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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
AV Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zum Bauvorhaben
Bauvorhaben
Neubau Bürgercampus Ahlen - Bürgerforum
Westenmauer 10
59229 Ahlen
Bauherr
Stadt Ahlen
Fachbereich 8 - Zentrales Gebäudemanagement
Ostberg 4
59229 Ahlen
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Das zentrale Gebäudemanagement der Stadt Ahlen beabsichtigt auf dem Gelände eines derzeitigen Parkplatzes, Ecke Südenmauer/ Friedrich-Ebert-Straße südwestlich der bestehenden Stadthalle den Neubau des Bürgerforums.
Kennwerte des Gebäudes
Baufeldgröße: 20.606,00m²
Nutzfläche: 6.600,00 m²
BGF: 7.532,00 m²
BRI: 44.197,00 m³
Gebäudeteil A
Baunull = +76,97 ü.NHN (OKFF EG)
EG-1.OG-ZG
Gebäudeteil B
Baunull = +76,97 ü.NHN (OKFF EG)
EG-1.OG-ZG-2.OG
Gebäudeteil C
Baunull = +76,97 ü.NHN (OKFF EG)
EG-1.OG
Gebäudeteil D
Baunull = +76,97 ü.NHN (OKFF EG)
EG
1.1 Angaben zur Baustelle
1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Das Grundstück befindet sich in Ahlen auf der derzeitigen Parkplatzfläche an der Ecke Südenmauer/ Friedrich-Ebert-Straße (Flurstück 461) in innenstadtnaher Lage.
Die westliche Begrenzung des Grundstückes bildet der Fluss Werse mit seiner zum Teil unbefestigten Uferböschung, im Osten befindet sich die Straße „Südenmauer“. Das nördliche Ende wird durch die noch vorhandenen Stadhalle und die Stadbücherei begrenzt. Südlich schließt das Grundstück mit der Friedrich-Ebert Straße ab.
In der näheren Umgebung befinden sich hauptsächlich Wohngebäude. Die Zufahrt erfolgt über die öffentliche Straße Südenmauer. Alle öffentlichen Straßen, Gehwege sowie Parkräume sind freizuhalten.
Im Luftraum oberhalb des Grundstückes befinden sich annähernd vollflächig Sperrbereiche von Richtfunkstrecken. Diese befinden sich ca. 28m sowie ca. 29m oberhalb des bestehenden Geländes (ca.103m ü.NHN bzw. ca.104m ü.NHN - s. Baustelleneinrichtungsplan). In die Sperrbereiche
dürfen keinerlei Objekte eindringen (auch nicht temporär). Dies schließt insbesondere Baukräne sowie Mobilkräne für deren Aufstellung ein.
1.1.2 Besondere Belastungen aus Immission sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
liegen nicht vor.
1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage:
Das geplante Gebäude besteht aus vier miteinander verzahnten Baukörpern unterschiedlicher Größe und Höhe. Die vier Baukörper werden zur Vereinfachung als Bauteile A, B, C und D beschrieben. Die Geschosshöhen variieren je nach Nutzung von ca. 3m- 11m.
Der Bauteil A beherbergt den flexiblen Veranstaltungssaal (Geschosshöhe 10,95m), eine Bühne mit Bühnenlager, sowie eine geschlossene Anlieferung für LKWs und Lagerräume.
Bauteil B ist mir drei Vollgeschossen der höchste Baukörper. Im Erdgeschoss befindet sich Eingang und Foyer (Geschosshöhe 10,95m), sowie die Zugänge und Nebenräume des Saales (Geschosshöhe 4,95m). Im 1.Obergeschoss befinden sich Künstlergarderoben (Geschosshöhe 2,75m).
Im 2. OG sind die Schulungs- und Konferenzräume untergebracht (Geschosshöhe 4,00m).
Im Erdgeschoss des Bauteil C befinden sich die Restaurantküche und Hausanschlussräume. Im 1. OG sind die Verwaltung und zwei große Technikzentralen untergebracht. Der eingeschossige Baukörper des Bauteil D ist das Restaurant (Geschosshöhe 4m).
Die max. Höhe im Sinne des §2 Abs. 3 BauONRW beträgt ca. 15,20m. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen, es handelt sich um einen Sonderbau.
Für das Bauwerk ist die Ausführung einer Tiefgründung mittels Bohrpfählen vorgesehen.
Die Bodenplatte und tragenden Wände werden in Stahlbeton hergestellt. Nichttragende Wände werden in Gipskartonbauweise bzw. Kalksandstein hergestellt. Stützen sind als Stahlbetonstützen und Holzstützen geplant Das Tragwerk der Halle Bauteil A wird mit Brettschichtholzbinder hergestellt. Die Träger im Foyer Spannbetonbinder. Decken und Dächer werden als Stahlbetondecken oder Brettschichtholzdecken ausgeführt.
Die Dachflächen werden als begrünte Flachdächer ausgeführt und nehmen Anlagen der Gebäudetechnik sowie Photovoltaikelemente auf.
Die Geländehöhe des Baugrundstückes liegt bei ca. 76,95 ü.NHN
1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zwingend einzuhalten. Die Zutritts- und Zufahrtzuhskontrolle ist Leistung des AN, ihm obliegt die Organisation, Kontrolle und Dokumentation. Die Baustelle darf nur zum direkten Be- und Entladen angefahren werden. Lieferfahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss des Entladevorgangs zu entfernen.
Parkplätze
Für Kraftfahrzeuge der Arbeitnehmer stehen auf dem Gelände und im Baustellenbereich keine Parkplätze zur Verfügung.
Zufahrt der Baustelle
Die Zufahrt/ der Transport von Materialien kann wie im Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen über die Straße Südenmauer erfolgen.
1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Baustelle darf nur über die gekennzeichneten Zu- und Ausgänge betreten werden. Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden.
Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahrten, auch durch den Nutzer dürfen nicht durchgeführt werden.
Auf dem Baustellengelände gilt §1 StVO.
1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit der Transporteinrichtungen und Transportwege:
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend an den jeweiligen Verwendungsort auf der Baustelle zu verbringen. Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung mindestens eine Woche vor der Lieferung abzustimmen.
Wegen der beengten Grundstückslage und Innenstadtverhältnissen stehen keine größeren Lagerflächen zur Verfügung. Der Bereich der Uferböschung darf nicht als Lagerfläche und/oder Transportweg genutzt werden.
1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Abwasser:
Bauwasser / Abwasser
Liefern und herstellen der Bauwasserversorgung, sowie die Verbrauchskosten Bauwasser/ Abwasser trägt der AN.
Baustrom
Liefern und herstellen der Baustromversorgung, sowie die Verbrauchskosten Baustrom trägt der AN.
1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen:
Die Baustelle wird gemäß den beiliegenden Baustelleneinrichtungsplänen erschlossen.
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird dem AN durch die örtliche Bauleitung zugewiesen. Ein Anspruch auf bestimmte Flächen für die eigene BE des AN besteht grundsätzlich nicht. Die zugewiesenen Flächen können unter Umständen gewechselt werden. Hierzu muss vom AN innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung der Bedarf an Containeraufstellflächen (u. a. Größe, Anzahl) der Objektüberwachung schriftlich übermittelt werden. Eine Vergütung für das Versetzen der BE ist einzukalkulieren.
Über die beabsichtigte Einrichtung und Organisation der Baustelle hat der AN einen Baustelleneinrichtungsplan auf der Grundlage des BE-Planes des Architekten aufzustellen und der Bauleitung des AG zur Genehmigung vorzulegen. Sämtliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen des AN`s müssen die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen einhalten
Die Baustelleneinrichtung ist unmittelbar nach Abschluss einzelner Leistungen des ANs auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Genehmigungen bzw. das Befolgen behördlicher oder behördenähnlicher Auflagen, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig werden, müssen vom AN eingeholt werden, z. B. die Nutzung öffentlichen Grundes für (Mobil-) Kräne, Betonpumpen, Stand- und Abladeflächen etc.
1.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Die Baugrundverhältnisse des Bodens sind in dem vorliegendem Baugrundgutachten des beauftragten Ingenieurbüros dokumentiert und liegt den Gewerken, Baustellenlogistik, Tiefbau/Spezialtiefbau, Vorgezogene Maßnahme Infrastruktur, Außenanlagen, Rohbauarbeiten bei. Jeder AN kann jedoch das vorliegende Baugrundgutachten anfordern.
1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern, Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern:
Das Baugrundstück grenzt gem. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW an ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (Werse Oberlauf).
Es wurde daher gemäß Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine entsprechende Bauweise gewählt, indem das Fußbodenniveau des Erdgeschosses mit +76,97m ü.NHN über den für ein Extremhochwasserereignis (HQ 100) ermittelten Stand von +73,93m ü.NHN und dem maximal berechneten Grundwasserstand (Bemessungs -grundwasserstand) von +74,40m ü.NHN festgelegt wurde.
1.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Das "Merkblatt zur Staubminderung auf Großbaustellen" ist vom AN zu beachten und die vorgegebenen Maßnahmen umzusetzen.
1.1.12 Entsorgung:
Die Reststoffe sind sortenrein zu entsorgen (d.h. z.B. Kunststoffe und Holz etc.). Der AN ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Reste und abfälle, arbeitstäglich zu beseitigen und sortenrein zu entsorgen.
1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Die Beeinträchtigung der Umgebung durch Lärm, Staub und dem eigentlichen Baubetrieb ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Das Immissionsschutzgesetz ist anzuwenden. Die hier enthaltenen Forderungen sind im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Für den Betrieb der Baustelle gelten folgende Anforderungen, die einzuhalten sind:
(a) Lärmschutz: im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist festgelegt, dass jede Baustelle so geplant, eingerichtet und betrieben wird, dass Geräusche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, wirksam verhindert werden. Hierzu sind vorkehrende Maßnahmen zu treffen, die das Ausbreiten von unvermeidbaren Geräuschen von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren. Die gesetzlichen Vorschriften sind vom AN selbstständig umzusetzen. Sämtliche eingesetzten Baugeräte und Baumaschinen müssen entsprechend dem Stand der Technik schallgedämmt gebaut sein und lärmdämpfend betrieben werden.
(b) Staubarme Baustelle: ein wichtiger Anteil zum Schutz von Beschäftigten auf der Baustelle und zum Schutz der unmittelbaren Umgebung ist die Vermeidung von Staub. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Baugrundstücks sind die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Staub mit dem SiGeKo einvernehmlich zu klären und vom AN umzusetzen. Der SiGeKo wird im Rahmen seiner Tätigkeit dies überwachen und protokollieren.
Folgende Maßnahmen sind mindestens einzuhalten: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen müssen regelmäßig gewartet und geprüft sein.
(c) Abfallarme Baustelle: die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes müssen erfüllt werden. Darüber hinaus sind die am Bauprozess Beteiligten des AN bezüglich der Abfallvermeidung gezielt zu schulen. Die Bauleitung des AN kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Benutzung der Sammelstellen. Die Baustoffe sind in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefahrstoffhaltige Abfälle zu trennen. Hierfür sind Dokumentationsunterlagen, die die Durchführung von sachgerechten Maßnahmen nachprüfbar darlegen, erforderlich und vom AN vorzulegen. Ebenso sind die Entsorgungsnachweise vom AN vorzulegen.
(d) Umweltschutz auf der Baustelle:
Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Die Ausschreibungs- und Angebotsunterlage berücksichtigen den Bodenschutz ausdrücklich. Es wird somit sichergestellt, dass kein umweltgefährdender Stoff (mit den R-Sätzen R50 - R59) oder Stoffe, welche mit dem Gefahrensymbol "umweltgefährlich" gekennzeichnet sind, in Kontakt mit der Umwelt kommt. Die Bauleitung des AN hat für den Bodenschutz während der Bauphase zu sorgen und die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren. Über den Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus wird der Boden auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt. Schädliche mechanische Einflüsse sind z. B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichinfen Bodenschichten. Hierfür sind prüfbare Dokumentationen oder Messprotokolle zur Einhaltung dieser Kriterien vom AN vorzulegen.
Gemäß VOB/B Abs.6 2. (2) sind sämtliche Witterungseinflüsse, mit denen normalerweise gerechnet werden muss, bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren, damit der Baustellenbetrieb und die Arbeitssicherheit aufrechterhalten werden können. "Normale Witterungsverhältnisse" definieren sich über das Jahresmittel der letzten 10 Jahre. Maßgeblich auf der Baustelle ist die mittlere Temperatur der täglichen Arbeitszeit.
1.1.14 Schutz Art und Umfang zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Auf dem Gelände befinden sich insgesamt zwei Bäume, die gem. Gutachten der Stadt Ahlen zu erhalten sind. Die vorhandenen Bäume sind während der gesamten Baudurchführung zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind durch das Gewerk Baustellenlogistik vorzunehmen und zu unterhalten. Es ist von allen Baubeteiligten darauf zu achten, dass im Bereich der Bäume keine Lasten abgestellt und der Wurzelbereich der Bäume nicht befahren werden
1.1.15 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden:
Eine Kampfmittelabfrage ist seitens des AG erfolgt. Im Bereich Bürgercampus und Bürgerforum liegen keine Verdachtsfälle vor.
1.1.16 Gemäß der Baustellenordnung getroffene Maßnahmen:
Über die Baustelleneinrichtung, sowie über die Ausführung der Folgegewerke und der Tätigkeit des beauftragten Sicherheitskoordinators und dem damit verbundenen Aushang der Baustellenordnung auf der Baustelle, wird die Baustellenordnung eingehalten.
Auf die Einhaltung aller DGUV und BG-Vorschriften und Regeln wird verwiesen. Zusätzlich müssen die Anforderungen der staatlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz für die Auftragnehmer ergeben, eingehalten werden. Insbesondere müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung mit den dazugehörigen Arbeitsschutzrichtlinien, die Betriebssicherheitsverordnung mit den dazugehörigen Technischen Regeln für Gefahrenstoffe, die Gefahrstoffverordnung mit den dazu gehörigen Technischen Regeln für Gefahrenstoffe, die Anforderungen der Lastenhandhabungsverordnung,Lärm-und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, Biostoffverordnung, angewendet werden.
1.1.17 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer:
-keine-
1.1.18 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Der Auftraggeber hat das Grundstück frei und bebaubar gemacht.
1.1.19 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Es dürfen nur Unternehmer auf der Baustelle arbeiten, welche seitens des Bauherrn schriftlich beauftragt worden sind. Fremdfirmen haben nur nach schriftlicher Zustimmung des Bauherren Zutritt auf der Baustelle.
Die Anmeldung von Nachunternehmern hat min. 14 Tage vor Ausführungsstart des Nachunternehmers, seitens des AN`s zu erfolgen. Zeitliche Verzüge aufgrund fehlender Freigabe des AG`s durch eine zu spät vorgelegte Anmeldung, gehen zu Lasten des AN.
1.1.20 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen:
Es gilt (3) "Sicherheits- und Gesundheitsschutz" der Objektbezogenen Vertragsbedingungen Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Bürgerforum.
1.1.21 Baustellenordnung:
Die Baustellenordnung des AG ist uneingeschränkt einzuhalten!
Jeder Unternehmer wird vom SIGEKO des AG in die Baustellenordnung, vor Beginn seiner Arbeiten, unterwiesen.
Baufeld:
Die vom AN genutzten Baustellenflächen, Zufahrtsstraßen und Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Alle aus den Leistungen des AN herrührenden Schutt-, Abfall und Verpackungsmaterialien sind jeweils arbeitstäglich zu sammeln, sortieren und kurzfristig abzufahren.
Das Verbrennen von Abfällen auf der Baustelle ist nicht zulässig.
Vorbeugender Brandschutz und Fluchtwege:
Bei Arbeiten mit funkensprühenden Arbeitsgeräten, ist für den vorbeugenden Brandschutz besondere Aufmerksamkeit gefordert. Im Arbeitsbereich sind in ausreichender Stückzahl Feuer-Löschgeräte vorzuhalten. Alle ausgewiesenen Fluchtwege innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind grundsätzlich freizuhalten!
Absichern der Lager- und Arbeitsplätze:
Die absichernden Maßnahmen für die Arbeitsplätze und Lagerplätze sind entsprechend den neuesten gültigen Unfallverhütungsvorschriften vorzusehen.
Die ausführende Firma hat ständig dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallverhütungsvorschriften in allen Bereichen eingehalten sind und berücksichtigt werden.
Die ausführende Firma übernimmt die Verantwortung, für die Sicherheit der Baustelle, gemäß den Bestimmungen der geltenden Landesbauordnung neuester Fassung.
Gefährdungsbeurteilung des AN:
gewerkebezogene Gefährdungsanalysen (gem. Arbeitsschutzgesetz § 5 und §6) sind vom AN, vor Beginn der Arbeiten, zu erstellen, dem SIGEKO vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten.
Schutz bestehender Anlagen:
Mit der Übernahme der Baustelle übernimmt der Auftragnehmer vorhandene Anlagen, wie Be- und Entwässerungsanlagen, Kabel, Staubschutz, Wände, Böden, Decken etc. und ist für die Sicherung der vorhandenen Anlagen bis zur Fertigstellung seiner Arbeiten verantwortlich.
Absturz:
Bei allen eigenen Arbeitsplätzen bei denen Absturzgefahr besteht, hat der AN eigenverantwortlich für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen zu sorgen.
Herabfallende Gegenstände:
Der AN hat durch Schutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Erbringung der eigenen Leistung andere Personen nicht durch herabfallende Gegenstände in Gefahr gebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Gefahrenbereiche durch Gerüst, Zäune oder Absperrungen zu sichern.
Lastentransporte:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hebezeuge und Anschlagmittel den Normen und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die Bedienung der Hebezeuge darf nur von dazu berechtigtenfte Personen durchgeführt werden. Die zulässigen Belastungen der Hebezeuge sind einzuhalten. Über die Örtlichkeiten, die Zuwegungen und mögliche Aufstellplätze für Hebezeuge hat sich der AN vor Angebotsabgabe zu informieren.
Gefahrstoffe:
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Vorschriften zur Kennzeichnung, Lagerung, Umgang, etc. zu beachten und einzuhalten. Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoff Betriebsanweisungen etc. müssen beim AN und auch auf der Baustelle vorhanden sein. Die Sicherheitsbestimmungen bei der Verarbeitung und Lagerung sind zu beachten.
Brand-/Explosionsgefährdung:
Der AN hat für die eigenen Leistungen geeignete Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen vorzusehen. Leicht- oder selbstentzündliche Baustoffe dürfen nur in einer Menge gelagert werden, die für den Fortgang der Arbeiten direkt erforderlich sind. Es dürfen nur Flüssiggasflaschen für den Tagesverbrauch gelagert werden.
Die Regeln des Flaschentransports und der Lagerung auf der Baustelle sind zu beachten. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist der Bauleitung bzw. der Fachbauleitung des AG anzuzeigen. Generell sind Schweißarbeiten mit Brand-/ Explosionsgefahr vom AN der Bauleitung bzw. der Fachbauleitung des AG anzuzeigen bzw. anzumelden, ggf. wird von diesen eine "Schweißerlaubnis" ausgestellt.
Rauch - und Alkoholverbot:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für seine Mitarbeiter ein Rauch- und Alkoholverbot am Arbeitsplatz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen.
Das Alkoholverbot gilt darüber hinaus auf dem gesamten Baugrundstück.
Die Baustellenverordnung des AG ist zu beachten.
1.1.22 Baustellenbesichtigung:
Es wird den Bietern empfohlen die Baustelle und das Umfeld vor
Angebotsabgabe zu beanssichtigen.
1.2. Angaben zur Ausführung
1.2.1 vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen:
Allgemein
Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten parallel mit Arbeiten anderer Gewerke (z. B. Rohbau), ausgeführt werden. Ein Anspruch auf unterbrechungsfreie und kontinuierliche Ausführung der Arbeiten besteht nicht.
1.3. Ausführungsunterlagen
1.3.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:
Es gilt (1) "Ausführungsunterlagen" der Objektbezogenen Vertragsbedingungen Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Bürgerforum
1.3.2 Abrechnung:
Es gelten (5) "Dokumentation" und (10) " Rechnungen" der Objektbezogenen Vertraqgsbedingungen Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Bürgerforum
1.4. Bauablauf und Termine:
Für eine störungsfreie Ausführung ist es erforderlich, dass die Arbeiten vom AN in enger Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Firmen koordiniert werden. Hierzu ist die Teilnahme an den wöchentlich angesetzten Besprechungen, deutschsprachige Teilnehmer, verpflichtend vorzunehmen. Es gilt darüber hinaus (6) "Terminliche Abwicklung" der Objektbezogenen Vertragsbedingungen Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Bürgerforum.
AV
Anlagen zum LV Rohbau Anlagen zum LV
Zusätzlich werden folgende Unterlagen und Pläne im Anhang zur Verfügung gestellt:
Ausführungsplanung, Genehmigungsstatik, Bodengutachten und Baustelleneinrichtungsplan.
Zur Ausführung freigegebene Ausführungspläne werden bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt.
Baustellenlogistikkonzept:
BF_706_--_KP_--_000-00- Baulogistikkonzept
Pläne:
BF_706_5_--_AN_--_001_01 Ansicht Nord Ost
BF_706_5_--_AN_--_002_01 Ansicht Süd Ost
BF_706_5_--_AN_--_003_01 Ansicht Nord West
BF_706_5_--_AN_--_004_01 Ansicht Süd West
BF_706_5_--_LA_--_000_01 Lageplan
BF_706_5_--_SN_--_001_03 Schnitt 01
BF_706_5_--_SN_--_002_03 Schnitt 02
BF_706_5_--_SN_--_003_03 Schnitt 03
BF_706_5_--_SN_--_004_03 Schnitt 04
BF_706_5_--_SN_--_005_02 Schnitt 05
BF_706_5_--_SN_--_006_01 Schnitt 06
BF_706_5_--_SN_--_007_01 Schnitt 07
BF_706_5_--_SN_--_008_01 Schnitt 08_09
BF_706_5_A_GR_00_001_03 Grundriss EG BT-A
BF_706_5_A_GR_01_001_03 Grundriss OG1 BT-A
BF_706_5_A_GR_1,5_001_03 Grundriss ZG BT-A
BF_706_5_A_GR_DA_001_01 Dachaufsicht BT-A
BF_706_5_B_GR_00_002_03 Grundriss EG BT-B
BF_706_5_B_GR_01_002_03 Grundriss OG1 BT-B
BF_706_5_B_GR_1,5_002_03 Grundriss ZG BT-B
BF_706_5_B_GR_02_002_03 Grundriss OG2 BT-B
BF_706_5_B_GR_DA_001_01 Dachaufsicht BT-B
BF_706_5_C_GR_00_003_03 Grundriss EG BT-C
BF_706_5_C_GR_01_003_03 Grundriss OG1 BT-C
BF_706_5_C_GR_1,5_003_03 Grundriss_Dachaufsicht ZG BT-C
BF_706_5_C_GR_DA_001_01 Dachaufsicht1 BT-C
BF_706_5_D_GR_00_004_03 Grundriss EG BT-D
BF_706_5_D_GR_DA_001_01 Dachaufsicht BT-D
Genehmigungstatik vom 13.01.2025:
BF_731_4_--_PP_--_001_01
BF_731_4_--_PP_01_001_01
BF_731_4_--_PP_1,5_001_01
BF_731_4_--_PP_-2_001_01
BF_731_4_--_PP_-2_002_02
BF_731_4_A_PP_00_001_01
BF_731_4_A_PP_-2_001_01
BF_731_4_B_PP_02_001_01
BF_731_4_C_PP_00_001_01
BF_731_4_C_PP_-2_001_01
Anlagen zum LV Rohbau
TV Technische Vorbemerkungen
Bei der Herstellung der Roh- und Holzbauarbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften, sowie die aus der an den Unternehmer übertragenen Versicherungspflicht folgenden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen besonders zu beachten.
Rechtzeitig vor Baubeginn hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen getrennt sind und vorab außer Betrieb genommen sind, diesbezügich ist der Bauleitung Mitteilung zu machen.
Soweit Stoffe und Materialien auf dem Grundstück verbleiben sollen, sind diese nach Angabe der Bauleitung sauber zu lagern.
Auf der Baustelle muss eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme und des Bauvorgangs vorliegen und dem verantwortlichen Bauleiter und den an dem Bau arbeitenden Personen bekannt sein.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu den Baubesprechungen zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere:
- Angaben zu Niederschlägen und Temperatur
- Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte, sowie deren Zu und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen
- Art, Umfang und Ort der Hauptarbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dgl.)
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Die Bautagesberichte sind mit einer digitalen Fotodokumentation zu ergänzen. Die Bautagesberichte sind wöchentlich einzureichen.
Für Vorbereitung und Ausführung der Leistungen gelten die Regelungen der VOB/C und der DIN 18331 ATV - Betonarbeiten, DIN 18330 ATV - Maurerarbeiten, DIN 18334 ATV - Zimmer- und Holzbauarbeiten, DIN 18302 ATV - Spezialtiefbauarbeiten und Ausbau von Bohrungen, DIN 18306 ATV - Entwässerungskanalarbeiten, DIN 18300 ATV - Erdarbeiten
TV
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.20 Beton Fertigteiltreppen
03.20
Beton Fertigteiltreppen
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