auf besondere Anweisung der
Objektüberwachung,
- einschl. Abfuhr und notwendigem
Verbau.
- Bodenklasse nach DIN 18300: gem.
Baugrundgutachten ca. 3-4,
- Tiefe: bis ca. 1,50 m.
- in unterschiedlichlichen Abmessungen.
04.__.0015
Aushub Kleingerät
10,00
m³
04.__.0016 Zulage vibrationsarme Sohlenverdichtung Gründungssohle wie vor beschrieben jedoch Verdichtung entlang des Bestandgebäude mit Mehrzweckverdichter in überwiegend statischer Verdichtung mit einstellbarer Amplitude
04.__.0016
Zulage vibrationsarme Sohlenverdichtung
20,00
m²
04.__.0017 Gründungssohle Baugrube herstellen + verdichten, Planum und Gründungssohle herstellen für Sauberkeitsschicht mit Plattengründung
zulässige Abweichung von der
profilgerechten Sollhöhe +- 2 cm,
Verdichtung der Gründungssohle Baugruben,
Bodenklasse 2 - 3
Verdichtung nach Maßgabe des Baugrundgutachten und der Anforderung der Tragwerksplanung
mindestens mitteldichte Lagerung,
Proctordichte von DPr=97% (oder Evd35 MN/m²)
Ausführung als Baugrube mit 2 Sohlenniveaus
zuzüglich
Absenkung für Aufzugsunterfahrt
04.__.0017
Gründungssohle Baugrube herstellen + verdichten,
800,00
m²
04.__.0018 Geotextil GRK 3 Geotextil, Festigkeit GRK 3,
liefern und als Trenn- und Stabilisierungsschicht auf
vorg. Baugrubenböschung mit Überlappung verlegen.
04.__.0018
Geotextil GRK 3
20,00
m²
04.__.0019 versickerungsfähiger Füllboden liefern/ einbauen für Rigole 2 verdichtungsfähigen, versickerungsfähigen Füllboden liefern und profilgerecht und lagenweise einbauen und verdichten,
Füllboden mit dem Untergrund verzahnen;
Füllboden frei von Schuttbeimenungen und geeignet für Versickerungsanlagen,
KF-Wert: > 1 x 10 hoch -4, der geforderte KF-Wert ist nachzuweisen,
Klassifizierung gem. EBV: BM-0 (Sand),
unter Einhaltung der Materialwerte der EBV, Anlage 1, Tabelle 3, Spalte 3 oder der Vorsorgewerte nach BBodSchV, Anlage 1, Tabelle 1 und 2.
Vor Anlieferung ist der Bauüberwachung das Bodenzertifikat vorzulegen!
lagenweise Verdichtung: Proktordichte: >/= 98 Dpr
Abrechnung nach Flächenaufmaß mit Auftragsprofilen.
(feste Masse)
Auftragshöhe: ca. 1,0 m
Bodenklasse : 3
Verwendung: Rigole 2
04.__.0019
versickerungsfähiger Füllboden liefern/ einbauen für Rigole 2
115,00
m3
04.__.0020 wie vor, jedoch Einbau für Rigole 1 wie vor,
jedoch seitliches Verfüllen der Rigole 1 und Überbauen von Rigole 1,
liefern, einbauen und lagenweise verdichten
04.__.0020
wie vor, jedoch Einbau für Rigole 1
W
245,00
m3
04.__.0021 Rohplanum für Rigole Höhen- und profilgerechtes Rohplanum der gesamten
Bearbeitungsfläche (Rigole 1 und 2) herstellen.
Bodenauftrag - Bodenabtrag +/- 10 cm,
Oberbodenauftrag auf Vegetationsflächen und
Konstruktionsstärken der befestigten Flächen, sowie Profilierung der Mulden sind höhenmäßig zu berücksichtigen.
(Bodenklasse 3-6 DIN 18300)
Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/-5 cm unter der
4 m Latte. Abrechnung nach örtlichem Aufmaß mit der BÜ.
04.__.0021
Rohplanum für Rigole
400,00
m2
04.__.0022 Verdichten von Planumsflächen / 45 MPa für Rigole verdichten nach Bodeneinbau,
Endplanum zur Verdichtung profilgerecht vorbereiten und verdichten,
Genauigkeit: ± 2 cm unter der 4 m-Latte
EV2-Wert: mind. 45 MPa (Nachweis über Plattendruckversuche)
04.__.0022
Verdichten von Planumsflächen / 45 MPa für Rigole
400,00
m2
04.__.0023 wie vor, jedoch Verdichtung der Sohlplanums von Rigole 1 wie vor, jedoch Verdichtung der Sohlplanums von Rigole 1 vor Einbau der Rigole
04.__.0023
wie vor, jedoch Verdichtung der Sohlplanums von Rigole 1
W
200,00
m2
04.__.0024 Boden lösen für Schachtanlagen >1,25 bis 2,20m Boden (geogene Sande) im Zuge der Auskofferungs- und Planumsarbeiten im Bereich der gesamten Außenanlagen unter Beachtung der jeweiligen Einbaustärke profilgerecht lösen, laden und im Baustellenbereich transportieren und lagern,
wie in vollem Wortlaut der vorgenannten Position beschrieben, jedoch
Abtragsstärke: > 1,25 bis 2,20 m
Homogenbereich 2
Bereich: Aushub für Schachtanlagen nach dem Abtrag der Auffüllschicht der Vorposition
04.__.0024
Boden lösen für Schachtanlagen >1,25 bis 2,20m
10,00
m3
04.__.0025 Verbau für Wurzelvorhang, Ahornbaum Verbau für vorhandenen Wurzelvorhang an der Westseite des Gebäudes für einen Baum (Ahorn) herstellen,
der durch die Baugrube Hochbau freigelegte, vorhandene Vlies-Wurzelvorhang ist mit Holzpfählen zu sichern,
es sollen Holzpflöcke alle 20 cm hinter dem Vlies in den Boden einschlagen werden, um das Vlies zu sichern.
Länge der Pflöcke: 2,00 m, d= 8 cm,
Das Wurzel-Substrat ist im Anschluss durchdringend zu wässern.
Abrechnung nach hergestellter Länge der Verbaustrecke
04.__.0025
Verbau für Wurzelvorhang, Ahornbaum
15,00
m
4 Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen
[4]
Umgang mit gefährlichen Abfallstoffen
E
04.__.0026 Boden, RF 1, AVV 170503*, EBV BM>F3, lösen, laden und transportieren Boden und Steine AVV 170503* - gefährliche Baustoffe,
nach DIN 18300 profilgerecht lösen, laden und abtransportieren,
Transporte innerhalb der Baustelle unterliegen dem Logistikkonzept des AN,
Rasterfeld 1,
Transportweg: innerhalb der Baustelle,
unter Beachtung der TRSG 528,
Aushub für die Bodenentsorgung bzw. für den Bodenaustausch,
Die Aushubtiefe beträgt voraussichtlich 1,0 m bis 2,4 m unter Geländeoberkante nach Abtrag der vorhandenen Flächenbefestigungen bzw. des Oberbodenabtrags.
Im Durchschnitt wird von einer Tiefe des Aushubs von 1,20 m ausgegangen.
Homogenbereich 1
Abrechnung: gem. der transportierten, gewogenen Tonnage des Bauschutts, Umrechnungsfaktor 1,8.
gefährliche Stoffe direkt abtransportieren - eine Zwischenlagerung wird nicht vorgesehen.
Deponiegebühren trägt AG
04.__.0026
Boden, RF 1, AVV 170503*, EBV BM>F3, lösen, laden und transportieren
400,00
m3
04.__.0027 Boden, RF 3, AVV 170503*, EBV BM>F3, lösen, laden und transportieren Boden und Steine AVV 170503* - gefährliche Baustoffe,
nach DIN 18300 profilgerecht lösen, laden und abtransportieren,
Transporte innerhalb der Baustelle unterliegen dem Logistikkonzept des AN,
Rasterfeld 3,
Transportweg: innerhalb der Baustelle,
unter Beachtung der TRSG 528,
Aushub für die Bodenentsorgung bzw. für den Bodenaustausch,
Die Aushubtiefe beträgt voraussichtlich 1,3 m bis 2,1 m unter Geländeoberkante nach Abtrag der vorhandenen Flächenbefestigungen bzw. des Oberbodenabtrags.
Im Durchschnitt wird von einer Tiefe des Aushubs von 1,60 m ausgegangen.
Homogenbereich 1
Abrechnung: gem. der transportierten, gewogenen Tonnage des Bauschutts, Umrechnungsfaktor 1,8.
gefährliche Stoffe direkt abtransportieren - eine Zwischenlagerung wird nicht vorgesehen.
Deponiegebühren trägt AG
04.__.0027
Boden, RF 3, AVV 170503*, EBV BM>F3, lösen, laden und transportieren
500,00
m3
05 Materialentsorgung
05
Materialentsorgung
5 Hinweis zur Entsorgung
[5]
Hinweis zur Entsorgung
E
05.__.0001 Boden verwerten / entsorgen, RF 2, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z1.2) Boden aus Aushub RF 2 fachgerecht verwerten bzw. entsorgen.
Gemäß Vorgaben der Beprobung nach EBV
Belastung bis einschließlich BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z1.2)
Anteile von Steine oder Schutt sind einzukalkulieren (10%)
(Abfallschlüssel: 170504)
Homogenbereich gem. Baugrundgutachten
Anfallende Gebühren sind Bestandteil dieser Position.
05.__.0001
Boden verwerten / entsorgen, RF 2, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z1.2)
R
360,00
t
05.__.0002 Boden verwerten / entsorgen, RF 4, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z1.2) Boden aus Aushub RF 4 fachgerecht verwerten bzw. entsorgen.
Gemäß Vorgaben der Beprobung nach EBV
Belastung bis einschließlich BM-F3, (LAGA >Z2, BRME Z2)
Anteile von Steine oder Schutt sind einzukalkulieren (10%)
(Abfallschlüssel: 170504)
Homogenbereich gem. Baugrundgutachten
Anfallende Gebühren sind Bestandteil dieser Position.
05.__.0002
Boden verwerten / entsorgen, RF 4, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z1.2)
R
900,00
t
05.__.0003 Boden verwerten / entsorgen, RF 5, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z2) Boden aus Aushub RF 5 fachgerecht verwerten bzw. entsorgen.
Gemäß Vorgaben der Beprobung nach EBV
Belastung bis einschließlich BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z2)
Anteile von Steine oder Schutt sind einzukalkulieren (10%)
(Abfallschlüssel: 170504)
Homogenbereich gem. Baugrundgutachten
Anfallende Gebühren sind Bestandteil dieser Position.
05.__.0003
Boden verwerten / entsorgen, RF 5, BM-F3, (LAGA Z2, BRME Z2)
R
720,00
t
Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall
Gefährlicher Abfall
05.__.0004 Transport von gefährlichen Stoffen, AVV 170503*; 50 km Transportleistung von gefährlichen Stoffen der in der Vorposition separierten Fraktion AVV 170503* aus RF1 und RF3,
Die Transportleistung sind mit entsprechenden Wiegescheinen und Annahmebescheinigungen der Andienungsstelle nachzuweisen.
Transportweg bis 50 km,
Ein Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich.
Die Vergütung der Entsorgung übernimmt der AG.
05.__.0004
Transport von gefährlichen Stoffen, AVV 170503*; 50 km
R
1.620,00
t
05.__.0005 Zulage Transport 50 - 100 km wie vor - jedoch Zulage von Transporten von über 50 km - 100 km
05.__.0005
Zulage Transport 50 - 100 km
W
1.620,00
t
06 Abwasseranlagen
06
Abwasseranlagen
6 Fachgerechter Einbau Rigole I
[6]
Fachgerechter Einbau Rigole I
E
06.__.0002 Speicherbox mit Spülkanal, Bauhöhe 0,66 m Box zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser; mehrdimensional durchströmbar, mit integriertem Verteil-, Reinigungs- und Spülkanal sowie geschlossenem Absetzbereich für Grob- und Feinschmutz; mit abgestuftem Schlitzbild zur gleichmäßigen Wasserverteilung;
nachgewiesene TV-Inspizier- und Hochdruckspülbarkeit bis 120 bar;
Speicherkapazität 95 %; Nettospeichervolumen 400 Liter pro Box; mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau; aus hochsteifem Polypropylen (PP), Farbe Schwarz; belastbar bis Schwerlastverkehr SLW 60 bei geeignetem Straßenaufbau;
geregeltes Bauprodukt mit bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt, (Z-42.1-480) mit Zulassung für Verkehrsbeanspruchungen bis einschließlich Belastungsklasse BK3,2 (RStO 12) und zugelassenem Anwendungsbereich für unterirdische Versickerungs- und Rückhalteanlagen; Nachweis der Belastbarkeit durch Typenstatik; mit RAL-Gütezeichen für Regenwassersysteme (RAL-GZ 994/11); mit Anwenderfreigabe der DB Netz AG;
Kurzeitfestigkeit bei mehrlagigem Aufbau min. 420 kN/m² ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2*s); nachgewiesene dynamische Belastbarkeit sowie nachgewiesene Langzeitbelastbarkeit für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren;
Abmessungen: L x B x H: 800 x 800 x 660 mm
liefern und entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers fachgerecht einbauen.
gewählter Bezug:
gewähltes Produkt:
Eine Angabe im Bieterverzeichnis ist zwingend vorzunehmen.
06.__.0002
Speicherbox mit Spülkanal, Bauhöhe 0,66 m
R
24,00
St
06.__.0003 Speicherbox, Bauhöhe 0,66 m Box zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser; mehrdimensional durchströmbar; Speicherkapazität 95 %; Nettospeichervolumen 400 Liter pro Box; mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau;
aus hochsteifem Polypropylen (PP), Farbe Schwarz; belastbar bis Schwerlastverkehr SLW 60 bei geeignetem Straßenaufbau; geregeltes Bauprodukt mit bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt, (Z-42.1-480) mit Zulassung für Verkehrsbeanspruchungen bis einschließlich Belastungsklasse BK3,2 (RStO 12) und zugelassenem Anwendungsbereich für unterirdische Versickerungs- und Rückhalteanlagen; Nachweis der Belastbarkeit durch Typenstatik;
mit RAL-Gütezeichen für Regenwassersysteme (RAL-GZ 994/11); mit Anwenderfreigabe der DB Netz AG; Kurzeitfestigkeit bei mehrlagigem Aufbau min. 420 kN/m² ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2*s); nachgewiesene dynamische Belastbarkeit sowie nachgewiesene Langzeitbelastbarkeit für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren; Abmessungen: L x B x H: 800 x 800 x 660 mm
liefern und entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers
fachgerecht einbauen.
gewählter Bezug:
gewähltes Produkt:
Eine Angabe im Bieterverzeichnis ist zwingend vorzunehmen.
06.__.0003
Speicherbox, Bauhöhe 0,66 m
R
39,00
St
06.__.0004 Grundelement für Speicherbox, Bauhöhe 0,33 m Boxelement zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser; zum Aufbau einer Versickerungs- / Retentionsanlage aus Speicherboxen; platzsparende Stapelung bei Transport und Lagerung; mehrdimensional durchströmbar; Speicherkapazität 96 %,
Nettospeichervolumen 203 Liter pro Grundelement; mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau; aus hochsteifem Polypropylen (PP),
Farbe: Schwarz;
Abmessungen: L x B x H: 800 x 800 x 330 mm;
belastbar bis Schwerlastverkehr SLW60 bei geeignetem Straßenaufbau;
mit Nachweis der Langzeitfestigkeit für 50 Jahre; Index-Druckfestigkeit min. 420 kN/m2 ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2*s);
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Z-42.1-563) für Verkehrsflächen bis Belastungsklasse Bk3,2 nach RStO 12 liefern.
gewählter Bezug:
gewähltes Produkt:
Eine Angabe im Bieterverzeichnis ist zwingend vorzunehmen.
06.__.0004
Grundelement für Speicherbox, Bauhöhe 0,33 m
R
198,00
St
06.__.0005 Frontgitter für Speicherboxen Frontgitter wasserdurchlässige Abschlussplatte zum Verschließen der Stirnseiten einer Box-Rigole oder -Speicheranlage; als Zusatzkomponente für das Speicherelement;
mit Sägematrix für den Anschluss von Zu- bzw. Ablauf oder Entlüftung,
Befestigung am Speicherelement ohne zusätzliche Verbindungselemente;
Abmessungen: B x H: 275 x 300 mm;
für den Anschluss von KG-Spitzende DN 110, 160 oder 200 liefern und fachgerecht einbauen.
06.__.0005
Frontgitter für Speicherboxen
R
12,00
St
06.__.0006 Entlüftungsplatte Entlüftungsplatte als Zusatzkomponente für den Speicherblock. Zur vollständigen Entlüftung und damit kompletten Befüllung des Versickersystems mit Anschluss für PP-Entlüftungsrohr DN 160.
für die Planung vorgesehenes Produkt:
Entlüftungsplatte Typ A
gewähltes Produkt:
06.__.0006
Entlüftungsplatte
R
2,00
St
06.__.0007 Anschlusselement für Entlüftung Sattelstück DN/OD 160/90° aus Polypropylen liefern und einbauen.
Seitlicher Anschluss für Schachtverlängerungen bestehend aus konischer Einschraubkrone aus PP und Anschlussdichtung aus SBR mit Innengewinde zum seitlichem Anschluss von glattwandigen Kanalrohren DN/OD 160 an Kanalverbundrohre nach DIN EN 13476-3 mit den Abmessungen DN/ID500 bis DN/OD800.
Schraubkrone mit Anschlagring zur definierten Einbautiefe in Dichtung und Hauptrohr.
Im Einheitspreis ist der fachgerechte Anschluss mittels Lochsäge (Bohrung 200 mm +3/-1 mm) an der Schachtverlängerung einzurechnen.
für die Planung vorgesehenes Produkt:
AWADOCK Verbundrohr Typ B
gewähltes Produkt:
06.__.0007
Anschlusselement für Entlüftung
R
2,00
St
06.__.0008 Vollwandkanalrohr PP SN 10 DN 160 Baulänge 3 m Hochlast-Vollwand-Kanalrohr für Regenwasserleitungen liefern und verlegen, einschl. Bettung und Umhüllung.
Rohre nach DIN EN 1852 mit Doppelsteckmuffe und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM nach DIN EN 681-1, Dichtheit mind. von -0,5 bis +5,0 bar bei Verformung und Abwinklung nach EN 127 nachgewiesen.
Ringsteifigkeit mind. 10 kN/m², hochabriebfest, ohne Zusatz von Füllstoffen.
Rohrleitung innen mit Hersteller-, Durchmesser- und Werkstoffangabe signiert.
Farbe: Blau, durchgehend eingefärbt, mit IR- reflektierenden Farbpigmenten.
Fremdwasserdichtheit bis 8 m Wassersäule von externem Prüfinstitut nachgewiesen.
Nachgewiesene dynamische Belastungsfähigkeit für die Berechnung bei nicht vorwiegend ruhenden Belastungen nach ATV-DVWK-A 127, Absatz 9.7.4,
Nachhaltigkeit - Umweltrelevante Aspekte :
Rohrleitung frei von gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen.
Wurzelfestigkeit nach DIN 4060 nachgewiesen. Das mittlere
Spaltmaß zwischen Muffeneingang und Rohr darf zur Sicherstellung der Wurzelfestigkeit maximal 1,5 % des
Nenndurchmessers betragen.
Untere Bettungsschicht nach DIN EN 1610 Typ 1, 100 mm, Auflagerwinkel 90 Grad, Abdeckung 150 mm,
Verfüllmaterial für Bettungsschichten, Seitenverfüllung und Abdeckung nach DIN EN 1610 oder gemäß Herstellerangabe.
Proctordichte: min. 98 %.
DN 160, Baulänge 3 m
für die Planung vorgesehenes Produkt:
AWADUKT PP SN 10 DN 160 blue
gewähltes Produkt:
06.__.0008
Vollwandkanalrohr PP SN 10 DN 160 Baulänge 3 m
R
2,00
St
06.__.0009 Zulage für Bogen DN 160, Polypropylen (blau) Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Formteilen. Materialgüte, Materialeigenschaften,
Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 16 kN/m².
Typ: Bogen 88°
für die Planung vorgesehenes Produkt:
AWADUKT PP SN 10 DN 160 blue
gewähltes Produkt:
06.__.0009
Zulage für Bogen DN 160, Polypropylen (blau)
R
2,00
St
06.__.0010 Integriertes Schachtsystem für Rigolen/ Speicherbecken mit Sandfang Spül- und Inspektionsschacht mit modularem Aufbau für Rigolen/ Speicherbecken, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt (Z-42.1-480).
Werkstoff: Polypropylen (PP), Farbe: blau.
L x B x H = 800 x 800 x 660 mm,
universelle Anschlussmöglichkeit auf allen Seiten (Rigolenanschluss 4 x DN 250 oder Zulauf PP-Rohr DN 110 bis DN 500), verschiebesichere Verbindung zum Spül- und
Verteilkanal der Speicherbox.
Inspektions- und Wartungszugang über eine Schachtverlängerung DN 600 mit Innendurchmesser von mind. 500 mm und Ringsteifigkeit von mindestens SN8 (8 kN/m²) für Abdeckungen mit LW 625 mm.
Bauteile:
- Schachtgrundkörper 800 x 800 x 660 mm
- Sandfang
- 2 x Adapter für Schachtverlängerung
- 2 x Dichtring für Schachtverlängerung
- Schachtverlängerung, Da 600 mm, Baulänge 2,5 m
- Auflagering DN 625
liefern und nach Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
für die Planung vorgesehenes Produkt:
RAUSIKKO-C3 Schachtsystem Typ X (1-lagig)
gewähltes Produkt:
06.__.0010
Integriertes Schachtsystem für Rigolen/ Speicherbecken mit Sandfang
R
2,00
St
06.__.0011 Integriertes Schachtsystem für Rigolen/ Speicherbecken ohne Sandfang Spül- und Inspektionsschacht mit modularem Aufbau für Rigolen/ Speicherbecken, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt (Z-42.1-480).
Werkstoff: Polypropylen (PP), Farbe: blau.
L x B x H = 800 x 800 x 660 mm,
universelle Anschlussmöglichkeit auf allen Seiten (Rigolenanschluss 4 x DN 250 oder Zulauf PP-Rohr DN 110 bis DN 500), verschiebesichere Verbindung zum Spül- und Verteilkanal der Speicherbox.
Inspektions- und Wartungszugang über eine Schachtverlängerung DN 600 mit Innendurchmesser von mind. 500 mm und Ringsteifigkeit von mindestens SN8 (8 kN/m²) für Abdeckungen mit LW 625 mm.
Bauteile:
- Schachtgrundkörper 800 x 800 x 660 mm
- Schachtboden
- Adapter für Schachtverlängerung
- Dichtring für Schachtverlängerung
- Schachtverlängerung, Da 600 mm, Baulänge 2,5 m
- Auflagering DN 625
liefern und nach Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
für die Planung vorgesehenes Produkt: RAUSIKKO-C3 Schachtsystem Typ X (1-lagig)
gewählter Bezug:
06.__.0011
Integriertes Schachtsystem für Rigolen/ Speicherbecken ohne Sandfang
R
1,00
St
06.__.0012 Einlauftrichter Einlauftrichter aus Gusseisen
mit Eimerauflage für PE-HD Schmutzfangeimer
mit 400 mm Durchmesser
Zum Einhängen in die Schmutzeimeraufnahmen
herkömmlicher BEGU-Abdeckungen
liefern und fachgerecht einbauen
für die Planung vorgesehenes Produkt: RAUSIKKO Einlauftrichter
gewählter Bezug:
06.__.0012
Einlauftrichter
R
2,00
St
06.__.0013 Schmutzfänger mit Feinfilter Schmutzfaenger für Schachtabdeckungen DN 400 (direkt einzuhängen) und DN 625 (in Verbindung mit Einlauftrichter), mit innenliegendem Feinfilter aus rostfreiem Edelstahl, bei Verwendung von Gussabdeckungen mit Ventilation oder Einlaufrost.
für die Planung vorgesehenes Produkt: RAUSIKKO-Schmutzfänger mit Feinfilter
Gewähltes Produkt:
06.__.0013
Schmutzfänger mit Feinfilter
R
2,00
St
06.__.0014 Absetzschacht DN 600 Schacht DN 600 aus Polypropylen (PP), gemäß IN EN 13598-2 aus 100% Neumaterial ohne Recyclinganteile und ohne Schäumungszusätze, zum Versetzen ohne maschinelle Hilfsmittel, Schachtboden mit ebener Aufstellfläche und optimierter Verformungsstabilität, auftriebssicher, mit glatter Innenwandung.
Stahlfaserarmierter Hybridauflagering zur Lastentkoppelung und zur verschiebesicheren Aufnahme von Schachtabdeckungen LW 625 mit dauerhaft fest verzahnter, korrosionsbeständiger,
innenliegender Kunststoffoberfläche. Farbliche Unterscheidung blau für Regenwasser. Auflageflächen aus Beton.
Reinigungsschacht für Niederschlagswasser,
Schachteinbauten aus Polypropylen mit Sammelraum für Schmutzpartikel,
Volumen Schlammraum mind. 165 Liter, durch unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesene Reinigungsleistung für Abfiltrierbare Stoffe (AFS, AFS63), mit integriertem Leichtflüssigkeitsrückhalt 400 mm und Inspektionsöffnung.
Nachgewiesene Gleichwertigkeit zu Regenklärbecken, Einordnung nach DWA-A 102-2 zum Rückhalt von AFS63, Anlagentyp D26 nach DWA-M 153, Durchgangswert: 0,8,
max. anschließbare Fläche: 1.000 m².
Anschlüsse:
bis zu 2 x Zulauf PP DN 160
1 x Ablauf PP DN 160 (getauchter Auslauf)
Bauhöhe (OK Deckel - RS Auslauf): bis 1,00 m zzgl. 1,00 m Tauchbereich/Sandfang
inkl. notwendigem Zubehör liefern und fachgerecht nach Herstellervorgabe einbauen
für die Planung vorgesehenes Produkt: RAUSIKKO SediClean Typ S DN 600
gewähltes Produkt:
06.__.0014
Absetzschacht DN 600
R
2,00
St
06.__.0015 Schachtabdeckung DN625, D250, Guss Schachtabdeckung Klasse D 250 nach DIN EN 124-2.
Deckel aus Gusseisen mit Ventilation,
mit monolithisch verbundener, eingefasster Polyurethan-Einlage und zusätzlichen Noppen auf der Unterseite für eine bessere Zirkulation der Luft zwischen Rahmen und Deckel, Abriebfestigkeit = 16 mm nach DIN 53516,
zur perfekten vertikalen und horizontalen Geräuschdämmung, mikrobenbeständig, UV-beständig,
Frost-Tausalzbeständig, Rahmen aus Beton und Gusseisen, mit Einstiegshilfe,
Rahmenhöhe 160 mm,
Lichte Weite 610 mm,
Rahmendurchmesser 785 mm,
Gesamtgewicht ca. 170,0 kg,
liefern und fachgerecht einbauen.
für die Planung vorgesehenes Produkt:
HydroPur D250 EN 124-2
gewähltes Produkt:
06.__.0015
Schachtabdeckung DN625, D250, Guss
R
5,00
St
06.__.0016 Trenn- und Filtervlies Vliesstoff aus weißen Original Stapelfasern,
mechanisch verfestigt, aus 100 % Polypropylen,
als Trenn- und Filtervlies,
Stempeldurchdrückkraft: 2 kN
Flächengewicht: 150 g/m²
Dicke: 1,2 mm
Höchstzugkraft längs: 12,0 kN/m
Höchstzugkraft quer: 12,0 kN/m
Höchstzugkraftdehnung längs: >50%
Höchstzugkraftdehnung quer: >50%
Wasserdurchlässigkeit kv : 100 l/ (m²*s)
Wirksame Öffnungsweite: 100 µm
Geotextilrobustheitsklasse GRK 3
liefern und fachgerecht mit mindestens 30 cm Überlappung verlegen.
für die Planung vorgesehenes Produkt:
RAUMAT 3 E 150
gewähltes Produkt:
06.__.0016
Trenn- und Filtervlies
R
400,00
m2
06.__.0017 Sauberkeitsschicht 2/8 mm unter Festkörperrigole Sauberkeitsschicht flächig unter Festkörperrigole liefern und einbauen
die Oberfläche ist entsprechend den geplanten Anforderungen zu planieren.
Material: Feinkies 2/8 mm,
Einbaustärke: 10 cm
Verwendung:
Sauberkeitsschicht unter Festkörperrigole
06.__.0017
Sauberkeitsschicht 2/8 mm unter Festkörperrigole
17,00
m3
06.__.0018 Leitungszone u. Bettung verfüllen Geeigneten Boden in Leitungszone einschließlich Bettung nach DIN EN 1610 einbauen und verdichten.
Rohr DN 150 - DN 200, Auflager KSA 90.
gemäß Rohrstatik herstellen,
Material: Sand
Körnung 0/8, filterstabil.
Während aller Einbau- und Herstellungsphasen Rohr vor Lageänderungen durch Einbau- und Verdichtungsarbeiten schützen.
06.__.0018
Leitungszone u. Bettung verfüllen
1,00
m3
06.__.0019 wie vor, jedoch für Schächte wie vor, jedoch für Schächte,
Tiefe bis 2,20 m
06.__.0019
wie vor, jedoch für Schächte
W
2,00
m3
PRÜFUNG
PRÜFUNG
06.__.0020 Kamerabefahrung des Reingungskanals der Versickerungsboxen Optische Inspektion,
Kamerabefahrung des Reingungskanals der Versickerungsboxen und der Regenwasserleitung DN 160 -200,
in mehrfach verzweigtem System, Zugang vom Schacht,
mit TV-Kamera vom Fahrwagen,
mit Drehschwenkkopf, mit Lageerfassung,
mit Gefällemessung und -dokumentation,
abschwenken von sämtlichen Rohrverbindungen, Abzweigen, Stutzen, ggfs. Hochdruckspülung, falls erforderlich;
Ergebnisse auf Datenträger und als Ausdruck je 2-fach
Bezug:
06.__.0020
Kamerabefahrung des Reingungskanals der Versickerungsboxen
1,00
Stk
07 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
07
Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
7 Vorbemerkung Stundensätze
[7]
Vorbemerkung Stundensätze
E
07.__.0001 Lastplattendruckversuch Prüfungen zur Ermittlung der
Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeits- werte
mittels Last plattendruckversuch nach
DIN 18134,
- durch unabhängiges Prüflabor,
- einschl. Bereitstellung der erforderlichen
Fahrzeuge/Geräte,
- Prüfprotokolle in dreifacher
Papierausfertigung sowie digital.
07.__.0001
Lastplattendruckversuch
2,00
Stk
07.__.0002 Stundensatz Vorarbeiter Stundensatz Vorarbeiter
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche
Arbeiten auf besondere Anordnung durch
die örtliche Bau- bzw. Projektleitung,
einschl. aller Nebenkosten, wie Fahrtzeit,
eventl.
Auslösung, Fahrt- und
Übernachtungskosten usw.
Es wird nur die reine Arbeitszeit vor Ort
vergütet.
07.__.0002
Stundensatz Vorarbeiter
10,00
h
07.__.0003 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche
Arbeiten auf besondere Anordnung durch
die örtliche Bau- bzw. Projektleitung,
einschl. aller Nebenkosten, wie Fahrtzeit,
eventl.
Auslösung, Fahrt- und
Übernachtungskosten usw.
Es wird nur die reine Arbeitszeit vor Ort
vergütet.
07.__.0003
Stundensatz Facharbeiter
10,00
h
07.__.0004 Stundensatz Helfer Stundensatz Facharbeiter
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche
Arbeiten auf besondere Anordnung durch
die örtliche Bau- bzw. Projektleitung,
einschl. aller Nebenkosten, wie Fahrtzeit,
eventl.
Auslösung, Fahrt- und
Übernachtungskosten usw.
Es wird nur die reine Arbeitszeit vor Ort
vergütet.
07.__.0004
Stundensatz Helfer
10,00
h
07.__.0005 Hydraulikbagger inkl. Fahrer Hydraulikbagger inkl. Fahrer,
Kettenfahrzeug mit Tieflöffel, 0,5-1,0 m3
07.__.0005
Hydraulikbagger inkl. Fahrer
5,00
Std
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