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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Sanitäreanlagen für einen
DM Drogeriemarkt in
Regensburg Balwinusstraße
Bauort: 93051 Regensburg
Balwinusstraße 2
Bauherr: ALDI Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co.
oHG
c/o ALDI SE & Co. KG
Benzstraße 11
93128 Regenstauf
Planung: Hofbauer Ingenieurbüro GmbH
Schanzenweg 27 94469 Deggendorf
Tel: 0991 / 371 030
Fax: 0991 / 33 936
E-mail: f.kerschl@hofbauer-ib.de
Ausführung: Ab Februar 2026 bis November 2026
Abgabetermin: siehe Vergabeplattform Cosuno
Abgabeort: Hofbauer Ingenieurbüro GmbH
Schanzenweg 27 94469 Deggendorf
_______________________________________________________
___
Bieter:
Stempel mit Unterschrift Datum:______________
Angebotssumme (brutto) :
_________________?
Zuzüglich / inklusiv einem Nachlaß von _________%
Zuzüglich / inklusiv einem Skonti von _________%
bei einem Zahlungsziel von ___ Werktagen
Geprüfte Angebotssumme inkl. Nachlaß / Skonto:
__________________?
Allgemeine Bestimmungen
1. Der Ausführung sämtlicher Arbeiten der einzelnen
Gewerke liegen zugrunde:
a) die Bauzeichnungen, Massenberechnungen, statischen
Berechnungen, Bauorganisationspläne usw.,
b) die besonderen Vertragsbedingungen des Bauherrn für
die Ausführung von Bauleistungen,
c) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen gemäß VOB - Teil B - DIN
1961 - letzte Fassung und Ausgabe,
d) die besonderen technischen Vorbemerkungen des
Bauherrn für die einzelnen Gewerke,
e) die allgemeinen technischen Vorschriften für die
Ausführung von Bauleistungen, gemäß VOB - Teil C -
letzte Fassung und Ausgabe,
f) die Baupreisverordnungen. Allgemeine Geschäfts- oder
Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers werden auf
keinen Fall Bestandteil des Vertrages.
2. Maßgebend für die Durchführung des Bauvorhabens ist
der von der Bauleitung aufgestellte Bauzeitenplan. Alle
vereinbarten und festgelegten Anfangs-, Zwischen- und
Endtermine sind mit ausreichenden Arbeitskräften nach
Anweisung der Bauleitung zügig durchzuführen.
Der von der Bauleitung aufgestellte Bauzeitenplan ist
zwingend einzuhalten und dient als Vertragsgrundlage.
Termine:
a) frühester Arbeitsbeginn:
nach Auftragserteilung
.....................................
b) Arbeitsdauer:
.....................................
c) Beendigung der Arbeiten:
.....................................
Bei nicht fristgemäßer Ausführung behält sich der
Auftraggeber gemäß VOB, Teil B, DIN 1961 - letzte
Fassung und Ausgabe - § 4 und 8, Ziff. 7, § 5, Ziff. 3
- die Entziehung des Auftrages und Vollendung der
Leistungen durch einen Dritten auf Rechnung des
Auftragnehmers vor.
3. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den
Örtlichkeiten und der Beschaffenheit der Baustelle in
Kenntnis zu setzen.
Der Unternehmer erkennt ausdrücklich an, dass die zu
leistenden Arbeiten aus den ihm zur Verfügung
gestellten Unterlagen hervorgehen, ihm Örtlichkeit und
Beschaffenheit der Baustelle bekannt sind und
demzufolge Nachforderungen grundsätzlich nicht
anerkannt werden können.
Dies gilt vor allen Dingen für die Beschaffenheit des
Bodens, Schichten- bzw. Grundwasserverhältnisse und
über vorhandene Erschließungsmöglichkeiten.
Die unter Ziffer 1a) benannten Bauzeichnungen sind nach
telefonischer Anmeldung einzusehen bei:
omlor - weigert
architekten und generalplaner gmbh
Prüfeninger Schloßstraße 4a
93051 Regensburg
Tel. 0941/39642-0
Fax: 0941/39642-39
Rücksprachen wie vor.
4. Eine Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten in
mehreren Losen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der Bieter ist verpflichtet, falls er in den gestellten
Fristen nur einen Teil der genannten Arbeiten ausführen
kann, dies bei der Angebotsabgabe zu benennen.
5. Die mit einem EP bezeichneten Positionen sind in der
Leistungsbeschreibung unbedingt im Einheitspreis
auszufüllen.
6. Die Bindung des Bieters an sein Angebot beträgt
mindestens 12 Wochen.
Die angegebenen Einheitspreise sind Festpreise.
Etwaige Kalkulationsfehler sind Sache des
Auftragnehmers.
Materialpreise und Lohnerhöhungen sowie Erhöhung der
steuerlichen und sozialen Angaben werden nach
Angebotsabgabe nicht mehr berücksichtigt.
7. Bei Auftragserteilung an den Bieter ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
beizubringen und eine eidesstattliche Versicherung
abzugeben, dass sonstige Steuern und Soziallasten
pünktlich abgeführt werden und darüber keine Rückstände
bestehen.
Außerdem ist die "Freistellungsbescheinigung zum
Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1, Satz
1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)", ausgestellt vom
zuständigen Finanzamt, beizubringen.
8. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, bezieht sich die
Leistung auf fertige Arbeit einschließlich Lieferung
aller Materialien und sämtlicher Nebenleistungen. Die
bauseitige Lieferung von Materialien bleibt jedoch
vorbehalten.
9. Die eingesetzten Massen sind nach Zeichnung
ermittelt und bestimmen nach gegenseitiger Abstimmung
die Auftragshöhe.
10. Die Herausnahme einzelner Positionen aus dem
Angebot bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
11. Eigenmächtige Änderungen, Zusätze oder Streichungen
im Angebot sind unstatthaft und bleiben auch bei
etwaiger Auftragserteilung unberücksichtigt.
Ergänzungen, Vorschläge oder sonstige Einwendungen,
falls diese für erforderlich gehalten werden, sind in
einem Begleitschreiben als Alternativvorschläge und
-angebote aufzuführen.
12. Bei Änderung oder Wegfall einzelner Positionen aus
dem Angebot und Auftrag hat der Auftragnehmer keinen
Anspruch auf Ausführung und Vergütung der Positionen,
soweit er nicht bei einer Neuausschreibung der
Mindestbietende bleibt.
13. Für sämtliche Leistungen, die sich abweichend von
der Ausschreibung während der Bauzeit ergeben, sind der
Bauleitung vor Inangriffnahme dieser Arbeiten
Nachtragsangebote vorzulegen; diese müssen vor Beginn
der Ausführung schriftlich anerkannt und bestätigt
werden. Im übrigen wird auf Ziffer 11 verwiesen.
14. Zur Kontrolle des Arbeitsstandes ist der Bauleitung
täglich eine Meldung vorzulegen, aus welcher
hervorgehen muss:
a) Belegschaftsstärke nach Gewerken getrennt
b) kurze Beschreibung der geleisteten Arbeit.
Vom Bauhauptgewerbe ist auf der Baustelle ein
Bautagebuch zu führen, welches alle wesentlichen
Vorfälle und Anordnungen der Bauleitung und
Bauaufsichtsbehörden und aufschlussreiche Angaben über
Temperatur und Wettervermerke enthält:
Außerdem müssen darin vermerkt sein: Besuche von Seiten
der Behörden, soweit diese in direktem Zusammenhang mit
den Arbeiten des Auftragnehmers stehen (z.B.
Bauaufsichtsamt, Prüfingenieure, Arbeitsschutz).
Alle Besuche sind - unabhängig von etwaiger Eintragung
in das Bautagebuch - sofort der Bauleitung zu melden.
Das gleiche gilt für die Besichtigungen aller Art, auch
wenn die ausdrückliche Genehmigung des Bauherrn oder
der Bauleitung vorliegt.
15. Nachunternehmerleistungen sind entsprechend
gesondert zu vermerken. Die ganze oder teilweise
Weitergabe eines erteilten Auftrages an Subunternehmer
oder andere Firmen ist unstatthaft und berechtigt den
Auftraggeber zum sofortigen Auftragsentzug.
Ausnahmen können nach vorherigem Antrag schriftlich
erteilt werden.
16. Der Bieter hat nach Auftragserteilung den Abschluss
einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung -
zumindest in Höhe der Auftragssumme - nachzuweisen.
17. Der Auftragnehmer erklärt sich von vornherein damit
einverstanden, dass die am Bau infolge der Durchführung
von Bauarbeiten entstandenen Schäden in der Form
erstattet werden, dass die Gesamtkosten der
Schadensbeseitigung durch den Architekten des Bauherrn
nach Abnahme des Baues ermittelt und nach Maßgabe der
Baukostenforderung der beteiligten Unternehmer auf
diese umgelegt werden (Nach VOB).
18. Alle Verunreinigungen des Bauwerks, die von eigenen
Arbeitsleitungen herrühren, sind jeweils vor
Arbeitsplatzwechsel zu beseitigen. Geschieht dies
nicht, so behält sich die Bauleitung vor, die Reinigung
ohne weitere Aufforderung anderweitig zu Lasten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen.
19. Die Garantiepflicht beträgt abweichend von der VOB
5 Jahre gerechnet vom Tage der Abnahme der
Unternehmerleistung.
20. Die Stundenlohnarbeiten sind nur nach Maßgabe der
VOB Teil B, § 15, auszuführen.
Durch die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels durch
die Bauleitung wird nur die Leistung anerkannt, nicht
deren Abnahme.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur im Einverständnis mit
der Bauleitung und auf deren schriftliche Anordnung
durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für diese
Arbeiten täglich Regiezettel in 2-facher Fertigung,
spätestens bis zum Besuch der Bauleitung zur
Anerkennung einzureichen. Erfolgt dies nicht, so können
diese Arbeiten nicht mehr anerkannt werden und der
Unternehmer verliert den Anspruch auf Bezahlung. Aus
den Regiezetteln müssen der Bauteil, die Art der
ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Baustoffe, die
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte und die
Arbeitszeit, getrennt nach den verschiedenen
Stundenlohnsätzen, ersichtlich sein.
Die Vorhaltung von Geräten und Maschinen sowie andere
bei Stundenlohnarbeiten anfallende Nebenkosten sind mit
dem Zuschlag für Geschäftsunkosten abgegolten, sie sind
in den Regiezetteln zu erfassen.
Überstundenzuschläge werden von der Bauleitung nur
anerkannt, wenn die Überstunden im Einverständnis mit
der Bauleitung und auf ihre schriftliche Anordnung
geleistet wurden. Aufsichtsstunden für Poliere,
Vorarbeiter usw. für Regiestunden werden nicht bezahlt.
Lohnerhöhungen bei außervertraglichen
Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt.
21. Teilzahlungen werden aufgrund von
Zwischenrechnungen nach Bautenstand gewährt. Bei
Nachweis der erbrachten Leistungen durch prüfungsfähige
Massenermittlungen bis zu 80 %.
Bei Teilzahlungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt
von 10%.
Die Teilzahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach
Rechnungseingang.
Die Schlusszahlungsanweisung erfolgt nach 30 Tagen
aufgrund einer eingereichten prüfungsfähigen
Schlussrechnung. Die Massen sind durch nachprüfbare
Berechnungen, durch Abrechnungszeichnungen zu belegen.
Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft und sind
deren Mängel nach erfolgter Mängelrüge und damit
verbundener Fristsetzung nicht behoben, so gelten die
Vorschriften der §§ 634 und 635 BGB, die der Wandlung
und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) die dem Wert
der nicht erbrachten Leistungen und des entsprechenden
Schadens entspricht. Forderungen an den Auftraggeber
können nur mit dessen Einverständnis abgetreten werden.
Sonst gelten die Bedingungen der VOB, Teil B, § 16.
22. Sollten die vertraglich festgelegten Termine trotz
mehrmaliger Aufforderung und Anmerkung nicht
eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe bis 5
°/oo der Auftragssumme/pro Arbeitstag abgezogen.
23. Zur Sicherung der Bauherrninteressen wird die
Bürgschaftssumme von 5% der Auftragssumme einbehalten.
Dieser Einbehalt kann auch durch eine Bankbürgschaft
abgelöst werden.
24. Bauschutt, Materialabfälle und Verunreinigungen,
durch eigene Arbeit verursacht, sind vom Auftragnehmer
laufend zu beseitigen. Ist der Auftraggeber gezwungen,
diese Bauschuttbeseitigung selbst auszuführen oder
ausführen zu lassen, so werden, sofern der Verursacher
nicht einwandfrei feststellbar ist, allen
Auftragnehmern die anteiligen Kosten entsprechend in
Abzug gebracht.
25. Baustrom/ Bauwasseranschlüsse werden durch den
Bauunternehmer erstellt und unterhalten. Das
Weiterführen sowie die Unterverteilung des Baustroms/
Bauwassers ist Sache des Auftragnehmers.
Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser sowie
Baufeinreinigung werden dem Auftragnehmer bei der
Schlussrechnung 0,35% der Bruttoabrechnungssumme in
Abzug gebracht.
Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser
sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
Leistungsverzeichnis
04 DM Drogerie Markt: Sanitär
04
DM Drogerie Markt: Sanitär
Sanitärarbeiten nach DIN 18 381
Sanitärarbeiten nach DIN 18 381
04. 01 Lager - / Nebenraum
04. 01
Lager - / Nebenraum
04. 02 Personalraum
04. 02
Personalraum
04. 03 WC - Räume
04. 03
WC - Räume
04. 04 WC - Räume Besucher (barrierefrei)
04. 04
WC - Räume Besucher (barrierefrei)
04. 05 Wasserversorgung
04. 05
Wasserversorgung
04. 06 Gebäudeentwässerung
04. 06
Gebäudeentwässerung
04. 07 Allgemeine Nebenarbeiten
04. 07
Allgemeine Nebenarbeiten
04. 08 Regiestundensätze
04. 08
Regiestundensätze
04. 09 Bestandsunterlagen
04. 09
Bestandsunterlagen
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