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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen
Neubauten ALDI SÜD Filialen
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der
vorliegenden Planunterlagen der Bau- und
Leistungsbeschreibung ALDI SÜD.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit
den
zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem
sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z.
B.
Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder
Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige
Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem
Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des
Bauvertrages
inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen
für die
Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8,
Absatz
3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste,
Bauschutt usw.
sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je
nach
Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der
Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht
schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C,
DIN
18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen
auf
Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden.
Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten
Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu
beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann
der Träger
der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des
Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16
BayStr.
WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der
vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das
übliche
Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen
hinausgehen,
sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen
Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen,
Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und
Detail-Pläne zu
Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung
in
Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die
Unterteilung
des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise
behalten ihre
Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder,
Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen,
Sonn-
und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht
gesondert
vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen
technischen
Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so
rechtzeitig vor der
Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen,
dass für
den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
hat der
Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte
Vergütung
herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
gesamten
Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der
Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem
AG
und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN
ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz
nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung
nicht
nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf
Kosten
des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften
vorgeschriebenen
Proben und Prüfungen sind unaufgefordert
durchzuführen. Eine
Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten
durch
den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen
zu
Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden
Leistungen
haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen
zu
erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die
Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird
die
Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den
Bauherrn
hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten
elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte
Anlagen und
Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und
gelten als
Vertragsbestandteile: ·
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen
Erläuterungen.
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die
VOB.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe,
soweit imLeistungsverzeichnis mit den besonderen
Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen
ist.
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des
VDE.
Die einschlägigen DIN-Normen. ·
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022.
DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in
Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. ·
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB,
Teil
C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. ·
Die Unfallverhütungsvorschriften. ·
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS)
für
Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. ·
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und
Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und
Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt
und
sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das
Gleiche gilt
für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen
sowie
für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner
Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben
sind,
so dienen diese lediglich zur Festlegung eines
Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate
können nur
nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber
verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen
und
dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik
entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen
sein,
in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten
Materialbedarf
für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den
örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen
Beschaffenheit
rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen
auch die
Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und
systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern
auf
der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den
Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes
vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das
eingebaute Material und unter Zugrundelegung der
Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses.
Entsprechend den
Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die
aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich
dargelegt
und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt
sein. Auf
die saubere und übersichtliche Ausführung der
Aufmaßblätter
wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J
3
x1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung
entspr. den VDE-
Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in
1-facher
Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach
vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN"
verpflichtet,
die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen
Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen,
usw.
durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn.
Abnahmeprüfung
umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der
Bauleitung
zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den
bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der
Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B.
Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der
Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des
Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang
einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die
Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier-
und in
digitaler Form bei der Abnahme mit Roteinträgen zu
übergeben.
Die Erstellung der Gewerkübergreifenden
Anlagendokumentation erfolgt durch den Fachplaner.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne,
allpolig
gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln,
Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat
/
Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten
Bestandsunterlagen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im
Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes
vermerkt ist.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Die vorhandenen Pläne für Schlitze und Durchbrüche
sind vom
Auftragnehmer rechtzeitig zu prüfen.
Anfallender Schutt ist vom Auftragnehmer auf eigene
Rechnung
täglich zu beseitigen und
abzutransportieren. Sämtliche Leerrohre sind mit
Zugdrähten zu
versehen sowie in den Installationsplänen und
Übersichtsplänen
einzutragen.
Grundsätzlich sind folgende maximalen
Befestigungsabstände
einzuhalten:
Kabelrinnen max. 1,50 m
PVC-Kanäle max. 0,50 m
Abstandschellen max. 0,35 m
Rohr auf Putz max. 0,50 m
FB-Kanäle nach Herstellervors.
Tragbügel in abgeh. Decken max. 0,60 m
Bügelschellen auf Steigtrassen max. 0,60 m
Bei Leitungsverlegung unter Putz sind Stemmarbeiten im
Beton in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Elektrotrassen in Geschoßdecken, Dachführungen
durch
Brandwände und in Elektroschächten müssenF90
abgeschottet
werden.
Alle Befestigungen müssen grundsätzlich mit
baumustergeprüften Befestigungselementen gem. der
aktuellen gültigen Vorschriften und Richtlinien der
jeweiligen
gültigen Landesbauordnung erfolgen und
entsprechen.
Vor Montage der Leuchten, Schalter, Steckdosen und
sonstigen
Elektroinstallationsgeräten sind diese der Bauleitung
zur
Bemusterung vorzulegen (soweit nicht vorgegeben). Auf
Wunsch der Bauleitung sind Musterleuchten zu
montieren, ohne
dass eine besondere Vergütung erfolgt.
Als Geräte und Schalterdosen sind Geräte-Abzweigdosen
vorgesehen, hierfür erfolgt keine besondere
Vergütung. Ebenso für notwendige Putzausgleichsringe.
Schalter und Steckdosen sowie Einsätze sonstiger
elektr.
Betriebsmittel sind grundsätzlich mit Schrauben und
Krallen zu
befestigen.
Die vorhandenen Pläne für Schlitze und Durchbrüche
Besondere Vertragsbedingungen
=========================
1.Beginn der Arbeiten nach Bauzeitenplan.
E I N S A T Z M I T T E L (vom Bieter unbedingt
auszufüllen)
2.Personaleinsatz
Ich beabsichtige zur Ausführung der Leistung folgende
Personen einzusetzen:
Berufsbezeichnung Anzahl
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Ich verpflichte mich, im erforderlichen Umfang und un-
verzüglich weitere Arbeitskräfte zur Vertragserfüllung
einzusetzen, wenn dies erforderlich wird.
3. Kalkulation
Der Kalkulation liegt eine Ausführungszeit von
______
Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen
Baustellenbe-
setzung von _____ Personen und insgesamt ________
Stunden zugrunde.
Kalkuliert ist mit einem Mittellohn (Ecklohn) von
_____________________ _
Kalkulationszuschläge auf Lohn ________ v.H.
auf Stoffe ________ v.H.
auf Fremdleistungen ________ v.H.
*** Ende der Besonderen Vertragsbedingungen ***
Besondere Vertragsbedingungen
Der Bieter erklärt sich mit dem Leistungsbeschrieb,
einschl.
aller Vorbemerkungen, einverstanden und versichert,
dass er
die zum Bauvorhaben und die örtlichen Gegebenheiten
kennt und ein klares Bild von der zu leistenden Arbeit
hat.
Vorbemerkungen gelesen und anerkannt:
______________________________________
Ort und Datum
_______________________________________
Firmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift des Bieters
Der Bieter erklärt sich mit dem Leistungsbeschrieb,
Zusätzliche Informationen zum geplanten Neubau:
Die geplante Baumaßnahme der Aldi Filiale wird als
integrierter
Neubau in einen Gebäudekomplex mit einer KITA
errichtet. Die
Aldi Filiale befindet sich im EG und die KITA befindet
sich im
1 OG + 2OG.
Die Filiale erhält keine Abhangdecke im gesamten
Verkaufsraum, Lager, Technikraum und Pfandraum. Die
Geschossdecke ist in einer Höhe von ca. 5,40 m.
Die Nebenräume erhalten eine Abhangdecke in einer Höhe
von
2,50 m.
Der Technikraum ist Brandschutztechnisch abgeschottet.
Beginn der Ausbauarbeiten ist für ca. Juli 2026
vorgesehen.
Fertigstellung der Baumaßnahme ist für ca. Ende
November
2026 vorgesehen.
Zusätzliche Informationen zum geplanten Neubau:
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 Wandlermessungen und Verteilungen
01.01
Wandlermessungen und Verteilungen
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Potentialausgleich und Erdungsleitungen
01.03
Potentialausgleich und Erdungsleitungen
01.04 Leitungen und Kabel
01.04
Leitungen und Kabel
01.05 Installationsmaterial
01.05
Installationsmaterial
01.06 Installationsgeräte
01.06
Installationsgeräte
01.07 Anschlüsse
01.07
Anschlüsse
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 EDV-Datenverkabelung
01.09
EDV-Datenverkabelung
01.10 Verkabelung Alarmanlage
01.10
Verkabelung Alarmanlage
01.11 Verkabelung Brandmeldeanlage
01.11
Verkabelung Brandmeldeanlage
01.12 Verkabelung Videoanlage
01.12
Verkabelung Videoanlage
01.13 Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.13
Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.14 Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
01.14
Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
01.15 Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.15
Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.16 Kassensignaltechnik
01.16
Kassensignaltechnik
01.17 Bohrungen und Durchbrüche
01.17
Bohrungen und Durchbrüche
01.18 Brandabschottungen
01.18
Brandabschottungen
01.19 Verschiedenes
01.19
Verschiedenes
01.20 Stundenlohnarbeiten
01.20
Stundenlohnarbeiten