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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
DECKBLATT BAUVORHABEN: CORUM FREIBURG
Paul-Ehrlich-Straße 5-13
79106 Freiburg
BAUHERR: LIFA BREISGAU GMBH
Habsburger Str. 5
79104 Freiburg
NUTZER: DR. FALK PHARMA GMBH
Leinenweberstraße 5
79108 Freiburg
PROJEKTSTEUERUNG:ERNST & YOUNG REAL ESTATE GMBH
Flughafenstraße 61
70629 Stuttgart
ARCHITEKTURBÜRO:ARGE COBE / ERNST²
Martin-Luther-Straße 40
70372 Stuttgart
bestehend aus
1. COBE Kopenhagen GmbH
Colonnaden 3
20354 Hamburg
2. Ernst² Architekten AG
Martin-Luther-Straße 40
70372 Stuttgart
VE: 3420 Innenausbau 2
DECKBLATT
PROJEKTBESCHREIBUNG CORUM PROJEKTBESCHREIBUNG CORUM
Der Neubau des Bürogebäudes „Corum“ ist eine gemeinsame Projektentwicklung der Dr. Falk Pharma GmbH und der Lifa Breisgau GmbH, wobei letztere die Bauherrenfunktion übernimmt. Das Projekt wird organisiert durch eine gemeinsame Projektleitung der Projektpartner LIFA Breisgau GmbH als Bauherr und Investor sowie der Dr. Falk Pharma GmbH als zukünftiger Hauptnutzer. Darüber hinaus werden weitere Flächen im Gebäude an Freundmieter vermietet.
Cobe Architekten: Perspektive Süd-Ost
Der Gebäudeentwurf wurde im Rahmen eines offenen Realisierungswettbewerbs ermittelt. Den Zuschlag für die Gebäudeplanung erhielt das Architekturbüro COBE. Ziel des Neubaus ist auf die Industriearchitektur der gegenüberliegenden Lokhalle einzugehen sowie öffentliche Plätze zu schaffen, welche attraktiv und lebhaft sind und das Mikroklima positiv beeinflussen. Dies wird ermöglicht durch ein ausgiebiges gastronomisches Angebot im Erdgeschoss, welches durch eine Co-Working und Konferenzfläche ergänzt wird. Die Büroflächen in den oberen Stockwerken wurden entworfen mit dem Hintergedanken der Nachhaltigkeit und Flexibilität. Der geplante Neubau sieht ein 5-geschössiges Gebäude vor mit Tiefgarage, Fahrradstellplätze sowie Technikräume. Großzügige Lichthöfe und Außenbereiche sowie ein Dachgarten ermöglichen eine gehobene Arbeitsqualität.
Das Baugrundstück „Falkareal“ befindet sich auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände an der Kreuzung der Paul-Ehrlich-Straße, Eugen-Martin-Straße und Freiladestraße in 79106 Freiburg.
Weitere Informationen zum Projekt sind unter corum-freiburg.de verfügbar.
PROJEKTBESCHREIBUNG CORUM
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART - DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Baugrundstück:
Das für die Baustelle und ihre Einrichtungen zur Verfügung stehende Gelände ist aus den beiliegenden Baustelleneinrichtungsplänen ersichtlich; siehe Anlagen. Die Baustelleneinrichtungspläne sind nach den Phasen des Baustellenablaufs dargestellt.
Umgebung:
Nördlich-Westlich ist das Grundstück durch die Paul-Ehrlich-Straße begrenzt, östlich durch die Ingeborg-Krummer-Straße. Südlich befindet sich die Eugen-Martin-Straße. Das Grundstück wird durch einen Fußweg und parallel zur Fahrtrichtung verlaufende Parkplatzflächen umschlossen. Entlang der Paul-Ehrlich-Straße verläuft zusätzlich ein Fahradweg in Fahrtrichtung.
Zufahrtsmöglichkeit:
Prinzipielle Hauptzufahrt und Erschließung der Baustelle erfolgen von Süden, von der Neulindenstr. her über die Paul-Ehrlich-Straße, und von Norden von der Isfahanallee über die Ingeborg-Krummer-Straße.
Die Haupt-BE-Fläche befindet sich an Südwestlichen Ende des Grundstücks (Ecke Eugen-Martin-Straße/Paul-Ehrlich-Straße). Für die Zufahrt zur Baugrube werden außerdem Baustellentore an der Ecke Paul-Ehrlich-Straße/Ingeborg-Krummer-Straße vorgesehen,
Nach Herstellung der Baugrube sind in der Ingeborg-Krummer-Straße öffentliche Fußwege und Parkplatzflächen zur Baustellennutzung vorgesehen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
s. Baubeschreibung weiter oben
0.1.4 k.A.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Mangels verfügbarer Flächen stehen Stellplätze für Werkstattwagen, Pritschenfahrzeuge oder Kleinbusse etc. im Bereich des Baufeldes nicht zur Verfügung. Bedarf es einer Be- bzw. Entladung der aufgeführten Fahrzeuge, gilt Punkt 6.3 im Logistikkonzept Anfahrt und Lieferung beschriebenes Vorgehen zu beachten.
In fußläufiger Umgebung befinden sich öffentliche Parkmöglichkeiten. Die anfallenden Parkgebühren trägt der Verursacher selbst.
Grundsätzlich ist das Parken auf der Baustelle nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden gemeldet und zu Lasten des Verursachers kostenpflichtig abgeschleppt.
Das regelwidrige Abstellen und oder Entladen der Fahrzeuge ist zum Schutz des öffentlichen Verkehrs sowie der umliegenden Bewohner strengstens untersagt. Dies gilt ebenso für die unmittelbar im Einflussbereich lie-genden Fuß- und Radwege. In diesem Zusammenhang wird auf die Kontrollen der kommunalen Ordnungs-ämter hingewiesen. Entstehende Kosten aus Ordnungsgeldern bei Nichteinhaltung der geltenden Regeln trägt der verursachende AN.
0.1.6 k.A.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Bauwasser:
Bauseits wird eine Bauwasserentnahmestelle mit 4 Absperrventilen und Schlauchanschlüssen für die Nutzung der am Bau beteiligten Firmen kostenpflichtig über Umlage zur Verfügung gestellt. Zusätzliche erf. Anlagen zur Wasserversorgung, die zur Ausführung der eigene Leistung benötigt werden, sind vom AN herzustellen.
Abwasser allgemein:
Für das Einleiten von Abwasser sind auf dem Grundstück mehrere Anschlussstellen zum öffentlichen Netz vorhanden, die Stadtentwässerungssatzung der Stadt Freiburg sowie die gültigen Wasserschutznormen in der aktuellen Fassung sind einzuhalten.
Baustrom:
Ein Versorgungsanschluss in Form eines Baustrom-Hauptverteilers mit Zähleinrichtung wird vor Beginn der Rohbauarbeiten auf dem Baustellengelände hergestellt und dem AN zur Verfügung gestellt. Die erf. Stromversorgung, die zur Ausführung der im LV aufgeführten Anlagen und Leistung benötigt werden, sind vom AN herzustellen.
Zum Ausführungsbeginn der Gewerke für TGA, Hülle, und Innenausbau wird die Baustromanlage vom Gewerk Elektro erweitert und seitens des AG kostenpflichtig über Umlage zur Verfügung gestellt.
0.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Die Flächen für die Baustelleneinrichtung gehen aus der beigefügten Phasenpläne der Baustelleneinrichtungsplan hervor.
Auf dem Baugelände sind nur begrenzte Lagerflächen vorhanden.
Werden nicht vorhandene Aufenthalts- und Lagerräume durch den AN benötigt, so sind diese, übder den AN Baulogistik anzumieten. Eine Wahlmöglichkeit des Containers besteht nicht. Aufgund der beengten Platzverhältnissen ist der Einsatz von eigenen Containern ausgeschlossen.
Die Aufstellung von Wohncontainern ist nicht zulässig.
Die Anlagen sind mit Hinweisschildern zu versehen, die den Firmennamen, die Firmenanschrift und Telefonnummer sowie den Namen und die Mobilfunknummer des Firmenbauleiters enthalten.
0.1.9 k.A.
0.1.10 k.A.
0.1.11 k.A.
0.1.12 k.A.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fach-gutachten oder dergleichen.
Es ist zwingend die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen -
(VwV zum BlmschG, BAnz. Nr. 160), sowie die Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32 BlmSchV)" zu beachten und einzuhalten.
In der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr sind alle gewerblichen Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Anforderungen an Bodenschutz gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten.
Staubemissionen sind gem. BlmschG § 22 durch technische oder organisatorische Maßnahmen so weit wie möglich und zumutbar zu reduzieren.
Etwaig darüberhinausgehende Anforderungen aus den DGNB-Zertifizierung, s. weiter unten, sind zu beachten.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Generell gilt, dass nur Flächen innerhalb des Bauzauns genutzt werden dürfen, z.B. für Lagerung - und auch hier nur nach Abstimmung mit örtlichen Objektüberwachung.
0.1.15 k.A.
0.1.16 k.A.
0.1.17 k.A.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
Maßnahmen zur Erkundung von Kampfmittel wurden im Zuge der Herstellung der Baugrube durchgeführt.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Für die Baustelle wurde durch den Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV bestellt. Den Anweisungen des SiGeKos ist Folge zu leisten.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder anderer Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
k.A.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen
nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Nach Fertigstellung der Betondecke über EG ist vorgesehen in den Untergeschoßen mit vorgezogenen Arbeiten der Gewerke für TGA und Innenausbau zu beginnen. Vom AN Rohbau ist hierfür die Decke ü. EG mit einer Behelfsabdichtung gemäß LV-Pos. zu versehen. Außerdem sind zu diesem Zeitpunkt auch sämtliche Fassadenflächen im EG provisorisch gemäß Angaben im LV zu verschließen. Die Geschoßflächen von EG-UG2 sind außerdem seitens des AN Rohbau zu beräumen und sofern möglich die Baustützen zu entfernen.
Voraussichtlich wird die Fenstermontage ab EG ebenfalls während den Rohbauarbeiten beginnen. Voraussichtlich nach Fertigstellung der Decke ü. 2.OG.
Mit dem Innenausbau ab 1.OG wird vorrausichtlich im Bauteil A (Dreigeschossigen Teil) ebenfalls während der Rohbauarbeiten begonnen. Die Rohbaubauteile inkl. den Bauteilen auf dem Dach wie TRH- und Aufzugsüberfahrten sollten zu diesem Zeitpunkt im Bauteil A fertiggestellt sein. Die Herstellung der Dampfsperre als behelfsmäßiger Abdichtung hat seitens des AN Rohbau gem. LV-Pos. direkt nach Fertigstellung der TRH- und Aufzugsüberfahrten von Bauteil A zu erfolgen.
Sobald die restlichen Rohbaubauteile von Atrium und Bauteil B fertiggestellt wurden sind auch diese vom AN Rohbau mit einer Dampfsperre als behelfsmäßiger Abdichtung zu versehen.
Die Dachöffnungen sind entsprechend vom AN Rohbau gemäß LV-Pos. provisorisch zu schließen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
0.2.3 k.A.
0.2.4 k.A.
0.2.5 k.A.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
siehe 4. Vorabinformationen zur übergeordneten Baustellenlogistik.
0.2.7 k.A.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Der AN hat sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste sowie sonst. Baustelleneinrichtung für die Durchführung seine eigenen Leistung zu liefern und vorzuhalten.
Es werden keinearbeitsgerüste bauseits gestellt.
Sämtliche Schutz-,Arbeitsgerüste und Absturzsicherungen, welche für die Ausführung der eigenen Leistung notwendig sind, sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Im Rahmen der übergeordneten Baustelleneinrichtung werden ab Beginn der Rohbauarbeiten Sanitärcontaineranlagen vom AG ohne Kosten für sämtliche AN zur Verfügung gestellt.
0.2.9 k.A.
0.2.10 k.A.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Siehe Anforderungen 3. Nachhaltigkeits-Zertifizierungen nach "DGNB-Gold".
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe
und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Siehe Anforderungen aufgrund Nachhaltigkeits-Zertifizierungen nach "DGNB-Gold".
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Für alle eingesetzten Bauteile und Materialien sind dem AG auf Verlangen entsprechende Eignungs- und Gütenachweise vorzulegen; ggf. über die Anforderungen hinsichtlich Material-Nachweisen hinaus, die aufgrund der angestrebten Nachhaltigkeits-Zertifizierungen erforderlich sind.
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
II. WEITERE VORBEMERKUNGEN II. WEITERE VORBEMERKUNGEN
Soweit im Bauvertrag nicht anders bestimmt gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) jeweils in der gültigen Fassung.
Ergänzend dazu gelten:
Kurzbezeichnungen
Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in den ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
LV unvollständig
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so muss er – ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
Ortsbesichtigung
Es wird empfohlen, vor Angebotserstellung eine Ortbesichtigung vorzunehmen, um sich ein genaueres Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen.
Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Leistungen sind fertige Leistungen einschließlich Herstellung, Verpackung, Lieferung und kompletter Montage sowie aller für eine fachgerechte Arbeit erforderlichen Zubehör- und Anschlussteile einschließlich Befestigungsmitteln und Hilfskonstruktionen.
Nebenleistungen
In das Angebot eingeschlossen sind alle Nebenleistungen gemäß VOB/C sowie alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen und funktionsgerechten Ausführung der Gesamtleistungen gehören, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt werden.
Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
Unterrichtung des Auftraggebers
Der AN hat wichtige Ereignisse und Bauunfälle dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Angebotenes Fabrikat
Wird im Leistungsverzeichnis vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikats" (gleichbedeutend: Hersteller, Typ, Erzeugnis) verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Die Fabrikate müssen die DGNB-Anforderungen nachweislich erfüllen.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" in den vorgesehenen Freiraum für Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Einrichten der Baustelle
Werden die Positionen zur Baustelleneinrichtung nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgewiesen, so sind alle erforderlichen Leistungen hierzu in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baufristenplan
Ausführungsfristen (Bauablaufplan)
Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Der Baufristenplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
SiGeKo
Es sind die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators sowie die Baustellenordnung zu beachten. Der Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.
Lohn- und Materialgleitklausel
Eine Lohn- und Materialgleitklausel wird nicht vereinbart. Änderungen der Löhne und Stoffpreise fallen in das Risiko des AN und führen grundsätzlich nicht zur Veränderung des vereinbarten EP. Die angebotenen Einheitspreise (Material und Lohn) sind Festpreise bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; in jeder Rechung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Die Rechungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Abschlagsrechnungen (kumulierte Aufstellung) enthalten jeweils alle von Leistungsbeginn bis zur Rechnungsstellung erbrachten Leistungen mittels prüffähiger Massenermittlung und Aufmaßzeichnungen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Alle Rechnungen sind auf den Namen des Auftraggebers digital mittels Upload auf die Projektplattform des Auftraggebers einzureichen. Der Auftragnehmer muss den Workflow zur Rechnungsprüfung auf der Projektplattform starten. Die Initialisierung des Workflows ist der Start für Skonto- und Zahlungsfristen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße etc.) sind digital, sowie auf Verlangen des Auftraggebers oder der für die Rechnungsprüfung beauftragten Architekten und Ingenieure, in Papierform einzureichen.
Digitales Mängelmanagment mit Planradar
PlanRadar ist eine Webbasierte Software-Lösung für digitale Baudokumentation, Prozessmanagement, Aufgaben-
und Mängelmanagement in Bau- und Immobilienprojekten.
Über eine Webapplikation und mittels Apps wird auf Basis eines digitalen Bauplans (Grundriss, Schnitt & Ansicht)
die Erfassung, Dokumentation, Kommunikation und Nachverfolgung von Mängeln und Aufgaben, durch ein soge-
nanntes Ticketsystem, für alle Baubeteiligten ermöglicht.
PlanRadar wird in diesem BV für Aufgaben- und Mängelmanagement und Abnahmen eingesetzt.
Ein Zugang wird durch den AG angelegt und gestellt. Die Nutzung der Software ist für den Auftragnehmer kostenlos.
Für die Nutzung ist ein Konto in PlanRadar mit E-Mail-Adresse des AN sowie ein internetfähiges Endgerät erforder-
lich.
Der AN ist bei Auftragsannahme verpflichtet, die Software zu installieren und Diese insbesondere für Aufgaben-
und Mängelmanagement zu nutzen und mit dem AG und seinen Erfüllungsgehilfen zu kommunizieren und zu doku-
mentieren. Hierfür erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Werbung auf der Baustelle ist nicht zulässig. Die Anbringung von Firmenschildern ist nicht gestattet. Die auf der Baustelle beschäftigten Unternehmer sind auf einer besonderen Firmenhinweistafel angegeben. Die Objektüberwachung regelt Größe, Beschriftung und Aufstellung der Tafel. Die Kosten betragen brutto 175.- € und werden an der Schlussrechnung abgezogen.
Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Samstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sollte eine Verlängerung der Arbeitszeit notwendig sein, ist hierzu vorab eine Abstimmung mit Objektüberwachung und Auftraggeber erforderlich.
II. WEITERE VORBEMERKUNGEN
III. DGNB-ZERTIFIZIERUNGEN III. DGNB-ZERTIFIZIERUNGEN
Es ist das erklärte Ziel aller Planungs- und Baubeteiligten, das Bauvorhaben „Corum Freiburg“ nach den Standards der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ zu zertifizieren. Für das Projektgebäude gelten die Anforderungen des DGNB-Nutzungsprofils „Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Version 2018“ (NBV18).
Bei der DGNB-Zertifizierung wird besonderer Wert auf die Verwirklichung nachhaltigkeitsorientierter Ziele, d. h. auf die Ausgewogenheit ökonomischer, ökologischer, sozialer und technischer Belange mit langfristiger Werthaltigkeit in der Erstellung und im Betrieb eines Gebäudes gelegt. Hierzu sind durch die DGNB Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden und die folgenden Bereiche umfassen:
Ökologische QualitätÖkonomische QualitätSoziokulturelle und funktionale QualitätTechnische QualitätProzessqualitätStandortqualität
Übergeordnete Zielsetzung ist es, hohe Gebäude-, Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten, Flexibilität, Wertstabilität und Wirtschaftlichkeit über den gesamten Gebäudelebenszyklus zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. Hierzu sollen integrale Technikkonzepte, der ressourceneffiziente Einsatz von Baustoffen und Bauprodukten und der Einsatz regenerativer Energien ebenso beitragen wie eine flächeneffiziente und auf eine mögliche Umnutzung und Drittverwendbarkeit ausgerichtete Grundrissgestaltung und Gebäudetechnik.
Daneben hat die DGNB eine Vielzahl von Anforderungen an die Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten definiert, die im Projektgebäude in der höchsten Qualitätsstufe eingehalten und nachgewiesen werden sollen.
Nicht zu verwechseln sind in diesem Rahmen die Anforderungen des DGNB-Kriteriums „ENV 1.2“ (Risiken für die lokale Umwelt) – die auf die stofflichen Eigenschaften bzw. Rezepturbestandteile der einzelnen Bauprodukte eingehen und insbesondere als Grundlage einer gesunden Innenraumhygiene dienen sollen – mit denen des Kriteriums „ENV 1.3“ (Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung) – die auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen über die Wertschöpfungskette der einzelnen Bauprodukte eingehen und insbesondere als Grundlage einer verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung dienen.
Die im angefügten „Bauökologischen Pflichtenheft“ beschriebenen Anforderungen an die Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten basieren auf dem DGNB-Nutzungsprofil „Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Version 2018“ (NBV18) bzw. dem darin enthaltenen DGNB-Kriterium „ENV 1.2“ (Risiken für die lokale Umwelt) in der höchsten DGNB-Qualitätsstufe „4“.
Die Anbieter sind aufgefordert die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Verhütung und Minimierung von Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken zu verfolgen.
Die im angefügten „Bauökologischen Pflichtenheft“ beschriebenen Anforderungen an die Auswahl und die Dokumentation der Bauprodukte sowie an den Umweltschutz (Abfall, Lärm, Staub, Bodenschutz) auf der Baustelle sind vom Auftragnehmer zwingend zu berücksichtigen. Das „Bauökologische Pflichtenheft“ gilt als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und ist durch den Auftragnehmer als Vertragsgrundlage zwingend anzuerkennen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Einzelaspekte werden in ausgesuchten Fällen auch in Leistungspositionen aufgeführt. Werden Richtfabrikate o. glw in der Ausschreibung genannt, entsprechen diese nicht zwangsläufig den DGNB-Anforderungen und sind durch den AN auf ihre DGNB-Eignung hin stets zu prüfen!
Für alle zum Einsatz kommenden Bauprodukte sind spätestens 21 Werktage vor Fertigung bzw. Einbau sämtliche zur Nachweisführung notwendigen Produktunterlagen dem zuständigen Bauökologischen Begleitung zur Freigabe vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach Freigabe der Materialien erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote und Preisspiegel auch auf Basis dieser Anforderungen zu prüfen und zu werten.
III. DGNB-ZERTIFIZIERUNGEN
IV. VORABINFORMATION ZUR ÜBERGEORDNETEN BAUSTELLENLOGISTIK IV. VORABINFORMATION ZUR ÜBERGEORDNETEN BAUSTELLENLOGISTIK
Vor dem Hintergrund einer beengten Baustellensituation innerhalb des Geländes, der Arbeit unterschiedlicher Firmen auf der Baustelle und der notwendigen Beachtung der örtlichen Randbedingungen für dieses Bauvorhaben wird durch den Bauherrn eine übergeordnete Baulogistik beauftragt.
Der AN hat sich nach den hier aufgeführten Angaben wie auch den Angaben in beigefügten Baulogistikkonzept zu richten und hat diese bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Ziel ist es unter Berücksichtigung der normalen Abläufe in dem Stadtgebiet wie tägliche zu und abfließender Liefer – und Anliegerverkehr, Funktionen der öffentlichen Einrichtungen und des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Bereich und ggf. parallellaufender Baumaßnahmen, allen Beteiligten Rahmenbedingungen zur optimalen Abwicklung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen. Dabei werden die Festlegungen seitens der Kommune besonders beachtet.
Inhalte sind dabei u.a :
Kontrolle der Befugnisse der Bau-Mitarbeiter mittels Baustellenausweise, Zugangskontrolle und Zufahrtskontrolle.die Versorgungslogistik mit genau festgelegten Zu- und Abfahrten zum/ vom Gelände in seinen verschiedenen Bauphasen gesteuert über ein Online – Portal und kontrolliert durch einen Baulogistikdienstleister.Organisation des Verkehrs auf der Baustelle und der abgestimmten Lieferzeiten. Mitwirkung bei der Organisation der internen Versorgungsprozesse, mittels Bereitstellung von Transportequipment auf Mietbasis.Durchführung eines zentral organisierten Entsorgungsprozess mittels bereitgestellten Wertstoffhof.Mitwirkung bei der Verwaltung von Lagerflächen auf dem Geländedie Koordination der Nutzung von öffentlichen- und Baustraßen für den notwendigen Lieferverkehr durch einen Baulogistikdienstleiterdie äußere Sicherheit in den betriebsfreien Zeiten durch Kameraüberwachung und Wachpersonal.
Durch die über alle Bauphasen und alle Gewerke wirkende, übergeordnete Baulogistik, sollen notwendige Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung für alle an den Bauvorhaben beteiligten Firmen geschaffen und Kollisionen möglichst frühzeitig ausgeschlossen werden.
Die übergeordnete Baulogistik soll somit allen auf der Baustelle tätigen Auftragnehmern und deren Mitarbeitern, Nachunternehmern, Subunternehmern und Lieferanten zur Steigerung der Produktivität dienen. Eine Optimierung der Leistungsfähigkeit der Zu- und Abfahrten, Ladezonen und Baustraßen soll mit dem übergeordneten Baulogistikkonzept geschaffen werden.
Auf das Baulogistikhandbuch als gültiges Vertragsdokument mit allen konkreten Regelungen bezüglich der Pflichten und Rechte aller Baubeteiligter wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Dieses Logistikhandbuch wird an die jeweiligen Bauabschnitte und Anforderungen konkret angepasst und beinhaltet die ggf. anfallenden Kosten für die Logistikdienstleistungen.
Der AG beabsichtigt die Kosten für die übergeordnete Baulogistik über eine Umlage in der Abrechnung der beauftragten AN abzuziehen. Die Entsorgung in der Rohbauphase und Aussenanlagen wird durch die AN in Eigenleistung organisiert und geht zu dessen Lasten. Der Bauherr ist überzeugt, dass die übergeordnete Baulogistik für allen Beteiligten AN merkliche Vorteile hinsichtlich der der Organisation der Baustelleneinrichtung, der Abwicklung der Arbeiten und der Erledigung der Nebenleistungen lt. VOB/C bringt.
IV. VORABINFORMATION ZUR ÜBERGEORDNETEN BAUSTELLENLOGISTIK
V. EINSATZ LEAN CONSTRUCTION (LC) V. EINSATZ LEAN CONSTRUCTION (LC)
Der AG plant Lean Construction (LC) für sämtliche AN und derer Nachunternehmer ab dem Ausführungsbeginn der Gewerke für Ausbau, TGA und Fassade einzusetzen.
Das LC dient als Steuerungswerkzeug für eine detaillierte, übergeordnete terminliche Steuerung der Ausführungsarbeiten und der effektiven Nutzung von limitierenden Engpassfaktoren, wie zum Beispiel die Flächen auf der Baustelle, Arbeits-/Montagezeiten und Logistikprozesse. Wichtige Bestandteile von LC sind Kooperation, Koordination, Kommunikation, Entscheidungsfindung und Streitkultur.
Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung im Hinblick auf die Qualität und termingerechte Erstellung des Gebäudes.
Zur erfolgreichen Vorbereitung und Einführung des Systems ist die aktive Mitarbeit aller Beteiligten Unternehmen notwendig.
Der Umfang der Mitarbeit des AN ist dem nachfolgendem LC-Terminsteuerung durch AN in dem dort beschriebenen Umfang für die jeweiligen Gewerke bzw. Nachunternehmerleistungen.
Die Mitarbeit hat durch den vom AN benannten Projektleiter / Bauleiter persönlich zu erfolgen.
Vom AN ist der Aufwand als Nebenleistung im Angebot zu berücksichtigen (Arbeitsvorbereitung und Terminkoordination).
Das System besteht aus den folgenden Elementen:
Das System besteht aus den drei Hauptelementen Masterplanung (Gesamtprozessanalyse), Phasenplanung (Monatsvorschau), der Wochenvorschau (Vorausplanung) und der täglichen Abstimmung (Daily Hudle) und das in Zonen (Taktbereiche) aufgeteilte Gebäude. Die Zonen sind im Wochentakt zu bearbeiten.
Der Masterplan
In dem Masterplan wird der Gesamtprozess analysiert und optimiert. Dieser wird vom Fertigstellungstermin rückwärts zum Baubeginn in einer sogenannten Pullplanung gemeinsam aufgestellt. Hier werden Meilensteine und Phasendauern sowie Überlappungen festgelegt. Dabei soll eine gemeinsame Erarbeitung/Hinterfragung des Gesamtprozessen aller Beteiligten vor Beginn stattfinden. Der Masterplan soll alle 3 Monate gemeinsam an neue Gegebenheiten angepasst werden.
Die Phasenplanung
Die Phasenplanung findet in festgelegten Phasen zwischen 3 Monaten statt. Diese Planung dient als Steuerungs- und Kommunikationsmedium für alle Aktivitäten auf der Baustelle in dieser Phase. Die Phasenplanung wird auf Basis des Masterplans erstellt und wird monatlich mit der Planung und der Baustelle gemeinsam erstellt. Dabei soll der Fokus auf dem proaktiven Erkennen von Hindernissen und die Suche von Lösungen sein. Mit der Phasenplanung wird ein erster Schritt zu einem stabilen und belastbaren Ablaufplan gemacht. An dem monatlichen Abstimmungstermin sind alle relevanten Projektbeteiligten, wie Terminplaner, Bauleitung, Firmen-Projektleitung, Bauherrenvertreter etc. zur Teilnahme verpflichtet. Dabei werden die Aktivitäten der nächsten 3 Monate zusammen abgestimmt und einen gemeinsamen Bauablauf festgelegt. Zudem soll eine Spezifizierung von Übergaben zwischen den Gewerken sowie Zufriedenheitsbedingungen mit den Prozessen gemeinsam abgestimmt/koordinert werden.
Die Wochenvorschau
In der Wochenvorschau von sechs Wochen werden alle Aktivitäten in der Ausführung und Logistik bei einer wöchentlichen Produktions-, Evaluations- und Planungsbesprechung (PEP) koordiniert. Die Wochenvorschau wird aus der Phasenplanung abgeleitet und bildet eine Planung der Aufgaben in einem tagesaktuellen Produktionsplan dar. Diese wird mithilfe des visuellen Managements mit einer Steuerungstafel mit Steckkarten oder Post-Its gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt und in der täglichen Abstimmung angepasst. Bei der wöchentlichen PEP wird vorerst der Ablauf der nächsten 6 Wochen geplant und alle Hindernisse erfasst, um eine rechtzeitige Lösungsfindung bis zum Ausführungszeitpunkt zu finden. Ebenfalls findet eine Rückschau der Arbeiten statt, welche dann in Kennzahlen bewertet werden.
Bei dem wöchentlichen Abstimmungstermin werden gemeinsam mit allen Baubeteiligten auf Tagesbasis die Planungstafel befüllt. Dafür muss die Ausführung für die nächsten 6 Wochen von den Firmen vorbereitet werden und entspricht der Arbeitsvorbereitung der Firmen, damit die geplanten Aktivitäten gemeinsam geplant und abgestimmt werden können. Die Vorbereitung und Teilnahme der Firmen sowie der Objektüberwachung ist zwingend erforderlich. Der Aufwand für eine PEP hält sich in dem Rahmen einer normalen Baubesprechung und ersetzt diese in diesem Projekt.
Die Wochenvorschau erzeugt einen stabilen, verlässlichen, vorhersehbaren und ruhigen Ablauf, sodass die Logistik, Arbeiter und Maschinen zuverlässig geplant werden können. Für die teilnehmenden Unternehmer steigt die Effizienz der Abwicklung durch eine präzise und abgestimmte Planung der Aktivitäten.
Tägliche Abstimmung
In dem täglichen Abstimmungstermin morgens werden Aktivitäten des letzten Tags und des heutigen Tags überprüft und durchgesprochen. Tagesgenaue Anpassungen der Ausführung werden an der Planungstafel vorgenommen. Dabei sind alle Firmen und die Objektüberwachung anwesend.
Für nicht vorhergesehene Hindernisse werden in der täglichen Abstimmung Lösungen besprochen und unter den Firmen koordiniert bzw. angesprochen und gemeinsam nach der Besprechung begangen.
Der Aufwand für die tägliche Abstimmung wird auf 30 Minuten geschätzt und ist im Rahmen der Koordinationspflicht des AN verpflichtend. Hierbei ist die Teilnahme eines Vorarbeiters möglich.
Der AN verpflichtet sich im Rahmen des Lean Construction (LC) Prozesses zur regelmäßigen Teilnahme an täglichen, wöchentlichen und monatlichen LC-Besprechungen. Diese Besprechungen sind durch entsprechend qualifiziertes, deutschsprachiges und autorisiertes Personal wahrzunehmen.
Kommunikation, Entscheidungsfindung und Streitkultur
Im Rahmen des Projekts legen der Auftragnehmer (AN) und der Auftraggeber (AG) besonderen Wert auf Offenheit in der Kommunikation.
Zusätzlich verpflichtet sich der AN zur rechtzeitigen Kommunikation bei auftretenden Störungen, Zusatzleistungen, Behinderungen etc., um mögliche Verzögerungen frühzeitig zu vermeiden.
Im Rahmen des Projekts wird ein klar strukturiertes Entscheidungsverfahren etabliert, das auf einer konstruktiven Streitkultur basiert. Bei Unstimmigkeiten sind beide Parteien verpflichtet, innerhalb kurzer Fristen abweichende Meinungen zu begründen. Es besteht die Pflicht zu kurzfristigen „Streitgesprächen“, um Differenzen zeitnah auszuräumen.
V. EINSATZ LEAN CONSTRUCTION (LC)
VII. HINWEIS LEISTUNGSUMFANG VII. HINWEIS LEISTUNGSUMFANG
In diesem Leistungsbeschreibung sind Leistungen für den Innenausbau von Ebene 0 bis Ebene 4 und Teilleistungen auch für die zwei Untergeschosse und Dachgeschosse enthalten.
Teilleistungen für die zwei Untergeschosse wurden bereits in separaten Ausschreibung vorgesehen.
Die Leistungen sollen im Gesamtpaket beauftragt werden, sodass sämtliche aufgeführte Leistungen anzubieten sind.
VII. HINWEIS LEISTUNGSUMFANG
03 MAURERARBEITEN
03
MAURERARBEITEN
03.1 INNENWÄNDE NICHTTRAGEND
03.1
INNENWÄNDE NICHTTRAGEND
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