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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Angaben zum Gebäude
1.0 Beschreibung der Maßnahme
Auf dem Gelände der DLR ist ein Neubau geplant. Der
Neubau wird als dreigeschossiger
Holz-Hybridbau errichtet. Das Gebäude wird als
freistehendes Bürogebäude errichtet und
hat eine Grundabmessung von rd. 81 x 20 m.
1.1 Allgemeine Beschreibung
Der gesamte Neubau wird mit einer Fassade aus
Holztafelelementen mit
großen Fensterformaten realisiert. Die Fensterflächen
der Bürobereiche auf der Süd- und
Nordseite addieren sich hier zu einem Fensterband mit
niedriger Brüstung. Auf den
Schmalseiten im Osten und Westen werden jeweils 6
solche Fassadenelemente zu einem
zentralen Fenster, eingefasst von geschlossenen
Fassadenelementen auf beiden Seiten.
Im Erdgeschoss sind bodentiefe Fensterelemente
orientiert an der
Nutzung der einzelnen Räume angeordnet.
Umlaufend um den Gebäudekörper wird eine Struktur aus
Brettschichtholzelementen als
feste Verschattungskonstruktion (Brise- Soleil) aus
Vertikalen, Horizontalen und
Diagonalen gelegt,
mit reduzierter Tiefe auf der Nordseite.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Holzhybridbau
mit tragenden und
aussteifenden Stahlbetonkernen, StBt-Fertigteilstützen
und Decken aus Betonhohldielen
im Mittelbereich. Die südliche und nördliche Raumzone
erhält massive
Brettschichtholzdecken, die außenseitig auf den
Holzfassadenelementen auflagern.
Nichttragende Innenwände werden in Trockenbauweise
ausgeführt, die zum Teil auch als
Glastrennwände vorgesehen sind. Im EG ist eine
großräumige mobile Trennwand geplant,
deren Unterkonstruktion bereits im Rohbau vorbereitet
wird.
Gebäude-Eckdaten
Bruttogeschossfläche: 4.943,96 m²
Bruttorauminhalt: 17.723,23 m³
Gebäudeabmessung: 81,5 m x 20 m
Lichte Raumhöhe: 3,18 m bis 3,85 m
Grundfläche EG: 1.691,44 m²
1.2 Angaben zum Grundstück
Das Baugrundstück befindet sich im südlichen
Stadtgebiet von Neustrelitz auf dem
Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt
(DLR). Das Umfeld ist durch
Grünflächen, technische Betriebsgebäude und
Erschließungsstraßen geprägt.
Längs zum Gebäude und parallel zur Straße befindet
sich ein großer Parkplatz auf dem
eigenen Grundstück, der für die Baustelleneinrichtung
vorgesehen ist.
1.3 Kampfmittel
Nach Abfrage bei den zuständigen Behörden sind keine
Kampfmittel zu erwarten.
1.4 Baugrund
Das Baugrundgutachten liegt den Unterlagen bei. Die
mittlere Geländehöhe liegt bei ca. +
68,26 m ü.NN, die Sollhöhe OKFF EG liegt bei + 68,21 m
ü. NN
1. Allgemeine Angaben zum Gebäude
2. Baustelleneinrichtung und -logistik
Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird gem.
beigefügtem
Baustelleneinrichtungsplan (6884_LP5_BE-16.3
Baustelleneinrichtung Bauphase 3)
den AN zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle
darüber hinaus, für die Umsetzung der
vertraglichen Leistung es AN erforderlichen
Baustelleneinrichtungen sind durch AN selbst
beizubringen, vorzuhalten und nach Abschluss der
Arbeiten wieder zu beseitigen. Die
Baustelleneinrichtung ist nur in Abstimmung mit der
örtlichen Bauleitung herzustellen.
2.1 Baustelleneinrichtung und Erschließung
Baustrom- und Bauwasseranschluss werden ebenfalls zur
Verfügung gestellt. Die Kosten
für den Verbrauch von Strom und Wasser werden vom AG
übernommen.
Im Rahmen der übergeordneten Baustelleneinrichtung
werden Sanitärcontainer im
üblichen Maße zur Verfügung gestellt.
Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung liegt in
Eigenverantwortung des AN, alle für
die beschriebenen Leistungen benötigten Geräte und
Hilfsmittel sind durch diesen bereit
zustellen. Die BE ist bezüglich der Schnittstellen zur
übergeordneten BE im Titel
Baustelleneinrichtung beschrieben.
Die Bereitstellung von Flächen zur Lagerung von
Materalien, Baustellenabfällen und
Abfallcontainern o. ä. erfolgt in Abstimmung mit der
örtlichen Bauleitung und im Rahmen
der zur Verfügung stehenden BE-Fläche unter
Berücksichtigung zur Gewährleistung der
Transportwege und Baufreiheit der Bauausführung.
Die geplante Baustelleneinrichtung ist der Analge zu
entnehmen.
2.2 Einfriedung und Zugangskontrolle
Mit Baubeginn wird bauseits die Einfriedung der
Baustelle errichtet. Darüber hinaus wird
eine Zugangskontrolle an der Baustellenzufahrt
eingerichtet. Alle Mitarbeitenden sind
durch den AN anzumelden. Der Zugang zur Baustelle
erfolgt nur mit gültigem
Baustellenausweis gem. festgelegter Berechtigung.
2. Baustelleneinrichtung und -logistik
3. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
3.1 Termine
Die terminliche Abfolge wird über einen Bauzeitenplan
des AG geregelt, der bei
Beauftragung an den AN übergeben wird und auf deren
Basis durch jedes ausführende
Gewerk vor Arbeitsbeginn Feinablaufpläne zu erstellen
und einzureichen sind.
Ausführungsbeginn und -ende werden mit der
Ausschreibung bekannt gegeben.
3.2 Leistungserbringung und Koordination
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit
vorhergehenden und
nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung
technisch berühren, so
abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen
Ausführungstermine in Bezug auf
die Detailausführungsschritte und
Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabläufe,
technischen Abhängigkeiten und
zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen
sind bei der Angebotskalkulation
berücksichtigt. Die Teilnahme eines kompetenten und
aussagefähigen Mitarbeiters an den
regelmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen ist
verpflichtend.
Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist Deutsch und
muss vom leitenden Mitarbeiter
und den verantwortlichen Mitarbeitern des AN
beherrscht werden.
3.3 Schutz der Bausubstanz
Alle Maßnahmen sind durch den AN so auszuführen, dass
an den angrenzenden Flächen
Verschmutzungen, Schäden und unbeabsichtigte
Veränderungen des Erscheinungsbildes
ausgeschlossen werden.
3.4 Reinigung der Arbeitsbereiche
die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich zu reinigen.
3.5 Bautagebuch
Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen und dem AG
mindestens wöchentlich zur
Gegenzeichnung vorzulegen.
3.6 Staub- und Lärmschutz
Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Staub-,
Lärm- und Geruchsbelästigung zu
minimieren. Bei der Auswahl der eingesetzten Geräte
und Verfahren ist im Hinblick
auf die Reduzierung der Lärmbelastung der Stand der
Technik zu berücksichtigen.
3.7 Genehmigungen
Erforderliche öffentliche Genehmigungen die über den
Bereich der Baustelleneinrichtung
hinaus gehen (u.a. für Straßen- und
Parkplatzsperrungen) sind durch den AN zu
beantragen.
Alle anfallenden Gebühren, Bürgschaften und sonstigen
Kosten sind durch den AN zu
zahlen und dem AG auf Anforderung nachzuweisen.
3.8 Arbeitszeit
Für die Ausführung der Arbeiten gelten nachfolgende
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag: 06:00 - 18:00 Uhr.
Das Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten ist
möglich, jedoch mit dem AG und
der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführung
ist eine Zustimmung einzuholen.
3.9 Baubesprechung
Es ist geplant, regelmäßig (lx wöchentlich)
Koordinationsbesprechungen (in der
Hochphase tägliche Koordinationsbesprechungen) mit den
Firmen bzw. Planern
durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu auf
Anforderung den Projektleiter bzw.
dessen kompetenten Vertreter zu entsenden.
3.10 Bautageberichte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch
zu führen und der Bauleitung
regelmäßig, mindestens wöchentlich, im Rahmen der
Baubesprechungen, vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in
geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz,
Materiallieferungen, die
Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über
besondere Vorkommnisse aktuell zu
berichten. Hierzu zählen auch
Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem
Gewerbeaufsichtsamt. Dem
Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle
und Schadensfälle unverzüglich
mitzuteilen.
In den Berichten sind u.a. aufzunehmen:
Name der Firma und Baustelle
Fortlaufende Nummerierung
Datum
Temperatur um 7.00 Uhr/ Datum, windgeschützte Stelle
Witterungsverhältnisse
Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen
Maschineneinsatz
Ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen)
Besondere Maßnahmen und Vorkommnisse
Anweisungen der Objektüberwachung und des
SiGe-Koordinators
Unterschrift des Bauleiters des AN
3.11 Baustellenverordnung
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung
(BaustellV). Die vom SiGeKo erstellte
Baustellenverordnung ist durch den AN im Original zu
unterschreiben und wird
Vertragsbestandteil. Die Belehrung aller am Bau
Beteiligten Personen ist durch den AN
vor Beginn der Arbeiten und später im monatlichen
Turnus durchzuführen und gegenüber
der Bauleitung des AG nachzuweisen. Der SiGeKo ist
weisungsbefugt.
Die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter jedes AN
müssen der Bauleitung des AGs
namentlich bekannt sein. Des Weiteren ist der
persönliche Schutzhelm jedes auf der
Baustelle tätigen Mitarbeiters mit seinem Namen und
seiner Firmenzugehörigkeit
maschinell zu beschriften. Nach den gesetzlichen
Vorschriften hat jeder AN einen
Ersthelfer zu benennen. Diese müssen sichtbar am
Schutzhelm erkennbar sein (z.B.
Aufkleber "Ersthelfer").
3.12 Arbeitsschutz/ SiGeKo
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so
auszuführen, dass das Gesetz über
technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen
Unfallverhütungsvorschriften, andere
Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die
"allgemeinen anerkannten
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln" beachtet werden. Diese
Verpflichtung ist ein Teil des Vertrages.
3.13 Technische Betriebsmittel, Maschinen u. Geräte
Alle durch den AN eingesetzten elektrischen
Betriebsmittel (Maschinen, Kabel, Verteiler,
Leuchten etc.) müssen gemäß den Vorschriften in V248
für den Baustelleneinsatz in gem.
Vorschrift genannten Zeiträumen durch eine Fachkraft
geprüft sein. Der Nachweis hierzu
ist auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf dem
AG, der örtlichen Bauleitung oder
dem SiGeKo vorzulegen. Sämtliche Installationen,
Reparaturen von und an
elektrischen Betriebsmitteln dürfen nur durch
Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die
Baustelle ist gemäß einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften und nach Anzahl der
Beschäftigten auszustatten. Dies betrifft u.a. die BGV
A5 "Erste Hilfe",
Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitsstättenrichtlinie.
Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D9)
uneingeschränkt. Die Arbeiten
dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung
durchgeführt werden. Die
Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist
auf bestimmte Bauteile, Räume und
Zeiten zu beschränken.
3.14 Abrechnung
Alle Rechnungen sind nach §11 AVB inkl. aller
rechnungsbegründeten Anlagen an das
DLR e.V. Baumanagement xxx zu adressieren und über die
Plattform
https://xrechnung-bdr.de einzureichen. Unsere Leitweg
ID lautet: 992 0 3005 81.
Nähere Informationen zur Abwicklung können Sie unter:
https://www.dlr.de/content/de/downloads/2020/elektronis
cher-rechnungsversand.pdf
Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht
elektronisch gestellt werden, keinen
Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Der Rechnungseingang auf der Plattform xrechung-bdr
gilt als Rechnungseingang.
Auf allen Rechnungen ist die Baumaßnahme,
Auftragsnummer des Auftraggebers und die
Art der Rechnung anzugeben.
Abschlagsrechnungen sind kumulativ abzüglich bereits
gestellter Rechnungen zu
erstellen. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und
haben alle bis zum Stichtag erbrachten
Leistungen nach Positionen/Leistungen und Maßnahmen
getrennt und prüfbar
auszuführen. Die Umsatzsteuer ist getrennt
auszuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach
Abrechnungsplänen oder gemeinsamen Aufmaßen vor Ort,
sowie in Bezug zu den
LV-Positionen.
3. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
4. Besondere Angaben: Holzbau- und Fassadenarbeiten
Die Leistung Holzbau- und Fassadenarbeiten umfasst
zwei Haupttitel. Die nachfolgende
Leistungsbeschreibung beinhaltet Leistungen zur
Durchführung von Zimmerarbeiten an konstruktiven Wand-
und Deckenbauteilen sowie als zweiten Haupttitel
Fenster- und Fassadenarbeiten.
Die Integration der Fenster in den
Vorfertigungsprozess ist Leistung des AN. d. h. der
Großteil der Fassaden
wird in Modulen werkseitig vormontiert. Weitere
Hinweise dazu sind im Titel Technische Bearbeitung
aufgeführt.
Titel Technische Bearbeitung:
Technische Bearbeitung für die Gesamtleistung
Titel Baustelleneinrichtung:
Baustelleneinrichtung des AN für die Gesamtleistung
Titel Holzbauarbeiten:
tragende Holzrahmen- Außenwände
tragende Stützen, Balken Unterzüge
vorgefertigte, massive Deckenelemente
Verbindungsmittel
Stahlprofile (geringer Anteil)
Fassadenschalung Lärche
Titel Fenster und Fassade:
Holzfenster und -türen
Pfosten-Riegel-Fassaden, mit Holzunterkonstruktion
Pfosten-Riegel-Konstruktion als Glasdach - Oberlicht
Klempnerarbeiten - Fensterbänke
4.1. Übersicht Tragkonstruktion
Es ist eine Skelett-Misch-Bauweise konzipiert. Die
Geschossdecken werden durch
Spannbetonhohlplatten (AN Rohbau) sowie
Brettsperrholzplatten (AN Holzbau) gebildet. Diese
Lagern auf
Holzunterzügen in der Außenwand und im Innenbereich
auf s. g. Slim-Floor-Trägern auf.
In den Außenwänden sind Holzstützen geplant, während
im Innenbereich Stahlbetonstützen in
Fertigteilbauweise zur Ausführung kommen.
Die Treppenhauskerne sowie Giebelwandscheiben werden
in Stahlbeton, ebenfalls größtenteils in
Elementbauweise - ausgeführt. Die Gründung erfolgt auf
Einzel- und Streifenfundamenten.
Brettsperrholzelemente und tragende Holzbauteile sind
Gegenstand dieser Ausschreibung.
4.2 Koordination Mischbauweise
Es ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die
Mischkonstruktion im Zuge des Baufortschrittes der AN
Holzbau frühzeitig in den Rohbauprozess eingebunden
wird und diesbezüglich ein erhöhter
Abstimmungsbedarf besteht!
Insbesondere auf die unmittelbaren Schnittstellen
innerhalb der Tragkonstruktion wird explizit
hingewiesen.
4.3 Schutz des Holzes während der Baumaßnahme
4.3.1 Transport und Lagerung auf der Baustelle
Unterlüftete Lagerung: Holzbauteile dürfen niemals
direkt auf dem feuchten Erdreich liegen. Sie müssen
auf Kanthölzern mit ausreichendem Bodenabstand
(mindestens 30 cm) gelagert werden.
Wasserdichte, aber diffusionsoffene Planen: Die
Abdeckungen müssen vor Regen schützen, gleichzeitig
aber das Entweichen von Restfeuchte erlauben (keine
"Schwitzwasser"-Bildung unter reinen
Plastikfolien).
Ausrichtung: Bauteile so lagern, dass Regenwasser
sofort ablaufen kann und sich keine Pfützen auf den
Oberflächen bilden.
4.3.2 Während der Montage (Rohbauphase)
Temporärer Wetterschutz: Stirnhölzer, Hirnholzbereiche
und diffusionsoffene Wand-/Deckenköpfe sind
besonders saugfähig. Sie sollten vorab mit
bautechnischen Klebebändern oder speziellen
Beschichtungen
(z. B. Hirnholzschutz) versiegelt werden.
Bauwerksabdichtung: Vorgefertigte Wandelemente müssen
im Fußpunktbereich sofort nach dem
Aufstellen gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus der
Bodenplatte geschützt werden (z. B. durch
Bitumenbahnen oder Dichtschlämmen).
Schneller Dachschluss: Das Aufbringen der
Unterdeckbahn oder Notabdichtung auf dem Dach hat
oberste Priorität, um Wasserleitung nach unten zu
verhindern.
4.3.3. Während des Innenausbaus (Gewerke nach dem
Rohbau)
Schutz vor Baufeuchte: Das Einbringen von Nassgewerken
(Estrich, Innenputz) setzt enorme Mengen
Feuchtigkeit frei.
Konsequentes Lüftungskonzept: Stoßlüften oder der
Einsatz von Bautrocknern ist zwingend erforderlich.
Die relative Luftfeuchtigkeit sollte dauerhaft
überwacht werden.
Mechanischer Schutz: Sichtbare Holzoberflächen (wie
Brettsperrholzdecken oder sichtbare Stützen)
müssen vor Kratzern, Stoßschäden und Verschmutzungen
durch Folien oder Vliese geschützt werden.
Schutz vor UV-Strahlung: Unbehandeltes Holz vergilbt
oder graut unter Sonneneinstrahlung schnell aus.
Sichtbereiche sollten bis zur Abnahme verschattet oder
abgeklebt bleiben.
4. Besondere Angaben: Holzbau- und Fassadenarbeiten
5. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Folgende Anlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Bei
Widersprüchen zw.
Leistungsbeschreibung und Planunterlage oder
Gutachten, gilt Text vor Plan.
Hinweis Planstände:
Zum Ausführungszeitpunkt werden indizierte
Planunterlagen herausgegeben.
1. Hochbaupläne:
1.1 Baustelleneinrichtungsplan/ Lageplan
23457A3LUE-A100-Lageplan_I
6884_LP5_BE-16.3 Baustelleneinrichtung Bauphase 3
1.2 Grundrisse
ARC-GR-E0X-5p05-Grundriss EG Gesamt
ARC-GR-E1X-5p05-Grundriss 1.OG Gesamt
ARC-GR-E2X-5p05-Grundriss 2.OG Gesamt
ARC-GR-DAX-5p02-Grundriss Dach Gesamt
1.3 Ansichten
ARC-AN-NOX-5p01-Ansicht Nord
ARC-AN-OSX-5p01-Ansicht Ost
ARC-AN-SUX-5p01-Ansicht Süd
ARC-AN-WEX-5p01-Ansicht West
1.4 Schnitte
ARC-SC-AAX-5p01-Schnitt AA
ARC-SC-BBX-5p01-Schnitt BB
ARC-SC-CCX-5p01-Schnitt CC
1.5 Detailplanung
ARC-DT-FAS.00-5p01-Prinzipschnitt Fassade
ARC-DT-FAS.01-5p01-Längsseite EG Notausgang Ost
ARC-DT-FAS.02-5p02-Längsseite - Fassadenanschluss
Trennwand
ARC-DT-FAS.03-5p02-Längsseite - Fensteranschluss EG
ARC-DT-FAS.04-5p02-Längsseite - Fensteranschluss OG
ARC-DT-FAS.05-5p02-Stirnseite - Türanschluss EG
ARC-DT-FAS.06-5p02-Stirnseite - Anschluss
Pfosten-Riegel OG
ARC-DT-FAS.07-5p02-Anschluss Sockel Fassade
ARC-DT-FAS.08-5p02-Ecke - Anschluss
Holzrahmen-Betonwände
ARC-DT-FAS.09-5p02-Attika
ARC-DT-WND.01-5p01-Regeldetail Wandaufbauten Fassade
ARC-DT-DEK.01-5p01-Detail Dach Glasdach
2. Tragwerkplanung
2.1 Statik
324-004-1-Nachtrag
TWP-SP-BPA-5p02-S-01b-Gründung-S-01b GR-West
TWP-SP-BPB-5p02-S-02b-Gründung-S-02b-GR-Ost
2.2 Positionspläne
P-05a - Gründung
P-04a - EG
P-03a - 1.OG
P-02a - 2.OG
P-01a - Schnitt
2.3 Schalpläne
S-01 - GR-West
S-02 - GR-Ost
S-03 - EG-West
S-04 - EG-Ost
S-05 - 1.OG-West
S-06 - 1.OG-Ost
S-07 - 2.OG-West
S-08 - 2.OG-Ost
5. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
6. Hinweis Angefragt werden hier die Fenster, inkl. Lieferung zu unserem Werk nach Billerbeck. Die Fenster werden hier vor Ort in die Wände eingebaut.
Die Pfosten-Riegel-Konstruktion und das Glasdach hingegen sollen inkl. Montage angeboten werden.
6. Hinweis
04 Holzbau (Fenster und Fassade)
04
Holzbau (Fenster und Fassade)
04.01 Fenster- und Türelemente Längsseiten
04.01
Fenster- und Türelemente Längsseiten
04.02 Fassadenelemente Giebelseiten
04.02
Fassadenelemente Giebelseiten
04.03 Fassadenelemente - Glasdach
04.03
Fassadenelemente - Glasdach
04.04 Stundenlohnarbeiten, sonstiges
04.04
Stundenlohnarbeiten, sonstiges