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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Heizungs-, Lüftungs- , Sanitäre-
und Kälte Anlagen für einen
ALDI Markt in Feucht
Bauort: 90537 Feucht
Guggelhammerweg 1
Bauherr: ALDI Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co.
oHG
c/o ALDI SE & Co. KG
Benzstraße 11
93128 Regenstauf
Planung: Hofbauer Ingenieurbüro GmbH
Schanzenweg 27 94469 Deggendorf
Tel: 0991 / 371 030
Fax: 0991 / 33 936
E-mail: f.kerschl@hofbauer-ib.de
Ausführung: Ab März 2026 bis November 2026
Abgabetermin: siehe Vergabeplattform Cosuno
Abgabeort: Hofbauer Ingenieurbüro GmbH
Schanzenweg 27 94469 Deggendorf
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___
Bieter:
Stempel mit Unterschrift Datum:______________
Angebotssumme (brutto) :
_________________?
Zuzüglich / inklusiv einem Nachlaß von _________%
Zuzüglich / inklusiv einem Skonti von _________%
bei einem Zahlungsziel von ___ Werktagen
Geprüfte Angebotssumme inkl. Nachlaß / Skonto:
__________________?
Allgemeine Anmerkungen
Neubauten ALDI SÜD Filialen
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der
vorliegenden
Planunterlange der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI
SÜD
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit
den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen.
Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und
Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen
oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige
Auschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem
Leistungsverzeichnis
beigefügter Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner
Anlagen zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen
für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB
A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung
anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste,
Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu
sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der
Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung,
einschl. 1 m3 nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG,
gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12.,
täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen
auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert
werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der
genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung
unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht
befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die
Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen
- § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der
vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das
übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen
hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit
den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp.
Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau,
Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung
in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die
Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die
Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen,
Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen,
Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten
usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen
technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind
so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und
Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine
ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf
gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person
auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation
mit dem AG und den nicht deutschsprachigen
Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser
Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit
angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG
berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN
heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften
vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind
unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der
Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten
durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen
gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden
Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner
Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und
Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von
Seiten der Bauleitung wird die Haftung des
Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den
Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu
erfolgen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Zu den Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnischen
Anlagen
1. Mit dem Bauvertrag werden die Regeln der VOB/B und
VOB/C mit den ATV
Vertragsbestandteil.
2. Für die Ausführung der folgenden Bauleistungen wird
auf die
eiinschlägigen DIN-Normen hingewiesen.
3.1 Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß
dem Anbieter keine
Projektkosten entstanden sind. Der Auftragnehmer kann
vor Kalkulation
die Pläne beim Planungsbüro einsehen.
Mehrkosten für evt. schwierige Montage können später
nicht geltend
gemacht werden.
3.2 Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge,
Rücktransport der
letzteren, Gestellung von evtl. erforderlichem
Gerüstmaterial und Hebe-
zeug, Überwachung der Schlitz- und
Durchbrucharbeiten, Herstellung von
Detailzeichnungen und Werkstattplänen, Überprüfung
der Ausführungs-
zeichnungen.
Erstellung von Revisionsplänen 2-fach (gem. Pkt 15),
Baubeaufsich-
tigung, probeweise Inbetriebnahme der Anlage,
Leistungsbemessungen
entsprechend DIN 18 379, Abschnitt 3.8, Übergabe der
Anlage und
Lieferung der Bedienungsanweisung, Einweisung des
Bedienpersonals,
Überprüfung der schall- und geräuschtechn. Maßnahmen,
Herstellung
und Einreichung sämtl. Genehmigungsunterlagen bei den
zuständigen
Stellen wie Gewerbe-, Bauaufsichtsamt, sofort nach
Erhalt des Auf-
trages, werden nicht zusätzlich vergütet und sind in
die Einzelpreise
einzukalkulieren.
3.3 Bietergemeinschaften und die Einschaltung von
Subunternehmern
bedürfen vor Auftragserteilung der schriftlichen
Genehmigung durch den
Auftraggeber. Der Bieter hat sich unaufgefordert um
diese Genehmigung
zu bemühen.
3.4 Dem Angebot von Bietergemeinschaften ist
beizufügen:
a. Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung
des bevoll-
mächtigten Vertreters.
b. Anschrift des bevollmächtigten Vertreters, der
berechtigt
ist, Zahlungen anzunehmen.
3.5 Subunternehmer sind namentlich mit Angebotsabgabe
-unter Abgabe
über den Arbeitsumfang- zu benennen.
4. Die in das Leistungsverzeichnis eingesetzten
Einheitspreise gelten,
auch wenn dies nicht ausdrücklich betont wird, auch
für alle Neben-
leistungen.
5. Tagelohnarbeiten sind nach vorheriger Genehmigung
zulässig und müssen
durch täglich bescheinigte Tagelohnzettel
nachgewiesen werden.
6. Der AN hat unverzüglich die Leistungsunterlagen,
Pläne, Leistungs-
beschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
kontrollieren.
Insbesondere gilt dies für Schlitz- und
Aussparungsangaben.
Berichtigungen sind unverzüglich zu verlangen; sonst
werden nach-
trägliche Stemm- und Brecharbeiten nicht vergütet.
Dies gilt ent-
sprechend für die Einsicht in Genehmigungsunterlagen;
hier insbesondere
für die Überprüfung der Höhenangaben der
Kanalanschlüsse. Der AN hat
vor Montageeinsatz auf dem Grundstück die
Durchführbarkeit des Kanal-
anschlusses zu prüfen und gegebenenfalls mit dem
Planer Kontakt aufzu-
nehmen.
Kleinere Schlitzarbeiten wie z.B. für
Objektanschlüsse sind durch
den AN durchzuführen und in den Einheitspreisen mit
zu berücksichtigen.
7. Anträge an Behörden und Schornsteinfeger für Gas,
Wasser, Heizung und
Lüftung (ausgenommen lüftungstechn. Gesuch) sind vom
AN unverzüglich
mit allen notwendigen Unterlagen anzufertigen und
einzureichen; fällige
Abnahmen sind rechtzeitig zu beantragen und
vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung erfolgt nicht.
8. Dem AN obliegt die rechtzeitige Koordination der
Montage mit den
anderen beteiligten Firmen. Der AN hat für die
Baustelle eine qualifi-
zierte Aufsichtsperson zu benennen und zu stellen.
9. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrunde
liegen, sind Bestand-
teile des Angebotes und können nach vorheriger
Vereinbarung eingesehen
werden. Der spätere Einwand, diese Zeichnungen nicht
gesehen zu haben,
ist nichtig.
10. Arbeitsbeginn und Ausführungsfristen werden bei
der Auftragsvergabe
vereinbart. Der Bauherr behält sich vor, Änderungen
in der Planung zu
treffen, falls hierdurch Einsparungen der techn.
Verbesserungen erzielt
werden können.
Der AN hat in diesem Fall keinen Anspruch auf
Erhöhung der Einzelpreise
für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für den Fall,
daß der Bauherr
Teile der Anlage oder einzelne Lieferungen aus dem
Angebot herausnimmt,
anderweitig beschafft oder selbst vergibt.
Der AN hat vor Montagebeginn die Zustimmung zur
Ausführung der Anlage
bei dem zuständigen TÜV und dem Gewerbeaufsichtsamt
einzuholen.
11. Der Auftragnehmer verfügt über alle nötigen
Materialien, Geräte und
Rüstzeuge zur Unfallverhütung und ist Mitglied einer
Berufsgenossen-
schaft bzw. einer Unfallversicherung.
Die Mitgliedschaft muß auf Verlangen nachgewiesen
werden, jedoch
können aus nichtverlangtem Nachweis weder
irgendwelche Ansprüche
abgeleitet werden, noch wird durch den nicht
verlangten Nachweis die
Haftung des Auftragnehmers ganz oder teilweise
aufgehoben.
12. Für die Aufhängung sind zu verwenden bei:
a. Lüftungskanälen
Verzinkte, höhenverstellbare Pendelaufhänger mit
Gewindestangen,
Gewindeplatte mit Gummieinlage (Schallschutz gepr.
DIN 52218).
Kanalabhängung mit Profilschiene und Dämmauflage,
ggf. Dämmelemente.
Mehrere Rohre nebeneinander sind an Machinenträgern
mit Reihenauf-
hängern zu befestigen.
Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben.
Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in
die Einheits-
preise einzukalkulieren.
Die Befestigung an Trapetzblechen dürfen nur an den
unteren Blechböden
erfolgen.
b. Rohrleitungen
Verzinkte, höhenverstellbare Pendelschellen mit
Gewindestangen,
Gewindeplatte und Gummieinlage (Schallschutz gepr.
nach DIN 52218).
Mehrere Rohre nebeneinander sind an Schienenträgern
mit Reihenauf-
hängern zu befestigen.
Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben.
Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in
den Einheits-
preisen einzukalkulieren.
13. Für die fachtechnische Planung, Überwachung und
Abnahme der nach-
folgenden beschriebenen Leistungen ist zuständiger
Fachingenieur:
Hofbauer Ingenieurbüro GmbH
Schanzenweg 27
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 37103-21
14. Die vorliegenden Pläne des Ing. Hofbauer und
Musterpläne ALDI
dienen der Projek tierung, Berechnung und
Ausarbeitung des Angebotes
und sind keine Montagepläne.
15. Der Schlußrechnung sind gleichzeitig
Revisonsunterlagen in 2-facher
Ausfertigung bestehend aus:
a. Beschreibung der Anlage mit Betriebseinweisung
b. Geräte- und Ersatzteilliste
c. Kopien behördlicher Abnahme- und
Prüfbescheinigungen
d. Revisons- und Bestandszeichnungen
e. Fließ-, Stromlauf-, Schaltschema- und Klemmenpläne
beizufügen.
f. Ausführungszeichnung(en) als DXF- oder DWG-Datei.
16. Der Auftragnehmer hat alle entstehenden Kosten,
die sich aufgrund
der neuen Baustellenverordnung für seinen
Verantwortungsbereich
ergeben, entsprechend mit einzukalkulieren und bei
Ausführung die
entsprechenden Verordnungen verantwortungsvoll
einzuhalten.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan wird gemäß
Baustellenverordnung
- BausstellV vom 10. Juni 1998 aufgestellt, dieser
SIGE-Plan wird
Vertragsbestandteil und diesem ist Folge zu leisten.
Insbesondere die Unterweisungen, die mit dem Vertrag
an die aus-
führende Firma versendet werden, sind von jedem
Mitarbeiter, der vor
Ort auf der Baustelle eingesetzt wird, umgehend an
die Bauleitung
(spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn) unterschrieben
zurück zu senden.
Der AG behält sich vor, bei nicht Beachtung schon die
erste Abschlags-
zahlung nicht freizugeben.
17. Die Gewährleistung beginnt am mit der Abnahme.
Leistungsverzeichnis
01 ALDI Markt: Heizungs- und Kältetechnisch
01
ALDI Markt: Heizungs- und Kältetechnisch
01. 01 Klimaanlagen und Zubehör
01. 01
Klimaanlagen und Zubehör
01. 02 Rohrleitungen und Zubehör
01. 02
Rohrleitungen und Zubehör
01. 03 Einrichtungsgegenstände
01. 03
Einrichtungsgegenstände
01. 04 Nebenarbeiten
01. 04
Nebenarbeiten
02 ALDI Markt: Raumlufttechnische Anlagen
02
ALDI Markt: Raumlufttechnische Anlagen
02. 01 Lüftungsgerät
02. 01
Lüftungsgerät
02. 02 Luftkanäle mit Zubehör
02. 02
Luftkanäle mit Zubehör
02. 03 Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
02. 03
Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
02. 04 Nebenarbeiten
02. 04
Nebenarbeiten
03 ALDI Markt: Sanitäre Anlagen
03
ALDI Markt: Sanitäre Anlagen
03. 01 Entwässerung
03. 01
Entwässerung
03. 02 Bewässerung
03. 02
Bewässerung
03. 03 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
03. 03
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
03. 04 Nebenarbeiten
03. 04
Nebenarbeiten
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