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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
      Leistungsverzeichnis       Heizungs-, Lüftungs- , Sanitäre-       und Kälte Anlagen für einen       ALDI Markt in Feucht Bauort:      90537 Feucht       Guggelhammerweg 1 Bauherr:   ALDI Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG    c/o ALDI SE & Co. KG    Benzstraße 11    93128 Regenstauf Planung:      Hofbauer Ingenieurbüro GmbH       Schanzenweg 27 94469  Deggendorf       Tel:   0991 / 371 030       Fax:   0991 / 33 936       E-mail:   f.kerschl@hofbauer-ib.de Ausführung:   Ab März 2026 bis November 2026 Abgabetermin:   siehe Vergabeplattform Cosuno Abgabeort:   Hofbauer Ingenieurbüro GmbH       Schanzenweg 27   94469  Deggendorf _______________________________________________________ ___ Bieter: Stempel mit Unterschrift           Datum:______________ Angebotssumme (brutto) : _________________? Zuzüglich / inklusiv einem Nachlaß von      _________% Zuzüglich / inklusiv einem Skonti von      _________% bei einem Zahlungsziel von ___ Werktagen Geprüfte Angebotssumme inkl. Nachlaß / Skonto: __________________? Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlange der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Auschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügter Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m3 nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Zu den Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnischen Anlagen 1. Mit dem Bauvertrag werden die Regeln der VOB/B und VOB/C mit den ATV Vertragsbestandteil. 2. Für die Ausführung der folgenden Bauleistungen wird auf die eiinschlägigen DIN-Normen hingewiesen. 3.1 Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß dem Anbieter keine Projektkosten entstanden sind. Der Auftragnehmer kann vor Kalkulation die Pläne beim Planungsbüro einsehen. Mehrkosten für evt. schwierige Montage können später nicht geltend gemacht werden. 3.2 Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge, Rücktransport der letzteren, Gestellung von evtl. erforderlichem Gerüstmaterial und Hebe- zeug, Überwachung der Schlitz- und Durchbrucharbeiten, Herstellung von Detailzeichnungen und Werkstattplänen, Überprüfung der Ausführungs- zeichnungen. Erstellung von Revisionsplänen 2-fach (gem. Pkt 15), Baubeaufsich- tigung, probeweise Inbetriebnahme der Anlage, Leistungsbemessungen entsprechend DIN 18 379, Abschnitt 3.8, Übergabe der Anlage und Lieferung der Bedienungsanweisung, Einweisung des Bedienpersonals, Überprüfung der schall- und geräuschtechn. Maßnahmen, Herstellung und Einreichung sämtl. Genehmigungsunterlagen bei den zuständigen Stellen wie Gewerbe-, Bauaufsichtsamt, sofort nach Erhalt des Auf- trages, werden nicht zusätzlich vergütet und sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. 3.3 Bietergemeinschaften und die Einschaltung von Subunternehmern bedürfen vor Auftragserteilung der schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber. Der Bieter hat sich unaufgefordert um diese Genehmigung zu bemühen. 3.4 Dem Angebot von Bietergemeinschaften ist beizufügen: a.  Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevoll-       mächtigten Vertreters. b.  Anschrift des bevollmächtigten Vertreters, der berechtigt       ist, Zahlungen anzunehmen. 3.5 Subunternehmer sind namentlich mit Angebotsabgabe -unter Abgabe über den Arbeitsumfang- zu benennen. 4. Die in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreise  gelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich betont wird, auch für alle Neben- leistungen. 5. Tagelohnarbeiten sind nach vorheriger Genehmigung zulässig und müssen durch täglich bescheinigte Tagelohnzettel nachgewiesen werden. 6. Der AN hat unverzüglich die Leistungsunterlagen, Pläne, Leistungs- beschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren. Insbesondere gilt dies für Schlitz- und Aussparungsangaben. Berichtigungen sind unverzüglich zu verlangen; sonst werden nach- trägliche Stemm- und Brecharbeiten nicht vergütet. Dies gilt ent- sprechend für die Einsicht in Genehmigungsunterlagen; hier insbesondere für die Überprüfung der Höhenangaben der Kanalanschlüsse. Der AN hat vor Montageeinsatz auf dem Grundstück die Durchführbarkeit des Kanal- anschlusses zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Planer Kontakt aufzu- nehmen. Kleinere Schlitzarbeiten wie z.B. für Objektanschlüsse sind durch den AN durchzuführen und in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen. 7. Anträge an Behörden und Schornsteinfeger für Gas, Wasser, Heizung und Lüftung (ausgenommen lüftungstechn. Gesuch) sind vom AN  unverzüglich mit allen notwendigen Unterlagen anzufertigen und einzureichen; fällige Abnahmen sind rechtzeitig zu beantragen und vorzunehmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 8. Dem AN obliegt die rechtzeitige Koordination der Montage mit den anderen beteiligten Firmen. Der AN hat für die Baustelle eine qualifi- zierte Aufsichtsperson zu benennen und zu stellen. 9. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrunde liegen, sind Bestand- teile des Angebotes und können nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden. Der spätere Einwand, diese Zeichnungen nicht gesehen zu haben, ist nichtig. 10. Arbeitsbeginn und Ausführungsfristen werden bei der Auftragsvergabe vereinbart. Der Bauherr behält sich vor, Änderungen in der Planung zu treffen, falls hierdurch Einsparungen der techn. Verbesserungen erzielt werden können. Der AN hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erhöhung der Einzelpreise für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für den Fall, daß der Bauherr Teile der Anlage oder einzelne Lieferungen aus dem Angebot herausnimmt, anderweitig beschafft oder selbst vergibt. Der AN hat vor Montagebeginn die Zustimmung zur Ausführung der Anlage bei dem zuständigen TÜV und dem Gewerbeaufsichtsamt einzuholen. 11. Der Auftragnehmer verfügt über alle nötigen Materialien, Geräte und Rüstzeuge zur Unfallverhütung und ist Mitglied einer Berufsgenossen- schaft bzw. einer Unfallversicherung. Die Mitgliedschaft muß auf Verlangen nachgewiesen werden, jedoch können aus nichtverlangtem Nachweis weder irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden, noch wird durch den nicht verlangten Nachweis die Haftung des Auftragnehmers ganz oder teilweise aufgehoben. 12. Für die Aufhängung sind zu verwenden bei: a. Lüftungskanälen Verzinkte, höhenverstellbare Pendelaufhänger mit Gewindestangen, Gewindeplatte mit Gummieinlage (Schallschutz gepr. DIN 52218). Kanalabhängung mit Profilschiene und Dämmauflage, ggf. Dämmelemente. Mehrere Rohre nebeneinander sind an Machinenträgern mit Reihenauf- hängern zu befestigen. Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben. Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in die Einheits- preise einzukalkulieren. Die Befestigung an Trapetzblechen dürfen nur an den unteren Blechböden erfolgen. b. Rohrleitungen Verzinkte, höhenverstellbare Pendelschellen mit Gewindestangen, Gewindeplatte und Gummieinlage (Schallschutz gepr. nach DIN 52218). Mehrere Rohre nebeneinander sind an Schienenträgern mit Reihenauf- hängern zu befestigen. Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben. Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in den Einheits- preisen einzukalkulieren. 13. Für die fachtechnische Planung, Überwachung und Abnahme der nach- folgenden beschriebenen Leistungen ist zuständiger Fachingenieur:   Hofbauer Ingenieurbüro GmbH   Schanzenweg 27   94469 Deggendorf   Tel.: 0991 37103-21 14. Die vorliegenden Pläne des Ing. Hofbauer und Musterpläne ALDI dienen der Projek tierung, Berechnung und Ausarbeitung des Angebotes und sind keine Montagepläne. 15. Der Schlußrechnung sind gleichzeitig Revisonsunterlagen in 2-facher Ausfertigung bestehend aus: a. Beschreibung der Anlage mit Betriebseinweisung b. Geräte- und Ersatzteilliste c. Kopien behördlicher Abnahme- und Prüfbescheinigungen d. Revisons- und Bestandszeichnungen e. Fließ-, Stromlauf-, Schaltschema- und Klemmenpläne beizufügen. f. Ausführungszeichnung(en) als DXF- oder DWG-Datei. 16. Der Auftragnehmer hat alle entstehenden Kosten, die sich aufgrund der neuen Baustellenverordnung für seinen Verantwortungsbereich ergeben, entsprechend mit einzukalkulieren und bei Ausführung die entsprechenden Verordnungen verantwortungsvoll einzuhalten. Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan wird gemäß Baustellenverordnung - BausstellV vom 10. Juni 1998 aufgestellt, dieser SIGE-Plan wird Vertragsbestandteil und diesem ist Folge zu leisten. Insbesondere die Unterweisungen, die mit dem Vertrag an die aus- führende Firma versendet werden, sind von jedem Mitarbeiter, der vor Ort auf der Baustelle eingesetzt wird, umgehend an die Bauleitung (spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn) unterschrieben zurück zu senden. Der AG behält sich vor, bei nicht Beachtung schon die erste Abschlags- zahlung nicht freizugeben. 17. Die Gewährleistung beginnt am mit der Abnahme.
      Leistungsverzeichnis
01 ALDI Markt: Heizungs- und Kältetechnisch
01
ALDI Markt: Heizungs- und Kältetechnisch
01. 01 Klimaanlagen und Zubehör
01. 01
Klimaanlagen und Zubehör
01. 02 Rohrleitungen und Zubehör
01. 02
Rohrleitungen und Zubehör
01. 03 Einrichtungsgegenstände
01. 03
Einrichtungsgegenstände
01. 04 Nebenarbeiten
01. 04
Nebenarbeiten
02 ALDI Markt: Raumlufttechnische Anlagen
02
ALDI Markt: Raumlufttechnische Anlagen
02. 01 Lüftungsgerät
02. 01
Lüftungsgerät
02. 02 Luftkanäle mit Zubehör
02. 02
Luftkanäle mit Zubehör
02. 03 Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
02. 03
Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
02. 04 Nebenarbeiten
02. 04
Nebenarbeiten
03 ALDI Markt: Sanitäre Anlagen
03
ALDI Markt: Sanitäre Anlagen
03. 01 Entwässerung
03. 01
Entwässerung
03. 02 Bewässerung
03. 02
Bewässerung
03. 03 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
03. 03
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
03. 04 Nebenarbeiten
03. 04
Nebenarbeiten

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