Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG
Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil (baugleich), Dora mit KG
07 Entwässerungsanlagen Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil
07
Entwässerungsanlagen Häuser Anton, Berta, Cäsar, Emil
HINWEIS HINWEIS
Der Titel 07 "Entwässerungsanlagen" wurde erstellt durch das
Ingenieurbüro für Haustechnik A. Böse
Röntgenstraße 22
41515 Grevenbroich
Tel: 02181 - 2121493 / -4
Fax: 02181 - 2121495
Ansprechpartner: Herr Andreas Böse
Handy: 0151 22 33 58 54
E-Mail: andreas.boese@boese-tga.de
Evtl. Rückfragen zu diesem Teil des LVs sind an das Ingenieurbüro A. Böse zu richten.
HINWEIS
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGE
Grundlage für das Angebot und für die Ausführung der
kompletten Arbeiten ist die VOB, Teil C, in der jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung,
sowie aller darin aufgeführten und erwähnten weiteren
DIN-Vorschriften und Richtlinien.
Weiter gelten vorläufige Richtlinien und Verarbeitungs-
vorschriften der Hersteller der ausgeschriebenen Materialien und Bauelemente, sofern in den Angebotsunterlagen der Bauherrschaft keine abweichenden Regelungen festgelegt sind.
Die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen sind genau zu beachten.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der AN ausdrücklich an, dass er sich mit der Planung der Anlagen vertraut gemacht hat und dass die in der vorliegenden Ausschreibung beschriebeneLösung den gestellten Anforderungen gerecht wird.
Der AN übernimmt die Verpflichtung, eine technisch
einwandfreie Funktion der Anlage zu gewährleisten.
Änderungsmaßnahmen sind der Bauleitung schriftlich vor
Ausführung mitzuteilen und an Hand von Berechnungs-
unterlagen nachzuweisen.
Die Ausführung muss grundsätzlich nach den der Bauleitung vorliegenden und freigegebenen Montageplänen erfolgen.
Der AN hat die Montage-u. Detailzeichnung im Maßstab
1:100 / M 1:200 als kostenlose Nebenleistung sofort nach Auftragserteilung zu erstellen.
Änderungen in den von der Bauherrschaft gestellten Planungs-, und Ausführungsunterlagen sind innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung der Bauleitung anzugeben.
Der Unternehmer erkennt hier durch seine Unterschrift ausdrücklich an, dass er sich mit der Planung der Anlage völlig vertraut gemacht hat und bei der Kalkulation diese Leistungsverzeichnisse keinerlei Unklarheiten bestanden haben, daher sind aus diesem Grunde Nachforderungen bei dem Bauherrn ausgeschlossen.
Die Haftung für diese Einzelleistungen übernimmt die ausführende Firma bis zur Übergabe.
Dem Bieter steht es frei, zur vorliegenden Ausschreibung gesondert abzugebende Gegenvorschläge einzureichen.
Eigenmächtige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig.
Alle Änderungsvorschläge müssen dem Lieferungs- und Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere Installationen eingebaut, so sind diese, falls erforderlich, ohne Vergütung auszutauschen und ordnungsgemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu befragen.
Die verlangten Leistungen der technischen Anlagen sind vom AN nachzuweisen. Die Bauherrschaft behält sich vor diese Werte zu Lasten des AN nachzuprüfen.
Die Nebenleistungen nach DIN 18380 sind zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verhandlungen und Erbringungen aller erforderlichen Abnahme-, Prüfungs- und Genehmingungsunterlegen sind vom AN durchzuführen.
Einbauteile jeglicher Art müssen zu dem Zeitpunkt montiert werden den die Bauleitung festsetzt und sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu
schützen. Der AN haftet für alle Einbauteile bis zur förmlichen Abnahme.
Es ist Sache des AN, in Absprache mit der Bauleitung, sich rechtzeitig mit den übrigen an der Baustelle beschäftigten Firmen in technischer und terminlicher
Hinsicht abzustimmen.
Kosten für Änderungen und Mehrkosten die durch eine mangelhafte Koordination entstehen gehen zu Lasten des AN.
Es ist im Zuge der Tiefbau- und Bohrarbeiten darauf zu achten, dass die Verkehrswege tagsüber der Art freigehalten werden müssen, dass mindestens ein PKW/Transporter die Baustelle passieren kann.
Nicht in Rahmen einer Tagesleistung fertig gestellte Tiefbauarbeiten, Rohrgräben oder andere gefährdende Öffnungen und Gegenstände sind ausreichend zu kenn-
zeichnen, zu schützen und mit befahrbaren Stahlplatten abzudecken. Offene Gruben sind mit Absperrungen und Beleuchtungshinweisen zu sicheren.
Die Kosten für die Baustellenabsperrungen sind die in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Abdeckungen der Baustellenöffnungen haben so zu erfolgen, dass nach vollbrachter Tages- und/oder Teilleistung die Feuerwehrfahrzeug-Zugänglichkeit immer gewährleistet werden kann.
Sämtliche in den vorgenannten Bemerkungen enthaltenen Arbeiten und Ausführungen sind in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn dies in den nachfolgenden Leistungsverzeichnis-Positionen nicht gesondert angesprochen wird.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN
07.02 Insgemeinkosten
07.02
Insgemeinkosten