Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Allgemeines Auf dem Grundstück Dresdn A. Allgemeines
Auf dem Grundstück Dresdner Straße 25, 01809 Heidenau,
plant die BWL Immobilien GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723
Kesselsdorf, die Errichtung einer Eigentumswohnanlage,
bestehend aus zwei Gebäuden mit jeweils vier
Geschossen sowie einem unterkellerten, offenen und
eingeschossigen Verbindungsbau. Die Errichtung der
Gebäude erfolgt nach den Anforderungen des
KfW-Effizienzhaus-Standards 55 (KfW 55).
Das Gebäude soll direkt an der Straßenkreuzung Ecke
Dresdner Straße / Elbstraße in Heidenau errichtet
werden.
Die Baugenehmigung Nr. 01687-25-221 vom 03.02.2026
liegt vor. Deren Festlegungen, Auflagen und
Bestimmungen sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Die Altbebauung wurde bereits abgebrochen, wobei
weiterhin Fundamentreste und Mauerwerksreste bestehen.
Im Lageplan werden vorhandene Bestandsbäume (u. a.
Ahorn, Pappel), welche inzwischen durch Ruderal- und
Sukzessionsvegetation ergänzt wurde, verzeichnet. Das
vor Ort angetroffene Sandsteinmauerwerk der
Altbebauung ist für die spätere Grundstückseinfriedung
auf dem Grundstück zwischenzulagern.
Das Grundstück befindet sich im Überflutungsgebiet,
weshalb über die Geländemodellierung und den Keller
ein Retentionsraum verlangt wird.
Außerdem befinden sich auf dem Grundstück Bäume,
welche über die gesamte Bauphase zu schützen sind. Das
Baufeld wurde in Abstimmung mit der Stadt Heidenau und
gemäß der Baumfällgenehmigung von Bewuchs und
Böschungen freigemacht; die entsprechenden Bäume
wurden gefällt. Hier gilt der neue Lageplan vom
31.07.2025 sowie der Architektenlageplan vom
24.04.2026. Die Freimachung ist mit dem Baubeginn zu
Vervollständigen.
Die am Mühlgraben vorhandenen Mauern und Böschungen
sind in Abstimmung mit der Behörde für Denkmalschutz
zu prüfen, zu sichern und vorerst zu erhalten.
Nutzung:
Kellergeschossbereich/ Verbindungsbau: Mieterkeller,
Fahrradabstellraum (Retentionsraum)
Erdgeschoß: zwei Wohnungen im Haus A unterschiedlicher
Größe, zwei Wohnungen im Haus B gleicher Größe- eine
davon barrierefrei ausgebildet, siehe hierzu die
vorliegende Architektenplanung
1. und 2. Obergeschoss: drei Wohnungen im Haus A
unterschiedlicher Größe- eine davon barrierefrei
ausgebildet, zwei Wohnungen im Haus B gleicher Größe,
barrierefrei ausgebildet, siehe hierzu die vorliegende
Architektenplanung
Dachgeschoss: zwei Wohnungen im Haus A
unterschiedlicher Größe, zwei Wohnungen im Haus B
gleicher Größe, siehe hierzu die vorliegende
Architektenplanung.
Alle Wohnungen verfügen über mind. einen Wohnraum mit
integriertem Küchenbereich, Bad, Loggia/ Balkon.
Das Gebäude A verfügt über ein zentrales Treppenhaus
mit einem Aufzug (1,65 m x 1,75 m) mit reduzierter
Überfahrt, einem 2-läufig-gegenläufigen geraden
Treppenlauf zwischen den Etagen.
Das Gebäude B verfügt über ein zentrales Treppenhaus
mit einem Aufzug (1,75 m x 2,00 m) mit reduzierter
Überfahrt und einem 3-läufigen geraden Treppenlauf
zwischen den Etagen.
Die Außenanlagen umfasst eine Stellplatzanlage für 18
PKWs, einem Fahrradstellplatz, einem Müllplatz sowie
einem Spielplatz. Der Spielplatz einschließlich aller
Spielgeräte, Fallschutzflächen, Einfassungen,
Fundamente, Entwässerungsmaßnahmen und Nebenleistungen
ist vollständig funktionsfähig, verkehrssicher und
nutzungsbereit herzustellen. Die Ausführung hat nach
den einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere DIN EN 1176 und DIN EN 1177,
sowie nach den Vorgaben der Baugenehmigung, der
Außenanlagenplanung und der Bemusterung zu erfolgen.
Vor Nutzungsfreigabe ist eine sicherheitstechnische
Erstabnahme durch eine hierfür sachkundige bzw.
zugelassene Stelle durchzuführen und dem AG zu
dokumentieren. Die Durchwegung von der Dresdner Straße
aus ist barrierefrei auszuführen.
A. Allgemeines Auf dem Grundstück Dresdn
B. Leistungsumfang Das Bauprogramm umfas B. Leistungsumfang
Das Bauprogramm umfasst die Erstellung der
schlüsselfertigen Gebäude einschließlich Innenausbau,
Neben- und Außenanlagen. Die Gebäude wurden in
konventioneller Bauweise geplant und sollen im Rahmen
der entsprechenden DIN-Normen und aller weiteren, für
die Errichtung dieses Bauvorhabens gültigen
Vorschriften und Genehmigungen sowie den anerkannten
Regeln der Technik, ausgeführt werden.
Im Leistungsumfang sind enthalten:
Alle öffentlich-rechtlichen Leistungen, die im Zuge
der Erstellung der Gebäude notwendig sind (z.B.
Stellung des Bauleiters gemäß SächsBO), die
allgemeinen Außenanlagen wie in der Planung
dargestellt- inkl. der PKW- Stellflächen, des
Müllstandplatzes, der Einzäunungen und der Zuwegungen
sowie die Bepflanzungen und der Spielplatz.
B. Leistungsumfang Das Bauprogramm umfas
1. In den beiden Häusern Der Verbindungs 1. In den beiden Häusern
Der Verbindungsbau ist frei von Elbstraßenseite
zugänglich. Die Gebäude A und B sind hingegen durch
abschließbare Eingangstüren gesichert.
Hausanschlussraum, Technikraum, Klingel- und
Wechselsprechanlage für Haus A sowie Briefkastenanlage
für das gesamte Objekt befinden sich im
Verbindungsbau. Die Klingel- und Wechselsprechanlage
für Haus B befindet sich als Unterputzinstallation im
Vordach vom selbigen.
Die Versorgung der Gebäude mit Wärme und die
Herstellung des Warmwassers wird über einen
Fernwärmeanschluss erbracht. In den einzelnen
Wohnungen werden Heizungsverteiler installiert, von wo
aus die Versorgung mit Wärme der einzelnen Räume als
Fußbodenheizung realisiert wird. Im Bad wird
zusätzlich ein Bad-Heizkörper vorgesehen. Die
Beantragung der Hausanschlüsse für Strom, Telefon,
Internet sowie TV-Kabel ist vom Auftragnehmer bei den
jeweiligen Versorgungsunternehmen durchzuführen. Die
Herstellung der Anschlüsse erfolgt in Abstimmung mit
den Medienträgern und muss termin- und fachgerecht
realisiert werden.
Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen soll über den
Kabelanschluss erfolgen.
Der Müllplatz muss von außen zugänglich und
abschließbar hergestellt sein.
1. In den beiden Häusern Der Verbindungs
2. Äußere Gestaltung Die Fassadengestalt 2. Äußere Gestaltung
Die Fassadengestaltung und die Dacheindeckung befinden
sich derzeit in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde. Aktuell ist für die Fassade ein
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) in einer RAL-Farbe
vorgesehen. Das Dach von Haus A ist als Stehfalzdach
in Anthrazit/Schiefergrau oder Titanzink geplant. Das
Dach des Hauses B soll eine Dachsteineindeckung in
Anthrazit/Schiefergrau erhalten. Zur die
Dachentwässerung sind innenliegende Dachrinnen mit
Anschluss an eine Kombination aus teilweise
innenliegenden Fallrohren und vorgestellten
Rechteckfallrohren mit Einlaufstutzen in Anthrazit
vorgesehen.
2. Äußere Gestaltung Die Fassadengestalt
3. Besondere technische Voraussetzungen 3. Besondere technische Voraussetzungen
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden
bauseits bereitgestellt. Sie stellen die technischen
und rechtlichen Grundlagen für die Ausführung des
Bauvorhabens dar und sind verbindlicher Bestandteil
des GU-Vertrages.
3. Besondere technische Voraussetzungen
4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabg 4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabgabe
Die für die Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten
Unterlagen sind in Anlage 1 aufgelistet und bilden im
Falle eines Vertragsabschlusses eine verbindliche
Vertragsgrundlage (siehe Anlage 1).
4. Aufstellung Dokumente zur Angebotsabg
5. Vertragsbedingungen Der Auftraggeber 5. Vertragsbedingungen
Der Auftraggeber (AG) wird den Generalunternehmer mit
der schlüsselfertigen und funktionsgerechten
Herstellung der ausgeschriebenen Bauwerke beauftragen.
Das Angebot der GU - Leistungen nach dieser
Ausschreibung ist für den AG kostenfrei.
Grundlagen des Vertrages sowie Art und Umfang dieser
Leistung sind in nachfolgender Reihenfolge:
1. Das Auftragsschreiben einschließlich etwaiger
darin ausdrücklich getroffener besonderer
Vereinbarungen.
2. Die Baugenehmigung einschließlich sämtlicher
Auflagen, Nebenbestimmungen und genehmigter
Bauvorlagen.
3. Diese funktionale Leistungsbeschreibung
einschließlich aller Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis
mit Datum, Index und Planstand (s. Anlage 1).
4. Die vom AG bzw. dessen Planern freigegebenen
Ausführungszeichnungen, Detailzeichnungen,
Berechnungen, Nachweise, Gutachten, Konzepte und
Bemusterungsunterlagen.
5. Die Besonderen und Zusätzlichen
Vertragsbedingungen.
6. Die VOB/B in der vertraglich vereinbarten
Fassung; im Übrigen gelten die Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
7. Die VOB/C einschließlich der jeweils
einschlägigen ATV in der vertraglich vereinbarten
Fassung.
8. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die
bauaufsichtlich eingeführten Technischen
Baubestimmungen, die allgemein anerkannten Regeln der
Technik sowie die einschlägigen DIN-, DIN-EN-, VDE-,
VDI-, DVGW- und sonstigen technischen Regelwerke.
Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen
gilt die vorstehende Rangfolge. Bei gleichrangigen
Unterlagen gehen jüngere Unterlagen älteren Unterlagen
vor. Widersprüche, Unklarheiten oder erkennbare Lücken
sind vom AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bevor
Leistungen ausgeführt oder Nachunternehmer beauftragt
werden.
5. Vertragsbedingungen Der Auftraggeber
6. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. F 6. Zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Fachbauleiter
Der AN hat einen eigenen verantwortlichen
Fachbauleiter einzusetzen. Dieser ist der Baubehörde
als solcher schriftlich zu melden. Die Teilnahme an
regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden
Baubesprechungen ist für alle betroffenen etwaigen
Subunternehmer des AN bindend. Der baubegleitende
Architekt ist zu diesen Beratungen jeweils
hinzuzuladen.
2. Ausführungsfristen
Ausführungs- und Einzelfristen gemäß noch zu
erstellendem und mit dem AG abzustimmendem Terminplan
sind Vertragsfristen. Der Auftraggeber behält sich
vor, im Auftragsschreiben ggf. den Anfang und das Ende
der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen per
Datum festzulegen. Zur Angebotslegung stellt der
Auftragnehmer einen eigenen Terminplan mit bindenden
Zwischenterminen zur Verfügung sofern nicht dem
bereitgestellten Terminplan entsprochen wird.
Baubeginn: geplant 14.09.2026
Fertigstellung: geplant 23.12.2027
3. Rechnungen
Rechnungen gemäß § 14 VOB/B sind in zweifacher
Ausfertigung sowie vorab per E-Mail ( hm3t@ptai.eu )
über den bauleitenden Architekten zur Prüfung beim
Auftraggeber (AG) einzureichen.
4. Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen per Zahlungsplan. Die
Schlusszahlung erfolgt nach Beseitigung der bei der
Abnahme festgestellten Mängel unter Einbehalt von 5 %
Sicherheit für die Dauer von 5 Jahren, ablösbar durch
eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft einer
deutschen Großbank oder eines Versicherungsinstitutes.
Die Kosten der notwendigen Bauwesenversicherung trägt
der AN.
5. Änderungen/Nachträge
Lohn- und Materialpreisänderungen werden nicht
berücksichtigt. Mengenänderungen oder der Wegfall
einzelner Leistungen berechtigen nicht zur Änderung
von Einheitspreisen.
Der AG behält sich vor, Leistungen zu verändern oder
zu streichen, auch über die Regelung nach VOB/B § 2,
Abs. 3 hinaus. Der AN hat dadurch keinen Anspruch auf
entgangenen Gewinn.
Im Auftrag nicht erfasste Leistungen dürfen nur nach
schriftlicher Mitteilung und Genehmigung durch den AG
ausgeführt werden, anderenfalls werden sie nach VOB/B
§ 2 Abs. 8 nicht vergütet. Die Bedingungen des
Hauptauftrages gelten gleichermaßen für Nachaufträge.
6. Vertragserfüllungssicherheit:
Der Auftragnehmer hat zur Sicherung der
vertragsgemäßen Ausführung eine
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zu stellen.
Die Sicherheit kann nach Wahl des Auftragnehmers durch
Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines
Versicherungsinstitutes erbracht werden.
Alternativ ist der Auftraggeber berechtigt, bis zur
Erreichung der Sicherheitssumme 10 % von jeder
Abschlagszahlung einzubehalten. Der so einbehaltene
Betrag wird als Sicherheit verwahrt und nicht verzinst.
Nach Stellung einer Bürgschaft in voller Höhe der
Sicherheitssumme sind etwaige Einbehalte aus
Abschlagszahlungen unverzüglich freizugeben.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird nach
vorbehaltloser Abnahme sowie Stellung der vereinbarten
Mängelansprüche-/Gewährleistungssicherheit
zurückgegeben.
7. Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen des AN werden nur bedingt und
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung anerkannt.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach
Schlussabnahme und schriftlich bestätigter
Mängelabstellung.
9. Nachunternehmer
Der GU darf Leistungen ausschließlich an
Nachunternehmer übertragen, die die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
besitzen. Dies setzt insbesondere voraus, dass sie
ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, stellt
er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei,
die gegen den Auftraggeber aufgrund von Verstößen
dieser Nachunternehmer gegen Bestimmungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) geltend gemacht
werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis
zum Auftraggeber sämtliche Verpflichtungen, die
Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß §
1a AEntG treffen, allein und in vollem Umfang.
Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von
Verleihern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG). Die vorstehenden Verpflichtungen gelten
ebenfalls, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers
weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG
beauftragen.
10. Sprache der Kommunikation
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass während
der Ausführung seiner Leistungen jederzeit mindestens
ein Mitarbeiter seines Unternehmens auf der Baustelle
anwesend ist, der der deutschen Sprache in Wort und
Schrift ausreichend mächtig ist, um Anweisungen
entgegenzunehmen, Sicherheitsunterweisungen zu
verstehen und die Kommunikation mit dem Auftraggeber,
dessen Vertretern sowie den übrigen Projektbeteiligten
sicherzustellen.
Sämtliche Besprechungen, Verhandlungen, Anzeigen,
Mitteilungen und sonstigen Erklärungen im Rahmen der
Vertragsdurchführung erfolgen in deutscher Sprache.
6. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. F
7. Besondere Vertragsbedingungen 1. Prü 7. Besondere Vertragsbedingungen
1. Prüfung durch den AN
Alle Angaben des bauüberwachenden Architekten sind vom
AN eigenverantwortlich zu prüfen. Der bauüberwachende
Architekt ist nur dem AG gegenüber
auskunftsverpflichtet.
2. Gesamtleistung
Es ist jeweils die vollständige Leistung
einschließlich Lieferung und fachgerechtem,
gebrauchsfertigem Einbau, der erforderlichen
Ergänzungsbaustoffe sowie sämtlicher Nebenarbeiten
anzubieten und zu erbringen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass
er die vom Architekten zur Verfügung gestellten
Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft hat und sie zur
schlüsselfertigen Herstellung des Gebäudes keiner
Ergänzung bedürfen, außer im Zuge seiner zu liefernder
Ausführungs- und Werkplanung ergeben sich hier
Nachfragen. Diese hat der AG binnen 14 Tagen zu
beantworten- soweit dies technisch möglich ist.
3. Bindefrist
Abweichend von der VOB wird eine Bindefrist für das
Angebot vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis zum
Projektende vereinbart.
4. Vertragsstrafe
Gerät der GU mit der abnahmereifen Fertigstellung der
Gesamtleistung zu dem vertraglich vereinbarten
Fertigstellungstermin in Verzug, hat er für jeden
Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von
0,1 % der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv
richtigen Höhe zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist
insgesamt auf 5 % dieser Netto-Abrechnungssumme
begrenzt.
Maßgeblich ist die dem GU nach Abwicklung des
Vertrages objektiv zustehende Nettovergütung. Zu
berücksichtigen sind insbesondere berechtigte
Vergütungsanpassungen aufgrund geänderter oder
zusätzlicher Leistungen sowie Minderungen aufgrund
entfallener oder nicht ausgeführter Leistungen.
Bis zur unstreitigen oder rechtskräftigen Feststellung
der Netto-Abrechnungssumme wird die Vertragsstrafe
vorläufig anhand der vereinbarten Nettoauftragssumme
einschließlich der bis dahin dem Grunde und der Höhe
nach vereinbarten Nachträge berechnet. Nach
abschließender Feststellung der Netto-Abrechnungssumme
ist die Vertragsstrafe entsprechend anzupassen.
5. Abnahme
Der AG führt eine förmliche Schlussabnahme der
Gesamtleistung durch. Teilabnahmen im rechtlichen
Sinne sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Unabhängig hiervon sind für verdeckte, später nicht
mehr prüfbare oder prüfpflichtige Leistungen
technische Freigaben bzw. Zustandsfeststellungen
durchzuführen. Dies betrifft insbesondere
Abdichtungen, Bewehrungen, Brandschutzabschottungen,
Leitungsführungen in Schächten und Vorwänden,
Schallschutzanschlüsse, Dämmungen, Dachaufbauten,
Gefälle- und Entwässerungsausbildungen sowie sonstige
sicherheits- oder funktionsrelevante Bauteile. Der AN
hat diese Leistungen rechtzeitig vor dem Verschließen
anzuzeigen, zu dokumentieren und zur Prüfung
freizugeben. Die technische Freigabe stellt keine
rechtsgeschäftliche Teilabnahme dar.
6. Baustellensoftware
Es ist die durch das Planungsbüro zur Verfügung
gestellte Baustellensoftware - voraussichtlich CAPMO -
vollumfänglich gemäß Freigaben zu nutzen.
7. Unterlagen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber bis zum
Beginn der Arbeiten folgende Unterlagen:
Aktuelle Freistellungserklärung des Finanzamtes
Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
SOKA-Bau/Urlaubskasse (Erneuerung alle 3 Monate)
Versicherungsbestätigung der Krankenkasse (aktuelles
Datum und Anzahl der AN, die bei der Krankenkasse
versichert sind (Erneuerung alle 3 Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweis einer auf den Auftragnehmer lautenden
Betriebs- und Bauhaftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckung für Personen-, Sach-, Vermögens-
und Bearbeitungsschäden, einschließlich aktueller
Beitragsbestätigung der Versicherungsgesellschaft. Die
Deckungssummen sind dem AG vor Vertragsabschluss zur
Prüfung vorzulegen und während der gesamten
Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Handelsregisterauszug
Eintrag Handwerksrolle/Handwerkerkarte
Gewerbeanmeldung
Monatliche Bestätigung der Arbeitnehmer über den
Erhalt des gesetzlichen Mindestlohns
Bescheinigungen nach § 18 AEntG bei ausländischen AN
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Dokumentes ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und
durchführbare Regelung als vereinbart, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am
nächsten kommt.
7. Besondere Vertragsbedingungen 1. Prü
8. ermine Die Termine sind dem Bauablauf 8. Termine
Die Termine sind dem Bauablaufplan zu entnehmen. Als
Zwischentermine gelten die folgenden Meilensteine:
Fertigstellung des Rohbaus beider Gebäude 30.04.2027
Fertigstellung Dach und Fenstermontage in beiden
Gebäuden 14.07.2027
Fertigstellung Außenanlage 07.12.2027
Schlüsselfertige Übergabe an den AG einschließlich
Nutzungsaufnahme 23.12.2027
8. ermine Die Termine sind dem Bauablauf
1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung Die 1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung
Die Baubeschreibung stellt die
Mindestausführungsanforderung des AG dar.
Sie ist u. a. Ergänzung für alle Einzelheiten, die
sich aus den Genehmigung- und den Ausführungsplänen
des Architekten, den statischen Berechnungen und
Plänen ergeben oder zusätzlichen Merkmalen, die aus
den oben genannten Unterlagen nicht erkennbar sind.
Neben dieser Baubeschreibung gelten die
Bemusterungssbeschreibungen und sind gleichgewichtig
dieser Beschreibung.
Ist der Unternehmer der Ansicht, dass in der
Leistungsbeschreibung des Generalunternehmers
Leistungen nicht enthalten sind, die zur vollständigen
Herstellung seiner Arbeit gehören, so ist er
verpflichtet, diese Arbeiten zusätzlich in sein
Angebot aufzunehmen und diese schriftlich anzuzeigen.
Die Baudurchführung erfolgt nach den einschlägigen
DIN-Vorschriften jeweils in der neuesten Ausführung,
sowie nach der sächsischen Bauordnung und deren
ergänzenden Bestimmungen und Verordnungen.
Weiter ist zu beachten:
Die Heizungsanlagen-Verordnung, Forderungen der
örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU), Gas-,
Wasser-, Entwässerungs-, Post-,
Telekomversorgungsunternehmen und des TÜV.
Insbesondere gelten die DIN-Normen 4108 für
Wärmeschutz in Gebäuden und das Gebäudeenergiegesetz
(GEG), DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen sowie DIN 18040-2 jeweils in neuester
Fassung, soweit nachfolgend keine anderen Festlegungen
getroffen wurden.
Für den Schallschutz gilt die DIN 4109 vollumfänglich
als vereinbart. Die Festlegungen der Baugenehmigung in
diesem Zusammenhang sind zu beachten.
Sämtliche Anforderungen des
KfW-Effizienzhaus-Standards 55 (KfW 55) sind zu
berücksichtigen und einzuhalten.
Der Wärmeschutznachweis gemäß GEG 2024 liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei. Das darin festgestellte
Ergebnis ist verbindlich und darf durch alternative
Maßnahmen nicht verschlechtert werden, selbst wenn
diese weiterhin die GEG-Grenzwerte einhalten.
Nach Fertigstellung des Objekts, ist ein
Energieausweis für die jeweiligen Gebäude durch den AN
auszustellen.
Es sind ausschließlich fabrikneue, mangelfreie und für
den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete
Materialien, Bauprodukte und Systeme einzubauen. Die
Produkte müssen in Deutschland bzw. der EU
verkehrsfähig, dauerhaft nachlieferbar und für den
vorgesehenen Anwendungsfall zugelassen bzw. geeignet
sein. Es sind marktübliche Qualitätsprodukte mit
gesicherter Ersatzteil-, Zubehör- und
Nachlieferfähigkeit zu verwenden. Die Gleichwertigkeit
angebotener Alternativen ist vom AN nachzuweisen.
Die Verwendung von asbesthaltigen oder in sonst einer
Weise gesundheitsschädlichen Materialien,
Imprägnierungen oder Beschichtungen ist nicht zulässig.
Bei Verwendung von Produkten in einem Verlege- oder
Einbausystem sind die einzelnen Komponenten
ausschließlich aus dem gewählten Herstellersystem zu
verwenden. Der Wechsel des Fabrikats ist nicht
zulässig. Dies gilt insbesondere für
Dachdichtungsarbeiten und Wärmedämmverbundsysteme. Den
Einbau- bzw. Verlege-Anleitungen der Hersteller ist
unbedingt Folge zu leisten. Flachdacharbeiten sind
nach den einschlägigen Flachdachrichtlinien
auszuführen.
Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der
jeweils gültigen Umsatzsteuer. Materialangaben sind
durch aussagekräftige Bemusterung abzustimmen.
Zusätzliche, für die Ausführung der geplanten Leistung
wichtige Produktinformationen werden vom Bieter
beigelegt. Farbtonangaben in RAL - Tönen verstehen
sich grundsätzlich für die fertige Oberfläche des
eingebauten Bauteils, unabhängig vom Trägermaterial.
Die anzubietende Leistung umfasst alle, für die
schlüsselfertige Herstellung der Wohnanlage
notwendigen Leistungen.
In jedem Stadium der Planung werden alle am Bau
vorgesehenen technischen Einrichtungen, sämtliche vom
AN zu fertigenden Planunterlagen und
Detailzeichnungen, Schalt- und Funktionspläne
Prospekte, Muster und dgl. dem Bauherrn bzw. dessen
beauftragten Vertreter/ Bauüberwacher zur Freigabe
vorgelegt.
Sämtliche Änderungen von Ausführungsdetails gegenüber
den vertraglich vereinbarten bzw. freigegebenen
Unterlagen sind vor der Ausführung mit dem
Auftraggeber über dessen Architekten abzustimmen. Die
Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch
den Auftraggeber bzw. dessen Architekten erfolgen. Die
endgültige Ausführung wird mit dem Bauherrn vor
Arbeitsbeginn bzw. vor der Auftragsvergabe an
Nachunternehmer abgestimmt. Soweit damit Mehr- oder
Minderkosten verbunden sein sollten, bedarf es der
unverzüglichen Aktualisierung in einer sogenannten
"Mehr- und Minderkostenliste", die vom AN zusammen mit
dem entsprechenden Kalkulationsnachweis zu führen und
umgehend zur Bestätigung vorzulegen ist.
1. Vorbemerkung zur Baubeschreibung Die
2. Allgemeines Die Ergebnisse und Empfeh 2. Allgemeines
Die Ergebnisse und Empfehlungen des Bodengutachters
sind für die Ausführung des Bauwerks für den AN
verbindlich und gegebenenfalls in den weiteren
Planungen zu beachten. Mit Beginn der Tiefbauarbeiten
ist über den Architekten der Baugrundgutachter
nochmals hinzuzuziehen, dieser Zeitpunkt ist durch den
Auftragnehmer zu benennen. Eine Untersuchung im
Bereich der Rigole soll durch den Baugrundgutachter
durchgeführt werden.
Für angrenzende Gebäude ist bei Notwendigkeit auf
Kosten des AN ein Beweissicherungs-verfahren
auszuführen.
Die Beschaffung von Strom und Wasser (Bauanschlüsse)
und deren Betriebskosten sind in den GU-Preis
einzurechnen, ebenso das Aufstellen, Vorhalten und
Entfernen aller Baustelleneinrichtungen und aller zur
Erstellung des Bauwerkes notwendiger Maschinen und
Geräte, Gerüste, Lagerplätze für Materialien und BL-,
WC- und Mannschaftscontainer. Soweit erforderlich sind
hier öffentliche Flächen anzumieten und vor Rückgabe
in den ursprünglichen Stand zurückzuversetzen.
Folgens ist einzukalkulieren:
Erstellung, Instand- und Vorhaltung eines Bauzaunes
Sicherungsmaßnahmen wie Gehwegreinigung und Beleuchtung
Die Sicherung des Baugeländes vor dem Zutritt
Unbefugter, insbesondere der Überwachung von Bauzaun
und Gebäude
Herstellung und Reinigung der erforderlichen Baustraße
Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Soweit der AG, mit Ankündigung gegenüber dem AN, im
Einzelfall Nachunternehmer des Bauherrn einsetzt, so
ist die Mitbenutzung der Baustelleneinrichtung gegen
eine angemessene Vergütung bis zum Zeitpunkt der
Übergabe des Objektes zu gestatten.
Gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für den Winterbau
(Schließen von Öffnungen, Gestellung von Bauheizungen
etc.) sind in den GU-Preis einzurechnen.
Der AN hat sämtliche behördliche Beauflagungen zu
erfüllen und zu beachten. Dies gilt vor allem für
Auflagen und Bedingungen aus der Baugenehmigung, die
Berücksichtigung der Landesbauordnung und der
bauaufsichtlich eingeführten Regelwerke sowie
sämtliche öffentlich-rechtlichen Belange.
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten hat entsprechend
den jeweils geltenden DIN-Normen, dem geltenden
Baurecht, der Baugenehmigung und den anerkannten
Regeln der Technik sowie den Anforderungen des
KfW-Programms 55 zu entsprechen. Entscheidend ist
hierfür der Stand bei der Schlussabnahme der Bauwerke.
Ändert sich dieser Stand während der Bauausführung, so
hat der GU die Verpflichtung, den BH darauf aufmerksam
zu machen und hieraus resultierende Konsequenzen
technischer und wirtschaftlicher Art umgehend offen zu
legen. Die Entscheidung des Bauherrn ist dann
abzuwarten.
Die Ausführung erfolgt in vollständiger Leistung zur
kompletten schlüsselfertigen Herstellung und zur
sofortigen Nutzung. Es werden ausschließlich die gemäß
den relevanten Normen zulässigen Toleranzen akzeptiert.
Die Entsorgung, Verwertung, Zwischenlagerung,
Beprobung und Deklaration sämtlicher im Rahmen der
Leistung anfallenden Abfälle, Böden, Baustoffe,
Rückbau- und Aushubmaterialien hat gemäß den jeweils
geltenden abfall-, bodenschutz- und
ersatzbaustoffrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Maßgeblich sind insbesondere KrWG, GewAbfV,
ErsatzbaustoffV, BBodSchV, DepV sowie einschlägige
landesrechtliche und behördliche Vorgaben.
LAGA-Regelwerke sind nur heranzuziehen, soweit diese
behördlich gefordert werden oder für den konkreten
Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg einschlägig bleiben.
Der AN hat die erforderlichen Beprobungen,
Deklarationsanalysen, Nachweise, Wiegescheine,
Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sowie ggf.
Register- und Begleitscheinunterlagen vollständig zu
führen und dem AG im Rahmen der Dokumentation
vorzulegen. Eine Wiederverwendung von Boden oder
Baustoffen auf dem Grundstück ist nur zulässig, wenn
die technische Eignung, Schadstofffreiheit bzw.
rechtliche Zulässigkeit nachgewiesen ist und der AG
bzw. dessen Bauleitung zugestimmt hat. An dieser
Stelle ist die Anlage 2 "Dokumentation" zu
berücksichtigen.
Vom AG werden sämtliche anfallende Kosten und Gebühren
von Ämtern und öffentlichen Versorgungsträgern und
deren Kontrollorganen (außer denen für die Anschlüsse
der Bauzeit) übernommen. Die diesbezüglichen
Rechnungen sind an ihn adressieren zu lassen.
Dem AN obliegt die Massenverantwortung und
Verantwortung für die Vollständigkeit des
Leistungsumfanges bis zur schlüsselfertigen
Herstellung des Gesamtobjektes.
2. Allgemeines Die Ergebnisse und Empfeh
3. Unterlagen/ Dokumentation Der AN hat 3. Unterlagen/ Dokumentation
Der AN hat die Dokumentationsunterlagen gemäß Anlage 2
fortlaufend während der Bauausführung zu führen, zu
aktualisieren und dem AG bzw. dessen beauftragten
Vertretern auf Verlangen vorzulegen.
Spätestens 14 Kalendertage vor der förmlichen Abnahme
ist eine vollständige Vorab-Dokumentation zur Prüfung
zu übergeben. Die endgültige Revisions- und
Bestandsdokumentation ist spätestens zur
Schlussabnahme, soweit einzelne Unterlagen objektiv
erst danach erstellt werden können spätestens
innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme, vollständig
und geordnet an den Bauherrn zu übergeben.
3. Unterlagen/ Dokumentation Der AN hat
4. Brandschutz Neben den Leistungen, wel 4. Brandschutz
Neben den Leistungen, welche durch das vorliegende
Brandschutzkonzept vom Ingenieurbüro Mischke aus 2025
vorgegeben wurden, sind sämtliche behördliche Auflagen
des vorbeugenden Brandschutzes, neben den geltenden
Forderungen der DIN 4102, Bestandteil des zu
erbringenden Leistungsumfanges.
Für sämtliche geregelten, zugelassenen oder
prüfpflichtigen Brandschutzprodukte und -systeme sind
die erforderlichen Nachweise, Zulassungen, allgemeinen
Bauartgenehmigungen, Leistungserklärungen,
Übereinstimmungserklärungen, Montageanleitungen und
Unternehmererklärungen vorzulegen. Die Ausführung hat
systemgerecht und entsprechend den jeweiligen
Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen zu
erfolgen.
Brandschutzabschottungen und sonstige später nicht
mehr sichtbare Brandschutzmaßnahmen sind vor dem
Verschließen rechtzeitig zur Kontrolle anzuzeigen, zu
fotografieren und in einem Brandschutz-Schottkataster
bzw. einer gleichwertigen Dokumentation lagegenau zu
erfassen. Die Dokumentation ist Bestandteil der
Revisionsunterlagen.
Die Durchführung der erforderlichen Begehungen,
Prüfungen und Abnahmen durch den Prüfingenieur für
Brandschutz bzw. die zuständigen Stellen ist vom AN
terminlich zu koordinieren. Der AG, der
bauüberwachende Architekt und die Fachplaner sind
rechtzeitig einzuladen. Feststellungen, Auflagen oder
Mängel aus brandschutztechnischen Begehungen sind
unverzüglich zu beseitigen und zu dokumentieren.
4. Brandschutz Neben den Leistungen, wel
5. Abdichtungskonzept Die Außenwände im 5. Abdichtungskonzept
Die Außenwände im erdberührenden Bereich erhalten eine
Bauwerksabdichtung entsprechend dem im
Baugrundgutachten festgelegten Lastfall nach DIN 18533
sowie eine Perimeterdämmung gemäß des
Wärmeschutznachweises.
Die Balkone werden als Betonfertigteilplatten mit
einer äußeren Aufkantung hergestellt, welche eine WU-
Qualifizierung haben. Die Randaufkantungen zum Gebäude
werden mittels Flüssigkunstoff gemäß
Flachdachrichtlinie abgedichtet.
Die gedämmten Balkone im Erdgeschoss erhalten eine
Abdichtung mittels einer einlagigen Kunststoffbahn
gemäß DIN 18531.
Das Hauptdach über den Wohnungen und über den
Treppenhäusern erhält eine Vollschalung, da die
Regeldachneigung unterschritten wird. Im
Mansarddachbereich ist die Regeldachneigung
eingehalten, somit steht es dem Ersteller frei aus
Gründen der Dachneigung und unter Berücksichtigung der
Gaubeneindichtungen das Mansarddach ohne Vollschalung
zu errichten. Die Abdichtung des Hauptdaches hat unter
Berücksichtigung der DIN 18531 zu erfolgen. Die
Detailplanung und die bauphysikalischen Vorgaben /
Berechnungen sind zu berücksichtigen. Für die
komplette Gebäudehülle ist ein Blower-Door-Test
durchzuführen.
Die Räume "Bad" und "WC" erhalten Boden- und
Wandfliesen sowie eine Flächenabdichtung mittels
Anstrichsystem auf dem Fußboden, im Wandbereich der
Badewanne und der Dusche (gemäß DIN 18534). Die
Abdichtung der gefliesten bodengleichen Duschen
unterliegen einem erhöhten Kontrollaufwand durch den
Ersteller.
5. Abdichtungskonzept Die Außenwände im
Einheitspreise Diese Einheitspreisliste Einheitspreise
Diese Einheitspreisliste ist erforderlich für die
Abrechnung der Leistungen des Generalübernehmers, die
sich gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung
mit Zustimmung des Bauherrn geändert haben.
Der Generalübernehmer hat vor jeglichen Änderungen die
Auswirkungen aus diesen Änderungen dem Bauherrn
schriftlich mitzuteilen.
Alle Aufschlüsselungen von Mehr- und Minderkosten
erfolgen auf der Basis von Massenangaben und den
Einzelpreisen dieser Einheitspreisliste.
Ein ggf. erforderlicher Kalkulationsnachweis obliegt
dem Auftragnehmer und ist auf Anforderung des
Auftraggebers zu erbringen.
Die Abrechnung erfolgt für Mehr- und Mindermengen,
auch für ersatzlos wegfallende Mengen.
Die Einheitspreise gelten für die gesamte Bauzeit.
Die Einheitspreise beinhalten die fertige Leistung,
insbesondere Herstellung, Lieferung und Einbau
einschließlich aller Bau- und Bauhilfsstoffe,
Planungs- und sonstigen Nebenleistungen, auch
Generalunternehmer- und Generalübernehmer- Zuschlag.
Die Angebotenen Preise verstehen sich als Nettopreise,
für die Rechnungsstellung gilt die zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer
Der Standard der Leistungen aus der Einheitspreisliste
entspricht mindestens demjenigen der vertraglichen
Bau- und Ausstattungsbeschreibung.
Einheitspreise Diese Einheitspreisliste
Unterlagenverzeichnis 1. Allgemeine Unt Unterlagenverzeichnis
1. Allgemeine Unterlagen
1.1 Bemusterungsvorschlag
1.2 Auskunft aus Altlastenkataster
1.3 Bebauungsplan vom 29.10.1999
1.4 Leitungsauskunft
1.5 Aufzugsangebot der Fa. Schindler vom
17.07.2025
1.6 Anlage 2 Dokumentationsunterlagen
1.7 Prüf-, Freigabe- und
Qualitätssicherungsplan
1.8 Bemusterungs- und Freigabeplan
1.9 Erläuterungsbericht Projektstand vom
20.03.2026
2. Baugenehmigung und relevante Unterlagen
2.1 Baugenehmigung vom 03.02.2026
2.2 Katasterkarte vom 31.07.2025
2.3 Amtlicher Lageplan zum Bauantrag vom
31.07.2025
2.4 Flächenberechnung
2.5 Stellplatznachweis
2.6 Baugrundgutachten vom 06.04.2022 inkl.
Anlagen
3. Objektplanung Planstand vom 12.06.2026
4. Tragwerksplanung
4.1 Gesamtstatik vom 17.04.2026
5. Elektroinstallationen
5.1 ELT-Leistungsverzeichnis
5.2 ELT-Planstand vom 08.06.2026
6. Heizung, Lüftung, Sanitär
6.1 HLS-Leistungsverzeichnis
6.2 HLS-Planstand vom 03.06.2026
7. Bauphysik
7.1 Schallschutznachweis vom 01.09.2025
7.2 Berechnungsdokumentation vom 28.05.2026
7.3 Erfüllungsnachweis vom 28.05.2026
7.4 Bauteilnachweis vom 28.05.2026
7.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Simulation)
Haus A vom 28.05.2026
7.6 Sommerlicher Wärmeschutz (Simulation)
Haus B vom 28.05.2026
7.7 Sommerlicher Wärmeschutz Haus B vom
28.05.2026
7.8 Energieausweis (Vorschau) vom 28.05.2026
7.9 Lüftungskonzept vom 28.05.2026
8. Brandschutz
8.1 Brandschutzkonzept inkl. Pläne
9. Terminplan Index 05 vom 05.06.2026
10. Leistungsbeschreibung
10.1 Funktionale Leistungsbeschreibung
Unterlagenverzeichnis 1. Allgemeine Unt
04 GU-Leistung MFH Heidenau
04
GU-Leistung MFH Heidenau
04.07 Zimmerer- und Holzarbeiten
04.07
Zimmerer- und Holzarbeiten