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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01. Projektbeschreibung Neubau Arbeiterwohnheim Glass
FL.-Nr. 1106/1 Gemarkung Mindelheim
Daimlerstraße 1, 87719 Mindelheim
01. Projektbeschreibung
02. Allgemeine Vorbemerkungen 02.01 Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis werden folgende Abkürzungen verwendet:
Abkürzung Bedeutung
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer / Bieter
NU Nachunternehmer
LV Leistungsverzeichnis
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) Allgemein Firma Glass sind Bestandteil der Vertragsunterlagen. Soweit diese Allgemeinen Vorbemerkungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen der ZVB ergänzend.
02.02 Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Leistungen sind vollständig, fachgerecht und funktionsfähig entsprechend den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Planungsunterlagen sowie den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses auszuführen.
Alle zur Herstellung einer vollständigen und technisch einwandfreien Leistung erforderlichen Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen, auch wenn einzelne Nebenleistungen nicht gesondert beschrieben sind.
02.03 Termine und Fristen
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Bauzeitenplan unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschritts.
Bauteil / Bereich: Dacharbeiten Gebäude Nord und Süd
Baubeginn: 23.11.2026
Bauende: 18.12.2026
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden.
Erkennbare Verzögerungen, Behinderungen oder Umstände, welche die Ausführung beeinflussen können, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
02.04 Allgemeines
Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden entsprechend dem Planungsstand zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Unterlagen vor Beginn der Arbeiten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit zu prüfen.
Erkennbare Unstimmigkeiten oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten sind mit den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen.
02.05 Angaben zur Baustelle
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Gegebenheiten, Zugänge, Arbeitsbereiche und vorhandenen Randbedingungen zu informieren.
Die Nutzung von Arbeits- und Verkehrsbereichen ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Rettungs- und Verkehrswege sind jederzeit freizuhalten.
Beeinträchtigungen anderer Gewerke oder angrenzender Bereiche sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
02.06 Sonstige Angaben zur Baustelle
Schutz vorhandener Bereiche
Vorhandene Gebäude, Bauteile, Anlagen, Einrichtungen und angrenzende Bereiche sind während der Ausführung vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
Der Auftragnehmer hat erforderliche Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich vorzusehen und während der Arbeiten aufrechtzuerhalten.
Bestandsaufnahme
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Bauteile auf erkennbare Besonderheiten oder Schäden zu prüfen.
Festgestellte Abweichungen oder Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
02.07 Gesetzliche, behördliche und technische Vorschriften
Die allgemeinen gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen sind in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) geregelt.
Darüber hinaus sind die für die jeweilige Leistung geltenden technischen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
02.08 Angaben zur Ausführung
Die Ausführung hat entsprechend den freigegebenen Vertrags- und Planungsunterlagen sowie den technischen Anforderungen zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien, Verfahren und Ausführungen für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Die Arbeiten sind fachgerecht, sorgfältig und unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Bausubstanz auszuführen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Arbeitsbereiche ordnungsgemäß zu übergeben.
02.09 Baustoffe und Materialanforderungen
Es dürfen nur geeignete und für den vorgesehenen Verwendungszweck zugelassene Materialien verwendet werden.
Soweit besondere Anforderungen, Qualitäten oder Fabrikate im Leistungsverzeichnis vorgegeben sind, sind diese einzuhalten.
Technische Nachweise oder Produktunterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
02.10 Eigen- und Fremdüberwachung
Der Auftragnehmer ist für die Qualität seiner Leistungen verantwortlich.
Erforderliche Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise sind entsprechend dem Leistungsumfang durchzuführen.
Geforderte Dokumentationen sind spätestens zur Abnahme vollständig vorzulegen.
02.11 Entsorgung und Sauberkeit
Die Regelungen zur Entsorgung und Baustellensauberkeit ergeben sich aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB).
Der Auftragnehmer hat seinen unmittelbaren Arbeitsbereich während der Ausführung ordnungsgemäß zu halten.
02.12 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und den Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB).
Besondere Regelungen des Leistungsverzeichnisses bleiben unberührt.
02.13 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
02.14 Alternativen und Sondervorschläge
Abweichende technische Lösungen oder Sondervorschläge sind mit dem Angebot eindeutig zu kennzeichnen und nachvollziehbar zu beschreiben.
Eine Ausführung abweichender Leistungen darf nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
02.15 Abnahme und Gewährleistung
Die Leistung ist nach vollständiger Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen vollständig, funktionsfähig und frei von wesentlichen Mängeln übergeben werden.
Die Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB).
02.16 Sonstige Vertragsbedingungen
Soweit in diesen Allgemeinen Vorbemerkungen keine besonderen Regelungen getroffen werden, gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) Allgemein Firma Glass.
Änderungen, zusätzliche Leistungen oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung ausgeführt werden.
Die auf der Baustelle verwendeten Unterlagen müssen dem aktuellen freigegebenen Planungsstand entsprechen.
02. Allgemeine Vorbemerkungen
03. ZVB Allgemein Firma Glass ist als PDF in den Anlagen dabei. Die ZBV Allgemein Firma Glass ist auszudrucken und zu unterschreiben. Die Anlage ist Vertragsbestandteil und Vertragsgültig !
03. ZVB Allgemein Firma Glass
04. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Pläne
Sonstige Anlagen: ZBV und ZTV
04. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Dämmarbeiten
02
Dämmarbeiten
02.01 Dämmarbeiten
02.01
Dämmarbeiten
03 Holzbau
03
Holzbau
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Ausführung sämtlicher Zimmer- und Holzbauarbeiten einschließlich Lieferung, Abbund, Transport, Montage, Befestigung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß den freigegebenen Ausführungsplänen und der Tragwerksplanung.
Es gelten die einschlägigen technischen Regelwerke sowie die vertraglich vereinbarte VOB/B und VOB/C, insbesondere:
ATV DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten
einschlägige ZTV sowie die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen technischen Regelwerke
freigegebene Ausführungs- und Detailplanung
statische und konstruktive Vorgaben des Tragwerksplaners
Übergeordneter Ausführungshinweis
Sämtliche im Leistungsverzeichnis angegebenen Abmessungen, Querschnitte, Materialien, Holzqualitäten und Festigkeitsklassen sind vor Ausführung mit der freigegebenen Ausführungsplanung sowie der statischen Berechnung abzugleichen.
Maßgebend für die Ausführung sind ausschließlich die freigegebenen Ausführungspläne sowie die statischen und konstruktiven Vorgaben des Tragwerksplaners.
Abweichungen von den im Leistungsverzeichnis, in Plänen oder sonstigen Unterlagen angegebenen Maßen, Querschnitten, Materialien oder Qualitäten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung bzw. den Tragwerksplaner ausgeführt werden.
Sämtliche relevanten Maße und örtlichen Gegebenheiten sind vor Fertigung, Abbund und Montage eigenverantwortlich auf der Baustelle zu prüfen. Festgestellte Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind vor Beginn der betreffenden Arbeiten anzuzeigen und zu klären.
Schnittstellenkoordination
Die Schnittstellen zwischen Dämmung, Holzbau und Stahlbau sind bei Planung, Fertigung und Montage besonders zu berücksichtigen und gewerkeübergreifend abzustimmen.
Dies gilt insbesondere für:
Anschlüsse und Übergänge zwischen Holz- und Stahlbauteilen
Auflager- und Befestigungspunkte
Durchdringungen und Aussparungen
Anschlüsse der Dämmebenen
Wärme-, Feuchte- und Schallschutzanforderungen
Luftdichtheits- und Dampfsperrebenen
erforderliche Montage- und Befestigungsmittel
Toleranzen und Maßabweichungen der angrenzenden Bauteile
konstruktiv erforderliche Anpassungen und Nebenleistungen
Die Ausführung ist so herzustellen, dass die einzelnen Gewerke technisch und konstruktiv aufeinander abgestimmt sind und die geforderten bauphysikalischen sowie statischen Eigenschaften des Gesamtaufbaus gewährleistet werden.
Insbesondere ist auf einen durchgängigen und fachgerechten Anschluss der Dämm-, Luftdichtheits- und ggf. Dampfsperrebenen an die Holz- und Stahlkonstruktion zu achten. Wärmebrücken, unzulässige Durchdringungen sowie konstruktiv nicht abgestimmte Anschlüsse sind zu vermeiden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die relevanten Schnittstellen anhand der freigegebenen Ausführungs- und Detailplanung zu prüfen. Erforderliche Anpassungen sind rechtzeitig mit den beteiligten Gewerken sowie der Bauleitung und – soweit statisch oder konstruktiv relevant – mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Eigenmächtige Änderungen an konstruktiven Anschlüssen, Querschnitten, Befestigungen oder Bauteilaufbauten sind nicht zulässig.
Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis, Ausführungsplanung, Detailplanung und statischen Unterlagen ist vor Ausführung eine Klärung und Freigabe durch die zuständigen Planungs- bzw. Ausführungsbeteiligten einzuholen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis zur Tragwerksausführung Der vorliegende Statikpositionsplan ist Grundlage für die Ausführung des Tragwerks und bei sämtlichen Zimmer- und Holzbauarbeiten zu beachten.
Das Tragwerk ist so herzustellen, dass die vorgesehene Sandwichpanel-Dachkonstruktion einschließlich der darauf geplanten PV-Anlage sicher aufgenommen werden kann. Für die PV-Anlage ist eine zusätzliche Flächenlast von ca. 25 kg/m² (˜ 0,25 kN/m²) zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Anschlüsse, Befestigungen und Lastabtragungen sind entsprechend den Vorgaben auszuführen. Schnee- und Windlasten sowie die zusätzlichen Lasten aus Sandwichpanel und PV-Anlage sind gemäß Statik zu berücksichtigen.
Abweichungen oder Unklarheiten gegenüber dem Statikpositionsplan sind vor der Ausführung mit der Bauleitung bzw. dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Hinweis zur Tragwerksausführung
03.01 Dachkonstruktion
03.01
Dachkonstruktion
04 Dach- und Verkleidungsarbeiten einschließlich Dachentwässerung“
04
Dach- und Verkleidungsarbeiten einschließlich Dachentwässerung“
04.01 Dach- und Verkleidungsarbeiten einschließlich Dachentwässerung“
04.01
Dach- und Verkleidungsarbeiten einschließlich Dachentwässerung“
04.02 Dachabdichtung Aufzugsschacht komplett
04.02
Dachabdichtung Aufzugsschacht komplett
05 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
05
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten