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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen:
Es handelt sich um ein Muster-Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile: ·
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen. ·
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB. ·
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE. ·
Die einschlägigen DIN-Normen. ·
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. ·
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens. ·
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. ·
Die Unfallverhütungsvorschriften. ·
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. ·
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN" verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Kassensignaltechnik
01
Kassensignaltechnik
Kassenanlagen In den aufgestellten Kassenanlagen sind diverse Verkabelungen durchzuführen. Die Verkabelung der Geräte wird teilweise mit konfektionierten Patchanschlussleitungen oder mit handelsüblichen Nachrichtenleitungen IY(St)Y durchgeführt. Die Leitungen werden in vorhandene Kabelräume verlegt.
Die Patchanschlussleitungen werden bauseits beigestellt.
Für die Dauer der Inbetriebnahme ist ein Servicemonteur bereitzustellen.
Kassenanlagen
01.01 PVC-Datenkabel LIYCY (TP) 2 x 2 x 0,75 PVC-Datenkabel LIYCY 2 x 2 x 0,75
Litze aus Kupfer-Feindraht, 4 Drähte 0,10 mm, verdrillt, thermo- plastische Kunststoffisolierung, Abschirmung, Geflecht aus Kupfer- Runddraht, verzinkt, ca. 80 % Dichte 2 Leitungspaare, 2 Adern zum Paar verseilt. Biegeradius mind. 15 x Kabeldurchmesser (6 mm).
(Ausführungshinweis: Datenkabel dürfen nicht mit Stromversorgungs- leitungen zusammen verlegt werden. Der Abstand zu diesen Leitungen bei Parallelführungen oder Kreu- zungen sollte mindestens 0,2 m be- tragen),
liefern, in Teillängen verlegen, einziehen in vorhandene Rohre und Verlegung in Kabellanal oder Kabeltrasse
01.01
PVC-Datenkabel LIYCY (TP) 2 x 2 x 0,75
150,00
m
01.02 Lautsprecherkabel YFAZ geschirmt Lautsprecherkabel, YFAZ, 2 x 1,5, geschirmt.
01.02
Lautsprecherkabel YFAZ geschirmt
85,00
m
01.03 Montage der Steuerung im Technikraum Montage der Steuerung im Technikraum
bauseits gestellter Systemverteiler
Stahlblech 600x600mm
Montage an der Betonwand
betriebsfertiger Anschluss mit Strom und Erdung
Alle Absprachen mit Fremdgewerken sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
01.03
Montage der Steuerung im Technikraum
1,00
St
01.04 Montage der Kassenanlage Montage der Kassenanlage
Beschreibung der Arbeiten:
Durchführen der bauseits vorhandenen Anschlussleitungen vom Kassenbrett mit Stecker einschl. Verlegung bis zum Anschlusspunkt (Steckdosen).
Nachfolgende Kabel werden bauseits mit den Kassen geliefert:
1 Kabel mit Stecker für Bandmotor
2 Kabel mit Stecker für Steckdosen
1 Kabel mit Stecker für USV-Steckdosen
1 Kabel mit Stecker für Klingeltaster
1 Datendose 2-fach
Die Kassen und Rollbänder sind zu montieren und betriebsfertig anzuschließen.
Alle Absprachen mit Fremdgewerken sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
01.04
Montage der Kassenanlage
4,00
St
01.05 Montage der Zigarettenträger inkl. Steuerung Montage der Zigarettenträger inkl. Steuerung
Bauseits beigestellte Zigarettenträger montieren und ausrichten, Steuerung montieren und betriebsfertig anschließen und prüfen.
01.05
Montage der Zigarettenträger inkl. Steuerung
2,00
St
01.06 Montage der Wertebox inkl. Steuerung und Taster Montage der Wertebox inkl. Steuerung und Taster sowie Einziehen der bauseits vorhandenen Verbindungsleitung vom Kassenbrett zur Steuerung. Der Einbau der Steuerungstaster in den Kassentisch (V2A) ist mit in den Einzelpreis einzukalkulieren.
Steuerung anschließen und prüfen.
01.06
Montage der Wertebox inkl. Steuerung und Taster
2,00
St
01.07 "Achtung nur bei Tandemkassen" "Achtung nur bei Tandemkassen"
Bauseits vorhandenen Edelstahlwinkel vom kleinen zum großen Installationsbrett der Tandemkassen demontieren und nach Detailplan 60x20 mm ausklinken im Bereich des linken BR-Kanals auf den kleinen Installationskanal einschl. liefern und an- bringen eines Kantenschutzes, nach Verlegeung der Verbundkabel wieder montieren.
01.07
"Achtung nur bei Tandemkassen"
1,00
Psch
01.08 Montagebrett als Mehrschichtplatte Montagebrett als Mehrschichtplatte mit Ausschnitt 200 x 450 mm für CEE-Steckdose, Schukosteckdosen und Datendose, liefern und im PC- Schrank der Kasse montieren
L/B/T 564/490/28 mm
01.08
Montagebrett als Mehrschichtplatte
4,00
St
01.09 Montage Deckeneinbaulautsprecher Montage Deckeneinbaulautsprecher
für Durchsagen
Montage: in OWA-Rasterplatte
Anschluss, Inbetriebnahme und Funktionstest
01.09
Montage Deckeneinbaulautsprecher
4,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Für nicht vorhersehbare und nicht zu erfassende Arbeiten, die evtl. nach Stundenlohn ausgeführt werden müssen, werden folgende Stundenverrechnungssätze angesetzt:
Die Stundenlohnarbeiten dürfen erst durch ausdrückliche Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnungssätze sind unaufgegliedert anzubieten:
In ihnen sind enthalten:
Lohn- und Gehaltskosten
Lohn- und Gehaltsnebenkosten
Sozialkassenbeiträge
Vermögenswirksame Leistungen
alle gesetzlichen und freiwilligen Sozialabgaben
Gemeinkostenanteile
Gewinn und sonstige Nebenkosten und Zuschläge sowie Auslösungen und Fahrtgelder
Die Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Zahl der abgerechneten Stunden.
Stundenlohnarbeiten
02.01 Montageleiter Lohngruppe 8 Montageleiter Lohngruppe 8
02.01
Montageleiter Lohngruppe 8
10,00
h
02.02 Monteur Lohngruppe 6 Monteur Lohngruppe 6
02.02
Monteur Lohngruppe 6
15,00
h
02.03 Monteur Lohngruppe 3 Monteur Lohngruppe 3
02.03
Monteur Lohngruppe 3
15,00
h
02.04 Auszubildende / Helfer Auszubildende / Helfer
02.04
Auszubildende / Helfer
15,00
h
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