Innentüren
Neubau Betriebswohnungen Wiesbaden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Tischlerarbeiten - LOS 1/ 2/ 3 Bauvorhaben: Wiesbaden HSK-Areal, Neubau Betriebswohnungen 10 MFH und Tiefgarage Voraussichtliche Ausführungszeit: Los 1: 07/26 - 11/26 Los 2: 09/26 - 06/27 Los 3: 10/26 - 04/27 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Tischlerarbeiten - LOS 1/ 2/ 3
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Vorbemerkungen
Objektbeschreibung Baubeschreibung Im Rahmen des Bebauungsplan „Gemeindebedarf Kliniken“ wird durch die bauliche Neugestaltung der Helios HSK Wiesbaden durch Neubau und Abriss von Klinikgebäuden im südöstlichen Bereich Fläche frei (heutiger Hubschrauberlandeplatz, Südwestrand des HSK Geländes). Auf Grund des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Wiesbaden besteht ein starkes Interesse an der wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen. Es sollen 10 schlüsselfertige, mehrgeschossiges und barrierefreies Wohnhäuser in Holzhybrid-Bauweise errichtet werden mit ca. 186 Wohneinheiten. Die Gebäude haben zwischen 4 bis 6-Geschossen und sollen insgesamt ca. 12.000 m² Wohnfläche beinhalten. Die Tiefgarage und das Kellergeschosse werden in Stahlbeton (WU) erstellt.
Objektbeschreibung
Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allg. Hinweise
BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten und DIN 18055 - Fenster. Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt, anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten: DIN 1055 Teil 3 und 4 - (für Wind- und Horizontalkräfte) DIN 1286-1 - Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt; Zeitstandverhalten DIN 1286-2 - Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten; Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils DIN 4102-18- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutz- abschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend. DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern) DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk o.Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau DIN 18111 - Stahlzargen DIN 18203-3- Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN 18263 - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273 - Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren DIN 18358 - Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen DIN 68140 - Keilzinkenverbindung von Holz Weiter sind zu beachten: DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 312 - Spanplatten DIN EN 313 - Sperrholz DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen) DIN EN 622 - Faserplatten DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 927-1- Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich DIN EN 942 - Holz in Tischlerarbeiten; Allgemeine Sortierung nach der Holzqualität DIN EN 1125- Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange DIN EN 1154- Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf DIN EN 1158- Schließfolgeregler DIN EN 1292- Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522- Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung DIN EN 12051- Tür- und Fensterriegel DIN EN 12207- Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208- Fenster und Türen; Schlagregendichtheit DIN EN 12210- Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast ZH 1/265 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen RAL-GZ 716/- Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Zur Beurteilung der Oberfläche endbeschichteter Holzfenster dient die "Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer endbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern" vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere - Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbä ndern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen - Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines - Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. - Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. - Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. - Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. - Kettendübelungen sind unzulässig. - Heizkörper-Verkleidungen sind mit Beschlägen zu versehen, die ein leichtes Öffnen ermöglichen. - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. - Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. - Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderl. Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. - Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. - Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. - Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. - Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeid en. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Meterialien zu verwenden. - Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Damit das Öffnen und Schließen einer Tür mit geringem Aufwand möglich ist, dürfen die Bedienkräfte und Bedienmomente, die in der DIN EN 12217:2004-05 (der Bezug richtet sich explizit auf diese DIN-Ausgabe, die evtl. späteren Änderungen der DIN EN 12217 sind nicht zu berücksichtigen) angegebenen Werte der Klasse 3 nicht übersteigen. Dies ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und vorzusehen.
BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten
Hinweis losweise Vergabe Wir haben die Ausbauarbeiten in folgende 3 Lose / Ausführungsbereiche unterteilt. LOS 1: Haus 1 + 2 (Laubengang-Häuser) LOS 2: Haus 3 - 6 + 10 (EG - 4.OG, alle Häuser gleicher Haustyp + Grundriss) LOS 3: Haus 7 - 9 (EG - 5.OG, alle Häuser gleicher Haustyp und Grundriss) Wir behalten uns vor, die Lose an jeweils unterschiedliche Nachunternehmer zu vergeben.
Hinweis losweise Vergabe
01 Tischlerarbeiten Los 1 - Haus 1, 2
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Tischlerarbeiten Los 1 - Haus 1, 2
01.01 Innentüren in Wohnungen
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Innentüren in Wohnungen
01.02 Stahltüren
01.02
Stahltüren
01.03 Fensterbänke
01.03
Fensterbänke
02 Tischlerarbeiten Los 2 - Haus 3, 4, 5, 6 + 10
02
Tischlerarbeiten Los 2 - Haus 3, 4, 5, 6 + 10
02.01 Wohnungseingangstüren
02.01
Wohnungseingangstüren
02.02 Innentüren in Wohnungen
02.02
Innentüren in Wohnungen
02.03 Stahltüren
02.03
Stahltüren
02.04 Fensterbänke
02.04
Fensterbänke
03 Tischlerarbeiten Los 3 - Haus 7, 8, 9
03
Tischlerarbeiten Los 3 - Haus 7, 8, 9
03.01 Wohnungseingangstüren
03.01
Wohnungseingangstüren
03.02 Innentüren in Wohnungen
03.02
Innentüren in Wohnungen
03.03 Stahltüren
03.03
Stahltüren
03.04 Fensterbänke
03.04
Fensterbänke
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten