Gerüstbauarbeiten - Haus D
Neubau 5 Punkthäuser
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG
Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG
VORBEMERKUNGEN BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG (reduzierte Toleranzen) Besondere Vertragsbedingungen / Leistungsbeschreibung - Toleranzen (Rohbauarbeiten) Die Gebäude werden in Hybridbauweise errichtet. Der sogenannte Kern wird überwiegend in elementierten Halbfertigzeugen aus Stahlbeton errichtet. Die Wohnräume hingegen werden aus elementierten Holzbau-Elementen in Holzrahmenbauweise bzw. Holzmassivbau errichtet. Letztere weisen i.d.R. deutlich geringe Toleranzen auf und können durch die werkseitige Vorfertigung nur bedingt angepasst werden. Vertragsgrundlagen Für die Ausführung gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) gemäß VOB/C, insbesondere DIN 18299, sowie die DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau", jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Abweichende Toleranzanforderungen Abweichend von den in DIN 18202 festgelegten Grenzwerten werden für sämtliche Rohbauleistungen verschärfte Toleranzen vereinbart. Alle in den Tabellen der DIN 18202 angegebenen zulässigen Grenzwerte für z.B. Maß-, Ebenheits-, Winkel-, Flucht- und Lotabweichungen sind verbindlich auf 50 % (halbierte Werte) zu reduzieren. Leistungsumfang und Nebenleistungen Die Einhaltung der vorstehend vereinbarten erhöhten Toleranzen ist Hauptleistung des Auftragnehmers. Hierzu zählen insbesondere auch alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18299, wie z. B.: erhöhte Anforderungen an Schalung, Ausrichtung und Fixierung Einsatz geeigneter Mess- und Prüfverfahren laufende Eigenkontrollen während der Ausführung. Es wird empfohlen auch vor der Betonage der Halbefertigteile / Filigranelemente eine Maßkontrolle vozunehmen und frühzeitig reagieren zu können. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Prüf- und Nachweispflichten Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der geforderten Toleranzen durch geeignete Messungen nachzuweisen. Messprotokolle sind fortlaufend zu führen und dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Abweichungen und Mängelansprüche Werden die vereinbarten (halbierten) Toleranzen überschritten, liegt ein Mangel im Sinne der VOB/B vor. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelansprüche geltend zu machen, insbesondere: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Rückbau und Neuherstellung) Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers Minderung oder Schadensersatz Bedenkenanmeldung Erkennt der Auftragnehmer, dass die Einhaltung der verschärften Toleranzen aufgrund der Planung, Vorleistungen oder sonstiger Umstände gefährdet ist, hat er unverzüglich schriftlich Bedenken gemäß VOB/B anzumelden. Die Addition verschiedener Abweichungen (z.B. Maßabweichungen und Fluchtabweichungen) darf in Summe zudem die Angaben in den Übersichtplänen DE 100-104. Plänen in allen Dimensionen nicht überschreiten.
VORBEMERKUNGEN BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG (reduzierte Toleranzen)
VORBEMERKUNGEN Gerüstbauarbeiten VORBEMERKUNG Gerüstbauarbeiten Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis sind folgende Unterlagen: Baustelleneinrichtungsplan Vorabzug Stand 16.03.2026 Vollständige Baugenehmigung inkl. Brandschutzkonzept  AZ: 01355-25-11 vom 12.03.2026 Ausführungsplanungen Vorabzug, gemäß Planliste mit Stand vom 01.07.2026 Genehmigungsplanung Tragwerk Pos.1-6 mit Stand vom 05.05.2026 Positionspläne/Details Tragwerk mit Stand vom 05.05.2026 Statische Berechnung mit Stand 05.05.2026 Bauteilkatalog mit Stand vom 06.05.2026 Vorbemerkungen zu "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" Allgemeine Vertragsbedingungen Sämtliche Planunterlagen können im Architekturbüro - Schmale Architekten GmbH, Landstraße 18, 41516 Grevenbroich, Tel. 02182 / 88 65 700 - eingesehen oder -gegen Kostenerstattung- angefordert werden. ________________________________________________________________ TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN GERÜSTARBEITEN 1. Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten folgende Normen und     Richtlinien: DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstarbeiten     Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, alle weiteren     gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die anerkannten     Regeln der Technik. 2. Alle Leistungen beinhalten die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe     und Bauteile, das Abladen und evtl. Zwischenlagern, der Transport     zur Einbaustelle und die fertige Montage einschließlich aller     Anschnitte, Gehrungen und Verbindungen, soweit in der     Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist. 3. Nebenleistungen     Alle Leistungen gemäß DIN 18 299/18 451, Abschnitt 4.1
VORBEMERKUNGEN Gerüstbauarbeiten
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN SICHERHEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Regelungen des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsge- nossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmen- richtlinie 89/391/EWG) vorzulegen. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für die Planung der Ausführung und Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bau- vorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaß- nahmen während der Ausführung und veranlasst die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators sind zu berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheits- schutzplanes und der Baustellenordnung sind zu beachten. Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Dar- stellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistende Ersatzmaßnahme anzuzeigen. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Ver- antwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeits- schutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (ein- schließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1§ 6, UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden. Spätesten 2 Wochen vor Arbeitsaufnahme sind dem SIGEKO die folgen- den Unterlagen zu übergeben: Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5,6 für die gewerkespezifischen Arbeiten bei dem o.g. Bauvorhaben Montageanweisungen (Montagekonzept mit Angaben zu sicherheits- technischen Einrichtungen und Maßnahmen, siehe §17 BGV C 22 "Bauarbeiten"). Ausgefülltes und durch einen Verantwortlichen unterschriebenes Einweisungsformular. Benennung des verantwortlichen Bauleiters. Benennung der Sicherheitsfachkraft mit Nachweis. Benennung der Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis.
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
06 Haus Dora
06
Haus Dora
06.04 Gerüstbauarbeiten für Rohbau Haus Dora
06.04
Gerüstbauarbeiten für Rohbau Haus Dora