Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung
Fahrendorf, Flur 3, Flurstück 329 Mercatorstraße 8 den
Neubau einer zweispurigen Automatentankstelle.
Vorgesehen sind:
Neubau einer zweispurigen Automatentankstelle für PKW
und LKW mit Kleinüberdachung und zwei
oberirdisch gelagerten Tanks.
Das Baufeld ist über bereits vorhandene gepflasterte
Verkehrsflächen von beiden
Seiten erreichbar.
Baubeschreibung
Vorgesehene Vertragsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer
Bauleistungen am Bauvorhaben in der
Mercator Straße,8 in 21502 Geesthacht.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der
Statik, der
Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf.
vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten
jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen
Stand der Technik zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich
Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden
Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu
beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen
der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach
diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und
Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen
Verpflichtungen und alle für die Preisbildung
beeinflussenden
Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch
Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen
gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen
Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der
von ihm zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm
Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen
sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu
seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt
sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten
Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein
Mangel dar,
wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen
Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind
rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber
abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten
aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen
Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der
Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten
auch für sämtliche Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den
Einheitspreisen abgegolten, sofern im
Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen
ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche
Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und
Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der
vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag
vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln,
soweit die ausgeführten Leistungen diesen
Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die
Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß
abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht
verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in
Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der
einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus,
berechtigt den AN zu keiner Änderung der
Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten
Baufortschritt von 20 % des
Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen.
Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach
Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung
verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung
orientiert sich an dem jeweils vollendeten
Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des
Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der
Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen.
Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der
Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten
Abschlagzahlung für die damit berechneten
Leistungen das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche
Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21
Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach
Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens
innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto
Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt
abgezogen. Alternativ ist eine
Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die
vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers
berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung
der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt
wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer
nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die
Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor
Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung
erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan
zu beginnen und abzuschließen. Hat der
Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu
können, so hat er dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine
für den Beginn der Bauausführung, für den
Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und
für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer
Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt
für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die
betroffene Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5
% der Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe,
sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht
oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige
Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den
Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen
weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht
durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der
Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen
Fortschreibung von Vertragsterminen bei
Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen
entsprechend für neue Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn-
oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend
verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine
oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der
Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu
machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist
es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von
der Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die
Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel
festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine
angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch
Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur
Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für
Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein
Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto
Schlussrechnungssumme
vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung
des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung
abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich
Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften
unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen.
Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der
Bauzeit
einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle
zu belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und
Nachunternehmer beschäftigen, die ihren
Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den
Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die
Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der
Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft
verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus
früheren
Tätigkeiten bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem
Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber
eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und
Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu
übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub-
und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und
durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem
Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der
Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die
ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer
zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die
Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners
ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs erfolgt
nach Wahl des Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem
Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme
Netto inklusive eventueller Nachträge von der
Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser
wird pauschal abgerechnet. Auch die
Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden
pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn
beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld
der
Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu
installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im
Vorfeld
anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene
Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter /
Unterhalter der
Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem
Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht
indes
nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und
Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand
oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit
technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung
auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig
ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine
Partei
geschaffen wurden gehen die Ergebnisse sowie
sämtliche damit verbundene Bestandteile und
Fortschritte
in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der
Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der
Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre
Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt
an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer
eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem
spätestens bei Beauftragung entsprechend zu
verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in
Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder
aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind
vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird
sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein
Zugriff Dritter oder eine anderweitige
Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe
in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für
den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges
Einverständnis des Auftraggebers öffentliche
Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über
die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den
Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der
Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen
Daten
im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen
gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren.
Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und
lesbar sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide
Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
bzw. das
Landgericht Verden (Aller).
Vorgesehene Vertragsbedingungen
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie
Vorhalten der Baustellen-
einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird
nicht gesondert vergütet.
2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des
Auftragnehmers (AN)
verantwortlich.
3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu
beschaffen.
Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat
der AN die
Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen
und die Reparaturkosten zu
tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
Alle Massen (Festmassen), Mengen und
Stundenlohnarbeiten gelten zum
Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48
Std. vorzulegen. Die
Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des
Planungsbüros
aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter
rechtzeitig bekannt-
zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die
spätere Abrechnung als
Mengennachweis erforderlich sind, müssen, soweit
sich keine vom
Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der
Baustelle befindet,
spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem
Bauleiter zur
Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach
LKW-Aufmaß darf
höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das
Lieferdatum, die
Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das
polizeiliche Kenzeichen des
Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem
Lieferschein
anzugeben.
5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn
diese im Text nicht einzeln
aufgeführt werden:
a) die vollständige Lieferung der erforderlichen
Baustoffe frei
Verwendungsstelle, sowie deren fach- und
normgerechte Verarbeitung.
b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und
Schäden, die im Zuge der
Baumaßnahme entstanden sind.
c) die Leistungen aller Nebenleistungen.
d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen
Einrichtungen,wie
Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl.
erforderlich sind, einschl.
Sichern vorhandener Leitungen und Kabel.
e) die Anfertigung und Lieferung der
Verdichtungsnachweise.
6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit
dem Bauleiter
abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab.
Hilfspersonal,
Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN
unentgeltlich und in
genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird nicht gesondert vergütet.
7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung
durchzuführen.
Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen.
Unstimmigkeiten
sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen.
8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in
Teilleistungenberechtigen nicht
zu Mehrforderungen.
9. Die Hinweise und Vorschriften von
Materiallieferanten sind zu
berücksichtigen.
10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich
abzuräumen. Die
Schuttabfuhr ist Sache des AN.
11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine
sind halbe Steine zu
entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen.
12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an
schrägwinklige, gekrümmte Flächen,
wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den
Einheitspreisen mit
einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht
zusätzlich vergütet.
13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine
Dokumentationsmappe in 2-facher
Ausfertigung zu übergeben, die mindestens
nachfolgende Unterlagen und
Nachweise enthalten muss:
- Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten
Materialien
- Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre
- Nachweis über die Einhaltung der geforderten
Verdichtungswerte für
die Fremd- und Eigenüberwachung
- Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte
- Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen
Einmessung
von Leitungsquerungen auf markante Punke und
höhenmäßig auf HN
- Eignungsnachweise der eingebauten Materialien,
Erdstoffe, etc.,
einschl. Sieblinen
- Protokolle und Fotos der Beweissicherung
- Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne
mit Höhenangaben
auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf
Häuserecken bzw.
Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten.
14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem
Bauleiter des Architekten ein
Nivellement des vorhandenen Geländes und ein
Nivellement nach
Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als
Grundlage für die
Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm unter
geplante Höhe und der
demzufolge anfallende erhöhte Bodeneinbau gehen zu
Lasten des AN.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
00 Ausstattung
00
Ausstattung
00.__.0010 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten
und
regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen.
Miete ist für 4 Monate einzukalkulieren
00.__.0010
Baustellen-WC
1,00
Psch
00.__.0040 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund,
aus Einzelelementen mit
verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit
Standfüßen, Zaunoberkante
über Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest
miteinander
verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und
für die Dauer der
vertraglichen Leistungen vorhalten, abbauen.
Vorhaltedauer: 4 Monat
00.__.0040
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
75,00
m
00.__.0050 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 4
Monaten hinaus vorhalten und
unterhalten. Außer den vollen Monaten werden
Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des
Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
00.__.0050
Bauzaun Vorhalten
1,00
lfdm
00.__.0060 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig,
verschließbar einschließlich
Türschloss, Schließzylinder bauseits.
Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m
Vorhaltezeit: 4 Monate
00.__.0060
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
2,00
Stk
00.__.0070 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer
von 4 Monaten hinaus
vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten
werden Teilzeiten nach
Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
00.__.0070
Tor für Bauzaun Vorhalten
2,00
Stk
01 Tiefbauarbeiten
01
Tiefbauarbeiten
01.01 Erdarbeiten
01.01
Erdarbeiten
01.02 Oberirdische Tanks
01.02
Oberirdische Tanks
01.03 WHG-Fläche
01.03
WHG-Fläche
02 Abscheider und Schmutzwasserleitungen
02
Abscheider und Schmutzwasserleitungen
Dichtigkeitsprüfung für Schmutzwasser Rohre
Dichtigkeitsprüfung für PVC-hart Rohre Schmutzwasser
nach DIN 4033, DIN EN 1610 und DIN 1986-Rest, DIN
EN 12056, DIN EN 752 durchführen, an Grundleitungen
aus PVC-Hart-Rohren, nach DIN 19534 fachgerecht
durchführen inkl. aller erforderlichen Gerätschaften
und
Materialien.
Prüfdruck: 0,5 bar
Material: PVC/KG2000
Prüfmedium: Wasser
Einschl. Protokollerstellung und Übergabe an
Bauleitung.
Die Nachweise der Dichtigkeit sind zeitnah nach
Fertigstellung der Kanäle an den AG zu übergeben
Dichtigkeitsprüfung für Schmutzwasser Rohre
02.__.0010 HDPE-Rohr DN 160 für WHG- Fläche Für Abwasserleitungen der WHG-Flächen mit Prüfzeichen,
Verbindung für Abwasserleitungen, Elektro- od. Stumpf-
Schweißung. Ausführung durch WHG-Fachbetrieb nach
Herstellerangaben, einschl. Prüfprotokoll, inkl.
Erdaushub.
Werkstoff: PE-HD
Dimension: DN 160
Fabrikat: Geberit, Art.Nr. 369.000.16.0 oder
gleichwertig liefern und montieren.
Hersteller/Typ:
...............................................
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0010
HDPE-Rohr DN 160 für WHG- Fläche
21,00
m
02.__.0020 HDPE Abzweig 45 Grad, DN 160/160 Verbindung mit Elektro- oder Stumpfschweißung
Wirkstoff: PE-HD
Dimension: DN 160/160
Fabrikat: Geberit, Art.-Nr. 370.145.16.1 oder glw.
liefern und montieren.
Hersteller/Typ:
...............................................
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0020
HDPE Abzweig 45 Grad, DN 160/160
1,00
Stk
02.__.0030 HDPE Bogen, DN 160/160 Verbindung mit Elektro- oder Stumpfschweißung
Wirkstoff: PE-HD
Dimension: DN 160/160
Fabrikat: Geberit, Art.-Nr. 369.045.16.1 oder glw.
liefern und
montieren.
Hersteller/Typ:
...............................................
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0030
HDPE Bogen, DN 160/160
8,00
Stk
02.__.0040 Anschlüsse der HD-PE Leitungen aller Dimensionen an Abscheideranlage sowie
Punktabläufen herstellen, einschl.
Reduzierstücke und Schweißarbeiten.
02.__.0040
Anschlüsse der HD-PE Leitungen
1,00
Psch
02.__.0050 Koaleszenzabscheideranlage NS 6 Bauseits gestellte Abscheideranlage in vorbereitete
Baugrube fachgerecht inkl. allen
notwendigen Materialien gemäß Herstellervorgaben
fachgerecht einbauen sowie die mit
den erforderlichen HDPE- Leitungen einbinden.
Nenngröße Abscheideranlage: NS 6
Gesamtmindesteinbautiefe: 3460 mm
Behälterinnen Ø: 2000 mm
Behälteraußen Ø: 2240 mm
Schwerstes Einzelteil: 6850 kg
Gesamtgewicht: 9170 kg
02.__.0050
Koaleszenzabscheideranlage NS 6
1,00
Stk
02.__.0060 Probeentnahmeschacht Bauseits gestellter Probeentnahmeschacht inkl. Konus,
BeGu-Schachtabdeckung Klasse D 400 mit
Lüftungsöffnungen
und Schmutzfänger in vorbereitete Baugrube fachgerecht
inkl.
aller notwendigen Materialien gemäß Herstellervorgaben
fachgerecht einbauen sowie die mit den erforderlichen
PVC-hart
und HDPE-Rohr Leitungen einbinden.
Nenngröße Probeentnahmeschacht: DN 150
Gesamtmindesteinbautiefe: ca. 1,50 bis 2,00 m
Behälterinnen Ø: 1000 mm
Behälteraußen Ø: 1300 mm
Schwerstes Einzelteil: 1700 kg
Gesamtgewicht. 2310 kg
02.__.0060
Probeentnahmeschacht
1,00
Stk
02.__.0070 Schmutzwasserleitung PVC-hart, DN 160 Rohrleitungen für Schmutzwasserleitungen im
Außenbereich
aus PVC-hart-Rohre nach DIN 19534 in verschiedenen
Längen
komplett inkl. Steckmuffen und Dichtungen liefern und
fachgerecht nach Herstellervorgaben komplett
betriebsbereit mit
geeignetem Dichtungsmittel verlegen. Sohlenbreite und
Tiefe
der Gräben abhängig vom Rohrdurchmesser und Gefälle.
Auflager in nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 120°,
in
vorhandenen geböschten Graben bzw. Graben mit Verbau
fachgerecht verlegen.
Verfüllung der verlegten Schmutzwasserleitungen mit
seitlich
gelagertem Aushubmaterial fachgerecht nach
Herstellervorgaben herstellen.
Material: PVC-hart-Rohre
Nennweite: DN 160
Grabentiefe gemäß Gefälle.
02.__.0070
Schmutzwasserleitung PVC-hart, DN 160
4,50
m
02.__.0080 Zulage für PVC-Rohre Bögen, DN 160 Liefern von Bögen im Außenbereich für
Schmutzwasserleitungen PVC-hart Rohre als Zulage zu den
Rohrleitungen fachgerecht nach Herstellervorgaben
verlegen.
Formstücke werden übermessen.
Material: PVC-hart
Nennweite: DN 160
Bogen aus PVC-hart: 45°
02.__.0080
Zulage für PVC-Rohre Bögen, DN 160
1,00
Stk
02.__.0090 Bohrung in einen vorhandenen SW Schacht - DN 200 Herstellen einer fachgerechten Bohrung in einen
vorhandenen
Schmutzwasserschacht aus Beton, zur Aufnahme eines
Anschlussrohres.
Durchmesser der Bohrung passend für Anschlussleitung DN
200.
02.__.0090
Bohrung in einen vorhandenen SW Schacht - DN 200
1,00
Stk
03 Oberflächenbefestigung-Pflasterarbeiten
03
Oberflächenbefestigung-Pflasterarbeiten
03.__.0010 Tiefborde Beton-Bordstein, 100/10/30 Beton-Tiefbordstein aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN
1344 - R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen
Tabelle
DIN EN 1344 Form TB liefern und gemäß
Herstellervorgaben
fachgerecht verlegen.
Zuschlag aus gebrochenem Basalt, gefast, Tiefbordstein
bündig
mit OK Oberboden, mit 20 cm Bettung und zweiseitiger
Rückenstütze DIN 18318, DIN EN 206-1, aus Beton C
25/30,
Breite Rückenstütze min. 15 - 20 cm in abgeschrägter
Form,
Borde engfugig verlegen.
Form: Tiefborde
Abmessungen:
Länge: 100 cm
Breite: 10 cm
Höhe: 30 cm
Betongüte: C 25/30
Farbe: grau
Bereich:
- Umgrenzung außen Pflasterfläche
Angebotenes Fabrikat:
-----------------------------------
(vom Bieter einzutragen)
03.__.0010
Tiefborde Beton-Bordstein, 100/10/30
30,00
m
03.__.0020 Kiesbeet unter 50 m³ Tank 16/32 Flusskies als Deckung unter den Tanks mit einer
Schichtdicke
von 10 cm in der Fläche unter dem 50 m³ Tank liefern
und
einbauen.
03.__.0020
Kiesbeet unter 50 m³ Tank 16/32
3,85
m³
03.__.0030 Pflasterdecke einbauen seitlich gelagerte Pflasterdecke als Verbundpflaster
aus Beton
nach DIN 18503 und DIN EN 1344 - R1, T4, FP100, A3, U3
gemäß Anforderungen Tabelle DIN EN 1344 als
Universalverbundpflaster, Höhe 10cm, Farbe grau, mit
Längs-
und Querprofil, Bettung auf Splitt-Naturstein, Dicke im
verdichteten Zustand 3 cm, Pflasterfugen mit Brechsand
oder
Splitt Korngruppe 0-3 einschlämmen, einschließlich das
erforderliche Einschneiden Rand-und Abschlußsteine, und
Anarbeiten an Betonfläche,
Bereich
Unter dem 5 m³ Tank
Verband: nach Herstellervorgabe
Pflasterhöhe: 10 cm
Farbe: grau
03.__.0030
Pflasterdecke einbauen
16,00
m²
04 Kabelzugrohre
04
Kabelzugrohre
04.__.0010 Kabelzugrohr DN 110 Kabelschutzrohr in Verbundrohrbauweise gemäß DIN
16961, entsprechend DIN
EN 61386-24 Klasse N 450 für schwere Mechanische
Beanspruchungen.
besonders druck- und schlagfestes Kabelschutzrohr aus
PE. Innen glatt als
Rollenware inkl. Abstandshalter für exakte
Verlegeabstände beim Aufbau von
Rohr-Verbänden, Doppelsteckmuffen mit integriertem
Zugdraht. d = 3,00 mm als
verzinkter Stahldraht liefern, höhen- und
fluchtgerecht nach DIN EN 1610, gemäß
Zeichnung und Verlegeanleitungen verlegen.
Einschließlich Herstellen der wasserdichten (WD)/
sanddichten (SD)
Rohrverbindungen mit Doppelsteckmuffen /
Doppelsteckmuffen mit
Profildichtringen WD 90.
- Druckfestigkeit >=450 Newton,
- Schlagfestigkeit ),
- Durchmesser: DN 110
- Material: flexibel Polyethylen (PE)
- Rollenlänge: 50 m
in kompletter Arbeit inkl. aller erforderlichen
Materialien und Zubehörteile liefern
und einbauen.
Beschriebenes Fabrikat:
System Kabuflex (Ringware)
04.__.0010
Kabelzugrohr DN 110
100,00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
0002 Vorbemerkung
[0002]
Vorbemerkung
E
05.__.0010 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die
Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und
Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden,
Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Stunden zum Nachweis.
05.__.0010
Facharbeiterstunde
E
20,00
Std
05.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG
ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft
umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen,
sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags-
und Feiertagsarbeit.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Stunden zum Nachweis.
05.__.0020
Helferstunden
E
20,00
Std
05.__.0030 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige
Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Vibrationswalze bis 5 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0030
Vibrationswalze bis 5 to.
E
15,00
Std
05.__.0040 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitstunden zum Nachweis.
05.__.0040
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
E
10,00
Std
05.__.0050 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0050
LKW ca. 10 to Nutzlasten
E
15,00
Std
05.__.0060 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0060
LKW ca. 5 to Nutzlasten
E
15,00
Std
05.__.0070 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung
des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige
Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den
Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Kleinbager bis 2,0 to.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0070
Kleinbagger bis 2,0 to
E
10,00
Std
05.__.0080 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0080
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
E
15,00
Std.
05.__.0090 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0090
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
E
10,00
Std
05.__.0100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des
AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät
umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz,
insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe,
Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der
Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der
Einsatzfähigkeit auf der Baustelle.
Radlader, ca. 0,40 cbm luftbereift.
Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden zum Nachweis.
05.__.0100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
E
10,00
Std
05.__.0110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in
4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen
technischen und funktionellen Angaben versehen und
erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach
der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4,
einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte.
bestehend aus:
Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und
Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als
Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und
Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und
Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen.
Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner
mit
Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu
übergeben.
Die Revisionsunterlagen sind als solches zu
kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem
Namen des Revisors zu versehen.
05.__.0110
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk
05.__.0120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die
Ausführungspläne eingetragen zur Übernahme durch den
AG und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
05.__.0120
Revisionsunterlagen
E
1,00
Stk
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.