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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Informationen zur Bauherrschaft
Auftraggeberin: Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
vertreten durch: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
vertreten durch: Landesbetrieb Bau und Immobilen Hessen (LBIH)
Bauherrschaft gemäß HBO §56:
Landesbetrieb Bau und Immobilen Hessen (LBIH)
Niederlassung Nord
Leuschnerstraße 75
34134 Kassel
Informationen zum Nutzer Arolsen Archives
Die Arolsen Archives stellen das weltweit größte Archiv zu den Opfern
und Überlebenden des Nationalsozialismus dar. Seit 2013 gehören die rund
30 Millionen Originaldokumente sowie die zentrale Namenkartei mit
Hinweisen auf mehr als 17,5 Millionen Personen zum
UNESCO-Weltdokumentenerbe "Memory of the World". Dieses Archiv
beinhaltet Informationen zu sämtlichen Opfergruppen der
nationalsozialistischen Diktatur und bildet eine bedeutende
Wissensquelle für nachfolgende Generationen. Neben dem Baugrundstück in
der Großen Allee befindet sich das Verwaltungsgebäude der Arolsen
Archives.
3. Bauaufgabe
In Bad Arolsen soll ein neues Archivgebäude zur Unterbringung der als
UNESCO Weltkulturerbe eingestuften Dokumente der Arolsen Archives
entstehen. Der Entwurf sieht einen scheinbar einfachen Quader vor,
welcher auf subtile Weise seinen besonderen Inhalt nach außen
präsentiert und sich gleichzeitig in die
vorhandene Parklandschaft einfügt. Die beiden Obergeschosse zusammen mit
dem Untergeschoss sind mit
nicht zugänglichen Archivflächen belegt. Das Zentrum im Erdgeschoss
bildet eine in den Quader eingeschnittene
Passage vom Straßenraum zum Park, welche einen öffentlich zugänglichen
Konferenzsaal mit vorgelagertem
Foyerbereich beinhaltet. An Ein- und Austritt aus dem öffentlichen
Bereich werden Vordächer vorgesehen. Es
entsteht sowohl eine einladende Geste zur Straße als auch eine Öffnung
zum Park. Eingefasst wird der
Veranstaltungsbereich im Süden von durch Besucher einsehbaren
Archivflächen und im Norden von
Bürobereichen für die unmittelbar mit dem Archiv betrauten
Mitarbeitenden der Arolsen Archives.
4. Grundstück
Das Baugrundstück befindet sich in der Jahnstraße 7, in 34454 Bad
Arolsen.
Bad Arolsen ist eine Gemeinde im Landkreis Waldeck-Frankenberg und
gehört dem Regierungsbezirk Kassel an.
Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 267/2, Flur 1 und hat
eine Größe von 2.217 m².
Das Grundstück ist nahezu eben und liegt auf einer mittleren Höhe von
291 m üNN. Das Grundstück befindet
sich unmittelbar am historischen Baumpark und unweit der historischen
Altstadt.
Das Grundstück liegt im "Heilquellenschutzgebiet Schloßbrunnen"
(qualitative Schutzzone IV und D).
5. Die Vorgängergebäude
Das zuvor beschrieben Grundstück war bis Februar 2026 bebaut. Die
Vorgängergebäude sind abgebrochen worden.
Das Gebäude "Haus am Park" war ein dreigeschossiger, vollständig
unterkellerter Massivbau mit einem
Walmdach. Das Gebäude diente einst als Sporthalle, Hotel und zuletzt als
Archiv mit entsprechenden
Büroräumen. Im Außenbereich standen vier Stahlbeton- Fertiggaragen mit
jeweils einem später aufgesetzten
Walmdach. Auch diese Garagen wurden bereits abgebrochen.
6. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung sieht eine vollständige Einzäunung der
Baustellenbereiche und deren Lagerflächen vor, gemäß anliegendem
Baustelleneinrichtungsplan.
Die nachfolgenden Angaben in den Vorbemerkungen, sowie die detaillierte
Beschreibung der Baustelleneinrichtung in Titel 1 sind ebenfalls
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
7. Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
Das vorliegende Leistungsverzeichnis behandelt das Gewerk:
Erd-, Maurer-, Beton- und Abdichtungsarbeiten mit folgenden Titeln
- Titel 01: Baustelleneinrichtung
- Titel 02: besondere Nebenleistungen
- Titel 03: Rohbau Keller
- Titel 04: Rohbau Erdgeschoss einschl. Sprengwerk
- Titel 05: Rohbau 1. Obergeschoss
- Titel 06: Rohbau 2. Obergeschoss + Attika
- Titel 07: Betonfertigteile
- Titel 08: Stahlbau
- Titel 09: Sonderbauteile, Sonderelemente und Arbeiten auf Nachweis
Allgemeine Baubeschreibung
0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer
Benutzung.
Das Grundstück ist nahezu eben und liegt auf einer mittleren Höhe von
291 m üNN.
Das Grundstück befindet sich unmittelbar am historischen Baumpark und
unweit der historischen Altstadt.
Das Grundstück liegt im "Heilquellenschutzgebiet Schloßbrunnen"
(qualitative Schutzzone IV und D).
In unmittelbaren Nähe beginnt die Wohnbebauung und eine Rehaklinik ist
ca. 100 m Luftlinie entfernt.
Im Norden an das Baufeld angrenzend befindet sich ein Rettungsweg zur
Schönklinik und der Weg zur Grundschule
führt entlang der Jahnstraße.
Zugänglichkeit der angrenzenden Nachbargrundstücke ist sicherzustellen.
Einschränkungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und
außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder mittels provisorischer
Zugänge bzw. Sonderregelungen zu gewährleisten.
Positionierung des Baukrans. Die genaue Lage sowie die Nutzungsdauer
sind mit AG abzustimmen.
Im Zeitraum von September 2026 bis August 2027 erfolgen
Straßensperrungen gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Die Maßnahmen wurden
mit der Stadt Bad Arolsen am 03.12.2025 abgestimmt und freigegeben.
Während der Dauer des Viehmarktes im August 2027 ist mindestens eine
Fahrspur dauerhaft freizuhalten, sodass die verkehrliche Erschließung
jederzeit gewährleistet bleibt.
Abstimmung notwendiger Sperrungen im öffentlichen Straßenraum mit dem
Auftraggeber und den zuständigen Behörden; nicht genehmigte Sperrungen
sind unzulässig. Die Verkehrssicherungspflicht gemäß UVV und StVO im
gesamten Baufeld sowie in den unmittelbar angrenzenden Bereichen obliegt
dem AG.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische
betriebliche Bedingungen.
Baustelle im Umfeld und unmittelbarer Nähe von denkmalgeschützten
Gebäuden.
Beweissicherung:
Im Vorfeld wurde ein Beweissicherungsverfahren an den Gebäuden der
angrenzenden Bebauung, durch einen vom Bauherrn extern beauftragten
Dienstleister, durchgeführt.
Grenzwerte und Emission
Staubemissionen:
Die Staubemissionen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Befeuchten,
Abdecken staubender Stoffe, Reinigung der Verkehrsflächen sowie
staubarme Arbeitsverfahren, auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
Lärmemissionen:
Die Baustelle befindet sich innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Anforderungen der AVV Baulärm
(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom
19.08.1970) sowie der 32. BImSchV (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung) einzuhalten.
Es sind ausschließlich Maschinen und Geräte einzusetzen, die den
geltenden Anforderungen der 32. BImSchV entsprechen.
Die zulässigen Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort sind
einzuhalten.
Es gelten die Zeiträume gemäß AVV Baulärm:
- Tagzeit: 07:00-20:00 Uhr
- Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr
Lärmintensive Arbeiten sind, soweit der Bauablauf dies zulässt, unter
Berücksichtigung einer möglichst geringen Beeinträchtigung der
Nachbarschaft auszuführen.
Materialanlieferungen außerhalb der zulässigen Arbeitszeiten sind nicht
vorgesehen.
Erschütterungen :
Die durch die Bauausführung verursachten Erschütterungen sind auf das
erforderliche Maß zu begrenzen. Die Anforderungen der DIN 4150
"Erschütterungen im Bauwesen", Teile 1 bis 3, sind einzuhalten.
Soweit erforderlich, sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung
erschütterungsintensiver Einwirkungen vorzusehen. Vorhandene
Nachbarbebauung sowie deren Nutzung sind zu berücksichtigen.
Lichtemissionen:
Die durch den Baustellenbetrieb verursachten Lichtemissionen sind auf
das notwendige Maß zu beschränken.
Beleuchtungseinrichtungen und Arbeitsstrahler sind so auszurichten und
erforderlichenfalls abzuschirmen, dass Blendwirkungen und störende
Lichtimmissionen auf benachbarte Grundstücke möglichst vermieden werden.
Nicht erforderliche Beleuchtungseinrichtungen sind außerhalb der
Nutzungszeiten abzuschalten.
Übliche Maßnahmen zur Begrenzung von Lichtimmissionen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse.
Siehe zuvor stehende allgemeine Baubeschreibung und anliegendem
statisches Konzept
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen.
Während der Rohbauarbeiten finden nur geringfügig andere relevante
Arbeiten auf der Baustelle statt.
Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung, davon
abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 5 km/h festgelegt.
Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen mit Einweiser erlaubt.
Es ist auf Grund der Zufahrtsgröße und der eingeschränkten
Wendemöglichkeiten darauf zu achten,
welche dem Bauablauf des AN behilflichen /erforderlichen Geräte /
Maschinen zum Einsatz kommen.
Schwertransporte und Mobilkranlasten
Sämtliche Schwertransporte zur Baustelle, die Lasteinleitung von mobilen
Kränen oder sonstigen schweren Geräten sind in Bezug auf Belastung der
Straßen zu planen und genehmigen zu lassen.
Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Kosten der Anträge,
Genehmigungen, logistischer Aufwand und Kosten eventueller Baumaßnahmen
wie Lastverteilerplatten, Schutzabdeckungen, etc. sind in die
Angebotskosten einzurechnen.
0.1.5 Für Verkehr freizuhaltende Flächen.
Das Warten von Baustellenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist
nach Vorgabe der Behörden
untersagt.
Die Zu- und Abfahrt muss für den etwaigen Einsatz von Rettungs- /
Feuerwehrfahrzeugen jederzeit frei sein.
Die öffentlichen Straßen, Gehsteige und Zufahrten müssen jederzeit frei
bleiben.
Die auf der BE-Fläche befindlichen Bewegungsflächen der Feuerwehr sind
bei Einsatz der Feuerwehr unverzüglich
zu räumen. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge des AN dürfen auf diesen
Flächen nicht fahrerlos abgestellt
werden.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und
Transportwegen,
z.B. Montageöffnungen.
Es stehen keine bauseitigen Transporteinrichtungen zur Verfügung.
Anlieferungen:
Anlieferungskoordination und Entgegennahme von Materialien ist durch den
Auftragnehmer entsprechend
des Baufortschritts seiner Leistungen sinnvoll vorzunehmen.
Materialtransport:
Keine Maßnahmen durch den AG vorgesehen, Fremdgrundstücke, Gebäude,
genutzte Freiflächen und
öffentliche Verkehrsflächen / Verkehrswege dürfen nicht mit Lasten
überschwenkt werden.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingung für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie
und Abwasser.
Baustromanlage:
Die erforderliche Baustromanlage ist Leistung de AN und wird in
Nachfolgenden Positionen erfasst und wird vergütet.
Die Mindestforderung sind in den Positionen zu finden. Die
Dimensionierung der Leistungen richtet sich nach den
eigenen Vorgaben ( Kran, Lastenaufzug usw.) und ist selbst zu wählen.
Bauwasser:
Anschlussmöglichkeit für Bauwasser über einen Überflurhydranten auf dem
Nachbargrundstück ( siehe BE-Plan)
der vom Auftragnehmer zu bringen ist. Die erforderliche Bauwasseranlage
ist Leistung de AN und wird in
Nachfolgenden Positionen erfasst und wird vergütet.
Die Mindestforderung sind in den Positionen zu finden. Die Vorgabe der
Stadtwerke Bad-Arolsen und die der
Trinkwasserschutzverordnung sind zu beachten.
Abwasser:
Anschlussmöglichkeit über vorhandene Leitungen in das Kanalsystem in der
Jahnstraße. Siehe beiliegenden BE-
Plan!
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen
zur Benutzung oder Mitbenutzung
überlassenen Flächen und Räume.
Die Lagerflächen sind mit dem AG und der Bauleitung abzustimmen.
Eine Nutzung von öffentlichen Flächen ist Seitens des Auftraggebers
nicht vorgesehen und muss, falls durchden Auftragnehmer gewünscht vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich mit den Behörden abgestimmt werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen.
siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung:
Baugrundgutachten
Die Bodenverhältnisse sind dem anliegenden Baugrundgutachten zu
entnehmen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage,
Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung:
Baugrundgutachten
Im Bereich der Baugrube ist mit Grundwasser und Niederschlagswasser zu
rechnen. Einen Wasserhaltung wurde bereits im Zuge der Erdarbeiten
Spezialtiefbau aufgebaut.
Tagwasserhaltung für Niederschlagswasser im Bereich der eigenen
Leistungen ist Leistung des AN und wird gesondert vergütet.
Weitere Ausführungen zu den hydrologischen Werten sind dem
Bodengutachten zu entnehmen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Stoffe aus Reinigungs- und / oder Spülvorgängen und Erdöl sind vom AN zu
sammeln und ordnungsgemäß zu
entsorgen. Bei der Planung und Umgang mit Gefahrstoffen, ist eine
Prüfung auf Ersatzstoffe durchzuführen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Sicherheitsdatenblätter und die
dazugehörigen Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten und der
Bauleitung des AG und dem SiGe Koordinator in Kopie zu übergeben.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Verwertung/Entsorgung, z.B.
Beschränkungen für die Beseitigung
von Abwasser und Abfall
Über die Entsorgung sind dem AG Nachweise vorzulegen.
Abfallmaterial aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B.
Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen
Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe
sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der
Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach
Nr. 4.1.11 DIN 18 299).
Für das Bauvorhaben ist keine zentrale Müllentsorgung vorgesehen.
Der Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung ist unaufgefordert
vorzulegen, sowie der Abschlussdokumentation beizufügen.
Müllcontainer sind nach erfolgter Beladung ebenso wie nicht mehr
benötigte Container umgehend abzufahren, die Containerlogistik ist mit
der Bauleitung und anderen vor Ort tätigen Gewerken abzustimmen.
Die Abfallbegleitscheine, das Register einschl. der zugehörigen
elektronisch zu führenden Entsorgungsnachweise sind vom AN
vorzubereiten. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist unmittelbar zu
erbringen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B.
wegen Forderungen des Gewässer-,
Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende
Fachgutachten oder dergleichen.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Lärmbelastungen für die
direkten Anwohner möglichst gering gehalten werden. Lärmintensive
Arbeiten, dürfen nicht während der Lärmschutz-Ruhezeiten durchgeführt
werden.
siehe Punkt 0.1.2
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, und dergleichen im Bereich
der Baustelle.
Im angrenzenden Gartenbereich und Parkbereich stehen Bäume, die zu
schützen sind. Deren Kronen- und Wurzelbereich darf nicht mit LKWs
befahren werden.
Baugeräte sind so zu platzieren, dass deren Aktionsradius eine
Beschädigung der Baumkronen ausschließt. Die offenen Flächen, unterhalb
des Kronentraufbereiches des zu erhaltenden Baumbestandes, sind
freizuhalten und dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen
Verkehrs.
Verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch den AN eigenständig,
eigenverantwortlich und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
einzuholen. Terminliche Fristen und der Feinterminplan des AN müssen für
den Genehmigungs- und Antragsprozess hierbei berücksichtigt werden,
sodass keine Einschränkungen / Verzögerungen
für den Bauablauf und den gesetzten Fristen entstehen.
Die Gebühren werden nicht gesondert vergütet sondern sind mit in den
Positionen einzukalkulieren.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Es sind nachfolgende Abwasser- und Versorgungsleitungen auf der
Baustelle im Bestand und Umfeld vorzufinden:
- Entwässerungsleitungen
- Trinkwasserleitungen
- Elektroleitungen
- Telefon
- Gas
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.:
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten selbständig über
die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim
Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen
zuständigen Trägern zu unterrichten. Alle damit in Verbindung stehenden
Kosten sind einzukalkulieren
Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet sich von den
Spartenträgern vor Beginn der Arbeiten die genaue
Lage von Leitungen vorzeigen zu lassen und ihnen den tatsächlichen
Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Dies gilt
auch für wiederholte Arbeiten an oder in unmittelbarer Nähe von
Versorgungsleitungen.
Falls erforderlich hat der AN Maßnahmen zum Schutz der Leitungen
durchzuführen. Schutzmaßnahmen hat der AN im Vorfeld seiner Arbeiten mit
den einzelnen Spartenträgern abzustimmen, auszuführen und zu
dokumentierten.
Informativ ist der Leitungsplan in Anlage beigefügt.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle,
z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit
bekannt, deren Eigentümer.
Es sind geringe Reste der Altbebauung zu erwarten.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden
Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen
hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
Die Kampfmittelfreimessung ist mit der Herstellung der Baugrube/dem
Spezialtiefbau gegeben.
0.1.19 Gemäß der Baustellenordnung getroffene Maßnahmen.
Die Baustellenordnung wird dem AN bei der Einweisung überreicht.
Im Rahmen der Baustelle können Foto- und Videoaufnahmen des
Baufortschritts zu Dokumentationszwecken sowie für Werbezwecke des
Nutzers bzw. Auftraggeber erstellt werden. Dabei werden ausschließlich
anonymisierte
Aufnahmen verwendet; Personen werden nicht identifizierbar dargestellt.
Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden
Datenschutzbestimmungen.
0.1.19.1: Erste Hilfe
Der AN hat die Anforderungen der geltenden Arbeitsschutzvorschriften
sowie der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" einzuhalten.
Die für die Baustelle erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe
einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von
Ersthelfern sowie der notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen sind durch
den AN sicherzustellen.
Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Weiterhin gilt die BGI 5 09 " Erste Hilfe im Betrieb"
(Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit).
Die Kosten hierfür sind in im Angebotspreis angemessen zu
berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Weitere Bestimmungen gemäß BGI 5 09 und BGV A 1 sind zu berücksichtigen.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer
(oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im
Bereich der Baustelle.
Neben der allgemeinen hier niedergeschriebenen Vorgaben gelten keine
weiteren Bestimmungen
0.1.21 Art und Umfang der Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der
Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten
oder dergleichen.
Begleitung der Erd- und Entsorgungsarbeiten:
Der Aushub wird unter Begleitung eines Sachverständigen des AN nach § 18
BBodSchG mit anschließender Beprobung durchgeführt und auf entsprechend
separierte Haufwerke zwischengelagert.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Es erfolgen bauseits nachfolgende Vorarbeiten und Maßnahmen:
- Abbruch der Bestandsgebäude und der Garagen
- Wurzel- und Baumschutz
- Vermessungsleitungen
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Während der Ausführung der Leistungen des Gewerks Rohbau werden folgende
Arbeiten von anderen
Unternehmen ausgeführt:
- Haustechnik
- Fassadenaufmaße
- Dachdeckerarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.2 Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.2 Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und
Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von
Leistungen anderer.
Ausführung und Ablauf gemäß anliegenden Terminplan
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in
Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Die Zugänglichkeit der Feuerwehrzufahrten, sowie die
Feuerwehraufstandsflächen des Altbaus der Arolser Archives und der
dahinter liegenden Schönkliniken muss immer gegeben sein. ( Siehe
anliegenden BE-Plan)
Als besondere Erschwernis erfolgt hier nochmal der Hinweis das
Volksfest Arolser Viehmarkt.
( erstes Wochenende im August). Die hier erforderlichen besonderen
Verkehrsregelungen sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad-Arolsen
abzustimmen und auszuführen.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung
ergeben.
Die Vorgabe und Weisung des SiGe- Koordinator an der Baustelle sind zu
beachten und umzusetzen.
Hinweise des SiGeKo sind im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen
Pflichten zu berücksichtigen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum
Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere
Abdeckungen.
Die Vorgabe und Weisung des SiGe- Koordinator an der Baustelle sind zu
beachten und umzusetzen.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
gegebenenfalls besondere Anforderungen für Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen.
Arbeiten die eine besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahme benötigen,
sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnis.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Arbeiten die besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtung benötigen, sind nicht Bestandteil dieses
Leistungsverzeichnis.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf-und Abbauen sowie Vorhalten
von Gerüsten
Alle erforderlichen Gerüste sínd Leistung AN und werden vergütet.
Der Auftragnehmer hat die Eignung, der von ihm eingesetzten Arbeits-,
Schutz- und Traggerüste, durch das Vorhalten von Zulassungsbescheiden
sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen auf der Baustelle nachzuweisen
und die Betriebssicherheit zu erhalten.
Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen
werden, gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts-
und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Die Mitbenutzung fremder Geräte und Dergleichen ist nicht erforderlich.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche
Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere
Unternehmer vorzuhalten hat.
Die Mitbenutzung fremder Geräte und Dergleichen ist nicht erforderlich.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-) Stoffen.
keine Anforderungen
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbaubereitete (Recycling-) Stoffe und
an nicht genormte Stoffe und
Bauteile.
keine Anforderungen
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit
der Stoffe und Bauteile, auch z:B. an die schnelle biologische
Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Es gibt keine besonderen Anforderungen
0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und
Gütenachweise.
Vom Auftragnehmer vorgesehene Produkte werden von der örtlichen
Bauleitung vor Ausführung auf Eignung / Übereinstimmung mit der
angebotenen Leistung überprüft.
Der Auftragnehmer hat der örtlichen Bauleitung alle dafür erforderlichen
prüfbaren Nachweise mindestens
10 Werktage vor Einbau, soweit in Einzelpositionen nicht längere Friste
genannt sind, vor Ausführung
zur Verfügung zu stellen, ferner sind folgende Unterlagen ohne separate
Vergütung vorzulegen:
- Lieferscheine (Kopie), für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung
- Produktbeipackscheine, für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung
- Produktnachweise, für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung
- Materialproben, im üblichen Umfang
- Zulassungsbescheide
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe
verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung
zuzuführen sind.
keine Anforderungen
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der
Verwertung oder bei Abfall die Ensorgungsanlage; Anforderungen an die
Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu
tragenden Entsorgungskosten.
Die Nachweise sind der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom
Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes
und Zeit ihrer Übergabe.
keine Anforderungen
02.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport
von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte
oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
keine Anforderungen
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
keine Anforderungen
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der
Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten,
z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
keine Anforderungen
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Parallele Arbeiten oder nachfolgende Arbeiten finden statt. Vorab wird
durch den AG eine Zustandsfeststellung zur Dokumentation durchgeführt.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist
für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss
auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13
Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
keine Anforderungen
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
siehe Angaben in den einzelnen Positionen
0.2 Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben
aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.4.1 Nebenleistungen
Alle für die Erstellung des Werks erforderlichen Gerüste sind Leistung
AN und werden nicht gesondert vergütet.
Gerüste und Schutzmaßnahmen die auch für Dritte/andere Gewerke
erforderlich sind werden vergütet.
Der Auftragnehmer hat die Eignung, der von ihm eingesetzten Arbeits-,
Schutz- und Traggerüste, durch das Vorhalten von Zulassungsbescheiden
sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen auf der Baustelle nachzuweisen
und die Betriebssicherheit zu erhalten.
BNB-Prozesse, Materialfreigaben, SharePoint-Pflichten, Nachweisführung,
Mitarbeiterlisten
Bautagesberichte, Terminplanung Dokumentationsleistungen sind
Nebenleistungen und gelten als Vertragsleistungen Die Kosten für diese
Nebenleistungen sind in den Insgemeinkosten zu berücksichtigen. Eine
besondere Vergütung erfolgt nicht.
0.4.1.1 BNB-Zertifizierung
Allgemeine BNB-Anforderungen
Das Projekt "Neubau Archivgebäude Arolsen Archives"
wird als Nachhaltiges Bauen gemäß dem Bewertungssystem
"Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und
Verwaltungsgebäude Version 2015"
zertifiziert.
- BNB-BN - Neubau V2015
Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen und Empfehlungen, die für
das Projekt während der Phasen
Vergabe und Bauausführung zu beachten und erfüllen sind:
- Anlage 1 Materialökologische Anforderungen BNB
Es wird die Erfüllung des Qualitätsniveaus 4 gefordert
- Anlage 2 Anforderungen verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung
- Anlage 3 Anforderungen Baustelle (lärm-, staub- und abfallarme
Baustelle, Boden- und Grundwasserschutz Baustelle)
Die Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend. Es ist folgender
Freigabe-Prozess der Materialien
innerhalb der materialökologischen Anforderung
durchzuführen/einzuhalten:
1. Ausfüllen der Tabelle zur Anfrage der Freigabe von Materialien Angabe
von Bauprodukttyp, Einsatzbereich, verarbeitendes Gewerk/Fachfirma,
LV-Position, Menge, Produktname, Hersteller (diese kann, falls bei
Ausführungsbeginn nicht bekannt, nachgereicht werden) hierzu wird ein
SharePoint-Link bereitgestellt.
2. Befüllen der Tabelle auf SharePoint inkl. aller relevanten
Nachweisdokumente (z.B. Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt,
Herstellererklärung, Zertifikat) spätestens 15 Werktage vor Einbau.
3. Dokumentation der Freigabe innerhalb der Tabelle durch Auditor,
Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen.
4.Rückgemeldete Tabelle dokumentiert freigegebene und nicht freigegebene
Materialien.
Nur freigegebene Materialien dürfen verbaut werden! Das Gewerk hat
sicherzustellen, dass die Materialfreigaben
rechtzeitig erfolgen und die Unterlagen vollständig zur Prüfung
eingereicht werden, sodass Verzögerungen im
Freigabeprozess keine Auswirkungen auf den Bauablauf oder den
Bauzeitenplan haben."
5. Für Alternativvorschläge für nicht freigebene Produkte müssen Schritt
1 bis 4 wiederholt werden.
Dokumentation der verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung erfolgt
über zuliefernde
Lieferscheine mit Nennung des zertifizierten Produkts und
Produkt-Zertifikaten. Die Anforderungen an die
Baustelle sind von jedem Gewerk verpflichtend einzuhalten.
0.4.1.2 Materialökologische Anforderungen BNB
Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 1!
0.4.1.3 Anforderung verantwortungsbewusste
Ressourcengewinnung
Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 2!
0.4.1.4 Anforderungen Baustelle
Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 3!
0.4.1.5: Nachweis Mitarbeiter AN
Vom AN Rohbau müssen alle relevanten Daten zu jedem Beschäftigten in
Listenform vorgelegt werden.
Die Listen müssen die Angaben zu Personalien, Name des Arbeitgebers
(auch oder insbesondere bei Nachunternehmern), Beruf,
Sozialversicherungsnummer und Bestätigung der Entrichtung der
Sozialversicherungsbeiträge enthalten.
Abhängig u. a . von der Staatszugehörigkeit müssen bspw. weitere
Dokumente von den betroffenen vorgelegt werden:
Sozialversicherungsnachweis, Aufenthaltsnachweis,
Beschäftigungsnachweis.
0.4.1.6: Bautagesberichte , Baubesprechungen
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu erstellen und dem AG
spätestens zum Wochenende Durchschriften zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen täglich alle für die Baumaßnahme
wesentlichen Angaben erfassen, insbesondere:
• Baustellensicherheit
• Wetterbedingungen
• Arbeitskräfte
• Baumaschineneinsatz
• Tätigkeiten
• Behinderungen
• Bauüberwachung
• Planeingänge
• Anordnungen
Bei Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen im Zuge der Kontrolle
durch die Bauleitung des AG wird der AN punktuell Einsicht in sein
internes Berichtssystem gewähren. Die Bautagesberichte sind wöchentlich
zu digital zu übergeben.).
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens einmal
wöchentlich, auf Verlangen des Auftraggebers auch häufiger,
Baubesprechungen zwischen dem Auftraggeber bzw. dessen Vertretern und
dem Auftragnehmer stattfinden. Deren Ergebnisse werden von der
Objektüberwachung protokolliert.
Der Bauleiter des Auftragnehmers und dessen Stellvertreter haben bis zur
Abnahme aller Leistungen während der Arbeitszeit auf der Baustelle
grundsätzlich anwesend zu sein und müssen zur Vertretung des
Auftragnehmers berechtigt sein.
0.4.1.7: Basisablaufplan
Der AN hat einen Basisablaufplan zu erstellen, der die in der
Leistungsbeschreibung aufgezeichneten Vertragstermine und - fristen
sowie sonstige Ablaufbedingungen des Auftraggebers einhält. Der AN hat
diesen Ablaufplan mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Der Plan ist
spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung an den AG zu übergeben.
Der Basisablaufplan des Auftragnehmers muss so weit in einzelne Vorgänge
aufgegliedert sein, dass eine eindeutige Kontrolle des Projektablaufes
bzgl. der Termine und Einsatzmittel möglich ist.
Es müssen mindestens für alle wesentlichen Bauabschnitte, sowie für alle
Gewerke, Ausführungsbeginn und Ausführungsende kalendermäßig fixiert
sein. Ebenso sind die aus dem Bauablauf sich ergebenden Einschränkungen
im
öffentlichen Bereich, wie z . B. Straßensperrungen, Umleitungen usw.
darzustellen.
Dieser Ablaufplan wird durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers
Grundlage der Projektabwicklung (Basisablaufplan). Kommt der AN diesen
Verpflichtungen nicht nach, wird vom AG nach Mahnung und Nachfrist von
jeweils 5 Arbeitstagen der Basisablaufplan mit ggf. erforderlichen
Aktualisierungen zu Lasten des Auftragnehmers vorgegeben
(Ersatzvornahme).
0.4.1.8: Projektleiter
Der Auftragnehmer hat einen permanent auf der Baustelle anwesenden,
verantwortlichen, deutschsprachigen und vom Auftraggeber vor Bestellung
akzeptierten Projektleiter als seinen Vertreter zu bestellen, der
bevollmächtigt und verpflichtet ist, an den vom Auftraggeber oder seinem
Vertreter einberufenen Baubesprechungen teilzunehmen sowie Anweisungen
des Auftraggebers entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort
ausführen zu lassen. Der Projektleiter ist vor Auftragsbeginn zu
benennen.
Die Qualifikation des zu bestellenden Projektleiters, der eine
qualifizierte Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweisen muss,
ist anhand anderer vergleichbarer, von ihm erfolgreich durchgeführter
Projekte zu belegen. Bei
Ungeeignetheit oder Fehlverhalten des Projektleiters kann der
Auftraggeber die Abberufung und die Bestellung eines neuen und
qualifizierteren Projektleiters innerhalb von 4 Wochen verlangen. Die
vorstehenden Ausführungen gelten für den ebenfalls zu bestellenden
Stellvertreter des Projektleiters.
0.4.2 Besondere Leistungen
siehe nachfolgende Titel
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben
0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 201/55/EU, des darauf basierenden
Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) sowie der Verordnung über die
elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes
Hessen (E-Rechnungs-Verordnung - E-Rech-V) haben Leistungserbringer für
öffentliche Auftraggeber in Hessen ab dem 18. April 2024 die
Verpflichtung und elektronische Rechnungen an die öffentlichen
Auftraggeber zu senden.
Ein entsprechendes Hinweisblatt wird mit der Auftragserteilung dem AG
zur Verfügung gestellt.
0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS
LEISTUNGSVERZEICHNIS
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
08 Stahlbau
08
Stahlbau
08.01 Stahlbau
08.01
Stahlbau
09 Sonderbauteile, Sonderelemente und
Arbeiten auf Nachweis
09
Sonderbauteile, Sonderelemente und
Arbeiten auf Nachweis
09.01 Sonderbauteile, Sonderelemente und
Arbeiten auf Nachweis
09.01
Sonderbauteile, Sonderelemente und
Arbeiten auf Nachweis
Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt: Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt:
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Ort, Datum
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Unterschrift und Firmenstempel des Unternehmers
Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt: